Bußgeldkatalog: TÜV & Fahrzeugpapiere

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog HU & Fahrzeugpapiere 2024, der die Bußgelder bei diesen Delikten definiert.

Tatbe­standBuß­geldPunkte
Haupt­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Abgas­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Zulas­sungs­beschein­igung Teil 1 nicht mitge­führt / nicht aus­gehän­digt10 EUR
melde­pflicht­ige Änder­ungen am Fahr­zeug der Zulas­sungs­stelle nicht ange­zeigt15 EUR
Fahren ohne Führer­schein­doku­mente10 EUR

Bußgeldrechner zu TÜV, AU und HU

Weitere Informationen zu den Fahrzeugpapieren:

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?
Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?

Da der TÜV (Technischer Überwachungsverein) der bekannteste Verein ist, der Hauptuntersuchungen durchführt und die gewünschte Plakette ausstellt, wird die Untersuchung der Fahrzeuge fälschlicherweise oftmals als TÜV-Prüfung bezeichnet. Dabei muss man die Hauptuntersuchung (HU) mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) nicht dort durchführen.

Alternative Organisationen sind beispielsweise die DEKRA, GTÜ oder KÜS. Möchten Sie die Hauptuntersuchung in einer alternativen Organisation durchführen lassen, so überprüfen Sie vorher, ob diese Werkstatt gemäß Verkehrsrecht, genauer gesagt gemäß § 29 der StVZO, prüft. Nur dann wird Ihnen die amtliche HU-Plakette ausgehändigt, die seit Januar 2010 auch die AU-Plakette beinhaltet.

Fehlende HU-Plakette: Sanktionen laut Bußgeldkatalog

Können Sie bei einer Verkehrskontrolle keine aktuelle HU-Plakette für Ihr Fahrzeug vorweisen, weil Sie die Fristen für die Hauptüberschreitung versäumt haben, so werden Bußgelder fällig, da Sie gegen die StVO verstoßen haben. Haben Sie die Frist sogar um über 8 Monate überschritten, bleibt es nicht nur beim Bußgeld, sondern laut Bußgeldkatalog gibt es hierfür auch Punkte in Flensburg: Ein Punkt wird Ihnen auf dem Konto gutgeschrieben.

Ein Fahrverbot gibt es jedoch für eine versäumte Hauptuntersuchung nicht. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie das Bußgeld für das Versäumnis der Hauptuntersuchung abhängig von der Überschreitung der Frist berechnen. Für LKW-Fahrer lohnt sich auch ein Blick in die Bußgeldtabelle, um eventuelle Bußgelder, ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg bei Versäumen der HU oder der AU zu ermitteln.

Weitere Informationen zum TÜV:

Hauptuntersuchung: Kosten steigen bei Versäumnis der Frist

Der Termin für die Hauptuntersuchung beim Auto sollte zur Schonung des Geldbeutels nicht versäumt werden. Allerdings steigt nicht nur das Bußgeld bei längerer Versäumnis auf bis zu 60 Euro an, sondern, wie oben bereits erwähnt: Bei über acht Monaten überzogener Haupt- und Abgasuntersuchung kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

Aber nicht nur dieses Bußgeld muss entrichtet werden. Die HU-Untersuchung wird bei Überschreitung der Frist zudem teurer. Die Werkstätten berechnen einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis für die Hauptuntersuchung, sobald die Frist über zwei Monate überschritten ist.

Natürlich müssen sich auch Inhaber eines Lkw oder eines Motorrades genau an die Frist halten. Die Strafen, wenn der TÜV abgelaufen ist, sind für LKW-Fahrer noch höher. Einem Lkw-Fahrer drohen ansonsten sogar bis zu 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Die Aspekte der Verkehrssicherheit und der eigenen Sicherheit sollten den Fahrzeughalter zu einer regelmäßigen Prüfung des Autos animieren. Gerade bei der Abgasuntersuchung (AU) spricht auch der Aspekt des umweltfreundlichen Fahrens eine Rolle. Die Abgasuntersuchung soll feststellen, ob die beim Fahren emittierten Schadstoffe die zulässigen Grenzwerte überschreiten.

Da die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung beim Auto eingegliedert ist, müssen Sie hier nur einen einzelnen Termin wahrnehmen. Haben Sie an Ihren Fahrzeugen die aktuellen TÜV-Plaketten angebracht, haben Sie dann auch wieder ungefähr zwei Jahre lang Ruhe.

