Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 8. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog, welcher die Bußgelder für die Überschreitung der LKW-Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Ruhezeiten definiert.

Tatbe­standBuß­geld für Lkw-FahrerBuß­geld für Lkw-Halter / Unter­nehmer
die tägliche Ruhezeit unterschritten, und zwar um ...
… bis zu 3 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 3 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Unterbrechung der Lenkzeit unzulässig verkürzt, und zwar um ...
… bis zu 15 Min­uten30 Euro90 Euro
… mehr als 15 Min­uten60 Euro (pro ange­fangenen 15 Min­uten)180 Euro
Über­schreit­ung der zuläs­sigen Tages­lenkzeit, und zwar um ...
… bis zu 2 Stunden30 Euro (pro ange­fangene Stunde)90 Euro
… mehr als 2 Stunden60 Euro (pro ange­fangene Stunde)180 Euro
Fahrer­karte / Kontroll­gerät nicht mitge­führt bzw. nicht zur Kon­trolle über­geben, wo­durch ...
… die Kon­trolle er­schwert wurde75 Euro-
... die Kon­trolle nicht mög­lich war250 Euro-

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten

Weitere Ratgeber zum Thema

LKW-Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer


Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW
Die Ruhezeiten und Lenkzeiten für LKW-Fahrer sind unbedingt einzuhalten

Die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer wurden eingeführt, um das Unfallrisiko im Straßenverkehr zu verringern. Falsch geplante Pausen bzw. die Nichteinhaltung dieser und regelmäßige Überstunden führen häufig zur Übermüdung der Berufskraftfahrer und somit auch zu Unfällen im Straßenverkehr.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sollen den Schutz des Fahrpersonals in Deutschland gewährleisten, wie es das Fahrpersonalrecht, das Arbeitszeitgesetz und die hierzulande geltenden Sozialvorschriften vorsehen. Außerdem ist die Regelung europaweit Pflicht und somit für jedes Unternehmen innerhalb dieser Branche bindend, weshalb es auch den Wettbewerb harmonisiert.

Die Lenk- und Ruhezeiten im Detail

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr definiert. Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass LKW-Fahrer korrekte Pausenzeiten einhalten und nicht zu lange auf den Straßen unterwegs sind.

Die Lenk- und Ruhezeiten sind für alle Berufskraftfahrer verbindlich, deren Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen besitzen, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger. Und nicht nur im Güterverkehr gelten die Lenkzeiten, auch Busfahrer müssen sich daran halten.

LKW-Lenkzeiten

Allgemein ist zu sagen, dass nach einer Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden der Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von wenigstens 45 Minuten einlegen muss.

Diese Zeit der Lenkzeitunterbrechung wird aber nicht zur täglichen Ruhezeit gerechnet.

Kommt es zu einer Lenkzeitüberschreitung werden hohe Bußgelder fällig.

Die Lenkzeiten der LKW-Fahrer gliedern sich noch einmal in Tageslenkzeit und Wochenlenkzeit. Im folgenden Absatz sollen diese beiden Begriffe näher erläutert werden.

Tageslenkzeit

Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt
Lenkzeiten und Ruhezeiten von LKW sind streng geregelt

Zur Tageslenkzeit gehören all die Zeiten, welche LKW-Fahrer tatsächlich am Steuer ihres Kfz verbringen. Dazu zählt auch die Zeit, in der das Fahrzeug vorübergehend halten muss, wie etwa bei einem Stau oder dem Anhalten wegen einer Ampel, Bahnschranke, etc. Die Tageslenkzeit beschreibt daher die Zeit zwischen den Lenkzeitunterbrechungen und Pausen.

Pausen zählen nicht zur Tageslenkzeit, sobald der LKW-Fahrer dabei nicht mehr vor dem Lenkrad sitzt. Sollte die Dauer einer Wartezeit im Vorfeld bekannt sein, gehört dies nicht zur Lenkzeit sondern zu anderen Arbeiten. Diese können beispielsweise das Be- und Entladen von Gütern sein.

Die Lenkzeit muss durch ausreichend lange Fahrtunterbrechungen sowie durch Ruhezeiten unterbrochen werden.

Merke: „Tageslenkzeit“ beschreibt die tatsächlichen LKW-Fahrzeiten.

Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am Tag laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr unterwegs sein. Jedoch dürfen sie zweimal pro Kalenderwoche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen.

Wochenlenkzeit

Eine Woche für die Ermittlung der Lenkzeiten beginnt jeweils montags 0 Uhr und endet am Sonntag 24 Uhr. In dieser Zeit liegt die Wochenlenkzeit.

Die Wochenlenkzeit darf 56 Stunden nicht übersteigen.

Darüber hinaus wird auch die Lenkzeit in der Doppelwoche definiert. Diese darf nicht über 90 Stunden laut Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten anwachsen. Zur Berechnung dieser Zeit müssen jeweils zwei aufeinanderfolgende Kalenderwochen einbezogen werden. Auch hier gilt wieder die gesetzliche Woche von Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr.

Mit etwas Pech landen Lkw-Fahrer zum Ende ihrer Tageslenkzeit auf abgeschiedenen oder unbekannten Rastplätzen. Im Zuge dessen erleben sie mitunter Skurriles. Die Webseite der Trucker Church sammelt ungewöhnliche Erlebnisse und gibt Tipps, wie sich die Wartezeit kurzweilig verbringen lässt.

Lenkzeitunterbrechung: Pause für den LKW-Fahrer

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit ist ein 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einzulegen

Sobald der Kraftfahrer nicht vor dem Lenkrad sitzt und keine anderen beruflichen Tätigkeiten wie Be- oder Entladen ausübt, wird von einer Lenkzeitunterbrechung in Sachen Lenk- und Ruhezeiten gesprochen. Diese Zeit soll ausschließlich zur Erholung genutzt werden.

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten folgen. Diese Lenkzeitunterbrechung kann auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, sodass ein Abschnitt 15 Minuten innerhalb der Lenkzeit und der zweite 30 Minuten beträgt.

Wichtig: Teilen Sie sich die Zeit der Lenkzeitunterbrechung auf, müssen Sie trotzdem spätenstens nach 4,5 Stunden die 45 Minuten Pausezeit eingehalten haben.

Sie dürfen also z. B. nicht 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause machen, weitere 2 Stunden fahren und danach für 30 Minuten Pause einlegen (In diesem Fall würde Sie die Lenkzeit um 30 Minuten überziehen).

Korrekt wäre hingegen: 3 Stunden fahren, 15 Minuten Pause, 1,5 Stunden fahren, 30 Minuten Pause.

Sollten mehrere Personen unterwegs sein, gelten natürlich auch die Lenk- und Ruhezeiten. Sie können die Lenkzeitunterbrechung dann aber auch auf dem Beifahrersitz verbringen.

Nach der Lenkzeitunterbrechung beginnt eine weitere Lenkzeit von 4,5 Stunden. Wollen Lkw-Fahrer ihre Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen, müssen sie nach den 4,5 Stunden Lenkzeit eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen und dürfen erst danach die 10. Stunde der Tageslenkzeit fahren.

Zur Verdeutlichung:

4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung4,5 h Lenk­zeit45 min. Lenk­zeit­unter­brech­ung1 h Lenk­zeit (ver­läng­erte Tages­lenk­zeit)

Lenk- und Ruhezeiten: Übersicht über Tages- und Wochenendruhezeit für LKW-Fahrer

Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten
Neben Lenkzeiten sind auch tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten

Nicht zu verwechseln mit den Lenkzeitunterbrechungen, ist die Ruhezeit. Unterschieden wird zwischen Tages- und Wochenruhezeit. Als „Ruhezeit“ wird die Zeit am Tag bezeichnet, in der der Kraftfahrer Freizeit besitzt und keine Lenkzeiten oder Arbeiten ausführt. Dabei ist es völlig egal, wo diese Zeit genutzt wird.

So kann ein LKW-Fahrer beispielsweise die Ruhezeit auch auf einer Fähre oder im Zug nehmen, sofern dort ein Schlafplatz zur Verfügung steht. Natürlich kann die Ruhezeit auch im Fahrzeug verbracht werden, solange auch der LKW über eine Schlafmöglichkeit verfügt und nicht fährt.

Der Bundestag plant allerdings aktuell eine Änderung des Fahrpersonalgesetzes, wonach die Wochenruhezeit künftig nicht mehr im LKW verbracht werden darf. Bei Zuwiderhandlungen sollen Fahrer und Unternehmer ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro zahlen. Auf diese Weise will die Bundesregierung u. a. die Arbeitsverhältnisse für LKW-Fahrer verbessern. Schließlich sollen die Ruhezeiten der Erholung und der persönlichen Freizeit dienen. Auf einer Raststätte ist das bei Weitem nicht so gut möglich, wie beispielsweise zu Hause bei der Familie.

Tagesruhezeit

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und ist innerhalb von 24 Stunden zu nehmen. Laut der Arbeitszeitregelungen für LKW muss also spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der letzten täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen werden.

Der tägliche Weg eines Fahrers vom Wohnsitz zum Ort der Firma ist nicht in der Lenkzeit inbegriffen, sondern zählt zur Ruhezeit.

Verkürzung der täglichen Ruhezeit

In Ausnahmefällen darf die Tagesruhezeit um 3 Stunden, also auf 9 Stunden verkürzt werden. Das darf maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten stattfinden. Ein Ausgleich der verkürzten Tagesruhezeit muss nicht stattfinden.

