Verkehrsschilder fürs Fahrrad: Wichtige Regeln im Straßenverkehr

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Verkehrsschilder für Radfahrer können auch für den Kfz-Verkehr wichtig sein.
Verkehrsschilder für Radfahrer können auch für den Kfz-Verkehr wichtig sein.

Verkehrszeichen regeln den Verkehr und geben Verhaltensweisen vor. Das kann entweder für alle Verkehrsteilnehmer gelten oder auf bestimmte Gruppen beschränkt sein. So gibt es selbstverständlich auch Verkehrsschilder mit einem Fahrrad als Symbol bzw. Zeichen, welche speziell für den Radverkehr gelten. Zu den bekanntesten zählen sicherlich Verkehrsschilder zum Radweg oder solche, die Durchfahrtsverbote anzeigen bzw. den Radverkehr freigeben.

Welche Verkehrszeichen mit einem Fahrrad die wichtigsten sind, was sie allgemein bedeuten und wann Verkehrszeichen für Fahrräder und Kraftfahrzeuge relevant sind, betrachten wir im nachfolgenden Ratgeber näher. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend auch eine Übersicht zu den wichtigsten Fahrrad-Verkehrszeichen.

FAQ: Verkehrsschilder fürs Fahrrad

Gibt es Verkehrszeichen, die für Fahrradfahrer besonders von Bedeutung sind?

Ja. Verkehrszeichen, die für Radfahrer angeben, wo sie fahren dürfen und wo nicht, zählen in der Regel zu den wichtigsten. So gehören beispielsweise die Zeichen 237 (benutzungspflichtiger Radweg), Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) zu diesen. Mehr zu diesen Zeichen erfahren Sie hier.

Welche weiteren Verkehrsschilder sind bei Fahrrad von Bedeutung?

Ist die Durchfahrt durch das Zeichen 250 verboten, gilt dies für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder. Sie müssen das Fahrrad schieben. In diesem Fall kann eine Missachtung ein Verwarngeld mindestens 25 Euro nach sich ziehen. Auch Zusatzzeichen, die beispielsweise eine Einbahnstraße oder Fußgängerzone für den Radverkehr freigeben, sind wichtig. Weitere Informationen zu diesen finden Sie hier.

Wann müssen Kraftfahrer ebenfalls auf Verkehrsschilder für Fahrradfahrer achten?

Weist ein Verkehrszeichen mit einem Fahrrad einen Bereich beispielsweise als Fahrradstraße oder Zone für den Radverkehr aus, gelten für Kraftfahrer bestimmte Regeln. So hat hier der Radverkehr Vorrang und das Befahren ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Radler müssen sich hier auch an die Verkehrsregeln auf dem Fahrrad halten.

Wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer im Überblick

Ein Verkehrsschild mit "Fahrrad frei" bedeutet, dass der Radverkehr zugelassen ist.
Ein Verkehrsschild mit „Fahrrad frei“ bedeutet, dass der Radverkehr zugelassen ist.

Verkehrszeichen, sei es in Form von Schildern, Markierungen oder Verkehrseinrichtungen gelten, sofern nicht anders bestimmt oder ausgewiesen, in der Regel für alle Verkehrsteilnehmer. Welche Bedeutung sie haben und wie Sie sich zu verhalten haben, ist unter anderem in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und deren Anlagen eins bis vier definiert. So finden sich hier auch die Erläuterungen für Verkehrsschilder, welche fürs Fahrrad bzw. den Radverkehr von Bedeutung sind. Zu den wichtigsten gehören sicherlich die Verkehrszeichen, die vorschreiben, wo das Radfahrern erlaubt und wo es untersagt ist.

So ist es beispielsweise nicht in jedem Fall vorgeschrieben, einen Radweg zu nutzen. Erst wenn dieser amtlich durch ein Verkehrsschild ausgewiesen ist, besteht eine Benutzungspflicht mit dem Fahrrad. Und dies auch nur dann, wenn der Radweg wirklich befahrbar ist. Ist der Weg beschädigt, durch Eis und Schnee nicht nutzbar oder zugeparkt, ist ein Ausweichen auf die Fahrbahn erlaubt. 

Das Zeichen 237 weist einen benutzungspflichtigen Radweg aus. Darüber hinaus zeigen die Zeichen 240 und 241 eine Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger an. Folgende Verkehrsschilder gelten für Fußgänger und Radfahrer:

Zeichen 237: Radweg
Zeichen 237: Radweg
Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg
Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg
Zeichen 241: Getrennter Rad- und Gehweg
Zeichen 241: Getrennter Rad- und Gehweg
  • Zeichen 237: Benutzungspflichtiger Radweg für Rad- und E-Scooterfahrer. Außerorts ist auch die Nutzung durch Mofas und E-Bikes zulässig.
  • Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer. Es gelten außerorts die gleichen Regelungen wie bei Zeichen 2317
  • Zeichen 241: Getrennter Rad- und Gehweg mit einer baulichen oder markierten Trennung zwischen Rad- und Fußgängerverkehr. Auch hier besteht Nutzungspflicht.

Bei diesen Zeichen handelt es sich gemäß Anlage 2 StVO um Vorschriftszeichen, die Sonderwege darstellen. Typisch für diese Verkehrsschilder mit Fahrrad ist die runde Form, der blaue Hintergrund mit weißem Rand sowie die weißen Piktogramme.

Verkehrsschilder mit einem Fahrrad, die für den Kfz-Verkehr wichtig sind

Verkehrsschilder fürs Fahrrad: Eine Erklärung für diese bietet die StVO in Anlage 2.
Verkehrsschilder fürs Fahrrad: Eine Erklärung für diese bietet die StVO in Anlage 2.

Verkehrsschilder mit einem Fahrrad können nicht nur für den Rad- oder Fußgängerverkehr bedeutsam sein. Bestimmte Zeichen geben an, dass Verkehrsbereiche oder Zonen vorrangig dem Radverkehr dienen und Kraftfahrer in diese nur unter bestimmten Umständen einfahren dürfen.

Zu diesen Bereichen gehören beispielsweise die Fahrradstraße oder die Fahrradzone. Aber auch Zusatzzeichen, die als Verkehrszeichen Bereiche für Radfahrer freigegeben, sind für den Kraftverkehr wichtig. Diese können zum Beispiel angeben, dass in einer Einbahnstraße der Radverkehr in beide Richtungen erlaubt und somit zu beachten ist. Auch das rot umrandete Dreieck mit dem Fahrrad-Piktogramm ist für den Kfz-Verkehr wichtig. Es bedeutet: Achtung! Radverkehr. Hier müssen Fahrer besonders auf Radfahrer achten.

Folgenden Verkehrsschilder mit einem Fahrrad sind vom Kfz-Verkehr zu beachten:

Zeichen 244-1: Beginn einer Fahrradstraße
Zeichen 244-1: Beginn einer Fahrradstraße
Zeichen 244-2: Ende einer Fahrradstraße
Zeichen 244-2: Ende einer Fahrradstraße
Zeichen 244-3: Beginn einer Fahrradzone
Zeichen 244-3: Beginn einer Fahrradzone
Zeichen 244-4: Ende einer Fahrradzone
Zeichen 244-4: Ende einer Fahrradzone
Zeichen 1022-10: Radverkehr frei
Zeichen 1022-10: Radverkehr frei
Zeichen 138: Achtung! Radverkehr
Zeichen 138: Achtung! Radverkehr
  • Zeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße. Ohne Zusatzzeichen, welches anderen Verkehr erlaubt, sind nur Fahrräder und E-Scooter in dieser Straße zulässig
  • Zeichen 244.2: Ende der Fahrradstraße
  • Zeichen 244.3: Beginn der Fahrradzone. Ohne Zusatzzeichen, welches anderen Verkehr erlaubt, sind nur Fahrräder und E-Scooter in dieser Zone zulässig.
  • Zeichen 244.4: Ende einer Fahrradzone
  • Zusatzzeichen 1022-10: Für den Radverkehr freigegeben
  • Zeichen 138: Achtung! Radverkehr

Diese Verkehrsschilder mit einem Fahrrad sind in der Regel eine abgewandelte Form vom Radwegschild. Auch hier kommt der blaue Kreis mit dem weißen Piktogramm zum Einsatz. Anders als beim Radweg wird dieser dann auf einem weißen Viereck dargestellt. Und dem Kreis sind in schwarzer Schrift die Worte „Fahrradstraße“ oder „Zone“ zu finden. Werden diese beendet, sind die Schilder ausgegraut und mit fünf schwarzen Schrägstreifen versehen.

Verkehrsschild: Fahrrad verboten

Verkehrszeichen für den Radverkehr können eine Nutzung vorschreiben oder die Durchfahrt verbieten.
Verkehrszeichen für den Radverkehr können eine Nutzung vorschreiben oder die Durchfahrt verbieten.

Dass Radfahrer nicht überall fahren dürfen, ist allgemein bekannt. Der Gehweg ist auch ohne entsprechendes Verkehrsschild fürs Fahrrad tabu.

Andere Verbote können jedoch durch bestimmte Zeichen angezeigt werden. Missachten Sie auf dem Fahrrad solche Verkehrsschilder, hat das ein Verwarngeld von mindestens 25 Euro zur Folge. 

Sehen Radfahrer das Verkehrszeichen 254, müssen sie absteigen und schieben. Dieser Bereich ist speziell für den Radverkehr verboten. Aber auch wenn das allgemeine Durchfahrtsverbot durch das Zeichen 250 angezeigt wird, ist das Radeln nicht erlaubt, denn dieses Verkehrsschild gilt für alle Fahrzeuge

Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Zeichen 250
Zeichen 254: Verbot für Radverkehr
Zeichen 254
  • Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Befahren ist untersagt
  • Zeichen 254: Verbot für den Radverkehr. Fahrräder und E-Scooter dürfen hier nicht fahren

Diese Zeichen zählen ebenfalls zu den Vorschriftszeichen und sind zu befolgen. Sie sind kreisrund mit weißem Hintergrund und rotem Rand. Im Fall von Zeichen 254 ist ein schwarzes Fahrrad-Piktogramm abgebildet.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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