Kurz & kompakt im Video: Wie lange darf man den TÜV-Termin überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

HU-Plakette wird nicht mehr rückdatiert

Seit dem 01.07.2012 sind die Strafen für das Versäumnis der Frist zur KFZ-Hauptuntersuchung angestiegen, jedoch haben die neuen Regelungen auch eine positive Auswirkung. Vor diesem Zeitpunkt musste die verspätet erhaltene HU-Plakette auf den Monat der eigentlichen Prüfung innerhalb der Frist zurückgesetzt werden, was nun nicht mehr der Fall ist. Sie gilt also ab der tatsächlichen Untersuchung und nicht seit dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung ursprünglich fällig gewesen wäre.

Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.
Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.

Hauptuntersuchung – Fristen einhalten, sonst droht ein Bußgeld

Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung, die seit 2010 die Abgasuntersuchung mit einschließt, kann man am Fahrzeugschein oder an der HU-Plakette ablesen. Letztere dokumentiert mittig das Jahr und senkrecht darüber den Monat der nächsten Prüfung des Fahrzeuges.

Im Normalfall gelten folgenden Intervalle zur Hauptuntersuchung eines normalen PKWs: nach der allerersten HU-Untersuchung eines Neuwagens haben Sie drei Jahre lang Ruhe. Nach diesem Intervall ist wieder eine Hauptuntersuchung fällig. Ab dann müssen Sie alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung beim Auto wird zum einen die Sicherheit des Fahrzeuges und zum anderen die Einhaltung der maximalen Werte der ausgeschiedenen Abgase überprüft.

Um Ihr Auto sicher durch den TÜV zu bringen, informieren Sie sich vorher bei der prüfenden Werkstatt über Maßnahmen, die diesem Ziel dienen können. Beispielsweise können Sie vor der Hauptuntersuchung bereits kleinere Reparaturen vornehmen lassen, damit diese nicht bemängelt werden. Sie erhalten bei der HU ein Gutachten zum Zustand Ihres Autos, dem Sie nach der KFZ-Hauptuntersuchung die Maßnahmen entnehmen können, die jetzt fällig werden. Denn ist ihr Auto das erste Mal nicht durch den TÜV gekommen – und das geht immerhin 40 % aller Autofahrer so – so können Sie es nach Behebung der im Gutachten aufgeführten Mängel erneut probieren.

Hauptuntersuchung: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Doch was kostet der TÜV eigentlich? Hier gibt es keine verbindliche Antwort. Informieren Sie sich bei den Werkstätten, die Sie für die HU aufsuchen wollen, und vergleichen Sie die Preise. Am günstigsten kommen Sie weg, wenn Sie innerhalb der Frist die HU und die AU vornehmen lassen, immerhin berechnen die Werkstätten dann nicht einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis der TÜV-Gebühren. Und auch Bußgelder laut Bußgeldtabelle können Sie sich dann sparen, und haben bis zur nächsten HU Ruhe. Denken Sie daran, dass jedes Ihrer Fahrzeuge gesondert in die HU muss, und seine eigene Plakette hat.

Fahrzeugpapiere nicht mitgeführt?

Seit Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Letztere kann bei einer Autofahrt getrost zu Hause gelassen werden, während die Fahrzeugpapiere Führerschein und die Zulassungsbescheinigung 1 immer mitgeführt werden sollten. Das ist im Verkehrsrecht geregelt und ein Bußgeld droht bei Missachtung: 10 Euro kostet dieser Verstoß. Die Zulassungsbescheinigung 2 erhält Informationen zu Haltern und früheren Haltern des KFZ, während die Zulassungsbescheinigung 1, auch Fahrzeugschein genannt, detaillierte Informationen zur technischen Ausstattung des Fahrzeugs enthält.

Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.
Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.

Führt die Fahrt ins Ausland, benötigen Sie einige Fahrzeugpapiere. Es dürfen – neben der Zulassungsbescheinigung 1 außerdem die grüne Versicherungskarte, ein Nachweis über den Auslandskrankenschutz, der Personalausweis und der Reisepass nicht fehlen.

Zu beachten bei den Autopapieren ist, dass eine Adressänderung sofort der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden muss, damit die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden können. Auch nach dem Erwerb eines Wagens, ob gebraucht oder neu, wird ein Gang zur Zulassungsbehörde fällig.

Möchte man sich diesen sparen, können Zulassungsdienste die Arbeit abnehmen. Sparen sollte man sich diesen Aufwand nicht, da ansonsten ein Bußgeld berechnet wird. 15 Euro verlangt man von Ihnen, wenn der zuständigen Zulassungsbehörde die Änderung der Adresse nicht sofort mitgeteilt wurde und somit die KFZ-Zulassungsbescheinigung nicht aktuell ist.

Fahrzeugpapiere verloren – was tun?

Wenn Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben, sollten Sie sofort aktiv werden, da Sie ohne diese amtlichen Dokumente nicht Auto fahren dürfen und so gegen das Verkehrsrecht verstoßen würden. Fahren ohne Führerschein kostet ein Bußgeld von 10 Euro, dazu kommt laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von ebenfalls 10 Euro, wenn Sie ohne Fahrzeugschein Teil 1 unterwegs sind. Die KFZ-Zulassungsbescheinigung erhalten Sie von der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde, bei der Sie meistens persönlich erscheinen müssen.

