Bußgeldkatalog Fahrrad: Alkohol und Drogen

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 4. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Als Verkehrsteilnehmer müssen sich selbstverständlich auch Radfahrer an die gängige StVO und Bestimmungen aus dem Verkehrsrecht halten; bei Missachtung drohen eine große Bandbreite von Sanktionen, von einem Bußgeldbescheid bis hin zu dauerhaftem Fahrverbot oder sogar einer Strafanzeige. Wir informieren Sie im Folgenden über den Bußgeldkatalog Fahrrad im Bezug auf Alkohol- und Drogenfahrten.

Bußgeldkatalog Fahrrad bei Alkohol- oder DrogenfahrtenKonsequenz
Ab 0,3 Promille: Bei auffälliger Fahrweise und UnfallStrafanzeige!
Mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad gefahren3 Punkte
Anordnung einer MPU
Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts
Unter Drogeneinfluss Fahrrad gefahrenAnordnung einer MPU
Strafanzeige!

Bußgeldrechner: Alkohol auf dem Fahrrad


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

Fahrrad & Alkohol: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Promillegrenze Fahrrad

Der Erwerb von Punkten in Flensburg ist genauso wenig an den Besitz eines Führerscheins geknüpft wie die Möglichkeit, als Radfahrer ein Bußgeld zu erhalten oder ein Fahrverbot zu kassieren. Für Delikte, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, können tatsächlich jedem Verkehrsteilnehmer – sogar Fußgängern – entsprechende Sanktionen drohen. Da Alkohol im Straßenverkehr äußerst gefährliche Situationen verursachen kann, gibt es im Bußgeldkatalog einige Verordnungen zu diesem Thema, die sich auch mit dem Thema „Fahrrad und Alkohol“ befassen.

Nach Genuss von Alkohol sollte kein Fahrrad gefahren werden.
Nach Genuss von Alkohol sollte kein Fahrrad gefahren werden.

Für Fahrradfahrer gelten gesetzlich vorgeschriebene Promillegrenzen, und wer sie nicht einhält, kann Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot für das Auto bekommen – dann nämlich, wenn eine MPU verhängt wird. Die MPU müssen übrigens auch diejenigen bestehen, die zum Zeitpunkt der Verordnung keinen Führerschein besitzen und ihn später machen wollen. Die Sperrfrist, die bis zur MPU abgewartet werden muss, beträgt bei Trunkenheitsvergehen auf dem Fahrrad mindestens 6 Monate.

Nach einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 1986 wurde die absolute Fahruntauglichkeit für Radfahrer auf 1,7 Promille festgesetzt. Aufgrund genauerer Messmethoden ist sie heutzutage mit einem Wert von 1,6 Promille etwas niedriger. Eine relative Fahruntauglichkeit besteht aber schon ab 0,3 Promille auf dem Fahrrad.

Fahrradfahren mit Alkohol

Fahrradfahrer sollten sich also Folgendes einprägen: Die Promillegrenze auf dem Fahrrad (Deutschland) liegt bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert liegt eine Straftat vor, und ein Verfahren wegen Trunkenheit wird eingeleitet. Ab diesem Wert gehen die Behörden von der „absoluten Fahruntauglichkeit“ aus, das heißt, wer mit 1,6 Promille noch Fahrrad fährt, muss auch dann mit Sanktionen rechnen, wenn er keine Gefährdungen im Straßenverkehr produziert.

Dieser Wert ist recht hoch angesetzt und die wenigsten dürften bei einer solchen Promilleanzahl überhaupt noch in der Lage sein, den Verkehr zu überblicken. Beim Thema Fahrrad & Alkohol liegt daher auch eine große Verantwortung beim Fahrer selbst – auch wenn eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad nicht immer strafrechtlich relevant ist, kann es vernünftig sein, das Fahrrad stehen zu lassen und lieber ein Taxi zu nehmen, wenn man hinsichtlich seiner „Fahrtauglichkeit“ nicht mehr sicher ist.

Promillegrenze für Radfahrer spätestens bei 1,6 Promille

Auf dem Fahrrad gilt bei Alkohol: Ab 1,6 Promille droht ein Führerscheinentzug bei nicht bestandener MPU.
Auf dem Fahrrad gilt bei Alkohol: Ab 1,6 Promille droht ein Führerscheinentzug bei nicht bestandener MPU.

