Der Anhörungsbogen nach einer Ordnungswidrigkeit

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Video: Die wichtigsten Infos zum Anhörungsbogen finden Sie hier.
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Der Anhörungsbogen – was Sie beachten sollten


Den Anhörungsbogen erhalten Sie nach einem Verkehrsverstoß und vor dem Bußgeldbescheid.
Den Anhörungsbogen erhalten Sie nach einem Verkehrsverstoß und vor dem Bußgeldbescheid.

Haben Sie sich nicht an das Verkehrsrecht gehalten, müssen Sie mit Strafen rechnen. Nach einem Verkehrsverstoß erhalten Sie noch vor dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsbogen. Er dient dazu, persönliche Daten des Schuldigen zu erfahren. Weiterhin gibt er dem Fahrer die Möglichkeit, sich zu der Sache zu äußern. Bestandteil sind alle wichtigen Informationen zum Tatbestand.

Bei Ordnungswidrigkeiten in Deutschland gilt die Fahrerhaftung: Der Kfz-Fahrer, der die Tat begangen hat, muss haften. Die Fahrerhaftung ist im Paragraph 18 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) festgehalten.

Bei einem Verstoß hält ein Blitzer oder Polizeibeamter das Kennzeichen fest. Folglich erhält der Halter des Fahrzeugs den Anhörungsbogen. Indem er die Daten des Fahrers, der die Tat begangen hat, einträgt, kann er die Schuld von sich weisen.

Die Anhörung im Bußgeldverfahren

Durch die Anhörung im Bußgeldverfahren möchte die Bußgeldbehörde feststellen, wer der Fahrer zum Tatzeitpunkt war. Ein Anhörungsbogen kann einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlicht- oder Abstandsverstoß sowie vielen anderen Ordnungswidrigkeiten folgen.

Es gibt keinen Anhörungsbogen mit vorgeschriebenem Muster. Einige Punkte sind jedoch immer Bestandteil eines Anhörungsbogens:

  • Konkreter Vorwurf
  • Ort und Zeit des Verstoßes
  • Höhe des folgenden Bußgeldes (soweit bereits bekannt)
  • Benennung von Zeugen (meist sind es Polizeibeamte)

Optional ist auch ein Beweismittel (z. B. Blitzerfoto) Inhalt des Anhörungsbogens.

Der Anhörungsbogen dient nicht nur der Bußgeldbehörde, sondern auch dem Betroffenen. Er hat die Möglichkeit, sich im Anhörungsbogen über die Tat zu äußern und genaue Angaben zu machen. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet. Dies ist im Paragraph 55 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) verankert.

Der Anhörungsbogen wird im Bußgeldverfahren nicht immer verschickt. Gibt es beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Blitzerfoto, auf dem der Fahrer genau zu erkennen ist, bedarf es nicht zwingend eines Anhörungsbogens. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Der Anhörungsbogen und die Verjährung des Bußgeldbescheids

Ein Bußgeldbescheid verjährt nach drei Monaten. Es zählen dabei der Tatzeitpunkt sowie der Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids. Haben Sie innerhalb von drei Monaten keinen Bußgeldbescheid erhalten, ist das Verfahren eingestellt. Erhalten Sie in der Zwischenzeit einen Anhörungsbogen, unterbricht dieser die Verjährungsfrist – die drei Monate beginnen wieder von neuem.

Die Verjährung geht dem Tag der Tat voraus, sodass die Verjährung einen Tag vorher abläuft. Wenn Sie also am 2. Januar einen Verstoß begangen haben, verjährt die Ordnungswidrigkeit am 1. April.


Die Verjährung kann jedoch nur einmal unterbrochen werden. Wurden Sie also am Ort des Vergehens angehört, zählt dieser Tag. Erhalten Sie anschließend einen Anhörungsbogen per Post, unterbricht dieser nicht von neuem die Verjährungsfrist.

Geblitzt und Anhörungsbogen erhalten? Der Anhörungsbogen folgt dem Blitzer und muss von Ihnen innerhalb von einer Woche ausgefüllt werden.
Geblitzt und Anhörungsbogen erhalten? Der Anhörungsbogen folgt dem Blitzer und muss von Ihnen innerhalb von einer Woche ausgefüllt werden.

