Bußgeldkatalog: TÜV & Fahrzeugpapiere

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog HU & Fahrzeugpapiere 2024, der die Bußgelder bei diesen Delikten definiert.

Tatbe­standBuß­geldPunkte
Haupt­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Abgas­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Zulas­sungs­beschein­igung Teil 1 nicht mitge­führt / nicht aus­gehän­digt10 EUR
melde­pflicht­ige Änder­ungen am Fahr­zeug der Zulas­sungs­stelle nicht ange­zeigt15 EUR
Fahren ohne Führer­schein­doku­mente10 EUR

Bußgeldrechner zu TÜV, AU und HU

Weitere Informationen zu den Fahrzeugpapieren:

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?
Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?

Da der TÜV (Technischer Überwachungsverein) der bekannteste Verein ist, der Hauptuntersuchungen durchführt und die gewünschte Plakette ausstellt, wird die Untersuchung der Fahrzeuge fälschlicherweise oftmals als TÜV-Prüfung bezeichnet. Dabei muss man die Hauptuntersuchung (HU) mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) nicht dort durchführen.

Alternative Organisationen sind beispielsweise die DEKRA, GTÜ oder KÜS. Möchten Sie die Hauptuntersuchung in einer alternativen Organisation durchführen lassen, so überprüfen Sie vorher, ob diese Werkstatt gemäß Verkehrsrecht, genauer gesagt gemäß § 29 der StVZO, prüft. Nur dann wird Ihnen die amtliche HU-Plakette ausgehändigt, die seit Januar 2010 auch die AU-Plakette beinhaltet.

Fehlende HU-Plakette: Sanktionen laut Bußgeldkatalog

Können Sie bei einer Verkehrskontrolle keine aktuelle HU-Plakette für Ihr Fahrzeug vorweisen, weil Sie die Fristen für die Hauptüberschreitung versäumt haben, so werden Bußgelder fällig, da Sie gegen die StVO verstoßen haben. Haben Sie die Frist sogar um über 8 Monate überschritten, bleibt es nicht nur beim Bußgeld, sondern laut Bußgeldkatalog gibt es hierfür auch Punkte in Flensburg: Ein Punkt wird Ihnen auf dem Konto gutgeschrieben.

Ein Fahrverbot gibt es jedoch für eine versäumte Hauptuntersuchung nicht. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie das Bußgeld für das Versäumnis der Hauptuntersuchung abhängig von der Überschreitung der Frist berechnen. Für LKW-Fahrer lohnt sich auch ein Blick in die Bußgeldtabelle, um eventuelle Bußgelder, ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg bei Versäumen der HU oder der AU zu ermitteln.

Weitere Informationen zum TÜV:

Hauptuntersuchung: Kosten steigen bei Versäumnis der Frist

Der Termin für die Hauptuntersuchung beim Auto sollte zur Schonung des Geldbeutels nicht versäumt werden. Allerdings steigt nicht nur das Bußgeld bei längerer Versäumnis auf bis zu 60 Euro an, sondern, wie oben bereits erwähnt: Bei über acht Monaten überzogener Haupt- und Abgasuntersuchung kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

Aber nicht nur dieses Bußgeld muss entrichtet werden. Die HU-Untersuchung wird bei Überschreitung der Frist zudem teurer. Die Werkstätten berechnen einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis für die Hauptuntersuchung, sobald die Frist über zwei Monate überschritten ist.

Natürlich müssen sich auch Inhaber eines Lkw oder eines Motorrades genau an die Frist halten. Die Strafen, wenn der TÜV abgelaufen ist, sind für LKW-Fahrer noch höher. Einem Lkw-Fahrer drohen ansonsten sogar bis zu 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Die Aspekte der Verkehrssicherheit und der eigenen Sicherheit sollten den Fahrzeughalter zu einer regelmäßigen Prüfung des Autos animieren. Gerade bei der Abgasuntersuchung (AU) spricht auch der Aspekt des umweltfreundlichen Fahrens eine Rolle. Die Abgasuntersuchung soll feststellen, ob die beim Fahren emittierten Schadstoffe die zulässigen Grenzwerte überschreiten.

Da die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung beim Auto eingegliedert ist, müssen Sie hier nur einen einzelnen Termin wahrnehmen. Haben Sie an Ihren Fahrzeugen die aktuellen TÜV-Plaketten angebracht, haben Sie dann auch wieder ungefähr zwei Jahre lang Ruhe.

Kurz & kompakt im Video: Wie lange darf man den TÜV-Termin überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

HU-Plakette wird nicht mehr rückdatiert

Seit dem 01.07.2012 sind die Strafen für das Versäumnis der Frist zur KFZ-Hauptuntersuchung angestiegen, jedoch haben die neuen Regelungen auch eine positive Auswirkung. Vor diesem Zeitpunkt musste die verspätet erhaltene HU-Plakette auf den Monat der eigentlichen Prüfung innerhalb der Frist zurückgesetzt werden, was nun nicht mehr der Fall ist. Sie gilt also ab der tatsächlichen Untersuchung und nicht seit dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung ursprünglich fällig gewesen wäre.

Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.
Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.

