Dauerparken auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog für Dauerparker

Ver­bots­widri­ges Dauer­parken mit ...Buß-/Ver­warn­geld
einem Kfz über 7,5 t30 Eu­ro
einem An­häng­er über 2 t30 Eu­ro
mit einem An­häng­er ohne Zug­fahr­zeug20 Eu­ro

Bußgeld für Überschreiten der Parkdauer hier selbst ausrechnen

Im Video: Informationen zum Dauerparken

Was in Bezug auf das Dauerparken wichtig ist, erfahren Sie auch im Video.
Was in Bezug auf das Dauerparken wichtig ist, erfahren Sie auch im Video.
Dauerparken auf öffentlichem, unbeschränktem Parkplatz: Gestattet ist dies nur, wenn das Abstellen gemeingebräuchlich ist.
Dauerparken auf öffentlichem, unbeschränktem Parkplatz: Gestattet ist dies nur, wenn das Abstellen gemeingebräuchlich ist.

Vielerorts ist das Parken zeitlich begrenzt. Kurzzeitparkplätze werden durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt. Doch bedeutet das im Umkehrschluss, dass das Parken unbegrenzt erlaubt ist, wenn die Parkdauer nicht durch ein Verkehrsschild eingeschränkt wird?

Ein zugelassenes Kfz, das auf einem nicht beschränkten Parkplatz steht, darf dort zunächst unbegrenzt stehen bleiben, solange ein Gemeingebrauch vorliegt. Gemeingebräuchlich bedeutet, dass der Dauerparker grundsätzlich die Absicht hat, das Kfz wieder zu bewegen.

Sie dürfen beispielsweise Ihr Wohnmobil längere Zeit auf einen Parkplatz abstellen. Sollten Sie in dieser Zeit auch darin wohnen, liegt kein Gemeingebrauch mehr vor und das Dauerparken wird unzulässig. Gleiches gilt z. B. für Fahrzeuge, die zu Werbezwecken dauerhaft geparkt werden. Wo und wie lange das Dauerparken erlaubt ist, erfahren Sie im Nachfolgenden.

Dauerparken nicht grundsätzlich verboten

Wohnmobil: Ist das Dauerparken am Straßenrand erlaubt, wenn dieses gerade nicht benötigt wird?
Wohnmobil: Ist das Dauerparken am Straßenrand erlaubt, wenn dieses gerade nicht benötigt wird?

Was ist eigentlich Dauerparken? Eine verkehrsrechtliche Definition gibt es nicht. Zwar können im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung zeitliche Einschränkungen gelten (z. B. Parken nur an Werktagen von 7 bis 18 Uhr), eine allgemeine Höchstparkdauer schreibt der Gesetzgeber aber nicht vor.

Also ist das Dauerparken laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht grundsätzlich untersagt, sofern …

  • das Fahrzeug zugelassen und betriebsbereit ist,
  • das Parken gemeingebräuchlich ist,
  • keine zulässige Höchstparkdauer vorgegeben ist und
  • ordnungs- und vorschriftsgemäß geparkt wurde.
Oft machen sich Wohnmobil-Besitzer als Dauerparker bei Nachbarn und Anwohnern unbeliebt. Dabei dürfen sie das Wohnmobil unter den oben genannten Voraussetzungen durchaus zeitlich unbegrenzt abstellen. Dies gilt nicht für Kfz, die schwerer als 7,5 Tonnen sind.

Wo ist das Dauerparken erlaubt, wo verboten?

Schweren Kfz und Anhängern ist das Dauerparken in Wohngebieten laut StVO untersagt.
Schweren Kfz und Anhängern ist das Dauerparken in Wohngebieten laut StVO untersagt.

Ist eines der obigen Kriterien nicht erfüllt, ist das Dauerparken verboten. Besonderheiten gelten außerdem bei schweren Kfz über 7,5 Tonnen und Anhängern über 2 Tonnen. Laut § 12 Abs. 3a StVO dürfen Sie damit nachts (von 22 bis 6 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen in folgenden Bereichen nicht parken:

  • Wohngebieten
  • Erholungsgebieten
  • Kurgebieten
  • Klinikgebieten

Ebenfalls verboten ist das Dauerparken für Anhänger (auch unter 2 Tonnen), wenn diese nicht an ein Zugfahrzeug angehängt sind. Die maximale Parkdauer beträgt in diesen Fällen laut § 12 Abs. 3b StVO zwei Wochen. In manchen Fällen können Sie eine Sondergenehmigung einholen (erlaubnispflichtige Sondernutzung).

Für Pkw gibt es diese Einschränkung zunächst nicht, trotzdem sollten Kfz-Besitzer regelmäßig überprüfen, ob sich die Parksituation zwischenzeitlich geändert hat. Wer mehrere Wochen in den Urlaub fliegt, sollte einen Bekannten oder Nachbarn damit betrauen. Problematisch wird es nämlich, wenn aufgrund von Baumaßnahmen oder Veranstaltungen ein vorübergehendes Park- oder Halteverbot eingerichtet wird. Parkt der Besitzer das Kfz nicht rechtzeitig um, wird es kostenpflichtig abgeschleppt.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einen ausgewiesenen Dauerparkplatz ansteuern. Mancherorts dient ein öffentlicher Parkplatz zum Dauerparken. Beim Bürger- oder Bezirksamt kann dann eine Dauerparkkarte erworben werden.

Eine weitere Alternative sind private Parkhäuser (z. B. am Flughafen). Allerdings ist so ein Parkhaus für Dauerparker selten billig.

Ob das Dauerparken auf Gemeinschaftseigentum erlaubt oder verboten ist, hängt von der Wohnanlage ab. Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich darüber entscheiden, wie bzw. zu welchem Zweck das Gemeinschaftseigentum verwendet wird.

FAQ: Dauerparken

Ist das Dauerparken erlaubt?

Sofern die Parkdauer nicht beschränkt und das Kfz für den Straßenverkehr zugelassen ist, darf es auch länger an einer Stelle stehen. Wichtig ist, dass das Parken noch als gemeingebräuchlich gilt.

Wo und wem ist das Dauerparken verboten?

Laut § 12 Abs. 3a StVO dürfen Kfz über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen in bestimmten Gebieten nicht dauerhaft geparkt werden. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Was kostet verbotswidriges Dauerparken?

Die Bußgeldtabelle für unzulässiges Dauerparken finden Sie hier.

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Dauerparken auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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