Fahrverbot: Vorübergehend den Führerschein abgeben, aber wo?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 1. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot: Den Führerschein abgeben bei der Polizei? In einigen Fällen geht das.
Fahrverbot: Den Führerschein abgeben bei der Polizei? In einigen Fällen geht das.

Ein Fahrverbot zu bekommen ist immer eine Nachricht, die mit negativen Folgen verbunden ist. Vor allem die private und berufliche Flexibilität ist in dieser Zeit nicht mehr gegeben. Damit die vorübergehende Führerscheinabgabe bei einem Fahrverbot nicht noch mehr Ärger bringt, ist es wichtig, einige Eckdaten zu kennen, die mit der Abgabe Ihres „Lappens“ zu tun haben.

Wo also den Führerschein abgeben bei einem Fahrverbot? Mit dieser Frage beschäftigt sich der nachfolgende Ratgeber. Hier erfahren Sie auch, was Ihnen droht, wenn Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein nicht rechtzeitig oder gar nicht abgeben.

Im Video: Infos zu „Führerschein abgeben“

Im Video erfahren Sie, wo und wie Sie den Führerschein abgeben.
Im Video erfahren Sie, wo und wie Sie den Führerschein abgeben.


Fahrverbot und Führerscheinabgebe: Das ist zu beachten!

Zunächst einmal muss das Fahrverbot rechtskräftig sein. Bevor dieser Zustand nicht eingetreten ist, muss noch keine Abgabe von Ihrem Führerschein bei einem Fahrverbot erfolgen. Erst zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids wird das Fahrverbot offiziell bindend, denn ab diesem Zeitpunkt ist kein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mehr möglich.

Ein verhängtes Fahrverbot beträgt zwischen einem und drei Monaten. In seltenen Fällen kann dieses auch einmal länger ausfallen.

Zu beachten ist hierbei, dass das Fahrverbot offiziell erst ab dem Tag beginnt, an welchem der Führerschein bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Wann genau dieser Zeitpunkt anbricht, ist entweder dem Bescheid zu entnehmen oder vom Fahrer innerhalb eines Vier-Monats-Zeitraums selbst festzulegen.

Letzteres ist ein Zugeständnis, was vorwiegend Ersttätern gemacht wird. Diese dürfen sich dann innerhalb einer viermonatigen Frist, einen Monat aussuchen, wann sie den Führerschein bestenfalls abgeben möchten.

Achten Sie daher immer darauf, was genau in Ihrem Bußgeldbescheid geschrieben steht.

Fahrverbot: Wo Sie den Führerschein abgeben müssen

Für ein Fahrverbot den Führerschein abgeben: Wo ist das möglich?
Für ein Fahrverbot den Führerschein abgeben: Wo ist das möglich?

Steht demnach der Zeitraum erst einmal fest, müssen Sie Ihrer Verpflichtung nachgehen und entsprechend dem jeweiligen Fahrverbot, den Führerschein abgeben. Dafür gibt es unterschiedliche Wege:

  • Sie können persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen und dort Ihren Führerschein abgeben. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie bestenfalls Ihren Personalausweis oder andere Ausweispapiere mitbringen.
  • Des Weiteren können Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein via Post abgeben. Wohin Sie diesen genau schicken müssen, sollte in Ihrem Bußgeldbescheid vermerkt sein. Sobald die Behörde Ihre Dokumente erhalten hat, beginnt für Sie das Fahrverbot.
  • Eine letzte Variante ist die Abgabe in der lokalen Polizeidienststelle. Allerdings haben sie diese Option nicht überall in Deutschland. Machen Sie sich am besten vorher kundig, ob Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein dort auch abgeben können. So vermeiden Sie, umsonst den Weg dorthin auf sich zu nehmen.

Was geschieht bei einer versäumten Abgabe

Doch was passiert eigentlich, wenn Sie das Fahrverbot zu spät antreten oder den Führerschein gar nicht erst abgeben? Drohen dafür gesonderte Extra-Strafen?

Verweigern Sie bei einem verhängten Fahrverbot, Ihren Führerschein ordnungsgemäß und fristgerecht abzugeben, findet im Regelfall eine Beschlagnahmung durch die zuständigen Beamten statt.

Bei einem Fahrverbot den Führerschein nicht abzugeben, bedeutet nämlich nicht, dass die Strafe des Fahrverbots einfach wegfällt. Ein verhängtes Bußgeld muss schließlich auch bezahlt werden.

Nützlich zu wissen: Sind Sie trotz bestehendem Fahrverbot mit Ihrem Fahrzeug unterwegs und werden erwischt, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

FAQ:Führerschein abgeben

Was bedeutet das Fahrverbot für mich?

Bei einem Fahrverbot ruht die Fahrerlaubnis vorübergehend. Während dieser Zeit darf der Betroffene kein Kfz führen und muss den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben.

Ab wann gilt das Fahrverbot?

Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Bei Ersttätern wird es hingegen erst wirksam, wenn diese den Führerschein abgeben, spätestens aber vier Monate nach Eintritt der Rechtskraft.

Wann muss ich den Führerschein abgeben?

Ersttäter können innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft frei wählen, wann sie das Fahrverbot antreten. Bei Wiederholungstäter wird das Verbot sofort fällig, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 67 comments… Kommentar einfügen }
  • ralf s. 9. August 2018, 19:01

    Ich wurde mit nem eso 3.0 ausserhalb geschlossener Ortschaften mit 133 mit abgezogener Toleranz mit dem Motorrad geblitzt. Das es 1 punkt und 120 € sind weiß ich und mein letzter blitzer mit mehr als 26 kmh zu viel liegt mehr als 1 jahr zurück. Jedoch mußte ich damals wegen einer 1 monatigen Führerscheinabgabe im jahr davor den Führerschein letztes jahr nochmal abgeben . Weil man wohl ,wenn man den Füherschein innerhalb von 2 jahren einmal abgegeben hat ,diesen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 kmh direkt wieder für 4 Wochen abgeben darf. Stehe ich jetzt wieder vor dem gleichen Problem weil ich ja letztes Jahr meinen Führerschein schonmal abgegebn hab? mfg ralf

    • bussgeld-info.de 23. August 2018, 15:50

      Hallo ralf s.

      Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, raten wir Ihnen einen Anwalt mit den Details Ihres komplexen Falls zu betrauen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Julia A. 20. April 2018, 0:45

    Hallo liebes Bußgeld- Team,
    Ich bin seit zwei Monaten aus der Probezeit und habe jeden Tag eine weite Strecke mit vielen Blitzern zufahren. Diese Woche war total der Wurm drin und ich wurde unglaubliche 3 mal geblitzt, aus vielen dummen Gründen. Einmal innerorts mit ca. 8-15km/h drüber, einmal außerorts mit ca 20-32 km/h drüber und nochmal innerorts mit ca. 30-35km/h drüber. Womit hab ich schlimmstenfalls und womit bestenfalls zu rechnen?
    Vielen Dank für eure Antwort und an alle: haltet eure Augen nach Geschwindigkeitsbegrenzungen auf und haltet sie ein ich werde das in Zukunft aufjedenfall tun!

    • bussgeld-info.de 23. April 2018, 9:55

      Hallo Julia A.,

      Wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 26 km/h zu schnell gelbitzt werden, droht Ihnen in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot sowie weitere Sanktionen wie Bußgeld und Punkte in Flensburg.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Mark P. 28. März 2018, 0:00

    Hallo,
    ich muss auch zum ersten Mal meinen Führerschein abgeben. Genau wie es bei Ihnen als „letzte Variante“ angegeben wird, bin ich davon ausgegangen, dass ich den Führerschein bei jeder Polizeidienstelle abgeben kann.
    Zur Sicherheit habe ich vorher dort angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass nicht die Polizei dafür zuständig sei, sondern das Straßenverkehrsamt. Davon hatte ich bisher noch nie gehört und auch Sie erwähnen diese Option nicht auf dieser Homepage. Ist das wirlich zutreffend?
    Außerdem hat der Polizist erwähnt, dass ich am Tag der Führerschein-Abgabe noch mit dem Auto nach Hause fahren dürfte. Auch das hätte ich persönlich nicht gedacht. Können Sie dies bestätigen?
    MfG
    Mark

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 12:22

      Hallo Mark P.,

      in der Regel darf ohne gültiges Führerscheindokument nicht gefahren werden. Erkundigen Sie sich beim Straßenverkehrsamt, ob Sie eine Bescheinigung oder ähnliches erhalten, mit dem dies noch möglich wäre.
      Die hier erwähnte „zuständige Behörde“ kann durchaus das Straßenverkehrsamt sein. Die Abgabe bei der Polizei ist nicht bundesweit möglich (s.o.).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nina 13. März 2018, 23:44