Hauptuntersuchung – Fristen einhalten, sonst droht ein Bußgeld

Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung, die seit 2010 die Abgasuntersuchung mit einschließt, kann man am Fahrzeugschein oder an der HU-Plakette ablesen. Letztere dokumentiert mittig das Jahr und senkrecht darüber den Monat der nächsten Prüfung des Fahrzeuges.

Im Normalfall gelten folgenden Intervalle zur Hauptuntersuchung eines normalen PKWs: nach der allerersten HU-Untersuchung eines Neuwagens haben Sie drei Jahre lang Ruhe. Nach diesem Intervall ist wieder eine Hauptuntersuchung fällig. Ab dann müssen Sie alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung beim Auto wird zum einen die Sicherheit des Fahrzeuges und zum anderen die Einhaltung der maximalen Werte der ausgeschiedenen Abgase überprüft.

Um Ihr Auto sicher durch den TÜV zu bringen, informieren Sie sich vorher bei der prüfenden Werkstatt über Maßnahmen, die diesem Ziel dienen können. Beispielsweise können Sie vor der Hauptuntersuchung bereits kleinere Reparaturen vornehmen lassen, damit diese nicht bemängelt werden. Sie erhalten bei der HU ein Gutachten zum Zustand Ihres Autos, dem Sie nach der KFZ-Hauptuntersuchung die Maßnahmen entnehmen können, die jetzt fällig werden. Denn ist ihr Auto das erste Mal nicht durch den TÜV gekommen – und das geht immerhin 40 % aller Autofahrer so – so können Sie es nach Behebung der im Gutachten aufgeführten Mängel erneut probieren.

Hauptuntersuchung: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Doch was kostet der TÜV eigentlich? Hier gibt es keine verbindliche Antwort. Informieren Sie sich bei den Werkstätten, die Sie für die HU aufsuchen wollen, und vergleichen Sie die Preise. Am günstigsten kommen Sie weg, wenn Sie innerhalb der Frist die HU und die AU vornehmen lassen, immerhin berechnen die Werkstätten dann nicht einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis der TÜV-Gebühren. Und auch Bußgelder laut Bußgeldtabelle können Sie sich dann sparen, und haben bis zur nächsten HU Ruhe. Denken Sie daran, dass jedes Ihrer Fahrzeuge gesondert in die HU muss, und seine eigene Plakette hat.

Fahrzeugpapiere nicht mitgeführt?

Seit Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Letztere kann bei einer Autofahrt getrost zu Hause gelassen werden, während die Fahrzeugpapiere Führerschein und die Zulassungsbescheinigung 1 immer mitgeführt werden sollten. Das ist im Verkehrsrecht geregelt und ein Bußgeld droht bei Missachtung: 10 Euro kostet dieser Verstoß. Die Zulassungsbescheinigung 2 erhält Informationen zu Haltern und früheren Haltern des KFZ, während die Zulassungsbescheinigung 1, auch Fahrzeugschein genannt, detaillierte Informationen zur technischen Ausstattung des Fahrzeugs enthält.

Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.
Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.

Führt die Fahrt ins Ausland, benötigen Sie einige Fahrzeugpapiere. Es dürfen – neben der Zulassungsbescheinigung 1 außerdem die grüne Versicherungskarte, ein Nachweis über den Auslandskrankenschutz, der Personalausweis und der Reisepass nicht fehlen.

Zu beachten bei den Autopapieren ist, dass eine Adressänderung sofort der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden muss, damit die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden können. Auch nach dem Erwerb eines Wagens, ob gebraucht oder neu, wird ein Gang zur Zulassungsbehörde fällig.

Möchte man sich diesen sparen, können Zulassungsdienste die Arbeit abnehmen. Sparen sollte man sich diesen Aufwand nicht, da ansonsten ein Bußgeld berechnet wird. 15 Euro verlangt man von Ihnen, wenn der zuständigen Zulassungsbehörde die Änderung der Adresse nicht sofort mitgeteilt wurde und somit die KFZ-Zulassungsbescheinigung nicht aktuell ist.

Fahrzeugpapiere verloren – was tun?

Wenn Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben, sollten Sie sofort aktiv werden, da Sie ohne diese amtlichen Dokumente nicht Auto fahren dürfen und so gegen das Verkehrsrecht verstoßen würden. Fahren ohne Führerschein kostet ein Bußgeld von 10 Euro, dazu kommt laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von ebenfalls 10 Euro, wenn Sie ohne Fahrzeugschein Teil 1 unterwegs sind. Die KFZ-Zulassungsbescheinigung erhalten Sie von der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde, bei der Sie meistens persönlich erscheinen müssen.

Einen Ersatz-Führerschein erhalten Sie in der Fahrerlaubnis-Behörde. Die Ausstellung des Ersatz-Führerscheins kostet eine Gebühr, die sich aber regional unterscheidet. Immerhin entfällt dann der Bußgeldbescheid, den Sie bekommen würden, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle keinen gültigen und aktuellen Führerschein vorweisen können.

FAQ – Hauptuntersuchung

Wann muss ein Auto zur Hauptuntersuchung?

Neuwagen müssen nach 3 Jahren das erste Mal zur HU. Danach müssen Pkw alle 2 Jahre zur HU. Den genauen Termin können Sie der TÜV-Plakette entnehmen.

