Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 2146 comments… Kommentar einfügen }
  • Markus 22. Juni 2015, 11:02

    Hallo, ich wurde vor über einem Jahr 2 Mal geblitzt, einmal waren es ca. 7 Km/h zu schnell (15 Euro) und einmal 12 Km/h (25 Euro)! Nun wurde ich wieder geblitzt mit ca. 10-15 Km/h zu schnell. ein drittes mal in der Probezeit. Was bedeutet das nun für mich? Muss ich Nachschulung machen?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:13

      Hallo Markus,

      wahrscheinlich müssen Sie keine Nachschulung machen und auch sonst keine Auswirkungen auf Ihre Probezeit befürchten, denn dies ist erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h der Fall.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dirk 19. Juni 2015, 18:00

    Ich habe mein Führerschein am 10.02.2015 erhalten und befinde mich deshalb in der Probezeit. Am 21.05.2015 würde ichich mit 1,27 Promille angehalten. Normale Kontrolle ohne Gefährdung. Dennoch bleibt ja die laut Gesetzt die Fahrunsicherheit. Vorher noch keine Verstöße. Welche Maßnahmen werden auf mich zu kommen. Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:38

      Hallo Dirk,

      eine Trunkenheitsfahrt gilt ab einer Promillegrenze von 1,1 Promille. Vor Gericht entscheidet man welche Konsequenzen anfallen. Es kann auch eine MPU verordnet werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • David 19. Juni 2015, 7:10

    Hallo , bin in der probezeit und wurde über rot geblitzt was erwartet mich ? Lg

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:40

      Hallo David,

      ein Rotlichtverstoß gilt als A-Verstoß. Eine Verlängerung der Probezeit und ein Einladung zu einem obligatorischen Aufbauseminar ist die Folge. Dazu kommen noch die Sanktionen für einen Rotlichtverstoß, die Sie der Bußgeldtabelle hier entnehmen können: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Laura 18. Juni 2015, 18:31

    Hallo,

    Hab einen a verstos begangen, habe dadurch an einen aufbauseminar teilgenommen. Ein paar Wochen später war der nächste a verstos. Hab dann ne Einladung zu einen freiwillig Seminar bekommen, dieses Seminar aber nicht gemacht. Heute wurde ich mit Handy am Steuer erwischt. Mit was muss ich rechnen? Bitte um schnelle Antwort.

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:47

      Hallo Laura,

      der Verstoß „Handy am Steuer“ ist ein B-Verstoß. Sofern Sie in der Probezeit noch einen zweiten B-Verstoß begehen, kann Ihr Führerschein entzogen werden. Ansonsten gibt es außer dem Bußgeld und einem Punkt keine weiteren Konsequenzen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • maho 17. Juni 2015, 0:11

    Hallo wurde vor ca. Über ein jahr geblitzt mit 180kmh auf der Autobahn mit den Handy auf den Ohr .erlaubt waren 130 also glaub ich War das ein A und B Verstoß ja aufjedenfall habe ich eine Strafe zahlen müssen und aufbauseminar und die probezeit auf 4 jahre verlängert .Habe ich auch alles absolviert und bezahlt und erledigt.So und jetzt bin ich noch in der probezeit und wurde heute angehalten weil ich über rot gefahren bin über 2 sek wollt jetzt fragen ob mein Führerschein entzogen wird weil ich ja schon a und b Verstoß hatte oder ?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:58

      Hallo,

      nein, Ihr Führerschein wird Ihnen wohl nicht entzogen, denn der zweite A-Verstoß – der mit dem Rotlichtverstoß nun vorliegt – führt in der Probezeit zu einer Einladung zu einem fahrpsychologischen Training. Dieses ist jedoch freiwillig. Beachten Sie jedoch, dass die regulären Sanktionen laut Bußgeldkatalog für die Verkehrsordnungswidrigkeit anfallen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daniela 16. Juni 2015, 21:57