Tatsächlich sieht die Bußgeldtabelle auch bereits für eine geringere Promille-Anzahl Sanktionen vor; dann nämlich, wenn die Radfahrer bereits durch auffällige Fahrweise zeigen, dass eigentlich eine Fahruntüchtigkeit vorliegt. Die Polizeibeamten werden verdächtige Fahrradfahrer, die beispielsweise durch Schlingern oder sonstige unkoordinierte Bewegungen auffallen, zu einer Atem-Alkoholkontrolle auffordern. Ist ihr Promillewert bei über 0,3 Promille, kann bereits dies einige Strafen nach sich ziehen: Man spricht hier von einer „relativen Fahrunfähigkeit“.

Anders sieht es aus, wenn es zum Unfall kommt: Ist ein Radfahrer mit über 0,3 Promille für einen Unfall verantwortlich, oder aber trotz Überschreitung der Promille-Grenze von 1,6 Promille mit dem Fahrrad unterwegs, so ist auch hier eine Strafanzeige die Folge. Diese geht einher mit einem Bußgeld, welches individuell festgelegt wird und meist ein Monatsgehalt umfasst. Dazu kommen 3 Punkte in Flensburg.

Fahrrad und Alkohol: Der eigene Promillewert ist kaum abschätzbar

Aber Vorsicht: Fahrradfahrer sollten keinesfalls versuchen, durch gezielte Berechnungen der aufgenommenen Promille den Grenzwert völlig auszunutzen. Wer mit einem Promillerechner ausrechnet, wie hoch seine Blutalkohol-Konzentration ist, der kommt zu keinem verlässlichen Ergebnis, und Fehleinschätzungen haben gravierende Folgen.

Ob der gesetzliche Promillewert für Radfahrer von 1,6 Promille zu hoch angesetzt ist, darüber gibt es immer wieder Kontroversen. Schließlich gibt es leider immer wieder auch tödliche Unfälle, die auf den Alkoholkonsum und die daraus resultierende Fahruntüchtigkeit zurückzuführen sind. Etwa 5 Prozent aller Fahrradunfälle mit Toten und Verletzten geht auf alkoholisierte Radfahrer zurück, die trotz ihrer durch Alkohol herbeigeführten Fahruntauglichkeit am Straßenverkehr teilnehmen. Eine Vereinheitlichung der Promille-Grenze für Radler und Kfz-Fahrer auf jeweils 1,1 Promille ist immer wieder im Gespräch, konkrete Vorhaben für diese Änderung des Verkehrsrechts gibt es jedoch bislang nicht.

Betrunken Fahrrad fahren in der Probezeit

Gerade in der Probezeit gilt es für Fahranfänger, besonders umsichtig zu fahren, um den Führerschein nicht zu verlieren. Es gilt hier ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – die Promillegrenze ist für Fahrer unter 21 Jahre und Fahrer in der Probezeit bei 0,0 Promille. Diese 0,0 Promillegrenze gilt jedoch nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug. Fahrradfahren mit Alkohol ist also gestattet, solange die Bestimmungen aus Verkehrsrecht und StVO eingehalten werden: Ab dem Grenzwert von 1,6 Promille liegt eine Straftat vor, aber bereits ab 0,3 Promille ist ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich: ein dauerhaftes Fahrverbot bis zur Absolvierung der MPU kann dann verhängt werden.

Promillegrenzen für Fahrradfahrer in anderen Ländern

Promillegrenzen im Ausland
Promillegrenzen im Ausland

Die Promillegrenze für Fahrradfahrer ist in Deutschland bei 1,6 Promille und damit durchaus hoch angesetzt. In anderen europäischen Ländern verfährt man strenger beim Festlegen dieser Grenze.

  • Promillegrenze Fahrrad – Tschechien: 0, 0 Promille
  • Promillegrenze Fahrrad – Italien, Kroatien, Frankreich, Schweiz, Niederlande: 0,5 Promille
  • Promillegrenze Fahrrad – Österreich: 0,8 Promille
  • Promillegrenze Fahrrad – Deutschland: 1,6 Promille
Keine Promillegrenzen gibt es z. B. in Skandinavien, Großbritannien oder Irland. Wer hier Fahrrad fährt mit Alkohol im Blut, muss aber trotzdem mit Strafen rechnen! Die Promillegrenze für Radfahrer ist hier nicht auf einem bestimmten Wert festgelegt, sondern es wird individuell entschieden, ob jemand noch fahrtauglich war oder nicht. In Irland wird ein Bußgeld von bis zu 2000 Euro verhängt, wenn jemand betrunken Fahrrad fuhr; dies wird anhand seines Fahrstils entschieden, nicht an einer bestimmten Grenze.