Es ist weiterhin zu beachten, dass die Verjährung für denjenigen unterbrochen wird, der im Anhörungsbogen erwähnt ist. Ist also der Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter adressiert, der Verkehrssünder ist aber ein anderer Fahrer, läuft die Verjährungsfrist für den Fahrer normal weiter.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht?

Auch wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beachten, erhalten Sie den Bußgeldbescheid und müssen das Bußgeld zahlen.

Sie müssen den Anhörungsbogen innerhalb von einer Woche ausfüllen, jedoch sind nur Angaben zu Ihrer Person verpflichtend. Über den Tathergang müssen Sie sich nicht zwingend äußern.

Füllen Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren aus, haben Sie die Möglichkeit, Stellung zur Tat zu nehmen. Müssen Sie Verwandte mit Ihren Aussagen belasten, können Sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen und auf genaue Angaben verzichten.

Paragraf 111 OWiG besagt, dass Verkehrssünder dazu verpflichtet sind, ihre persönlichen Daten im Anhörungsbogen auszufüllen, damit diese anschließend der zuständigen Behörde vorliegen. Betroffene sollten die Frist auf dem Anhörungsbogen von einer Woche einhalten, sonst drohen weiteren Strafen.

Generell haben Sie das Recht, bei genauen Angaben zu schweigen. Wollen Sie Einspruch gegen das Verfahren einlegen, wenden Sie sich an einen Anwalt.

FAQ – Anhörungsbogen

Was ist ein Anhörungsbogen?

Durch den Anhörungsbogen können Beschuldigte angaben zur Sache machen, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.

Müssen Sie Angaben auf dem Anhörungsbogen machen?

Sie sind nicht verpflichtet, eine Aussage zu tätigen, wenn Ihnen eine Regelmissachtung im Straßenverkehr vorgeworfen wird.

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Der Anhörungsbogen nach einer Ordnungswidrigkeit
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 63 comments… Kommentar einfügen }
  • Erik 31. August 2018, 14:14

    Hallo, ich habe heute(31.08.2018) den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren (21km/h innerorts zu schnell) erhalten. Der Tatzeitpunkt war der 31.05.2018 . Der Schreiben ist mit 24.08.2018 datiert . Ist in meinen Fall eine Verjährung schon eingetreten ?

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 7. September 2018, 14:48

      Hallo Erik

      Beim Anhörungsbogen zählt der Erlass. Das heißt, wenn das Schreiben auf den 24.08.2018 datiert ist, dann ist die Verjährung noch nicht eingetreten. Auch wenn Sie das Schreiben unglücklicher Weise erst am 31. erhalten haben. Wenn Sie dennoch Einspruch einlegen wollen, müssen Sie einen Anwalt beauftragen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Gabi 31. Januar 2018, 22:27

    Hallo,
    wenn man im Anhörungsbogen bzgl. einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen anderen Fahrer angibt, wird das von der Behörde akzeptiert, wenn der Fahrer dies zugibt?
    Danke!
    Gruss Gabi

    • bussgeld-info.de 12. Februar 2018, 18:18

      Hallo Gabi,

      in der Regel werden diese Angaben akzeptiert, so lange es keinen Hinweis darauf gibt, dass der angegebene Fahrer nicht der wirkliche Fahrer war.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • andrea 16. Dezember 2017, 15:32

    Hallo,
    Mein Sohn wurde mit meinem Auto mit 6kmh zu viel innerorts geblitzt, jetzt bekomme ich einen Zeugenfragebogen vom Bürger Amt Bussgeldwesen über 15 Euro. Wenn ich das Verwarnungsgeld sofort zahle muss ich ihn nicht zurückschicken, so der schriftliche Hinweis.
    Jetzt ist sich mein Sohn nicht sicher, ob er das Handy in der Hand hatte. Kann dann noch etwas.separat auf ihn zukommenn, wenn ich gezahlt habe, oder ist der Fall damit erledigt. Im Fragebogen sind nur die 6kmh erwähnt, nicht das Handy. Herzlichen Dank Andrea

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 12:39

      Hallo Andrea,

      mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes ist die Angelegenheit in der Regel erledigt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ines 4. November 2017, 15:20

    Hallo zusammen,
    ich bin außerorts geblitzt worden mit 29km zuviel. Da ich mit dem Auto meiner Mutter untwerwegs war, hat sie eine Anhörung zum Bußgeldverfahren erhalten. Sie wird angeben, dass sie nicht gefahren ist. Wenn sie allerdings zum richtigen Fahrer keine Angaben macht, droht ihr dann eine Strafe bzw. sollte ich ermittelt werde, wird dann meine Strafe höher?
    Vielen Dank im Vorraus.

