Bußgeldkatalog LKW: Sonntagsfahrverbot und Feiertagsfahrverbot

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog für LKW: Verstöße gegen das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

VerstoßBußgeld
LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger ist verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag gefahren120 Euro
LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t oder mit Anhänger ist verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag auf Anordnung gefahren bzw. es wurde zugelassen570 Euro

Weiteres zum Thema Lkw-Fahrverbot in Nord- und Westeuropa

 

LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Was hat es mit dem LKW-Fahrverbot auf sich?
Was hat es mit dem LKW-Fahrverbot auf sich?

Um Lärm zu vermeiden und die Umwelt vor schädlichen Abgasen zu schützen, wurde ein LKW-Fahrverbot in Deutschland gesetzlich bestimmt. Dieses wurde in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter § 30 festgehalten. Dieses gesetzliche LKW-Fahrverbot umschließt:

  • das Sonntagsfahrverbot,
  • das Feiertagsfahrverbot,
  • das Nachtfahrverbot und
  • das Ferienfahrverbot für LKW.

Natürlich gibt es beim Feiertags- und Sonntagsfahrverbot auch Ausnahmen. Diese gelten für bestimmte Bundesländer in Deutschland sowie für LKW mit spezieller Beladung.

Nicht alle Kraftfahrzeuge sind vom LKW-Fahrverbot betroffen. Lediglich jene über 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts sowie LKW mit Anhängern, unabhängig vom Gesamtgewicht, sind im Fahrverbot für Sonn- und Feiertage eingeschlossen. Außerdem zählen noch Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung hinein, sofern diese nicht allein fahren und mit einem Sattelanhänger versehen sind.

Weitere Informationen zu Fahrverboten in Süd- und Osteuropa

Sonntagsfahrverbot für LKW: Welche Uhrzeiten sind zu beachten?

Das LKW-Sonntagsfahrverbot gilt das gesamte Jahr und für alle oben genannten Fahrzeuge. Das LKW-Fahrverbot besteht am Sonntag, in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr auf dem gesamten Streckennetz in Deutschland. Natürlich gibt es auch hier Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung, da die Supermärkte beispielsweise am Montag ansonsten keine frischen Produkte anbieten könnten.

LKW-Feiertagsfahrverbot: Diese Tage sind betroffen

Das LKW-Fahrverbot gilt zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot auch an Feiertagen für Lastkraftwagen ab 7,5 t sowie LKW mit Anhängern. An diesen Tagen dürfen LKW die Straßen in Deutschland von 0 Uhr bis 22 Uhr nicht befahren. Die StVO benennt die Feiertage, an denen nicht gefahren werden darf.

2019 gilt das Feiertagsfahrverbot für folgende Tage:

DatumFeiertagWo gilt das Fahrverbot?
01. Januar 2019Neujahrbundesweit
19. April 2019Karfreitagbundesweit
22. April 2019Ostermontagbundesweit
01. Mai 2019Tag der Arbeitbundesweit
30. Mai 2019Christi Himmelfahrtbundesweit
10. Juni 2019Pfingstmontagbundesweit
20. Juni 2019FronleichnamBaden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
03. Oktober 2019Tag der deutschen Einheitbundesweit
31. Oktober 2019ReformationstagBrandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
01. November 2019AllerheiligenBaden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
25. Dezember 20191. Weihnachtsfeiertagbundesweit
26. Dezember 20192. Weihnachtsfeiertagbundesweit

(Quelle: §30 StVO und Bundesamt für Güterverkehr)

Manche Feiertagsfahrverbote gelten nur für einige Bundesländer. In den anderen Bundesländern darf also an diesem Tag gefahren werden. Außerdem gibt es noch andere Feiertage wie etwa der Buß- und Bettag, die hier nicht genannt wurden. Laut StVO gilt an diesen Tagen bundesweit kein LKW-Fahrverbot.