Drogen im Straßenverkehr

Wer Drogen konsumiert, macht sich ohnehin strafbar. Aber auch der Bußgeldkatalog für Drogen im Straßenverkehr hält einige Strafen bezüglich der Fahrerlaubnis bereit – insbesondere gelten diese natürlich für PKW-Fahrer. PKW-Fahrer und Fahrradfahrer haben hinsichtlich der Drogendelikte gemeinsam, dass es hier keinen Grenzwert gibt, ab dem die Fahrt unter Einfluss einer illegalen Substanz zulässig wäre. Wer mit Drogen Fahrrad fährt, muss aber auch damit rechnen, dass die Zulassungsbehörde eine MPU anordnet. Damit einher geht die Möglichkeit des dauerhaften Entzugs der Fahrerlaubnis, denn diese erlangt man erst wieder,  wenn die Medizinisch-Psychologische Untersuchung bestanden worden ist. Um sie zu bestehen, ist auch ein langfristiger Nachweise der Abstinenz erforderlich. Erst danach wird das Fahrverbot aufgehoben. Werden Sie danach erneut auf dem Fahrrad unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt, gelten Sie als Wiederholungstäter und müssen mit strengeren Sanktionen rechnen.

FAQ: Radfahren unter Einfluss von Alkohol & Drogen

Welche Promillegrenze gilt auf dem Rad?

Auf dem Fahrrad müssen Sie die Promillegrenze von 1,6 Promille unterschreiten, um straffrei zu bleiben.

Was passiert, wenn ich diese überschreite?

Fahren Sie mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut Fahrrad, drohen Ihnen drei Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie die Anordnung zu einer MPU.

Was gilt für Drogeneinfluss auf dem Rad?

Wer unter Einfluss von Drogen Fahrrad fährt, muss mit einer Strafanzeige und ebenfalls mit der Anordnung einer MPU rechnen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 156 comments… Kommentar einfügen }
  • Dieter 30. März 2017, 2:44

    Hallo,
    ich moechte zu meiner Frage noch eins Klarstellen. Da ich sie gerade nochmal gelesen habe.
    Ich besitze kein Fahrrad und fahre auch kein Fahrrad!!!
    Moechte aber gerne wieder Fahrradfahren!!!
    Dafuer 1 Jahr Abstinenznachweiss, MPU Vorbereitung und MPU (Kosten ca. 2000$) zu bezahlen erscheinen mir nicht Verhaeltnismaessig. (Zudem mit ungewissem Ausgang)
    Daher oben meine theoretische Frage.
    Ein Fahrrad wuerde mein Leben ungemein erleichtern!!!

  • Dieter 29. März 2017, 5:36

    Hallo,
    Mir wurde ein nach einer betrunkenen Fahrrad fahrt (2 Promille) ein Verbot erteilt weiterhin Fahrrad zu fahren. Eine MPU kann und will ich nicht machen, bin aber auf mein Fahrrad angewiesen.
    In einem vorhergehenden Artikel habe ich gelesen, dass 25 Euro Strafe zu Busgeld anstehen wenn ich auf dem Fahrrad erwischt werde.
    Wie ist es wenn ich in einen Unfall habe? Zahlt die Versicherung? Und wie ist es mit der Unfallschuld, bin ich immer Schuld (auch wenn ich fuer den eventuellen Unfall nicht verantwortlich bin) da ich illegal Fahrrad fahre?
    Danke!!

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 10:20

      Hallo Dieter,

      wird das Fahrverbot für das Fahrrad ignoriert, können einem Radfahrer rechtliche Konsequenzen und ein Bußgeld bis zu 1000 Euro drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Unverschuldet 24. März 2017, 10:56

    Wie ist es denn, wenn man z.B. Mit 0,8 Promille definitiv unverschuldet einen Unfall hat, den man auch mit 0,0 Promille gehabt haette?

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 10:24

      Hallo,

      wir dürfen keine Rechtsberatung leisten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Unverschuldet 27. März 2017, 19:31

        Das war eine rein hypothetische Frage, die sie durchaus haetten beantworten koennen haetten muessen. Ausserdem haben Sie sie schon im Text beantwortet oder der Text ist inhaltlich falsch.

        „Anders sieht es aus, wenn es zum Unfall kommt: Ist ein Radfahrer mit über 0,3 Promille für einen Unfall verantwortlich, oder aber trotz Überschreitung der Promille-Grenze von 1,6 Promille mit dem Fahrrad unterwegs, so ist auch hier eine Strafanzeige die Folge“

        Ansonsten bitte „für ….verantwortlich“ durch „in einen ….verwickelt“.

        • bussgeld-info.de 30. März 2017, 9:34

          Hallo Unverschuldet,

          in dem Fall muss dem Fahrradfahrer nicht zwingend ein Mitverschulden zur Last gelegt werden. Die Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten bleiben davon allerdings unberührt.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreaz 19. März 2017, 0:46

    Wurde vor 4 Jahren mit meinem Pkw mit einem Wert von 1,9 promille gestoppt. Geldstrafe und sperrfrist sind bezahlt/bzw verstrichen. Jetzt wurde ich auf meinem fahrrad mit wieder fast 2 promille gestoppt. Meine Frage nun bekomme ich eine neue sperrfrist? Wollte eigentlich baldmöglichst die mpu starten. Danke

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 10:08

      Hallo,

      Sie haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patricia 7. März 2017, 6:58

    Guten morgen, ich hätte gerne eine frage…
    Mein mann wurde letztes Jahr (Oktober) mit betrunken mit 2,01 erwischt worden (mit dem Rad)..er bekam eine 600€ Geldstrafe :/
    Mein Mann hat keinen Führerschein und möchte keinen haben im weiteren leben…
    Jetzt wollen die das mein Mann eine MPU macht…muss er das?
    Liebe grüße Patricia

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:40

      Hallo Patricia,

      wenn Ihr Mann keine Fahrerlaubnis erlangen möchte, muss er die MPU auch nicht machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Svenja 16. Februar 2017, 17:43

    Hallo,
    Ich bin 19 und habe meinen Führerschein seitdem ich 17 bin.
    Ich hatte einen Fahrradunfall (bin selbst gestürzt). Der Pusttestwert war 1,56. Was kommt jetzt rechtlich auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 10:30

      Hallo Svenja,

      Führerscheinmaßnahmen greifen für Radfahrer erst ab einem Promillewert von 1,6.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marianne 31. Januar 2017, 18:19

    Liebes Bussgeld-Info-Team,

    eine Frage: Ich bin Anfang Januar betrunken Fahrrad gefahren. Atemalkoholtest 0,94mg/l und Blutgutachten ergab einen Wert von 2,00 Promille.
    Ich habe einen Brief erhalten, in dem ich um eine schriftliche Äußerung im Strafverfahren gebeten werde. Am Ende wird gebeten nichtzutreffendes zu streichen:
    „Die mir zur Last gelegte Rechtsverletzung gebe ich zu/ gebe ich nicht zu“

    Gibt es einen Grund, die Rechtsverletzung nicht zuzugeben? Der Blutalkoholtest ist wohl Beweis genug, oder? Was passiert, wenn ich es nicht zugebe?

    Vielen Dank im Voraus!
    Marianne

    • bussgeld-info.de 6. Februar 2017, 13:15

      Hallo Marianne,

      wir können keine Rechtsberatung geben. Hierfür können Sie einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tina 27. Dezember 2016, 9:45

    Mein Sohn ist Ende April mit 2.09 Promille auf dem Fahrrad in eine Kontrolle geraten. Anschließend gab es ein Gerichtsverfahren, das mittlerweile abgeschlossen ist. Nun wurde er zur MPU aufgefordert. Her hat er im medizinischen Bereich alles sehr gut bestanden, aber im psychologischen Bereich ist er durchgefallen. Es wurde ihm eine Einzelberatung empfohlen und die unangekündigten blutentnahmen über die nächsten 12 Monate. … Nun meine Frage? heißt , dass , dass er für mindestens 12 Monate den führerschein entzogen bekommt? Wie ist es wenn er bei der Aufforderung für eine Blutentnahme nicht in Deutschland ist? Er plant ein Auslandssemester?.
    LG

    • bussgeld-info.de 27. Dezember 2016, 10:22

      Hallo Tina,

      ohne bestandene MPU wird ihm der Führerschein ganz entzogen, nicht nur auf Zeit. Erst wenn Ihr Sohn die MPU besteht, kann er seinen Führerschein neu beantragen. Das Auslandssemester klären Sie am besten mit der Behörde ab, welche die Blutentnahme über 12 Monate angeordnet hat. Dann richtet sich die verantwortliche Stelle womöglich darauf ein und verlegt die Blutentnahmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • helmut 16. November 2016, 14:15

    ich wurde vor 5monaten nachdem mich 2 junge ausländische autofahrer in 3o zone bedrängte wurde und ich auf den gehweg ausweichen mußte da ich eine taschenlampe dabei hatte als licht habe ich sie geblendet um auf mich aufmerksam zu machen danach holte sich mich ein einer bedrohte mich mit dem baseballschläger sie holten dann die polizei und die stellte bei mir 1,7 promille fest nun mußte ich eine geldstrafe von 650 euro bezahlen nun sol ich noch eine mpu um weiterhin fahrradfahren zu dürfen

