Bußgeldkatalog LKW: Sonntagsfahrverbot und Feiertagsfahrverbot

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog für LKW: Verstöße gegen das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

VerstoßBußgeld
LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger ist verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag gefahren120 Euro
LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger ist verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag auf Anordnung gefahren bzw. es wurde zugelassen570 Euro

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LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Was hat es mit dem LKW-Fahrverbot auf sich?
Was hat es mit dem LKW-Fahrverbot auf sich?

Um Lärm zu vermeiden und die Umwelt vor schädlichen Abgasen zu schützen, wurde ein LKW-Fahrverbot in Deutschland gesetzlich bestimmt. Dieses wurde in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter § 30 festgehalten. Dieses gesetzliche LKW-Fahrverbot umschließt:

  • das Sonntagsfahrverbot,
  • das Feiertagsfahrverbot,
  • das Nachtfahrverbot und
  • das Ferienfahrverbot für LKW.

Natürlich gibt es beim Feiertags- und Sonntagsfahrverbot auch Ausnahmen. Diese gelten für bestimmte Bundesländer in Deutschland sowie für LKW mit spezieller Beladung.

Nicht alle Kraftfahrzeuge sind vom LKW-Fahrverbot betroffen. Lediglich jene über 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts sowie LKW mit Anhängern, unabhängig vom Gesamtgewicht, sind im Fahrverbot für Sonn- und Feiertage eingeschlossen. Außerdem zählen noch Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung hinein, sofern diese nicht allein fahren und mit einem Sattelanhänger versehen sind.

Weitere Informationen zu Fahrverboten in Süd- und Osteuropa

Sonntagsfahrverbot für LKW: Welche Uhrzeiten sind zu beachten?

Das LKW-Sonntagsfahrverbot gilt das gesamte Jahr und für alle oben genannten Fahrzeuge. Das LKW-Fahrverbot besteht am Sonntag, in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland. Natürlich gibt es auch hier Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung, da die Supermärkte beispielsweise am Montag ansonsten keine frischen Produkte anbieten könnten.

LKW-Feiertagsfahrverbot: Diese Tage sind betroffen

Das LKW-Fahrverbot gilt zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot auch an Feiertagen für Lastkraftwagen ab 7,5 t sowie LKW mit Anhängern. An diesen Tagen dürfen LKW die Straßen in Deutschland von 0 Uhr bis 22 Uhr nicht befahren. Die StVO benennt die Feiertage, an denen nicht gefahren werden darf.

2019 gilt das Feiertagsfahrverbot für folgende Tage:

DatumFeiertagWo gilt das Fahrverbot?
01. Januar 2019Neujahrbundesweit
19. April 2019Karfreitagbundesweit
22. April 2019Ostermontagbundesweit
01. Mai 2019Tag der Arbeitbundesweit
30. Mai 2019Christi Himmelfahrtbundesweit
10. Juni 2019Pfingstmontagbundesweit
20. Juni 2019FronleichnamBaden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
03. Oktober 2019Tag der deutschen Einheitbundesweit
31. Oktober 2019ReformationstagBrandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
01. November 2019AllerheiligenBaden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
25. Dezember 20191. Weihnachtsfeiertagbundesweit
26. Dezember 20192. Weihnachtsfeiertagbundesweit

(Quelle: §30 StVO und Bundesamt für Güterverkehr)

Manche Feiertagsfahrverbote gelten nur für einige Bundesländer. In den anderen Bundesländern darf also an diesem Tag gefahren werden. Außerdem gibt es noch andere Feiertage wie etwa der Buß- und Bettag, die hier nicht genannt wurden. Laut StVO gilt an diesen Tagen bundesweit kein LKW-Fahrverbot.

Kein allgemeines Nachtfahrverbot für LKW

In Deutschland gibt es kein allgemeines Nachtfahrverbot für LKW. Jedoch wurden viele spezielle Fahrverbote erlassen, die den Verkehr zu bestimmten Zeiten beeinflussen sollen. Aufgrund des 2005 beschlossenen Gesetzes der Autobahnmaut wichen viele Berufskraftfahrer auf andere Straßen aus. Die Nachtverbote sollen die Nachtruhe von Anwohnern an Bundes- und Hauptstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften wahren.

Das Nachtfahrverbot wird von den jeweiligen Bundesländern beschlossen. Bei beispielsweise größeren Vollsperrungen darf die Polizei die Fahrverbote für die Nacht aufheben. LKW-Fahrer erkennen ein nächtliches Fahrverbot an der jeweiligen Beschilderung. Wenn ein LKW dennoch auf einer für die Nacht gesperrten Straße fährt und somit das LKW-Fahrverbot missachtet, muss er 60 Euro Bußgeld bezahlen.

Herrscht ein LKW-Fahrverbot am Wochenende und in den Ferien?

In Deutschland gibt es kein Wochenendfahrverbot für LKW. Dies wird irrtümlich mit dem Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen verwechselt. Laut der Ferienreiseverordnung von 1985 dürfen aber LKW an Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr keine Autobahnen befahren. Das Gesetz umfasst folgende Autobahnen und Streckenabschnitte von Juli bis August, wobei das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jedes Jahr eine aktualisierte Fassung veröffentlicht:

AutobahnStreckenabschnitt
A 1Autobahnkreuz Köln-West - Anschlussstelle Cloppenburg (über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz und Münster)
A 2Autobahnkreuz Oberhausen - Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
A 3Autobahnkreuz Oberhausen - Autobahnkreuz Köln-Ost, Mönchhof Dreieck - Autobahnkreuz Nürnberg (über Frankfurter Kreuz)
A 4/E 40Ausfahrt Erfurt-Vieselbach - Ausfahrt Hermsdorf-Ost
A 5Darmstädter Kreuz - Autobahndreieck Neuenburg (über Karlsruhe)
A 6Ausfahrt Schwetzingen-Hockenheim - Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
A 7Ausfahrt Schleswig/Jagel - Ausfahrt Hamburg-Schnelsen-Nord, Ausfahrt Soltau-Ost - Ausfahrt Göttingen-Nord, Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck - Ende der Autobahn Bundesgrenze Füssen (über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu)
A 8Autobahndreieck Karlsruhe - Ausfahrt München-Obermenzing, Ausfahrt München-Ramersdorf - Ausfahrt Bad Reichenhall
A 9/E 51Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) - Ausfahrt München Schwabing
A 10Berliner Ring (nicht Ausfahrt Berlin-Spandau - Autobahndreieck Oranienburg/über Dreieck Havelland), Autobahndreieck Spreeau - Autobahndreieck Werder
A 45Ausfahrt Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz, Gambacher Kreuz - Seligenstädter Dreieck
A 61Autobahnkreuz Meckenheim - Autobahndreieck Hockenheim (über Autobahnkreuz Koblenz)
A 81Autobahnkreuz Weinsberg - Ausfahrt Gärtringen
A 92Autobahndreieck München-Feldmoching - Ausfahrt Oberschleißheim, Autobahnkreuz Neufahrn - Ausfahrt Erding
A 93Autobahndreieck Inntal - Ausfahrt Reischenhart
A 99Autobahndreieck München Süd-West - Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach und München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, München-Ost und München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
A 215Autobahndreieck Bordesholm - Ausfahrt Blumenthal
A 831Ausfahrt Stuttgart-Vaihingen - Autobahnkreuz Stuttgart
A 980Autobahnkreuz Allgäu - Ausfahrt Waltenhofen
A 995Ausfahrt Sauerlach - Autobahnkreuz München-Süd

(Quelle: Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße)

Auch hier gelten aber ebenfalls die oben beschriebenen Ausnahmegenehmigungen für beide Feiertage.

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

  • LKW, bei denen die zu befördernden Güter das Inventar der Fahrzeuge sind, z.B. Film- und Ausstellungsfahrzeuge
  • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, die eine Nutzlast vom 0,4-fachen des zulässigen Gesamtgewichts nicht übersteigt
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher)

Zusätzlich sind noch weitere LKW aus dem Fahrverbot in Deutschland ausgeschlossen, auch wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t besitzen. Eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung gilt für den folgenden Güterverkehr:

  • kombinierter Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km
  • kombinierter Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr)
  • Güterverkehr, welcher frische Milch und frische Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse, frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse transportieren und deren Rückfahrt, nachdem sie die Ware abliefern
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden, beispielsweise LKW der Bundeswehr

Ausnahmegenehmigung am Reformationstag und Allerheiligen für bestimmte Bundesländer

Ausnahmegenehmigung für das LKW-Sonntagsfahrverbot
Ausnahmegenehmigung für das LKW-Sonntagsfahrverbot

Der Berliner Senat erließ im Jahr 2011 eine Ausnahmegenehmigung für den Transitverkehr in Kooperation mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am Reformationstag, also dem 31. Oktober, dürfen LKW über 7,5 t folgende Bundesautobahnen befahren: A 2, A 20, A 24, A 4, A 9, A 10, A 11, A 12, A 13, A 14, A 15, A 17, A 19, A 38, A 71, A 72, A 73, A 111, A 113, A 114, A 115, A 117, A 143.