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 16:11

      Hallo Ines,

      als Verwandte hat Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Sie muss also keine Angaben machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Giuseppe 4. Oktober 2017, 20:04

    Hallo,

    ich habe ein Auto vor etwas über drei Monate gekauft, das war ein Samstag und habe es am Montag sofort auf mich umgemeldet. Nun hat sich der Verkäufer bei mir gemeldet, das ich geblitzt worden bin. Ich selber habe es nicht gemerkt und war natürlich überrascht. Er hat mir auch das Foto geschickt, wo ich zu erkennen bin.
    Nun meine Frage.
    Er hat es bis jetzt versäumt, den Anhörungsbogen auszufüllen und hat mich jetzt, nach über 1 Monaten ab Seinem Bescheid angeschrieben, ob ich Ihm meine Daten schicken könnte, damit er es der Behörde schicken kann.
    Der Tathergang ist jetzt schon genau drei Monate und 3 Tage her. Muss ich Ihm antworten? Immerhin haben wir ja ein Kaufvertrag gemacht. Da steht ja alles von mir drin. Er schrieb, das er den nicht mehr finde. Und ist es für mich nicht jetzt verjährt?

    Danke

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 9:57

      Hallo Giuseppe,
      laut Ihren Angaben wäre die Tat verjährt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sebastian 25. September 2017, 11:00

    Hallo zusammen,

    meine Frau ist Fahrzeughalterin und ich wurde beim überfahren eines Rotlichts geblitzt. Foto vorhanden. Es ist ein 50 km/h Strecke gewesen. Meine Geschwindigkeit lag unter 40 km/h. Ich hatte mich beim überfahren an meinen 2-jährigen Sohn gewendet, weil es ihm nicht gut ging. Sah noch die gelbe Ampel konnte aber nicht bremsen und war bereits drüber.

    Jetzt haben wir ein Zeugenfragebogen erhalten. Meine Frage: „Was passiert wenn meine Frau von Ihrem Recht gebraucht macht um mich als Ehepartner nicht zu belasten!“ Und es kommt im späterem Verlauf heraus dass ich es gewesen bin. Würde in diesem Fall die Strafe bzw. das Bußgeld höher anfallen als sonst?

    Und was ist eure Meinung? Wie sollte ich idealerweise vorgehen? Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht. :|

    Besten Dank im Voraus.

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 13:01

      Hallo Sebastian,

      vorweg: Es ist uns untersagt, eine Rechtsberatung auszusprechen.

      Würde in einem späteren Verlauf herauskommen, dass Sie falsche Angaben getätigt haben, würde dies als Urkundenfälschung bewertet werden. Sie würden nicht automatisch ein höheres Bußgeld erhalten, aber dennoch entsprechend sanktioniert werden. Zudem würde dann die entsprechende Buße für den Rotlichtverstoß auf die richtige Person übergehen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Nadine 11. September 2017, 18:08

    Hallo,
    Ich hätte eine Frage bezüglich meines Anhörungsbriefes im Bußgeldverfahren.
    Im Brief steht, dass ich mich zu meinem Vorfall ,mit einem anderem Auto, äußern soll, ansonsten droht mir eine Geldstrafe. Nun weiß ich allerdings nicht, wie ich mich dazu äußern soll, da auf der Rückseite nur Angaben meiner Person, im Falle von Unvollständigkeit oder andere freiwillige Angaben, angefragt werden. Soll ich selber einen ,,kleinen Bericht“ dazu schreiben, wie dieser Vorfall passierte? Oder was ist genau mit Äußerung gemeint? Außerdem kann ich bei 4. Angaben zur Sache nur zwischen ,,Ich gebe den Verstoß zu“ und ,,Ich gebe den Verstoß nicht zu, weil (…)“ wählen.
    Also nochmal meine Frage: Wie sollte ich meine Äußerung schreiben? soll ich sie ausdrucken und zusammen mit dem Anhörungsbogen verschicken? oder gibt es da irgendwelche andere Möglichkeiten?. Ich kenne mich da überhaupt nicht aus, und sowas passierte mir zu ersten mal.
    lch würde mich über eine schnelle antwort freuen
    lg
    Nadine

    • bussgeld-info.de 12. September 2017, 12:29

      Hallo Nadine,

      für gewöhnlich muss ein Betroffener nicht auf einen Anhörungsbogen antworten. Was es in Ihrem Fall damit auf sich hat, kann Ihnen im Zweifel ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tamara 9. September 2017, 17:27

    Hallo,
    wird das Blitzerfoto immer mit dem Strafenzettel an den Fahrzeughalter zugeschickt oder nur nach Anfrage im Fall von Beschwerde? Wir wurden in einer 30 km/h-Zone in Deutschland geblitzt (unsere Geschwindigkeit war ungefaehr 45km/h), wir leben in Italien. Wie wird das Bussgeld mitgeteilt? Was und wer ist im Foto klar erkennbar? Kann man deutlich auch den Beifahrersitzer erkennen? Entschuldigung fuer mein Deutsch und Danke.

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 9:22

      Hallo Tamara,
      grundsätzlich ist eine Vollstreckung von Bußgeldern auch in Italien möglich. Das Blitzerfoto ist nicht mehr grundsätzlich auf dem Bußgeldbescheid abgebildet. Allerdings kann dieses meist mit den entsprechenden Zugangsdaten online eingesehen werden. Dabei wird der Beifahrer in der Regel unkenntlich gemacht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bernd 7. September 2017, 19:24

    Hallo Bussgeld-Info Team,
    Frage :
    1.Muss in der Anhörung das Messgerät angegeben werden. Ich finde in der Anhörung keinen Hinweis darauf..
    2. Die Ortsangabe auf dem Frontfoto, und die Ortsangabe in der Anhörung stimmen auch nicht….
    Entfernung zwischen beiden mind. 50m….

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 8:43

      Hallo Bernd,
      die Angabe des Messgerätes ist im Anhörungsbogen in der Regel nicht üblich. Ob die Abweichung bei der Ortsangabe einen Einspruch rechtfertigt, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Resi 23. August 2017, 8:24

    Hallo,
    Ich habe den Mindestabstabd auf der Autobahn nicht eingehalten, bei 106km/h nur 15 Meter, also weniger als 3/10 des halben tachowertes.
    Muss ich ’nur‘ mit einer Geldbusse rechnen und wenn ja, wie hoch wird diese in etwa sein, und wenn nein, was hat das noch für Konsequenzen?

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 8:02

      Hallo Resi,

      bei einer Geschwindigkeit ab 100 km/h führt eine derartige Unterschreitung des Mindestabstandes zu einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zu zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Silke 15. August 2017, 19:56

    Hallo,
    muss der Anhörungsbogen nur ausgefüllt zurück gesendet werden wenn man nicht zahlen will oder kann ich die Knolle bezahlen und mir den Anhörungsbogen sparen?

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:20

      Hallo Silke,
      Sie sind dazu verpflichtet im Anhörungsbogen Angaben zur eigenen Person zu machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • dominika 15. August 2017, 10:24

    Hallo,
    mein Freund wurde im Mai 2017 mit 33km zu schnell in einer 30er Zone geblitzt.
    Er konnte einem Fahrverbot entgehen, da er den FS nachweislich aus beruflichen Gründen braucht.
    Er musste dafür aber ein deutlich höheres Bußgeld zahlen.
    Jetzt hat er leider wieder ein Schreiben erhalten, in dem kein Bußgeld sondern nur ein Anhörungsbogen beiliegt.
    Ihm wird vorgeworfen 23km zu schnell gefahren zu sein.(Außer Orts)
    Insgesamt hat er 3 Punkte in Flensburg.
    1 Punkt wegen Handy am Steuer
    2 Punkte wegen überschrittener Geschwindigkeit

    Droht im jetzt ein Fahrverbot ?

