Bußgeldkatalog: TÜV & Fahrzeugpapiere

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog HU & Fahrzeugpapiere 2024, der die Bußgelder bei diesen Delikten definiert.

Tatbe­standBuß­geldPunkte
Haupt­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Abgas­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Zulas­sungs­beschein­igung Teil 1 nicht mitge­führt / nicht aus­gehän­digt10 EUR
melde­pflicht­ige Änder­ungen am Fahr­zeug der Zulas­sungs­stelle nicht ange­zeigt15 EUR
Fahren ohne Führer­schein­doku­mente10 EUR

Bußgeldrechner zu TÜV, AU und HU

Weitere Informationen zu den Fahrzeugpapieren:

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?
Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?

Da der TÜV (Technischer Überwachungsverein) der bekannteste Verein ist, der Hauptuntersuchungen durchführt und die gewünschte Plakette ausstellt, wird die Untersuchung der Fahrzeuge fälschlicherweise oftmals als TÜV-Prüfung bezeichnet. Dabei muss man die Hauptuntersuchung (HU) mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) nicht dort durchführen.

Alternative Organisationen sind beispielsweise die DEKRA, GTÜ oder KÜS. Möchten Sie die Hauptuntersuchung in einer alternativen Organisation durchführen lassen, so überprüfen Sie vorher, ob diese Werkstatt gemäß Verkehrsrecht, genauer gesagt gemäß § 29 der StVZO, prüft. Nur dann wird Ihnen die amtliche HU-Plakette ausgehändigt, die seit Januar 2010 auch die AU-Plakette beinhaltet.

Fehlende HU-Plakette: Sanktionen laut Bußgeldkatalog

Können Sie bei einer Verkehrskontrolle keine aktuelle HU-Plakette für Ihr Fahrzeug vorweisen, weil Sie die Fristen für die Hauptüberschreitung versäumt haben, so werden Bußgelder fällig, da Sie gegen die StVO verstoßen haben. Haben Sie die Frist sogar um über 8 Monate überschritten, bleibt es nicht nur beim Bußgeld, sondern laut Bußgeldkatalog gibt es hierfür auch Punkte in Flensburg: Ein Punkt wird Ihnen auf dem Konto gutgeschrieben.

Ein Fahrverbot gibt es jedoch für eine versäumte Hauptuntersuchung nicht. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie das Bußgeld für das Versäumnis der Hauptuntersuchung abhängig von der Überschreitung der Frist berechnen. Für LKW-Fahrer lohnt sich auch ein Blick in die Bußgeldtabelle, um eventuelle Bußgelder, ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg bei Versäumen der HU oder der AU zu ermitteln.

Weitere Informationen zum TÜV:

Hauptuntersuchung: Kosten steigen bei Versäumnis der Frist

Der Termin für die Hauptuntersuchung beim Auto sollte zur Schonung des Geldbeutels nicht versäumt werden. Allerdings steigt nicht nur das Bußgeld bei längerer Versäumnis auf bis zu 60 Euro an, sondern, wie oben bereits erwähnt: Bei über acht Monaten überzogener Haupt- und Abgasuntersuchung kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

Aber nicht nur dieses Bußgeld muss entrichtet werden. Die HU-Untersuchung wird bei Überschreitung der Frist zudem teurer. Die Werkstätten berechnen einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis für die Hauptuntersuchung, sobald die Frist über zwei Monate überschritten ist.

Natürlich müssen sich auch Inhaber eines Lkw oder eines Motorrades genau an die Frist halten. Die Strafen, wenn der TÜV abgelaufen ist, sind für LKW-Fahrer noch höher. Einem Lkw-Fahrer drohen ansonsten sogar bis zu 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Die Aspekte der Verkehrssicherheit und der eigenen Sicherheit sollten den Fahrzeughalter zu einer regelmäßigen Prüfung des Autos animieren. Gerade bei der Abgasuntersuchung (AU) spricht auch der Aspekt des umweltfreundlichen Fahrens eine Rolle. Die Abgasuntersuchung soll feststellen, ob die beim Fahren emittierten Schadstoffe die zulässigen Grenzwerte überschreiten.

Da die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung beim Auto eingegliedert ist, müssen Sie hier nur einen einzelnen Termin wahrnehmen. Haben Sie an Ihren Fahrzeugen die aktuellen TÜV-Plaketten angebracht, haben Sie dann auch wieder ungefähr zwei Jahre lang Ruhe.