Kein allgemeines Nachtfahrverbot für LKW

In Deutschland gibt es kein allgemeines Nachtfahrverbot für LKW. Jedoch wurden viele spezielle Fahrverbote erlassen, die den Verkehr zu bestimmten Zeiten beeinflussen sollen. Aufgrund des 2005 beschlossenen Gesetzes der Autobahnmaut wichen viele Berufskraftfahrer auf andere Straßen aus. Die Nachtverbote sollen die Nachtruhe von Anwohnern an Bundes- und Hauptstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften wahren.

Das Nachtfahrverbot wird von den jeweiligen Bundesländern beschlossen. Bei beispielsweise größeren Vollsperrungen darf die Polizei die Fahrverbote für die Nacht aufheben. LKW-Fahrer erkennen ein nächtliches Fahrverbot an der jeweiligen Beschilderung. Wenn ein LKW dennoch auf einer für die Nacht gesperrten Straße fährt und somit das LKW-Fahrverbot missachtet, muss er 60 Euro Bußgeld bezahlen.

Herrscht ein LKW-Fahrverbot am Wochenende und in den Ferien?

In Deutschland gibt es kein Wochenendfahrverbot für LKW. Dies wird irrtümlich mit dem Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen verwechselt. Laut der Ferienreiseverordnung von 1985 dürfen aber LKW an Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr keine Autobahnen befahren. Das Gesetz umfasst folgende Autobahnen und Streckenabschnitte von Juli bis August, wobei das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung jedes Jahr eine aktualisierte Fassung veröffentlicht:

AutobahnStreckenabschnitt
A 1Autobahnkreuz Köln-West - Anschlussstelle Cloppenburg (über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz und Münster)
A 2Autobahnkreuz Oberhausen - Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
A 3Autobahnkreuz Oberhausen - Autobahnkreuz Köln-Ost, Mönchhof Dreieck - Autobahnkreuz Nürnberg (über Frankfurter Kreuz)
A 4/E 40Ausfahrt Erfurt-Vieselbach - Ausfahrt Hermsdorf-Ost
A 5Darmstädter Kreuz - Autobahndreieck Neuenburg (über Karlsruhe)
A 6Ausfahrt Schwetzingen-Hockenheim - Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
A 7Ausfahrt Schleswig/Jagel - Ausfahrt Hamburg-Schnelsen-Nord, Ausfahrt Soltau-Ost - Ausfahrt Göttingen-Nord, Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck - Ende der Autobahn Bundesgrenze Füssen (über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu)
A 8Autobahndreieck Karlsruhe - Ausfahrt München-Obermenzing, Ausfahrt München-Ramersdorf - Ausfahrt Bad Reichenhall
A 9/E 51Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) - Ausfahrt München Schwabing
A 10Berliner Ring (nicht Ausfahrt Berlin-Spandau - Autobahndreieck Oranienburg/über Dreieck Havelland), Autobahndreieck Spreeau - Autobahndreieck Werder
A 45Ausfahrt Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz, Gambacher Kreuz - Seligenstädter Dreieck
A 61Autobahnkreuz Meckenheim - Autobahndreieck Hockenheim (über Autobahnkreuz Koblenz)
A 81Autobahnkreuz Weinsberg - Ausfahrt Gärtringen
A 92Autobahndreieck München-Feldmoching - Ausfahrt Oberschleißheim, Autobahnkreuz Neufahrn - Ausfahrt Erding
A 93Autobahndreieck Inntal - Ausfahrt Reischenhart
A 99Autobahndreieck München Süd-West - Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach und München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, München-Ost und München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
A 215Autobahndreieck Bordesholm - Ausfahrt Blumenthal
A 831Ausfahrt Stuttgart-Vaihingen - Autobahnkreuz Stuttgart
A 980Autobahnkreuz Allgäu - Ausfahrt Waltenhofen
A 995Ausfahrt Sauerlach - Autobahnkreuz München-Süd

(Quelle: Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße)

Auch hier gelten aber ebenfalls die oben beschriebenen Ausnahmegenehmigungen für beide Feiertage.