Jedoch gilt diese Ausnahmegenehmigung nur, wenn der Abfahrts- oder Zielort Berlin ist. Ein Verlassen der Autobahn in den Bundesländern, an denen an diesem Tag ein LKW-Fahrverbot gilt, ist nicht gestattet. Falls ein LKW aber in einen Unfall verwickelt ist und abgeschleppt werden oder eine Umfahrung wegen einer Vollsperrung hinnehmen muss, darf er auf andere Autobahnen ausweichen. Diese gesetzliche Ausnahmegenehmigung gilt noch bis Ende 2020. Bereits zuvor wurde die Ausnahmegenehmigung einige Male verlängert.

Eine weitere Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen an Allerheiligen, 1. November. Im April 2003 entschied sich das Bundesland für einen Erlass, der besagt, dass LKW durch NRW fahren dürfen, sofern dies die kürzeste Strecke zwischen zwei niedersächsischen Landesteilen ist.

FAQ: Lkw-Fahrverbot

Wann dürfen Lkw nicht fahren?

An Sonn- und Feiertagen gilt ein Fahrverbot für Lkw. Welche Feiertage betroffen sind, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Welches Bußgeld droht, wenn Lkw trotz Fahrverbot fahren?

Die Bußgelder haben wir hier einer Tabelle für Sie zusammengefasst.

Gibt es Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot?

Ja. Eine Liste der Lkw, die auch an Sonn- und Feiertagen fahren dürfen, erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • irmi 11. September 2016, 20:17

    Gehören Lkw’s, die Callunen transportieren, auch zu Ausnahme-Fahrzeugen? Für mich sind Callunen nämlich weder Frischpflanzen noch lebensnotwendig!
    Danke für Ihre Antwort

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 8:40

      Hallo Irmi,

      in der Regel kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für den Transport von Schnittblumen und lebenden Pflanzen erteilt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sascha 22. August 2016, 10:25

    Mal ne nicht ganz einfache Frage : fahre mit einem 13 Tonner normal los zurück ist aber Pfingst Montag LKW hat Bundessiegel auf dem Nummernschild und THW ….. darf ich mit dem Dienstfahrzeug fahren oder nicht Mache mit dem Oldtimer Öffentlichkeitsarbeit Danke und Gruß

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 9:48

      Hallo Sascha,

      normalerweise gilt an Feiertagen ein Fahrverbot für Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen von 0 bis 22 Uhr. Sie können also entweder das Zeitfenster von 22 bis 0 Uhr nutzen oder bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Zoltan 21. August 2016, 8:41

    Hallo
    Mein Freund hat einen Fiat Ducato lkw bis 3,5t aber er hat nur euro2 motor.
    Er will zu uns fahren von Ungarn nach Passau.
    Durch Nickeldorf A4 dann S1 und A21 – A1 und A8 nach Passau. Er will am Mittwoch fahren.
    Gibt es ein verbot irgendwo wegen den Euro2 motor?
    Vielen Dank für die Antwort in voraus.
    Mfg. Zoltan

    • bussgeld-info.de 22. August 2016, 8:33

      Hallo Zoltan,

      das können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Über Umweltzonen können Sie sich auf der Seite des Umweltbundesamtes informieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Horst 13. August 2016, 14:55

    Hallo,
    folgende Frage: Ein Transit mit LKW Zulassung in den Niederlander, Bj. 1975, Oldtimer, aber mit NL Kennzeichen natürlich ohne H, gilt hier das Fahrverbot mit Anhänger?
    Gruß Horst

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 9:10

      Hallo Horst,

      das LKW-Fahrverbot in Deutschland gilt für LKW ab 7,5 t und jegliche LKW mit Anhänger, also in der Regel auch für einen Oldtimer.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Horst 11. August 2016, 18:54

    ich lese immer über 7,5 tonnen dürfen nich an sonn und feiertagen fahren wie sieht es denn mit lkw`s mit einer zulässigen gesammtmasse von 7,49 tonnen aus????
    dürfen die denn fahren oder nicht??
    ich meine ohne anhänger

