Gewerbeabfall entsorgen: Was ist zu beachten?

Bußgelder für falsche Entsorgung von Gewerbeabfall – Beispiele

Ver­stoßBuß­geld
Gewerbe­abfall nicht vor­schrifts­mäßig ge­trenntbis zu 100.000 Euro
Gewerbe­abfall nicht vor­schrifts­mäßig einer Vor­behand­lungs- oder Auf­bereitungs­anlage zu­geführtbis zu 100.000 Euro
Gewerbe­abfall nicht vor­schrifts­mäßig einer Ver­wertung zuge­führtbis zu 100.000 Euro
nicht sicher­gestellt, dass keine vor­schrifts­widrige Ver­mischung von Ab­fällen er­folgtbis zu 100.000 Euro
Ab­fallbe­hälter nicht vor­schrifts­mäßig be­nutztbis zu 100.000 Euro
gegen Do­kumentations­pflicht ver­stoßenbis zu 10.000 Euro
gegen Nach­weis­pflicht ver­stoßenbis zu 10.000 Euro
gegen Mit­teilung­spflicht ver­stoßenbis zu 10.000 Euro
gegen Be­stätigungs­pflicht ver­stoßenbis zu 10.000 Euro
gegen Fremd­kontroll­pflicht ver­stoßenbis zu 10.000 Euro
Gewerbeabfall: Per Container kommt dieser zum Recycling oder zur Verbrennung.
Gewerbeabfall: Per Container kommt dieser zum Recycling oder zur Verbrennung.

Abfälle zu vermeiden, ist ein lobenswertes Ziel, doch leider lässt sich das nicht immer bewerkstelligen. Dann sollten Sie zumindest sicherstellen, dass Sie Ihren Müll richtig entsorgen, damit er keine Gefahr für die Umwelt darstellt und im besten Fall sogar recycelt werden kann. Handelt es sich bei Ihrem Müll um Gewerbeabfall, ist die Entsorgung besonders strengen Vorschriften unterworfen. Das liegt zum einen daran, dass in manchen Gewerben äußerst schädliche Abfälle entstehen, und zum anderen daran, dass im Gewerbe oftmals einfach sehr viel Müll anfällt.

Aber wie sehen die gesetzlichen Regelungen zur Entsorgung von Gewerbeabfall eigentlich aus? Und was droht, wenn Sie sich nicht an diese halten? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber.

FAQ: Gewerbeabfall

Was fällt unter Gewerbemüll?

Als Gewerbeabfall oder Gewerbemüll werden alle Abfälle bezeichnet, die in einem Gewerbe entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich z. B. um Büroarbeit handelt oder die Güterproduktion in einer Fabrik.

Was kann mich die falsche Entsorgung von Gewerbemüll kosten?

Verstoßen Sie gegen die Vorschriften zur Gewerbeabfallentsorgung, müssen Sie je nach Tatbestand mit Bußgeldern von entweder bis zu 10.000 Euro oder sogar bis zu 100.000 Euro rechnen. Dies ergibt sich aus den Bußgeldvorschriften in § 69 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Eine Übersicht über die Bußgelder bei konkreten Tatbeständen finden Sie hier.

Darf man Gewerbemüll im Hausmüll entsorgen?

Nein, dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Selbst hausmüllähnlicher Gewerbeabfall darf nicht in der normalen Hausmülltonne entsorgt werden. Grund hierfür ist in der Regel die Menge, die beim Gewerbemüll anfällt.

Gewerbemüll: Was darf rein?

Wann es sich im Gewerbemüll handelt, bestimmt die Gewerbeabfallverordnung.
Wann es sich um Gewerbemüll handelt, bestimmt die Gewerbeabfallverordnung.

Ob Kartoffelschalen in der Großküche, Textilreste in der Schneiderei oder Papierschnipsel im Büro – sobald Müll im Rahmen eines Gewerbes anfällt, ist er als Gewerbeabfall zu entsorgen.

Dabei ist es wichtig, die verschiedenen Materialien korrekt zu trennen.

Für gewerbliche Siedlungsabfälle gibt § 3 Abs. 1 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) folgende obligatorische Trennfraktionen vor:

  • Papier, Pappe und Karton (Ausnahme: Hygienepapier)
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Holz
  • Textilien
  • Bioabfälle (biologisch abbaubare Abfälle aus pflanzlichem, tierischem oder Pilzmaterial)
  • weitere Abfälle (Müll, der nach Art, Zusammensetzung, Schädlichkeit und Reaktionsverhalten mit privaten Hausmüll vergleichbar ist)

Handelt es sich bei Ihrem Gewerbemüll um Bau- oder Abbruchabfälle, müssen Sie diese sogar nach zehn verschiedenen Fraktionen trennen:

  • Glas
  • Kunststoff
  • Metalle (einschließlich Legierungen)
  • Holz
  • Dämmmaterial
  • Bitumengemische (z. B. Dachpappen)
  • Baustoffe auf Gipsbasis
  • Beton
  • Ziegel
  • Fliesen und Keramik

In beiden Fällen ist die Trennung in der Regel sorgfältig zu dokumentieren. Eine Ausnahme gilt hier bei Bau- und Abbruchsabfällen: Unterschreitet deren Masse die Bagatellgrenze von 10 m³, entfällt die Dokumentationspflicht. Trennen müssen Sie den Gewerbeabfall aber trotzdem. 

Wann darf der gesamte Müll in eine Gewerbeabfalltonne?

Entsorgen Sie Gewerbemüll falsch, drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Entsorgen Sie Gewerbemüll falsch, drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Ist die Trennung der verschiedenen Abfälle technisch nicht möglich oder würde sie so viel Geld kosten, dass sie wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist der Betrieb ausnahmsweise von der Trennpflicht entbunden.

Das ist z. B. oft auf Baustellen zu beobachten, wo häufig gar kein Platz ist, um verschiedene Container für den Gewerbeabfall aufzustellen. Manchmal sind Materialien verschiedener Abfallfraktionen auch untrennbar miteinander verbunden und können somit ebenfalls nicht separat gesammelt werden.

Können Sie Ihren Gewerbeabfall nicht vorschriftsgemäß trennen, ist folgendermaßen vorzugehen:

  1. Sie müssen dokumentieren, warum die Trennung nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist.
  2. Gemische aus gewerblichen Siedlungsabfällen sind in eine Vorbehandlungsanlage zu bringen. Dies gilt auch für Bau- und Abbruchabfälle, die Gemische aus Holz, Metallen oder Kunststoffen enthalten.
  3. Enthalten die Bau- und Abbruchabfälle hingegen hauptsächlich Ziegel, Keramik, Fliesen oder Beton, müssen Sie sie zu einer Aufbereitungsanlage bringen.

Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, müssen Sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Je nach Art des Verstoßes kann Sie dieser bis zu 100.000 Euro kosten.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie seit 2017 Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

Bildnachweise

6 Kommentare zu “Gewerbeabfall entsorgen: Was ist zu beachten?

  1. Busczynsky

    Bei mir im Haus ist eine Pizzaria die haben zwar eigene Tonnen (gelb,blau,rot) aber deren müll Tonnen stehen ungeschützt und locken regelmäßig Ratten an .. Ich habe noch nie eine andere Tonne für Speise Reste gesehen und die Räumlichkeiten sind klein (überwiegend Lieferservice) aber ich weiß das die ihre Tonnen einfach zusammen mit denen vom Haus vorn an die Straße stellen und ihren Müll auch regelmäßig mit in unseren Hausmüll werfen … zb. ihre großen Maio Eimer in die gelbe Tonne …. Gelten überall die selben Regeln? Kann das seine Richtigkeit haben also muss Gewerbemüll von anderen Unternehmen oder an anderen Entsorgungs Tagen geholt werden oder bezahlt man einfach nur die Entsorgung von Gewerbe Abfall und geleert kommt alles in ein Müllauto wenn die Stadt Müll abholt ?

  2. Tollpatschweib

    Seit geraumer Zeit hat in unserem Mehrfamilienhaus ein Mitbewohner einen Waffel und Donat Wagen..seinen Müll entsorgt er im Haushalt. Hausverwaltung und Besitzer wurden Informiert, doch es tut sich nix und passiert weiter. vorher war es ein Pizzawagen, da wurden sämtliche Pizza Kartonagen, oder Essensreste bei uns entsorgt, auch das wurde gemeldet. Leider trauen sich nicht alle Nachbarn was zu sagen. Kann man das anzeigen ?.Ich sehe nicht ein , dass ich diesen Gewerbemüll zahle und für den Haushalt kein PLATZ MEHR IST…

  3. Anne

    Auch ich habe das Problem in einem kl. 2 fam. Haus wo unten ein Frisör drin ist die all ihr Gewerbemüll. In unsere hausmülltonne entsorgt, und noch nicht mal getrennt, was immer wieder zu Ärger kommt, was kann ich machen, möchte das nicht weiter mitfinanzieren

    1. Schmitt

      Bei uns in einem 8 Parteien Mietshaus ist ein indisches Restaurant, das eine refoodTonne benutzt, die 14tägig zur Abholung geleert wird. Während der Zeit der Benutzung entwickelt sich aus dem Kellerraum ein beißender, stinkender, Würgereiz entwickelnder Gestank, der sogar in die Wohnungen zieht. Aus der Refood Tonne tritt ein ekelerregender Gestank in den Hausflur, der zum Erbrechen führt. Maden verlustieren sich an der Tonne. Der Restaubesitzer ist uneinsichtig und behauptet, der Gestank komme nicht aus seineer refood Tonne. Was ist zu unternehmen, um die untragbare Situation zu ändern und die Mieter wieder in Ruhe wohnen können.

  4. S.G.

    Ich habe das gleiche Problem ! 3 Mietparteien und seid einem halben Jahr eine Konditorei die vom Vermieter betrieben wird sämtliche Reste Abfälle landen in den für die Mieter vorgesehenen Mülltonnen . Da es sich um Essensreste bzw. Eierschalen ,Kaffeesatz usw. handelt ist der Vermieter der Meinung das dies korrekt ist .
    Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar .

  5. Werner S

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Seit geraumer Zeit wird in unserer Wohnanlage durch eine Italienische Tortenmanufaktur , Gewerbeabfall in unsere Mülltonnen entsorgt. Angefangen von diversen Mengen von Verpackungen aus Pappe ,so das unsere Papptonnen schon nach 2 Werktagen voll sind über abgelaufene Milchpackungen , altes Brot eben alles was bei der Fertigung von Torten und Kuchen und Pizzen anfält. Da von der Hausverwaltung keine Reaktion erfolgt ist meine Frage – bei welchem Amt kann ich diesen Missstand zur Anzeige bringen? Ich bin nicht gewillt die Entsorgung von Gewerbeabfall weiterhin zu finanzieren ! Bitte helfen Sie diese Ordnungswiedrigkeit zu beenden.
    Mit freundlichen Gruß
    Werner S

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