    Grüße
    Dominika

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 9:27

      Hallo Dominika,
      der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall kein Fahrverbot vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Raoul 14. August 2017, 12:51

    Hello,

    I have been blitzed yesterday 13.08 close to Dortmund with around 110 on a 100 limit and today 14.08 have left for holiday until the 30.08. I will not be aware when and if any letter will arrive. Do you believe it will be any problem with paying the eventual fine just on the 30.08? Thank you in advance.

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 8:52

      Hallo Raoul,
      after receiving the fine you have two weeks to react. Usually there should not be any problem.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christiane 1. August 2017, 12:43

    Hallo,
    ich habe eine rote Ampel überfahren. Die Tat war am 11.03.17 und der Anhörungsbogen kam letzte Woche.
    Meine eigenen daten sind in diesem Bogen korrekt angegeben, muss ich Ihn dann zurück schicken? Desweiteren sind schon mehr als 4 Monate vergangen, ist er dann verjährt? Wenn ich diesen Bogen missachte, weil die Angaben ja soweit korrekt waren, become ich dann noch mehr ärger. Will mich aber nicht selbst belasten in dem ich ankreuze, ich gebe die Tat zu.
    Gruß Christiane

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 12:32

      Hallo Christiane,

      das Bußgeldverfahren kann durch diverse Vorgänge unterbrochen werden. Da wir keine Einzelheiten kennen, können wir keine Aussage darüber machen, ob der Vorwurf des Rotlichtverstoßes verjährt ist. Den Anhörungsbogen können Sie, wenn Ihre Daten korrekt sind an die zuständige Behörde zurückschicken.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frank 31. Juli 2017, 21:37

    Hallo, ich habe den Anhörungsbogen bekommen und schon 5 Tage später einen Bußgeldbescheid zum selben Aktenzeichen erhalten. Hätte ich denn nicht eine Woche Zeit gehabt mich zur Sache zu äußern? Daraufhin habe ich heute erstmal voller Ärger darüber Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Jetzt nachdem ich Ihre Seite gelesen habe bin ich mir aber extrem unsicher ob das so gut war. Sollte ich eventuell doch die Strafe lieber sofort bezahlen und es rechtskräftig werden zu lassen, um somit weitere Verfahrenskosten die durch den Einspruch entstehen können abzuwenden? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen unendlich dankbar. Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 8:17

      Hallo Frank,

      ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht, muss immer am Einzelfall entschieden werden. Eine pauschale Antwort kann unsererseits deshalb nicht gegeben werden. Wenn Sie ein professionelle Einschätzung Ihrer Sachlage wünschen, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • BMW 27. Juli 2017, 11:13

    Hallo!
    Ich habe den Anhörungsbogen am 22.07. erhalten, datiert ist der vom 19.07. Da steht, daß der ausgefüllte Fragebogen innerhalb von 1 Woche nach Zugang zurückgesendet werden muss.
    Ich komme aber erst morgen/Freitag den 28.07. nach Hause (
    Bis wann muss ich spätestens den Anhörungsbogen zurücksenden, da heute schon der 27.07. ist und dann ist ja noch das Wochenende?

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:40

      Hallo,
      Sie sollten den Anhörungsbogen umgehend zurückschicken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • michael 26. Juli 2017, 7:45

    Im Anhörungsbogen fehlen die Angaben zu den Zeugen. Ist hiermit der Bescheid ungültig?

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:56

      Hallo Michael,
      wenn Zeugen bekannt sind, wird dies auf dem Anhörungsbogen vermerkt. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Bogen dadurch nicht automatisch ungültig. Hierbei sind insbesondere Umstände des Verstoßes entscheidend.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manu 24. Juni 2017, 23:39

    Mein Freund hat eine rote Ampel überfahren und wurde geblitzt. Er ist noch in der Probezeit und seine Oma ist die Fahrzeughalterin. Muss er dann die Strafe zahlen oder kann das seine Oma machen?
    Danke

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 15:54

      Hallo Manu,

      die Strafe wird er selbst in Kauf nehmen müssen. Wer das Bußgeld bezahlt, ist allerdings nicht von Bedeutung.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Farid 20. Juni 2017, 1:12