Auto steht mit abgelaufenen TÜV auf Privatgrundstück – Kann ein Bußgeld verhangen werden?

Wenn der Pkw weiterhin angemeldet und das Privatgelände nicht abgesperrt ist, darf dort kontrolliert werden. Ein Bußgeld für abgelaufenen TÜV darf dann ebenfalls verhangen werden.

Mit abgelaufener Plakette zum TÜV fahren. Droht ein Bußgeld?

Ja. Ist der Termin zur HU länger als 2 Monate überschritten und geraten Sie auf der Fahrt zum TÜV in eine Verkehrskontrolle, kann ein Bußgeld von 15 bis 60 Euro auf Sie zukommen. Der TÜV selbst verhängt keine Strafe. Wollen Sie mit einem abgemeldeten Kfz mit abgelaufener Plakette zum TÜV, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Mit solch einem Kennzeichen droht auf der Fahrt zum TÜV kein Bußgeld.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 428 comments… Kommentar einfügen }
  • Harald 12. Februar 2016, 9:43

    Hallo
    mein tüv ist seit Oktober abgelaufen.Habe Post vom Ordnungsamt bekommen mit der Frist von 2 Wochen den Wagen Prüfen zulassen.Habe vorgestern mit den Herren vom Ordnungsamt gesprochen und gefragt wie es ist wenn ich nicht über den Tüv komme .Da ich ja bei nichterhalt der Plakette 4 wochen zeit habe um die Mängel zu beseitigen.Der Herr vom Ordnungsamt sagte das das Auto bis zum genannten Frist von den 2 Wochen Tüv haben muss sonst muss ich das Fahrzeug abmelden.Er meinte da ich schon 3 Monate überfällig bin,geben sie mir diese Frist die mir der Tüv gegeben hat nicht.Ich war dann gestern auf dem Tüv und habe die Plakette wegen ein paar Mängel nicht erhalten,von dem Tüv jetzt aber 4 Wochen Zeit bekommen um die Mängel zu beheben.Meine Frage ist jetzt,muss ich mein Auto jetzt abmelden obwohl ich jetzt den einen Monat Zeit habe die mängel zu beseitigen? Kann das Ordnungsamt das so einfach verlangen? Der Tüv Prüfer sagte sie dürfen nicht da ich den Wagen Prüfen lies und die Mängel nicht die Verkehrssicherheit gefährden.

    Gruß

    Harald

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 10:10

      Hallo Harald,

      in der Regel genügt es, rechtzeitig zur Nachprüfung alle Mängel zu beseitigen. Erkundigen Sie sich hierzu noch einmal bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt und stellen Sie dort Ihren Fall dar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andre 11. Februar 2016, 17:49

    Hallo ich wurde am 29.1.16 angehalten von der Polizei ,das mein Tüv abgelaufen ist (08/15) waren 25 Euro Bußgeld.
    Am 11.02.16 komm ich nach der Arbeit an mein Auto habe ich ein Zahlschein an meiner Scheibe wieder 25 wieder von der Polizei…
    Ist das Gesetzlich geregelt wie lange man zeit hat nach dem Bußgeld um den Tüv zumachen ?oder könnte es mir passieren das ich jetzt jeden tag wenn ich Pech habe einen Zahlschein an der Scheibe habe ?das muss doch irgendwie geregelt sein

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 11:21

      Hallo Andre,

      Sie können so lange Verwarngelder bekommen, bis der TÜV schließlich absolviert und die neue Plakette angebracht wurde – zumal die Frist um mehr als 6 Monate abgelaufen ist. Im schlimmsten Fall können die Behörden zusätzliche Bußgelder wegen des Tatbestands der Beharrlichkeit erheben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Meri 3. Februar 2016, 22:14

    Hallo mein Tuv ist seit 4 Monaten abgelaufen ich war aber beim Tuv hab keins bekommen soll in 4 Wochen noch mal kommen.. Was kann mir passieren wenn die Polizei mich auf halt bekomme ich Probleme ..

    bitte um Antwort danke

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 12:49

      Hallo Meri,

      fährt ein Fahrer mit offensichtlichen Mängeln, dann erwartet ihn ein Bußgeld. Außerdem drohen folgende Tatbestände:
      TB 329000: Sie behoben nicht innerhalb eines Monats die bei dem Fahrzeug festgestellten Mängel (10 Euro) und TB 329124: Sie führten das Fahrzeug zur Nachprüfung einer Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vor (15 Euro).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Petra 1. Februar 2016, 19:24

    Hallo
    Ich habe eine frage ich hatte vergessen tüv zu machen.4 Monate. Der von meiner werkstatt sagt zu mir das er tüv gemacht hat aber es würde pro Monat wo kein tüv war extra geld kosten.stimmt das? Der wollte von mir tüv gebür plus 180 Euro extra.das kann ich mir gar nicht vorstellen

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 11:36

      Hallo Petra,

      Sie müssen mit einem Aufschlag auf die eigentlichen Kosten für den TÜV rechnen, wenn Sie die Frist für den TÜV überschritten haben. In der Regel sind das 20% vom eigentlichen TÜV-Preis mehr.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • andreas 23. Januar 2016, 18:59