Einen Ersatz-Führerschein erhalten Sie in der Fahrerlaubnis-Behörde. Die Ausstellung des Ersatz-Führerscheins kostet eine Gebühr, die sich aber regional unterscheidet. Immerhin entfällt dann der Bußgeldbescheid, den Sie bekommen würden, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle keinen gültigen und aktuellen Führerschein vorweisen können.

FAQ – Hauptuntersuchung

Wann muss ein Auto zur Hauptuntersuchung?

Neuwagen müssen nach 3 Jahren das erste Mal zur HU. Danach müssen Pkw alle 2 Jahre zur HU. Den genauen Termin können Sie der TÜV-Plakette entnehmen.

Auto steht mit abgelaufenen TÜV auf Privatgrundstück – Kann ein Bußgeld verhangen werden?

Wenn der Pkw weiterhin angemeldet und das Privatgelände nicht abgesperrt ist, darf dort kontrolliert werden. Ein Bußgeld für abgelaufenen TÜV darf dann ebenfalls verhangen werden.

Mit abgelaufener Plakette zum TÜV fahren. Droht ein Bußgeld?

Ja. Ist der Termin zur HU länger als 2 Monate überschritten und geraten Sie auf der Fahrt zum TÜV in eine Verkehrskontrolle, kann ein Bußgeld von 15 bis 60 Euro auf Sie zukommen. Der TÜV selbst verhängt keine Strafe. Wollen Sie mit einem abgemeldeten Kfz mit abgelaufener Plakette zum TÜV, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Mit solch einem Kennzeichen droht auf der Fahrt zum TÜV kein Bußgeld.

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Bußgeldkatalog: TÜV & Fahrzeugpapiere
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 428 comments… Kommentar einfügen }
  • Iliona 10. August 2015, 8:31

    Hallo liebes Bußgeld-Info- Team,
    habe jetzt festgestellt das ich mein Autohänger HP 401 schon letztes jahr im August beim TÜV hätte vorstellen müssen. Da er in der Scheune steht und wir ihn kaumen brauchen, in keinster Weise mehr drann gedacht. Was für Folgen( Strafe) kommt da auf uns zu, da ja auch noch der Hänger auf meinen Mann zu gelassen ist.
    mfg Iliona

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 15:26

      Hallo Ilona,

      es kommt dabei darauf an, welche Gesamtmasse der Anhänger trägt. Mehr als 8 Monate den TÜV zu überziehen kostet bei einem 10 Tonnen-Anhänger 75 Euro (unter 10 Tonnen 60 Euro) sowie 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter D. 8. August 2015, 14:20

    Hallo liebes Bußgeld-Info-Team,

    welche TB.NR. gilt für den Ablauf der HU für den Fahrer? Oder ist das ein reines Halter vergehen?
    Fall 1: Wenn der Halter nach 2 Monaten HU Ablauf 15€ zahlt, was kommt auf den Fahrer zu?
    Fall 2: Wenn die HU unter 2 Monaten ist, bekommt der Halter eine Mängelkarte oder eine mündliche Ansprache zahlt aber 0€, aber der Fahrer müsste zahlen?
    Gibt es dazu eine Rechtssprechung?
    In den Fällen „Halter = Fahrer“ und „Halter = nicht Fahrer“ (Tateinheit/Tatmerheit).

    Mit freundlichen Grüssen
    Peter D.

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 15:10

      Hallo Peter D.,

      allein der Halter des Fahrzeuges ist in der Pflicht, den Termin zur Sicherheitsprüfung einzuhalten. Daher muss der Halter bei Ablauf der TÜV-Plakette das Bußgeld zahlen. Dies ist in den TBNR 329101 bis 329610 reglementiert. Wird ein Mängel nicht innerhalb eines Monats behoben, so kostet dies ein Verwarngeld von 10 Euro. Eine Rechtsprechung dazu ist uns derzeit nicht bekannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dominik 6. August 2015, 8:09

    Hallo!
    Die erhöhte Prüfgebühr fällt ja ab einer Überschreitung von 2 Monaten an.
    Wenn mein Fahrzeug im Juni vorgeführt werden musste, sind die 2 Monate der Überschreitung dann Anfang August oder Anfang September erreicht?
    Meiner Meinung nach Anfang September, da man ja theoretisch am 30.6. noch hätte fristgerecht vorführen können, somit am 30.08. erst 2 Monate zu spät ist.
    Ist das so richtig?