    Hallo,

    hat man im Parkhaus ein Auto beschädigt und man ruft die Polizei, dann bekommt man eine Verwarnung n Höhe von 30,00 Euro. Ist das ein B-Verstoß?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:02

      Hallo Daniela,

      das ist abhängig von der genauen Tat, die Ihnen vorgeworfen wird. Wenn Sie uns die Tatbestandsnummer mitteilen, können wir Ihnen Auskunft hierzu geben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 16. Juni 2015, 17:07

    Hallo, ich habe noch 2 MONATE BIS ZUM ENDE meiner Probezeit, in dieser Zeit wurde ich 2mal geblitzt (1mal außerorts mit 16km/h zu viel und 1mal innerorts 8 km/h zu viel). Heute ein drittes Mal innerorts mit ~18km/h zuviel. Muss ich außer dem Bußgeld mit weiteren Maßnahmen rechnen? Und was wenn es evtl. doch 21km/h zuviel waren?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:11

      Hallo Peter,

      sofern Sie einmal die Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten haben, wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
      Ansonsten fallen nur die Bußgelder an, die Sie der Tabelle entnehmen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas 16. Juni 2015, 16:12

    Guten Tag,

    habe schon das Aufbauseminar gemacht, meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert. Wurde in der 30iger Zone, unangeschnallt, mit abzüglich Toleranz und Tachoanzeigen-Abweichung knapp 50 geblitzt. Was nun?

    • Andreas 16. Juni 2015, 18:08

      oder nehmen wir mal an ich bin doch 21km/h zu schnell gefahren. das wären somit in der verlängerung der probezeit 1 A-Verstoß und 1 B- Verstoß?

      Was kommt auf mich zu ..?

      • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:06

        Hallo Andreas,

        diese Geschwindigkeitsüberschreitung ist ein A-Verstoß. Der zweite A-Verstoß führt dazu, dass Sie eine Einladung zu einem fahrpsychologischen Training erhalten.

        Ihr Bußgeld-Info Team

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:11

      Hallo Andreas,

      dies ist kein A-Verstoß und wird auf Ihren Probezeit-Führerschein wohl keine Auswirkungen haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Max M. 16. Juni 2015, 15:06

    Hallo,
    mir wurde vor 3 Jahren aufgrund von Alkohol am Steuer die Fahrerlaubnis für 1 Jahr entzogen, fahre nun seit 2 Jahren wieder da ich MPU und Seminare erfolgreich überstanden habe.
    Vor einigen Wochen wurde ich nun mit 27 km/h außerorts zu schnell geblitzt.
    Da ich mich ja noch in der Probezeit/Verlängerten Probezeit befinde bange ich nun um eine neue Entziehung der Fahrerlaubis. Was kommt den nun genau alles auf mich zu?
    Vielen Dank im Vorraus

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:12

      Hallo Max,

      erst der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Sofern Sie bereits in der verlängerten Probezeit sind, hat der zweite A-Verstoß die Folge, dass Sie zu einem fahrpsychologischen Training eingeladen werden, aber der Besuch ist freiwillig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • mikail 16. Juni 2015, 13:21

    Ich wurde an einer ROTEN AMPEL ohne Sicheheitsgurt und mit meinem Handy in der Hand erwischt. Mir wurde gesagt, dass ich mit 90-100 Euro rechnen muss. Was kommt jetzt genau auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:15

      Hallo,

      je nach dem, ob die Behörde die Vergehen als Tateinheit oder als Tatmehrheit betrachtet, können Bußgelder und Punkte für all diese Vergehen anfallen. Oder aber nur das Vergehen mit dem höchsten Bußgeld (der Rotlichtverstoß) wird verfolgt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • AnnMarie 16. Juni 2015, 8:02

    Hallo.
    Ich hatte gestern einen Auffahrunfall, wobei meine Schürze vom Auto verschoben ist. Der Polizist hat mir einen Zettel gegen wo drauf steht das ich 35 € Verwarungsgeld zahlen muss. Muss ich da dann auch zu einen Aufbauseminar?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:16

      Hallo,

      bei einem Verwarngeld von 35 Euro liegt im Normalfall kein A-Verstoß vor, somit hat dies keine direkten Auswirkungen auf Ihren Probezeit-Führerschein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • YVONNE 15. Juni 2015, 22:10

    Hallo,
    Wurde vor ca. Einem Monat geblitzt mit 58 kmh (Toleranz bereits abgezogen) in einer 50 zone und heute noch einmal mit ca. 61kmh in einer 50er Zone (ohne Toleranz abgezogen). Bin noch in der probezeit.
    muss ich ein aufbauseminar besuchen oder bekommen ich erneut nur ein Bußgeld?
    Danke!

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:18

      Hallo Yvonne,

      Sie müssen nur die Bußgelder bezahlen. Diese geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen haben auf den Probezeit-Führerschein keinen Einfluss.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Angelo 15. Juni 2015, 20:34

    Hallo,
    Ich wurde lezten monat mit 7 kmh zuviel (außerorts) geblitzt .
    Und diese woche wurde ich wieder mit nichtganzen 10 km/h zuviel geblizt .
    Was erwartet mich jezt ( ich binn noch in der probezeit)

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:19

      Hallo Angelo,

      auf die Probezeit haben diese geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen keinen Einfluss. Sie müssen nur die Bußgelder bezahlen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andre 15. Juni 2015, 18:17

    Hallo ich wurde 2 mal mit knapp 27 kmh zu schnell geblitzt danach habe ich erst das aufbauseminar abgelegt und dann ist vorerst nichts mehr passiert jetzt aber wurde ich heute nochmal mit 35 kmh zu viel geblitzt
    Wie schaut das aus wird mir der führerschein entzogen ? Oder wird mir die verkehrspsychologische beratung angeboten?
    In 3 monaten wäre meine probezeit zuende

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:20

      Hallo Andre,

      Sie erhalten das Angebot, ein fahrpsychologisches Training zu besuchen. Dies ist aber freiwillig. Den Führerschein dürfen Sie behalten, erst bei einem weiteren A-Verstoß in der Probezeit wird er entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • maki 14. Juni 2015, 22:47

    Hallo Ich wurde in autobahn geblitzt es war erlaubt 100km. und ich habe 140km das ist das erste mall das ich geblitzt wurde bin auch in probezeit welche strafe werde ich kriegen

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:39

      Hallo Maki,

      Sie erhalten eine Einladung zu einem Aufbauseminar und Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Zudem müssen Sie ein Bußgeld von 120 Euro zahlen und erhalten einen Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • eray 14. Juni 2015, 15:20

    und bis man das aufbauseminar gemacht darf man nicht fahren oder wie ist das?

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:40

      Hallo Eray,

      doch, Sie dürfen in dieser Zeit auch fahren, erst wenn Sie in der eingeräumten Frist das Aufbauseminar nicht besucht haben, wird der Führerschein entzogen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hakan 13. Juni 2015, 16:34

    Hallo,
    ich habe während meiner Probezeit das Rotlicht missachtet und wurde dabei geblitzt. Aufbauseminar hatte ich auch hinter mir und Probezeitverlängerung in folge. Vor kurzem wurde ich erneut beim Rotlicht geblitzt und ich befinde mich noch in der verlängerten Probezeit. Womit muss ich rechnen? danke

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:45

      Hallo Hakan,

      wenn Sie in der verlängerten Probezeit einen erneuten A-Verstoß begehen, erhalten Sie die Einladung zu einem fahrpsychologischen Training, der Besuch ist jedoch freiwillig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Moni 12. Juni 2015, 21:45

    3Monate vor Ablauf der Probezeit musste ich für’s Missachten der roten Ampel( 1sek. rote Phase) am Aufbauseminar teilnehmen und meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. 5 Tage vor Ablauf der verlängerten Probezeit wurde ich beim Nichteinhalten des Sicherheitsabstands (Geschwindigkeit 139km/h, Abstand 29m) erwischt. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:50