    Hallo Fahre ein polo und es wahren lenkrad und fahrwerk nicht eingetragen der beamte sagte 90 euro bussgeld, bekomm ich ein punkt jetzt ?es wurde auch nix von einem punkt geredet bin in der probezeit gruss andy

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:48

      Hallo Andreas,

      in der Regel können Sie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Florian 17. Januar 2016, 8:45

    Guten Tag,

    ist es Gesetz, dass die Werkstätten einen Aufschlag von 20% für eine vertiefte HU verlangen, oder
    liegt es im Ermessen der Werkstatt?
    Weiterhin, wenn man nun also ein Fahrzeug, welches im Februar zur HU müsste, erst Mitte April vorführt, liegt man
    unter den 2 Monaten Überschreitung und zahlt nur die normale Gebühr, richtig? Oder liegt evtl. auch das im Ermessen der Werkstatt?

    Vielen Dank für die Aufklärung

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 10:29

      Hallo Florian,

      seit dem 1. Juli 2012 gilt für die vertiefte HU ein Aufschlag von 20 %. Wenn Sie Ihr Fahrzeug im April vorführen, obwohl die Plakette Januar als Frist zeigt, liegen Sie unter den 2 Monaten und dürften in der Regel keinen Aufschlag von 20% erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Wichi 25. Juli 2016, 20:44

        Wenn der Januar eingetragen ist , läge ich doch aber bereits 3 Monate über der Frist (im April) ! also wird wohl ein Aufschlag fällig sein . . .

        • bussgeld-info.de 28. Juli 2016, 9:57

          Hallo Wichi,

          da Sie die Hauptuntersuchung um mindestens zwei Monate überzogen haben, wäre normalerweise ein Bußgeld von 15 Euro fällig.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jürgen 11. Januar 2016, 17:51

    Hallo, wenn ich mir einen Anhänger ausleihe, bei dem der TÜV schon ein Jahr abgelaufen ist, wer
    bekommt die Strafe Halter oder Fahrer?

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 10:35

      Hallo Jürgen,

      sowohl der Fahrer als auch der Halter erhalten hier eine Strafe, der Halter, weil er den Anhänger nicht zur TÜV-Prüfung brachte und es zudem zuließ, dass er in Betrieb genommen wird und der Fahrer deshalb, weil es in seiner Verantwortung liegt, das Fahrzeug entsprechend vor der Fahrt zu prüfen und dementsprechend wissentlich den Anhänger in Betrieb nahm, obwohl sich dieses in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand befand.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • fritz 8. Januar 2016, 19:19

    kommt bei einem pkw mit überziehung der hu um mehr als 8 monate (60 euro u. 1 punkt) auch automatisch das gleiche bußgeld für die überziehung der AU auf mich zu,wenn ich erwischt werde?
    vielen dank im voraus für ihre Hilfe

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 10:21

      Hallo Fritz,

      da die AU nun mittlerweile Bestandteil der Hauptuntersuchung ist, erfolgt in der Regel kein zusätzliches Bußgeld für die Überziehung der Abgasuntersuchung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philipp 29. Dezember 2015, 15:25

    Liebes Bussgeld-Info Team,

    letztes Jahr habe ich ein neues Sportfahrwerk in meinen BMW einbauen lassen. Die Abnahme wurde erfolgreich von der GTÜ durchgeführt. Allerdings bin ich weitergefahren, ohne das Fahrwerk bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein übernehmen zu lassen. Welche Strafe erwartet mich, wenn ich nächste Woche zur Zulassungsstelle fahre um die Änderung übernehmen zu lassen?

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 10:46

      Hallo Philipp,

      in der Regel ist ein Gutachten von einer Abnahme-/Prüfungsstelle nur zwei Wochen lang gültig und muss in dieser Zeit bei der Zulassungsstelle eingetragen werden. Das bedeutet, dass Sie danach ohne Betriebserlaubnis gefahren sind. Hier kommt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro auf Sie zu. Zudem kann die Zulassungsstelle Ihnen das Fahren mit dem Fahrzeug untersagen und dieses sogar eine Zeit lang einziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max T. 16. Dezember 2015, 19:43

    Liebes Busgeld-info Team,

    ich hatte letzten abend eine Allgemeine Verkehrskontrolle.
    An meinem Fahrzeug wurde ein nicht erlaubtes Abblendlicht festgestellt, welches mir mit einem Punkt und 90 Euro zum Verhängnis wurde. Desweiteren hat der Beamte meine Seitenmakierungsleuchten bemängelt.
    Meine frage wäre jetzt, ob mehrere beanstandungen an einem Bzw. meinem Fahrzeug zu einer großen Strafe mit einem letztlich sehr hohen Bußgeld zusammengefasst werden dürfen oder ob der Beamte sich nur, ich sag mal, den Deligt mit dem höchsten Bußgeld „aussuchen“ darf.
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Max T.