Kurz & kompakt im Video: Wie lange darf man den TÜV-Termin überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

HU-Plakette wird nicht mehr rückdatiert

Seit dem 01.07.2012 sind die Strafen für das Versäumnis der Frist zur KFZ-Hauptuntersuchung angestiegen, jedoch haben die neuen Regelungen auch eine positive Auswirkung. Vor diesem Zeitpunkt musste die verspätet erhaltene HU-Plakette auf den Monat der eigentlichen Prüfung innerhalb der Frist zurückgesetzt werden, was nun nicht mehr der Fall ist. Sie gilt also ab der tatsächlichen Untersuchung und nicht seit dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung ursprünglich fällig gewesen wäre.

Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.
Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.

Hauptuntersuchung – Fristen einhalten, sonst droht ein Bußgeld

Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung, die seit 2010 die Abgasuntersuchung mit einschließt, kann man am Fahrzeugschein oder an der HU-Plakette ablesen. Letztere dokumentiert mittig das Jahr und senkrecht darüber den Monat der nächsten Prüfung des Fahrzeuges.

Im Normalfall gelten folgenden Intervalle zur Hauptuntersuchung eines normalen PKWs: nach der allerersten HU-Untersuchung eines Neuwagens haben Sie drei Jahre lang Ruhe. Nach diesem Intervall ist wieder eine Hauptuntersuchung fällig. Ab dann müssen Sie alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung beim Auto wird zum einen die Sicherheit des Fahrzeuges und zum anderen die Einhaltung der maximalen Werte der ausgeschiedenen Abgase überprüft.

Um Ihr Auto sicher durch den TÜV zu bringen, informieren Sie sich vorher bei der prüfenden Werkstatt über Maßnahmen, die diesem Ziel dienen können. Beispielsweise können Sie vor der Hauptuntersuchung bereits kleinere Reparaturen vornehmen lassen, damit diese nicht bemängelt werden. Sie erhalten bei der HU ein Gutachten zum Zustand Ihres Autos, dem Sie nach der KFZ-Hauptuntersuchung die Maßnahmen entnehmen können, die jetzt fällig werden. Denn ist ihr Auto das erste Mal nicht durch den TÜV gekommen – und das geht immerhin 40 % aller Autofahrer so – so können Sie es nach Behebung der im Gutachten aufgeführten Mängel erneut probieren.

Hauptuntersuchung: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Doch was kostet der TÜV eigentlich? Hier gibt es keine verbindliche Antwort. Informieren Sie sich bei den Werkstätten, die Sie für die HU aufsuchen wollen, und vergleichen Sie die Preise. Am günstigsten kommen Sie weg, wenn Sie innerhalb der Frist die HU und die AU vornehmen lassen, immerhin berechnen die Werkstätten dann nicht einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis der TÜV-Gebühren. Und auch Bußgelder laut Bußgeldtabelle können Sie sich dann sparen, und haben bis zur nächsten HU Ruhe. Denken Sie daran, dass jedes Ihrer Fahrzeuge gesondert in die HU muss, und seine eigene Plakette hat.

Fahrzeugpapiere nicht mitgeführt?

Seit Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Letztere kann bei einer Autofahrt getrost zu Hause gelassen werden, während die Fahrzeugpapiere Führerschein und die Zulassungsbescheinigung 1 immer mitgeführt werden sollten. Das ist im Verkehrsrecht geregelt und ein Bußgeld droht bei Missachtung: 10 Euro kostet dieser Verstoß. Die Zulassungsbescheinigung 2 erhält Informationen zu Haltern und früheren Haltern des KFZ, während die Zulassungsbescheinigung 1, auch Fahrzeugschein genannt, detaillierte Informationen zur technischen Ausstattung des Fahrzeugs enthält.

Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.
Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.

Führt die Fahrt ins Ausland, benötigen Sie einige Fahrzeugpapiere. Es dürfen – neben der Zulassungsbescheinigung 1 außerdem die grüne Versicherungskarte, ein Nachweis über den Auslandskrankenschutz, der Personalausweis und der Reisepass nicht fehlen.

Zu beachten bei den Autopapieren ist, dass eine Adressänderung sofort der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden muss, damit die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden können. Auch nach dem Erwerb eines Wagens, ob gebraucht oder neu, wird ein Gang zur Zulassungsbehörde fällig.

Möchte man sich diesen sparen, können Zulassungsdienste die Arbeit abnehmen. Sparen sollte man sich diesen Aufwand nicht, da ansonsten ein Bußgeld berechnet wird. 15 Euro verlangt man von Ihnen, wenn der zuständigen Zulassungsbehörde die Änderung der Adresse nicht sofort mitgeteilt wurde und somit die KFZ-Zulassungsbescheinigung nicht aktuell ist.

Fahrzeugpapiere verloren – was tun?

Wenn Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben, sollten Sie sofort aktiv werden, da Sie ohne diese amtlichen Dokumente nicht Auto fahren dürfen und so gegen das Verkehrsrecht verstoßen würden. Fahren ohne Führerschein kostet ein Bußgeld von 10 Euro, dazu kommt laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von ebenfalls 10 Euro, wenn Sie ohne Fahrzeugschein Teil 1 unterwegs sind. Die KFZ-Zulassungsbescheinigung erhalten Sie von der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde, bei der Sie meistens persönlich erscheinen müssen.

Einen Ersatz-Führerschein erhalten Sie in der Fahrerlaubnis-Behörde. Die Ausstellung des Ersatz-Führerscheins kostet eine Gebühr, die sich aber regional unterscheidet. Immerhin entfällt dann der Bußgeldbescheid, den Sie bekommen würden, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle keinen gültigen und aktuellen Führerschein vorweisen können.

FAQ – Hauptuntersuchung

Wann muss ein Auto zur Hauptuntersuchung?

Neuwagen müssen nach 3 Jahren das erste Mal zur HU. Danach müssen Pkw alle 2 Jahre zur HU. Den genauen Termin können Sie der TÜV-Plakette entnehmen.

Auto steht mit abgelaufenen TÜV auf Privatgrundstück – Kann ein Bußgeld verhangen werden?

Wenn der Pkw weiterhin angemeldet und das Privatgelände nicht abgesperrt ist, darf dort kontrolliert werden. Ein Bußgeld für abgelaufenen TÜV darf dann ebenfalls verhangen werden.

Mit abgelaufener Plakette zum TÜV fahren. Droht ein Bußgeld?

Ja. Ist der Termin zur HU länger als 2 Monate überschritten und geraten Sie auf der Fahrt zum TÜV in eine Verkehrskontrolle, kann ein Bußgeld von 15 bis 60 Euro auf Sie zukommen. Der TÜV selbst verhängt keine Strafe. Wollen Sie mit einem abgemeldeten Kfz mit abgelaufener Plakette zum TÜV, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Mit solch einem Kennzeichen droht auf der Fahrt zum TÜV kein Bußgeld.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 428 comments… Kommentar einfügen }
  • Hoppe 14. Oktober 2014, 17:20

    Hallo,
    kurze Frage zu TÜV bei Saisonkennzeichen.
    Beispiel TÜV bis 10/14. Saisonkennzeichen 04-10. Muss der TÜV vor Winterruhe gemacht sein oder reicht es im April nach der Pause ?
    Gruß
    Hoppe

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2014, 14:04

      Hallo Hoppe,

      nach Auskunft des TÜV Nord genügt es, im April nach der Pause die HU vorzunehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Bastian 3. April 2015, 17:20

        Wenn man aber im April eine Verordnungswidrigkeit wegen der Überziehung erhält ist dies dann rechtens? In meinem Fall hätte ich 10/14 zum TÜV gemußt, was ich übersehen habe. Jetzt habe ich eine Ordnungswidrigkeit erhalten, weil der TÜV um mehr als 4 Monate abgelaufen ist. Mein Motorrad hat aber Saisonkennzeichen 04-10.
        Zählen nicht nur die Monate, die das KFZ angemeldet überfällig ist?
        Gruß
        Basti

        • bussgeld-info.de 7. April 2015, 10:27

          Hallo Bastian,

          wird außerhalb des Zeitraum, in dem das Saisonkennzeichen gültig ist, eine HU fällig, so ist diese im ersten Monat, in dem das Kennzeichen wieder gültig ist, nachzuholen. Allerdings darf im Zeitraum, in dem Ihr Saisonkennzeichen nicht gültig ist, das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden, hier kann auch ein Bußgeld anfallen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • René 14. Oktober 2014, 11:37

    Ich habe jedes mal Problemen mit der HU/AU. Ich bin Kapitän eines Kreuzfahrtschiffes und seit 18 Monaten nicht mehr zu Hause gewesen. Sollte eigentlich gar nicht so lange sein. Die HU/AU von meinem Auto ist jetzt seit 9 Monaten abgelaufen. Wie soll ich mich verhalten?