      Hallo Moni,

      in diesem Fall erhalten Sie schlimmstenfalls eine Einladung zu einem verkehrspsychologischen Training, der Besuch ist jedoch freiwillig. Die Probezeit wird nicht erneut verlängert. Sie erhalten ebenfalls die üblichen Sanktionen, die Sie der Bußgeldtabelle entnehmen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tobias D. 12. Juni 2015, 20:27

    Hallo, ich wurde heite auf der autobahn (100) mit 123 geblitz die toleranz habe ich noch nicht berechnet. Was habe ich zu erwarten.

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:52

      Hallo Tobias,

      mit Berücksichtigung der Toleranz werden Sie wohl ein Bußgeld von 30 Euro erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • noel 11. Juni 2015, 10:38

    Hallo,
    ich habe nun 2 Monate mein Führerschein un bin auch logischerweise in der Probezeit.
    Vor ca. 1 Monat habe ich beim Rückwärtsparken eine Ampel gestreift und habe an mein Fahrzeug einigen Schaden verursacht, an der Ampel war jedoch nichts. Also bin ich weiter gefahren. Ich fuhr zusammen mit einem Freund zur Promenade um etwas essen zu gehen. Wir Parkten das Auto auf einem 3 Stöckigen Parkhaus. Nun nach dem Essen, stiegen wir im Auto und fuhren ( laute Musik ) los. Wir waren weit und breit das einziege Fahrzeug dort. Nun sind wir im Erdgeschoss gelandet, und da kommt vor mein Auto ein Schwarz gekleideter Mann der mir per Handzeichen befiehlt anzuhalten. Ich halte nun an und mach das Fenster ein spalt weit auf, der Mann bittet mich den Motor auszuschalten und aus dem Auto zu Steigen. Was ich aber ablehnte und ihn daraufhin fragte was er von mit möchte. Er erzählt mir “ ich hätte eine Sachbeschädigung begangen“, und mich bitte Ausweisen soll. Ich aber abgewiesen, nun wirde der Mann ungeduldig und packt sich mit seinen Händen an mein Fenster. Daraufhin habe ich Panik bekommen und bin los gefahren, der Mann hat sich bis ca 10-15 kmh an meine Auto festgehalten und hat dann losgelasssenist aber sofort wieder aufgestanden um meine Kennzeichen zu erfasssen. ca halbe stunde später bekomme ich einen Anruf von meiner Mutter, die Polizei sei Zuhause und geben an dass ich eine Person angefahren habe, und wird sofort zur Polizeistelle stellung nehmen soll. Wir Natürlich sofort dahin. Bilder von der Polizei wurden vom Vorunfall sofort gemacht, habe auch den vorunfall sofort angegben, spuren von meinem Fahrzeug und alles wurden an der Ampel festgestellt und wurden auch abfotogarfiert. Aussage zur Parkahaussache habe ich nicht gemacht. Da ich mir einen Anwalt genommen habe.
    Der Mann sei wohl ein Security Mitarbeiter des Parkhauses, VORWURF: Unfallflucht vom Vorunfall an der Anpel, Unfall mit Personenschaden( ich habe wohl den Security Mitarbeiter angefahren, ich weis zwar nicht wie aber ok.)

    Meine Frage, Was kommt da wegen dem Führerschein auf mich zu? Ich und mein Anwalt haben nun ! Monat später immer noch nicht erfahren. Der Führerschein wurde mir vorlläufig entzogen und auch nach 3 Tagen vom Richter aus betsätigt das er erstmal vorlläufig entzogen wird.