Beispiel:

45 h Wo­chen­ruhe­zeit1. Tag (Mo)2. Tag (Di)3. Tag (Mi)4. Tag (Do)5. Tag (Fr)45 h Wo­chen­ruhe­zeit
9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit11 h (nor­male) Ruhe­zeit9 h (ver­kürz­te) Ruhe­zeit

Unterbrechung der täglichen Ruhezeit

Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden
Eine Unterbrechung der täglichen Ruhezeit erhöht sie auf 12 Stunden

Innerhalb von 24 Stunden dürfen Sie Ihre Tagesruhezeit einmal unterbrechen, dadurch erhöht sie sich allerdings um eine Stunde. Es ist dann also eine Tagesruhezeit von 12 Stunden einzuhalten.

Die Tagesruhezeit dürfen Sie außerdem nur wie folgt unterbrechen: In eine 3-stündige gefolgt von einer 9-stündigen Ruhezeit.

Im kombinierten Güterverkehr ist es LKW-Fahrern sogar erlaubt, die Tagesruhezeit zweimal zu unterbrechen (wenn Sie z. B. mit Ihrem LKW auf einer Fähre fahren), jedoch nur für jeweils 1 Stunde.

Wochenruhezeit

Die Wochenruhezeit muss mindestens 45 Stunden am Stück genommen werden. Sie ist nach spätestens nach einem Zyklus von 6 x 24 Stunden zu nehmen.

Beispiel: Wer 6 Tage in der Woche arbeitet, muss also ab dem 7. Tag für 45 Stunden die Wochenruhezeit einhalten.

Die wöchentliche Ruhezeit wird aufgrund des LKW-Fahrverbots an Sonntagen meist am Wochenende in Anspruch genommen, so dass man in der Berufsgruppe auch von einer Wochenendruhezeit der LKW-Fahrer spricht.

Verkürzung der Wochenruhezeit

Wie die Tageslenkzeit dürfen LKW-Fahrer auch die Wochenruhezeit verkürzen. Anstelle von 45 Stunden ist es möglich, nur 24 Stunden Wochenruhezeit einzuhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Wochenruhezeit in der vorherigen und in der nachfolgenden Woche 45 Stunden beträgt.

Zur Verdeutlichung:

vorherige Wocheaktuelle Wochekommende Woche
45 Stunden Wochenruhezeit24 Stunden Wochenruhezeit45 Stunden Wochenruhezeit

Die 21 Stunden, um die die Wochenruhezeit verkürzt wurden, müssen Sie außerdem innerhalb von 3 Wochen nachholen.

Zusammenfassung: Tages- und Wochenruhezeit

Die regelmäßige RuhezeitReduzieren der Ruhezeit
Ruhezeit pro Tag11 Stunden

Hier besteht die Möglichkeit, diese aufzuteilen: zuerst 3, dann 9 Stunden (damit erhöht sich demnach die Ruhezeit auf 12 Stunden)
9 Stunden

Hier besteht nicht die Pflicht, die fehlenden Stunden nachzuholen
Ruhezeit pro Woche45 Stunden24 Stunden

Hier besteht die Pflicht, die fehlenden 21 Stunden auszugleichen - und zwar innerhalb der nächsten drei Wochen.

Ausnahmeregeln der Lenk- und Ruhezeiten für LKW

Sobald der LKW-Fahrer sich nicht an die Regeln zur Ruhepause oder Ruhezeit hält, ist dies ein Verstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, damit der Fahrer sein Fahrzeug auch in der Pause wegbewegen kann. Will ein Kraftfahrer beispielsweise der Feuerwehr oder Polizei Platz machen, darf er nach der Aufforderung durch eine Behörde sein Fahrzeug wegbewegen.

Eine zweite Ausnahme tritt in Kraft, sobald der LKW-Fahrer es nicht rechtzeitig schafft, einen geeigneten Halteplatz zu erreichen und es so zu einer Lenkzeitüberschreitung kommt. Er darf dann von den Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten für LKW abweichen, sofern dies die Sicherheit von Personen, des eigenen Fahrzeugs oder der LKW-Ladung gewährleistet. Der Fahrer muss diese Abweichung der LKW-Lenkzeiten jedoch sofort, nachdem er den Halteplatz erreicht hat, vermerken.

Fahrtenschreiber oder Tachograph vs. EG-Kontrollgerät

Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW
Die Tachoscheibe als Fahrtenschreiber für LKW wurde mittlerweile durch den digitalen Tachographen ersetzt

Die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder fällig werden. Doch wie können die Zeiten überprüft werden?

Der mechanische Tachograph bzw. umgangssprachlich auch Fahrtenschreiber oder Tachoscheibe genannt, war eine Papierscheibe, die bei Fahrzeugen für den Güterverkehr in Deutschland, welche vor dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, die Geschwindigkeit des LKW, die zurückgelegten Kilometer sowie die Lenk- und Ruhezeiten protokollierte.

Ab diesem Datum wurde das EG-Kontrollgerät, oder auch digitaler Fahrtenschreiber, aufgrund einer EU-Verordnung eingeführt, welches nun als digitaler Tachograph fungiert. Das Gerät besitzt einen Chip, der alle wichtigen Daten, wie z. B. die Arbeitszeit speichert.