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:31

      Hallo Horst,

      laut § 30 StVO gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nur ab einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen. Entsprechend betrifft diese Regelung LKW mit geringerem Gewicht nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bianka B. 5. August 2016, 16:24

    Hallo
    wir besitzen einen Ford Ranger, der als LKW zugelassen ist. Da wir Camper sind und wir öfter am Wochenende mit dem Wohnwagen unterwegs sind meine Frage dürfen wir an Sonn-und Feiertagen öffentliche Straßen und Autobahnen benutzen

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 9:24

      Hallo Bianka,

      auf einer Verkehrsministerkonferenz wurde beschlossen, dass Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden dürfen – der ADAC hat entsprechendes veröffentlicht. Allerdings halten sich nicht alle Bundesländer an diese Abmachung. Erkundigen Sie sich insofern bei der zuständigen Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Benjamin 16. August 2017, 16:55

        Hallo,
        haben Sie eine Quellenangabe bzgl. der Aussage?
        Vielen Dank!

        • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:25

          Hallo Benjamin,
          diese Regel können Sie unter anderem im Erlass III B 2-22-30/3.0 vom 13. Februar 2008 des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen nachlesen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank M. 29. Juli 2016, 11:40

    Hallo,
    was ist unter einem Filmfahrzeug zu verstehen? Darf ich an einem Sonntag mit einem LKW (12Tonner) der Lichtmaterial für eine Filmproduktion geladen hat auf der Autobahn fahren?

    Gruß Frank

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 9:44

      Hallo Frank,

      allgemein gilt für alle Lkw über 7,5 t das Sonntagsfahrverbot. Ausgenommen ist unter anderem die Beförderung von frischer Milch und leicht verderblichem Obst und Gemüse. Für alle anderen Zwecke – also auch in Ihrem Fall – muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Wichtig ist hierbei, dass ein dringender Grund vorliegen muss. Beispielsweise gehört hierzu die Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z.B. Requisiten oder Musikinstrumente). Ob dies bei Ihnen der Fall ist, muss die zuständige Behörde prüfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • patti 26. Juli 2016, 0:56

    Hallo.wir wollen am Sonntag dem 21.8.2016 von Gussow (Ostdeutschland )nach Bremen zurück fahren mit einem Ford TransIT unter 3.5 Tonnen aber als LKW angemeldet mit einem Wohnwagen, angehängt vom Motorradtreffen .also eindeutig Hobby und Freizeit! Da ich hier nicht mehr durchsteige nochmal die Frage.Dürfen wir das da unter 3.5 Tonnen und Freizeit oder Ausnahmegenehmigung beantragen?Wenn dann beim Straßenverkehrsamt Bremen?? vielen Dank.ich bin gerade ratlos?

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2016, 10:40

      Hallo Patti,

      in der StVO steht in § 30 Abs. 3 wörtlich, dass Lkw über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht am Sonntag nicht fahren dürfen, aber auch „Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren“ dürfen. Es geht daraus nicht hervor, ob es sich dabei um alle Fahrzeuge handelt, die als Lkw zugelassen sind, oder nur um Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Sie sollten die Sache mit dem Straßenverkehrsamt abklären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 23. Juli 2016, 21:35

    Hallo,
    fahre einen Hilux Single Cab, ebenfalls als LKW angemeldet.
    Würde gerne Samstag ( Ferienzeit) mit einem Sportboottrailer ( 600kg), grünes Nummernschild nach Holland zum Angeln.
    Darf ich auf die Autobahn?
    Danke im Voraus!
    LG
    Andreas

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:55

      Hallo Andreas,

      das Ferienfahrverbot gilt für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t und auch nur vom 1. Juli bis 31. August. Zudem sind nicht alle Autobahnen von diesem Verbot betroffen. In Einzelfällen ist es auch möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Sie sollten prüfen, ob Ihr als LKW zugelassener Hilux in diese Kategorie fällt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Messias 13. Juli 2016, 18:12

    Darf ich nach dem abladen von leicht verderblichen Waren auf der Rückfahr Leergut transportieren?

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 9:04

      Hallo Messias,

      es sollte kein Problem darstellen, wenn Sie auf Ihrer Rückfahrt Leergut transportieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Luca 12. Juli 2016, 23:59

    Hallo,
    Dürfen eigentlich LKW’s von Hermes,DHL,UPS oder so auch nicht Sonntags fahren oder wie ist das mit Postgüterverkehr?