    MFG

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:59

      Hallo,

      bitte fragen Sie Ihren Anwalt, welche Auswirkungen die Fahrerflucht auf Ihren Führerschein haben wird. Es kann Sie hier detaillierter beraten und genauere Prognosen geben, als uns das hier möglich wäre.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Niko 10. Juni 2015, 9:12

    Guten Morgen,
    wurde wiederholt geblitzt und die Bescheide sind auch eingegangen.
    jedoch waren es die beiden male unter 20 km/h und bin noch ein Jahr in der probezeit.
    kommt da noch was wegen einem Aufbauseminar oder muss ich erst was befürchten wenn ich ein 3tes mal beblitzt werde .

    LG Niko.

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:08

      Hallo Niko,

      die Probezeit wird erst verlängert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von ab 21 km/h.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Diana 9. Juni 2015, 16:59

    Hallo,
    Mein Mann wurde gestern in einer 30zone geblitzt… Er fuhr um die 70 km/h….In probezeit.

    Er hat schon einmal seinen Führerschein wegen canabis verloren(in probezeit) , musste mpu machen und hat sein Schein letztes Jahr wieder bekommen.
    Wird ihm jetzt der Führerschein entzogen?

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:10

      Hallo,

      die Probezeit Ihres Mannes wird verlängert und er muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • diwayne 9. Juni 2015, 14:49

    Hallo… ich hab da ne frage…. meine probezeit ist auf 4 jahre hab nen aufbauseminar mut gemacht anschliessend positiv auf thc …. mpu erfolgreich bestanden dann noch das besondere aufbauseminar mit gemacht … führerschein wieder bekomm und dann wurd ich in ner 30 geblitz als uch auf tacho guckte 45-48kmh jettt die frage was passiert wenn ich ueber 21kmh komm

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:11

      Hallo,

      bei einem dritten A-Verstoß in der Probezeit ist der Entzug des Führerscheins die Konsequenz.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • jendrik 8. Juni 2015, 12:08

    Hallo,
    Auf mein Vorigen Kommentar ist mir dies bezüglich der lage noch nicht ganz klar.
    Muss ich mit Einem führerschein entzug rechnen?
    sprich z.b. 1 jahr sperre, MPU und in dem jahr nach weisen das ich keine Drogen mehr genommen hab und dann den Führerschein nochmal komplett neu machen in der Fahrschule?
    Oder das ich ein paar Monaten sperre bekommen zu MPU muss und ihn dann wieder bekomme?
    danke für die schnelle hilfe!
    gruss
    Jendrik

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:22

      Hallo Jendrik,

      das wahrscheinliche Vorgehen ist: Vor Gericht legt man eine Sperrfrist fest. Innerhalb dieser haben Sie keinen Führerschein und dürfen auch keinen beantragen. Wie lange die Sperrfrist ist, kann hier nicht vorhergesagt werden. Nach der Sperrfrist müssen Sie den Führerschein neu beantragen; die Behörde kann eine MPU verordnen und da der Führerscheinentzug aufgrund von Drogen stattfand, als Auflage zur MPU Abstinenz-Nachweise verlangen. Ein solches Vorgehen ist denkbar – aber das Vorgehen ist auch immer von individuellen Entscheidungen der Behörde abhängig.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • jendrik 8. Juni 2015, 9:46

    Hallo,
    Ich wurde gestern von der Polizei angehalten.
    Zu der Zeit bin ich unter drogen einfluss (cannabis) gefahren.
    Ich habe die tat letzendlich zu gegeben und habe mich freiwillig einen urintest unterzogen.
    Der Test auf Kokain war aber auch positiv, Kokain hatte ich aber zuletzt Freitag auf einer party Genommen weswegen ich.das nicht verstehen konnte und mir dann noch einmal blut abgenommen wurde.(Sonntag war die verkehrs kontrolle)
    ich habe mein Führerschein seit knapp 1 1/5 jahren und wurde noch nie geblitzt oder der Artige Ereignisse.
    Mit was muss ich in dem Fall rechnen?
    gruss
    Jendrik