  • Anne 3. November 2016, 23:41

    Hallo,
    ich wurde im Mai 2013 mit 1,7 Promille auf dem Fahrrad erwischt, habe Bußgeld bezahlt aber zu keiner MPU aufgefordert. Seitdem wurde keine andere Verkehrsverstöße festgestellt.
    Jetzt 3,5 Jahre später habe ich Fahrererlaubnis beantragt und habe die von der Stadt den Brief bekommen, dass es für die Fahreignung die MPU notwendig ist.
    Dürfen sie es machen? Ist die Verjährungsfrist schon nicht abgelaufen??

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:33

      Hallo Anne,

      die Führerscheinstelle entscheidet über die Notwendigkeit der MPU. Die „Verjährung“ für eine solche Anordnung findet in der Regel erst 15 Jahre nach dem Tag der ursprünglichen Tat statt. Der Ablauf scheint also rechtens (da die Entscheidung auch gewöhnlich erst bei Besitz oder bei Antrag auf Führerscheinerstellung wirksam wird). Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vera 25. September 2016, 22:33

    Hallo, mein Sohn wurde von der Polizei wegen Fahrradfahren ohne Licht auf dem Bürgersteig angehalten und beim Pusten wurde ein Alkoholwert von 1,7 Promille festgestellt. Worauf er hin mit zur Polizei, zur Blutabnahme mußte. Er ist 20 und erst seit einer Woche im Besitz seines Führerscheines. Mit welchen konsequenzen muß er nun rechnen. Kann ihm auch der Führerschein abgenommen werden? Welcher Alkoholwert zählt ,der beim pusten oder Blutabnahme ? Gibt es abweichungen bezüglichlich des Wertes , zwischen Pusten und Blut ?

    Vielen Dank, vorraus

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 8:29

      Hallo Vera,

      mit einem Promillewert von 1,7 auf dem Fahrrad erwischt zu werden, gilt als A-Verstoß. Dieser zieht eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. In der Regel wird der Wert der Blutalkoholmenge berücksichtigt. Dieser kann vom gepusteten Wert abweichen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • vera 26. September 2016, 9:20

        Vielen Dank, für Ihre schnelle Antwort.

  • Kurt 1. September 2016, 17:29

    hallo,

    mein Sohn (30) wurde vor etwa einem Monat betrunken von der Polizei erwischt. Der Blutalkoholwert betrug 2,81 Promille. Jetzt kam die schriftliche Anhörung mit der Bitte um Äußerung zum Tatvorwurf. Er hat keinen Führerschein und hat es in Zukunft auch nicht vor, er ist polizeilich nicht bekannt und war bei der Tat auch nicht aggressiv. Wie geht es jetzt weiter? Muss er an einer MPU teilnehmen, obwohl er keinen Führerschein hat? Was kommt nach dem Brief von der schriftlichen Anhörung? Wie lange kann sich das jetzt hinziehen? Mit was für einem Bußgeld ist zu rechnen? Sorry für die ganzen Fragen :)
    Vielen Dank für eure Hilfe

    MFG

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 8:55

      Hallo Kurt,

      in welchem Zusammenhang wurde Ihr Sohn von der Polizei ermittelt? Hat er weder ein Fahrzeug bedient noch sich anderweitig auffällig verhalten, handelt es sich in der Regel nicht um eine rechtswidrige Tat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Kurt 5. September 2016, 17:05

        hallo,

        er wurde betrunken beim Fahrrad fahren erwischt

        • bussgeld-info.de 8. September 2016, 9:27

          Hallo Kurt,

          nach der schriftlichen Anhörung (bei der Ihr Sohn mindestens seine persönlichen Daten angeben muss, ansonsten aber zu keiner Aussage verpflichtet ist) müsste ein Bußgeldbescheid bei Ihrem Sohn eintreffen. Dies kann jedoch mehrere Wochen dauern.
          Wenn Ihr Sohn mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wurde, dann kann es sein, dass er 3 Punkte erhält und ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts bezahlen muss. Außerdem wird er vermutlich zu einer MPU aufgefordert, die er jedoch nur absolvieren muss, wenn er eine Fahrerlaubnis beantragen möchte. Hatte er weniger als 1,6 Promille, so ist üblicherweise mit keinen Konsequenzen zu rechnen, sofern er bei seiner Fahrt niemanden gefährdet oder geschädigt hat.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Helmut H. 28. August 2016, 11:27