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 9:37

      Hallo Luca,

      in der Regel gilt das Sonntagsfahrverbot für alle LKW, es sei denn, es ist eine Ausnahmegenehmigung vorhanden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ludger H. 11. Juli 2016, 20:07

    Hallo, wir arbeiten in der Landwirtschaft und haben ein LKW mit Abrollcontainer wo wir auch Getreide,Mais,usw mit abfahren und das kann auch schonmal sonntags vorkommen. Wenn Erntezeit ist. Was muss ich machen wenn ich mein Lkw dann einsetzten will? Danke

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 9:31

      Hallo Ludger,

      für Ernteeinsätze kann es Ausnahmen für das Sonntagsfahrverbot für Lkws geben. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, Sie sollten sich über die Situation in Ihrem Land informieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sandra 2. Juli 2016, 5:23

    Hallo,
    wir sind Pferdesportler und fahren an den Wochenenden immer zu Reiturnieren. Dies ist rein Privat und Hobby unserer Familie. Wir fahren die Pferde in einem LKW über 12 Tonnen. Benötigen wir dazu jedes Mal eine Genehmigung?

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 9:17

      Hallo Sandra,

      in einigen Bundesländern gibt es hierzu spezielle Regelungen. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass ein Pferdetransporter, der mehr als 7,5t wiegt, in den entsprechenden Papieren als Sonderfahrzeug eingetragen sein muss, damit er nicht unter das Sonntagsfahrverbot fällt. Ist dies nicht der Fall, müssten Sie für jede Fahrt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rene 28. Juni 2016, 11:12

    Hallo,
    wie verhält es sich bei Privatfahrten? Konkret : Will in den Ferien mit Anhänger zum Campen fahren. Rückreisetag wäre aber nun aber in diesem Fall nur Sonntag möglich. Fahrzeug ist ein MB Vito mit Lkw Zulassung. Da es um eine größere Strecke handelt, komm ich da jetzt stark ins grübeln. Wäre eine Ausnahmegenehmigung möglich???

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 9:22

      Hallo Rene,
      wir empfehlen sich mit diesem Anliegen direkt an die zuständige Behörde zu wenden. Dort erhalten Sie eine definitive Aussage.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan 13. Juni 2016, 20:47

    Ich fahre von unserer Firma aus einen Schulungstrailer mit Zugmaschine. Der Trailer ist ein Messetrailer/Verkaufstrailer. In diesem Fahrzeug finden Schulungen über Motor Getriebe und Achsen statt.
    Hier meine Frage: Kann ich am Sonntag einen Standortwechsel durchführen z.b. Kassel->Stuttgart? Oder zählt das Sonntagsfahrverbot auch für dieses Fahrzeug?
    MfG Stefan

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 9:55

      Hallo Stefan,

      welche Fahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot ausgeschlossen sind, können Sie in § 35 der Straßenverkehrsordnung nachlesen. In einigen Fällen wird auch eine Sondergenehmigung erteilt. Sollten Sie diese nicht besitzen bzw. Ihr Fahrzeug nicht unter die in § 35 aufgelisteten Fahrzeuge fallen, gilt das Sonntagsfahrverbot auch für Ihren Trailer.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Judith 9. Juni 2016, 9:28

    Ich habe da auch ne Frage einer unserer Fahrer wurde Sonntags mit dem LKW kontrolliert eine Sonntagsgenehmigung ist vorhanden der Fahrer hat diese aber nicht gefunden weil ein Kollege sie im LKW an einen anderen Platz gelegt hatte.
    Die Genehmigung wurde nachgereicht der Fahrer soll nun dennoch 60€ plus 32€ Verwaltungsgeld bezahlen das Problem ist das ganze soll mit einem Punkt bestraft werden ist das gerechtfertigt?

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 10:04

      Hallo Judith,

      wenn Sie keinen weiteren Verstoß begangen haben und die Genehmigung nachgereicht haben, sollten Ihnen eigentlich keine weiteren Strafen drohen. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten, inwiefern sich ein Einspruch lohnen würde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jens W. 4. Juni 2016, 9:21

    Jens 04,06.2016

    Hallo,
    ich transportiere am Wochenende von einer Molkerei ein leicht verderbliches Nebenprodukt (Molke) zur Tierverfütterung. Fällt dieses Produkt auch unter die Ausnahmegenehmigung für frische Molkereiprodukte?

