Fahrerkarte beantragen: Wie und wo ist das möglich?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Um Daten wie Fahrzeiten und Geschwindigkeiten aufzuzeichnen, müssen Fahrer eine Fahrerkarte erwerben.
Um Daten wie Fahrzeiten und Geschwindigkeiten aufzuzeichnen, müssen Fahrer eine Fahrerkarte erwerben.

Wer muss eigentlich eine Fahrerkarte beantragen? Seit 2006 sind alle Berufskraftfahrer, die gewerblich Güter oder Personen transportieren, dazu verpflichtet die Fahrerkarte bei jeder Fahrt mitzuführen. Diese dient der Aufzeichnung und somit der Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten.

Alle seit 2006 neu zugelassenen LKW über 3,5 Tonnen, die gewerblich genutzt werden, müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Dieser zeichnet auf einem Speichermedium und der Fahrerkarte Daten zu den Fahrzeiten, der gefahrenen Geschwindigkeit sowie den zurückgelegten Kilometern auf. Jeder Kraftfahrer ist selbst dafür verantwortlich, eine Fahrerkarte zu erwerben.

Fragen wie: „Wo bekomme ich eine Fahrerkarte?“, „Wie lange ist diese gültig?“ oder „Was passiert, wenn die Karte defekt oder verloren gegangen ist?“, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.


Wie muss der Antrag auf eine Fahrerkarte erfolgen?

Für alle gewerblichen Fahrten mit LKW über 3,5 t ist eine Fahrerkarte zu beantragen.
Für alle gewerblichen Fahrten mit LKW über 3,5 t ist eine Fahrerkarte zu beantragen.

Wie zuvor erwähnt, müssen Berufskraftfahrer eine Fahrerkarte beantragen. Die EU-Verordnung Nr. 561/2006 gibt vor, dass bestimmte Fahrzeuge grundsätzlich nur mit einer solchen Fahrerkarte unterwegs sein dürfen. Alle Fahrzeuge sowie Fahrzeugeinheiten, deren Gesamtmasse einschließlich Anhänger 3,5 t übersteigt, dürfen bei gewerblichen Fahrten nur mit einer eingelegten Karte gelenkt werden.

Doch Kraftfahrer können eine Fahrerkarte nicht einfach bestellen – sie muss beantragt werden. Für einen solchen Antrag müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche das sind, ist in § 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV) festgehalten. Dieser Paragraph setzt zudem auch die Vorgaben der EU-Verordnung (EWG) 3821/85 in nationales Recht um. Für eine Fahrerkarte und den Antrag für diese müssen demnach folgende Bedingungen vorliegen:

(1) Der Antragsteller hat Angaben zu seiner Muttersprache zu machen und folgende Unterlagen vorzulegen:
1. a) eine gültige inländische Fahrerlaubnis nach Muster 1 der Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung […]
2. einen Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift,
3. Nachweise über Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt sowie
4. ein Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt; Anlage 8 der Passverordnung findet entsprechende Anwendung […]

Eine Fahrerkarte zu beantragen, ist online nicht möglich.
Eine Fahrerkarte zu beantragen, ist online nicht möglich.

Auch Fahrer mit einem entsprechenden Führerschein aus einem der EU- oder EWR-Staat können an ihrem Wohnsitz in Deutschland eine LKW-Fahrerkarte beantragen.

Die Karte ist personalisiert und damit nicht auf andere Fahrer übertragbar. Geht die Fahrerkarte verloren oder wurde sie gestohlen, muss dies unverzüglich der ausstellenden Behörde mitgeteilt und eine Ersatzkarte beantragt werden.

Sind in dieser Zeit Fahrten notwendig, dürfen diese für maximal 15 Tage ohne Fahrerkarte erfolgen. Betroffene Fahrer sind verpflichtet, die Daten zur Fahrt handschriftlich auf dem Ausdruck des digitalen Fahrtenschreibers festzuhalten.

Gültigkeit der Fahrerkarte und wo sie zu beantragen ist

Wollen Kraftfahrer eine Fahrerkarte neu beantragen, muss dies vor Ort bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort des Antragstellers geschehen. Eine Beantragung online vorzunehmen, ist in der Regel keine Option. Viele Behörden bieten jedoch an, sich Vordrucke der Antragsformulare online herunterzuladen und bereits vor einem Termin auszufüllen. In der Regel können Termine, falls diese notwendig sind, ebenfalls online vereinbart werden. Darüber hinaus können Berufskraftfahrer ihre Fahrerkarte beim TÜV erwerben oder bei der DEKRA beantragen. Zudem gibt auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Karten aus.

