Bußgeldkatalog Fahrrad: Alkohol und Drogen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Als Verkehrsteilnehmer müssen sich selbstverständlich auch Radfahrer an die gängige StVO und Bestimmungen aus dem Verkehrsrecht halten; bei Missachtung drohen eine große Bandbreite von Sanktionen, von einem Bußgeldbescheid bis hin zu dauerhaftem Fahrverbot oder sogar einer Strafanzeige. Wir informieren Sie im Folgenden über den Bußgeldkatalog Fahrrad im Bezug auf Alkohol- und Drogenfahrten.

Bußgeldkatalog Fahrrad bei Alkohol- oder DrogenfahrtenKonsequenz
Ab 0,3 Promille: Bei auffälliger Fahrweise und UnfallStrafanzeige!
Mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad gefahren3 Punkte
Anordnung einer MPU
Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahrenAnordnung einer MPU
Strafanzeige!

Bußgeldrechner: Alkohol auf dem Fahrrad


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Fahrrad & Alkohol: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Promillegrenze Fahrrad

Der Erwerb von Punkten in Flensburg ist genauso wenig an den Besitz eines Führerscheins geknüpft wie die Möglichkeit, als Radfahrer ein Bußgeld zu erhalten oder ein Fahrverbot zu kassieren. Für Delikte, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, können tatsächlich jedem Verkehrsteilnehmer – sogar Fußgängern – entsprechende Sanktionen drohen. Da Alkohol im Straßenverkehr äußerst gefährliche Situationen verursachen kann, gibt es im Bußgeldkatalog einige Verordnungen zu diesem Thema, die sich auch mit dem Thema „Fahrrad und Alkohol“ befassen.

Nach Genuss von Alkohol sollte kein Fahrrad gefahren werden.
Nach Genuss von Alkohol sollte kein Fahrrad gefahren werden.

Für Fahrradfahrer gelten gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenzen, und wer sie nicht einhält, kann Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot für das Auto bekommen – dann nämlich, wenn eine MPU verhängt wird. Die MPU müssen übrigens auch diejenigen bestehen, die zum Zeitpunkt der Verordnung keinen Führerschein besitzen und ihn später machen wollen. Die Sperrfrist, die bis zur MPU abgewartet werden muss, beträgt bei Trunkenheitsvergehen auf dem Fahrrad mindestens 6 Monate.

Nach einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 1986 wurde die absolute Fahruntauglichkeit für Radfahrer auf 1,7 Promille festgesetzt. Aufgrund genauerer Messmethoden ist sie heutzutage mit einem Wert von 1,6 Promille etwas niedriger. Eine relative Fahruntauglichkeit besteht aber schon ab 0,3 Promille auf dem Fahrrad.

Fahrradfahren mit Alkohol

Fahrradfahrer sollten sich also Folgendes einprägen: Die Promillegrenze auf dem Fahrrad (Deutschland) liegt bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert liegt eine Straftat vor, und ein Verfahren wegen Trunkenheit wird eingeleitet. Ab diesem Wert gehen die Behörden von der „absoluten Fahruntauglichkeit“ aus, das heißt, wer mit 1,6 Promille noch Fahrrad fährt, muss auch dann mit Sanktionen rechnen, wenn er keine Gefährdungen im Straßenverkehr produziert.

Dieser Wert ist recht hoch angesetzt und die wenigsten dürften bei einer solchen Promilleanzahl überhaupt noch in der Lage sein, den Verkehr zu überblicken. Beim Thema Fahrrad & Alkohol liegt daher auch eine große Verantwortung beim Fahrer selbst – auch wenn eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad nicht immer strafrechtlich relevant ist, kann es vernünftig sein, das Fahrrad stehen zu lassen und lieber ein Taxi zu nehmen, wenn man hinsichtlich seiner „Fahrtauglichkeit“ nicht mehr sicher ist.

Promillegrenze für Radfahrer spätestens bei 1,6 Promille

Auf dem Fahrrad gilt bei Alkohol: Ab 1,6 Promille droht ein Führerscheinentzug bei nicht bestandener MPU.
Auf dem Fahrrad gilt bei Alkohol: Ab 1,6 Promille droht ein Führerscheinentzug bei nicht bestandener MPU.

Tatsächlich sieht die Bußgeldtabelle auch bereits für eine geringere Promille-Anzahl Sanktionen vor; dann nämlich, wenn die Radfahrer bereits durch auffällige Fahrweise zeigen, dass eigentlich eine Fahruntüchtigkeit vorliegt. Die Polizeibeamten werden verdächtige Fahrradfahrer, die beispielsweise durch Schlingern oder sonstige unkoordinierte Bewegungen auffallen, zu einer Atem-Alkoholkontrolle auffordern. Ist ihr Promillewert bei über 0,3 Promille, kann bereits dies einige Strafen nach sich ziehen: Man spricht hier von einer „relativen Fahrunfähigkeit“.

Anders sieht es aus, wenn es zum Unfall kommt: Ist ein Radfahrer mit über 0,3 Promille für einen Unfall verantwortlich, oder aber trotz Überschreitung der Promille-Grenze von 1,6 Promille mit dem Fahrrad unterwegs, so ist auch hier eine Strafanzeige die Folge. Diese geht einher mit einem Bußgeld, welches individuell festgelegt wird und meist ein Monatsgehalt umfasst. Dazu kommen 3 Punkte in Flensburg.

Fahrrad und Alkohol: Der eigene Promillewert ist kaum abschätzbar

Aber Vorsicht: Fahrradfahrer sollten keinesfalls versuchen, durch gezielte Berechnungen der aufgenommenen Promille den Grenzwert völlig auszunutzen. Wer mit einem Promillerechner ausrechnet, wie hoch seine Blutalkohol-Konzentration ist, der kommt zu keinem verlässlichen Ergebnis, und Fehleinschätzungen haben gravierende Folgen.

Ob der gesetzliche Promillewert für Radfahrer von 1,6 Promille zu hoch angesetzt ist, darüber gibt es immer wieder Kontroversen. Schließlich gibt es leider immer wieder auch tödliche Unfälle, die auf den Alkoholkonsum und die daraus resultierende Fahruntüchtigkeit zurückzuführen sind. Etwa 5 Prozent aller Fahrradunfälle mit Toten und Verletzten geht auf alkoholisierte Radfahrer zurück, die trotz ihrer durch Alkohol herbeigeführten Fahruntauglichkeit am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Vereinheitlichung der Promille-Grenze für Radler und Kfz-Fahrer auf jeweils 1,1 Promille ist immer wieder im Gespräch, konkrete Vorhaben für diese Änderung des Verkehrsrechts gibt es jedoch bislang nicht.

Betrunken Fahrrad fahren in der Probezeit

Gerade in der Probezeit gilt es für Fahranfänger, besonders umsichtig zu fahren, um den Führerschein nicht zu verlieren. Es gilt hier ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – die Promillegrenze ist für Fahrer unter 21 Jahre und Fahrer in der Probezeit bei 0,0 Promille. Diese 0,0 Promillegrenze gilt jedoch nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug. Fahrradfahren mit Alkohol ist also gestattet, solange die Bestimmungen aus Verkehrsrecht und StVO eingehalten werden: Ab dem Grenzwert von 1,6 Promille liegt eine Straftat vor, aber bereits ab 0,3 Promille ist ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich: ein dauerhaftes Fahrverbot bis zur Absolvierung der MPU kann dann verhängt werden.

Promillegrenzen für Fahrradfahrer in anderen Ländern

Promillegrenzen im Ausland
Promillegrenzen im Ausland

Die Promillegrenze für Fahrradfahrer ist in Deutschland bei 1,6 Promille und damit durchaus hoch angesetzt. In anderen europäischen Ländern verfährt man strenger beim Festlegen dieser Grenze.

  • Promillegrenze Fahrrad – Tschechien: 0, 0 Promille
  • Promillegrenze Fahrrad – Italien, Kroatien, Frankreich, Schweiz, Niederlande: 0,5 Promille
  • Promillegrenze Fahrrad – Österreich: 0,8 Promille
  • Promillegrenze Fahrrad – Deutschland: 1,6 Promille
Keine Promillegrenzen gibt es z. B. in Skandinavien, Großbritannien oder Irland. Wer hier Fahrrad fährt mit Alkohol im Blut, muss aber trotzdem mit Strafen rechnen! Die Promillegrenze für Radfahrer ist hier nicht auf einem bestimmten Wert festgelegt, sondern es wird individuell entschieden, ob jemand noch fahrtauglich war oder nicht. In Irland wird ein Bußgeld von bis zu 2000 Euro verhängt, wenn jemand betrunken Fahrrad fuhr; dies wird anhand seines Fahrstils entschieden, nicht an einer bestimmten Grenze.