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:11

      Hallo Jens,

      frische und leichtverderbliche Lebensmittel im Sinne des § 30 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des § 3 Abs. 1 Nr. 2 der
      Ferienreiseverordnung dürfen auch Sonn- und Feiertags transportiert werden. Erzeugnisse aus Sauermilch, Joghurt, Kefir, Buttermilch, Sahne, Milch- oder Molkenmischungen sowie Frischkäse und Frischkäsezubereitungen gelten als frisch, wenn die Kennzeichnungshinweise keine Angabe der Wärmebehandlung enthalten; sie gelten als haltbare Produkte, wenn sie gekennzeichnet sind mit „ultrahocherhitzt“, „sterilisiert“, „wärmebehandelt“ oder „H“ + Produktbezeichnung. Milch, Milcherzeugnisse und Milchrückstände zu Futterzwecken bei Erzeugerbetrieben gelten immer als frisch.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jens 1. Juni 2016, 10:40

    Hallo,

    am 05.05.16 mussten wir ein Fahrzeug wegen Panne tauschen.
    Leider hat das getauschte Fahrzeug keine Ausnahmegenehmigung.
    Wie es so ist wurde der LKW angehalten.
    Wie hoch ist denn die Strafe für den Fahrer und für die Firma?

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 8:59

      Hallo Jens,

      haben Sie den LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag gefahren, droht ein Bußgeld von 120 Euro. Geschah dies auf Anordnung, droht sogar ein Bußgeld von 570 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Janina 30. Mai 2016, 17:57

    Hallo,
    Ich wohne in einer geschlossenen Ortschaft an einer Nebenstraße in Bayern. Auf einer größeren Fläche, gegenüber meines Hauses werden LKW Anhänger einer Spedition abgestellt. Vor allem Montags um 3:00 Nachts werden die Anhänger angehängt und abgeholt. Was zu einer erheblichen Lärmbelästigung führt und schlafen unmöglich macht. Es hört sich an, als würde der LKW in meinem Schlafzimmer stehen. Nun würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, dies irgendwie zu unterbinden.
    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus
    Janina

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 8:44

      Hallo Janina,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Ordnungsamt. Dort kann man Ihnen dazu sicherlich Auskunft geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kay-Uwe 26. Mai 2016, 13:52

    Wenn ich in einem Bundesland das keinen Feiertag hat mangels Parkplätze nicht stehenbleiben kann um das Fahrverbot einhalten zu können das im nächsten Bundesland ist z.B.Niedersachsen/Hessen , darf ich dann bis zum nächstmöglichen freien Parkplatz noch fahren oder ist das schon verbotswidrig und Bussgeldbehaftet ?

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 8:42

      Hallo Kay-Uwe,

      Sie müssen in dem entsprechenden Bundesland, in dem Sie unterwegs sind, nach einem Parkplatz suchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Christopher 14. August 2016, 19:44

        Das ist so nicht richtig .
        Du musst schon früh genug schauen keine Frage.
        Sollte sich kein geeignete Parkplatz finden dann darfst du weiterfahren bis du einen findest wo du dich und andere nicht gefährdestimmt.

  • Günter 25. Mai 2016, 12:07

    Hallo,
    wenn ich am Fronleichnam ein Stück Autobahn (A 30+ A2) als Durchfahrt von Niedersachsen nach Niedersachsen mit einem LKW nutze ist das erlaubt ?

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:32

      Hallo Günter,

      das Fahren mit einem LKW, der ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5 t oder einen Anhänger besitzt, ist verbotswidrig an einem Sonn- oder Feiertag.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas Heerink 24. Mai 2016, 22:45

    Hallo,
    wie muss ich die Nachricht des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW dann verstehen? Ist das nur eine Empfehlung? Oder wurde der §§30 Abs. 3 StVO geändert?
    (Sorry, kann leider nicht „verlinken“, kopieren und einfügen müßte funktionieren;-))

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 10:44

      Hallo Andreas,

      die Nachricht, auf die Sie sich beziehen, ist schon einige Jahre alt und nicht mehr aktuell.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ella 24. Mai 2016, 11:13

    Hallo,
    darf ich mit meinem LKW über 7,5 t aus einem Bundesland ohne Feiertag an den Firmenstandort zurückfahren, wenn an diesem ein Feiertag ist?