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:55

      Hallo Jendrik,

      es könnte sein, dass die zuständige Behörde Sie aufgrund des Drogenkonsums als nicht fahrtauglich einstuft und eine MPU verordnet. Im Zuge der MPU müssten Sie dann wohl Abstinenznachweise einreichen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Christina 7. Juni 2015, 13:53

    Hallo,
    Ich hatte letzte Woche einen Unfall, ich bin in Schritttempo auf einer Seitenstraße ein bisschen rückwärts gefahren und hab das Auto hinter mir nicht gesehen. Bin dem vorne drauf gefahren und wir haben die polizei gerufen, da wir keine Zeugen hatten und nicht sicher war ob im inneren des Autos ein Schaden ist. Sichtbar war keiner direkt. Jetzt hat sich raus gestellt, dass kein Schaden an unseren beiden Autos ist, aber ich bin noch in der Probezeit und die Polizei meinte am Unfallort, dass würde mich eine Strafe Kosten und ich müsste ein aufbauseminar machen. Stimmt das? Ein Bekannter von uns meinte, dass ich ja keinen Schaden verursacht hätte und wenn was von der Polizei kommen würde, sollte ich es anfechten. Würde das was bringen?
    Liebe Grüße Christina

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 8:59

      Hallo Christina,

      das Rückwärtsfahren ist in diesem Fall tatsächlich ein A-Verstoß und führt zu einer Verlängerung der Probezeit sowie der Einladung zu einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Dazu kommt ein Bußgeldbescheid über 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Alissa G. 6. Juni 2015, 0:21

    Hallo,

    letztens wurde ich geblitzt als ich von der autobahn runtergefahren bin. Zugelassene Geschwindigkeit war 50 km/h bin aber 80 km/h gefahren. Was wird jetzt genau passieren? Bin nämlich noch in der Probezeit die eigentlich fast vorbei wäre.

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:10

      Hallo Alissa,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h in der Probezeit zieht eine Verlängerung der Probezeit nach sich, und Sie müssen ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.
      Zudem erhalten Sie einen Bußgeldbescheid mit den regulären Sanktionen gemäß Bußgeldtabelle.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sam 4. Juni 2015, 17:30

    Hallo,
    habe heute nach knapp 5 1/2 Wochen bescheid bekommen das ich eine Rote Ampel überfahren habe, die bereits länger als 1 Sekunde Rot war. Ich kann mich daran nicht mehr wirklich erinnern und wenn man geblitzt wird sollte man es ja eigentlich sehen, würde es sich lohnen dagegen vorzugehen?
    Desweiteren wollte ich fragen was auf mich zu kommt bzw was für kosten und Konsequenzen auflaufen.

    Lg Sam

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:16

      Hallo Sam,

      Sie oder Ihr Anwalt können Akteneinsicht beantragen, um die Beweisfotos zu sehen. Außerdem können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, wenn dieser Ihnen ungerechtfertigt vorkommt. Lassen Sie sich vorher von einem Anwalt dazu beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jo 3. Juni 2015, 10:34

    Hallo,
    Was geschieht, wenn einem vorgeworfen wird, die Vorfahrt missachtet zu haben? Bußgeld und 1 Punkt stand in dem Brief.

    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:32

      Hallo,

      das hängt vom genauen Vergehen ab; Vorfahrtsverstöße mit Gefährdung werden beispielsweise härter bestraft. Ein Vorfahrtsverstoß kann eine Verlängerung der Probezeit zur Folge haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Max 28. Mai 2015, 21:19

    Hallo
    Ich bin noch in der Probezeit, und habe einen Unfall unter BtM verursacht, und den Unfallort dann verlassen (kein personen schaden) Krazer an der Stoßstange

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2015, 10:05

      Hallo Max,

      Fahrerflucht ist eine Straftat. Die Drogenfahrt wird ebenfalls harte Sanktionen nach sich ziehen – bis hin zum dauerhaften Führerscheinentzug!

      Ihr Bußgeld-Info Team

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