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2014, 14:12

      Hallo René,

      Sie sollten die HU so bald wie möglich durchführen lassen – die Werkstatt wird Sie nicht bei den Behörden anzeigen, aber wohl eine höhere Gebühr verlangen (etwa 20 Prozent mehr).
      Für die Zukunft könnte es für Sie eine Alternative darstellen, wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde für einige Monate abmelden. Dann ist eine HU erst bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs notwendig. Lassen Sie sich hierzu am Besten von der Zulassungsbehörde beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nicole Schulz 9. Oktober 2014, 12:00

    Hallo,

    ich hatte kürzlich mit einem Freund über die Bußgelder bei Ablauf der HU gesprochen und wir diskutierten über vielfältige Angaben im Internet. Ich berief mich auf Ihre Seite.

    Leider muss ich feststellen, dass die Angaben anscheinend nicht ganz korrekt sind, was den tatbestand „HU überzogen“ bei mehr als 4 Monaten bis zu 8 Monate. Laut kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktekatalog/untersuchung_kfz_und_anhaenger.html?nn=646312 wird in dem Zeitraum ein Bußgeld i.H.v. 60 EUR fällig sowie ein Punkt in Flensbur. Bei Überschreitung der 8 Monate sind es 75 EUR und ein Punkt in Flensburg.

    Können Sie das bitte auf Ihrer Seite aktualisieren, um Missverständnissen (trotz Angaben ohne Gewähr) vorzubeugen?

    Lieben Dank und viele Grüße!

    • bussgeld-info.de 9. Oktober 2014, 16:31

      Hallo Frau Schulz,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. In der Tat ist dies missverständlich. Jedoch müssen Sie beachten, dass eine Sicherheitsprüfung etwas anderes ist als eine Hauptuntersuchung. Demzufolge sind unsere Angaben korrekt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Werner Brüning 4. Oktober 2014, 13:53

    Hallo,
    was kostet es laut Bußgeldkatalog, wenn ich einen 50er Roller auf öffentlichen Straßen bewege, der keinen Versicherungsschutz hat?

    • bussgeld-info.de 8. Oktober 2014, 10:11

      Hallo Herr Brüning,

      aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes müssen Sie ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jonas 4. Oktober 2014, 10:05

    Gibt es Punkte wenn das Auto mit einem Spoiler Gefahren wird ohne Mitführung der ABE etc. Also ohne Eintragung ? Wird dadurch Verkehrssicherheit gefährdet ? Gibt es Punkte ? Vielen Dank für die schnelle Info

    • bussgeld-info.de 8. Oktober 2014, 10:15

      Hallo Jonas,

      die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt, wenn dort die anmontierten Teile nicht verzeichnet sind. Je nach Auslegung des Bußgeldkatalogs kann ein Bußgeld von 50 – 90 Euro fällig werden, auch ein Flensburger Punkt kann drohen. Das hängt davon ab, wie sehr der Spoiler die Verkehrssicherheit beeinträchtigte. Pauschale Aussagen sind darüber nicht möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Rene 12. Juli 2016, 20:04

        Das ist falsch und es lässt sich pauschal fest machen:
        Anbauteile mit abe besitzen ein e Zeichen. Dies ist ausreichend und bedarf keinerlei Eintragung . Auch die Papiere muss man nicht zwangsläufig dabei haben, die Rechtmäßigkeit wird durch das e Zeichen belegt.
        Anders sieht es mit teilen aus, die nur ein teile oder Material Gutachten ( zB Felgen oder Fahrwerke )besitzen. Diese sind abzunehmen und einzutragen beim TÜV.

  • Helwin 28. September 2014, 10:20

    Ich hätte im Juli 2014 zum Tüv müssen.
    Was muß ich an Strafe bezahlen?
    MfG H.Klemmer

    • bussgeld-info.de 8. Oktober 2014, 10:20

      Hallo,

      sofern Sie noch nicht erwischt worden sind, gehen Sie einfach in die Werkstatt und lassen Sie dort die HU vornehmen. Diese ist zwar etwa 20 % teurer als bei einer HU innerhalb der Frist, aber ein Bußgeld wird dann nicht fällig. Ansonsten liegt eine Überschreitung zwischen 4 – 8 Monaten vor, das kostet 25 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Raphael 21. September 2014, 22:21

    Ich wollte mal fragen was das kostet wenn man mit 15Zoll Felgen rum fährt obwohl man nur 13Zoll eingetragen hat?

    • bussgeld-info.de 23. September 2014, 11:46

      Hallo Raphael,

      für diesen Tatbestand gibt es kein festgelegtes Bußgeld.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Martin 20. September 2014, 16:59

    Guten tag
    Ich habe mein Fahrwerk noch nicht eingetragen lassen wenn ich angehalten werde mit welcher Strafe muss ich da rechnen??
    Danke

    • bussgeld-info.de 23. September 2014, 12:00

      Hallo Martin,

      wenn die Zulassungspapiere nicht zu Ihrem Fahrzeug passen, kann ein Bußgeld von 70 Euro anfallen (Tatbestandsnummer 804518). Natürlich können auch noch weitere Strafen anfallen, wenn die Verkehrssicherheit durch die Veränderungen am zugelassenem Fahrzeug gefährdet wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mario 3. September 2014, 9:51

    Hallo,
    ich lese hier immer wieder was von Bußgeldern bei überziehen der HU/AU… Dazu kommt es aber nur, wenn ich von der Polizei angehalten werde, oder? Wenn ich z.B. vier Monate zu spät bei TÜV, Dekra etc. vorfahre kommt das doch nicht auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 9. September 2014, 10:15

      Hallo Mario,

      die Werkstätten werden Sie nicht beim Ordnungsamt anzeigen. Doch Sie berechnen Ihnen noch einen Aufpreis zu den Gebühren der HU, wenn Sie außerhalb der Frist zur Prüfung kommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mich-a 31. August 2014, 13:13

    Hallo
    Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen wen ich ein Bauteil nicht vom TÜV in den Fahrzeugschein eingetragen habe ?

    • bussgeld-info.de 2. September 2014, 11:02

      Hallo,

      das kommt sicher auf die Art des Bauteils an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Micha 31. August 2014, 10:23

    Hallo wollte fragen was passiert wen ich ein nicht eingetragenes teil verbaut habe (Distanzscheiben) oder halt nicht zum TÜV gehe
    Danke

    • bussgeld-info.de 2. September 2014, 11:06

      Hallo Micha,

      dann verliert die Fahrzeugzulassung schlimmstenfalls ihre Gültigkeit. Ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg wird für das Vergehen, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, obwohl es nicht zugelassen war, fällig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus 28. August 2014, 13:27

    Hallo liebes Bußgeldinfoteam,

    Mit welchem Bußgeld muss man rechnen wenn man Cabrio lhne Persenning faehrt?

    Danke für die Info.

    Gruss

  • KLaus 26. August 2014, 20:37

    Hallo
    hier meine Frage
    Darf ich statt des original Kfz- Scheins auch eine Kopie bei mir führen ??
    Das Original hat üblicherweise meine Frau in der Brieftasche.
    Die Polizei kann sich doch bei einer Kontrolle die Daten fernmündlich bestätigen lassen.
    Danke

    • bussgeld-info.de 27. August 2014, 9:33

      Hallo Klaus,

      Sie müssen den Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Original mitführen, die Kopie genügt nicht. Sie können sogar wegen Urkundenfälschung belangt werden, wenn Sie dieses Dokument als Kopie vorzeigen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dominik 22. August 2014, 19:11

    Welche Strafe folgt, wenn ich mit einem Roller 80 km/h fahre, er auf 45 km/h versichert ist und ich einen Führerschein A1 habe?
    Danke.

    • bussgeld-info.de 26. August 2014, 14:02

      Hallo Dominik,

      wenn Ihr Roller bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit versichert ist, wird Ihre Versicherung im Falle eines Unfalls nicht für den Schaden aufkommen. Ansonsten gelten für Sie die üblichen Bestimmungen der StVO. Sie können hier die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Carsten 23. September 2014, 8:18

        Liebes Bußgeldteam,
        Ihre Antwort an Dominik ist unvollständig. Fahren mit einem KKR, der nur ein Versicherungskennzeichen hat, aber auf deutlich mehr als 45 km/h „frisiert“ ist, ist eine Straftat nach §§ 1 und 6 Pflichtversicherungsgesetz. Das gibt kein Bußgeld, sondern eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden werden oft Arbeitsstunden und die Teilnahme an einem Verkehrskurs angeordnet. Außerdem kann der KKR entschädigungslos eingezogen werden, § 6 Abs. 3 PflVG

  • Marco M 11. August 2014, 12:30

    Hallo Bussgeld Info,

    was hab ich zu erwarten wenn meine Blinker 41cm vom Hinterrad entfernt sind, anstatt die vorgegebenen 30cm?
    was passiert bei einem seitlichen Kennzeichenhalter, welcher richtig Beleuchtet,aber zu kurz ist und somit nicht in allen vorgegebenen Winkel ersichtlich ist?

    Vielen Dank im voraus,

    mfG
    MM

    • bussgeld-info.de 11. August 2014, 14:55

      Hallo Marco,

      um hier eine verbindliche Antwort zu erhalten, wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Karin 5. August 2014, 14:53

    Gibt es Punkte wenn man einen Anhänger/Trailer ohne Zulassung überführt?

    • bussgeld-info.de 5. August 2014, 15:54

      Hallo Karin,

      laut Bußgeldkatalog gibt es dafür ein Bußgeld von 70 Euro sowohl für Fahrer als auch für Halter, sowie für den Fahrer auch einen Punkt, wenn ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt wurde, das nicht zum Verkehr zugelassen wurde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Henrik 22. Juli 2014, 13:12

    Hallo „Bußgeld Team“,

    wir wurden am Sonntag auf der A24 von einem einzelnen, rüden POK H. L. (der sich extra wegen uns mit Sondersignal über mehrere KM nicht ganz ungefährlich durch die extrem volle Autobahn pflügte) auf einen Autobahn-Parkplatz gelotst. Dort verlangte er vom (vor 14 Tagen erst 18 Jahre alt geworden, Begleitetes-Fahren seit November 2013) Fahrer (meinem Sohn), der ohne Fehl und Tadel gefahren ist, den Führerschein und Personalausweis und von mir (Beifahrer & Vater des Fahrers) den KFZ-Schein. Auf meine freundliche Frage was uns denn bitte Vorgeworfen wird antworte er barsch „Scheibentönungsfolie vorne, 1Punkt Fahrer + 1Punkt Halter plus Geldstrafen“ und das der Wagen hier stehen bleiben müsste! Unsere verdutzen Gesichter sollten Sie gesehen haben! Ich frage ob denn nicht eine Mängelkarte ausreiche und ob ich die 600km jetzt mit dem Taxi fahren müsste. Eine Mängelkarte würde nicht ausreichen, da ein schwerer Verstoß wie z.B. abgefahrene Reifen vorliegen würde, aber er würde uns erlauben die Folie zu entfernen. Da ich kein Werkzeug dabei hatte fragte ich Ihn ob ich die Scheiben einschlagen soll, er zeigte uns darauf hin wie „leicht“ sich die Folien abreißen lassen (das die Türscheiben seit dem voll mit Kleberesten verschmiert sind und sich nun beide vorderen Türscheiben nicht mehr öffnen lassen, interessierte Ihn nicht)!
    Ich bat den Polizisten höflichst doch von Punkten, zumindest für meinen unschuldigen Sohn abzusehen, zumal wir ja den stein des Anstoßes (die Folie) bereits ohne Murren entfernt hatten. Leider bleib er stur und verabschiedete sich mit den Worten „Sie erhalten Post“ und düste mit seinem schicken, neuen MB E-Klasse Kombi Einsatzwagen davon.
    Bekommt man für solch einen Verstoß tatsächlich Punkte?
    Muss mein Sohn nun seinen Führerschein (auf Probe) deswegen abgeben?
    Gerne lese ich Eure Antworten!
    Mit freundlichen Grüßen
    Henrik

    • bussgeld-info.de 23. Juli 2014, 10:01

      Hallo Henrik,

      wenn Ihnen das Vorgehen des Polizeibeamten unangemessen vorkam, können Sie Beschwerde einlegen. Unserer Kenntnis nach müssten Sie für das Vergehen nur eine (kleine) Geldstrafe erhalten (Fahrer sowie Halter werden belangt), Punkte sollten Sie aber nicht kassieren. Der Führerschein eines Fahranfängers wird durch ein solch kleines Delikt nicht gefährdet, auch die Probezeit wird nicht verlängert.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Klaus 20. Juli 2014, 14:49

    Hallo,
    meine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung mit aG für meinen eigens eingerichteten nummerierten Stellplatz ist abgelaufen. Wird hier ein Bußgeld fällig?
    Meine Frau hat ebenfalls die gleiche Ausnahmegenehmigung, natürlich mit eigener Parkausweis Nr. . Da wir keine 2 Parkplätze benötigen, haben wir auch nur den für mich gefordert und bekommen.
    Wie ist die Situation wenn sie auf meinem Stellplatz parkt?