Wie bereits erwähnt, ist die persönliche Abgabe des Antrags notwendig. Fahrer müssen sich ausweisen können und eine Unterschrift leisten, was logischerweise verhindert, eine Fahrerkarte online zu beantragen. Dies gilt auch bei der Beantragung einer Folgekarte.

Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Fahrerkarte neu zu beantragen.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist die Fahrerkarte neu zu beantragen.

Wer eine Fahrerkarte beantragen will, sollte beachten, dass diese nur für maximal fünf Jahre ausgestellt wird. Frühestens sechs Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit können Fahrer einen Antrag auf eine Folgekarte stellen. Hier ist es wichtig, dass dies rechtzeitig geschieht.

Denn mit einer abgelaufenen Karte darf nicht mehr gefahren werden, auch nicht in dem 15-Tage-Zeitraum, der bei einem Verlust oder Defekt gilt. Das Fahren ohne Fahrerkarte zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich. In der Regel sollte eine Folgekarte etwa sechs bis vier Wochen vor dem Ende der Gültigkeit beantragt werden.

Nach Ablauf der Karte wird diese unbrauchbar, kann also zum Aufzeichnen der Daten nicht mehr verwendet werden. Die alten Fahrerkarten müssen jedoch für den Nachweis der letzten 28 Tage weiterhin mitgeführt werden. Danach sind sie für mindestens ein Jahr zu archivieren.

Müssen Fahrer eine Fahrerkarte beantragen, sollten sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 20 Tagen bei einer neuen Karte und fünf Tagen bei einer Folgekarte rechnen. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung vorliegen.

Welche Kosten fallen an?

Eine Fahrerkarte zu beantragen, bedeutet auch Kosten. Diese können sich je nach Bundesland unterscheiden, setzen sich jedoch in der Regel aus den gleichen Posten zusammen. Normalerweise enthalten die Kosten eine Gebühr für das Kraftfahrt-Bundesamt sowie einen Anteil für den Verwaltungsaufwand.

Ein Antrag auf eine Fahrerkarte geht mit Kosten einher.
Ein Antrag auf eine Fahrerkarte geht mit Kosten einher.

Die Gebühr für das KBA beträgt immer 12,00 Euro. Die Verwaltungsgebühren werden jedoch nach der jeweiligen Landesgebührenordnung bestimmt, sodass es hier zu den erwähnten regionalen Unterschieden kommt. Sollte der Antrag abgelehnt werden, fällt dennoch eine Gebühr für den Arbeitsaufwand an.

Wird die Karte durch die Behörde versendet und nicht durch den Antragssteller abgeholt, entstehen zusätzlich auch noch Kosten für den Versand, die zwischen drei und fünf Euro liegen.

Üblicherweise können Kraftfahrer derzeit mit Kosten zwischen 30 und 45 Euro rechnen. Die Kosten sind immer am Tag der Antragstellung zu bezahlen. Wie dies geschehen kann, ist von der jeweiligen Behörde beziehungsweise der Antragsstelle abhängig. In der Regel sind jedoch eine Barzahlung sowie die Nutzung der EC-Karte möglich. In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, diese Kosten zu tragen, dennoch übernehmen einige Firmen die Gebühren. Eine Fahrerkarte beantragen müssen die Fahrer jedoch immer selbst.

FAQ: Fahrerkarte beantragen

Wer muss eine Fahrerkarte beantragen?

Lkw-Fahrer, die Fahrzeuge mit einem digitalen Tachographen zu gewerblichen Zwecken führen wollen, benötigen eine Fahrerkarte.

Welche Unterlagen benötigt die zuständige Behörde?

Informationen über die Voraussetzungen für die Beantragung der Fahrerkarte und die notwendigen Dokumente haben wir hier zusammengefasst.

Welche Kosten gehen mit der Beantragung der Fahrerkarte einher?

Wie sich die Gebühren zusammensetzen, erfahren Sie hier.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • Möller U. 22. Juli 2021, 8:13

    Warum ist es so schwer ,in Deutschland , wenn man eine Frage stellt und einfach eine Antwort zu bekommen.
    Ich möchte lediglich ein Antragsformular ( Fahrerkarte neu beantragen ), und dafür muss es doch eine „PDF“;
    Datei geben um sich das runter Laden zu können.
    Das man es leichter hat , bei den zuständigen Behörden !!!!

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