Drogen im Straßenverkehr

Wer Drogen konsumiert, macht sich ohnehin strafbar. Aber auch der Bußgeldkatalog für Drogen im Straßenverkehr hält einige Strafen bezüglich der Fahrerlaubnis bereit – insbesondere gelten diese natürlich für PKW-Fahrer. PKW-Fahrer und Fahrradfahrer haben hinsichtlich der Drogendelikte gemeinsam, dass es hier keinen Grenzwert gibt, ab dem die Fahrt unter Einfluss einer illegalen Substanz zulässig wäre. Wer mit Drogen Fahrrad fährt, muss aber auch damit rechnen, dass die Zulassungsbehörde eine MPU anordnet. Damit einher geht die Möglichkeit des dauerhaften Entzugs der Fahrerlaubnis, denn diese erlangt man erst wieder,  wenn die Medizinisch-Psychologische Untersuchung bestanden worden ist. Um sie zu bestehen, ist auch ein langfristiger Nachweise der Abstinenz erforderlich. Erst danach wird das Fahrverbot aufgehoben. Werden Sie danach erneut auf dem Fahrrad unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen mit strengeren Sanktionen rechnen.

FAQ: Radfahren unter Einfluss von Alkohol & Drogen

Welche Promillegrenze gilt auf dem Rad?

Auf dem Fahrrad müssen Sie die Promillegrenze von 1,6 Promille unterschreiten, um straffrei zu bleiben.

Was passiert, wenn ich diese überschreite?

Fahren Sie mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut Fahrrad, drohen Ihnen drei Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie die Anordnung zu einer MPU.

Was gilt für Drogeneinfluss auf dem Rad?

Wer unter Einfluss von Drogen Fahrrad fährt, muss mit einer Strafanzeige und ebenfalls mit der Anordnung einer MPU rechnen.

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Bußgeldkatalog Fahrrad: Alkohol und Drogen
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 156 comments… Kommentar einfügen }
  • Samir 5. April 2016, 15:04

    „Wer Drogen konsumiert, macht sich ohnehin strafbar. “
    Ich dachte immer der Konsum wär nicht strafbar?!

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 9:48

      Hallo Samir,

      der Konsum selbst ist es nicht, allerdings kann automatisch auch der Besitz der Drogen angenommen werden – und dies ist strafbar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan 28. März 2016, 10:10

    Hallo, bin mit 2,47 Promille auf dem Rad angehalten worden und habe 2 Monate Fahrverbot bekommen. Wie viel Zeit
    wird mir die Führerscheinstelle nach dem Fahrverbot noch für eine positive MPU gewähren. Hinzukommt das ich bereits 2008 eine positive Alkohol-MPU gemacht habe, was ja der Führerscheinstelle bekannt ist.

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 10:33

      Hallo Jan,

      die Frist, in der Sie die MPU durchführen müssen, legt in der Regel die Führerscheinstelle fest. Wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Horst 3. März 2016, 5:55

    Bin nach Biergenuss mit dem Fahrrad gefahren und habe den Abstand zu einer Mauer falsch eingeschätzt – dagegen geraten und gestürzt. Die freundlichen Helfer haben die Polizei gerufen, welche bei einer 1. Messung des Luftalkohols 1,1 nach ca 15 Minuten nochmals gemessen haben und 1,2 festgestellt haben.

    Was habe ich als Strafe zu erwarten und ist eine MPU fällig ? Fahrverbot ?
    Gruss Horst

    • bussgeld-info.de 3. März 2016, 9:28

      Hallo Horst,

      in der Regel müssen Sie erst ab einer Promillegrenze von 1,6 zur MPU. Wenn Sie allerdings trotz geringerer Blutalkoholkonzentration fahrauffällig werden oder einen Unfall verursachen, können Sie auch dann bereits eine Strafe erhalten und es kann für Sie eine MPU angeordnet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • dunkelschwarz 12. Februar 2016, 10:45

    Hallo. Bin am ende Januar mit Fahrrad gefahren. Blodeweisse ist die kette von ritzel abgegangen, ( Tag davor habe ich neuen Schlauch angebracht). Also habe mir ordentlich die Fresse korregiert. (3 Tage Krankenhaus. Ohr geneeht und ….).da sollte ich pussten .direkt 1.6 .danach Blut 1.8.
    Was kann alles auf mich konnemm
    Mit freundlichen grüßen

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 11:38

      Hallo dunkelschwarz,

      ab einem Blutwert von 1,6 Promille gilt auch das Fahren unter Alkohol auf dem Fahrrad als Straftat. Hierfür kann eine hohe Geldstrafe erhoben werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit der MPU-Auflage, für den Fall, dass Sie einen Führerschein besitzen oder erwerben wollen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Reini 9. Februar 2016, 10:49