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 12:26

      Hallo Max,

      in der Regel ist der schwerwiegendste Delikt voll zu ahnden. Tritt ein weiterer, geringfügiger Tatbestand hinzu, kann dieser hälftig Anrechnung finden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anke 10. Dezember 2015, 22:41

    Hallo,
    mein Sohn fährt sein Auto , welches auf mich zugelassen ist.
    Nun ist der Tüv mehr als 8 Monate überschritten. Die Polizei hats moniert ,als der Wagen am Srassenrand stand- Es kam Post- Habe einen Anhörungsbogen ausgefüllt und den Namen meines Sohnes als Fahrer eingetragen.
    1. Wer bekommt dei Punkte ?
    2. Was passiert wenn das 2. Mal ohne Tüv gesichtet wird ?
    Schon jetzt “ Danke “ für die Antwort

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 12:03

      Hallo Anke,

      auch der Fahrzeughalter hat für diese Ordnungswidrigkeit Verantwortung zu tragen. Der Fahrer muss sich zwar stets versichern, dass das Fahrzeug, das er nutzt, in einwandfreiem Zustand ist, der Halter jedoch hat die Hauptuntersuchung versäumt und hat damit ebenfalls mit einer Strafe zu rechnen.

      Bei einem weiteren Verstoß können die Strafen erneut erfolgen. Zudem kann gegebenenfalls eine Nutzungsuntersagung erfolgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Markus 27. November 2015, 9:15

    Guten Morgen Zusammen,
    habe eine kurze Frage…

    Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen wegen 2 Delikten (1x Geschwindigkeit 15km zu viel innerorts nach Abzug der Toleranz; 1x abgelaufene HU beim Anhänger über 8 Monate). Ja ich weiß, eigene Dummheit, aber ich hatte im Kopf, dass der Anhänger 12/15 zum TÜV muss und nicht 12/14… fahre nicht so oft mit dem rum.

    Nunmehr habe ich gesamt 75 EUR zzgl Gebühr und einen Punkt bekommen.

    Kann ich das irgendwie trennen und von der Punkteintragung wegkommen? Möchte gerne mein 0-Konto behalten ;)

    Danke für die Antworten und Grüße, Markus

    • bussgeld-info.de 30. November 2015, 11:22

      Hallo Markus,

      in der Regel ist bei Tateinheit das strengere Vergehen voll zuahnden, das geringere hälftig. Da Sie den Punkt für die versäumte HU erhielten, können Sie den Punkt nicht umgehen. Sie können jedoch im Rahmen eines Punkteabbauseminars alle fünf Jahre einen Punkt abbauen:
      https://www.bussgeld-info.de/punkteabbau/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Franky 10. November 2015, 15:05

    Hallo,
    mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn man bei einer Überführungsfahrt mit einem gültigen (Zeitraum) Kurzzeitkennzeichen (ohne TÜV/AU) ausserhalb des Zulassungsbezirks seines Wohnorts von der Polizei kontrolliert wird?

    MfG
    Frank

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 12:04

      Hallo Franky,

      bei einer Überführungsfahrt geht es ja in der Regel darum, ein Fahrzeug von einem Ort zum anderen zu überführen und somit den eigenen Wohnort zu verlassen. Das betreffende Fahrzeug benötigt dafür natürlich ein entsprechendes Kennzeichen. Das kann auch ein Kurzzeitkennzeichen sein. Nähere Informationen finden Sie in § 16 FZV sowie in § 16a FZV.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Franky 16. November 2015, 19:33

        Ja, dies kann natürlich auch mit einem Kurzzeitkennzeichen geschehen – ABER nur im Zulassungsbezirk vom Wohnort darf ein Fahrzeug so ohne aktuellen TÜV bewegt werden. Zumindest verstehe ich so den Artikel und deckt sich auch mit dem, was ich glaube darüber zu wissen. :o)
        Das ist eine neue Regelung, die es meines Wissens erst seit April 2015 gibt.
        Die Frage ist jetzt, was passiert, wenn man so (mit KZK, aber ohne Tüv) außerhalb des Zulassungsbezirkes (des Wohnortes) unterwegs ist… ?? Was für eine Strafe muss man da erwarten??

        • bussgeld-info.de 23. November 2015, 11:29

          Hallo Franky,

          das richtet sich vermutlich nach der Dauer des abgelaufenen TÜVs. Dies können Sie in der obigen Tabelle ablesen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • mimo 5. November 2015, 10:40

    Hallo,
    Wir sind im sommer 2013 umgezogen, ichbhabe mein auto immer noch nicht umgemeldet. Blöderweise bin ich jetzt in ne blitze gefahren, was kommt als bußgeld für das „nicht ummelden“ auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 13:58

      Hallo mimo,

      bei Nichtummeldung des Kfz und Beantragung der Erteilung eines neuen Kennzeichens können die Behörden in der Regel ein Verwarngeld von 15 Euro erheben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tom 2. November 2015, 18:33

    Wenn der TÜV abgelaufen ist, ist das Bußgeld für Deutschland klar.
    Wie sieht es aus, bei einer Fahrt nach Österreich ?
    Muss man hier auch noch mit einem Bußgeld rechnen ?
    Über eine Antwort, wäre ich ihnen sehr dankbar….