    Vielen Dank im vorraus und Gruß Klaus

    • bussgeld-info.de 23. Juli 2014, 10:06

      Hallo Klaus,

      wenden Sie sich mit dieser Frage an die zuständige Zulassungsbehörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bernd 17. Juli 2014, 6:56

    Guten Tag Bußgeld Team

    Meine Frage
    Ich habe schon länger kein TÜV über 8 Monate
    Da bekomme ich eine Geldstrafe und einen Punkt ok
    Aber das Auto nahm nicht am öffentlichen Straßenverkehr teil.
    Es war auf einen Privatgrundstück gestanden ist das nun rechtens das ich die Strafe
    Bekomme?
    Danke im Vorraus
    Bernd

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2014, 9:48

      Hallo Bernd,

      auch wenn Sie Ihr Auto nicht in Betrieb haben, besteht eine Untersuchungspflicht für Ihr Fahrzeug. Benutzen Sie Ihr Auto nicht, müssen Sie es zeitweise bei der Zulassungsbehörde abmelden, um mit den regelmäßige Untersuchungen aussetzen zu können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • EVIL TOM 27. Juni 2014, 22:04

    Habe die Ehre Bussgeld-info tEAM,

    was kostet es wenn ich mit dem Motorrad an einer Ampel wartende Autos überhole bzw. z.B auf der Autobahn im Stau stehende Autos überhole (nicht auf dem Standstreifen!)

    By the WAY: Eure Seite ist super!!
    Schonmal vor ab Danke.

    • bussgeld-info.de 2. Juli 2014, 10:47

      Hallo Tom,

      vielen Dank für Ihren Zuspruch!
      Beim Überholen sind zahlreiche Regeln zu beachten, damit Sie sich kein Bußgeld einhandeln. Leider dürfen wir Ihnen hier keine kostenfreie Rechtsberatung anbieten. Doch hier finden Sie die Bußgeldtabelle Überholen:
      https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-ueberholen/

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • bussgeld-info.de 25. Juni 2014, 9:51

    Hallo Bünyamin,

    hierzu können wir leider keine verbindliche Angaben machen. Doch ohne Schalldämpfer zu fahren ist in jedem Fall laut Bußgeldkatalog mit Geldstrafen belegt.

    Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bünyamin 24. Juni 2014, 23:15

    Hallo,
    wie viel kostet es wenn man bei einer 125 ohne den db killer fährt ? Gibt es punkte ?

    Danke im vorraus :)

  • LuBre 16. April 2014, 13:50

    Hallo Bußgeld Info Team,
    was geschieht, wenn ich mit meinem Fahrzeug (Saison-Kennzeichen 10 – 04) erst im Oktober 2014 zum TÜV fahre, obwohl ich eigentlich im April zur HU müssten.

    Dank für eine kurze Info.

    LG

    • bussgeld-info.de 16. April 2014, 18:21

      Hallo Lubre,

      wenn Sie erst im Oktober zur HU fahren, überziehen Sie den Termin um 5-6 Monate. Das zieht dann ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

      • Sebastian Kubitza 7. September 2014, 13:55

        Hallo, oben in der Tabelle steht allerdings, HU 4 bis 8 Monate überzogen, 25€. Was stimmt denn nun hier?
        MfG, Sebastian Kubitza

        • bussgeld-info.de 9. September 2014, 9:46

          Hallo Herr Kubitza,

          die obige Tabelle ist korrekt. Beim Kommentar vom 16. April ist uns eine Verwechslung unterlaufen; dies bitten wir zu entschuldigen.

          Ihr Bußgeld-Info Team.

      • Tina 5. November 2014, 20:19

        HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 60 EUR 1

        oben im Bußgeldkatalog…

      • Tina 5. November 2014, 20:31

        Hallo , was Passiert….

        Habe mein Auto noch nicht Umgemeldet, HU ist seit Mai fällig…
        habe 25 euro Busgeld bekommen und die Auflage mein Auto umzumelden…
        Innerhalb 10 Tagen… das war ein Samstag…

        Wenn ich es nicht sofort ummelde weil ich zum Tüv möchte was Passiert dann?

        • bussgeld-info.de 6. November 2014, 10:38

          Hallo Tina,

          wenn Sie Ihr Auto nicht innerhalb der Frist ummelden, wird die Sanktion laut der Auflage, die Sie ja erhalten haben, fällig.