    Hallo, ich habe heute ( am 13.03.18) spät Abends per Post mit Express mein Führerschein zum Regierungspräsidium geschickt. Am Post hat mir die Mitarbeiterin gesagt, dass mein Führerschein nur am Übermorgen , 15.03 .18 , im Regierungspräsidium kommt. In einem Monat , am 15.04.18, am Sonntag, fliege ich nach Italien und brauche dort unbedingt mein Führerschein. Bekomme ich mein Führerschein per Post am 14.04.18 (Samstag) zugeschickt? Oder nur am Montag 16.04.18? Wenn 15.04 nicht Sonntag wäre, würde ich sicher sein, dass es rechtzeitig kommt. Sonst bin ich unsicher. Was können Sie mir sagen? Kann es am 14.04.18 im Briefkasten liegen?

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 10:03

      Hallo Nina,

      wann Sie Ihren Führerschein zurückerhalten, kann niemand sicher beantworten. Mindestens der Monat Ihres Fahrverbots muss abgelaufen sein. Fragen Sie beim Regierungspräsidium nach, ob Sie den Führerschein rechtzeitig zurückerhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Toreh469 5. März 2018, 9:56

    Hallo. Freundin ist zur Tankstelle gefahren (nüchtern).Freund saß auf dem Beifahresitz.Hatte Alkohol getrunken. Nach dem Tanken holte der Freund nur Geld aus dem Auto. (Fahrerseite). Freundin fuhr weiter.(nüchtern). Polizei fuhr hinterher,hielt das Auto an und lies die Freundin (nüchtern) und den Beifahrer pusten. Auf Grund eines Vorfalls aus 2013 sprach die Polizei dem Freund (nach Pusten und Blutprobe) dem Freund ein Fahrverbot aus. (wohl wegen der Aktion an der Tankstelle). Trotzdem hat der Freund seinen Führerschein noch.
    Frage ; Rechtens oder Schweinerei ???

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 15:48

      Hallo,

      bei einem Fahrverbot muss der Führerschein erst bis zu einem bestimmten Datum abgegeben worden sein. Wurde das Fahrverbot verhängt, können Sie als Ersttäter in der Regel den Führerschein innerhalb einer Frist von 4 Monaten abgeben. Wenn Sie Einspruch gegen die auferlegten Sanktionen einlegen möchten, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • W211 5. Februar 2018, 11:54

    Hallo ,

    laut Amtsgericht wurde mir ein Fahrverbot von einem Monat und 200€ angeordnet. Besteht trotz dessen,die Möglichkeit dass Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln ? Da ich sonst ohne FS. sehr eingeschränkt bin.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 15:08

      Hallo W211,

      wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der mit Ihnen das mögliche weitere Vorgehen besprechen kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Romy 5. Februar 2018, 0:03

    Hallo, muss für 1 Monat mein Führerschein abgeben. Finde das Schreiben nicht mehr. Weiß nur das er von Dresden kam. Kann ich ihn auch vor Ort abgeben, wissen die darüber auch Bescheid?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 12:30

      Hallo Romy,
      ob die Möglichkeit besteht, den Führerschein auch bei einer örtlichen Behörde abzugeben, sollten Sie grundsätzlich mit der zuständigen Bußgeldstelle klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Huzo 2. Februar 2018, 20:52

    Hallo ich hab mein fürschein für ein Monat abgegeben aber zu Staatsanwaltschaft bekommen ich wieder
    Ich hab Strafe Geld bekommen 2200 euro wegen leichter Körperverletzung und ein Fahrverbot wegen Unerlaubten entfernens vom Unfallort und ich bin in Probezeit

  • Tobi 30. Januar 2018, 21:05

    Guten Abend,
    ich muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Leider ist mir der Beschrid abhanden gekommen und somit fehlen mir die Fristen, wann ich spätestens abgegeben muss.
    Wie kann ich das herausfinden?
    Danke für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 11:03

      Hallo Tobi,
      mit diesem Anliegen sollten Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 29. Januar 2018, 23:13

    Ich würde am Samstag zum ersten mal seit 6 Jahren geblitzt und dann gleich 2 mal einmal mit ca.100 bei 70 und ca. 2 Std. Später mit knapp 80 bei 50. Was kommt nun auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 12. Februar 2018, 17:27