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 14:41

      Hallo Dominik,

      ja, ein Fahrer hat den ganzen Monat Zeit, zum TÜV zu gehen, auch erst am 30. oder 31. des jeweiligen Monats und quasi noch 2 Monate danach, ohne eine Strafe zu befürchten. In Ihrem Fall sollten Sie also bis zum 30.08. beim TÜV vorställig gewesen sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klara 28. Juli 2015, 22:14

    Hallo liebes Bußgeld-Info-Team,

    ergänzend füge ich noch hinzu, dass der Halterin des PKW’s 1 Punkt in Flensburg eingetragen wurde.

    mfg
    Klara

  • Klara 28. Juli 2015, 21:52

    Hallo liebes Bußgeld-Info-Team,

    folgende Situation liegt vor: Es handelt sich um eine HU-Überschreitung von 23 Monaten. Der PKW stand lange Zeit in der Garage, weil die Kfz-Halterin bereits so alt ist, dass sie nicht mehr Auto fährt. Da ich zu Beginn des Jahres dringend ein Auto benötigte, fuhr ich mit vorgenanntem PKW – 4 oder 5 Mal je eine Strecke von je ca. 40 km. Einige Tage nach der letzten Fahrt erhielt die Fahrzeughalterin einen Anhörungsbogen wegen HU-Überschreitung und Post vom Straßenverkehrsamt. TÜV wurde kurzfristig aufgesucht, Mängel innerhalb kurzer Zeit behoben – 2 Fahrten zum Straßenverkehrsamt. Zu guter letzt erhielt die Halterin einen Bußgeldbescheid über 288,50 €. Ohne die Fahrt- u. Reparaturkosten beliefen sich die Ausgaben auf 423,80 € – darin enthalten Zuschlag beim TÜV von 13,– € für Überschreitung, 12,– € für Wiedervorführung, 13,30 € Straßenverkehrsamt. Mit Reparaturkosten waren es Ausgaben in Höhe von insgesamt 645,80 €.
    Nun habe ich beim Ordnungsamt erfragt, wie sich der Betrag von 288,50 € zusammensetzt. Die Antwort lautete:
    Der Grundbetrag beläuft sich auf 60,–€. Hinzu werden Bearbeitungsgebühren von 28,50 € berechnet. Wenn man davon ausgeht, dass die Halterin die TÜV-Kosten und die Fahrtkosten gespart hat, werden zudem 100,– € in Rechnung gestellt – und desweiteren wird der Betrag von 100,– € verdoppelt, weil das Fahrzeug zur Fahrt benutzt wurde.
    Ich muss zugeben, dass mir die TÜV-Überschreitung nicht aufgefallen ist; ansonsten wäre ich nicht gefahren.
    Ist die Forderung des Betrages korrekt?
    Hat ein Einspruch in dem geschilderten Fall Sinn? Dazu möchte ich erwähnen, dass ich zur Zeit nicht im Rechtsschutz versichert bin.
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank im voraus und

    freundliche Grüße – Klara

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 13:30

      Hallo Klara,

      bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine fallspezifischen Auskünfte geben dürfen. In Ihrem speziellen Fall wäre es daher ratsam, einen Anwalt zu fragen. Ob sich also ein Einspruch lohnt, kann Ihnen der Verkehrsanwalt sagen.
      Korrekt sind ferner die 60 Euro (bei HU-Überziehung von über 8 Monaten) plus Bearbeitungsgebühr. Da mit diesem Pkw gefahren wurde, kommen natürlich zusätzliche Kosten hinzu. Die Höhe der Sanktion liegt im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 21. Juli 2015, 22:06

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    ich habe meine HU-Prüfung verpennt und wurde erst durch ein Verwarngeld von 15 Euro über die Polizei aufmerksam. Daraufhin habe ich das Auto verschrotten lassen. Jetzt bekomme ich zwei Monate später von der Stadtbehörde einen Brief, indem ich nochmals 25 Euro (+ 25 Euro Bearbeitungsgeld) bezahlen muss, da der HU Termin mehr als 4 Monate hinfällig war. Einspruch kann ich in dieser Sache wohl nicht erheben, oder?

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 11:53

      Hallo Nicole,

      grundsätzlich ist es immer möglich, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, um ein eventuell ungerechtfertigtes Bußgeld zu vermeiden. Leider dürfen wir an dieser Stelle aber keine kostenlose Rechtsberatung geben, in ihrem speziellen Fall ist es ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gernot 8. Juli 2015, 23:15

    Hallo Bußgeld – Team,
    ich wurde heute von der Polizei angehalten und einer “ allgemeinen Verkehrskontrolle“ unterzogen. Ich habe meinen Lenker an meinem Motorrad umgebaut, bin aber noch nicht zum eintragen gekommen. ( Habe ich den herren nicht gesagt – hatte meinen Fahrzeugschein zu hause bei meinen Unterlagen vergessen ) mit welchem Bußgeld müßte ich denn jetzt rechnen? danke Gruß F.

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:02

      Hallo Gernot,

      in diesem Fall ist die Betriebserlaubnis erloschen und Sie müssen ein Bußgeld von 50 Euro bezahlen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Carsten L 3. Juli 2015, 20:13

    Vollender Sachverhalt :
    Firmenanhänger seit 12 Monaten ohne HU , Fahrer ( nicht Halter ) ohne vorherige Kontrolle damit Waren abgeholt , dabei von Polizei angehalten und kontrolliert.
    Wer bekommt ( Halter/Fahrer ) welche Strafen ( Bußgeld , Punkte u.s.w )

    Habe bisher auf vielen Webseiten gesucht auch Bußgeldkatalog aber keine eindeutige Antwort dazu gefunden.

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:33

      Hallo Carsten,

      bei Überschreitung der HU um über 8 Monate fällt ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt an. Anhänger müssen auch in die Sicherheitsprüfung, hier kann noch ein zusätzliches Bußgeld drohen.
      Das Bußgeld fällt normalerweise für den Halter an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Carsten L 6. Juli 2015, 19:39

        Erst mal Danke für die Antwort.

        Nur eindeutig ist die Antwort nicht :
        1. Halter ( Firmenname ) stellt Anhänger ohne TÜV bereit = ??
        2. Fahrer ( nicht identisch mit Halter oder Geschäftsführer ) benutzt Anhänger ohne vorherige Sichtung ( freiwillig ) im Straßenverkehr und wird angehalten = ??
        3. Kann eine Firma auch Punkte und Bußgelder bekommen wegen des Zulassens der Benutzung ??

        Danke für die Antworten im Vorraus

        • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:21

          Hallo Carsten,

          auch den Halter können Konsequenzen erwarten, wenn er die Firmenfahrzeuge nicht ordnungsgemäß gewartet zur Benutzung freigibt. Insbesondere dann, wenn gravierende Sicherheitsmängel vorlagen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sven B. 27. Juni 2015, 14:24

    Hallo,

    angenommen an einem Fahrzeug mit Sportauspuff ist alles eingetragen bis auf den Sportluftfilter. Was würde dem Fahrer bei einer Kontrolle als Strafe blühen?

    Danke.

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:37

      Hallo Sven,

      ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällt an, da die Betriebserlaubnis in diesem Fall erlischt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mike K. 23. Juni 2015, 22:10

    Hallo zusammen,
    Darf ich, mit überschreiten des TüV- ablaufdatum trotzdem noch am Straßenverkehr teilnehmen? Danke und LG

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:05

      Hallo Mike,

      in diesem Fall erhalten Sie ein Bußgeld. Diese fällt auch dann an, wenn Ihr Auto mit abgelaufener TÜV-Plakette irgendwo geparkt ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Johann B. 16. Juni 2015, 4:18

    Wenn bei einem PKW die HU bereits um 3 Monate überschritten wurde und ich das Fzg vor der Abholung in den Export selbst abmelde (Händler exportiert nach Afrika) und bis zur Abholung in der Garage parke, muss ich bei der Abmeldung des FZGs rechnen ein Bussgeld wegen abgelaufener HU zu erhalten? Oder empfiehlt es hier den Händler abmelden zu lassen? Wollte eigentlich meine vorhandenen Wunschkennzeichen vom Altfzg für mein Nachfolgefzg weiter verwenden. Das sollte eigentlich mittlerweile möglich sein, aber wenn ich deshalb wegen HU Bussgeld bekomme lohnt es nicht.

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:17

      Hallo Johann,

      Sie können tatsächlich ein Bußgeld wegen einer abgelaufenen HU erhalten, wenn dies bei der Abmeldung des Fahrzeugs festgestellt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sebastian W. 13. Juni 2015, 18:57

    Guten Tag,
    mit welchen Konsequenzen muss man denn rechnen, wenn man einen Anhänger mit nicht eingetragener Anhängerkupplung zieht?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:44

      Hallo Sebastian,

      die Betriebserlaubnis erlischt dann; ein Bußgeld von 50 Euro droht. Beachten Sie auch etwaige versicherungsrechtliche Implikationen!

