Bußgeldkatalog: TÜV & Fahrzeugpapiere

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog HU & Fahrzeugpapiere 2024, der die Bußgelder bei diesen Delikten definiert.

Tatbe­standBuß­geldPunkte
Haupt­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Abgas­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Zulas­sungs­beschein­igung Teil 1 nicht mitge­führt / nicht aus­gehän­digt10 EUR
melde­pflicht­ige Änder­ungen am Fahr­zeug der Zulas­sungs­stelle nicht ange­zeigt15 EUR
Fahren ohne Führer­schein­doku­mente10 EUR

Bußgeldrechner zu TÜV, AU und HU

Weitere Informationen zu den Fahrzeugpapieren:

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?
Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?

Da der TÜV (Technischer Überwachungsverein) der bekannteste Verein ist, der Hauptuntersuchungen durchführt und die gewünschte Plakette ausstellt, wird die Untersuchung der Fahrzeuge fälschlicherweise oftmals als TÜV-Prüfung bezeichnet. Dabei muss man die Hauptuntersuchung (HU) mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) nicht dort durchführen.

Alternative Organisationen sind beispielsweise die DEKRA, GTÜ oder KÜS. Möchten Sie die Hauptuntersuchung in einer alternativen Organisation durchführen lassen, so überprüfen Sie vorher, ob diese Werkstatt gemäß Verkehrsrecht, genauer gesagt gemäß § 29 der StVZO, prüft. Nur dann wird Ihnen die amtliche HU-Plakette ausgehändigt, die seit Januar 2010 auch die AU-Plakette beinhaltet.

Fehlende HU-Plakette: Sanktionen laut Bußgeldkatalog

Können Sie bei einer Verkehrskontrolle keine aktuelle HU-Plakette für Ihr Fahrzeug vorweisen, weil Sie die Fristen für die Hauptüberschreitung versäumt haben, so werden Bußgelder fällig, da Sie gegen die StVO verstoßen haben. Haben Sie die Frist sogar um über 8 Monate überschritten, bleibt es nicht nur beim Bußgeld, sondern laut Bußgeldkatalog gibt es hierfür auch Punkte in Flensburg: Ein Punkt wird Ihnen auf dem Konto gutgeschrieben.

Ein Fahrverbot gibt es jedoch für eine versäumte Hauptuntersuchung nicht. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie das Bußgeld für das Versäumnis der Hauptuntersuchung abhängig von der Überschreitung der Frist berechnen. Für LKW-Fahrer lohnt sich auch ein Blick in die Bußgeldtabelle, um eventuelle Bußgelder, ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg bei Versäumen der HU oder der AU zu ermitteln.

Weitere Informationen zum TÜV:

Hauptuntersuchung: Kosten steigen bei Versäumnis der Frist

Der Termin für die Hauptuntersuchung beim Auto sollte zur Schonung des Geldbeutels nicht versäumt werden. Allerdings steigt nicht nur das Bußgeld bei längerer Versäumnis auf bis zu 60 Euro an, sondern, wie oben bereits erwähnt: Bei über acht Monaten überzogener Haupt- und Abgasuntersuchung kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

Aber nicht nur dieses Bußgeld muss entrichtet werden. Die HU-Untersuchung wird bei Überschreitung der Frist zudem teurer. Die Werkstätten berechnen einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis für die Hauptuntersuchung, sobald die Frist über zwei Monate überschritten ist.

Natürlich müssen sich auch Inhaber eines Lkw oder eines Motorrades genau an die Frist halten. Die Strafen, wenn der TÜV abgelaufen ist, sind für LKW-Fahrer noch höher. Einem Lkw-Fahrer drohen ansonsten sogar bis zu 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Die Aspekte der Verkehrssicherheit und der eigenen Sicherheit sollten den Fahrzeughalter zu einer regelmäßigen Prüfung des Autos animieren. Gerade bei der Abgasuntersuchung (AU) spricht auch der Aspekt des umweltfreundlichen Fahrens eine Rolle. Die Abgasuntersuchung soll feststellen, ob die beim Fahren emittierten Schadstoffe die zulässigen Grenzwerte überschreiten.

Da die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung beim Auto eingegliedert ist, müssen Sie hier nur einen einzelnen Termin wahrnehmen. Haben Sie an Ihren Fahrzeugen die aktuellen TÜV-Plaketten angebracht, haben Sie dann auch wieder ungefähr zwei Jahre lang Ruhe.

Kurz & kompakt im Video: Wie lange darf man den TÜV-Termin überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

HU-Plakette wird nicht mehr rückdatiert

Seit dem 01.07.2012 sind die Strafen für das Versäumnis der Frist zur KFZ-Hauptuntersuchung angestiegen, jedoch haben die neuen Regelungen auch eine positive Auswirkung. Vor diesem Zeitpunkt musste die verspätet erhaltene HU-Plakette auf den Monat der eigentlichen Prüfung innerhalb der Frist zurückgesetzt werden, was nun nicht mehr der Fall ist. Sie gilt also ab der tatsächlichen Untersuchung und nicht seit dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung ursprünglich fällig gewesen wäre.

Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.
Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.

Hauptuntersuchung – Fristen einhalten, sonst droht ein Bußgeld

Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung, die seit 2010 die Abgasuntersuchung mit einschließt, kann man am Fahrzeugschein oder an der HU-Plakette ablesen. Letztere dokumentiert mittig das Jahr und senkrecht darüber den Monat der nächsten Prüfung des Fahrzeuges.

Im Normalfall gelten folgenden Intervalle zur Hauptuntersuchung eines normalen PKWs: nach der allerersten HU-Untersuchung eines Neuwagens haben Sie drei Jahre lang Ruhe. Nach diesem Intervall ist wieder eine Hauptuntersuchung fällig. Ab dann müssen Sie alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung beim Auto wird zum einen die Sicherheit des Fahrzeuges und zum anderen die Einhaltung der maximalen Werte der ausgeschiedenen Abgase überprüft.

Um Ihr Auto sicher durch den TÜV zu bringen, informieren Sie sich vorher bei der prüfenden Werkstatt über Maßnahmen, die diesem Ziel dienen können. Beispielsweise können Sie vor der Hauptuntersuchung bereits kleinere Reparaturen vornehmen lassen, damit diese nicht bemängelt werden. Sie erhalten bei der HU ein Gutachten zum Zustand Ihres Autos, dem Sie nach der KFZ-Hauptuntersuchung die Maßnahmen entnehmen können, die jetzt fällig werden. Denn ist ihr Auto das erste Mal nicht durch den TÜV gekommen – und das geht immerhin 40 % aller Autofahrer so – so können Sie es nach Behebung der im Gutachten aufgeführten Mängel erneut probieren.

Hauptuntersuchung: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Doch was kostet der TÜV eigentlich? Hier gibt es keine verbindliche Antwort. Informieren Sie sich bei den Werkstätten, die Sie für die HU aufsuchen wollen, und vergleichen Sie die Preise. Am günstigsten kommen Sie weg, wenn Sie innerhalb der Frist die HU und die AU vornehmen lassen, immerhin berechnen die Werkstätten dann nicht einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis der TÜV-Gebühren. Und auch Bußgelder laut Bußgeldtabelle können Sie sich dann sparen, und haben bis zur nächsten HU Ruhe. Denken Sie daran, dass jedes Ihrer Fahrzeuge gesondert in die HU muss, und seine eigene Plakette hat.

Fahrzeugpapiere nicht mitgeführt?

Seit Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Letztere kann bei einer Autofahrt getrost zu Hause gelassen werden, während die Fahrzeugpapiere Führerschein und die Zulassungsbescheinigung 1 immer mitgeführt werden sollten. Das ist im Verkehrsrecht geregelt und ein Bußgeld droht bei Missachtung: 10 Euro kostet dieser Verstoß. Die Zulassungsbescheinigung 2 erhält Informationen zu Haltern und früheren Haltern des KFZ, während die Zulassungsbescheinigung 1, auch Fahrzeugschein genannt, detaillierte Informationen zur technischen Ausstattung des Fahrzeugs enthält.

Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.
Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.

Führt die Fahrt ins Ausland, benötigen Sie einige Fahrzeugpapiere. Es dürfen – neben der Zulassungsbescheinigung 1 außerdem die grüne Versicherungskarte, ein Nachweis über den Auslandskrankenschutz, der Personalausweis und der Reisepass nicht fehlen.

Zu beachten bei den Autopapieren ist, dass eine Adressänderung sofort der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden muss, damit die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden können. Auch nach dem Erwerb eines Wagens, ob gebraucht oder neu, wird ein Gang zur Zulassungsbehörde fällig.

Möchte man sich diesen sparen, können Zulassungsdienste die Arbeit abnehmen. Sparen sollte man sich diesen Aufwand nicht, da ansonsten ein Bußgeld berechnet wird. 15 Euro verlangt man von Ihnen, wenn der zuständigen Zulassungsbehörde die Änderung der Adresse nicht sofort mitgeteilt wurde und somit die KFZ-Zulassungsbescheinigung nicht aktuell ist.

Fahrzeugpapiere verloren – was tun?

Wenn Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben, sollten Sie sofort aktiv werden, da Sie ohne diese amtlichen Dokumente nicht Auto fahren dürfen und so gegen das Verkehrsrecht verstoßen würden. Fahren ohne Führerschein kostet ein Bußgeld von 10 Euro, dazu kommt laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von ebenfalls 10 Euro, wenn Sie ohne Fahrzeugschein Teil 1 unterwegs sind. Die KFZ-Zulassungsbescheinigung erhalten Sie von der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde, bei der Sie meistens persönlich erscheinen müssen.

Einen Ersatz-Führerschein erhalten Sie in der Fahrerlaubnis-Behörde. Die Ausstellung des Ersatz-Führerscheins kostet eine Gebühr, die sich aber regional unterscheidet. Immerhin entfällt dann der Bußgeldbescheid, den Sie bekommen würden, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle keinen gültigen und aktuellen Führerschein vorweisen können.

FAQ – Hauptuntersuchung

Wann muss ein Auto zur Hauptuntersuchung?

Neuwagen müssen nach 3 Jahren das erste Mal zur HU. Danach müssen Pkw alle 2 Jahre zur HU. Den genauen Termin können Sie der TÜV-Plakette entnehmen.

Auto steht mit abgelaufenen TÜV auf Privatgrundstück – Kann ein Bußgeld verhangen werden?

Wenn der Pkw weiterhin angemeldet und das Privatgelände nicht abgesperrt ist, darf dort kontrolliert werden. Ein Bußgeld für abgelaufenen TÜV darf dann ebenfalls verhangen werden.

Mit abgelaufener Plakette zum TÜV fahren. Droht ein Bußgeld?

Ja. Ist der Termin zur HU länger als 2 Monate überschritten und geraten Sie auf der Fahrt zum TÜV in eine Verkehrskontrolle, kann ein Bußgeld von 15 bis 60 Euro auf Sie zukommen. Der TÜV selbst verhängt keine Strafe. Wollen Sie mit einem abgemeldeten Kfz mit abgelaufener Plakette zum TÜV, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Mit solch einem Kennzeichen droht auf der Fahrt zum TÜV kein Bußgeld.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 428 comments… Kommentar einfügen }
  • Roland F 17. März 2015, 22:45

    Hallo
    Ich habe mir vor 6 Wochen ein neues Auto gekauft.
    Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sieht jetzt schon nicht mehr „schön“ aus. Als wenn die Druckerwalze nicht sauber war, sind längst nach unten ca. 1 cm breite Spuren in hell bis mittelgrauschwarz über das Dokument zu sehen, so dass manche Zahlen / Buchstaben kaum noch zu lesen sind (Meine Frau hatte nicht darauf geachtet). Zeile „B“, „E“, „20“ sind besonders stark betroffen wo einige Zeichen nur schwer zu lesen sind. Reklamieren / Umtauschen auf Kosten der Zulassungsstelle?

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:30

      Hallo Roland,

      am besten Sie fragen bei der Zulassungsstelle nach, ob diese Ihnen das Dokument erneut ausdrucken kann. Mit einem persönlichem Gespräch ist in einem solchen Fall viel gewonnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus Rühl 16. März 2015, 21:49

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    ich habe einen offenen Luftfilter verbaut, welchen ich zusammen mit meinem verbauten und eingetragenen Sportauspuff nicht eingetragen bekomme. Wieviele Punkte / Bußgeld drohen, wenn ich mit der Kombination erwischt werde?

    Gruß

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:38

      Hallo Herr Rühl,

      die Betriebserlaubnis erlischt in diesem Fall, also erhalten Sie ein Bußgeld von 50 Euro, dass bei vorsätzlichem Verhalten noch erhöht werden kann.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Czaki 14. März 2015, 20:12

    Hallo Bussgeld-Info Team,
    die HU-Plakette wurde bei einer Bekannten von mir, in der Zulassungsstelle ,versehentlich auf das vordere Kennzeichen geklebt. Das ist ihr nicht gleich aufgefallen. Die Kennzeichen sind nicht einfach zu tauschen, ohne dass neue Löcher gebohrt werden müssen. Zur Zulassungsstelle kommt sie so schnell auch nicht hin. Jetzt meine beiden Fragen: Ist es Bussgeldbewährt, wenn die Plakette am vorderen Kennzeichen angebracht ist? Was wäre nun die einfachste Lösung?
    MfG
    Czaki

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:03

      Hallo,

      die Prüfplakette muss am amtlichen Kennzeichen angebracht werden. Es fällt ein Bußgeld von 10 Euro an, sofern dies nicht der Fall ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • daniel 14. März 2015, 7:30

    Hallo volgende frage ich habe 205 50 16 eingetragen auf 7j felgen habe jetzt 215 40 16 auf 7,5 u 9j felgen und noch nicht eingetragen
    was kann mir passieren

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:08

      Hallo Daniel,

      wenn Sie mit erloschener Betriebserlaubnis fahren, kann dies ein Bußgeld von 50 Euro nach sich ziehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frank 13. März 2015, 22:55

    Hallo,

    wenn an meinem Fahrzeug ein Fahrwerk und Distanzscheiben noch nicht eingetragen sind und ich kontrolliert werde, in welchem Rahmen wird sich eine Strafe bewegen?

    MfG

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:10

      Hallo,

      sofern Sie keine gültige Betriebserlaubnis besitzen, müssen Sie mit Bußgeldern ab 50 Euro rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dimitriy 13. März 2015, 11:28

    Hallo,
    50 ccm Roller (45 km/h)
    An der 60 Kraftfahrstraße erwischt Welche Schwierigkeiten kann kommen.
    Mit freundlichem Grüße

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:17

      Hallo Dimitry,

      um Ihnen Auskunft zu geben, müssten Sie den Sachverhalt genauer schildern, denn so ist uns keine Einordnung möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ronny Kellner 12. März 2015, 0:54

    Guten Tag. Da der Tüv meines Motorrads (Saison-Kennzeichen April-Oktober) im Mai 2014 abgelaufen ist und ich krankheitsbedingt seit ende April 2014 nicht mehr gefahren bin, würde ich nun gerne Anfang April zum Tüv.
    Mit welchen Kosten kann ich rechnen? Ich gehe stark davon aus, dass ich „nur“ für die Monate Mai-Oktober (überzogene Tüv Prüfung von 4-8 Monaten) extra aufkommen muss, da das Motorrad ja seit dem 01.11 abgemeldet ist?

    Im Voraus vielen Dank für ihre Antwort und schöne Grüße aus Flensburg.

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:26

      Hallo Herr Kellner,

      sofern die Überschreitung der Frist den Behörden noch nicht aufgefallen ist, müssen Sie keine Bußgelder bezahlen. Lediglich die TÜV-Gebühr kann etwas höher ausfallen. Ansonsten wären es 25 Euro Bußgeld.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Phillip 10. März 2015, 13:34

    Hallo ich hatte letztes Jahr den Fall das mich paar nette (sarkastisch) Polizisten raus gezogen hatten. Mein FFahrwerk, felgen und Auspuff war nicht eingetrage. Ich habe eine Strafe von 141€ und einen Punkt bekommen. Das war am 7.6.2014. Ich wollte mal fragen ob das rechtens war mit der Strafe da mir ein bekannter gesagt hat das es eigentlich bloß maximal 70€ hätten kosten dürfen. Wisst ihr da vielleicht mehr?

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:45

      Hallo Philip,

      eine erloschene Betriebserlaubnis kostet normalerweise 50 Euro und gibt keine Punkte.
      Sofern die Behörde Vorsatz vermuten, kann das Bußgeld auch höher ausfallen. Das gilt auch für den Fall einer bestehenden Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Auch die Bearbeitungsgebühren erhöhen das Bußgeld noch um etwa 30 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dimitriy 10. März 2015, 9:56

    Hallo!
    Mein Auto steht schon ein Jahr mit Motorschaden ohne TÜV und noch angemeldet.
    Mit welchem Bussgeld muss ich rechnen?
    MfG Dimitriy

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:05

      Hallo,

      die Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate zieht ein Bußgeld von 60 Euro nach sich. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wenn Sie die HU nun in einer Werkstatt vornehmen lassen, kostet sie etwas mehr als üblicherweise, aber das Bußgeld und die Punkte lassen sich noch vermeiden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Saskia 9. März 2015, 11:37

    Hallo,
    ich habe mein Auto vor kurzem von meinem Opa bekommen, der auch jetzt noch der Halter ist. Ich wollte jetzt aber schon zum TÜV fahren, geht das, obwohl ich nicht der Halter bin?
    Danke!

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 10:20

      Hallo Saskia,

      ja, Sie können das Auto zum TÜV bringen. Lassen Sie sich aber von Ihrem Großvater die benötigten Fahrzeugpapier aushändigen, diese werden für die HU benötigt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Timo K 5. März 2015, 1:50

    Hallo liebes Bussgeld-info Team,
    habe mir vor kurzen ein neues (altes) Motorrad gekauft.
    Vor dem Kauf auch gut informiert wo drauf zu achten ist (u.a. mit Checkliste 4 Seiten lang).
    Im Eifer des Gefechts aber überlesen das der montierte Auspuff erst für den nachfolge Modell
    eine gültige ABE bzw. eine „Offizielle EG-Prüfungskarte“ hat. Nachdem ich mit dem Auspuffhändler drüber gesprochen habe ob er mir möglicherweise
    eine ABE für meine Maschine ausstellen könne antworte er mit NEIN. Es wäre zwar alles gleich doch sollte
    ich ein anderen kaufen … ( wie gesagt, alles identisch bis auf die E-Nr. die auf dem Auspuff steht ).

    Nun meine Frage, was würde mich erwarten wenn mich die netten Herren der Rennleitung anhalten?
    (Möchte nicht bis zum Ende der Tage so rumfahren… TÜV steht bald an (in knapp 2 Monaten) und bis dahin
    wird das von mir gewechselt, muss aber gestehen das ich derzeit als Student „Chronisch“ blank bin …..
    Würde mich sehr über eine verlässliche Antwort freuen.

    Mit freundlichem Gruß und vielen Dank im voraus.

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:16

      Hallo Timo,

      eine erloschene Betriebserlaubnis zieht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro nach sich. Bei Vorsatz kann es erhöht werden; auch wenn eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vorlag, kann dies der Fall sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Freia 4. März 2015, 16:27

    Hallo,
    der Tüv ist bei meinem Auto letzten Monat abgelaufen, bei der Tüv Vorführung erhielt ich nun eine Tüv Bescheinigung für einen Monat um die Mängel zu beseitigen. Nun meine Frage: Ab wann werden die 2 Monate gezählt nach denen es zu dem 20% Aufschlag kommt? Direkt nach Ablauf des Tüvs oder nach Ablauf der 1 monatigen Verlängerung?
    Vielen Dank vorab!
    VG

    • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:19

      Hallo Freia,

      die 20 Prozent Aufschlag fallen erst nach der Nachuntersuchung an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • max 2. März 2015, 23:16

    Hallo,
    Fahre einen Audi mit sportauspuff ab Kat(ist eingetragen) . Habe im Moment noch einen offenen sportluftfilter OHNE Abe drauf. (nicht zulässig im Straßenverkehr). Was könnte ich für eine Strafe bekommen falls ich angehalten werde? Mein neuer original luftfilter kommt erst die tage an..
    Danke