    Hallo,
    Ich wurde mit 1,43 mit dem Rad aufgehalten, Polizei behauptete Schlangenlinie vor Gericht das ich widerlegen konnte anhand der Örtlichen Begebenheiten aber der Richter wollte es trotzdem nicht raus nehmen ( BAYERN) und legte mir nahe den Einspruch zurückzuziehen da es noch viel Teurer wird, Strafe 1800€ !!! was kommt nun noch auf mich zu ??? Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 12:47

      Hallo Reini,

      am besten wenden Sie sich mit Ihrem Fall direkt an einen Anwalt. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Eine sogenannte „absolute Fahruntauglichkeit“ besteht in Deutschland beim Fahrradfahren mit Alkohol bei 1,6 Promille.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Xavier 28. Januar 2016, 16:20

    „Wer Drogen konsumiert, macht sich ohnehin strafbar.“
    Das stimmt nicht. Der Konsum von Drogen ist vollkommen legal, nur der besitzt wird strafrechtlich verfolgt (ggf. nicht wenn die Menge den „Eigenbedarf“ nicht überschreitet).

  • frank 19. Januar 2016, 9:52

    frank hier..hallo!hatte 2011 einen fahrradunfall mit 1,1 promille.mein antrag auf führerscheinerwerb wurde jetzt an die behörden weitergeleitet.was könnte auf mich zukommen?

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:53

      Hallo Frank,

      in der Regel wird erst ab einem Promillewert von 1,6 eine MPU verlangt. Letzten Endes handelt es sich jedoch um eine Einzelfallbewertung, die die Behörden je nach Sachlage auch unterhalb dieses Wertes dazu anhalten kann, eine MPU zu verlangen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 25. November 2015, 18:53

    Ach ja hab noch vergessen das ich 2011 meinen Führerschein schonmal abgeben musste wegen Trunkenheit!

    • bussgeld-info.de 30. November 2015, 11:56

      Hallo Chris,

      bei einem Promillewert ab 1,6 auf dem Fahrrad können eine Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und eine MPU-Auflage folgen. Inwieweit der Erstverstoß aus dem Jahre 2011 Anrechnung findet, wird sich im Ermittlungsverfahren zeigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 25. November 2015, 18:47

    Hi Chris hier!
    Bin vor drei Wochen betrunken mit dem Fahrrad erwischt worden, komplett fahrunauffällig.
    In meinem Bericht wird geschrieben das ich unauffällig und zurechnungsfähig wahr!
    Beim Bluttest kam 1,66‰ raus.
    Mit was für einer Strafe darf ich denn rechnen?

    Danke
    Gruß Chris

  • Steffi 31. August 2015, 8:21

    Hallo,

    wurde auf dem Fahrrad mit 2,0 Promille Atemalkohol angehalten.
    Blutentnahme erfolgte im Revier. Im Blut wird ebenfalls THC festgestellt werden:-(
    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    LG

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 8:49

      Hallo,
      es drohen Ihnen 3 Punkte, eine Geldstrafe (meistens in Höhe eines Nettomonatsgehalts) und die Anordnung einer MPU.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • stumpl 29. August 2015, 19:24

    Ich bin mit dem Fahrrad und 2,2 Promille von der Polizei angehalten worden. Ich hatte 2004 schon einen Führerscheinentzug wegen fahren unter Alkohol mit dem Auto, 13 Monaten sperrfrist und ihn 2006 wiedererteilt bekommen. Auf meinem Punktekonto in Flensburg sind im Moment 3 Punkte (2012 Rote Ampel überfahren). Mit was kann oder muss ich diesmal rechnen

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 12:00

      Hallo,
      fahren Sie mit über 1,6 Promille Fahrrad, drohen Ihnen 3 weitere Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe (häufig in Höhe eines Nettomonatsgehalts) und die Anordnung einer MPU. Zudem werden Sie kostenpflichtig, schriftlich verwarnt. Ihnen wird die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar empfohlen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Simon 26. August 2015, 8:50

    Hallo,

    Ich wurde mit 1,8 Promille auf dem Fahrrad angehalten ohne Vorher im Straßenverkehr ein Vergehen begangen zu haben. Kann es sein, dass keine MPU angeordnet wird oder ist dies wahrscheinlich