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sabrina B. 7. Juni 2015, 23:34

    Ciao,
    muss mein Chef (außer den 10€ nach dem Bußgeldkatalog) mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn ich bei Fahrt mit Dienstwagen (mit privater Nutzung)
    1) bei dienstlicher Fahrt oder
    2) bei privater Fahrt
    den Fahrzeugschein nicht mitführe bzw. vergessen/verloren habe?
    Vielen Dank im Voraus
    Sabrina

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 8:55

      Hallo Sabrina,

      Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, bei der Herausgabe eines Dienstwagen zu prüfen, ob die erforderliche Fahrerlaubnis vorliegt. Das Fahren ohne Führerschein ist jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit, die nicht mit der Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ zu verwechseln ist. Haben Sie lediglich den Führerschein zu Hause liegen lassen, erhalten Sie nur ein Verwarngeld und Ihr Chef wird auch nicht weiter belangt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Raimund 27. Mai 2015, 19:15

    Hallo Leute
    ich lese zwar hier viel über überzogene HU und die Bußgeld Gebühren, nirgends steht aber was es kostet wenn die Polizei den PKW mit sofortiger Wirkung stilllegt und wie die Verfahrensweise der Behörden dann von statten geht?
    1. Bußgeld für überzogene HU = klar!!
    2. 1 Punkt in Flensburg nach 8 Mon. = klar!!
    3.Mängelliste, vorzeigen der Mängelliste und deren Beseitigung nach 1 Mon. = klar!! (nachdem einen die Polente aufgehalten hat)
    4.schriftl. Aufforderung der Behörden nach 1 Monat, wenn die Mängelliste und deren Beseitigung nicht vorgelegt werden = klar!
    SO JETZT MEINE FRAGEN
    1. Wo muss die Mängelliste und der Beweis der Mängelbeseitigung vorgelegt werden
    2. Welche Kosten entstehen bei sofortiger Stilllegung (Strafe??, Verwaltungsgebühr??, Abschleppdienst??, evtl. nochmal extra Bußgeldgebühr??)
    3. Fahrverbot??
    4. Was passiert und kostet es nach bzw. 14 Mon. überzogener HU??
    6. vorbestraft auf Bewährung und „Idiotentest“ ??
    7. usw usw ??

    Vielen Dank für Antwort und eure Mühen

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:18

      Hallo Raimund,

      die Mängelkarte und das Auto müssen normalerweise bei der zuständigen Polizeidienststelle vorgezeigt werden. Für die sofortige Stilllegung des Autos fallen je nach Einzelfall unterschiedliche Kosten an. Die Behörde berechnet z.B. die Abschleppkosten. Das Bußgeld orientiert sich auch daran, ob der Fahrer aus Vorsatz ein gefährliches Fahrzeug betrieb oder wie gefährlich die entsprechenden Mängel waren.
      Fahrverbote werden nicht per se verhängt, sondern müssen durch den Bußgeldkatalog bestätigt sein. Jedoch kann – wenn „Gefahr in Verzug“ ist – sofort untersagt werden, das Auto weiterhin zu fahren. Bei der Überschreitung der HU um mehr als 14 Monate könnte man sich vorstellen, dass die Behörde hier „Vorsatz“ vermutet und das Bußgeld erhöht.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 27. Mai 2015, 18:19

    Fahre zurzeit ohne Tüv ( 3 Monate abgelaufen) , was passiert wenn ich erwischt werde. Ist das einfach ein Knöllchen über 15 € wie Falschparken und kann weiter rumfahren , oder muss ich das Auto innerhalb bspweise 2 Wochen zum Tüv dann fahren? Weil Tüv bekommst zu 100% nicht mehr.

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:20

      Hallo Peter,

      es ist durchaus möglich, dass Sie eine Mängelkarte erhalten und sich dann sobald Sie beim TÜV waren erneut bei der Polizei melden müssen. Vermuten die Polizeibeamten Vorsatz, so kann das Bußgeld übrigens erhöht werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • kevin 18. Mai 2015, 13:16

    Hallo
    Was zieht es für eine Strafe nach sich wenn ich mit einem Sportauspuff (mit Abe)
    Und einen Sportluftfilter von K&N 57 (auch mit Abe)
    fahre?
    Ich hoffe mir kann geholfen werden.
    Danke

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2015, 11:03

      Hallo Kevin,

      sofern die Bauteile in der Allgemeinen Betriebserlaubnis eingetragen sind, gibt es dafür keine Strafe.
      Sonst würde ein Bußgeld von 50 Euro anfallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ralf R. 13. Mai 2015, 10:00

    Hallo,

    wir habe einen Anhänger in der Familie und bei diesem ist der Tüv abgelaufen. Ich möchte diesen jetzt erneuern, aber das Kennzeichen ist noch vom alten Wohnort. Muss das Kennzeichen an den aktuellen Wohnort umgeschrieben werden?