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:09

      Hallo Max,

      beachten Sie vorab, dass bei vorsätzlichem Handeln das Bußgeld auch verdoppelt werden kann. Wenn Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, so fällt ein Bußgeld von 50 Euro an. Kommen die Behörden zu dem Schluss, dass durch den nicht zugelassenen Sportluftfilter Umwelt oder Verkehr beeinträchtigt waren, so kostet dieser Verstoß sogar 90 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sebastian 2. März 2015, 21:19

    Hallo Bußgeldteam, ich bin momentan in der Probezeit und habe den A2 Führerschein. Was würde auf mich zukommen wenn ich erwischt werde mit löchern im Auspuff? Müsste ich mit einer Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen?

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:11

      Hallo Sebastian,

      unseres Wissens nach ist dies kein A-Verstoß und hat damit keine unmittelbare Auswirkungen auf den Probezeit-Führerschein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • anke 28. Februar 2015, 22:00

    Welche Strafe erwartet einem wenn man mit einem abgemeldeten,nicht versichertem PKW in der Öffentlichkeit ohne Kennzeichen fährt und erwischt wird?

    LG Anke

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:32

      Hallo Anke,

      das Fahren mit einem PKW, der über keine Haftpflichtversicherung verfügt, stellt eine Straftat dar. Die Fahrt ohne amtliches Kennzeichen zieht ein Bußgeld von 60 Euro nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • David 28. Februar 2015, 18:48

    Ich wurde von der Polizei angehalten und mein Fahrwerk war nicht eingetragen.
    Strafe ca.120euro und 1 Punkt
    finde die Strafe ziemlich hoch und dabei hatte die Poliezei mir gesagt es gäbe kein Punkt

  • Sabine 28. Februar 2015, 14:47

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    Bin mit dem LKW überprüft wurden und es ist festgestellt wurden, dass mein LKW-Führerschein abgelaufen ist. Pkw-Führerschein natürlich vorhanden. Welche Strafe/ Punkte sind zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:39

      Hallo Sabine,

      Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat. Die Entscheidung zur Höhe der Strafe lässt sich also nicht den Bußgeldtabellen entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • H Schmied 27. Februar 2015, 15:13

    Hallo,
    mein Anhänger steht seit zwei Jahren wegen Umbau auf meinem Grundstück, Versicherung und Steuer wurde bezahlt. Jedoch ist der Tüv jetzt schon fast 2 Jahre abgelaufen. Ich will diesen nun Abmelden, gibt es da Probleme, wenn ja welche?
    MfG und Danke!

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:46

      Hallo Herr Schmied,

      möglicherweise erhalten Sie bei der Abmeldung noch das Bußgeld für den versäumten TÜV.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Henrik B. 25. Februar 2015, 16:42

    Hallo liebes bussgeld-info Team,

    ich mal eine allgemeine Frage, es kursiert ja seit längerem das Gerücht, dass man felgen / Rad-Reifen Kombinationen nicht mehr eintragen lassen muss. Ist dies wirklich so oder kann ich Felgen an das Fahrzeug bringen und fertig? Einleuchtend ist ja die Konstellation, dass wenn man in eine Kontrolle bei der Polizei ist und die sagen „…mensch viel zu große Felgen und es steht gar nicht in den Papieren….“ dann kann man dem entgegensetzen und sagen „…doch alles schick soweit, passt und fährt…..“ und ich bin der Ansicht, dass wenn die Beamten meinen da wäre was nicht rechtens, dann sollen die mir das mal beweisen. Weil die Sagen , geht nicht, damit ist der Ball bei mir und ich sage dann einfach doch, es fährt ja und gut sogar, dann ist der Ball eigentlich wieder bei den Beamten und die müssen jetzt Himmel und Menschen in Bewegung setzen um zu beweisen, dass es nicht so ist. Hoffe ihr versteht mein Anliegen und hoffe natürlich, dass ich endlich mal ne Aussagekräftige Antwort bekomme. Danke.

    Mfg

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 10:59

      Hallo Henrik,

      Felgen müssen dann eingetragen werden, wenn in den Fahrzeugpapieren die jeweilige Felgen/Rad-Kombination nicht von vornherein vermerkt ist. Wir würden Ihnen empfehlen, hier auf Nummer sicher zu gehen – so ersparen Sie sich die Diskussionen bei einer Verkehrskontrolle.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kathrin B 25. Februar 2015, 14:42

    Hallo Bußgeldteam,
    ich habe heute leider ein Knöllchen bekommen, aufgrund des abgelaufenen TÜVs. Jetzt bekomme ich unterschiedliche Auskünfte über die Höhe des Bußgeldes.
    5 Monate ist der TÜV abgelaufen, was bedeutet das nun für mich? 25€ Bußgeld, oder 1 Punkt in Flensburg und 70€?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 11:00

      Hallo Kathrin,

      das Bußgeld in diesem Fall beträgt 25 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Kathrin B 4. März 2015, 12:38

        Hallo Bußgeldinfoteam,
        ich würde mich freuen, wenn Ihr Recht habt, aber überall in den anderen Bussgeldseiten steht leider der Punkt drin…also sicher???

        • bussgeld-info.de 10. März 2015, 11:25

          Hallo Kathrin,

          gemäß Tatbestandsnummer 329119 aus dem Bußgeldkatalog gibt es für dieses Vergehen keinen Punkt und nur ein Bußgeld von 25 Euro.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lissy 24. Februar 2015, 21:20

    Hallo, hab mal ne Frage. Mein Mann fährt für einen Paketdienst mit einem gestellten Firmenwagen. Nun ist bei dem Wagen der TÜV abgelaufen. Wer bekommt die Punkte? Der Halter oder mein Mann? Er hat nämlich schon Punke bekommen, weil an den Fahrzeugen was nicht in Ordnung war.

    • bussgeld-info.de 3. März 2015, 11:04

      Hallo Lissy,

      die Punkte für einen abgelaufenen TÜV bekommt der Halter des Fahrzeuges. Allerdings kann Ihr Mann Strafen erhalten, wenn er mit einem nicht verkehrssicherem Fahrzeug unterwegs war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Micha Becker 21. Februar 2015, 22:46

    Hallo Bussgeld Info Team, wenn man ein Bussgeld wegen abgelaufen Tüv bekommt, bekommt man gleichzeitig eine Frist den Tüv inerhalb eines gewissen Zeitraumes nachzuweisen ? Wenn ja, welcher Zeitraum ? MFG MICHA

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:13

      Hallo Herr Becker,

      unseres Wissens sprechen die Bußgeldstellen eine solche Frist nicht aus. Wer jedoch erneut mit abgelaufener HU-Plakette erwischt wird, riskiert aus zwei Gründen höhere Bußgelder: zum einen ist die Frist dann sogar noch einen längeren Zeitraum überschritten. Zum anderen vermutet die Behörde in diesem Fall eventuell Vorsatz und verdoppelt das Bußgeld.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • S Schmidt 20. Februar 2015, 21:31

    Was passiert denn bei nicht eingetragener Stoßstange?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:23

      Hallo Herr Schmidt,

      laut Bußgeldkatalog wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, wenn die erforderliche Genehmigung für die Stoßstange nicht in der Betriebserlaubnis eingetragen wurde. Dazu kommt 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • roland 18. Februar 2015, 21:03

    Mein Tüv ist seit Juni 2014 fällig.
    Nun habe ich am 11.02.15 die Tüvplakette erhalten.
    Leider kam nun heute ein Schreiben des Lra dass bereits am 07.02. festgestellt wrde, dass der Tüv seit 8 monaten abgelaufen ist.

    Mit welchem Bussgel ist zu rechnen. Was kann ich tun?

    • bussgeld-info.de 23. Februar 2015, 10:54

      Hallo Roland,

      das Bußgeld können Sie der obigen Tabelle entnehmen: Es wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christian 11. Februar 2015, 14:41

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    Ich habe heute mein Auto aus dem Außland wiedergeholt da meine Frau es dort brauchte. Es war dort in einem Zeitraum von anderthalb Jahren. Der Tüv ist nun seid Feb. 2014 abgelaufen, Was im ausland scheinbar kein Problem darstellte. Nun habe ich es heute in die Werkstatt und zum Tüv gebracht und dort sagte man mir das man jetzt die Strafe dort direkt bei TüV bezahlt. die 60,- u 1 Pkt gelten die für eine Polizeikontrolle oder auf für den Tüv?