    Grüße Simon

    • bussgeld-info.de 31. August 2015, 13:04

      Hallo Simon,

      Fahrradfahrer, die mit über 1,6 Promille Rad gefahren sind, bekommen 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und die Anordnung zu einer MPU, die sehr wahrscheinlich ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thorsten 21. August 2015, 11:44

    Hallo,
    vor zwei Wochen wurde ich alkoholisiert auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten.
    Die auf der Wache durchgeführte Blutentnahme ergab letztendlich einen Wert von 2,14.
    Bisher bin ich noch nicht aktenkundig. Klar ist, dass ich zumindest eine nicht unerhebliche Geldstrafe
    zu erwarten habe. Wie hoch ist aber die Wahrscheinlichkeit, dass mir mein Führerschein entzogen wird oder eine
    MPU angeordnet wird?
    Vielen Dank im Voraus für Eure Auskunft!

    VG
    Thorsten

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 10:25

      Hallo Thorsten,
      Sie erwarten in jedem Fall 3 Punkte in Flensburg sowie eine erheblich Geldbuße. Da es sich um eine Straftat handelt, droht Ihnen unausweichlich ein Fahrverbot für mindestens 3 Monate und die Teilnahme an einer MPU.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 21. August 2015, 11:00

    Hallo,
    ein Freund ist mit 2,9 Promille (Blutentnahme) unfreiwillig vom Rad abgestiegen. Womit muss er rechnen?

    Danke für die Rückinfo
    Freundliche Grüße

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 10:29

      Hallo Daniel,
      Ihren Freund erwarten 3 Punkte in Flensburg, eine individuelle Geldstrafe und die Anordnung einer MPU.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • marcel 21. August 2015, 9:48

    halle hätte mal eine frage wurde vor zirka 6 jahren beim betrunkenen Fahradfahren angehalten da ich kein licht am rad hatte mir wurde darauf hin auch blut entnommen habe aber nie ein schreiben wegen mpu oder sonstigen bekommen und mache jetzt den führrerschein womit muss ich rechnen

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 10:37

      Hallo Marcel,
      ob Sie noch mit Sanktionen rechnen müssen, liegt im Ermessen der Behörden. Beantragen Sie Ihren Führerschein, wird Ihnen mitgeteilt werden, ob Sie z. B. an einer MPU teilnehmen müssen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dagmar 19. August 2015, 19:20

    Hallo,
    bin gestern abend mit dem Fahrrad angehalten worden. Hatte 2 Promille.
    Bin noch nie negativ aufgefallen. Was kommt auf mich zu?????

    .

    • Dagmar 19. August 2015, 19:32

      Ich vergass ihnen zu schreiben,das ich im Besitz eines Führerscheines bin. Bin noch nie mit alkohol auffällig gewesen. Bis gestern mir 2 Promille beim fahrradfahren. Was kommt auf mich zu????

      • bussgeld-info.de 24. August 2015, 12:33

        Hallo Dagmar,

        beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss bekommt ein Fahrer bei über 1,6 Promille 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und die Anordnung, an einer MPU teilzunehmen. In der Regel kommt es hier zu einer Strafanzeige. Wenn die MPU nicht bestanden wird, dann kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, sodass der Führerschein abgegeben werden muss. Es ist sogar möglich, dass ein unbefristetes Radfahr-Verbot droht.

        Ihr Bussgeld-Info Team

    • bussgeld-info.de 24. August 2015, 12:30

      Hallo Dagmar,
      mit mehr als 1,6 Promille wird das alkoholisierte Fahren als Straftat geahndet. Ihnen drohen nun 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe sowie die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 13. August 2015, 7:22

    Hallo,
    in 2009 wurde ich mit dem Fahrad angehalten und hatte nach Blutentnahme einen BAK von 1,96 !!!
    Jetzt nach 6 Jahren bekomme ich einen Brief vom Strassenverkehrsamt mit der Aufforderung einen Gutachter aufzusuchen. Ich weiss was es alles nach sich zieht…..
    Meine Frage nun,ist es nach dieser Zeit zulässig und warum wurde jetzt erst reagiert und nicht in 2009.
    Danke im voraus.
    Mit freundlichen Grüssen

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 15:07

      Hallo Peter,

      die Verjährungsfrist von Alkoholdelikten ist länger als bei normalen Ordnungswidrigkeiten. Warum, die Behörde den Bußgeldbescheid erst jetzt schickt, können wir Ihnen leider so nicht beantworten. In Ihrem speziellen Fall ist es daher ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren, da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Martha 31. August 2015, 21:12

      Hallo,
      mein Partner ist mit dem Fahrrad auf einer Landstraße gestürzt.Anwohner haben einen Krankenwagen gerufen, die Blutalkoholprobe lag bei 1,7 Promille. Welche Konsequenzen kommen auf ihn zu? Er hat seit 25 Jahren den Führerschein und hat sich bisher noch nie etwas zu Schulden kommen lassen.
      Viele Grüße

      • bussgeld-info.de 7. September 2015, 9:38

        Hallo Martha,

        Radfahrer, die mit einem Blutalkoholwert von über 1,6 Promille mit dem Fahrrad unterwegs waren, erhalten 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und die Anordnung, an einer MPU teilzunehmen.

        Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 11. August 2015, 12:19

    Guten Tag,
    ich hatte vor einer Woche eine Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss und hatte einen Unfall (ohne Fremdschaden).
    Der Atemalkohol betrug 1,7 Promille, der Blutalkohol laut Ärztlichen Befund 1,45 Promille.
    Am selben Abend wurde noch mein Führerschein beschlagnahmt, mit der Aussage ich würde per Post über
    alles weitere und Ermittlungsstand informiert werden würde.

    Nun würde ich gerne wissen, mit welcher Strafe ich zu rechnen habe, bzw. wie lange mein Führerschein ohne schreiben von der Staatsanwaltschaft einbehalten werden darf.

    Danke im Voraus,
    Thomas

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 18:35

      Hallo Thomas,

      führt die Alkoholfahrt auf dem Fahrrad zu einem Unfall kann dies zu einer Strafanzeige führen. Die Sperrfrist beim Fahrerlaubnisentzug liegt bei mindestens 6 Monaten. Gerade bei Alkoholdelikten ist jeder Fall ganz individuell zu ahnden, weshalb keine pauschalen Aussagen gemacht werden können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, schon mal bei der Führerscheinstelle einen Antrag zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis stellen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lothar 9. Juli 2015, 13:53

    Hallo,
    ich habe vom Landratsamt ein Fahrverbot für Mofas und Fahrräder bekommen, weil ich Mofa fuhr und THC im Blut nachweisbar war. Meine Fragen:
    1. Gilt das lebenslang, wenn man keine MPU macht? Autofahrer bekommen doch auch nach 10 bzw 15 Jahren ohne MPU ihren Führerschein zurück.
    2. Gilt das auch für einen Gehbehinderten, der einen Elektro-Rollstuhl fährt?
    3. Da ich weit außerhalb wohne und selbstständig bin, bin ich auf ein Fortbewegungsmittel angewiesen, so dass ich jetzt eben schwarz Fahrrad fahre. Mit welcher Strafen muss ich rechnen, sollte ich geschnappt werden?
    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Lothar

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 11:59

      Hallo Lothar,

      eine MPU aufgrund von Drogen verjährt nach 15 Jahren. Für Gehbehinderte gelten unseres Wissens nach keine besonderen Vorschriften. Es wird ein Bußgeld von 25 Euro anfallen, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dennis 1. Juli 2015, 16:47

    Hallo habe ein mega Problem. .. und zwar bin ich mit mein Moped (keine Zulassung also War nicht versichert und ohne Helm ) mit 1,12 atemalkohol gegen ein Auto gefahren … War zur Blutentnahme aber noch kein Ergebnis
    zudem bin ich noch unter 21 habe aber meine propezeit schon vorbei. .. nu was könnte auf mich zukommen PS Danke schon mal …

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:49

      Hallo Dennis,

      Alkoholfahrten sind ab 1,1 Promille eine Straftat, werden also vor Gericht verhandelt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dennis 1. Juli 2015, 2:21

    Hallo,
    Wurde ehrlich gesagt unter drogeneinfluss (Cannabis) erwischt und befinde mich in der Probezeit.
    Was geschieht in nächster Zeit, in was für Zeit Abständen.
    Mit freundlichen grüßen

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:52

      Hallo Dennis,

      in jedem Fall müssen Sie mit Auswirkungen auf Ihren Probezeit-Führerschein rechnen. Möglich ist sogar ein Entzug des Führerscheins mit der Verordnung einer MPU.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Birgit H. 25. Juni 2015, 20:31

    Hallo!
    Meine Tochter ist im Mai 2009 mit dem Fahrrad unter Einfluss von Alkohol und BTM angehalten worden.Sie hatte zu der Zeit noch keinen Führerschein.Es wurde ein Bußgeld von30€ erhoben und sie musste 1000€ Strafe zahlen.Jetzt,6Jahre danach möchte sie ihren Führerschein machen und der Vorfall ist noch im Verkehrszentralregister festgehalten .Mit welchen Konsequenzen mus sie rechnen?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:53