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

  • LKW, bei denen die zu befördernden Güter das Inventar der Fahrzeuge sind, z.B. Film- und Ausstellungsfahrzeuge
  • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, die eine Nutzlast vom 0,4-fachen des zulässigen Gesamtgewichts nicht übersteigt
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher)

Zusätzlich sind noch weitere LKW aus dem Fahrverbot in Deutschland ausgeschlossen, auch wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t besitzen. Eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung gilt für den folgenden Güterverkehr:

  • kombinierter Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km
  • kombinierter Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr)
  • Güterverkehr, welcher frische Milch und frische Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse, frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse transportieren und deren Rückfahrt, nachdem sie die Ware abliefern
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden, beispielsweise LKW der Bundeswehr

Ausnahmegenehmigung am Reformationstag und Allerheiligen für bestimmte Bundesländer

Ausnahmegenehmigung für das LKW-Sonntagsfahrverbot
Ausnahmegenehmigung für das LKW-Sonntagsfahrverbot

Der Berliner Senat erließ im Jahr 2011 eine Ausnahmegenehmigung für den Transitverkehr in Kooperation mit den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am Reformationstag, also dem 31. Oktober, dürfen LKW über 7,5 t folgende Bundesautobahnen befahren: A 2, A 20, A 24, A 4, A 9, A 10, A 11, A 12, A 13, A 14, A 15, A 17, A 19, A 38, A 71, A 72, A 73, A 111, A 113, A 114, A 115, A 117, A 143.

Jedoch gilt diese Ausnahmegenehmigung nur, wenn der Abfahrts- oder Zielort Berlin ist. Ein Verlassen der Autobahn in den Bundesländern, an denen an diesem Tag ein LKW-Fahrverbot gilt, ist nicht gestattet. Falls ein LKW aber in einen Unfall verwickelt ist und abgeschleppt werden oder eine Umfahrung wegen einer Vollsperrung hinnehmen muss, darf er auf andere Autobahnen ausweichen. Diese gesetzliche Ausnahmegenehmigung gilt noch bis Ende 2020. Bereits zuvor wurde die Ausnahmegenehmigung einige Male verlängert.

Eine weitere Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen an Allerheiligen, 1. November. Im April 2003 entschied sich das Bundesland für einen Erlass, der besagt, dass LKW durch NRW fahren dürfen, sofern dies die kürzeste Strecke zwischen zwei niedersächsischen Landesteilen ist.

FAQ: Lkw-Fahrverbot

Wann dürfen Lkw nicht fahren?

An Sonn- und Feiertagen gilt ein Fahrverbot für Lkw. Welche Feiertage betroffen sind, erfahren Sie mit einem Klick hier.

Welches Bußgeld droht, wenn Lkw trotz Fahrverbot fahren?

Die Bußgelder haben wir hier einer Tabelle für Sie zusammengefasst.

Gibt es Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot?

Ja. Eine Liste der Lkw, die auch an Sonn- und Feiertagen fahren dürfen, erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 192 comments… Kommentar einfügen }
  • Rolf 29. April 2019, 15:13

    Hallo Leute
    Ich Fahre für ein niederländischen Betrieb, unser Chef sagt daß wir in der Zeit des Fahrverbotes noch bis nach den Niederlanden fahren dürfen wenn es nicht mehr als 150 km sind, stimmt das ?
    Wenn nicht , wie hoch wäre dann die Strafe? Gr, Rolf

    • bussgeld-info.de 30. April 2019, 14:22

      Hallo Rolf,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ursula 5. April 2019, 2:58

    Hallo, ich lese nur LKW bis 7,5 und LKW über 7,5 t. Kann ich mit einem 7,5 Tonner am Sonntag einen Umzug mache?
    Wäre dankbar für eine baldige Antwort!
    Gruß UR

    • bussgeld-info.de 30. April 2019, 11:56

      Hallo Ursula,
      private Fahrten mit einem Lkw sind am Sonntag gestattet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Georg 30. Oktober 2018, 13:47

    Hallo Ich habe folgende Frage.
    Gilt an Sonn und Feiertagen eine Ausnahmegehnemigung wenn nicht Terminierte Und nicht verderbliche Waren von A nach B transportiert werden?

  • Nedo D. 24. September 2018, 13:38

    Hallo ,
    zu unserem Betriebsgelände wurde von de Stadt Bobenheim Roxheim für LKWs ein Nachtfahrverbots Schild von 22 – 06 aufgestellt. Das Betriebsgelände befindet sich in einem Mischgebiet. Leider müssen wir das Gelände nach 22 Uhr befahren oder vor 6 Uhr verlassen. Muss uns als Anliegern eine zufahrt zum Betriebsgelände gewährleistet sein? Können wir eine Ausnahmegenehmigung bekommen?

    Wehre für eine Antwort dankbar.

    Gruß
    ND

    • bussgeld-info.de 28. September 2018, 13:33

      Hallo Nedo D.

      Zur Klärung der Sachlage müssten Sie sich mit der zuständigen Behörde der Stadt Bobenheim Roxheim in Verbindung setzen. Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Mike 17. August 2018, 8:35

    Hallo
    wenn ich privat mit einem LKW 7,49t einem umzug mache darf dann einen 700kg stema Anhänger mit anhängen und auch am Sonntag fahren.

    Grus Mike

    • bussgeld-info.de 24. August 2018, 17:18

      Hallo Mike,

      ja, das dürfen Sie. Das Sonntagsfahrverbot für Lkw gilt nicht für Privatfahrten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Hier 27. Juli 2018, 4:57

    Hallo zusammen. Ich wohne seit 15 jahren in einem kleinem Dorf. Dieses Dorf hat eine Hauptstraße an der ich auch direkt wohne. Auf dieser Hauptstraße fahren UNUNTERBROCHEN egal um welche Uhrzeit PAUSENLOS LKW`s durch! Diese verursachen dabei einen solchen extremen Lärm das ich davon nachts zwischen 1:00-6:00 Uhr JEDESMAL wach werde! Meine Frage dazu lautet: MUSS DAS WIRKLICH SEIN? gibt es da kein Fahrverbot? Ich meine es ist ein Dorf und irgendwann will ich da auch endlich einfach mal RUHE haben! Wenn da nicht mal ENDLICH etwas gegen unternommen wird sehe ich mich gezwungen die Sache selbst in die Hand zu nehmen und dann wird es devinitiv unschön! Ich habe ENTGÜLTIG die schnautze voll von diesen ganzen rücksichtslosen IDIOTEN!

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2018, 16:28

      Hallo Hier,

      ein Fahrverbot für Lkw gilt nur an Sonn- und Feiertagen und an Samstagen in der Ferienzeit. Mit Ihrer Beschwerde sollten Sie sich an das zuständige Straßenverkehrsamt wenden.

      Die Redaktion von bussgeld-info.de

  • Paul 12. Juni 2018, 11:20

    Dürfen bei einem Nachtfahrverbot für LKW über 7,5t innerhalb eines Wohngebietes, noch Busse fahren?

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2018, 10:22

      Hallo Paul

      Da LKW und Busse nicht unter die gleiche Fahrzeugkategorie fallen gelten für beide unterschiedliche gesetzliche Regeln. Das Nachtfahrverbot für LKW ist daher nicht auf Busse zu übertragen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Rene 22. April 2018, 21:14

    Hallo !!!
    Vielleicht kann mir jemand eine Hilfreiche Auskunft geben.
    Ich fahre einen Transporter (2700 kg ) mit Wohnwagen (1750 Kg )
    Nun hat mich heute die Polizei angehalten und mir gesagt das es verboten ist. (Sonntag Fahrverbot )
    Es gab eine Verwarnung !!!!!!
    Aber in den BAG steht :::::::::::
    An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
    Ich wieder hole (Geschäftsmäßigen oder Entgeltlichen)

    Wie seht ihr das denn jetzt am 17.10.2017 oder so wurde das Gesetz & 30 Abs. 3 und 4 der STVO ja überarbeitet.

    MFG
    Rene

    • bussgeld-info.de 14. Mai 2018, 9:36

      Hallo Rene,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Adam 29. März 2018, 22:35

    Hallo..was is wenn ich arbeit as kurier nacht liner lkw chemnitz -fulda -chemnitz..fahrverbot start von 00.00 bis 22.00..ich komme zu fulda depot at 22.00 und start zuruck ab 01.30 – das is akzeptable zu fahrt zuruck zu meine depot in nacht bis 5.00 ??

