So schnell wie möglich selbstständig unterwegs und nicht mehr von den Eltern oder den öffentlichen Verkehrsmitteln abhängig zu sein – das ist immer noch für viele Jugendliche und junge Erwachsene ein wichtiges Ziel. Besonders in ländlichen Regionen, wo die Anbindungen oft nicht sehr eng getaktet sind, kann ein Roller oder auch das erste Auto enorm zur Mobilität beitragen. Doch ab wann darf welches Fahrzeug eigentlich gefahren werden? Wo liegt das Mindestalter für einen Führerschein?
Entscheidend für die Frage nach der Altersgrenze ist, welcher Führerschein angestrebt wird. Was gesetzlich bezüglich des Alters geregelt ist, ob es Ausnahmen oder Einschränkungen gibt und was bezüglich der Fahrerlaubnis in diesem Zusammenhang noch zu beachten ist, erläutert der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Führerschein: Die Altersgrenze ist per Gesetz vorgegeben
So unterschiedlich sich die Führerscheinklassen gestalten, so verschieden sind teilweise auch die Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheins. Daher gilt nicht für jede Fahrerlaubnis das gleiche Alter bzw. Mindestalter. Je nachdem, welcher Führerschein angestrebt oder aufgrund eines Ausbildung bzw. eines Berufswunsches vorhanden sein muss, gelten verschiedene gesetzliche Vorgaben.
Die Teilnahme am Straßenverkehr sowie das Beherrschen eines Kraftfahrzeugs erfordern in der Regel bestimmte Fähigkeiten und Verantwortungen, die durchaus auch durch das Alter des Verkehrsteilnehmers beeinflusst sein können. Der Gesetzgeber hat daher das Mindestalter für einen Führerschein in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unter § 10 festgehalten.
Neben den Altersgrenzen definiert der Paragraph auch Ausnahmen sowie Regelungen für den Fall, dass für ein Kraftfahrzeug keine Fahrerlaubnis vorgeschrieben ist. In einem solchen Fall liegt das Mindestalter dann ohne Führerschein generell bei 15 Jahren. Im Paragraph ist dies wie folgt beschrieben:
[…](3) Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre. Dies gilt nicht für das Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen.
Wie ist das Mindestalter beim Führerschein auszulegen?
Das gesetzlich definierte Mindestalter, ob beim Führerschein der Klasse A oder B bzw. C und D, bedeutet, dass dieses Alter erreicht sein muss, wenn das Führerscheindokument übergeben wird. Die Anmeldung bei einer Fahrschule sowie die Teilnahme am Fahrunterricht, sind in der Regel jedoch bereits ab sechs Monate vor dem Erreichen des vorgegebenen Alters möglich.
Wichtig ist, dass beim Bestehen der Prüfung die Voraussetzungen für die Erteilung eines Führerscheins erfüllt sind, also auch das Mindestalter. Ist für den Erwerb einer Führerscheinklasse der Vorbesitz einer anderen notwendig, sollten Fahrschüler auch wissen, dass die Vorschriften in Bezug auf das Alter bei den jeweiligen Prüfungen zu beachten sind.
Überblick zum erlaubten Mindestalter beim Führerschein
Das Mindestalter ist beim Führerschein gestaffelt und bewegt sich in einer gesetzlich definierten Spanne. Zwischen 15 und 24 Jahren können in Deutschland die verschiedenen Führerscheine erworben werden.
Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht zu den gesetzlichen Altersgrenzen der jeweiligen Führerscheinklassen.
Klasse | Alter |
---|---|
AM | 15 Jahre |
A1 | 16 Jahre |
A2 | 18 Jahre |
A | zwischen 20 und 24 Jahren (je nach Vorbesitz) |
B, BE | zwischen 17 und 18 Jahren |
C1, C1E | 18 Jahre |
C, CE | zwischen 18 und 21 Jahre (je nach Vorbesitz bzw. vorhandener Grundqualifikation) |
D1, D1E | zwischen 18 und 21 Jahre (je nach Vorbesitz bzw. vorhandener Grundqualifikation) |
D, DE | zwischen 18 und 24 Jahre (je nach Vorbesitz bzw. vorhandener Grundqualifikation) |
T, L | 16 Jahre |
Allein Autofahren: Die Vorgaben für die Klasse B sind da eindeutig
Nach dem Roller bzw. dem Fahrrad kommt das erste eigene Auto. Einige können die Volljährigkeit nicht abwarten und wollen so früh wie möglich hinters Steuer. Tatsächlich kann beim Führerschein der Klasse B das erforderliche Alter auf 17 Jahre gesenkt werden. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn das Auto nur in Anwesenheit einer festgelegten Begleitperson geführt wird. Wichtig ist, dass diese Führerscheinklasse nur in Deutschland Gültigkeit besitzt und für Fahrten ins Ausland nicht verwendet werden kann.
Im Allgemeinen liegt das Mindestalter beim Führerschein der Klasse B bei 18 Jahren. Sind die Führerscheininhaber volljährig, ist keine Begleitperson notwendig und Fahrten ins Ausland sind mit dem regulären EU-Führerschein in der Regel ebenfalls kein Problem.
Vorbesitz sowie Leistung des Fahrzeugs können fürs Mindestalter entscheidend sein
Beim Erwerb von bestimmen Führerscheinklassen kann, wie erwähnt, das vorgeschriebene Mindestalter variieren. Abhängig von bestimmten Ausgangssituationen kann eine solche Fahrerlaubnis in verschiedenen Altersstufen erlangt werden. So ist beispielweise beim Führerschein der Klasse A das Alter, ab dem dieser erworben werden kann, von der Leistung des Fahrzeugs sowie vom Vorbesitz einer anderen Klasse abhängig.
Wollen Verkehrsteilnehmer also ein Motorrad fahren, das entweder einen Hubraum ab 50 cm³ hat oder in der Lage ist, schneller als 45 km/h zu fahren, benötigen sie die Führerscheinklasse A. Dieser kann gemäß der gesetzlichen Bestimmungen erst ab einem Alter von 24 Jahren erworben werden, wenn die Klasse A 2 nicht vorhanden ist. Besitzen Führerscheinanwärter bereits die Klasse A 2 seit mindestens zwei Jahren, senkt sich das Mindestalter auf 20 Jahre ab. Das Alter reduziert sich ebenfalls, wenn der Führerschein für „dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW“ erworben wird. Hier ist die Klasse A bereits ab 21 Jahren möglich, sofern nur diese Fahrzeuge geführt werden.
Auch die Regelungen für die Klassen C und D erlauben ein variables Mindestalter, wenn der Führerschein unter bestimmten Voraussetzungen erworben wird. So gilt beispielsweise für die Klassen C und CE 21 Jahre als festgelegtes Alter. Dies wird auf 18 Jahre gesenkt, wenn sich die Person in einer anerkannten Ausbildung befindet, für die ein solcher Führerschein notwendig ist oder wenn eine Grundqualifikation gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nachweislich vorliegt. Gleiches gilt für die Klassen D1 und D1E. Die Altersgrenze beim Führerschein der Klassen D und DE liegt zwischen 24 und 18 Jahren. In § 10 FeV ist detailliert beschrieben, welche Voraussetzungen für welches Mindestalter bei diesem Führerschein zu erfüllen sind.
Ausnahmen vom Mindestalter beim Führerschein
Bei bestimmten Sachlagen kann in Bezug auf das Mindestalter beim Führerschein eine Ausnahme gemacht werden. Bestehen diese Situationen, kann die zuständige Behörde im Einzelfall entscheiden, dass ein Führerschein auch schon vor dem Erreichen des vorgesehenen Alters ausgehändigt wird.
Üblicherweise verlangen die Behörden einen Nachweis, der die Besonderheit der Situation des Einzelnen belegt. Regional kann das bedeuten, dass Antragsteller der Behörde nachvollziehbar erklären müssen, dass und warum sich ihre Lage signifikant von der Gleichaltriger unterscheidet und das Mindestalter eine „unzumutbare Härte bedeuten würde“. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Weg zur Ausbildung, zum Arbeitsplatz oder zur Schule ohne ein Kraftfahrzeug nicht zu bewältigen wäre und keine andere Beförderungsmöglichkeit vorhanden ist. Dies ist jedoch, wie erwähnt, immer eine Einzelfallentscheidung.
Modellversuch „Moped mit 15“
Eine weitere Ausnahme vom gesetzlichen Mindestalter für einen Führerschein stellte der Modellversuch zur Klasse AM mit 15 dar. Dieser Versuch wurde 2013 gestartet und 2018 um zwei weitere Jahre verlängert.
Aufgrund dessen wurde das Mindestalter für diese Klasse in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen von 16 auf 15 Jahre reduziert. Somit war es in diesen Ländern bereits vor der einheitlichen Regelung von 2021 erlaubt, mit 15 ein Moped zu fahren. Auch Kleinkrafträder oder sogenannte vierrädrige Leichtfahrzeugen durften geführt werden. Bei allen Fahrzeugen galt allerdings, dass diese eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten dürfen. 15-Jährige erhalten eine Prüfbescheinigung, welche ab dem 16. Lebensjahr in einen EU-Führerschein der Klasse AM umgewandelt wird.
Am 15.Mai 2019 hat das Bundeskabinett entschieden, dass in Deutschland das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM generell auf 15 Jahre herabgesetzt werden kann. Die Entscheidung darüber konnten die Bundesländer jedoch selbst treffen. Seit dem 28.07.2021 gilt diese Regel einheitlich bundesweit.
FAQ – Mindestalter Führerschein
Ja. Je nach Führerscheinklasse und erfüllten Voraussetzungen liegt das Mindestalter in Deutschland zwischen 15 und 24 Jahren.
Ja. Die jeweiligen Altersgrenzen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unter § 10 festgelegt. Hier sind zudem die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis sowie Ausnahmen definiert.
Unter bestimmten Umständen kann die zuständige Behörde entscheiden, dass im Einzelfall der Führerschein vor dem Erreichen des festgelegten Mindestalters ausgehändigt wird.
Derzeit nicht. Nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen wurde das Mindestalter auf 15 Jahre gesenkt. Allerdings können zukünftig alle Bundesländer selbst entscheiden, ob sie die Absenkung einführen oder nicht.