Führerscheintourismus: Ein guter Weg zurück zur Fahrerlaubnis?

Führerscheintourismus galt lange als Option für Fahrer, die den deutschen Führerschein abgeben mussten.
Führerscheintourismus galt lange als Option für Fahrer, die den deutschen Führerschein abgeben mussten.

Manchmal geht es ganz schnell – ob nun beim Abendessen nicht auf den Alkoholgehalt des Weins bzw.  die Anzahl der Gläser geachtet oder einfach unbelehrbar zu oft rasant unterwegs – und der Führerschein ist weg. Dann steht eine Sperrfrist an und oftmals auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Der Erwerb eines ausländischen Führerscheins erscheint vielen als gute Option, den  „Idiotentest“ zu umgehen. Allerdings kann dieser sogenannte Führerscheintourismus weitreichende Konsequenzen haben.

Wie in der EU Führerscheintourismus rechtlich gestellt ist, was sowohl deutsche Gerichte als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) diesbezüglich entschieden haben und was auf Fahrer zukommen kann, die so versuchen, Sperren oder eine MPU in Deutschland zu umgehen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Was haben Führerschein und Tourismus miteinander zu tun?

EU: Führerscheintourismus ist insofern möglich, als dass Dokumente aus EU-Staaten bei bestimmten Voraussetzungen anzuerkennen sind.
EU: Führerscheintourismus ist insofern möglich, als dass Dokumente aus EU-Staaten bei bestimmten Voraussetzungen anzuerkennen sind.

Normalerweise stehen Führerschein und Tourismus immer dann in Beziehung zueinander, wenn es darum geht, ob das nationale Dokument im Ausland gültig ist und im Urlaub ein Auto gefahren werden darf.

In den letzten Jahren hat sich allerdings ein anderer Zusammenhang in den Mittelpunkt geschoben und auch den umgangssprachlichen Begriff vom Führerscheintourismus geprägt.

Von einem solchen wird in der Regel dann ausgegangen, wenn Autofahrern im Staat, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben, die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wollen sie die Prüfung zur Eignung zum Führen eines Fahrzeugs durch den Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen Staat der Europäischen Union umgehen, ist das Führerscheintourismus.

In der Union bzw. in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) müssen Fahrerlaubnisse bzw. der jeweilige nationale Führerschein anerkannt werden. Viele haben diese Vereinbarung genutzt, um über den Führerscheintourismus an einen Führerschein zu kommen, da die deutschen Behörden eine Erteilung im Ausland nicht untersagen können. Es gelten immer die Gesetze des jeweiligen Staates und oftmals werden die Vorgeschichten von Führerscheinanwärtern nicht überprüft bzw. können durch die ausländischen Behörden auch nicht eingesehen werden.

Über einige Jahre hinweg war ein Führerscheintourismus nach Polen, Tschechien oder Ungarn besonders beliebt, da dort die Anforderungen für den Erwerb freizügiger geregelt waren und oft auch immer noch sind.

Derzeitige Rechtslage: Wann ist ein EU-Führerschein ein Urlaubsführerschein?

Besonders der Führerscheintourismus nach Tschechien oder Polen stellte für viele ein Option dar.
Besonders der Führerscheintourismus nach Tschechien oder Polen stellte für viele ein Option dar.

Wie bereits erwähnt, ist ein Führerschein, der im EU-Ausland erworben wurde, in der Regel uneingeschränkt auch in Deutschland gültig. Auch wenn es keine einheitliche Regelung in Bezug auf die Beurteilung der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs gibt, werden die jeweiligen Dokumente anerkannt. Um einen Führerschein in einem anderen EU-Staat machen zu können, müssen also die dort gültigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Was viele in diesem Zusammenhang oft vernachlässigen, ist der Fakt, dass aufgrund der dritten europäischen Führerscheinrichtlinie ein fester Wohnsitz im Ausstellerstaat von mindestens 185 Tage bestehen muss. Des Weiteren darf die Prüfung für einen solchen Führerschein auch erst nach dem Ablauf einer bestehenden Sperre in Deutschland erfolgen. Darüber hinaus dürfen keine weiteren Auffälligkeiten vorliegen, die eine Fahreignung bezweifeln lassen. Sind diese Punkte jedoch erfüllt, ist die Fahrerlaubnis, die durch Führerscheintourismus erworben wurde, in Deutschland anzuerkennen.

Nationale Behörden können allerdings die Rechtsgültigkeit der ausgestellten Dokumente anzweifeln und vermuten, dass ein sogenannter Urlaubsführerschein gegen die Bestimmungen der EU-Führerscheinrichtlinie verstößt. Eine Ablehnung der durch Führerscheintourismus erworbenen Fahrerlaubnisse muss jedoch einen Grund haben. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Deutsche, die im Ausland einen Führerschein machen, obwohl sie in Deutschland gesperrt sind, ihren Wohnsitz weiterhin in der Bundesrepublik haben.

Nationales Recht und Urteil zum Führerscheintourismus

Insbesondere bezogen auf den Führerscheintourismus hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 2008 (Urteil vom 11.12.2008, Az.: BVerwG 3 C 26.07) entsprechend geurteilt. Demnach kann auch für eine ausländische Fahrerlaubnis nachträglich eine MPU angeordnet werden und die Nutzung eines solchen Führerscheins in Deutschland untersagt sein.

Urteil: Führerscheintoursimus ist unter bestimmten Umständen unzulässig.
Urteil: Führerscheintoursimus ist unter bestimmten Umständen unzulässig.

Neben den einschlägigen Urteilen kommt beim Thema Führerscheintourismus auch § 28 IV Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Tragen. In diesem wird definiert, dass ein Führerschein grundsätzlich dann ungültig ist, wenn der Wohnsitz beim Erwerb nicht im jeweiligen Ausstellerstaat lag. Ist das der Fall, kann das also zur Ungültigkeit des Führerscheins in Deutschland führen.

Ausgenommen von der 185-Tage-Regelung sind Studierende oder Auszubildende, die während des Studiums bzw. der Ausbildung den Führerschein im Ausland machen und dort die Prüfung erfolgreich absolvieren.

Weitere maßgeblich Urteile zum Führerscheintourismus: EuGH bestimmt Vorgehen

Auch der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass das sogenannte Wohnsitzerfordernis bestehen muss, damit ein ausländischer Führerschein gültig ist. Dies ist beim Führerscheintourismus in der Regel jedoch schwer zu erfüllen. Auch müssen deutsche Behörden den Führerschein nicht anerkennen, wenn dieser während einer in Deutschland bestehenden Sperrfrist erworben wurde.

Die Urteile des EuGH (vom 15. 08. 2008, Az.: C-329/06 und vom 26.04.2012, Az.: C-419/10) legen fest, dass eine Fahrerlaubnis, die durch Führerscheintourismus erlangt wurde, dann anzuerkennen ist, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und der Wohnsitz im Austellerstaat lag bzw. liegt.

Die Konsequenzen des Führerscheintourismus sind nicht zu unterschätzen

Wer rechtswidrig durch Führerscheintourismus eine Fahrerlaubnis besitzt und mit dieser in Deutschland ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt, macht sich strafbar. Denn hierbei handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Zum Führerscheintourismus hat der EuGH wegweisende Urteile gefällt.
Zum Führerscheintourismus hat der EuGH wegweisende Urteile gefällt.

Behörden dürfen bei Kontrollen überprüfen, ob sich der Wohnsitz des Führerscheininhabers beim Erwerb im Ausstellerland befand. Liegt hier ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen vor, kann die Nutzung dieser Fahrerlaubnis untersagt und der Führerschein eingezogen werden.

Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) können in einem solchen Fall sowohl Geldstrafen als auch eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. Werden Autofahrer mit einem Führerschein, der unberechtigter Weise durch Führscheintourismus erlangt wurde, erwischt, kann das durchaus teuer werden.

Neben der eigentlichen Strafe bedeutet der Führerscheintourismus in diesem Fall auch, dass die Kosten für das ausländische Dokument umsonst gezahlt wurden, da der Führerschein dann ungültig ist. Autofahrer sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass ein eben mal so im Urlaub gemachter Führerschein rechtliche Konsequenzen haben kann und am Ende eventuell die MPU der leichtere Weg zurück zum Führerschein gewesen wäre.

FAQ: Führerscheintourismus

Was bedeutet „Führerscheintourismus“

Verkehrsteilnehmer, die ihren nationalen Führerschein abgeben mussten, reisen in ein anderes Land, um den dortigen Führerschein zu erwerben. Dies wird als Führerscheintourismus bezeichnet.

Ist es zulässig die Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben?

Ein EU-Führerschein aus einem anderen Staat, kann in der Regel nur anerkannt werden, wenn der Verkehrsteilnehmer für mindestens 185 Tage im Jahr seinen ständigen Wohnsitz in diesem Land hatte. Dies wird Wohnsitzprinzip genannt.

Kann der ausländische Führerschein dabei helfen eine Sperrfrist in Deutschland zu umgehen?

Nein, besteht nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist in Deutschland, ist der ausländische Führerschein nicht gültig.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (55 Bewertungen, Durchschnitt: 3,71 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

2 Kommentare zu “Führerscheintourismus: Ein guter Weg zurück zur Fahrerlaubnis?

  1. Petet

    Sitz 20 12 führerschein weg alkohol 1.7mpu wurde mir auferlegt ist es möglich in tschechischen zu machen und wie ist das mit erstwohnsitz.meine Frau hat tschechien pass aber ohnes adresse meine pass ist deusch da ein in Deutschland hemeldet sind danke

  2. Schulz

    Mein Sohn hat in Polen seinen Führerschein gemacht. Er wsr für 185 dort gemeldet und war 4 Tage in Oberhausen abgemeldet. Jetzt benötigt er für Polen ein Schreiben vom Strassen Verkehrsamt das er keinen Führerschein je hatte. Bekommt ihn aber nicht wegen Führerschein Torismus Kann doch nicht sein oder

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert