Für das Fahren von einem Radlader muss ein Führerschein vorhanden sein. Fahren Sie ohne, hat das Konsequenzen.
Verstoß | Sanktionen |
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Fahrzeug ohne erforderliche Fahrerlaubnis geführt | Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Radladerführerschein
Das hängt vom Fahrzeug ab und davon, wo Sie mit diesem fahren. Im öffentlichen Straßenverkehr ist für einen Radlader bis 20 km/h die Führerscheinklasse L notwendig. Liegt die Höchstgeschwindigkeit höher, spielt das Gewicht des Fahrzeugs eine Rolle. Hier erfahren Sie mehr zu den möglichen Klassen.
Bei einem Führerschein der Klasse L ist mit durchschnittlichen Kosten zwischen 500 und 1.900 Euro zu rechnen. Bei den anderen Klassen können sich die Kosten auf mehrere Tausend Euro belaufen.
Fahren Sie einen Radlader ohne gültige Fahrerlaubnis, machen Sie sich strafbar. In diesem Fall droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Bagger und Radlader: Wann ist ein Führerschein erforderlich?
Radlader gelten als selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die in der Regel zum Laden und Transportieren von Material über kurze Strecken verwendet werden. Oftmals sind sie zum Verrichten der Arbeiten vorn mit einer Schaufel ausgestattet. Die unterschiedlichen Varianten können unter 2 Tonnen wiegen, aber auch mehr als 200 Tonnen auf die Waage bringen. Doch welchen Führerschein brauche ich für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine?
Welche Erlaubnis Sie benötigen, um mit einem Radlader unterwegs sein zu dürfen, hängt vom Fahrzeug ab und davon, wo Sie fahren. Einen speziellen Führerschein für Radlader gibt es nicht. Bewegen Sie sich im betrieblichen Umfeld oder privaten Grundstücken und nicht auf einer öffentlichen Straße, ist üblicherweise keine Fahrerlaubnis notwendig. Allerdings müssen bei einer Nutzung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit meist die Vorgaben der Berufsgenossenschaft beachtet werden.
Diese verlangen in der Regel einen Befähigungsnachweis, der das Fahren auf dem Betriebsgelände ermöglicht. Auch für das Arbeiten mit dem Fahrzeug im öffentlichen Verkehr wird dieser Nachweis im beruflichen Rahmen benötigt. Er allein stellt jedoch keine Erlaubnis zum Führen der Fahrzeuge dar. Einen Radler ohne Führerschein zu fahren, wenn ein solcher vorgeschrieben ist, zieht im Straßenverkehr eine Strafanzeige nach sich.
Auf öffentlichen Straßen benötigen Radladerfahrer einen Führerschein. Für die Art der notwendigen Fahrerlaubnis ist dann das Gewicht bzw. die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ausschlaggebend.
Radlader-Führerschein: Welche Klasse ist notwendig?
Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h muss ein Führerschein der Klasse L oder ein alter der Klasse 5 vorliegen. Wird ein Fahrzeug ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und fährt nicht schneller als 40 km/h, ist auch die Führerscheinklasse T als Radladerschein zulässig.
Ab 20 km/h hängt beim Radlader der Führerschein vom Gewicht des Fahrzeugs ab. So sind folgende Fahrerlaubnisklassen zum Fahren notwendig:
- Bis 3,5 t: Klasse B
- Bis 7,5 t: alte Klasse 3, Klasse C1, Klasse C
- Über 7,5 t: alte Klasse 2, Klasse C
- Bis 25 km/h: Klasse L
- Bis 40 km/h: Klasse T
Radlader: Der entsprechende Führerschein bringt Kosten mit sich
Auch beim Radladerschein fallen Kosten an. Neben den Fahrstunden kommen auch Prüfungs- und Ausstellungsgebühren hinzu. Die Preise unterscheiden sich regional und je nach Fahrschule erheblich. Im Durchschnitt sollten Sie bei der Klasse L jedoch mit Kosten zwischen 500 und 1.900 Euro rechnen. Möchten Sie den Radlader mit dem Führerschein der Klasse T fahren, bewegen sich die Kosten um die tausend Euro.
Bei den anderen Klassen können die Kosten für Fahrstunden, Prüfungen und die Ausstellung des Führerscheins dann bereits mehrere Tausend Euro betragen.