Nicht nur Autofahrer kennen die Parkplatzsuche in der Stadt: Auch Fahrradfahrer müssen sich manchmal etwas länger nach einer passenden Abstellmöglichkeit umschauen. Denn Platz ist schließlich das Eine – doch sicher soll der Stellplatz nach Möglichkeit auch sein. Aber wo ist es überhaupt erlaubt, sein Fahrrad abzustellen?
Bußgeldtabelle: Parken auf dem Gehweg
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Auf dem Gehweg verbotswidrig geparkt | 55 € | |
...mit Behinderung | 70 € | 1 |
...mit Gefährdung | 80 € | 1 |
...mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
...länger als eine Stunde | 70 € | 1 |
...länger als eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
Das Fahrzeug unzulässig an einer Stelle abgestellt, wo das Parken durch das Zeichen 315 erlaubt war | 55 € | |
...mit Behinderung | 70 € | 1 |
...mit Gefährdung | 80 € | 1 |
...mit Unfallfolge | 100 € | 1 |
...länger als eine Stunde | 70 € | 1 |
...länger als eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
Die abgebildete Tabelle führt den Bußgeldkatalog für Kfz auf – bei Bußgeldern über 55 Euro, die nicht gesondert aufgeführt sind, wird für Radfahrer der halbe Regelsatz angewendet. Die hier angegebenen Summen werden also durch zwei geteilt. Zusätzlich kommt noch eine Bearbeitungsgebühr hinzu.
Bußgeldrechner: Parkverstöße
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Fahrrad parken
Sie dürfen Ihr Fahrrad grundsätzlich überall im öffentlichen Verkehrsraum abstellen. Was Sie hierbei beachten müssen und welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier.
In der StVO regelt § 12 das Halten und Parken von Fahrzeugen. Auch das Fahrrad gilt als Fahrzeug, jedoch sind nicht alle Regelungen des § 12 auch auf Fahrräder anzuwenden. So ist in Absatz 4 beispielsweise das Parkverbot auf dem Gehweg festgesetzt – dies gilt nicht für Fahrräder, solange keine Fußgänger und Rollstuhlfahrer behindert werden.
Hier lautet die Antwort: Können ja, müssen nein. Es bietet sich jedoch nicht nur aus Diebstahlschutz-Gründen an, den Akku Ihres E-Bikes mitzunehmen, sondern vor allem, um ihn vor Wettereinflüssen wie Hitze, Frost oder Feuchtigkeit zu schützen.
Gewusst wie: Wo Sie Ihr Fahrrad abstellen dürfen
Im öffentlichen Straßenraum haben Sie viele Freiheiten, wenn es darum geht, Ihr Fahrrad zu parken. Dass das Benutzen von Fahrradständern erlaubt ist, versteht sich quasi von selbst. Doch auch das Fahrrad abstellen an einer Laterne, an Straßenschildern und Bäumen ist zulässig. Oftmals ist auch das Fahrrad abstellen an einer Hauswand oder einem Zaun erlaubt. Als öffentlicher Straßenraum zählen alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offen stehen.
Sie müssen beim Parken im öffentlichen Straßenraum allerdings beachten, dass…
- das abgestellte Fahrrad keine Behinderung für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und andere Verkehrsteilnehmer darstellt
- Hauseingänge und andere Aus- und Einfahrten freigehalten werden, insbesondere Feuerwehrzufahrten
- es kein Parkverbot von Besitzern angrenzender Sachen gibt (beispielsweise, wenn Sie Ihr Rad an einen Zaun anschließen)
Außerdem sollten Sie Ihr Fahrrad immer platzsparend abstellen, um rücksichtsvoll mit anderen Verkehrsteilnehmern umzugehen. Auch sollten Sie beim Parken an Laternen und Bäumen darauf achten, eventuelle Grünflächen nicht zu beschädigen.
Bei Zäunen und Schaufenstern kann ein Verbotsschild der Besitzer das Abstellen von Fahrrädern untersagen, denn diese Sachen zählen nicht mehr zum Straßenraum, sondern sind sogenannte angrenzende Sachen.
Darf ich mein Fahrrad auf einem Parkplatz abstellen?
Tatsächlich sind Parkplätze nicht nur den Kraftfahrzeugen vorbehalten – vielen Verkehrsteilnehmern ist nicht bekannt, dass Fahrräder dort genauso stehen dürfen. Beachten Sie jedoch, dass in den meisten Bundesländern auch für Ihren Drahtesel Parkgebühren anfallen können. In Berlin wurde im Januar 2023 jedoch die Parkgebührenordnung geändert, sodass Fahrräder, Lastenräder und E-Scooter kein Entgelt mehr zahlen müssen.
Fahrrad abstellen in der Mietwohnung: Wo darf ich mein Fahrrad zuhause abstellen?
Es gibt keine eindeutige Regelung zu der Frage, ob ein Fahrrad direkt in einer Mietwohnung geparkt werden darf. Der Mieter darf sein Fahrrad in der Regel in der Wohnung abstellen, wenn im restlichen Haus kein ausreichender Platz zur Verfügung steht. Das Abstellen des Fahrrads in der Wohnung kann außerdem nicht direkt verboten werden – es ist dem Vermieter unter Umständen allerdings möglich, den Transport durch das Treppenhaus zu verbieten, da es dadurch zu Schäden wie Kratzern oder Flecken an der Wand kommen kann. Dies bestätigt ein Urteil aus dem Jahr 2017 (Urteil v. 23. November 2017, Az. 36 S 3100/17 WEG).
Bei Neubauten ist es verpflichtend, dass bereits in der Planung Fahrradstellplätze mitgedacht werden. Bei älteren Gebäuden besteht diese Pflicht nicht. Wird hier nachgerüstet, kann das eine Mieterhöhung nach sich ziehen.
Auch das Fahrrad abstellen im Hof ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Gibt es dort entsprechende Vorrichtungen wie Fahrradständer, ist jedoch davon auszugehen, dass der Vermieter nichts gegen eine derartige Nutzung des Hofs einzuwenden hat. Im Zweifelsfall kann auch der Mietvertrag Auskunft darüber geben, ob der Hof zum Abstellen von Rädern vorgesehen ist.