    Halo,
    ich hab das Bußgeld immer bezahlt aber den Anhörungsbogen nicht züruckgeschickt, darf Man das machen wann das Geld schon überwiesen hat .
    Danke

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 9:47

      Hallo Farid,

      Sie müssen den Anhörungsbogen in der Regel nicht ausfüllen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenny 13. Juni 2017, 14:01

    Hallo, ich habe soeben einen abhörungsbogen bekommen. Ich bin 28 kmh zu schnell gefahren ausserorts. Leider fehlen auf dem anhörungsbogen die höhe des Bußgeldes und auch die Anzahl der Punkte. Muss das nicht immer mit drauf stehen?

    Ich werde meine verkehrswidrigkeit zugeben, da meine Angaben auf der Vorderseite vollständig und korrekt angegeben sind muss ich diese auf der Rückseite ja nicht mehr ausfüllen, nur bei unvollständigkeit?

    Können sie mir sagen mit was ich rechnen muss?

    Danke

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 13:41

      Hallo Jenny,

      hier drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister. Den Anhörungsbogen müssen Sie nicht ausfüllen, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 13. Juni 2017, 0:23

    Hallo,
    ich habe eine „Anhörung im Bußgeldverfahren“ erhalten. Die Straße wo die Geschwindigkeitskontrolle stattgefunden haben soll ist nicht richtig benannt sondern nur der Ortsteil!
    Weiter sind keine Angaben zum Bußgeld und Folgen genannt. Ebenso ist nur der Mitarbeiter des Kreises als Zeuge genannt, als „zertifiziertes Messpersonal (ZS 07) mit der Film und Bildnummer.

    Wie genau muss der Tatort angegeben sein? In meinen Fall ist der Ortsteil und 37-47 genannt. Wenn die Messung dort stafttgefunden haben soll wo ich vermute ist dass eine größere Strecke. Zumal kurz danach Innerorts endet und 70 km/h erlaubt sind.
    Müssen die Tatfolgen angeben sein?
    Wird keine Angabe zur Messeinrichtung angeben?

    Danke

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 13:36

      Hallo Martin,

      der Tatort müsste von Behördenseite hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar sein, was bei der bloßen Nennung eines Ortsteils fragwürdig erscheinen könnte. Ob sich ein Einspruch lohnt, können Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 10. Juni 2017, 15:55

    Hallo zusammen und vielen Dank für diese recht informative Seite.
    Ich habe heute einen Anhörungsbogen erhalten, weswegen ich eine Frage stellen möchte.
    Auf dem Bogen gibt die zuständige Stelle meines Wissens nach normalerweise den Messbeamten an, der die Messung begleitet hat. Auf meinem Anhörungsbogen ist nun die Stadt selbst als Zeuge aufgeführt.
    Weswegen ich etwas Verwundert bin und mich Frage, ob das tatsächlich in Ordnung geht.
    Wollte deshalb mal Fragen was ihr dazu sagt.

    Vielen Dank
    Daniel

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:45

      Hallo Daniel,

      dies muss nicht zwangsläufig auf dem Anhörungsbogen vermerkt sein. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Dort kann das Messprotokoll eingesehen werden. In diesem ist der Name des Messbeamten vermerkt.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Alan 6. Juni 2017, 17:00

    Hello,
    I was recently caught in a radar trap and anticipate receiving a letter + fine. I offer no excuses and will of course pay any fine upon demand. However, my wife and I shall shortly be leaving for a 4 week touring holiday in France and will not be in receipt of any mail. As a consequence I shall not be aware if and when any letter arrives from the relevant authority (KBA ?) If my understanding is correct I have 1 week in which to pay any fine but what is the situation if I am out of the country for a much longer period (4 weeks)? Will a higher fine be placed upon me as a result of late payment? Surely the authorities cannot expect me to delay a holiday in the anticipation of receiving a letter at some unknown point in time?
    Thanks and regards.