    MFG Ralf

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 11:05

      Hallo Ralf,

      seit diesem Jahr können Sie zwar Ihr altes Kennzeichen deutschlandweit behalten, aber Sie müssen nach einem Umzug die neue Adresse des Halters bei der Zulassungsstelle angeben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • volkan 6. Mai 2015, 21:42

    Hallo
    meine Frau wurde von der Polizei angehalten
    HU 8 Monate abgelaufen ich habe einen Punk bekommen obwohl sie gefahren ist .
    der Fahrzeug Halter bin ich .
    Bitte um eine konkrete Antwort

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:13

      Hallo,

      dem Fahrzeughalter obliegt die Verantwortung für die Wartung seines Fahrzeuges. Aus diesem Grund haben Sie den Punkt erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sternmüller 4. Mai 2015, 22:20

    Welche Strafe habe ich zu erwarten, wenn ich ein abgemeldetes Fahrzeug mit alten (oder ganz ohne) Kennzeichen überführe und dabei kontrolliert werde?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2015, 10:28

      Hallo,

      eine Fahrt ohne Kennzeichen kostet ein Bußgeld von 60 Euro. Ein abgelaufenes Saisonkennzeichen zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sebastian 2. Mai 2015, 12:55

    Hallo,

    habe eine Auspuffanlage mit ABE allerdings habe ich keine TÜV bekommen da sie zu laut ist.
    Was bekomme ich für eine Strafe wenn ich in einer Polizeikontrolle lande.

    Danke.

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:06

      Hallo Sebastian,

      sofern der Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten war, erhalten Sie ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tom 2. Mai 2015, 12:22

    Hallo liebes Bußgeld – Info Team,
    ich wurde gestern von der Polizei kontrolliert und diese stellten fest, dass meine Felgen nicht eingetragen waren und ein Reifen Schleifspuren aufwies.
    Er gewährte mir die weiterfahrt bis zur nächsten Werkstatt und bekam eine Mängelkarte.
    Nun habe ich sämtliche Kommentar gelesen und frage mich ob mich in dieser Angelegenheit ein Punkt droht und ob ich diesen bekomme da ich nicht der Halter des Fahrzeuges bin.
    MfG Tom

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:08

      Hallo Tom,

      es ist nicht mit einem Punkt belegt, ein Fahrzeug zu fahren, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist. Hierfür erhalten Sie lediglich ein Bußgeld von 50 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bastian 29. April 2015, 14:07

    Hallo,

    Ich habe einen jeep Grand cherokee 2004 deutsche Auslieferung. Ich möchte gerne led klarglasscheinwerfer verbauen. Diese sind aber ohne e prüf Zeichen nur mit dot nummer. Was muss ich befördern wen ich angehalten werde? Stilllegung der Autos?
    Besten Dank

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:45

      Hallo Bastian,

      Sie erhalten in diesem Fall eine Mängelkarte und müssen dies wieder gemäß der StVZO ausbessern. Es fällt ein Bußgeld von 50 Euro an, da die Betriebserlaubnis in diesem Fall erlischt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christian 17. April 2015, 14:51

    Wer erhält eigentlich die Strafe bei HÜ Überschreitung, der Fahrzeughalter oder der Fahrer?

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:25

      Hallo Christian,

      hier kann theoretisch sowohl der Halter als auch der Fahrer ein Bußgeld erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Harald P. 15. April 2015, 11:03

    Liebes Team,

    ich finde widersprüchliche Aussagen zum Bußgeld für abgelaufenen TÜV.
    Mit was ist bei abgelaufenen HU/AU in der Spanne 4-8 Monate zu rechnen?
    Der Wagen soll verkauft werden, ist ein Verkauf ohne TÜV überhaupt noch möglich?
    Zieht dies bei der automatischen Abmeldung automatisch das Bußgeld nach sich?

    Danke.

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:52

      Hallo Harald,

      in diesem Fall fällt ein Bußgeld von 25 Euro an. Ob der Verkauf ohne HU möglich ist, hängt wohl von demjenigen ab, der das Fahrzeug erwirbt – oder eben nicht.
      Sollten Sie Ihr Fahrzeug nun abmelden, fällt nicht zwingend das HU-Bußgeld an, möglicherweise ist die Behörde hier kulant.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Manuel L. 7. April 2015, 20:59

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,

    mit welchen Konsequenzen muss man rechnen wenn man an seinem Fahrzeug uneingetragene Änderungen an der Abgasanlage hat?
    Verfällt tatsächlich der Versicherungsschutz oder geschieht dies nur bei einem Unfall mit direktem Zusammenhang zur Änderung?

    MfG

    • bussgeld-info.de 13. April 2015, 10:03

      Hallo Manuel,

      neben den Versicherungsproblemem kann dies dazu führen, dass die Betrieberlaubnis erlischt, dies kostet ein Bußgeld von 50 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Stefan Schubert 6. April 2015, 18:02

    Hallo,
    ich habe heute Gesehen das ein guter freund von mit seit dem 1.11.2013 Kein Tüv mehr hat auf seinen PKW
    Was Zieht das nachsich ?
    es sind ja mittlerweile 17 Monate Über Tüv?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:13

      Hallo Herr Schubert,

      dies zieht ein Bußgeld von 75 Euro nach sich sowie einen Punkt in Flensburg.
      Das Bußgeld kann erhöht werden, wenn die Behörden Vorsatz vermuten!