      Hallo,

      sofern damals keine MPU gefordert wurde, ist Ihre Tochter nicht als fahruntauglich eingestuft.
      Somit kann Ihre Tochter den Antrag auf den Führerschein bei der entsprechendne Behörde stellen und dann auch den Führerschein machen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Birgit H. 9. September 2015, 13:58

        Hallo hier ist nochmal Birgit H.
        Bei meiner Tochter ist damals keine MPU angeordnet worden,trotzdem mußte sie jetzt eine machen.Der ärztliche Befund ist Super ausgefallen,aber der psychologische Befund schlecht.Sie ist Soldatin bei der Bundeswehr,sie darf eine Waffe tragen aber kein Auto fahren.Die Einträge im Verkehrszentralregister sind getilgt,jetzt im September läuft die Überliegefrist ab.Sie hat null Punkte in Flensburg und keine Einträge im polizeilichen Führungs Zeugnis.Wir sind am verzweifeln oder ist das Beamtenwillkür.Was können wir tun.

        • bussgeld-info.de 14. September 2015, 11:17

          Hallo Birgit H.,

          es ist in Ihrem Fall ratsam, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz keine kostenfreie Rechtsberatung geben dürfen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Clarissa 21. Juni 2015, 10:36

    Hallo,

    Ich wurde mit 0,9 Promille von der Polizei auf meinem Fahrrad angehalten, musste pusten und Blut abnehmen lassen.die Polizei wird außerdem bestimmt THC in meinem Blut finden. Mit welchen folgen muss ich rechnen?
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:18

      Hallo Clarissa,

      es könnte sein, dass in diesem Fall eine MPU angeordnet wird. Das Kraftfahrtsbundesamt geht davon aus, dass Menschen, die Drogen konsumieren, allgemein nicht fahrtauglich sind.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • stefan 16. Mai 2015, 13:28

    Guten Tag, am Vatertag hat mich die Polizei auf dem Fahrrad angehalten. Weil ich auf einen steilen berg Schlangen Linien gefahren bin . Beim pusten hatte ich 1,7 . Ich musste mit zur Wache nach 2 stunden kam die Ärztin. Wenn ich unter 1.6 prominente habe. Womit habe ich zurechnen.
    Dankeschön

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:38

      Hallo Stefan,

      eine Fahrradfahrt mit 1,6 Promille gilt als Straftat. Eine MPU kann verordnet werden. Sofern Sie unter 1,6 Promille haben, erhalten Sie dennoch einen Punkt, und auch ein Fahrverbot und ein Bußgeld ist möglich, da Sie fahrauffällig gefahren sind.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Leni 30. April 2015, 14:17

    Hallo, ein Familienmitglied hat seinen Führerschein für 9 Monate entzogen bekommen, wegen 1,38 Promille. Gilt jetzt auf dem Fahrrad trotzdem die 1,6 Promille, damit man dann zur MPU muss oder gibt es für diesen Fall eine andere Regelung?

    Vielen Dank im voraus für eine Antwort!

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:32

      Hallo Leni,

      bei Wiederholungstaten in Bezug auf Trunkenheitsfahrten kann eine MPU auch schon bei geringeren Promille-Werten verordnet werden. Dies liegt im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Stefan 25. April 2015, 17:47

    Hallo, ich wurde mit 1,5 Promille Atemalkohol beim Fahrrad fahren aufgehalten, danach wurde ich zu einem Arzt gebracht wegen einer Blutentnahme. Meine Frage ist mit was muss ich rechnen wenn die Blutuntersuchung unter 1,6 ‰ ergibt bzw. darüber? Ist generell unter 1,6 ‰ die Auferlegung einer MPU möglich bzw. der Führerscheinentzug bei Erstvergehen?