Der LKW-Fahrer besitzt eine Fahrerkarte, mit der er sich bei dem EG-Kontrollgerät anmeldet. Neben dieser Karte gibt es noch eine Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte, mit denen Daten auf dem Gerät, wie die Arbeitszeit, ausgelesen werden können. Diese Daten werden 365 Tage auf einem versiegelten Chip und 28 Tage auf der Fahrerkarte, die an eine Person, also den Fahrer, gebunden ist, gesichert.

Kommt der LKW-Fahrer in eine Kontrolle, kann ein digitales Kontrollgerät der Polizei alle Lenk- und Ruhezeiten anzeigen. Sind diese nicht vorschriftsmäßig eingehalten worden, kann es schnell teuer werden. Bei den Bußgeldern wird nämlich neben dem LKW-Fahrer auch der Chef des Unternehmens zur Kasse gebeten.

Spezifische Ratgeber über Fahrtenschreiber, Tachograph und Fahrerkarten

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten

Was ist unter Lenk- und Ruhezeiten zu verstehen?

Die Lenk- und Ruhezeiten beziehen sich im LKW zu einem auf die Zeiten, in denen der Fahrer hinterm Steuer sitzt. Zum anderen beinhalten sie die Ruhezeiten zwischen den Fahrzeiten. Sie umfassen nicht die komplette Arbeitszeit eines LKW-Fahrers.

Sind die Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich festgelegt?

Ja, sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz sind die zulässigen Zeiten bestimmt. Was es diesbezüglich zu beachten gibt, lesen Sie hier.

Werden Verstöße geahndet?

Ja, halten sich Fahrer nicht an die Vorschriften bezüglich der Fahr- und Ruhezeiten, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen können, zeigt die Bußgeldtabelle hier.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen, Durchschnitt: 4,03 von 5)
Bußgeldkatalog LKW: Lenk- und Ruhezeiten
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 641 comments… Kommentar einfügen }
  • Pavlo 23. Mai 2017, 17:38

    Herzlichen Glückwunsch!
    die Frage an Sie und die Administrator-Treiber

    Wenn ich eine Woche für die ersten sechs Schichten gearbeitet, und ich begann eine verkürzte Woche Urlaub …… wie eine reduzierte Zahl? Denim mit dem Rest des sechsten Tages? oder vsezh doch muß ich sechs tägliche Ruhe verteidigen? und nach der sechsten Zählung des Restes?
    danke

    Вітаю!
    питання до Вас водії і адміністратор

    якщо я відпрацював перший тиждень шість робочих змін і у мене починається скорочений тижневий відпочинок…… то як той скорочений рахувати? разом із деним відпочинком шостого дня? чи всеж таки я зобов’язаний відстояти шостий добовий відпочинок? а вже після шостого відпочинку рахувати ?
    дякую

    Вітаємо!
    питання до вас, і водій адміністратор

    Коли я працював протягом тижня протягом перших шести шарів, і я почав укорочений тижневу відпустку …… Як зменшене число? Денім з іншою частиною шостою день? або всеж, але я повинен захищати шість щоденний відпочинок? і після шостого підрахунку інші?
    спасибі

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:18

      Hallo Pavlo,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 22. Mai 2017, 18:13

    Hallo,arbeite als Berufskrsftfahrer bei der Mäll Entsorgung.
    Was gelten für Lenk und Ruhezeiten.
    Wir fahren nach Arbeitsgesetz.
    Von morgens 5:30 bis 11:30, halbe Stunde psuse dann Fahren wkr noch 3std.

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 9:32

      Hallo Thomas,

      grundsätzlich darf die Lenkzeit von 4,5 Stunden nicht überschreiten werden. Danach muss in der Regel eine Pause gemacht werden. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und ist innerhalb von 24 Stunden zu nehmen. Für genauere Fragen sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • christine 18. Mai 2017, 22:43

    Hallo an alle
    hab da mal ne frage
    mein Freund fährt 38 tage und schläft nur im LKW
    hält zwar alle fahr und ruhezeiten ein aber ist das rechtens 38 Tage im LKW zu schlafen
    und wie lange ist es zumutbar im LKW zu schlafen

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 9:33

      Hallo Christine,

      solange die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen eingehalten werden, kann das durchaus zulässig sein. Die müsste dann aber genau geprüft werden. Insbesondere was den Ausgleich von Sonn- und Feiertagen betrifft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bregulla 15. Mai 2017, 17:09

    Kan ich 2stunde20minuten fahren da nach 1 Stunde pause wider 2stunde 40min fahren wider 45minuten pause und 4stunde 30minuten weiterfahren und wider 45minuten pause dann noch 30minuten fahren

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 9:26

      Hallo Bregulla,

      bezüglich Ihrer konkreten Pauseneinteilung sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • KDH 15. Mai 2017, 9:08

    Hallo. Frage? Wer darf die Tagesruhezeit von 11 auf 9 Stunden kürzen ?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 8:14