    Viele Grüsse

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 11:32

      Hallo Tom,

      da Ihr Auto vermutlich in Deutschland zugelassen ist, sollte Ihnen in der Regel keine Strafe in Österreich drohen, da die Behörden in Österreich nur jene Verstöße ahnden dürfen, die auch gegen ihre Gesetze verstoßen.
      Es ist allerdings ratsam, die Hauptuntersuchung so schnell wie möglich nachzuholen, da bei Schäden möglicherweise die Betriebserlaubnis außer Kraft gesetzt werden könnte und dann vermutlich bei einem Unfall auch der Versicherungsschutz erlischt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 15. Oktober 2015, 16:19

    Darf man eine hitzebeständige Folie auf seinen motorradauspuff kleben?

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 10:24

      Hallo Tom,
      in der Regel sollte die Folie auf dem Motorradauspuff erlaubt sein.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • mari 12. Oktober 2015, 11:03

    hallo,

    der TÜV bei meinen auto ist 09/15 abgelaufen. da ich aber einige reparaturen vornehmen muss wollte ich im oktober zum tüv… vom kostenvoranschlag der werkstatt war ich jetzt total geschockt und habe mich entschieden das auto nicht mehr zu behalten. ich werde ein neues kaufen, allerdings hat das eine lieferzeit bis januar, dh ich müsste den tüv um knapp vier monate überziehen. laut dem bußgeldkatalog kämen dann 25 euro strafe auf mich zu, was ich dann in kauf nehmen würde. aber was ist wenn mich zwischendurch die polizei anhält? dann im november oder dezember… ab wann würde das fahrzeug stillgelegt werden. die reparaturen die ausstehen haben übrigens nichts mit bremsen oder licht zu tun, es geht lediglich um die radläufe hinten die auf beiden seiten komplett, innen und außen erneuert werden müssten.

    vielen dank

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 11:57

      Hallo Mari,

      wird ein verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben, dessen TÜV abgelaufen ist, so droht ein Bußgeld von 25 Euro. Dieses kann sich erhöhen, wenn eine Gefährdung anderer oder ein Unfall verursacht wird. Zudem kann der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung entfallen. Bei einem Schaden kann der Versicherer seinem Versicherten sogar die Leistungen kürzen. Ein Fahrverbot droht in der Regel nicht. Es drohen aber gleichermaßen Bußgelder, wenn Sie als Halter das Betreiben des Fahrzeuges anordnen oder zulassen: 75 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • mari 12. Oktober 2015, 12:01

        vielen dank für die schnelle antwort. würde mich die polizei also im november anhalten müsste ich noch nicht bezahlen, stillgelegt würde das auto aber auch nicht werden? und eine frist von xxx tagen wird auch nicht eingeräumt in der ich nun doch zum tür müsste?

        wie sieht es mit dem versicheungsschutz der vollkaskoversicherung aus?

        • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 12:18

          Hallo Mari,

          eine Zwangsstillegung ist theoretisch möglich, wenn der TÜV abgelaufen ist, wann dies der Fall ist, liegt im Ermessen der Behörde. Würden Sie nun im November von der Polizei angehalten werden, dann würden Sie höchstwahrscheinlich eine Mängelkarte erhalten. Dann haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, die Mängel zu beseitigen und das Fahrzeug der Polizei erneut vorzuführen.

          Auch bei einer Vollkaskoversicherung kann Ihnen theoretisch beim abgelaufenen TÜV im Falle eines Unfalls eine Teilschuld angelastet werden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ole 8. Oktober 2015, 23:39

    Hallo,Ich habe mal ne Frage.
    Ich war im August zur Hu und nicht bestanden,man sagte mir ich hätte
    drei Monate Zeit um ein Bußgeld zu umgehen,wie soll Ich da denn verstehen??

    Lg

    • bussgeld-info.de 12. Oktober 2015, 9:32

      Hallo,
      ist die HU nicht bestanden, müssen Sie innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung. Überschreiten Sie die Frist von einem Monat, müssen Sie erneut zur Hauptuntersuchung und die Gebühr dafür zahlen. Überziehen Sie die Frist der HU um zwei bis vier Monate, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Deborah 26. September 2015, 10:15

    Ich habe eine Frage bezüglich meines Motorrades. Ich habe jetzt, nach zwei Jahren, als ich meine Drossel ausbauen lassen wollte, durch Zufall erfahren, dass die Fußrasten inkl. Bremspedal (die etwas sportlicher gestaltet sind) nicht eingetragen sind und ich somit, bisher unwissend ohne Zulassung vom TÜV gefahren bin, obwohl ich die Maschine so beim Händler gekauft und nie verändert habe!
    Was würde das für Folgen haben, mit der Maschine im aktuellen Zustand angehalten zu werden und wie kann ich den Mangel beheben?