    Mfg Christian

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:37

      Hallo Christian,

      die Werkstatt kann zwar die Preise für eine Hauptuntersuchung etwas erhöhen (meist um etwa 20 Prozent) wenn das Auto erst nach der Frist zur HU gebracht wird. Die Werkstatt treibt jedoch kein Bußgeld ein und verhängt erst recht keine Punkte! Das liegt selbstverständlich nicht in ihrer Befugnis!

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Günter Noack 8. Februar 2015, 15:34

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    leider kann ich nirgends finden, was auf mich zu käme, wenn ich einen Kleinbus zur Beförderung von behinderten Schulkindern ohne den (soweit mir bekannt) erforderlichen Personenbeförderungsschein fahren würde.
    Bei dem Fahrdienst heißt es, dass für die Beförderung behinderter Kinder kein P-Schein benötigt würde. Meine Recherchen im Internet behaupten aber das Gegenteil.
    Außerdem wäre interessant zu wissen, welche Konsequenzen das für den Halter des Fahrzeuges hätte!

    Schon mal vorab besten Dank für Eure hoffentlich schnelle Aufklärung.

    Günter

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:18

      Hallo Günther,

      sobald der Transport in gewerblicher Absicht ausgeführt wird, benötigen Sie einen Personenbeförderungsschein. Mit diesem können Sie bis zu 8 Fahrgäste befördern.
      Ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällt bei Missachtung dieser Regel an – für den Fahrer und den Halter des Fahrzeugs.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Topdemir 7. Februar 2015, 2:35

    Ich wurde verpetzt das ich kein tüv habe und heute sind polizei zu mir nachhause gekommen. Am 27.11.14 ist mein tüv abgelaufen bis heute denn 06.02.15 mit was muss ich rechnen…kurze info bitte

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:26

      Hallo,

      eine Überziehung der Frist zur nächsten HU von 3 Monaten zieht ein Bußgeld von 25 Euro nach sich. Wenn Sie nun den TÜV besuchen, kann die Gebühr für die HU ebenfalls etwas erhöht werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • marcus 3. Februar 2015, 17:30

    Ja hallo und zwar wurde ich vor 2 Jahren mit einem offenen Sportluftfilter angehalten und bekam damals 3 punkte und 180€ Geldstrafe. Was droht mir heute wenn ich wieder mit einem offenen luftfilter angehalten werde. Danke

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:08

      Hallo Marcus,

      ein offener Sportluftfilter muss in die Betriebserlaubnis eingetragen werden, damit er zulässig ist.
      Wenn Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war und die Umwelt war dadurch beeinträchtigt, kostet dies 90 Euro. Gehen die Behörden vor Vorsatz aus, wird dieses Bußgeld verdoppelt. Unabhängig davon gibt es auch einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael Dick 31. Januar 2015, 15:11

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    welches Bußgeld kommt auf mich zu, wenn ich ein FZ abmelde welches seit ca.8 Jahren in einem Lager vor sich hin schlummert und während dieser Zeit keinen TÜV mehr gesehen hat. (Steuer und Versicherung wurden aber immer weiterbezahlt)
    Auch eines der Kennzeichen ist nicht mehr auffindbar.

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:28

      Hallo Herr Dick,

      ein Bußgeld von 15 Euro fällt an, wenn die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs nicht sofort bei der Zulassungsbehörde gemeldet wurde. Es können aber noch weitere Bußgelder anfallen, wenn bestimmte Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung nicht vorgezeigt werden können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • H. Nagel 30. Januar 2015, 15:36

    Hallo,

    darf es auch Punkte in Flensburg für Vergehen auf Privatgrundstücken geben?
    In habe beim Zürücksetzen auf einer Tankstelle ein anderes Kfz leicht gestreift und dafür eine Strafe von 80€ plus Punkt in Flensburg kassiert…

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2015, 10:33

      Hallo Herr Nagel,

      die StVO gilt auch auf dem Gebiet einer Tankstelle. Demzufolge können hier Verkehrsordnungswidrigkeiten durch den im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen geahndet werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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