EU-Führerschein nur nach Wohnsitzprinzip: Was bedeutet das?

Ist es möglich, den Führerschein nicht am eigenen Wohnsitz zu machen, sondern im Ausland?
Ist es möglich, den Führerschein nicht am eigenen Wohnsitz zu machen, sondern im Ausland?

Innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) können sich Autofahrer inzwischen frei bewegen, ohne bei einer Polizeikontrolle befürchten zu müssen, dass das Fahrerlaubnis-Dokument nicht anerkannt wird. Trotzdem ist beim Führerschein das sog. Wohnsitzprinzip von entscheidender Bedeutung. Dieses besagt, dass der Führerscheinanwärter seinen Wohnsitz in dem Land haben muss, wo er den Schein erwirbt.

Immer öfter machen Deutsche den Führerschein im EU-Ausland (z. B. in Polen oder Tschechien), entweder weil es dort kostengünstiger ist oder weil sie sich erhoffen, eine in Deutschland angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) umgehen zu können (sog. Führerscheintourismus).

Was es konkret mit dem Wohnsitzprinzip auf sich hat und unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer Führerschein anerkannt wird, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

Wohnsitzprinzip: Führerschein ohne festen Wohnsitz nicht möglich

Im Zusammenhang mit dem Führerschein ist das Wohnsitzprinzip nach § 7 Abs. 1 FeV von Bedeutung.
Im Zusammenhang mit dem Führerschein ist das Wohnsitzprinzip nach § 7 Abs. 1 FeV von Bedeutung.

Ganz allgemein gilt beim Führerschein das Wohnsitzprinzip. Dieses geht unter anderem auf § 7 Abs. 1 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zurück:

Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. […]

Im Weiteren berücksichtigt der Paragraf aber auch die Tatsache, dass Grenzen immer mehr verschwimmen und viele Pendler aus persönlichen und beruflichen Gründen zwischen zwei Ländern wechseln können. Deshalb wird ein ordentlicher Wohnsitz nach § 7 Abs. 1 FeV auch dann angenommen, wenn der Bewerber …

  • aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen gewöhnlich (d. h. mindestens 185 Tage im Jahr) im Inland wohnt;
  • oder regelmäßig nach Deutschland zurückkehrt.

Es ist grundsätzlich möglich, den Führerschein in Deutschland oder dem EU-Ausland zu machen, solange der Führerscheinanwärter seinen ordentlichen Wohnsitz im entsprechenden Land hat.

Bei dem ordentlichen Wohnsitz für den Führerschein ist der Zweitwohnsitz nicht ausreichend. Es muss sich um den Hauptwohnsitz (im Ausland) handeln.

EU-Führerschein mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland: Umschreibung

Auf dem heutigen Wohn- und Arbeitsmarkt ist es nicht unüblich, dass Personen für längere Zeit im Ausland leben. Wer in einem Land, welches nicht Mitglied der EU und des EWR ist, seinen Führerschein macht und dann nach Deutschland kommt, sollte sich zuerst um die Umschreibung des Dokuments kümmern, ehe er sich hinters Steuer setzt.

Wohnsitzprinzip: Ein Führerschein aus dem außereuropäischen Ausland muss umgeschrieben werden.
Wohnsitzprinzip: Ein Führerschein aus dem außereuropäischen Ausland muss umgeschrieben werden.

Aber auch hier ist für den Führerschein das Wohnsitzprinzip nicht ohne Bedeutung. Der Betroffene sollte nämlich einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben.

Wer nur zum Zwecke der Bildung (Besuch der Hochschule oder Schule) vorübergehend in Deutschland ist, begründet keinen ordentlichen Wohnsitz. Nach § 7 Abs. 3 FeV wird der ausländische Führerschein nur anerkannt, wenn der Anwärter sich für mindestens sechs Monate im Inland aufhält.

Wer insgesamt nur 12 Monate zu bleiben gedenkt, kann jedoch eine Verlängerung der sechsmonatigen Frist in Anspruch nehmen (z. B. Studierende, die ein Auslandsjahr in Deutschland absolvieren).

Beachten Sie, dass unter Umständen erneut eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss. Dies ist nur bei Ländern der Fall, die kein gegenseitiges Anerkennungsabkommen mit Deutschland haben bzw. deren Mindeststandards für den Erwerb des Führerscheins sich von den deutschen stark unterscheiden.

Vorsicht vor Scheinwohnsitz und Führerscheintourismus

Grundsätzlich obliegt es den Behörden im Ausland, vor der Ausstellung des Führerscheins zu prüfen, ob der Antragsteller die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Trotzdem kann die Fahrerlaubnisbehörde einen im EU- oder EWR-Ausland erworbenen Führerschein unter Umständen nicht anerkennen. Dies ist gem. § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV beispielsweise der Fall, wenn es im Inland zum Fahrerlaubnisentzug kam. So können Verkehrssünder z. B. eine MPU nicht einfach umgehen, indem sie die Fahrerlaubnis im Ausland machen und dann in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU umtauschen.

Nehmen Sie deshalb Abstand von dubiosen Angeboten im Internet, die einen Scheinwohnsitz im Ausland anbieten, damit für den Führerschein das Wohnsitzprinzip (vermeintlich) erfüllt ist.

EU-Führerschein ohne Wohnsitz in Deutschland

Was hat der Führerschein mit der 185-Tage-Regelung zu tun?
Was hat der Führerschein mit der 185-Tage-Regelung zu tun?

Wie bereits angedeutet, ist es möglich, den Führerschein zu machen, ohne den festen Wohnsitz in Deutschland zu haben. Es handelt sich aber nur dann um einen in Deutschland anerkannten Führerschein, wenn das Wohnsitzprinzip erfüllt wurde.

Das bedeutet im Klartext: Sie können den Führerschein durchaus im EU-Ausland machen, allerdings nur, wenn Sie dort auch ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. „Gewöhnlich“ heißt in diesem Zusammenhang, dass Sie sich mindestens 185 Tage im Jahr in dem jeweiligen Land befinden und auch berufliche und persönliche Bindungen dorthin haben.

Dies geht ebenfalls auf § 7 Abs. 1 FeV zurück:

[…] Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Staaten aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. […]

Studierende oder Schüler, die im EU- oder EWR-Ausland eine Universität oder Schule besuchen, bilden eine Ausnahme. Nach § 7 Abs. 2 FeV behalten sie ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland.

FAQ: Wohnsitzprinzip beim Führerschein

Was ist das Wohnsitzprinzip?

Es besagt, dass der Führerscheinerwerb nur dort möglich ist, wo der Führerscheinanwärter seinen ordentlichen Wohnsitz hat.

Was gilt als ordentlicher Wohnsitz?

Laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) handelt es sich um den ordentlichen Wohnsitz, wenn der Betroffene sich mindestens 185 Tage im Jahr dort aufhält.

Was ist, wenn das Wohnsitzprinzip nicht erfüllt ist?

Dann kann es sein, dass der Führerschein nicht anerkannt wird. Wenn Sie damit erwischt werden, kann Ihnen das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden. So wollen die Behörden gegen Führerscheintourismus vorgehen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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4 Kommentare zu “EU-Führerschein nur nach Wohnsitzprinzip: Was bedeutet das?

  1. A. Serto

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich schreibe Ihnen in der Hoffnung, dass Sie mir folgende Frage beantworten können :
    Besteht die Möglichkeit für einen in Serbien wohnhaften serbischen Staatsbürger, einen EU/EWR Führerschein mit Grundqualifikation (code 95) zu erhalten? Falls ja, wie? Es besteht bereits ein serbischer Führerschein (Klassen B, C, D, etc.).

    Vielen Dank für Ihre Mühe und Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Serto, A.

  2. Nils A

    Und was ist wenn ich zB einen Rosa-lappen D-Führerschein besitzte aber mittlerweile in zB Australien wohnen? Wie bekome ich der neuen Scheck.Karte-Format D-Führerschein ohne festen Wohnsitz in Deutschland – da mein Australische Führerschein hängt von meinen DE-Führerschein davon ab.

  3. Michael E.

    Was ist, wenn ein deutscher Schüler im Ausland wohnt und keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Dieser möchte aber in Deutschland seinen Führerschein machen. Gibt es da Ausnahmen?

    Gruss

  4. Basti

    Hey ich bin obdachlos und wollte den Führerschein machen geht das ?

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