      Hallo KDH,

      zwischen zwei Wochenruhezeiten darf ein Fahrer max. drei Verkürzungen von elf auf neun Stunden haben. Ein Beispiel: Wenn die Fahrt am Montagmorgen nach 45 Stunden Pause beginnt und ab Samstagmittag die nächsten 45 Stunden Wochenruhezeit beginnen, können drei Tagesruhezeiten dazwischen verkürzt werden. Dafür ist kein Ausgleich nötig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas Krause 11. Mai 2017, 20:42

    Habe da mal ne Frage, muss morgen um 6.00 los 1 Std fahren 1 laden und eine Std wieder zurück, dann wieder von 15.00 eine Std fahren 1 Std laden und wieder eine Std zurück und dann nochmal um 23.30 das gleiche, jeweils sind einmal 6std Pause und einmal 5std dazwischen, funktioniert das so??? Dazu kommt noch das ich im Werksverkehr und im Event Geschäft als Angestellter fahre.
    Danke für Hilfe

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 9:21

      Hallo Thomas,

      in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sollte dies kein Problem darstellen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heinz 10. Mai 2017, 12:09

    Wenn ich ca. 1x im Monat als rentner einen LKW mit gewerblicher Fracht fahre,bin ich dann “ Berufskraftfahrer?
    Zweite Frage, wenn ich nach 10 Std Fahrzeit + Unterbrechung 3 Std Ruhepause mache,wie lange darf ich danach noch weiter fahren? Wie gesagt,1x im Monat.
    LG Heinz

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 10:15

      Hallo Heinz,

      mit diesen Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 9. Mai 2017, 7:46

    Hallo,
    ist das 45 Stunden Pausenverbot im LKW in Deutschland schon in Kraft getretten ? Werden die Fahrer schon kontrolliert ? Im Internet findet mann nur , dass das geplant ist und die BAG antwortet auch nicht auf E-Mails.
    Vielen Dank !

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 10:12

      Hallo Anna,

      am besten befragen Sie hierzu einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nikolay 2. Mai 2017, 19:17

    Hallo, ich habe eine Frage, aber Deutsch is nicht mein Muttersprache, deshalb „Es tut mir leid für die möglichen Fehler“. Also ein Freund von mir ist LKW-Fahrer in Deutschland und Europa im Allgemeinen, und ist jetzt sehr besorgt. In Frankreich sie haben ein Gesetz, dass LKW-Fahrer sollen ihre 45-Stunde Wochenruhezeit nicht in der LKW machen, aber z.B. in einem Hotel oder bei Verwandten stehen. In Frankreich das ist unbedingt obligatorisch und mein Freund hat gehört, dass diesen Gesetz ist schon auch im Deutschland seit April … oder etwas, Ich weiß nicht. Das Bußgeld ist sehr hoch und er will keine Probleme mit den Behörden(Polizei) haben.
    Danke schön!

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2017, 9:28

      Hallo Nikolay,

      um hier sicher gehen zu können, sollte Ihr Freund den Rat eines Anwaltes mit Schwerpunkt Arbeitsrecht einholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe 28. April 2017, 22:33

    Hallo,
    habe da mal eine Frage. Ich bin Betonmischerfahrer und habe letzten Samstag gearbeitet, und soll diesen Samstag oder Sonntag wieder arbeiten nur darf ich das. Mein Chef sagt ich kann dann ja den Montag als ausgleichstag nehmen. Der Montag ist aber ein gesetzlicher Feiertag wird der überhaupt angerechnet als ausgleichstag.

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 10:40

      Hallo Uwe,

      ein Feiertag kann nicht als Ausgleichstag angerechnet werden, da dieser sowieso frei ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • R.F. 26. November 2017, 11:17

        Das gilt lediglich für den Ausgleich von Mehrarbeit, nicht aber für den Ausgleich verkürzter Wochenruhezeiten.
        Hier zählt jeder arbeitsfreie Tag, unabhängig ob Krankheits-, Urlaubs-, oder Feiertag!

  • Sutti 24. April 2017, 14:07

    Habe letzte Woche 10 km vor Ende der Tagesfahrt (Reisebus) auf out of scope gestellt und bin weitergefahren. Dabei habe ich die Schichtzeit von 15 Std. um 20 Min. überschritten.
    Da ich oft im Ausland bin, soll ich mich selbst in BRD anzeigen und wie teuer wird das?

    • bussgeld-info.de 27. April 2017, 10:28

      Hallo Sutti,

      wir können Ihnen nicht sagen, ob Sie sich selbst anzeigen sollen. Am besten lassen Sie sich anwaltlich beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • schuster 3. April 2017, 16:44

    Hallo,
    am 19.05.2016 vom BAG angehalten, ich mit 3,5 tonner ohne Tageskontrollblätter, heute, 03.04.2017 bekomme ich Bussgeldbescheid über 152 eur – Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr 2 Buchstabe a Fahrpersonalgesetz-§§ 21 Abs. 2 Nr 2, 1 Abs 6 Satz 1 i.V.m. Abs. 7 Satz 3 Fahrpersonalverordnung.
    Frage : ist diese Tat nicht schon lange verjährt ?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 10:19

      Hallo schuster,

      Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach drei Monaten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 30. März 2017, 14:27

    Hallo,

    ich könnte als 7,5 t Fahrer einen lukrativen Auftrag annehmen, der würde folgende Zeiten beinhalten.

    Um 02.10 Uhr los fahren, Ware abholen, dann nach 4,10 Stunden, bzw. 07.10 Uhr ablanden und Schlafen oder freie Zeiteinteilung und dann gegen 14 Uhr wieder zurück, so daß der Wagen gegen 19.00 wieder still steht.
    Würde das gehen, da ich ja zwischen durch viele Stunden Pause machen kann?

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 10:32

      Hallo Michael,

      die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sind im Arbeitszeitgesetz sowie in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz in Deutschland für den Güterverkehr definiert. Allgemein ist zu sagen, dass die Lenkzeit in der Regel die Zeit von 4,5 Stunden nicht überschreiten darf.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Emil 28. März 2017, 10:03

    hallöchen kurze frage

    bei uns wird ab dem 1.1.2017 verlangt… das sobald wir irgendwo stehen sei es auf der baustelle …steinbruch ..mischwerk…beim kunden beim abladen etc im lkw auf pause drücken sollen(unter 10 minuten wird nichts bezahlt) (und wir ab der 10 minute ein standzettel schreiben müssen …. obwohl ich ja in dem sinn keine pause mache und rechenschaft darüber ablegen muß ((sonst wird mir das bei der lohnabrechnung abgezogen))….(bsp. steinwerk ich warte auf beladung dauert über 10 minuten muss ich das schriftlich festhalten sei es als pause gedrückt oder als arbeitszeit ) ist dieses vorgehen überhaupt rechtlich erlaubt?

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 10:01

      Hallo Emil,

      Wartezeit bei einem Kunden oder beim Ent- bzw. Beladen darf Ihnen nicht als Pausenzeit angerechnet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • UWE P. 19. März 2017, 20:41

    6 Tage Nachtschicht Ende Sonntag 2.45 Uhr Montag Frühschicht Beginn 6.00Uhr.
    Ist die verkürzte wochenruhezeiten nach der verkürzten tagesruhezeit zu nehmen oder beinhaltet die wochenruhezeiten die Tagesruhezeit?

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 9:38

      Hallo Uwe,

      leider sind Ihre Angaben nicht umfassend genug, um eine qualifizierte Aussage zu machen. Generell lässt sich sagen, dass Wochenruhezeit und Tagesruhezeit nicht dasselbe sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jens 8. März 2017, 1:46

    Hallo,zusammen ich mussten nach 5 Stunden 20 Minuten weiter fahren zum nächsten Parkplatz weil ich so nicht stehen bleiben könnte mehr weil ich auf dem Schwertransporter streifen stand und die mit vielen kammen und da nach staunt ich dann wieder 6:20 was kostet mich das denn nun wenn ich angehalten werde 🙈

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 11:51

      Hallo Jens,

      die tägliche Ruhezeit muss mindestens 9 Stunden betragen. Wird die tägliche Ruhezeit bis zu drei Stunden unterschritten, erwartet den Fahrer pro angefangener Stunde ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Erika Götzmann 4. März 2017, 8:09

    Hallo, ich bin Busfahrerin Meine Frage. Vom Betriebshof bis zur Gruppe 45 Min. Fahrzeit Die Gruppe bucht den Bus von 8.00 – 20.00 Uhr ich fahre insgesamt 200 km mit Stadtrundfahrt und vielen Unterbrechungen, Die Gruppe verlässt den Bus um 20.30 Uhr jetzt noch 45 Min. zum Betriebshof leer. Darf ich das von der Schichtzeit her fahren. Danke im voraus für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 10:36

      Hallo Erika,

      die Schichtzeiten müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Die Tageslenkzeit darf laut Gesetz neun Stunden nicht überschreiten.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Arne Schmidt 3. März 2017, 16:54

    Hallo,
    Ich arbeite in einer Bäckerei als Auslieferungsfahrer ( 7,5 t ) und habe eine tägliche Lenkzeit von ca. 4 Stunden. In der Lenkzeit sind mindestens 2 Unterbrechungen von jeweils 15 Minuten ( Be und Entladen in den Filialen ) inbegriffen. Somit beträgt meine wöchentliche Lenkzeit bei einer 6 Tage Woche ca. 24 Stunden.
    Arbeitszeitende Samstags nach Entladen und Reinigung des Fahrzeugs ca. 9.3o Uhr
    Arbeitsbeginn Montags 3.3o Uhr
    Frage : Muss ich bei der Lenkzeit von 24 Stunden die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden einhalten ? Oder darf ich am Montag erst um 6.3o Uhr wieder meinen Dienst antreten?

