Verkehrsüberwachung: Welche Behörden über den Verkehr wachen

Verkehrsüberwachung soll die Sicherheit im Straßenverkehr und den Stadtplan langfristig verbessern.
Verkehrsüberwachung soll die Sicherheit im Straßenverkehr und den Stadtplan langfristig verbessern.

Die Überwachung des Verkehrs ist aus vielen Gründen notwendig und sinnvoll. Einerseits soll die mobile und stationäre Verkehrsüberwachung für die Einhaltung der Regeln sorgen. Mitmenschen, die den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zugetan sind und auf den Straßen dagegen verstoßen, sollen so „aus dem Verkehr gezogen“ werden. Hierzu dienen Blitzer, Polizeikontrollen und andere Methoden der Verkehrsüberwachung.

Andererseits muss der Straßenverkehr an wichtigen Knotenpunkten konstant überwacht werden, um den Verkehrsfluss zu untersuchen und Möglichkeiten zu entwickeln, diesen zu entspannen.

So sollen Unfälle und Staus vermieden werden. Oftmals kommen zu diesem Zweck Verkehrsüberwachungskameras zum Einsatz.

Im Folgenden erklären wir, wie Methoden zur Verkehrsüberwachung funktionieren und welche Erfolge man sich dadurch verspricht. Außerdem beschäftigen wir uns mit der Frage, welche Behörde beispielsweise die Überwachung des ruhenden Verkehrs übernimmt oder ob es auch private Verkehrsüberwachung gibt.

Verkehrsüberwachung zur Wahrung der Sicherheit

Es ist eine wichtige Aufgabe von Polizei und Kommunen, für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, um das Leben in der Stadt übersichtlicher und sicherer zu machen. Oftmals konzentriert sich die Verkehrspolizei darauf, Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Vergehen durch Kontrollen und mobile Verkehrsüberwachung aufzudecken.

Die kommunale Verkehrsüberwachung (KÜV) hat dagegen meist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Auge und stellt stationäre Blitzer auf, um Raser wenigsten an bekannten Gefahrenstellen im Zaum zu halten.

Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs

Radaranlagen, Induktionsschleifen, Lichtschranken und sogar Laser: deutsche Straßen sind gespickt mit Blitzern. Oftmals sind stationäre Blitzer kommunales Eigentum. Sie sollen zur Verbesserung der dortigen Sicherheitslage führen.

Manch einem kommt der Gedanke, dass Kommunen die stationäre Verkehrsüberwachung als lukrative Einnahmequelle nutzen. Schließlich fließen die Bußgelder von Temposündern in die Stadtkassen. Allerdings passen die Einwohner ihre Geschwindigkeit bei bekannten Blitzern oftmals an, sodass an diesen Stellen objektiv weniger Gefahr herrscht als ohne Verkehrsüberwachung.

In einigen Kommunen übernimmt das Ordnungsamt die Verkehrsüberwachung. In größeren Städten ist dafür oftmals eine eigene Verkehrsbehörde zuständig.


Polizisten sind dagegen in der Regel mit Laser-Pistolen oder anderen mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten unterwegs. Sie konfrontieren den Verkehrssünder oftmals direkt und nehmen dessen Personalien auf. Somit umgehen sie den manchmal umständlichen Ablauf eines Bußgeldverfahrens, bei dem der Fahrer ermittelt werden muss, weil in Deutschland die Fahrerhaftung gilt.

Ein Bußgeldbescheid, dessen Blitzerfoto unscharf oder aus anderen Gründen unkenntlich ist, kann unter Umständen ungültig sein – es muss ein eindeutiger Beweis über die Identität des Fahrers vorliegen.

I Rahmen einer Polizeikontrolle können die Beamten jedoch noch andere Maßnahmen der Verkehrsüberwachung zur Gefahrenvermeidung ergreifen. So wird unter Umständen geprüft, ob der Fahrer nüchtern ist, oder die 0,5-Promillegrenze überschreitet. Auch Fahrer ohne Fahrerlaubnis haben schlechte Karten, bei einer Kontrolle ungeschoren davon zukommen.

Halte- und Parkverstöße: Manuelle Verkehrsüberwachung

Natürlich bedarf es auch bei abgestellten Fahrzeugen der Überwachung. Ruhender Verkehr bezeichnet also stehende Fahrezeuge, die unter Umständen Fußgänger, Fahrradfahrer oder auch andere Autos behindern. Es ist stets an dafür vorgesehenen Stellen zu parken oder wenigsten an Orten, an denen keine Behinderung anderer entstehen kann.

Die kommunale Verkehrsüberwachung übernimmt oft Aufgaben wie Kontrolle des ruhenden Verkehrs.
Die kommunale Verkehrsüberwachung übernimmt oft Aufgaben, die den Stadtplan betreffen – z. B. Kontrolle des ruhenden Verkehrs.