    Hallo,
    Ich wurde vor einer Woche von meiner Nachbarin angezeigt weil ich betrunken Fahrrad gefahren bin.Mein Blutalkoholwert war 1,4 Promille.Vor über 2 Jahren wurde ich mit dem Auto erwischt bei 0,8 Promille.Ich musste einen Monat den Führerschein abgeben und 500 Euro Strafe.Was droht mir jetzt mit 1,4 Promille auf dem Fahrrad.Ich hatte keinen Unfall und war nicht fahrauffällig.
    Danke im voraus…

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 12:52

      Hall Helmut,

      sind Sie fahraufällig gefahren, liegt eine Straftat vor. In diesem Fall drohen neben Punkten in Flensburg ebenfalls ein Bußgeld und ein Fahrverbot. Unter Umständen müssen Sie ebenfalls mit einer MPU rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Helmut H. 29. August 2016, 13:49

        Hallo,
        ich bin nicht fahraufällig gefahren und hatte keinen Unfall.Ich wurde auch nicht von der Polizei gestoppt sondern von der Nachbarin angezeigt.Die Polizei kam erst viel später aufgrund der Anzeige um meinen Alkoholwert zu messen.

        • bussgeld-info.de 1. September 2016, 9:55

          Hallo Helmut,

          wenn Sie nicht fahrauffällig geworden sind, haben Sie bei weniger als 1,6 Promille auf dem Fahrrad nichts zu befürchten.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maxi 20. August 2016, 10:30

    Hallo ,
    Ich musste pusten , die Polizei hat mir nicht gesagt wie viel Promille ich habe . Die Polizei hat mich dannach nach Hause laufen lassen. Sie sagten aber Oh und es wurde notiert …

  • Robert 4. August 2016, 13:37

    Hallo,
    ich bin gestern Nacht mit 1,75 Promille (Blasalkohol) auf dem Fahrrad erwischt worden, ich besitze einen Führerschein und bin nicht auffällig im Straßenverkehr unterwegs gewesen (kein Schlängelfahren oder Gefährdung anderer, angehalten wegen fehlenden Fahrradlichts). Es liegen auch sonst keine weiteren Vergehen im Straßenverkehr zwecks Alkohol oder Unfallverursachung bei mir vor.
    Jetzt meine Frage:
    Es wird des Öfteren von einer MPU gesprochen, ist eine MPU zwangsweise mit dem Entzug der Fahrerlaubnis (Auto) verbunden oder nicht und für wie lange? Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
    Danke im vorraus!

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:32

      Hallo Robert,

      bei dem Führen eines Fahrrads ab 1,6 Promille drohen 3 Punkte in Flensburg, eine MPU sowie ein Bußgeld.

      Der Entzug der Fahrerlaubnis bemisst sich anhand des Verstoßes. Die MPU ist eine zusätzliche Maßnahme und beeinflusst daher nicht die Dauer eines Fahrverbotes.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hannes 30. Juli 2016, 22:43

    !!!Jeder der hier eine Frage stellen will, soll sich erstmal die Fragen anderer durchlesen! Ich bin mir sicher, dass ihr Problem dadurch schon gelöst wird.!!!

  • Tom 15. Juli 2016, 0:26

    Hallo.
    Ich habe mal eine Frage: Ich befinde mich aktuell noch in der Probezeit, habe meinen Führerschein jetzt ca. ein Jahr. Wenn ich nun mit geringem Alkoholspiegel (~0,5‰) fahre, drohen mir dann auch Konsequenzen bezüglich meiner Fahrerlaubnis?
    Liebe Grüße und danke für die Antwort schon im Voraus…

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 9:30

      Hallo Tom,

      für Fahrer, die sich in der Probezeit befinden sowie allgemein für Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Setzen Sie sich hinters Steuer, nachdem Sie ein alkoholisches Getränk zu sich genommen haben, fällt ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg an. Außerdem handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß, der die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexandra 7. Juli 2016, 17:02

    Nachtrag: Führerschein wurde nicht eingezogen, ich durfte ich nach Rücksprache der Polizei mit dem Staatsanwalt ? behalten

  • Alexandra 7. Juli 2016, 17:00

    Bin bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit dem eBike kontrolliert worden. 2 Promille. Ersttat. Führerschein seit 30 Jahren ohne Auffälligkeiten. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:37

      Hallo Alexandra,

      bei einem Blutalkoholwert von 2 Promille liegt eine Straftat vor, die nach § 316 StGB mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird. Hinzu kommen in der Regel 3 Punkte in Flensburg sowie eine Entziehung des Führerscheins für mindestens sechs Monate und die Anordnung einer MPU.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Stefan 28. Juni 2016, 8:14

    Hallo wurde gestern Nacht auf dem Rad mit 2,06 Atemalkohol rausgezogen.. musste mit zur Blutentnahme.. habe den Führerschein 2012 abgeben müssen und muss 1jahr drogenabstinenz und mpu nachweisen.. habe das Jahr jetzt voll und Neuerteilung beantragt bekomme die tage die Einladung von der dekra.. womit kann ich rechnen? Muss ich jetzt ein Jahr nochmal beides abstinent nachweisen? Kann ich trotzdem zur mpu gehen? Die Fragen sind auf Drogen ausgelegt bin nur einmal mit 0,6promille in Vergangenheit am Steuer aufgefallen..

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 9:40

      Hallo Stefan,
      eine definitive Antwort kann Ihnen nur die zuständige Behörde geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • suat 22. Juni 2016, 11:54

    Hallo.
    Ich bin auf meinem Fahrrad ohne licht kontrolliert worden musste auch pusten Alkoholwert 0,8.
    Mit was muss ich rechnen bin 45 Jahre habe den Führerschein seit1989.
    MfG.

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 9:33

      Hallo suat,

      das liegt im Ermessen der Behörde. Ab 0,3 Promille, bei auffälliger Fahrweise und einem Unfall, droht Ihnen eine Strafanzeige.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marco 21. Juni 2016, 21:45

    Hallo,
    was passiert wenn ich mit 15 Jahren betrunken Fahrrad fahre und das nach 22 Uhr bzw 0 Uhr ? Gilt dort auch die 1,6 Promille Grenze oder wird das dort anders geregelt? (Alkohol habe ich in dem Fall mit Aufsicht meiner Eltern getrunken)

    MFG

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 10:00

      Hallo Marco,

      wenn Ihre Eltern die gesamte Zeit dabei waren, passiert wegen der späten Uhrzeit nichts. Allerdings gilt im Allgemeinen natürlich auch hier die 1,6 Promillegrenze. Nichtsdestotrotz darf ein 15-Jähriger noch gar nicht solch ein Maß an Alkohol konsumieren. Damit verletzen die Eltern ihre Aufsichtspflicht und das Jugendamt kann eingeschaltet werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Janko 20. Juni 2016, 20:42

    Ich bin vor zwei Jahren verurteilt worden wegen betrunken Fahrrad fahren. Das Gericht hat mir wegen unbelehrbarer Wiederholung eine Geldstrafe von 1200€ und Fahrrad Verbot ausgesprochen! Ich habe aber keine Einladung zur MPU bekommen? Nun hab ich gehört das sobald die Geldstrafe beglichen ist ich auch wieder Fahrrad fahren darf ohne eine weitere Straftat zu begehen.?

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 8:43

      Hallo Janko,
      eine definitive Aussage kann Ihnen die zuständige Behörde geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gisela 6. Juni 2016, 10:24

    Ich habe eine Frage: Eine Freundin (16 Jahre) wurde ohne Licht am Fahrrad von der Polizei aufgehalten. Dabei hat sich herausgestellt, dass sie mit 0,6 Promille unterwegs war. Mit welchem Bußgeld bzw. Strafe muss sie rechnen?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 8:37

      Hallo Gisela,
      wegen fehlender Beleuchtung ist mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro zu rechnen. Ob bei einem Promillewert von 0,6 weitere Maßnahmen ergriffen werden, hängt davon ab, inwieweit die Fahrtüchtigkeit Ihrer Freundin beeinträchtigt war.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Timon 14. Mai 2016, 8:02

    Hallo, vor kurzem wurde ich mit einem Atemalkoholwert von 1,7 Promille erwischt. Die Ergebnisse des Bluttests habe noch nicht, aber es wird sich rausstellen, dass ich auch THC im Blut hatte.
    Nun mache ich allerdings gerade meinen Führerschein, und stehe kurz vor der Prüfung.
    Was wird jetzt passieren. Sollte ich, solange noch kein Strafverfahren eingeleitet ist, den Führerschein erstmal machen oder wäre das verschwendetes Geld?

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 9:17

      Hallo Timon,

      diese Frage lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten. Es kommt auch darauf an, warum und unter welchen Umständen Sie kontrolliert wurden. Ob Sie zum Führerschein zugelassen werden, wird von der Fahrerlaubnisbehörde entschieden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vanessa 6. Mai 2016, 21:01

    Hallo,
    Ich habe eine Frage, mein Freund war mit dem Fahrrad unterwegs und wurde von einem Auto runtergefahren. Mein Freund war zuvor im Biergarten und als dann die Polizei und der Krankenwagen da war, wurde durch den atemtest 1,6 Promille festgestellt. Der Fahrer des Autos beging Fahrerflucht. Welche Auswirkungen hat das jetzt für meinen Freund? Es gab keine Blutabnahme, es wurden lediglich die Personalien aufgenommen.

    Vielen Dank im voraus

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 9:22

      Hallo Vanessa,

      gegen Ihren Freund kann nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt werden. Es drohen drei Punkte in Flensburg, die Anordnung einer MPU sowie ein hohes Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kerstin 6. Mai 2016, 15:04

    Hallo liebes Bußgeldteam,
    mein Sohn (18 Jahre, Führerschein seit einem Jahr) wurde gestern von der Polizei angehalten. Er war mit dem Fahrrad unterwegs. Die Atemprobe ergab 2,13 Promille. Sie haben ihn auf die Wache mitgenommen und den Arzt verständigt wegen einer Blutabnahme und haben seinen Führerschein entzogen. Es handelt sich um eine folgenlose Trunkenheitsfahrt gem. §316 StGB. Bisher ist mein Sohn nicht auffällig gewesen. Mit welchen Konsequenzen muss er rechnen. Er hat sich für ein FSJ beim Roten Kreuz beworben, das würde am 01.11.2016 beginnen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Glück im Unglück

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 9:31

      Hallo Kerstin,

      Ihr Sohn muss mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Die zuständige Behörde kann entscheiden, wie hoch das Bußgeld ausfällt und wie lange ein Fahrverbot dauern soll (die Fahrerlaubnis kann aber auch entzogen werden). Eine kostenpflichtige Nachschulung fällt an und es kann ein unbefristetes Radfahrverbot ausgesprochen werden. Außerdem ist dies ein A-Verstoß in der Probezeit, der zu einer Probezeitverlängerung führt.
      Welche Auswirkungen das auf das FSJ hat, kann Ihnen nur das Rote Kreuz beantworten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hanseat 20. April 2016, 9:22

    Moin moin,

    Wie viel Promille hat man(n), wenn man zwei Halbe Bier innerhalb ca. 2 Stunden nach einem Essen trinkt?

    Danke Für die Antwort

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 9:27

      Hallo Hanseat,

      jeder Mensch verarbeitet Alkohol im Körper anders. Vor allem ist der genaue Promillewert abhängig von Ihrem Geschlecht, Ihrem Alter, Ihrer Körpergröße und Ihrem Gewicht. Beispielsweise würden Sie als Mann mit 25 Jahren, 80kg und 1,80m Körpergröße bei einem Bier einen Promillewert von ca. 0,33 Promille haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sandmann61 10. April 2016, 14:58

    Ich bin vor 4 Jahren mit dem Fahrrad bei 1,81 Promille mit meinem Fahrrad verunfallt. Ich habe eine Strafanzeige i.H.v. 1 Monatsgehalt, sowie nachdem alten Punktesystem mit 7 Punkten verurteilt worden. Ich habe die MPU abgelegt und im Rahmen der Belassung meinen Führerschein behalten. Nun steht gem. Flensburg die Aussage das ich die „neuen“ 3 Punkte nach Reform 10 Jahre behalte. Die 10 Jahre gelten doch nur bei Fahrerlaubnisentzug oder? Den hatte ich aber nie.

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 10:00

      Hallo sandmann61,

      wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr auffällig werden und gar einen Unfall verursachen, sind für die Straftat drei Punkte fällig. Drei Punkte, die Sie aufgrund einer solchen Straftat erhalten, verjähren erst nach zehn Jahren. Inwiefern das ohne den Entzug der Fahrerlaubnis auch möglich ist, ist wahrscheinlich eine Ermessenssache der Behörde. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 8. April 2016, 8:02

    Hallo, habe ein E-Bike welches über 40 kmh fährt. Eine Betriebserlaubnis gibt es für das Fahrrad nicht.
    Was kann mir passieren wenn ich angehalten werde, bzw ein Unfall geschieht.

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 9:39

      Hallo Martin,

      dieses E-Bike dürfte im rechtlichen Sinne nicht als Fahrrad gelten, sondern als Kleinkraftrad mit geringer Leistung. Dieses benötigt immer ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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