Verkehrseinrichtungen: Sicherheit steht an oberster Stelle

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Eine Verkehrseinrichtung hat zumeist die Farben Rot und Weiß.
Eine Verkehrseinrichtung hat zumeist die Farben Rot und Weiß.

Neben der Schilderflut an Verkehrszeichen gibt es auf den Straßen Deutschlands außerdem sogenannte Verkehrseinrichtungen.

Diese sollen vor allem die Straßenverkehrssicherheit garantieren. Leuchtend, strahlend vor grellen Farben und auffällig scheinen sie den Fahrern entgegen, die darauf zufahren.

Welchen Zweck erfüllen Verkehrseinrichtungen? In welchen Ausführungen gibt es sie und wie werden sie von der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert? Was geschieht, wenn Sie sich nicht daran halten? All diese Fragen und noch mehr werden Ihnen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.

Was sind Verkehrseinrichtungen laut der StVO?

Passiert ein Unfall auf irgendeiner Straße, sind nicht nicht nur die Polizei oder Rettungsfahrzeuge schnell an Ort und Stelle, auch Verkehrseinrichtungen sind zumeist im Sack und Pack der Beamten enthalten.

Unvorhergesehene Unfallstellen, Baustellen oder andere Hindernisse können damit nämlich problemlos sicherer gemacht werden, da alle involvierten und sich annähernden Kfz auf diese Weise rechtzeitig vorgewarnt sind. Eine Verkehrseinrichtung ist demzufolge eine unabdingbare Kennzeichnnung für einen fließenden und sicheren Verkehr.

Der § 43 StVO beschreibt Verkehrseinrichtungen wie folgt:

(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rotweiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen. § 39 Absatz 1 gilt entsprechend.
(2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. […]

Die Unerlässlichkeit von Verkehrseinrichtungen wird hierbei schnell ersichtlich. Besonders bei Ausnahmesituationen, die nicht vorhergesehen werden können, spielen Leitborde oder Sicherheitsbalken eine sehr wichtige Rolle.

Allerdings dürfen zusätzliche Verkehrsschilder oder Verkehrseinrichtungen nicht grundlos und unüberlegt irgendwo angebracht oder aufgestellt werden. So legt es § 45 Abs. 9 StVO fest:

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

Einmal in einer Gefahrensituation aufgestellt, steht eine Leiteinrichtung über allen anderen vorhandenen Verkehrszeichen und entkräftet diese damit gleichermaßen.

Wie sehen Verkehrseinrichtungen aus?

Leitschwelle, Leitboy und Co. sollen Fahrer vor unvorhergesehenen Unfällen oder Baustellen warnen.
Leitschwelle, Leitboy und Co. sollen Fahrer vor unvorhergesehenen Unfällen oder Baustellen warnen.

In den meisten Fällen ist die etwas andere Art der Verkehrszeichen weiß-rot-weiß gestreift und in ihrer Farbe kaum zu übersehen. Nicht selten wird dies noch durch blinkende Lichter ergänzt, die besonders im Dunkeln und bei schlechten Wetterverhältnissen hilfreich sein können. Beispiele hierfür können laut StVO sein:

  • Leitschwelle
  • Leitboy
  • Leitborde
  • Sicherheitsbalken
  • Leitkegel
  • Warnbake/ Leitbake
  • Warnlichtbake (z.B. mit Zeichen 222)
  • Leitplatte
  • Richtungstafel
  • Park-Warntafel

Missachten von Verkehrseinrichtungen: Welche Konsequenzen drohen?

In allererster Linie sollten Sie bedenken, dass Sie nicht nur Ihr Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, wenn Sie sich nicht an die Vorschriften der Verkehrseinrichtungen halten. Unter Umständen wird dies strafrechtlich verfolgt, wenn jemandem etwas passiert.

In jedem Fall hat es aber ein Bußgeld zur Folge, da Sie gegen Regelungen verstoßen haben, die zur Straßenbenutzung vorgegeben sind. Kommt es zu einem Unfall oder einer Gefährdung anderer, stehen zudem noch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg an.

Beispiele für Verkehrseinrichtungen

Hier finden Sie eine Übersicht häufig verwendeter Verkehrseinrichtungen und deren Symbole:

Zeichen: 605: Warnbake
Zeichen: 605: Warnbake
Zeichen:605-12: Warnlichtbake
Zeichen:605-12: Warnlichtbake
Zeichen 605-21: Leitbake
Zeichen 605-21: Leitbake
Zeichen 605-30: Leitplatte
Zeichen 605-30: Leitplatte
Zeichen 605-32: Leitplatte
Zeichen 605-32: Leitplatte
Zeichen 630: Park-Warntafel
Zeichen 630: Park-Warntafel
 

FAQ: Verkehrseinrichtungen

Was sind Verkehrseinrichtungen?

Verkehrseinrichtungen sind z. B. Schranken, Leiteinrichtungen, Parkuhren oder Lichtzeichenanlagen. Weitere Beispiele finden Sie hier.

Wo finden sich Verkehrseinrichtungen?

Laut § 45 Abs. 9 StVO dürfen Verkehrseinrichtungen nur dort angebracht werden, so sie zwingend notwendig sind.

Welche Sanktionen fallen für die Missachtung einer Verkehrseinrichtung an?

In jedem Fall fällt ein Bußgeld an, je nachdem welche Verkehrseinrichtung missachtet wurde, sind zudem Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot möglich.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 1 comment… Kommentar einfügen }
  • E. Müller-Eltzschig 26. Juli 2021, 8:00

    Frage : darf unser Vermieter uns Leitschwellen klemmfix gelb ca 9cm hoch in die Zufahrt zu unseren Stellplätzen legen ?2 Stück versetzt eingebaut als Blockade ?
    Dürfen diese überhaupt von PKWS überfahren werden ? Lt Auskunft Firma Baetz vertrieb klemmfix und andere werden unsere PKW durch das ungeeignete Überfahren geschädigt .der Vermieter steht in Haftung . Ist dem so?
    Bitte Antwort zeitnah .

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