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Robert A. 1. April 2015, 18:45

    Moin,
    ich kam in eine Verkehrskontrolle und die Beamten stellten fest, dass sich an meinem KFZ nicht die Felgen und Reifen befanden wie in der neuen Zulassungsbescheinigung beschrieben sind. Es waren die originalen Felgen vom Hersteller des KFZ mit der richtigen Bereifung.
    Im Nachhinein wurde uns klar, das mehrere erlaubte Radgrössen vom alten Zulassungsschein des Vorbesitzers nicht in den neuen übertragen wurden. Tataa.
    Von der Polizei bekam ich ein postkartenähnliches Papier auf dessen Rückseite Freiraum für einen Wiederspruch o.ä. war.
    Ab damit zur Dekra. Die haben gelacht über die “besonders bemühten Beamten“ und signierten mir das Papier mit den Worten: Mängel beseitigt.

    Das Papier übergab ich einem Polizisten in einer Wache, er meinte es hätte sich damit erledigt und lachte über seine Kollegen.

    Heute, heute kam ein gelber Brief über 90€ zu diesem Vorfall.

    Was nun?

    • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:39

      Hallo Robert,

      die Karte, die Sie erhalten haben, war eine sogenannte „Mängelkarte“, diese ist unabhängig von der Ausstellung eines Bußgeldbescheides. Diesen haben Sie ja nun enthalten. Sie könnten gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen; jedoch ist bei einer erloschener Betriebserlaubnis nun einmal ein Bußgeld von 90 Euro vorgesehen, um das man nicht unbedingt kommt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alexander 27. März 2015, 9:11

    Hallo Team,

    erst einmal ein Lob an euch echt super was Ihr hier macht :)
    nun zu meiner Frage
    Ich besitze einen Autoführerschein und bin nicht mehr in meiner Probezeit und auch nicht vorbestraft oder sonst was
    Ich besitze einen 50ccm Roller(der auch als so einer angemeldet ist 45km/h) der aber durch tuning Teile frisiert ist sprich er hat 70ccm Sportauspuff etc. (wär die Strafe geringer wenn er einen 50ccm hätte aber trotzdem schneller läuft?
    Somit läuft der Roller um einiges schneller als 45 km/h
    Welche Strafe erwartet mich bei einer Kontrolle der Polizei und Feststellung das mein Roller frisiert ist ?
    folgt darauf nur ein Strafgeld oder bekommt man hier auch einen *Punkt* in *Flensburg* ?

    Schon mal vielen Dank für die Antwort
    MFG Alex

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:27

      Hallo Alexander,

      in diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis des Rollers, was ein Bußgeld von mindestens 50 Euro nach sich zieht. Dies kann allerdings noch ansteigen, wenn die Behörde von vorsätzlichem Handeln ausgeht beispielsweise.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 24. März 2015, 14:11

    Hallo,
    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe vor 11 Jahren mein Motorrad enddrosseln lassen und die folgende TÜV-Abnahme durchführen lassen. Mit großem Schrecken habe ich nun festgestellt, das ich meine PS-Änderung völlig vergessen habe im Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Keine Ahnung wie mir das so lange nicht auffallen konnte. Versicherung habe ich jedoch umgemeldet!!! Kennt sich jemand mit dem Strafen für ein solch langes Versäumnis aus? Oder bleibt die Strafe trotz der langen Zeit bei 15 €. Kann ich mir ja fast nicht vorstellen.

    Viele Grüße und schon mal danke

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:56

      Hallo Peter,

      Sie erhalten auch „nachträglich“ keine höhere Strafe, wenn Sie das Versäumnis nachholen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Emma 23. März 2015, 21:06

    Hallo liebes Bußgeld-Info-Team,

    folgender Sachverhalt:

    Fahrer (noch in der Probezeit) fährt den eigenen Wagen mit über 8 Monaten fälligen HU und wird nun von Beamten abgehalten, der Mangel aufgenommen.

    Nun bekommt der Fahrer laut der obigen Tabelle einen Punkt, es handelt sich aber nur um einen B-Verstoß.

    Kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit?

    Die Probezeit endet in 5 Wochen. Lässt sich das ganze noch hinaus zögern?

    Besten Dank im Voraus.

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 10:23

      Hallo Emma,

      ein einzelner B-Verstoß hat auf den Probezeit-Führerschein noch keine unmittelbaren Auswirkungen. Sofern dies also der einzige Verstoß in der Probezeit bleibt, ist der Führerschein nicht gefährdet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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