    Danke

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:43

      Hallo Ella,
      an einem Feiertag dürfen Sie mit dem Lkw nicht fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 24. Mai 2016, 9:41

    Hallo,

    ich hätte eine Frage, wir haben am 26.05.16 einen Transport von PL-Szczecin nach D-14641 Börnicke + NL-Utrecht. Wir fahren also nur Transit durch NRW – brauchen wir hierfür eine Ausnahmegenehmigung?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:42

      Hallo Nicole,
      der 26.05.2016 ist in NRW ein Feiertag und eine Ausnahmegenehmigung ist somit notwendig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nina 24. Mai 2016, 8:22

    Hallo, am Donnerstag den 24.05.2016 ist in Bayern Feiertag. Dürfen wir dann nach Zwickau fahren, da ist nämlich kein Feiertag. Wie hoch fällt die Strafe aus ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Nina

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 9:40

      Hallo Nina,
      ohne Sondergenehmigung dürfen Sie in Bayern nicht losfahren. Fahren Sie verbotswidrig ist ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro fällig

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian 20. Mai 2016, 20:43

    Hallo , darf ich an einem Sonntag mit meinem VW T5 der als LKW zugelassen ist mit nem Autotrailer wo ein Pkw drauf ist zu einer Motorsport Veranstaltung fahren ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 9:21

      Hallo Christian,

      laut § 30 Abs. 3 StVO gilt grundsätzlich Folgendes: „An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.“ Für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden, kann eine Ausnahme vorliegen. Dies sollten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Axel 16. Mai 2016, 15:01

    Hallo ich habe eine Frage ich habe einen Pickup der als LKW zugelassen ist. Ich bin eine privat Person und keine Firma jetzt möchte ich am Sonntag für einen Freund ein Motorrad abholen das ich auf einem Anhänger transportieren möchte darf ich das oder fällt das ins sontagsfahrverbot.
    Mfg Axel

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 8:57

      Hallo Axel,

      in der Regel gilt das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot laut § 30 der StVO auch für Privatfahrten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dominik 15. Mai 2016, 11:04

    Guten Tag, meine Frage ist ich muss heute vom Thüringen nach remscheid mit Einen vito der als Lkw zugelassen ist und einen Wohnwagen mit zulässigem Gesamtgewicht von 900 kg. Ist das erlaubt?
    Gruß Dominik.M

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 9:01

      Hallo Dominik,

      in der Regel ist dies nicht erlaubt, da es in Deutschland laut § 30 der StVO ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot gibt. Dieses gilt für LKW ab 7,5 t bzw. ebenso für Anhänger.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mónika 6. Mai 2016, 22:43

    Guten Abend,
    Meine Frage wäre ob der Transport vom Musikinstrumenten zur Kulturveranstaltungen auch in den Ausnahmen gehört, wofür der Sonntagsverbot nicht gültig ist? Früher war es vernerkt, jetzt aber sehe ich es nicht. Und ich sehe sogar bei manchen Bundesländer, dass man bloss mit spezialantrag diese transportieren darf.
    Bitte um ihre Hilfe beim Klärung.
    Danke schön, Mónika

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 9:13

      Hallo Mónika,

      es muss ein Antrag dafür gestellt werden, wenn Tonanlagen, Bühnenteile, Requisiten oder Musikinstrumente am Sonntag transportiert werden sollen. Die Dringlichkeit der Fahrt ist nachzuweisen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Janos 27. April 2016, 12:11

    Auf die Tabelle oben ist 14 Maj ,,Christi Himmelfahrt aber in mein Kalendar ist am 4 Maj wie ist es jetzt oder kann mann in 4 Maj fahren oder nicht???

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 8:41

      Hallo Janos,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Christi Himmelfahrt findet am 5. Mai 2016 statt. Wir haben die Angabe korrigiert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • andreas 20. Februar 2017, 8:13

      guten morgen wurde gestern ( Sonntag 19.2.2017) mit meinem Dodge Ram von der Polizei auf der Autobahn angehalten , der Dodge Ram ist lkw eingetragen (3,49t) im fzg schein , im Anhänger befand sich das Hardtop von dem fzg … beide fzg sind auf meinem Namen zugelassen , die Polizei meinte ich müsse mit 570 euro rechnen ist das rechtens ?

      • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 9:47

        Hallo andreas,

        wenn Sie den LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag gefahren haben, droht ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro. Geschah dies auf Anordnung, wird ein Bußgeld in Höhe von 570 Euro zu erwarten sein.

        Ihr Bußgeld-Info Team

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