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 10:42

      Hallo Arne,

      Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ruhezeit einzuhalten.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Thorsten 2. März 2017, 18:37

    Hallo !
    Ich habe bei einer Tiefbau Firma gearbeitet ! Nun war es so das ich auf ca 1 km ,4 gruben anfahren musste ! Habe immer ca 30-60 min gestanden so das die Kollegen dann gearbeitet haben und ich mich hingesetzt habe und was gegessen habe usw ! Meine Frage : ich habe in den mehreren Pausen vergessen die Taste zu drücken so das keine offizielle Pause geschrieben wurde ,obwohl ich mehr als genug hatte, im Tiefbau fährt man auch nicht gerade viel ( hin zur Baustelle und zurück ) ! Dementsprechend war auch dann kurz vor der Firma ( ca 25 min ) fahrzeitüberschreitung ! Ich habe laut der neuen Firma die meine Karte ausgelesen haben 2 Verstöße drauf ! Kann man sehen das ich mehr gestanden habe als ich gefahren bin wenn ich in Zukunft kontrolliert werde ? Und wird es akzeptiert wenn ich es so erkläre ? Also es wäre ja ne sauerei wenn es nicht akzeptiert wird nur weil ich vergessen habe die blöde Taste zu drücken :-( könnte auch wenn es nicht akzeptiert wird es von der ehemaligen Firma belegen lassen und es auch beweisen ! Die Baustelle war ca 1 std von der Firma entfernt , also das ich 2 std an dem Tag durchgefahren bin!Der Rest war halt von einem Loch zum nächsten mit wie gesagt reichlich Pause ! Vielen dann im Voraus schonmal ….

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 11:07

      Hallo Thorsten,

      Sie sollten das durchaus beweisen können, dass Sie die Pausen gemacht haben. Andernfalls wird es wohl kaum möglich sein, dass Ihnen die Strafe erlassen wird. Sie können sich allerdings auch an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • N.G. 25. Februar 2017, 11:40

    Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen das ich nach 6 Minuten Lenkzeit eine Pause von 15 Minuten mache.
    Danach auf Bereitschaft bis ich laden kann?
    Für mich ist das Diebstahl meiner Pause da ich nach 6 Minuten keine Pausen möchte.
    Anfang der Arbeitszeit nach ruhepause von 11 Stunden 6 Uhr erneute Pause um 6:06 dammit meine Tour dür meinen Arbeitgeber besser past?
    Mein Arbeitgeber wirft mir wenn ich NUR Bereitschaft drücke Diebstahl vor und er möchte mir dann diese Zeit auch nicht bezahlen.

    Mündliche Abmahnung habe ich achonnund schriftlich folgt warscheinlich……

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:24

      Hallo,

      wir dürfen keine Rechtsberatung vornehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kamberi 17. Februar 2017, 1:11

    Hallo,meine frage wäre 7.5 tonner privat nutzen brauche ich eine tachoscheibe bei fahren oder nicht Lg Kamberi

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 10:27

      Hallo Kamberi,

      die Tachoscheibe ist für gewerbliche Fahrten Pflicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Henri 15. Februar 2017, 12:26

    Hallo ich habe da auch mal eine Frage und zwar
    Wenn ich 2Std lenktest habe mache eine Pause von 15min lenke dann. Ich mal 2,5std mache 30 min Pause und lenke dann nochmal
    4,5std

    Zwischen durch habe ich 6 abladestellen wo ich ca 30 min pro stellle brauche zum abladen

    Ist das erlaubt 5-6 Tage die Woche ?

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 11:59

      Hallo Henri,

      grundsätzlich gilt: Die Lenkzeit darf die Zeit von 4,5 Stunden nicht überschreiten. Danach muss ein Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von 45 Minuten einhalten. Ob Ihre Regelung rechtens ist, sollten Sie bei einem Anwalt erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ruhland 8. Februar 2017, 13:06

    Guten Tag

    Hätte gern mal gewusst ob mir der disponent anweisen kann 9Stunden Pause zu machen.

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 10:33

      Hallo Ruhland,
      der Gesetzgeber fordert die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Darüber hinaus sind auch die in Ihrem Arbeitsvertrag vorgeschriebenen Zeiten einzuhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Insider 13. Februar 2017, 21:30

        Mit der Antwort könnte ich auch nicht viel anfangen.

  • edi 8. Februar 2017, 12:13

    hallo wieviel fahrt antriede darf man als lkw fahrer innerhalb 24 std haben

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 11:19

      Hallo Edi,
      die Anzahl der Fahrtantritte legt der Gesetzgeber nicht fest, solange die Vorgaben der Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rolf 3. Februar 2017, 17:47