      Hallo Andreas,

      Was genau Sie erwartet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Da Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit über 26 km/h über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter. Das bedeutet, dass sich die Sanktionen spürbar verschärfen. Es kann deshalb durchaus sein, dass Sie Ihren Führerschein für einen Monat abgeben müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Felix 25. Januar 2018, 19:10

    Hallo,
    ich wurde innerhalb von 3 Monaten 3x mit 27kmh-29kmh zuviel geblitzt. Bis jetzt habe ich nur 2 von drei Anhörungsbogen erhalten, aber noch kein Bußgeldbescheid. Werde ich da aus Wiederhohlungstätet eingestuft oder weil ich noch kein Bußgeldbescheid habe nicht? Wie lange dauert das normal bis man ein Bescheid erhält?

    • bussgeld-info.de 19. Februar 2018, 9:37

      Hallo Felix,
      für die Regelung bei Wiederholungstätern muss der erste Verstoß bereits rechtskräftig sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jakob 19. Januar 2018, 18:48

    Hi
    Ich wurde am 02.01.17 am Deutsch-Niederländichengrenzübergang angehalten.
    Die Polizisten führten einen THC-Schnelltest durch, der positiv war. Sie sagten mir das ich mit 500€ Geldstrafe, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot zu rechnen habe. Außerdem meinte sie wenn ich nach 4 Wochen Anrufe könnte ich mein Fahrverbot machen wann ich will und in 6-8 Wochen würde ich Post bekommen. Jetzt zu meiner Frage, wo muss ich anrufen, bei der Kreisverwaltung? Bin zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jakob

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 9:36

      Hallo Jakob,
      es ist davon auszugehen, dass Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle wenden müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 11. Januar 2018, 10:25

    Ich muss meinen Führerschein abgehen und will es per Einschreiben machen, muss ich den Führerschein nur in einen Umschlag stecken und abschicken oder noch etwas tun?

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 9:53

      Hallo Max,
      es kann grundsätzlich nicht schaden, wenn Sie ein kurzes Schreiben mit Ihren Angaben und der Verfahrensnummer hinzufügen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nikka 10. Januar 2018, 14:51

    Wie definiert sich der Monat beim Fahrverbot?
    Sind hier 4 Wochen gemeint, also bspw. Montag abgeben und am Montag 4 Wochen später abholen?
    Oder z. B. am 5ten des Monats abgeben und am 4ten des Folgemonats zurückbekommen? (Dann hätte man theoretisch im Februar einen Vorteil von 2 Tagen)
    Oder handelt es sich pauschal um 30 Tage?
    Danke für Klärung!

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 9:15

      Hallo Nikka,
      der Gesetzgeber definiert ein Fahrverbot für den Zeitraum von einem Monat. Somit kann sich dieses im Februar tatsächlich um ein paar Tage verkürzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Florian 3. Januar 2018, 13:38

    Hallo, ich muss nach einem Rotblitzer meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Geblitzt wurde ich in Hannover, „verurteilt“ durch das OLG Celle. Nun meine Frage, kann ich den Führerschein hier in Magdeburg beim nächsten PR abgeben? Wollte ihn an einem Sonntag abgeben, daher wird es per Post wohl an einem WE nichts werden? Grüße

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 12:00

      Hallo Florian,
      ob diese Möglichkeit besteht, sollten Sie bei der jeweiligen Behörde erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kamill 28. November 2017, 16:49

    Hallo,
    Ich musste auf Grund von überschrittenen Punkten meinen Führerschein abgeben. Heisst dies, dass ich ein Fahrverbot nur in Deutschland habe oder in ganz Europa??

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 10:44

      Hallo Kamill,

      ein Fahrverbot gilt in der Regel nur in dem Land, in dem es ausgesprochen wurde. Ein Entzug der Fahrerlaubnis bei mehr als 7 Punkten in Flensburg gilt jedoch überall, da eine Fahrerlaubnis gar nicht mehr vorliegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bylski 8. Oktober 2017, 4:25

    Hallo
    Ich habe mein aufbauseminar bereits hintermir und wurde bei einer strasenkontrolle zu einen Urin test gezwungen der leider positiv ausgefallen ist. Dann wurde mir blut entnommen auf dem Präsidium und wollte jetz wissen was mich erwarten wird

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 11:06

      Hallo,
      was Sie erwartet, hängt vor allem davon ab, was Ihnen vorgeworfen bzw. nachgewiesen werden kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Outback 31. August 2017, 16:07

    Ich habe meinen Führerschein zur zeit abgegeben.
    Heute hab ich Post bekommen wann die Frist endet und ich den Führerschein wieder bekomme.
    Meine Frage: In dem schreiben der Behörde stand das dass Fahrverbot gilt wenn ich den Führerschein in Amtliche Verwahrung oder der Behörde zusende dann zählt Post Eingang.
    Ich habe ihn bei der örtlichen Polizei abgegeben und die haben den zur Behörde geschickt.
    Also müsste das Fahrverbot ja ab dem Tag gelten als ich ihn bei der Polizeiinspektion abgegeben haben ist ja eine Amtliche Verwahrung.
    Das Datum der Behörde ist aber das als er per Post bei denen eingegangen ist.

  • tuti rares 19. August 2017, 9:55

    haloo. ich haben fahrvarbot wegen alchol.ich war in parkplatz bei eine Disco und war draußen kald und ich habe Motor starten bei meine Auto und ich will Taxi angerufen.aber nach 2 min Polizei gekomt und hat führesein genommen.wass kann ich machen

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 7:44

      Hallo,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ole 11. August 2017, 8:07

    Guten Tag,
    immer wieder liest man in Foren das man seinen Führerschein auch vorsorglich abgeben kann. Das soll heißen man ist ziemlich sicher das man mit Toleranz zu schnell gefahren ist.

    Der Bescheid ist aber noch nicht da!

    Kann die Abgabe des Führerscheins vor dem offiziellen Bescheid angerechnet werden? Es liegt nämlich ein längerer Auslandaufenthalt an in dem ich den Führerschein nicht benötige. Bis dahin wird der Bescheid noch nicht da sein!

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 9:30

      Hallo Ole,

      ein Fahrverbot wird immer nach Eintritt der Rechtskraft angetreten. Dieses vorsorglich abzuleisten, geht nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Roro 2. August 2017, 18:17

    Guten Tag, und zwar wurde meine Mutter geblitzt und sie braucht ihren Führerschein noch unbedingt. Allerdings steht eine op für sie an, sie würde den Führerschein in diesem Zeitraum abgeben. Muss sie persönlich dahin und den abgeben? Könnte ich auch dahin und den für sie abgeben?

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 11:21

      Hallo Roro,
      die Abgabe des Führerscheins ist grundsätzlich auch postalisch möglich. Wenden Sie sich für die bei Ihnen geltenden Optionen an die zuständige Stelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Björn 1. August 2017, 9:55

    Guten Tag,

    Ende 2016 kam es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung, welche mit einem Bußgeld und als Nebenstrafe mit einem Fahrverbot geahndet wurde. Ausgestellt wurde dieses vom zuständigen Ordnungsamt.
    Angesichts der Nebenstrafe habe ich einen Rechtsbeistand hinzugezogen, um den Termin zur Abgabe verhandeln zu können.
    Aus beruflichen Gründen ist mir eine Abgabe nur in einem bestimmten Monat möglich und mein Rechtsbeistand hierüber unterrichtet. Nun wurde ein erneuter Termin seitens des Amtsgericht angeordnet, welcher sich jedoch nach meinem Zeitfenster zur Abgabe befindet.
    Welche Optionen bestehen zur Abgabe und ist eine aßergerichtliche Einigung nicht möglich?

    Freundliche Grüße

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 7:53

      Hallo Björn,

      für gewöhnlich wird das Fahrverbot nicht vor Eintritt der Rechtskraft angetreten. Am besten befragen Sie hierzu Ihren Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jonas 31. Juli 2017, 14:28

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    ich befinde mich zur Zeit in der 4-Monatsfrist, in der ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss.
    Kann ich mir innerhalb dieser Frist ein Datum aussuchen und quasi „spontan“ den Führerschein für einen Monat abgeben oder ist man an einen Kalendermonats-Beginn gebunden?

    Vielen Dank

    Jonas

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 10:03

      Hallo Jonas,

      Sie können während der vier Monate den Zeitpunkt selbst erwählen, sofern dies Ihr erstes Fahrverbot ist. Uns ist nicht bekannt, dass der Zeitpunkt zwingend der Anfang eines Monats sein muss.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas S. 31. Juli 2017, 10:20

    Guten Tag,
    kann man bei nach Erhalt eines rechtskräftigen Bescheid über das Fahrverbot und den (selbst gewählten) Zeitraum des Fahrverbotes nochmals den Zeitraum ändern?