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 12:35

      Hallo Adam,

      in der Zeit des Sontagsfahrverbots darf in der Regel nicht gefahren werden, ansonsten drohen Bußgelder.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian S. 8. März 2018, 12:36

    Hallo,
    wir als Firma möchten einen Umzug über das Wochenende durchführen.
    Generell verstehe ich das „ab 7,5 t Sonntag nicht fahren dürfen“ Aber wenn ich einen „7,5 t LKW“ anmiete heißt das doch bis 7,5 t oder nicht? Weiter wäre es ein Firmeninternerumzug von der alten Zentrale in die neue Zentrale.
    Also verstehe ich es richtig, wenn „bis 7,5 t LKW“ kein Problem darstellt oder? Und gelesen habe ich aber auch wiederum was, ob der LKW eine „LKW-Zulassung“ hat oder nicht. Also was ist nun die richtige Antwort in meinen Fall? Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 9:12

      Hallo Christian S.,

      LKW bis 7,5 Tonnen ohne Anhänger dürfen auch sonntags fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Volker W. 7. Februar 2018, 16:26

    Ich fahre am Sonntag einen Umzug mit einem 7,5t-Miet-LKW.
    Ich finde hier im Portal verschiedene Aussagen. Was ist denn nun richtig?
    Gilt das Sonntagsfahrverbot für LKW ab 7,5 t oder über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht?

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 15:54

      Hallo Volker,

      Sie können die Regelungen zum Sonntagsfahrverbot in § 30 StVO nachlesen. Dort ist von Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t die Rede.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hans P. 18. November 2017, 17:58

    Ich habe ein so.kfz. expeditionsmobil mit 11t z.g.G
    Unterliege ich dem sonntagsfahrverbot?

    • bussgeld-info.de 27. November 2017, 12:48

      Hallo Hans P.,

      das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für private Fahrten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Susi 5. Oktober 2017, 21:37

    LKW-Fahrverbot ab 7,5 t von Freitag 14:00 bis Sonntag 23:59! Und praktisch ohne Ausnahmen!
    Das wäre eine wirkungsvolle Massnahme, nicht dieser durch Unternehmen und Industrie verwässerte Abklatsch und durch die Politik weichgekochte Sosse.

    Und Überholverbot ab 3 t auf sämtlichen Strassen!

  • Grigori 3. Oktober 2017, 13:47

    Hallo
    Ich muss heute 22 Uhr mit meine lkw ab 7,5 Tonnen nach Freiburg fahren geschäftlich.Darf ich ?

    • bussgeld-info.de 10. November 2017, 13:56

      Hallo Grigori,

      wenn der Lkw mehr als 7,5 Tonnen wiegt und Sie keine gesetzliche Ausnahmegenehmigung haben, gilt für Sie das Fahrverbot an Feiertagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Enrico 30. September 2017, 2:06

    Hallo
    Meine Frage ist, gilt das Ferien Fahrverbot auf den jeweiligen Autobahnen in beide Richtungen oder nur in die wie es aufgeführt ist? Bin ja der Ansicht in beide Richtungen. Mein disponent sagt Nein.

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:02

      Hallo Enrico,

      das Ferienfahrverbot sollte für beide Fahrtrichtungen gelten.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Wagner 13. September 2017, 8:52

    Hallo, gilt das Fahrverbot auch in der Stadt oder nur auf der Autobahn?

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 10:56

      Hallo Wagner,
      das Sonntagsfahrverbot gilt für das gesamte Streckennetz in Deutschland.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Petr 26. August 2017, 18:00

    Hallo ich habe ein Wohnmobil mit elf 11990 Kilo
    Zulässiges Gesamtgewicht.
    Dieses ist auf omnibus Basis und hat vier eingetragene Sitzplätze.
    Erstens: darf ich an Feiertagen fahren
    Zweitens: brauche ich im Winter Winterreifen
    Vielen Dank für die Antwort

    • bussgeld-info.de 5. September 2017, 11:49

      Hallo Petr,

      das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW mit zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 t. Winterreifen sind im Winter notwendig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 14. August 2017, 16:03

    15.08.2017 ist fahrn verbot fur Lkw in Deutschland ?

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 8:36

      Hallo Daniel,

      da es sich hierbei um einen Dienstag handelt, gilt das Sonntagsfahrverbot nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Juul 10. August 2017, 17:31

    Gutentag,
    Ich habe eine sogenannten BE combination von 13 m länge. In de Niederlande wird es nicht angezeichnet wie ein LKW aber ist ein Iveco mit Sattelanhänger.
    Wird das in Deutscland bezeignet als LKW?

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 9:23

      Hallo Juul,

      in Deutschland spricht man ab 3,5 Tonnen von einem Lkw.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan K. 31. Juli 2017, 12:32

    Hallo ,
    ich möchte am Sonntag 6.8.2017 vom Chiemsee nach Berlin fahren .
    Zugfahrzeug ist ein Renault Master , Zulasssung als LKW und als Anhänger ein Wohnwagen.
    Gibt es dafür Ausnahmeregelungen oder muss ich bis 22:00 Uhr warten ?
    Danke für die Info

  • falko 30. Juli 2017, 10:14

    Ma eine Frage wie sieht es aus in der Erntezeit darf ich da auch Sonntags fahren mit dem LKW oder braucht man da eine Genehmigung ……

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 9:39

      Hallo Falko,
      auch in der Erntezeit benötigen Sie eine Genehmigung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lina 7. Juli 2017, 10:21

    Guten Tag,
    koennen Sie mir bitte helfen.
    unserer LKW (40t gesamtgewicht), muss von Hollnd (Venlo) nach Krefeld am Samstag (8.07.2017) bis 14:00 Uhr zum entladen sein.
    laut LKW-Fahrverbot am Wochenende und Ferienfahrverbot, kann er am Samstag die AB 40, 57, 44 fahren ?

    Vielen Dank fuer Ihre Hilfe im Voraus!

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 11:33

      Hallo Lina,

      die von Ihnen genannten Autobahnen sind nicht vom Samstagsfahrverbot betroffen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 30. Juni 2017, 10:11

    Hallo,
    ich möchte mit unserem gewerblich angemeldeten VW T4 und einem Autotrailer einen VW Polo aufladen und am Sonntag von Berlin nach Magdeburg holen. Der VW T4 ist nicht als LKW angemeldet, sondern als „SO. KFZ BAUTRUPPWAGEN“. Ist das erlaubt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 9:59

      Hallo Peter,

      das Fahrverbot an Sonntagen gilt ausschließlich für Lkw. Wenn Ihr Fahrzeug kein Lkw ist, sollten Sie damit fahren dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Axel 27. Juni 2017, 21:39

    Ich habe einen Nissan Navara NP 300 DoubleCap gekauft und in der Zulassung ist er als ‚Geländefz. Gü. bef.b.3,5t Pick-up‘ eingetragen. Wie ist das nun zu werten bezüglich des Sonntagsfahrverbotes? Könnt Ihr mir weiterhelfen, da bisher weder das Hauptzollamt noch die Kfz-Zulassung verbindliche Auskünfte geben konnte und sich mündlich gegenseitig die Zuständigkeit zuweisen. Ratlosigkeit macht sich breit. Ich habe eine schriftliche Anfrage an das Zollamt gestellt und werde, wenn gewünscht , hier berichten.

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 12:55

      Hallo Axel,

      wenn Sie sicher gehen wollen, sollten Sie sich mit der Frage an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gerd 15. Juni 2017, 0:54

    Hallo .
    Ich habe einen Geländewagen der als LKW zugelassen ist , zulässiges Gewicht 3,5 to .
    darf ich meinen 1600 kg schweren Wohnwagen damit an Son und Feiertagen .
    Im Straßenverkehr bewegen ?

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 10:17

      Hallo Gerd,

      den Geländewagen dürfen Sie auch an Sonn- und Feiertagen bewegen. Der Wohnwagen darf allerdings nicht angehängt werden, da diese Kombination unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fällt.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Vera 26. Mai 2017, 0:37

    Hallo, ich fahre einen VW T5, LKW-Zulassung. Mit Wohnwagen angehängt sind wir unwissend losgefahren (Feiertag), von Polizei auf einem Autohof aufgeklärt worden, dass wir eine Ausnahmegenehmigung bräuchten, um weiterfahren zu dürfen. Oder bis 22Uhr warten und weiterfahren. Soweit klar. Nun sind wir weiter gefahren. Gedanken macht der Rückweg, den wir Sonntag antreten wollten, aber ja dann ebenfalls erst um 22Uhr losfahren dürfen – oder schon Samstag abreisen müßten.
    Nun meine Frage:
    Muß ich eine Genehmigung bei „meinem“ Amt beantragen oder kann ich das auch am Zielort tun? (Oder bekomme ich wohlmöglich so oder so gar keine?) Danke Euch für Antwort/en

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 9:07

      Hallo Vera,
      in diesem Fall ist die Straßenverkehrsbehörde am Wohnort zuständig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Suta 25. Mai 2017, 4:23

    Meine frage ist haben noch 120km bis firma mögklich fahren bei bundestrase mit lastwagen mit megatrailer danke

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:46

      Hallo Suta,
      für die gewerbliche Nutzung von Lkws ist an Feiertagen eine Sondergenehmigung notwendig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 22. Mai 2017, 17:20

    Sehr geehrtes Bussgeld – Info Team,
    ich habe folgende Frage. Ich fahre einen Kastenwagen zulässiges Gesamtgewischt 3,5 t und es darf einen 3,5 t Anhänger ziehen. Bauartbedingt ist es ein Fahrzeug für den Gütertransport mit einer N1 Zulassung aber als Bezeichnung steht nicht LKW in der Zulassung sondern VAN. Darf ich mit diesen Fahrzeug auch an Sonn – und Feiertagen im Anhängerbetrieb unterwegs sein?
    Und wie ist es mit einer PICKUP Bezeichnung in der Zulassung aus?

    Ich habe mich mit diesen Tema schon ans BAG gewendet aber dort wollte oder konnte man mir keine Antwort auf diese Fragen geben.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 11:24

      Hallo Marcel,

      es handelt sich dabei um eine Art Grauzone. Es kommt darauf an, ob das Fahrzeug zum Gütertransport geeignet ist. Selbst wenn der Transporter als PKW zugelassen wurde, kann unter Umständen das Fahrzeug als LKW eingestuft werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Remoulade 20. Mai 2017, 14:55

    Ich habe hier vieles gelesen, aber nicht alles.
    Folgendes Beispiel ist für mich interessant: ich fahre einen 3t Transporter (Ablastung auf 2,8t, weil ich kein Fahrtenbuch mehr führe) und möchte privat mit einen Wohnanhänger an die See fahren. Kann ich, aber halt nicht an Sonn- und Feiertagen. Richtig?

    Mir sagte nämlich ein guter Freund, dass, wenn ich privat mit diesem Gespann unterwegs bin, auch an Sonn- und Feiertagen fahren darf. Stimmt das?

    Wenn es wirklich nicht erlaubt ist, kann man doch zur Vereinfachung davon ausgehen, dass keine LKW (auch Transporter mit LKW- Zulassung) mit mehr als 2 Achsen an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein dürfen, oder?

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 8:27

      Hallo Remoulade,

      wenn der Transporter als LKW angemeldet oder so ausgestattet wurde, dass er zum Gütertransport geeignet ist (Ladefläche etc.) dann könnte es Probleme geben, denn LKW mit Anhänger dürfen Sonn- und Feiertags nicht verkehren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Harald 16. Mai 2017, 14:37

    kann ich an den Feietagen jetzt zu Himmelfahrt meine 2 Achser Sattelzugmaschine Solo Leergewicht 6,3t (ohne Auflieger, ohne jede Ladung, nichts auf der Sattelplatte) leer fahren lassen. In dem Fall von Köln nach Berlin?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 9:31

      Hallo Harald,

      das Sonntagsfahrverbot gilt für Fahrzeuge über 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts sowie LKW mit Anhängern, unabhängig vom Gesamtgewicht. Ihr Fahrzeug dürfte nicht darunter fallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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