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 9:04

      Hello Alan,
      after receiving the fine you’ve got two weeks to object. After that periode the fine becomes valid and you’ve got two more weeks to pay. If you recive the fine during holiday you can request the „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ within one week after your return. Is your request approved, the periods start again.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Alan 10. Juni 2017, 9:54

        Thanks for the informative reply – very much appreciated.

  • Laura 2. Juni 2017, 8:32

    Hallo,

    Ich bin in derProbezeit und habe einen A-Verstoß begangen. Nun haben wir meine Mutter als Fahrerin angegeben. Polizei lässt das nicht durchgehen. Mein Vater ist Fahrzeughalter, kann der im Nachhinein noch Gebrauch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht machen? Wir wussten das mit der Familienangabe nicht…

    Danke!

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 9:10

      Hallo Laura,

      nein, Sie haben sich bereits der Falschaussage strafbar gemacht. Sie sollten im besten Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Georg S. 26. Mai 2017, 10:01

    Hallo Bussgeld-Info Team,
    da meine persönlichen Daten auf der Titelseite des Anhörungsbogens stehen, brauche ich auf der Rückseite doch nur noch Datum und Unterschrift zuleisten!?
    Vielen Dank im Voraus!
    Freundliche Grüße
    Georg

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 9:10

      Hallo Georg,
      die Angaben zu Ihrer Person sind beim Anhörungsbogen verpflichtend.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manfred 17. Mai 2017, 9:17

    Hallo,
    ist man verpflichtet, in einem Anhörungsbogen den tatsächlichen Führer eines Kfz anzugeben, wenn dieser nicht zur engeren Verwandtschaft gehört („Halterverantwortung“) ?
    Danke!
    Gruß, Manfred

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 8:35

      Hallo Manfred,

      Sie müssen grundsätzlich gar keine Angaben im Anhörungsbogen machen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Personalien nicht richtig sind. Zur Sache müssen Sie sich indes nicht ein lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nadine 26. April 2017, 17:36

    Hallo,

    ich habe einen „Zeugen Fragebogen“ erhalten, indem steht, dass wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ermittlet wird.
    Ich soll nun den Fahrzeugführer nennen, der zu diesem Zeitpunkt mein Auto gefahren sein soll, da steht aber kein Grund oder Tatvorwurf. Sollte ich mir besser einen Anwalt nehmen? Ich bin mir keiner Schuld bewusst…

    Viele Grüße,
    Nadine

    • bussgeld-info.de 27. April 2017, 8:25

      Hallo Nadine,

      wenn Sie sich unsicher sind, worum es geht, kann Ihnen der Rat eines Anwaltes mit Schwerpunkt Verkehrsrecht ggf. weiterhelfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Natascha 13. April 2017, 22:43

    Hallo?
    Ich habe heute in einer fremden Stadt wo ich mich auch noch Verfahren habe total verranzt. Vom vielen schildern gucken hab ich zu spät erkannt das es rot wurde. Bin dann geblitzt worden. Jetzt meine Frage? Mein Mann ist Halter ich bin gefahren kann mein Mann das auf sich nehmen? Oder muss er mich angeben. Ich bin in der Probezeit :'(

    • bussgeld-info.de 19. April 2017, 9:29

      Hallo Natascha,

      es ist Betrug eine Ordnungswidrigkeit auf sich zu nehmen, die Sie nicht begangen haben. Zudem wird auf dem Blitzerfoto eine weibliche Person zu erkennen sein. Die Behörde wird wahrscheinlich nicht akzeptieren, dass eine männliche Person gefahren sein soll.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Annette B. 25. März 2017, 11:13

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    ich soll ein Verwarnungsgeld bezahlen da ich angeblich einen gesperrten Feldweg entlang gefahren bin. Der Ort liegt aber 230 km von meinem Wohnort entfernt und ich war zur angegebenen Zeit zu Hause. Zwar stimmt das Kennzeichen, aber mein Fahrzeug ist ein ganz anderes. Bezahlen oder Beweisfoto etc. anfordern?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 8:58

      Hallo Annette,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • meto71 9. März 2017, 15:04

    reicht es, wenn im anhörungsbogen als zeuge nur ein polizeibeamter genannt wird oder müssten es zwei sein?

    gruß

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 9:46

      Hallo meto71,

      es müssen nicht zwingend mehrere Zeugen benannt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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