Wiederholungstäter – Droht ein höheres Bußgeld?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 2. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog sind darauf ausgelegt, die Verkehrsteilnehmer, die gegen StVO und Verkehrsrecht verstoßen haben, über ihr Fehlverhalten zu informieren und sie zu bestrafen, so dass sie zukünftige Verkehrsordnungswidrigkeiten unterlassen. Wer die selbe Ordnungswidrigkeit mehrmals begangen hat, gilt als Wiederholungstäter – für ihn fallen besonders harte Strafen an. Weitere Informationen hierzu können Sie im Folgenden nachlesen.

Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter

Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich
Die Wiederholungstat Geschwindigkeitsüberschreitung zieht ein Fahrverbot nach sich

Was passiert, wenn man 2 mal geblitzt wurde? Als eine Wiederholungstat gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung unter diesen Bedingungen:

  • Der Verkehrsteilnehmer wurde 2 mal geblitzt – innerhalb von einem Jahr
  • Beide Male lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vor

In diesem Fall erwartet den Wiederholungstäter ein Fahrverbot von einem Monat, welches „außerplanmäßig“ aufgrund der“Beharrlichkeit“ der Regelverletzung verhängt wird. Für den Fall, dass eine der beiden Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein Fahrverbot zur Folge hatte, wird dieses für Wiederholungstäter um einen weiteren Monat verlängert.

Verschiedene Gerichte haben zudem entschieden, dass das Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn z.B. drei Geschwindigkeitsverstöße vorliegen, die sich im Bereich um die 20 km/h bewegen. Sofern Beharrlichkeit vorliegt, kann die Behörde ein Fahrverbot veranlassen. Der Bußgeldbescheid sollte in diesem Fall genau geprüft werden, denn gerechtfertigt ist der Vorwurf der Beharrlichkeit schließlich nicht immer. Da neben dem Fahrverbot eine Erhöhung des Bußgeldes eine Folge des Beharrlichkeit-Vorwurfs sein kann, lohnt sich eine weitere Prüfung des Bußgeldbescheids auch finanziell.

Wiederholungstat „Alkohol am Steuer“

Der Gesetzgeber bestraft Trunkenheitsfahrten aufgrund der immensen Sicherheitsgefährdung, die mit Ihr für alle Verkehrsteilnehmer einhergeht, besonders hart. Als Alkohol-Wiederholungstäter muss man zusätzlich zu Fahrverbot, Bußgeldern und Punkten auch mit einer MPU rechnen.


Grundsätzlich bemisst sich das Bußgeld für eine Trunkenheitsfahrt nach der Anzahl der bereits begangenen Verstöße dieser Art, was Sie der Bußgeldtabelle Alkohol detailliert entnehmen können. Die erste Drogen- oder Alkoholfahrt zieht ein Bußgeld von 500 Euro nach sich, dazu kommen 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer wiederholten Trunkenheitsfahrt steigen die Strafen sogar noch an. Die Sanktionen laut Bußgeldkatalog gelten aber nur für den Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille. Eine Blutalkohol-Konzentration, die darüber hinaus geht, ist eine Straftat und wird dann nicht mehr mit den Mitteln des Bußgeldkatalogs verfolgt, sondern mit den Mitteln des Strafrechts.

Wiederholungstäter: Alkohol und Drogen ziehen oft eine MPU nach sich

Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde
Als Wiederholungstäter gilt man, wenn innerhalb der Verjährungsfrist erneut Alkohol am Steuer festgestellt wurde

Ein Alkohol am Steuer – Wiederholungstäter muss dann eine MPU besuchen, wenn die entsprechende Zulassungsstelle dies entscheidet. Während bei einer Promille-Anzahl von ab 1,6 Promille eine MPU obligatorisch ist, da die Behörden hier von einer Fahruntauglichkeit des Führerscheininhabers ausgehen, kann die Zulassungsstelle bei geringeren Werten von einer MPU absehen. Dies gilt jedenfalls für Verkehrsteilnehmer, die das erste Mal aufgrund von Alkohol am Steuer auffällig wurden.

Als Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer kann man diese Milde aber nicht erwarten. Bereits bei einer geringfügigen Überschreitung der Promille-Grenze von 0,5 Promille ist die Anordnung einer MPU für Wiederholungstäter der Normalfall.

Ähnliches gilt auch für Drogenkonsumenten: Wer als Teilnehmer des Straßenverkehrs unter Drogen steht, erhält spätestens bei einer Wiederholungstat die Aufforderung, eine MPU zu besuchen. Der Regelfall ist jedoch, dass der Gesetzgeber eine MPU für Führerscheininhaber anordnet, die Drogen nehmen – sogar wenn diese lediglich als Beifahrer unter Drogen erwischt wurden.

Die Verjährungsfristen für Alkohol oder Drogen am Steuer sind äußerst lang. Noch 10 Jahre nach dem ersten Vergehen gilt man nach einer erneuten Alkohol- oder Drogenfahrt als „Wiederholungstäter“!

MPU und Sperrfristen für Wiederholungstäter

Ob eine MPU verordnet wird und wie lange die Sperrfrist für den Führerschein nach der Wiederholungtat „Alkohol am Steuer“ besteht, dazu gibt es lediglich Richtlinien, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte.

Ein Wiederholungstäter bei der MPU
Ein Wiederholungstäter bei der MPU

Abhängig von dem Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt sowie der Höhe des Promille-Wertes ist hier eine Führerscheinsperre von bis zu 3 Jahren möglich. Auch eine Bewährungsstrafe ist aufgrund von einer wiederholten Trunkenheitsfahrt möglich, denn eine Wiederholung dieses fahrlässigen Verhaltens im Strafverkehr wirkt sich verschärfend auf das Urteil aus.

Fahrverbot für Wiederholungstäter

Ein Führerscheinentzug für Wiederholungstäter geht einher mit einer Sperrfrist und der Aufforderung, eine MPU zu absolvieren. Um ein positives MPU-Gutachten zu erhalten, muss dann beispielsweise die Abstinenz nachgewiesen werden. Bis dahin besteht ein Fahrverbot. Bei einem Verstoß gegen dieses liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

FAQ: Wiederholungstäter

Wann gelten Personen bei Tempoverstößen als Wiederholungstäter?

Wer innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h begeht, muss mit einem zusätzlichen Monat Fahrverbot rechnen.

Gibt es auch bei Alkoholverstößen Besonderheiten für Wiederholungstäter?

Ja, wiederholte Verstöße gegen die Promillegrenze am Steuer führen zu höheren Sanktionen. Darüber hinaus wird die Anordnung einer MPU wahrscheinlicher.

Drohen auch bei anderen Verstößen entsprechende Verschärfungen?

Der Bußgeldkatalog sieht diese nicht explizit vor. Allerdings können die Behörden bei Beharrlichkeit zum Beispiel das Geldbuße erhöhen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Timo 28. März 2016, 16:31

    Hallo,

    2011 wurde mir der Führerschein für 10 Monate wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Blechschaden (1,24 Promille) entzogen. Gestern, also knapp 5 Jahre später wurde bei mir in einer Routinemäßigen Kontrolle 0,54 Promille gemessen. Droht mir nun definitiv eine MPU und der höhere Satz als Wiederholungstäter?

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 9:01

      Hallo Timo,

      bei einer wiederholten Fahrt unter Alkoholeinfluss wird meist bereits ab 0,5 Promille eine wiederholte MPU angeordnet. Auch ein höheres Bußgeld, weitere Punkte in Flensburg und ein längeres Fahrverbot sind für Wiederholungstäter vorgesehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • B.Scheffler 26. März 2016, 23:02

    Habe am 28.5.2015 meine MPU wegen Alkohl bestanden ! Bin am 31.1.2016 auf der Autobahn mit 21km zu viel geblitzt worden ! Muss ich jetzt mit ein Aufbauseminar oder neuen MPU rechnen ! Der Verkehrsphsychologe sagte damals das man das erste Jahr nach einer bestanden MPU kein Punkt bekommen darf ! L.G

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 9:32

      Hallo B.,

      befinden Sie sich noch in der Probezeit? Bei einem erneuten Katalog-A-Verstoß – in Ihrem Fall eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20km/h – während der verlängerten Probezeit, erhält der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung. Darüber hinaus wird die Empfehlung ausgesprochen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Teilnahme ist jedoch nur freiwilliger Natur und mit Kosten verbunden. Punkte können Fahranfänger in einem Aufbauseminar nicht abbauen. Das ist erst nach der Probezeit möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • georg 25. März 2016, 11:27

    Hallo,
    Ich wurde am 14.11.15 mit 29 zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden und jetzt am 3.3.16 auch wieder mit 29 zu schnell aber innerorts. Muss ich meinen Schein abgeben? Heißt innerhalb eines Jahres 2015 2016 usw. Oder innerhalb eines Jahres seit der letzten Straftat?

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 10:18

      Hallo Georg,

      das Jahr läuft ab der Rechtskraft des Bußgeldbescheides bzw. des Urteils als Datum. Da Sie zum zweiten Mal innerhalb von einem Jahr mit mehr als 25 km/h geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter. Sie müssen den Führerschein in jedem Fall einen Monat lang abgeben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Laila 25. März 2016, 10:54

    Hallo,
    Mein Mann hatte vor vier Jahren MPU machen müssen wegen Betrunkenheit, letztes Jahr im Mai wurde er wieder erwischt mit Promille 1,49 und hat jetzt seit dem wieder kein Führerschein, 1 Jahr Fahrverbot und 5000 Euro Geldstrafe er muss jetzt wieder MPU machen. Aber er fährt trotzdem wieder Auto ohne Führerschein und besoffen ich mach mir große Gedanken habe Angst das er sich und den anderen im Verkehr schaden kann. Ich weis nicht was ich tun soll am liebsten würde ich ihn anzeigen bei der Polizei. Was würde dann passieren? Wenn ich wüsste das er Freiheitsstrafe bekommt würde ich es machen, weil so hat er es nicht gelernt er kommt vom Alkohol nicht weg, ich mach mir große Sorgen. Ich brauche ein Rat.
    Danke
    Laila

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 10:22

      Hallo Laila,

      leider ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz untersagt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen. In Ihrem speziellen Fall wäre es zu empfehlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sohrab 16. März 2016, 1:32

    Hallo,
    Ich wurde am 9.03.2016 mit 29km/h innerorts geblitzt und heute den 15.03.2016 mit 24 km/h innerorts geblitzt. Werde ich jetzt ein Fahrverbot kriegen ? Der Bescheid vom 09.03. ist noch nicht da. Habe die Werte von den Polizisten bekommen die mich gelasert hatten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sohrab

    • bussgeld-info.de 17. März 2016, 11:56

      Hallo Sohrab,

      zunächst einmal sollten Sie den genauen Bußgeldbescheid abwarten, um die exakten Werte der Geschwindigkeitsüberschreitung zu kennen. Wenn beide Male eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 26 km/h vorlag, dann gelten Sie als Wiederholungstäter. Falls die Ihnen bekannten Werte allerdings stimmen, ist dies nicht der Fall. Mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg sollten Sie in jedem Fall rechnen. Ein Fahrverbot ist häufig auch Ermessenssache der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 15. März 2016, 22:54

    Halllo,

    wurde im März 2015 mit 85 km/h (nach abzug der Toleranz) in einer 60 Zone geblitzt und im Februar 2016 mit 93 km/h (nach Abzug der Toleranz) geblitzt worden.

    Mit was muss ich rechnen?

    Zählt bei der 26 km/h-Regel – vor Abzug oder nach Abzug der Toleranz?

    mfg

    • bussgeld-info.de 17. März 2016, 12:02

      Hallo Thomas,

      im Normalfall gilt diese Regelung nach Abzug der Toleranz. Der berechnete Wert ist immer auf dem Bußgeldbescheid vermerkt. Mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg sollten Sie in jedem Fall rechnen. Ob ein Fahrverbot verhangen wird, liegt häufig auch im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna 14. März 2016, 14:12

    Hallo,
    ich mussten innerhalb der letzten 2 Jahre schon 2 mal meinen Führerschein für 1 Monat abgeben, da ich auf der Autbahn zu schnell gefahren bin. Nun wurde ich vor kurzem wieder mit 40 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt.
    Was sind nun die folgen? Kann es sein, dass mein Führerschein nun komplett weg ist?

    Danke

    • bussgeld-info.de 17. März 2016, 10:33

      Hallo Anna,

      in der Regel droht der Führerscheinverlust nach dem dritten A-Verstoß nur während der Probezeit. Für andere Fahrer sind die angesammelten Punkte im Fahreignungsregister ausschlaggebend.

      Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 31 und 40 km/h außerorts drohen in der Regel 120 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wenn Sie zum zweiten Mal innerhalb von 12 Monaten mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung über 26 km/h auffielen, greift die Wiederholungstäterregelung, nach der ein zusätzliches, einmonatiges Fahrverbot droht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mel86 13. März 2016, 23:07

    Hallo,
    Mein Vater wurde heute mit 1,64‰ Atemalkoholwert, beim Autofahren aufgegriffen. Blutalkoholwert steht noch aus. Die Frage – Straftat oder Ordnungswidrigkeit – wird sich zwar erst noch mit der Blutuntersuchung herausstellen, aber 1998 und in den 70ern wurde er schon mal mit Alkohol am Steuer erwischt. Gilt er damit als Wiederholungstäter oder sind die vorherigen Vergehen verjährt?

    Danke

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 9:41

      Hallo Mel86,

      wenn Ihr Vater zum zweiten Mal mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt wurde, ist normalerweise ein höheres Bußgeld fällig als beim ersten Mal. Zudem wird in der Regel ab 1,6 Promille die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU wird fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christin 13. März 2016, 22:58

    Hallo! Ich würde innerhalb eines Monats dreimal geblitzt. Jeweils innerorts und immer ca. 10km/h zu schnell, d.h. Jedes Mal eine Verwarnung von 15€. Wird es dann auch bald brenzlig, sollte ich nochmal geblitzt werden?

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 9:42

      Hallo Christin,

      Sie gelten mit etwa 10 km/h zu schnell zwar in der Regel nicht als Wiederholungstäter, allerdings kann Ihnen bei wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen in so kurzer Zeit Beharrlichkeit vorgeworfen werden. Damit würde sich die Strafe erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hallo 11. März 2016, 13:59

    Vor 20 Jahren musste ich meinen Führerschein wg, Trunkenheitsfahrt 2,0 Promille abgeben.Mpu wurde auch verlangt.Letzte Woche wurde mein Führerschein sichergestellt wegen 1,00 Promille.Was habe ich zu Erwarten?

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 11:27

      Hallo,

      wenn Sie nach Ihrem ersten Alkoholverstoß die MPU bestanden haben, haben alte Vorfälle aufgrund Alkoholfahrten kein Gewicht mehr. Sind Sie seitdem nur ein einziges Mal aufgefallen und lag der gemessene Wert unter 1,09 Promille, so fallen die Sanktionen aus der obigen Tabelle an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Muhammed 11. März 2016, 9:16

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,

    ich wurde innerhalb eines Jahre zweimal mit dem Handy am Steuer erwischt und einmal wurde ich geblitzt (21 km/h). Letzes Jahr Mai/15: Handy am Steuer, Oktober/15: Geschwindigkeitsüberschreitung, Februar/16 Handy am Steuer.

    Nun meine Frage: Werde ich ein Fahrverbot kriegen oder kann ich nur mit einem Bußgeld rechnen?

    Da ich auch täglich 60 km hin und 60 km zur Arbeit fahre, bin ich etwas auf das Auto angewiesen. Die Verbindungen bei den Öffentlichen Verkehrsmitteln sind sehr schlecht, sodass ich mindestens 2 Stunden zur Arbeit brauche.

    Und wie teuer wäre das, wenn ich, falls ich ein Fahrverbot bekommen sollte, ein erhöhtes Bußgeld in Anspruch nehme ?

    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 12:11

      Hallo Muhammed,

      da sie zweimal beim Telefonieren am Steuer erwischt wurden, gelten sie unter Umständen als Wiederholungstäter. Es ist dann möglich, dass gegen Sie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt wird. Ebenso ist eine Bußgelderhöhung von den üblichen 60 Euro auf 120 Euro möglich. Für die Umwandlung eines Fahrverbots in eine Geldstrafe müssen gute Gründe vorliegen. Vorteilhaft ist es hier, wenn bislang noch keine Verstöße gegen das Verkehrsrecht vorlagen. Die genaue Summe der dann zu zahlenden Strafe bestimmen Bußgeldstelle oder Richter. Wenn Sie eine Umwandlung anstreben, sollten Sie sich bestenfalls für eine eingehende an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hein 10. März 2016, 19:49

    Hallo,
    ich bin auf einer Autobahnfahrt, eine Strecke von 650km, innerhalb von 2 Std zweimal geblitzt worden, den ersten Blitz habe ich nicht bemerkt, den zweiten schon und bin danach wieder langsam gefahren. Zwischen den beiden Fotos lagen ca 250 km . Muss ich jetzt beide Strafen bezahlen oder gilt nur die höhere Strafe ?

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 11:20

      Hallo Hein,

      entscheidend ist, ob Ihre Geschwindigkeitsverstöße als Tateinheit oder als Tatmehrheit betrachtet werden. Wenn ein Verkehrsteilnehmer auf einer Autobahn zweimal geblitzt wird, liegt in der Regel eine Tateinheit vor, sodass nur die schwerwiegendere Geschwindigkeitsübertretung geahndet wird. Ob bei Ihnen jedoch aufgrund des nicht unerheblichen zeitlichen und örtlichen Abstandes zwischen beiden Verstößen eine Tatmehrheit angenommen wird, bei der beide Übertretungen separat geahndet werden, müssen Sie gegebenenfalls mit Hilfe eines Anwalts klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Autopilot 6. März 2016, 22:08

    Hallo,

    Ich bin letztes Jahr 2x mit mehr als 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt worden und hatte im Januar meinen Führerschein für einen Monat abgegeben. Jetzt bin ich wieder geblitzt worden. Ich denke, dies müsste 20 – 25 km/h Zuviel außerhalb geschlossener Ortschaften gewesen sein. Kann hier ein erneutes Fahrverbot auf mich zukommen? Was wäre, wenn es doch wieder 26 km/h Zuviel gewesen sind? Ist ein Fahrverbot dann sicher oder wurde die Wiederholungstäter mit der Abgabe des Führerscheins auf „null“ gesetzt?
    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 7. März 2016, 11:51

      Hallo Autopilot,

      für die Regelung bezüglich Wiederholungstätern sind die 12 Monate ab Rechtskraft des vorangegangenen Verstoßes ausschlaggebend. Mit Abgabe des Führerscheins werden die Verstöße nicht „auf Null gesetzt“. Es könnte unter Umständen ein weiteres Fahrverbot auf Sie zukommen. Dies ist allerdings eine Einzelfallentscheidung und wird von der zuständigen Behörde festgelegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Claudio 5. März 2016, 11:22

    Hallo,
    ich bin gestern mit 0.58 promille bei ein normale verkehrkontrolle erwischt.
    Vor 6 jahren hatte ich 1.6 promille, führerschein weg und MPU die ich überstanden habe.
    Hat der erste fall einfluss auf den zweite bzw. zählt es als wiederholungstäter oder dadurch dass ich MPU gemacht habe zählt als erstäter?
    Was erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 7. März 2016, 11:46

      Hallo Claudio,
      das Vergehen „Alkohol am Steuer“ verjährt in Ihrem Fall nach 10 Jahren, denn bei Straftaten, die die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen, wie es bei Ihnen vor sechs Jahren der Fall war, gilt eine 10-jährige Tilgungsfrist. Das heißt, Sie gelten als Wiederholungstäter. Bei Promillewerten von Wiederholungstätern von über 0,5 erfolgt in der Regel die Anordnung einer MUP. Als Sanktionen erwarten Sie vermutlich ein Fahrverbot von drei Monaten sowie eine Strafe in Höhe von 1000 Euro.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 5. März 2016, 3:39

    Hallo,
    ich wurde heute auf der Autobahn durch die Polizei gemessen bzw. gefilmt. Leider bin ich dummerweise und unbewusst in eine Baustelle mit 104km/h gefahren wo 60km/h erlaubt waren. Es ist dumm aber leider alles offensichtlich!
    Was mir komisch vorkommt das sich während der Messung ein weiteres Auto zwischen mir und das Polizeiauto gedrängelt hat!
    Kann das die Messung verfälsch haben bzw zu meinen Gunsten beeinflusst haben?
    Nun zu meinem anliegen ich wurde vor mehr als zwei Jahren mein erstes mal richtig geblitzt. Leider so das ich 3 Punkte kassiert habe und mir ein Fahrverbot drohte. Mit einem Anwalt konnte ich zum Glück, aus beruflichen Gründen, das Fahrverbot in eine saftige Geldstrafe umwandeln.
    Nun zwei Jahre später kann es sein das mir wieder ein Fahrverbot droht. Was habe ich zu erwarten. 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot und 160€?
    Gelte ich als Wiederholungstäter oder ist das nur wenn es innerhalb eines Jahres ist?
    Da sich meine berufliche Situation nicht verändert hat muss ich auch diese mal die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen und hoffen das es wieder in ein erhöhtes Bußgeld gewandelt wird!
    Wann verjähren die Punkte aus 02.2014? Gelten die nach dem alten Punktekatalog oder dem neuen bzgl der Frist?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 7. März 2016, 10:35

      Hallo Marcel,

      in der Regel gelten Sie tatsächlich nur als Wiederholungstäter, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal über 26 km/h zu schnell gefahren sind. Die Punkte, die Sie vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren auch nach dem alten System.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jamie 2. März 2016, 15:48

    Hallo, ich hatte innerhalt 1 Woche 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen (1. mal mit 20 km/h zuviel und 2.mal mit 10 km/h zu viel innerorts). Womit kann ich rechnen?

    Vielen Dank im voraus
    Mfg

    • bussgeld-info.de 3. März 2016, 9:47

      Hallo Jamie,

      bei 20 km/h, die Sie zu schnell gefahren sind, erwartet Sie ein Bußgeld von 35 Euro, bei 10 km/h 15 Euro. Wenn Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen wird, kann die Strafe höher ausfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sinthu 1. März 2016, 12:38

    hallo ich habe vor einen monat mein führerschein wegen unerlaubtes entfernen vom unfallort abgeben müssen. da hab ich noch einen aufbauseminar erklärt bekommen, da wo ich noch auf den bescheid warte welche fahrschule ich besuchen muss, und jetzt wurde ich am sonntag mit 74km/h an einer 50-er zone geblitzt. meine frage ist, welche konsequenten hat das für mich? muss ich meinen führerschein abgeben? oder wird die probezeit verlängert?

    • bussgeld-info.de 3. März 2016, 11:01

      Hallo Sinthu,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21 und 25 km/h innerorts drohen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Doch: Da Sie Ihren Führerschein wegen der Fahrerflucht abgeben mussten, kann hier auch der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis Geltung haben – sofern Sie den Führerschein zwischenzeitlich nicht wieder zurückerhielten. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Straftatbestand, für den hohe Geldstrafen und sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr in Betracht kommen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tima 29. Februar 2016, 2:32

    Hallo,
    Ich wurde im Oktober 2015 ausserorts mit 23 km/h zu viel geblitzt. Heute wurde ich an der selben Stelle mit 36 km/h zu viel geblitzt (inkl. Toleranzabzug). Womit kann ich in diesem Fall rechnen? Erhöhte Strafe, weil ich an der selben Stelle geblitzt wurde? Fahrvebot?

    Vielen Dank im voraus.
    Mfg

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 10:36

      Hallo Tima,

      da Sie mit Ihrer ersten Geschwindigkeitsüberschreitung unter 25 km/h geblitzt wurden, sollten Sie aufgrund der Wiederholungstäterregel kein Fahrverbot erhalten. Allerdings könnte Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen werden. Dieser Tatbestand könnte Ihre Strafe erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 26. Februar 2016, 14:35

    Hallo..
    Bin noch in der probezeit und wurde von der polizei angehalten hate einen alk wert vin 0,32mg…nach 2 monaten hatte ich einen verkehrsunfall mit 1.6 promile…
    Sie entschieden 12 monate sperrfrist und zu erst teilnahme zum besonderen aufbausiminar…3 monate befohr die sperrfrist zu ende ist sollte ich zur führerscheinstelle komen und da sagen sie mir dan erst ob ich zur MPU müsse.wie lange muss ich dan nahweis machen ob ich alk getrunkem habe?

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 11:57

      Hallo Patrick,

      Ein Abstinenznachweis ist nicht zwingend erforderlich, kann aber hilfreich sein. Diesen können Sie über ein halbes oder ein ganzes Jahr lang erbringen.

      Ob dieser Nachweis Sinn macht, ist natürlich abhängig vom Einzelfall.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 26. Februar 2016, 3:26

    Ich habe 2013 eine Drogen-MPU gemacht, was passiert wenn ich jetzt zum Beispiel mit 0,4 Promille kontrolliert werde. Muss ich wieder zur MPU?

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 11:23

      Hallo Peter,

      sollten Sie sich in der Probezeit befinden, dürfen Sie am Steuer gar kein Alkohol zu sich genommen haben. Verstöße mit Drogen und Alkohol werden vor allem in der Probezeit streng geahndet. Eine MPU steht in der Probezeit bei bei einem A-Verstoß mit Drogen und Alkohol an. Werden Sie mit Alkohol am Steuer in der Probezeitverlängerung erwischt, dann drohen Ihnen eine Verwarnung & Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischer Beratung. Ein erneuter A-Verstoß in der Probezeitverlängerung führt dann letztendlich zum Fahrerlaubnisentzug.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Wera 24. Februar 2016, 7:23

    Hy mich hat man wegen einer roten Ampel geblitzt,dafur hab ich ne Geldstrafe, 2punkte, Probezeitverlängerung und aufbauseminar bekommen. Jetzt wurde ich innerorts mit 24kmh zu schnell geblitzt. Mit was muss ich rechnen?? Mfg

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:27

      Hallo Wera,

      es handelt sich hierbei um einen zweiten A-Verstoß. Das hat in der Regel eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zur Folge.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Yvonne R. 22. Februar 2016, 19:37

    Hallo,
    ich wurde am 25.11.15 mit 32 km/h innerorts geblitzt. Laut Bußgeldbescheid erhielt ich 160 EUr Strafe, 1 Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
    Mein Fahrverbot habe ich bis jetzt noch nicht „angetreten“.
    Heute, am 22.02.16 bin ich leider wieder mit ca. 140 km/h außerorts geblitzt worden.
    Können Sie mir sagen, welche Strafe jetzt noch „obendrauf“ kommt?
    Und sollte ich mein erstes Fahrverbot so schnell wie möglich antreten oder hat das keine Auswirkung auf den neuen Verstoß?
    Danke & Grüße
    Yvonne

    • bussgeld-info.de 25. Februar 2016, 10:39

      Hallo Yvonne,

      die Strafe richtet sich nach der Höhe der Überschreitung. Leider ist hier nicht ersichtlich, wie die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts war, als Sie erneut geblitzt wurden. Sie können Sich gerne auf der folgenden Seite zu den Bußen bei den Übertretungen der Geschwindigkeit informieren: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

      Die Wiederholungstäterregel gilt für Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 26 und 30 km/h, bei denen sonst üblicherweise kein Fahrverbot erteilt wird.

      Das Antreten des Fahrverbots hat in der Regel keinen Einfluss auf die Ahndung des neuerlichen Verstoßes.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 11. Februar 2016, 19:20

    Ich wurde an Heiligabend nach einigen Bieren angehalten und musste nach Ablehnung des Atemalkoholtest mit zur Wache einen Blutalkoholtest machen.
    Vom 24.12 bis zum 13.01. wurde mein Führerschein vorerst von der Polizei einbehalten.
    Das Ergebnis sind nun 0,62 Promille, das Bußgeld beträgt dann 500€ und es gibt einen Monat Fahrverbot, sowie 2 Punkte.
    Der Bußgeldbescheid ist allerdings noch nicht angekommen, habe mich telefonisch über das Ergebnis des Tests erkundigt.
    Werden mir die Tage, die mein Führerschein eingezogen war nun mit zum Fahrverbot angerechnet oder muss ich trotzdem einen vollen Monat den Führerschein abgeben?

    Kann ich das Bußgeld auch in Form von Sozialstunden abarbeiten?
    Ich habe innerhalb der nächsten 2 Monate keinen Job, gleichzeitig auch Ferien(Student) und könnte es mir sehr gut vorstellen einfach die Sozialstunden abzuarbeiten, als nun die 500€ zu bezahlen und letztendlich sowieso nichts zu tun zu haben.

    Muss ich die Kosten für den Bluttest tragen? Falls ja, muss ich sie nur deshalb tragen, weil ich den Atemalkoholtest abgelehnt habe?
    Oder hätte ich die Kosten auch dann tragen müssen, wenn ich erst den Atemalkoholtest und anschließend als Konsequenz für das Überschreiten der Grenze den Blutalkoholtest gemacht hätte?
    Der Polizist hatte mir gesagt ich müsse die Kosten ggf. zahlen, weil ich den Atemalkoholtest verweigert hatte, er wusste es selbst aber auch nicht ganau.

    Gruß,
    Sven

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 11:09

      Hallo Sven,

      in der Regel findet der Entzug keine Anrechnung auf das erteilte Fahrverbot.

      Eine Ableistung über Sozialstunden ist nicht vorgesehen. Können Sie das Geld nicht auf einmal entrichten, besteht die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren, die sich nach Ihren derzeitigen Einkommensverhältnissen richtet.

      Die Kosten für den Bluttest müssen die Verkehrssünder in den meisten Fällen selbst tragen, wenn er den Atemalkoholtest ablehnt. Sollten keine Befunde festgestellt werden, sind die Kosten nicht zu tragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabine 10. Februar 2016, 21:05

    Mein papa hat wegen Alkohol am Steuer den Führerschein entzogen bekommen.danach wurde er beim fahren ohne Führerschein erwischt.nachdem er seine MPU bestanden hat bekam er den Führerschein wieder.das ist ca 3-4 Jahre her.jetzt ist er leider wieder betrunken gefahren mit ca 1, 2 Promille, Führerschein wieder weg. Jetzt meine Frage: wie lange ist er weg? Bekommt er ihn überhaupt wieder? Muss er wieder eine MPU machen?

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 12:02

      Hallo Sabine,

      ob Ihr Vater eine erneute MPU machen muss und wie lange der Führerschein entzogen wird, liegt im Ermessen der Behörde. Fragen Sie gegebenenfalls bei der zuständigen Führerscheinstelle nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 9. Februar 2016, 14:58

    Hallo infoteam,
    Ich habe meinen Führerschein seit etwa 3.5 Jahren, und hatte 6 Tage nach dem Erhalt des Führerscheins einen Unfall, an dem ich Schuld war, weil ich Rechts vor Links missachtet habe für den ich 3 Punkte erhielt ein Aufbauseminar besuchen musste und die Probezeit auf vier Jahre verlängert wurde.
    Nach neuem Punktesystem hab ich dann nur noch einen Punkt, jetzt hatte ich gestern eine Trunkenfahrt bei der ich kontrolliert wurde und nachweislich über 0.5 Promille hatte.
    Welche Sanktionen erwarten mich?

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 11:39

      Hallo Dennis,

      da Sie sich in der verlängerten Probezeit befinden und in dieser Zeit zum ersten Mal einen A-Verstoß begangen haben, sollten Sie mit einer Verwarnung und einer Empfehlung der verkehrspsychologischen Beratung rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christin 8. Februar 2016, 13:45

    Hallo!
    Wie sieht das aus, wenn ich bereits einen Geschwindigkeitsverstoß von 21 km/h in der Probezeit begangen habe, ein Aufbauseminar besucht habe und dann innerhalb eines Jahres nochmal mit 35 km/h zu viel geblitzt worden bin?
    Gelten hier die gleichen Regeln wie bei Leuten, die sich nicht in der Probezeit befinden? Sprich: Ein Fahrverbot tritt ein, wenn die Geschwindigkeit zwei mal innerhalb eines Jahres um mindestens 26 km/h überschritten wurde?

    Lieben Gruß

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 10:18

      Hallo Christin,

      für Verstöße in der Probezeit gelten immer etwas andere Regeln, als bei Verstößen, die nicht in der Probezeit begangen wurden. Wie Sie sagen, haben Sie zweimal einen A-Verstoß in der Probezeit begangen – in Ihrem Fall eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h. Sie sollten hier mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Gern können Sie sich zu dem Thema noch einmal alles genauer durchlesen unter „Probezeit“: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus 7. Februar 2016, 23:06

    Hallo zusammen ich habe vor knapp 5Jahren eine Fahrt gehabt die in einer Kontrolle endete, damals habe ich 1,5h Promile gehabt und 10 Monate Fahrverbot bekommen und ich mußte nicht die MPU machen aber ich bin Betrunken gefahren neulich und hatte 0,8 Promile und jetzt die Frage die miCh verrückt macht.
    Muss ich jetzt zur MPU oder was kommt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 10:11

      Hallo Markus,

      wenn Sie zum zweiten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt werden, werden Sie höchstwahrscheinlich an einer MPU teilnehmen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria 4. Februar 2016, 23:09

    Ich wurde innerhalb eines Jahres außerorts mit mind 30km/h zu viel geblitzt worden. Was droht mir? Zwei Monate Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 11:31

      Hallo Maria,

      wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden, erwartet Sie ein Fahrverbot von einem Monat. Gibt es für die Geschwindigkeitsüberschreitung ohnehin ein Fahrverbot, kommt dieses noch dazu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Philip 3. Februar 2016, 15:46

    Hallo zusammen,

    ich bin im August 2015 mit 81 km/h innerorts, also 31 km/h zu schnell, geblitzt worden, habe daraufhin 2 Punkte erhalten und 1 Monat Fahrverbot. Nun wurde ich außerorts mit 73 km/h, also 23 km/h zu schnell, geblitzt.

    Muss ich mit einem erneuten Fahrvebot rechnen?

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 11:50

      Hallo Philip,

      theoretisch sollte hier kein Fahrverbot drohen. Die Wiederholungstäterregelung greift im Normalfall erst bei mehr als 25 km/h zu schnell.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hawar 1. Februar 2016, 9:54

    was ist passiert wenn man zweimal in einem monat mit wenige bis 8 km geblitzt werden .

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 10:21

      Hallo Hawar,

      für die Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten Sie lediglich ein geringes Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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