    Liebe Grüße Deborah

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 10:51

      Hallo Deborah,
      meldepflichtige Änderungen sind der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zu melden. Wurden die Änderungen nicht gemeldet, droht ein Bußgeld von 15 Euro.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • corinna 15. September 2015, 17:00

    Hallo ich habe eine frage bezüglich mängel karte. Gibt es diese noch von der Polizei, oder bekommt man sofort ein Bußgeldbescheid wenn eine Lenkhilfe nicht eingetragen ist oder muss man diese überhaupt eintragen lassen. da die Person die eine braucht zu 100% Schwerbeschädigt ist. ( da ich unwissend bin frage ich nach)
    lg corinna

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 11:51

      Hallo Corinna,

      Mängelkarten sind noch üblich. Eine Lenkhilfe muss normalerweise in den Papieren eingetragen sein. In der Regel sind solche Lenkhilfen nur erlaubt, wenn sie eingetragen sind oder es sich um ein besonderes Fahrzeug für Schwerbehinderte handelt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabine 15. September 2015, 13:49

    Mein Mann fährt einen Geschäftswagen. Der TÜV ist im August abgelaufen, er hat das Auto seinem Arbeitgeber gegeben und gedrängt, dass jetzt endlich TÜV gemacht wird. Jetzt hat er das Auto zurückerhalten mit der Begründung, er solle das Auto weiterfahren, es würde nicht mehr über den TÜV kommen. Außerdem könne man bei Geschäftswagen bis zu einem Jahr überziehen(wer´s glaubt…). Meine Frage: was passiert, wenn er mit diesem Wagen einen Unfall hat und die Polizei sieht, dass der TÜV abgelaufen ist. Haftet er persönlich oder wird der Arbeitgeber herangezogen?

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 11:14

      Hallo Sabine,

      in Deutschland gibt es eine Fahrerhaftung. Aber im Falle einer Überziehung der HU-Prüfung werden in der Regel sowohl der Halter als auch der Fahrer bestraft, da der Halter dafür Sorge zu tragen hat, dass sein Fahrzeug verkehrssicher am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann und der Fahrer vor Fahrtantritt prüfen muss, dass sich das Auto in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Das Überziehen der HU von 2 bis 4 Monaten kostet 15 Euro. Ob das Auto ein Geschäftswagen ist oder nicht, spielt dabei in der Regel keine Rolle. Hat der Halter das Fahren angeordnet und zugelassen, so zahlt er 30 Euro, befindet sich die Reifenprofiltiefe dabei unter 1,6 mm, so kostet das den Halter bereits 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Bußgelder ändern sich dabei je nach Art der Zuwiderhandlung und können sich bei einem Unfall erhöhen. Dies liegt im Ermessen der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • CorsaRatlook 11. September 2015, 19:52

    Guten Tag.

    Was kostet es mich wenn ich angehalten werde & einen Sport endschaldämpfer (Eintragungsfrei) & einen sportluftfilter (nicht eingetragen) verbaut habe?

    LG

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 10:11

      Hallo,
      laut TBNR 804600 (Bußgeldkatalog) kostet das Inbetriebsetzen eines Fahrzeuges ohne die erforderliche Einzelgenehmigung ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • New Yorker1 9. September 2015, 20:43

    Hallo Bussgeld-info Team,

    Bei meinem PKW ist seit Juni 2015 der Tüv abgelaufen,das Fzg hat ein Saisonkennzeichen von 04/10.
    Theoretisch könnte ich bis Oktober fahren(Strafe 15Euro),Fahrzeug ist Technisch in Ordnung
    Kann ich über den Winter,die Reparaturen am fahrzeug vornehmen(Schweissarbeiten)und im April neuen Tüv machen,
    oder droht dann ein Bussgeld(Fahrzeug ist ja ab Nov nicht auf Öffentlichen Strassen,und wg des Saisonkennzeichens reguär abgemeldet)??

    Bitte um genaue Info!

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 11:35

      Hallo,
      es droht ein Bußgeld und dieses wird immer höher, je länger Sie die Frist überziehen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rene R. 9. September 2015, 14:45

    Hallo

    wenn ich mit offenem luftfilter fahren und dieser noch nicht eingetragen ist ,was kostet mich das im falle des falles und womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 11:30

      Hallo Rene R.,

      laut TBNR 804600 (Bußgeldkatalog) kostet das Inbetriebsetzen eines Fahrzeuges ohne die erforderliche Einzelgenehmigung ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • H.,Marcel 6. September 2015, 1:51

    Moin.
    Ich bin LKW Fahrer.Als Vertretung für eine bestimmte Tour habe ich einen LKW mit abgelaufenem TÜV gefahren.Tüv länger als 4Monate abgelaufen(4-8Monate).Ich wurde von der Polizei angehalten und mein Chef bekam einen Anruf von der Polizei,er solle innerhalb einer Woche mit dem LKW beim Tüv gewesen sein und die Bescheinigung in dieser Zeit der Polizei zukommen lassen.
    Nun einige Zeit später, bekam ich Post vom jeweiligem Landkreis.

    Mir wird vorgeworfen als Halter des LKW mit dem Kennz.: xx-xx-xxxx folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
    „Sie unterließen es das Fahrzeug mit amtl. Kennzeichnung einer jährlichen Sicherheitsprüfung/Hauptuntersuchung vorzuführen.Wobei diese schon über 4 Monate abgelaufen sei“
    Irgendwie so stand es da drin.

    Nun:
    Ich bin der Fahrer gewesen, nicht der Halter. Der Halter ist mein Chef.Da der LKW ihm gehört.
    Ich frage mich warum der Brief der an mich geschickt wurde so beschrieben ist, dass ich der Halter sei.
    Bekommt in solch einem Fall auch der Fahrer Ärger?Kommt auf mich eine Geldbuße zu?
    Wie gesagt ich war nur der Fahrer,nicht der Halter.

    Ich konnte ankreuzen ob ich den Verstoß zu gebe.Ich kreuzte Neinmit Begründung an.
    1. War ich der fahrer, nicht der Halter.
    2. Habe ich bei meiner tägl Abfahrtskontrolle über Monate, immer wenn ich diese Vertretungstour fahren musste, fstgestellt das der Tüv fällig ist und habe dies persönlich meiner Firma gemeldet.Die Disponenten sagten immer:
    -„Der Chef ist nicht da, das ist seine Aufgabe“
    -„Schreib es auf, wir geben den Zettel dann dem Chef“usw……
    Ich bin meinen Pflichten als BKF nachgekommen.

    Ich wusste, dass ich nicht weiterfahren durfte. Sagte es meiner Firma.Aber da dies unserer einzigster Wechselbrücken LKW war, musste ich damit weiterfahren.

    Also bekomme ich als Fahrer Ärger, weil mein Chef als Halter seinen LKW nicht rechtzeitig dem TÜV vorgeführt hat?

    Und warum wird ein an mich adressierter Anhörungsbogen so beschrieben, als sei ich der Halter?Wobei die Polizei doch wusste, dass ich Fahrer einer Spedition bin und mein Chef der Halter ist. Was soll das?

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 10:02

      Hallo Marcel H.,
      laut § 29 StVZO ist der Halter verpflichtet, das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Allerdings ist nach § 23 StVO der Fahrer dafür verantwortlich, dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Es können somit Halter und Fahrer belangt werden. Bei Überziehung des TÜVs bei Lkw-Fahrer droht ein Bußgeld von bis zum 75 Euro. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-tuev-papiere/
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jojo 30. August 2015, 14:37

    Eine hypothetische Frage : HU des Cabrios gültig bis Juli 2016…..soll bewußt „überzogen“ und im September 2016 vorübergehend stillgelegt werden…..Wiederinbetriebnahme dann im April 2017……wo werden die Probleme liegen? Vielen Dank im voraus!!

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 11:40

      Hallo,
      die mehr als 8-monatige Überziehung der HU wird mit 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg geahndet.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • K.Oliver 27. August 2015, 12:04

    Hallo. Fahren mit einem Auspuff der zwar passgenau aber für das Fahrzeug keine Zulassung hat, ist das schon eine Verkehrsgefährdung? Bußgeld ist bei erwischen klar, nur hier ist die Frage ob dies schon mit einem Punkt versehen werden würde.

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 13:40

      Hallo K. Oliver,

      wenn die Behörden den Verstoß nach TBNR 804600 (Bußgeldkatalog) ahnden, dann drohen hierfür 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 27. August 2015, 0:31

    Hallo liebes Bußgeld Info Team.

    Ich habe mir tieferlegungs Federn für mein Auto gekauft und werde diese demnächst einbauen. Die federn sind eintragungspflichtig. Ich fahre aber bald in Urlaub. Wie sieht es denn aus mit der Strafe, falls ich nicht dazu komme zum TÜV zu fahren und angehalten werde?

    LG Dennis

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 13:32

      Hallo Dennis,

      laut der TBNR 804600 im Bußgeldkatalog droht hier ein Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg, da hier eine Einzelgenehmigung nicht ausgestellt wurde. Im schlimmsten Fall erlöscht zudem dabei Ihre Betriebszulassung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Matze 20. August 2015, 8:45

    Ich habe bei der Adressänderung im Fahrzeugschein für mein KRAD eine Frist zur Durchführung der HU von einer Woche erhalten. Der TÜV war im Juli 2015 fällig. Eigentlich dürfte die Dame die Adresse nicht ändern. Diese Frist kenn ich nicht. Kann mir hier jemand helfen? Was hat eine Änderung der Adresse mit einem um einen Monat abgelaufenen HU-Termin zu tun?

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 14:24

      Hallo Matze,

      wenn Sie ein Fahrzeug ummelden wollen, müssen Sie eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können. Denn ein Fahrzeug muss in Deutschland fahrtüchtig sein, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Wurde eine meldepflichtige Änderungen der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt, dann kostet dies ein Verwarngeld von 15 EUR.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian G. 19. August 2015, 10:58

    Hallo Bußgeld-Info-Team,
    ich habe Tüv-Termin um ca. 2,5 Monate versäumt. Gestern bin ich zum Tüv und leider habe ich wegen Mangel 4 Wochen Frist für Nachuntersuchung bekommen. Laut Prüfer darf das Fahrzeug innerhalb der 4 Wochen genutzt werden. Kann ich innerhalb der Nachuntersuchungsfrist dafür bestraft werden dass die Plakette immer noch 3 Monate in Vergangenheit liegt, also für vergangenen nicht rechtzeitig festgestellten Verstoß nachträglich bestraft werden?
    Danke für eine Antwort und Grüße
    Christian G.

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 12:02

      Hallo Christian G.,

      ja, es ist richtig, dass Sie während der Nachuntersuchungsfrist das Fahrzeug nutzen dürfen. Sie können nicht erneut für das Überziehen der TÜV-Prüfung bestraft werden, allerdings sollten Sie die Mängelbescheinigung beim Fahren mit sich führen, um diese eventuell vorzeigen zu können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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