    Danke im vorraus

    • bussgeld-info.de 27. April 2015, 9:21

      Hallo Stefan,

      solange Sie den Verkehr nicht gefährdeten, ist eine Fahrradfahrt mit 1,6 Promille zulässig. Ansonsten müssne Sie leider mit einer MPU rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Anita 16. April 2015, 12:21

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    ich, 30, bin vor drei Jahren mit 2,2 Promille Fahrrad gefahren und erwischt worden. (Einen Führerschein hatte und habe ich nicht und auch nicht vor in nächster Zeit zu machen.)
    Vor anderthalb Jahren wurde eine MPU innerhalb von 3 Monaten angeordnet und auf ein Fahrradfahrverbot bei Nichtablegen der MPU hingewiesen.
    Auf meine Nachfrage bei der Führerscheinstelle, ob ich die MPU auch zu einem späteren Zeitpunkt machen kann, wurde mir mitgeteilt, dass dies gegen eine Gebühr möglich ist und mir nach dem Ablauf der 3-Monatsfrist eine Verzichtserklärung zugesendet wird.
    Aus beruflichen Gründen konnte ich die MPU nicht in dem vorgeschriebenen Zeitraum ablegen und habe keine Verzichtserklärung der Behörde erhalten.

    Da ich gerne wieder Rad fahren würde, währe ich Ihnen sehr dankbar wenn Sie mit folgende Fragen beantworten können:

    – Wie wirkt sich das aus, dass ich nie eine Verzichtserklärung erhalten und unterschrieben habe?
    – Ist er ratsam vor der MPU erst mal ein Jahr Alkoholabstinenz nachzuweisen?
    – Verjährt so was irgendwann?

    Mit freundlichen Grüßen

    Anita

    • bussgeld-info.de 20. April 2015, 10:37

      Hallo Anita,

      grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, eine MPU zu machen. Es gibt in größeren Städten Möglichkeiten, eine MPU-Beratung aufzusuchen. Vielleicht können Sie dort Ihre Fragen stellen und sich umfassend beraten lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lars 11. März 2015, 18:09

    Hallo,

    ich habe auch eine Frage: ich wurde mit Alkohol (1,91 Promille) auf dem Fahrrad verurteilt und habe dafür 2 Punkte erhalten. Muss ich jetzt auch mit einer MPU rechnen?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort.

    Lars

    • bussgeld-info.de 16. März 2015, 11:30

      Hallo Lars,

      ob eine MPU verordnet wird, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde.
      In diesem Fall kann dies durchaus der Fall sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Victorius 15. Februar 2015, 12:53

    Moin.
    Mein Sohn – 18 ist mit 1,65 Fahrrad gefahren. Er hat noch keinen Führerschein.
    Auf der Wache wurde ihn auch von den Arzt Blut angenommen.
    Mit welche Straffe muss er rechnen?
    Danke und Gruß,
    Victorius.

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2015, 10:07

      Hallo Victorius,

      wer mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad fährt, der begeht eine Straftat. Es wird also nun ein Strafverfahren gehen Ihren Sohn eingeleitet, in dem die weiteren Konsequenzen ermittelt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bernd 20. Januar 2015, 19:59

    Guten Tag,

    ich hab ein nicht ganz einfaches Problem und benötige einfach mal eine Aufklärung. Es geht um Drogenmissbrauch am Steuer und ich darf Ihnen versichern das es dabei nicht um mich geht :-))), wirklich nicht.

    Also:
    Es gibt jemanden in der Firma (Spedition) wo ich angestellt bin, von dem ich weiß, dass er „Gras“ geraucht hat. Nun gab es die ein oder andere Veränderung und diese Person (aktiver Lkw-Fahrer) stellte den Konsum ein. Dieses ist jetzt etwa vier bis sechs Wochen her. Wie lange ist der Konsum von „Gras“ seit der letzten Tüte nachweißbar? Und … jetzt kommt das, was ich gerne wissen möchte … Was passiert mit dieser Person würde sie heute in eine Kontrolle kommen und auf Verdacht oder wie auch immer auf Drogen untersucht werden? Wenn eine Restmenge „X“ festgestellt wurde, wird dann rückgerechnet und mit den Fahrdaten verglichen wie Hoch der Konsum zum Zeitpunkt von vor vier oder acht Wochen war?

    Ich weiß das ich mich unbeholfen ausdrücke, aber wirklich auf den Punkt kommen kann ich hier an dieser Stelle nicht. Ich hoffe dennoch das Sie mir Helfen können.

    Dank

    Würde diese

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2015, 14:53

      Hallo Bernd,

      in unserer Rubrik „Drogen“ finden Sie alle Nachweise zu Drogen in Blut, Urin und Speichel: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-drogen/. Sollte Ihr Kollege regelmäßig Drogen konsumiert haben, lässt sich dies länger in Blut, Urin und Speichel nachweisen. Die Menge im Körper ist egal. Es geht um den reinen Fakt, dass er Drogen nachweislich im Körper besitzt. Wäre dies sein erster Verstoß mit Drogen im Straßenverkehr drohen ihm 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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