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 9:48

      Hallo Andreas S.,

      dies ist uns nicht bekannt. Sie können sich mit dieser Frage jedoch an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 25. Juli 2017, 4:45

    Hallo,

    ich habe ein Fahrverbot von einem Monat bekommen, wohne aber in Texas und habe damit keinen deutschen Führerschein mehr (dieser wird gegen den texanischen eingetauscht). Haben Sie hierzu Erfahrungen?

    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 8:54

      Hallo Sven,

      wenn Sie das Fahrverbot in Deutschland nicht antreten, könnten sie ggf. Probleme bekommen, wenn Sie wieder nach Deutschland einreisen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Inci 22. Juli 2017, 18:05

    Hallo,
    ich wurde bei Rot geblitzt welche länger als eine Sekunde schon rot war so wie ich überall gelesen habe müsste ich meinen Führerschein ein Monat abgeben bekomme 2 Punkte in Flensburg und 200 Euro Bußgeld zahlen. Meine Frage ist ob es etwas daran ändert, dass ich bis jetzt noch nie eine Ordnungswidrigkeit hatte (weder Punkt noch Führerschein Abgabe). Habe seit knapp 6 Jahren meinen Führerschein.
    MfG

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 8:38

      Hallo Inci,

      der Umstand, dass dies Ihre erste Ordnungswidrigkeit ist, ändert an den Sanktionen nichts.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • AH 14. Juli 2017, 17:57

    Hallo,

    wenn ich meinen Führerschein am Montag in den Briefkasten werfe, gilt auch ab diesem Zeitpunkt der Fahrverbot?
    Leider ist der Kreis ca 100 km von mir entfernt, daher bin ich gezwungen per Post den Führerschein zu verschicken.
    ich möchte nicht das ich meinen „Lappen abgebe“ und dann heißt es „es kam ja zwei Tage erst später an.

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:22

      Hallo AH,

      vermutlich dürfte wohl eher der Zeitpunkt des Zugangs der relevante sein. Am besten erfragen Sie dies aber nochmal genauer bei der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S Kumar 3. Juli 2017, 14:09

    Hi,
    Ich habe drei Monaten Fahrverbot und habe mein Führerschein bei Bußgelstelle abgeben. Jetzt Fahre ich ins Ausland und benötige mein Führerschein. Daft man im Ausland fahren und kann ich mein Führerschein von Bußgelstelle für reise Dauer bekommen ?

    Danke,
    Kumar

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2017, 8:19

      Hallo S Kumar,

      auch im Ausland benötigen Sie einen Führerschein. Sie können diesen nicht einfach wieder für die Dauer einer Reise zurück verlangen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mohammad N 30. Juni 2017, 10:03

    Guten Tag, ich wurde beim fahren ohne Begleitung erwischt. (BF17) ich habe ein Bußgeld bekommen in Höhe von 100€ und Punkt. Es wurde nichts erwähnt mit fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis.
    Meine Frage jetzt bekomme ich noch etwas ?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 9:39

      Hallo Mohammad N,

      die Behörde wird entscheiden, ob lediglich ein Bußgeld folgt oder doch ein Fahrverbot beantragt wird. Dies ist je nach Einzelfall entscheidend, ob ein weiterer Verstoß begangen wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • daniel G 20. Juni 2017, 21:56

    Guten tag muss meinen führerschein für einen monat abgeben abgeben wegen fahrerflucht ( auto angefahren abgehaut ).
    Habe ihn am 23.05.2017 abgegeben wan darf ich also wieder fahren am 23.06.2017 oder am 24.06.2017 MFG dani

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 10:08

      Hallo daniel G,

      dies müsste der 23.06.2017 sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Daniel 15. August 2017, 20:19

        Hallo ich besitze seit 2001 mein Führerschein,wurde jetzt innerhalb von 4 Monaten 2 mal geblitzt, beim ersten Mal hatte ich noch Glück mit der Toleranz um 2 km,und letzte Woche bin ich an der selben Stelle bei erlaubten 100 mit ca 138-139km geblitzt worden.Was wird jetzt auf mich zukommen? Besten Dank im Voraus Lg Daniel

        • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:01

          Hallo Daniel,
          der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro sowie einen Punkt vor.

          Ihr Bussgeld-Info Team

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