          Ihr Bußgeld-Info Team

          • Tina 6. November 2014, 10:51

            Bekomme ich dann noch ein Bussgeld?
            Punkte usw?

      • Tina 6. November 2014, 13:24

        25 Euro habe ich gerade hinter mir… 5 Monate drüber

      • Tom 2. November 2016, 8:40

        Stimmt nicht, es zählt nur der Bereich der Zulassung bei Saisonkennzeichen. Die Monate außerhalb der Saison dürfen nicht dazugerechnet werden.

  • reklover 15. April 2014, 18:02

    Hallo zusammen,

    Motorradfahren ohne eingetragene Auspuffanlage bzw. ABE ( US-Tüten) wird wie gehandelt werden???

    Lieben interessierten Gruß

    Reklover

  • ToHu 15. April 2014, 17:48

    Hallo, wieviel punkte gibt es denn ab dem 1.5.14 bei überschreitung der Anhängelast.
    Das ist wahrscheinlich auch wieder gestaffelt?

    Gruß

    • bussgeld-info.de 16. April 2014, 9:53

      Hallo ToHu,

      beim Überschreiten der Anhängelast gibt es ab Mai 2014 maximal einen Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info-team

  • Devo 15. April 2014, 12:57

    Das mit den 50 Euro ist meines Wissens falsch.
    Kollegen aus Berlin bekamen für fahren ohne DB-Eater eine Strafe von 90 Euro und 3 Punkte.
    Interessant finde ich das es ab 01.05.2014 keine Punkte mehr geben soll. Obwohl ich auf einer anderen Internet Seite gelesen habe 1 Punkt?..

    • bussgeld-info.de 16. April 2014, 9:36

      Hallo Devo,

      fahren ohne DB-Eater ist seit 2007 durch die Entfernung des § 18 aus dem Bußgeldkatalog nicht mehr eindeutig geregelt. Normalerweise gilt jetzt, dass durch das Entfernen des DB-Eaters die Betriebserlaubnis erlischt. Gemäß der Tatbestandsnummer 319500 wird dieses Vergehen mit 50 Euro und 3 Punkten (bis 30.04.) bzw. 0 Punkten (ab 01.05.) bestraft. Möglich ist jedoch auch, dass der § 30 StVZO bei der Bestrafung zur Anwendung kommt, wie es wohl bei Ihren Kollegen der Fall war. Kommt dieser Paragraph zur Anwendung, kann es durchaus sein, dass Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und 3 Punkten (bis 30.04.) bzw. 1 Punkt (ab 01.05.) belegt werden, allerdings nur, wenn Sie durch das Fahren ohne DB-Eater die Verkehrssicherheit gefährden. Ansonsten wären es hier 25 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Herr Frase 14. April 2014, 11:01

    Hallo,

    welche Konsequnzen drohen bei einem Motorradauspuff mit zu hoher Lautstärke duch Entfernung des DB-Killers?

    MfG
    Frase

    • bussgeld-info.de 14. April 2014, 18:36

      Hallo Herr Frase,

      wenn der DB-Killer ausgebaut wird, erlöscht normalerweise die Betriebserlaubnis. Das führt dann zu einem Bußgeld von 50 Euro. Bis zum 30.04.2014 kommen drei Punkte in Flensburg dazu, ab dem 01.05.2014 werden keine Punkte mehr eingetragen.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Wenk 13. April 2014, 21:43

    an meinem einachsigen Hänger (1,20 x 2,30 m lang) fehlte das Abriss-Seil. Das Seil wurde am gleichen Tag der Polizeikontrolle installiert und die Mängelkarte am gleichen Tag zum Straßenverkehrsamt gesandt. Wieviel Punkte
    werden für diesen Mangel am Hänger vergeben??

    • bussgeld-info.de 16. April 2014, 9:50

      Hallo Wenk,

      laut § 41 StVZO (Tatbestandsnummer 341000) würde ein Bußgeld von 25 Euro auf Sie zukommen. Punkte gäbe es keine.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • horlebein 13. April 2014, 9:53

    fahren ohne db killer motorrad

  • Andre Hosch 12. April 2014, 16:43

    Guten Tag
    Wie viel Bußgeld kostet fehlende Warnweste im Pkw, nach dem neuen Bußgeldkatalog 2014?

    Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort

    • bussgeld-info.de 14. April 2014, 8:57

      Hallo Herr Hosch,

      ab 1. Mai 2014 kostet das 15 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

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