    Die zehnte Stunde der Tageslenkzeit 2x per Woche kann in Abhängigkeit von dem aktuellem Lenkzeitblock (4:30h) durchgängig gefahren werden, sofern die Zeiten der Fahrtunterbrechung im Tagesverlauf 2x45min betragen haben. Der aktuelle Lenkzeitblock 04:30 h darf dabei nicht überschritten werden.
    Beispiel: die letzte vollständige Fahrtunterbrechung liegt 2:30 h zurück, die Tageslenkzeit ist schon bei 09 Std abgeleistet, somit ist der Lenkzeitblock noch mit 2h frei. Nutzbar ist jedoch jetzt nur noch die 10te Std. der Tageslenkzeit ohne eine notwendige Fahrtunterbrechung. ! Das zu errechnen ist manuell oder mithilfe des DTCO in der Praxis nur schwerlich möglich. Deswegen stehen viele der Kraftfahrer aus Unsicherheit einfach mal eine Stunde rum obwohl es gar nicht notwendig wäre. Es gibt weitere Beispiele und Konstellationen in denen sich im 24h Zeitraum oder im Wochenverlauf sehr viel Zeit Verstoß-frei Einsparen lässt. Nur gewusst wie ist die harte Nuss.
    Keiner kann ohne Verstöße Unterwegs sein. Der Bio Rhythmus der Kraftfahrers tut sein übriges dazu.

    Gruß RHA.

  • steven1705 1. Februar 2017, 16:49

    hallo ,
    ich bin mir bezüglich meiner pausenzeit auch unsicher . ich muss jeden tag um 5 uhr anfangen und bin dann gegen 17.30 wieder in der firma .
    zwischenzeitlich fahre ich 2 mal täglich 2 std mit einer fähre die mir keine schlafmöglichkeiten stellt und im lkw habe ich auch keine schlafmöglichkeit . ist es dennoch korrect auf pause zu stellen ?
    MFG Christian

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 12:10

      Hallo steven1705,

      das Schlafen bezieht sich auf die tägliche Ruhezeit und nicht auf die Lenkzeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Toni1905 28. Januar 2017, 16:28

    Hallo ,
    Habe neu angefangen bei einer Firma mit Tankcontainer. Einen Vertrag bekommen für 277 Stunden ! Der Scheff ist der Meinung das sein Fahrer muss 15 Stunden 3 mal die Woche Schichtzeit haben und 2 mal 13 ! Das nutzt er auch voll aus so das die Fahrer auch jeder Woche fast auch ihre Ruhezeit auf 3 mal die Woche auf 9 Stunden verkürzen. Beim einem Monat von 22 Tagen hat man dann ganz locker über 280 Stunden . Lenkzeiten werden aber eingehalten weil mann die meiste zeit wartet beim Kunden oder Terminals. Ist das gesetzlich erlaubt ?
    Gruß Toni

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 12:09

      Hallo Toni1905,

      das ist definitiv gegen das Gesetz. Sie können sich anonym an eine Aufsichtsbehörde wenden und diesen Verstoß melden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Otto W. 26. Januar 2017, 13:08

    Hallo,

    Meine Frage ist Folgende; auf wie viele Stunden Lenkzeit kann ein LKW-Fahrer in 4 Wochen maximal kommen ?

    ich weiss, die Summe der Stunden aus zwei Wochen muss 90 sein und kann wie folgt aufgeteilt sein; 34 / 65

    Jetzt ist es die Frage ob ich bspw.: 1.Woche 2.Woche 3.Woche 4.Woche 5.Woche
    34 h 56 h 56 h 34 h 56 h …. aufteilen kann und meine Zeitrechnung in der zweiten Woche beginnt und in der 5ten. endet.

    Wäre sehr freundlich, wenn Sie mir die Frage beantworten könnten =)
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 12:24

      Hallo Otto,

      Ihre Aufstellung sollte korrekt und erlaubt sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andre` 15. Januar 2017, 10:31

    Guten Tag,ich bin Im Autrag von Kommunen im Winterdienst im Einsatz.Gibt es für diesen Einsatz Ausnahmen,das ich die Lenk und Ruhezeiten überschreiten darf.Uns wurde gesagt ein Ausdruck aus dem Kontrollgerät mit Stempel und Unterschrift vom Chef reichen als Nachweis.

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:14

      Hallo Andre,

      das stimmt. Da Sie für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf der Straße zuständig sind, gelten für Sie nicht die üblichen Zeiten. Achten Sie jedoch darauf, was in Ihrem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag festgehalten ist. Was darin steht, muss auch eingehalten werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael H. 14. Januar 2017, 9:09

    Hallo,
    darf ich vor der Wochenendpause (45,0h) nach der fünften Schicht meine Ruhezeit verkürzen? (Mon-Don 9/9/10/10 Fahrzeit – 14/14/11/11 Pausenzeit) Es geht darum, dass mir nach der letzten Tour in der Regel etwa 45 Minuten fehlen um nach Hause zu kommen. Wird dann ein Verstoß aufgezeichnet?
    Gruß
    Michael

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 11:40

      Hallo Michael H.,

      Berufskraftfahrer dürfen maximal 9 Stunden am Tag laut Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr unterwegs sein. Jedoch dürfen sie zweimal pro Kalenderwoche die Tageslenkzeit auf 10 Stunden erhöhen. Alles andere würde als Verstoß gelten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

Kommentar hinterlassen

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.