Politessen und Politeure sind für diese Art der Kontrolle zuständig. Ruhender Verkehr wird also durch Menschen überwacht. Bisher kommen keine vollautomatischen Techniken zum Einsatz, die diese Aufgabe übernehmen könnten. Die Beamten haben bestimmte Straßenabschnitte im Auge und verteilen sogenannte Knöllchen an Falschparker. Dabei handelt es sich in der Regel um geringe Verwarngelder.

Sollte der Betroffene das Verwarngeld nicht bezahlen, kann sich auch der Verstoß eines Park- oder Halteverbots zu einem ausgewachsenen Bußgeldverfahren entwickeln.

Ist private Verkehrsüberwachung zulässig?

Oftmals beauftragen Kommunen aus Mangel an Beamten private Firmen mit der Wartung und Dokumentation ihrer Verkehrsüberwachungskameras und Blitzer. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, wenn es um den Einsatz privater Firmen zur öffentlichen Verkehrsüberwachung geht.

Auch Privatpersonen kümmern sich bisweilen um die Überwachung des Verkehrs. So wurden schon Blitzer-Attrappen entdeckt, die Grundstücksbesitzer in ihrem Garten aufstellten, um den Verkehr vor der Haustür auf diese Weise zu beruhigen. Dies ist prinzipiell nicht illegal, solange nicht tatsächlich eine Verwechslungsgefahr mit einem echten Blitzer aufkommen kann oder die Autofahrer abgelenkt werden. Außerdem darf eine solche Attrappe nur auf dem eigenen Grundstück stehen.

Des Weiteren können sich Bürger an lokale oder überregionale Radiosender wenden, um Staus, Gefährdungen auf der Fahrbahn oder auch Blitzer zu melden. Die Informationen werde an Radiohörer weitergegeben, sodass die private Verkehrsüberwachung der Allgemeinheit dient. Einen ähnlichen Effekt haben Apps, die Bürger dazu befähigen, als „private Hilfspolizisten“ Falschparker beim Ordnungsamt oder der Verkehrsbeörde anzuschwärzen. Ob diese Vorgehensweise jedoch dem Zusammenhalt der Bürgerschaft dient, bleibt zu diskutieren.


Blitzer-Apps und -Störer sind dagegen illegal, sobald sie auf dem Smartphone des Autofahrers installiert und einsatzbereit sind. Das ergibt sich aus dem 23. Paragraphen der StVO, der das Mitführen von Geräten verbietet, die dazu geeignet sind, Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung zu behindern.

Verkehrsüberwachung zur Optimierung des Verkehrsflusses

Wenn Verkehrsüberwachung zu geordnetem Verkehrsfluss führt, ist das gut für Einwohner und Wirtschaft einer Stadt.
Wenn Verkehrsüberwachung zu geordnetem Verkehrsfluss führt, ist das gut für Einwohner und Wirtschaft einer Stadt.

Vielleicht haben Sie schonmal Verkehrsüberwachungs­kameras gesehen. Sie sind oftmals an Ampeln installiert und direkt auf den fließenden Verkehr gerichtet. Diese Kameras dienen in erster Linie der Dokumentation des Verkehrs. Obwohl sie durchaus ein Videobild aufnehmen können, dient dieses in der Regel nicht der Ermittlung von Verkehrssündern. Die Kameras besitzen nur eine geringe Auflösung und sind nicht geeignet, Gesichter oder Kennzeichen zu identifizieren.

Mithilfe von Verkehrsüberwachungskameras können Beamte Ampelanlagen manuell bedienen und auf diese Weise den Verkehr zu Stoßzeiten beruhigen. Auch werden die Aufnahmen zur Analyse des Verkehrsflusses herangezogen, um stadtplanerisch langfristig Lösungen für Problemstellen im Straßenverkehr zu finden.

Allerdings gibt es auch Kameras zur Verkehrsüberwachung, die tatsächlich der Ermittlung von Verkehrssündern dienen. Einerseits können dies mobile Systeme sein, die in den Autos der Polizisten verbaut sind und bei der Verfolgung von Rasern eingesetzt werden.

Andererseits dienen Kameras bei der relativ neuen Methode des Section-Control-Systems auf Autobahnen der Überwachung größerer Straßenabschnitte. Dabei werden Temposünder anhand von automatisch angefertigten Aufnahmen identifiziert. Hier kommen hochentwickelte Programme zur Gesichts- und Kennzeichen-Erkennung zum Einsatz.

FAQ: Verkehrsüberwachung

Was gehört zur Verkehrsüberwachung?

Dazu gehören nicht nur mobile und stationäre Blitzer, sondern auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs (also z. B. Parken).

Wer entscheidet über die Verkehrsüberwachung?

In der Regel sind die Bundesländer bzw. Kommunen dafür zuständig. Bei Straßen die dem Bund gehören (z. B. Bundesautobahnen), ist auch der Bund zuständig.

Ist private Verkehrsüberwachung zulässig?

Je nach Region können Kommunen private Firmen mit der Verkehrsüberwachung beauftragen. Private Blitzer sind auf öffentlichen Flächen nicht erlaubt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (56 Bewertungen, Durchschnitt: 4,64 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert