Ab wann ein Fahrverbot verhängt wird: Fakten, Tipps und Hinweise

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Fahrverbot: Wann Sie dieses antreten müssen, erfahren Sie hier
Das Fahrverbot: Wann Sie dieses antreten müssen, erfahren Sie hier

Ein Fahrverbot ist ärgerlich, sind doch viele Berufstätige auf ihr Auto im Alltag angewiesen. Nichtsdestotrotz ist es manchmal unumgänglich, wenn zuvor eine nicht unerhebliche Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Und das geht manchmal schneller, als Sie denken. Wichtig ist hierbei dann vor allem die Frage, ab wann das Fahrverbot angetreten werden muss. Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, dieses in den Jahresurlaub zu legen, sodass dessen Auswirkungen sich nicht allzu sehr auf den Arbeitsalltag auswirken.

Ab wann droht ein Fahrverbot? Welche Vergehen lösen dieses aus? Wie lange kann es dauern? Wer die Antworten auf diese Fragen und noch mehr möchte, kann alles in diesem Ratgeber nachlesen. Hier erfahren Sie auch, ob es möglich ist, ein Fahrverbot umzuwandeln.

Weiterführende Ratgeber zur Frage, ab wann ein Fahrverbot droht:

 

Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn

In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.
In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.

Fahrverbot: Ab wann es droht

Ein Fahrverbot wird zumeist nicht alleinstehend verhängt. Im Regelfall ist es gekoppelt mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Ab wann genau droht also ein Fahrverbot?

Ab wie viel Punkten es verhängt wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber!
Ab wie viel Punkten es verhängt wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Zu schnell gefahren:
Zum einen können Fahrverbote ausgesprochen werden in Verbindung mit Geschwindigkeitsverstößen. Ab wann ein Fahrverbot für „zu schnell gefahren“ verhängt wird, legt dabei in Deutschland der aktuelle Bußgeldkatalog fest.

Außerorts gilt hierbei, dass ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h und mehr verhängt werden kann – innerorts bereits ab 31 km/h. Zunächst hat dies eine Dauer von einem Monat. Bei noch höheren Geschwindigkeiten können aber auch zwei oder drei Monate anfallen.

Ab wann also ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt wird, ist demnach abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Eine exakte Aufschlüsselung können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Ge­schwin­dig­keits­ü­ber­schrei­tungBuß­geld in €Punk­teFahrverbotFVer­bot
ab 41 km/h außer­orts1602(1 Monat)1 M
ab 51 km/h außer­orts2402(1 Monat)1 M
ab 61 km/h außer­orts4402(2 Monate)2 M
mehr als 70 km/h außer­orts6002(3 Monate)3 M
ab 31 km/h inner­orts1602(1 Monat)1 M
ab 41 km/h inner­orts2002(1 Monat)1 M
ab 51 km/h inner­orts2802(2 Monate)2 M
ab 61 km/h inner­orts4802(3 Monate)3 M
mehr als 70 km/h inner­orts6802(3 Monate)3 M


Außerdem können Sie ein Fahrverbot bekommen, wenn Sie an einem illegalen Kfz-Rennen teilnehmen.

Rotlichtverstoß:
Sind Sie schon einmal bei Rot über die Ampel gefahren, haben Sie sich sicherlich auch gefragt: „Ab wann bekomme ich ein Fahrverbot?“ Für die einfache Rotlichtmissachtung drohen lediglich ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Sobald diese jedoch eine Rotphase von einer Sekunde überschreitet beziehungsweise eine Gefährdung oder Sachbeschädigung gegeben ist, folgt in der Regel ein Monat Fahrverbot – zusätzlich zu einem nicht unerheblichen Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister.

Achtung: Wer in der Probezeit ist, muss mit früheren Fahrverboten rechnen, da besonders A-Verstoße streng geahndet werden.

Alkohol- und Drogenfahrten:
Wer mit Drogen oder Alkohol im Blut mit dem Auto unterwegs ist, dem droht in jedem Fall ein Fahrverbot. Dieses erhöht sich, sobald der Verstoß mehrfach begangen wird. Ab wann welches Fahrverbot verhängt wird, zeigt Ihnen die nachfolgende Tabelle:

TatbestandBußgeld in EuroPunkteFahrverbot
1. 0,5-Promilleverstoß50021 Monat
2. 0,5-Promilleverstoß1.00023 Monate
3. 0,5-Promilleverstoß1.50023 Monate
1. Verstoß gegen das Drogengesetz50021 Monat
2. Verstoß gegen das Drogengesetz1.00023 Monate
3. Verstoß gegen das Drogengesetz1.50023 Monate

Spezifische Ratgeber zum Fahrverbot:

 

Fahrverbot: Wann muss es angetreten werden?

Ab wann Sie ein Fahrverbot antreten müssen, richtet sich danach, ob Sie sich in den vergangenen zwei Jahren schon einmal etwas Gravierendes haben zu Schulden kommen lassen. Ist dies nicht der Fall, gelten sie als Ersttäter und dürfen sich innerhalb der nächsten vier Monate ab Rechtskräftigkeit des Fahrverbots, einen Monat heraussuchen, um das Verbot anzutreten.

Ein Fahrverbot kann also 1 Monat oder mehr dauern. Ab wie viel Punkten Sie ein Fahrverbot bekommen können, hängt vor allem von der Schwere der Tat ab. Generell gibt es für grobe Ordnungswidrigkeiten zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei Vergehen, die einen Punkt zur Folge haben, droht ein Fahrverbot normalerweise noch nicht.

Manchmal kann von der zuständigen Behörde auch ein zusätzliches Fahrverbot verhängt werden, obwohl dies laut Bußgeldkatalog gar nicht vorgesehen ist.

Bußgeld statt Fahrverbot: Ist eine Umwandlung möglich?

Bei wem der Arbeitsplatz die tägliche Autofahrt voraussetzt, den trifft ein Fahrverbot umso härter. Unter sehr strengen Voraussetzungen ist es möglich, statt einem Fahrverbot, ein höheres Bußgeld abzuleisten. Streben Sie das an, ist es ratsam, einen Anwalt um Unterstützung zu bitten. Mit dessen Unterstützung haben Sie die besten Chancen, ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten umgehen zu können.

FAQ: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei welchen Zuwiderhandlungen sind Fahrverbote möglich?

Fahrverbote können bei den unterschiedlichsten Verstößen im Straßenverkehr drohen. Besonders häufig geschieht dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen sowie Alkohol oder Drogen am Steuer.

Ab wann muss ich ein Fahrverbot antreten?

Gelten Sie als Ersttäter, können Sie sich innerhalb eines Zeitrahmens von vier Monaten selbst aussuchen, ab wann Sie das Fahrverbot antreten. Werden Sie als Wiederholungstäter angesehen, müssen Sie Ihren Führerschein zu dem Datum abgeben, das im Bußgeldbescheid steht.

Kann ich ein Fahrverbot splitten?

Nein, diese Option gibt es nicht. Selbst wenn Sie selbst entscheiden können, ab wann Sie das Fahrverbot antreten, muss es in einem Stück abgesessen werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Martins 7. März 2017, 15:42

    Hallo ich hab mal eine Frage ich bin gestern glaube ich geblitzt wurden außerorts und es war 70 km und ich glaube ich war 90km-95km zu schnell und bin noch in der Probezeit hab Angst vor mein Führerschein passiert da was mit ?!

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 9:44

      Hallo Martins,

      ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h oder mehr handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein einmaliger A-Verstoß während der Probezeit führt zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie zur Anordnung eines Aufbauseminars.Zudem fällt ein Bußgeld an, welches bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 21-25 km/h außerorts bei 70 Euro liegt. Zudem würde hierbei noch ein Punkt anfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sascha 4. März 2017, 16:47

    Hallo,

    ich musste letztes Jahr im August für 1 Monat mein Führerschein abgeben und habe 1 Punkt bekommen aufgrund der erhöhten Anzahl an Geschwindigkeitswidrigkeiten, bin dummerweise jetzt wieder 23 km/h zu schnell geblitzt worden, 175€ Geldstrafe und 1 Punkt. Auf der Rückseite steht „Hinweis zum Fahrverbot“ a und b ob ich 4 Monate Frist habe oder nicht, habe ich ja nicht weil ich in den letzten zwei Jahren schon geblitzt worden bin, jetzt kam als erstes die anhören und dann der Bußgeldbescheid mit den 175€ und 1 Punkt und auf der Rückseite mit dem „Hinweis zum Fahrverbot“ aber da steht auf der Forderseite nichts vom Fahrverbot und auch kein Zeitraum wie lange das Fahrverbot sein soll nur das der Bußgeldkatalog 1 Punkt vorsieht, was mich irritiert ist aber das das mit dem Hinweis zum Fahrverbot da steht mit a und b? Habe ich jetzt ein Fahrverbot oder nicht? Kommt da noch was extra? Nach den zwei Wochen Einspruch? Da steht aber auch bei b, sobald der Brief da ist, darf ich kein Auto mehr fahren und der Führerschein muss bei der Post abgegeben werden und per Einschreiben zur Behörde.

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 9:44

      Hallo Sascha,

      da uns der geneua Inhalt vom Schreiben der Behörde nicht bekannt ist, können wir Ihre Frage nicht beantworten. Wenn dort das Fahrverbot entsprechend vermerkt ist, müssen Sie nach der Rechtskraft den Führerschein abgeben und dürfen nicht mehr fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rudolf 24. Februar 2017, 7:00

    Hallo

    Ich würde am 11.2.17 geblizt 2 Wochen später kam das schreiben ab ich auch gleich bestätigt das ich es war und am 24.2.17 bekam ich 1 Monat Fahrverbot bekommen ist es noch gültig Weill es ja vom 11.1 .17 geblitzt wurden bin

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 11:05

      Hallo Rudolf,

      ja, das ist noch gültig. Die Behörden haben drei Monate Zeit nach der Tat den Bußgeldbescheid zu verschicken.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Chris 17. Februar 2017, 17:14

    Bin gestern von einem Kamarawagen gefilmt worden und bei 60 mit 107 gemessen.
    Da ich aber in den letzten zwei Monaten nschon zwei Punkte jeweils ein für Geschwindigkeitsüberschreitungen bekommen habe.
    Zähle ich noch als erst Täter oder habe ich eine Chance mit doppelter Zahlung mich rauszukaufen, da ich im Außendienst bin?

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 10:16

      Hallo Chris,

      als Wiederholungstäter gelten Sie, wenn Sie innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt werden. Der Führerschein ist dem Fall für einen Monat abzugeben. „Rauskaufen“ kann man sich leider nicht und ob Sie im Außendienst tätig sind, spielt auch keine Rolle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andrea 16. Februar 2017, 17:26

    Hallo, ich musste mein Führerschein für einen Monat abgeben da ich ein Rotlichtverstoß über eine Sekunde begangen habe. Mein Führerschein habe ich an einem 19.1. bei meinem Anwalt abgebeben, wobei ich auch eine quittung bekommen habe. Jetzt bekomme ich ein Schreiben das er am 20.1. bei der Behörde angekommen ist und ich erst am 19.2 24 uhr fahren darf ( 31 tage) darf ich laut Quittung jetzt am 18.2. 24 uhr fahren?

    • bussgeld-info.de 20. Februar 2017, 10:54

      Hallo Andrea,

      wenn in dem Schreiben vermerkt ist, dass Sie erst wieder ab dem 19.02. ab 24 Uhr fahren dürfen, dann dürfen Sie auch nicht vorher fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas 31. Januar 2017, 15:08

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,

    wenn ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben muss, was bedeutet dann konkret „ein Monat“? 30/31 Tage, oder z.B. vom 15. Februar bis 15. März..? Und packe ich einfach meinen Führerschein in einen Umschlag, oder füge ich ein Anschreiben bei?

    Liebe Grüße
    Lukas

    PS.: Danke für den guten Job, den ihr hier macht!

    • bussgeld-info.de 2. Februar 2017, 11:15

      Hallo Lukas,
      bei einem verhängten Fahrverbot beginnt die Frist erst mit Abgabe. Dafür der Führerschein von der zuständigen Behörde in Verwahrung genommen sein.Deshalb sollten Sie auch nachweisen können, dass der Führerschein bei der behörde eingegangen ist, zum Beispiel durch ein Einschreiben. Um eine Zuordnung zu ermöglichen, sollten Sie ein kurzes Anschreiben beifügen, auf dem Ihre Kontaktdaten und das Aktenzeichen vermerkt sind. Auch die persönliche Abgabe bei der Behörde ist meist möglich.

      Geht der Führerschein am 15. Februar ein, dann können Sie diesen am 14. März abholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 28. Januar 2017, 9:14

    Hallo ich habe vor ca. 8 Monaten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 21 km/h ein Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg bekommen. Jetzt ist mir dies leider wieder passiert. 29km/h außerorts zu schnell und einen Anhörungsbogen erhalten. Kann mir ein Fahrverbot drohen weil Wiederholgungstäter

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 12:12

      Hallo Alex,

      für ein Fahrverbot müssen Sie zweimal innerhalb von zwölf Monaten 26 km/h schneller als erlaubt fahren. Aber ein erhöhtes Bußgeld erwartet Sie vermutlich trotzdem.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Gerald A. 16. Februar 2017, 20:15

        Es reicht glaublich aus, wenn seit der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides bei einer Fahrt von mindestens über 26 km bis zur erneuten Fahrt von mindestens über 26 km ein Jahr vergangen ist, Gerald A. München.

  • Sascha 26. Januar 2017, 16:49

    Hallo,

    ich bin außerhalb mit 23 kmh geblitzt worden. Mir wurde von der Bußgeldstelle mitgeteilt, dass ich wenn ich innerhalb der letzten 12 Monaten mit über 26 kmh geblitzt wurde ich mit einem Fahrverbot rechnen müsste?!? Stimmt das, ich dachte man muss zweimal über 26 kmh darüber sein in einem Jahr?

    Zudem wurde gesagt, wenn ich bereits ein Fahrverbot hatte, dies auch Einfluss haben kann. Ich hatte bereits einen Monat Fahrverbot, da ich zweimal innerhalb von 12 Monaten mit 26 und 28 kmh Überschreitung geblitzt wurde. Dies liegt aber fünf, sechs Jahre zurück. Wie lange ist der Zeitraum der Bemessung, damit dies auch noch einwirkt?

    Herzlichen Dank vorab für die Beantwortung der beiden Fragen!

    Viele Grüße
    Sascha

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:34

      Hallo Sascha,

      in der Tat greift die sogenannte Wiederholungstäterregel bei der zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres.

      Die Regel gilt nur innerhalb eines Jahres. Allerdings können auch ältere vergangene Verstöße zu einer Erhöhung der Strafe führen: In diesem Fall wird Ihnen Beharrlichkeit vorgeworfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Henriette 25. Januar 2017, 14:35

    Hallo!

    Ich wurde mit 21 kmh zu viel geblitzt und man sagte mir, es gibt 2 Punkte und 70€ Bußgeld.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, wann es war, aber ich habe vor Längerem schon einmal 2 Punkte bekommen weil ich 2 mal geblitzt wurde.

    Nun meine Frage:
    1. Nach welchem Zeitraum „verfallen“ meine alten Punkte?
    2. Wenn die alten Punkte noch gültig sind, muss ich dann mit einem Fahrverbot rechnen?

    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 26. Januar 2017, 10:40

      Hallo Henriette,

      wie viele Punkte im Verkehrszentralregister vermerkt sind, können Sie kostenlos und direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abfragen. In der Auskunft sehen Sie dann auch, welche Punkte bereits verfallen sind.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ramona 12. Januar 2017, 18:16

    Hallo!
    Gestern hat mein Mann einen Zeugenbefragungsbogen bekommen, auf dem eindeutig ich zu sehen ist. Innerorts mit 23km/h zu schnell. 1 Punkt, 80€. Montag hatte ich das Gefühl an der selben stelle geblitzt worden zu sein (da wusste ich noch nicht, dass dort jetzt auch Blitzer aufgebaut werden dürfen. Der Ort ist nur 160 Meter lang). Ich vermute mit einer ähnlich hohen, wenn nicht sogar höheren Geschwindigkeit.
    Zu dem wurde ich im August 2015 außerorts mit 28 zu schnell geblitzt. Auch hierfür hat mein Mann einen Zeugenfragebogen im Oktober bekommen, bisher wurde ich aber noch nicht direkt angeschrieben worden, und habe noch keinen Bescheid erhalten. Ich vermute, weil die Sache inzwischen verjährt sein dürfte. Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen?

    • bussgeld-info.de 16. Januar 2017, 10:48

      Hallo Ramona,

      wenn die Tat verjährt ist, haben Sie mit keinen Folgen mehr zu rechnen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h innerorts zieht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich. Welche Konsequenzen bei der vermuteten weiten Geschwindigkeitsüberschreitung droht, hängt von der Höhe der Geschwindigkeit ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nara 3. Januar 2017, 20:29

    Hallo, ich habe ein Fahrverbot von einem Monat mit einer 4-monatigen Frist bekommen. Ich habe eine Frage und zwar gibt es eine Möglichkeit diese 4- monatigen Frist auf sieben oder acht Monaten , bis zum Urlaubsmonat August, zu verlängern (verschieben) und das Bußgeld rechtzeitig (innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft) zu bezahlen?
    Ich möchte Sie daraufhinweisen, dass das meine erste Strafe bzw. mein erstes Fahrverbot ist.

    Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:43

      Hallo Nara,

      als Ersttäter ist eine Verschiebung wahrscheinlich möglich. Definitive Antworten darauf kann Ihnen aber nur ein Anwalt für Verkehrsrecht geben. Weitere Infos dazu bekommen Sie auch hier: https://www.bussgeld-info.de/fahrverbot/verschieben/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ahmet y. 3. Januar 2017, 4:12

    ich habe mein früschein 1978 gemacht aber 1996 Habe für 1 ja Früschein abgegebein dürsch alkohl 1 ja später habe ich mein früschein bekomen ohne prüchfüng, kan ich jetz 125 Rohlle faren ja oder nein
    1 ja später Früscheinsteller hat mier Brief geschischt das ich Mein Früschein abzehollen ich Habei Mein Früschein Abgehollt . Nohmal darf ich 125 Rohlle fahrein.

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:33

      Hallo Ahmet,

      die sollte in der Tat gehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Svenja 21. Dezember 2016, 18:35

    Hallo,

    ich habe heute einen Unfall auf einem Supermarktparkplatz verursacht, weil ich beim Rechtsabbiegen etwas zu weit ausgeholt und deshalb ein von rechts kommendes geradeaus fahrendes Auto gestreift. Der Polizist sagte, das ist eine Ordnungswidrigkeit und dass hier ein Bußgeld fällig wird. Mit welcher Höhe muss ich rechnen und kann ich dafür Punkte bzw. ein Fahrverbot bekommen?

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 9:42

      Hallo Svenja,

      in der Regel wird hierbei kein Bußgeld fällig. Wichtig ist, dass eine Schadensregulierung durch die Versicherung erfolgt. Dazu sollten Sie alle relevanten Daten an diese weiterleiten. Unter Umständen werden Sie von Ihrer Versicherung als Unfallverursacher in den Beiträgen hochgestuft. Bei Fragen wenden Sie sich am besten auch direkt dorthin.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Andrea 20. Dezember 2016, 11:33

    Hallo,

    ich habe ein Fahrverbot von 4 Wochen. Am Freitag den 16.12.2016 habe ich meinen Führerschein zu der zuständigen Bussgeldstelle geschickt per Einschreiben mit Rückschein. Ab wann gilt dann mein Fahrverbot ?

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 9:53

      Hallo Andrea,
      die Fahrverbotsfrist beginnt mit dem Eingang des Führerscheins in der Bußgeldstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 4. Dezember 2016, 22:22

    Hallo,

    auf meinem Bescheid steht Fahrverbot ab Bußgeldbescheid. Muss ich meinen Führerschein jetzt einschicken oder bei der Wache abgeben oder darf ich einfach nur nicht fahren?

    Danke schon mal.

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:26

      Hallo Martin,

      wenn Ihnen ein Fahrverbot verhängt wurde, müssen Sie den Führerschein bis zu einem bestimmten Datum einsenden, welches im Bußgeldbescheid angegeben ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hermmann 1. Dezember 2016, 18:22

    Ich habe vor einem Jahr meinen Führerschein für einen Monat abgeben müssen (2x 26 km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten) und habe es jetzt dummerweise hinbekommen, 41 km/h außerorts zu schnell gewesen zu sein. Daher werde ich den Führerschein wieder einen Monat abgeben müssen und ich habe gelernt, dass man diesmal keine Frist von 4 Monaten bekommt, sondern dies sofort passiert (Nebenfrage: Droht mir zudem eine noch höhere Strafe als die 2 Punkte und einen Monat Führerscheinentzug dadurch?).

    Da ich den Führerschein im Dezember noch benötige ware meine Frage, wann der Führerschein effektiv abzugeben ist? Das erste wird ja der Anhörungsbogen sein, worauf dann der Bußgeldbescheid folgt. Ist es richtig, dass ich mit dem Bußgeldbescheid den Führerschein noch nicht abgeben muss sondern erst nach der Widerspruchsfrist von 2 Wochen?

    Einen Anhörungsbogen habe ich noch nicht erhalten, da ein Freund von mir einen Mietwagen geliehen hatte, den ich dann gefahren bin. Die Mietwagenstation hat der Behörde seine Daten genannt, ich denke mal, er wird jetzt ein Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen bekommen und mich dort nennen.

    Ist es realistisch, dass der ganze Prozess (bis zum effektiven Verlust des Führerscheins) bis Januar geht, damit ware mir dann sehr geholfen.

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2016, 10:34

      Hallo Hermmann,

      liegt die vorletzte Ordnungswidrigkeit noch keine 12 Monate zurück, ist das Strafmaß für das aktuellste Vergehen schwer vorherzusagen. In diesem Fall werden Sie als Wiederholungstäter bewertet und die Sanktionen fallen höher aus als gewöhnlich. In der Widerspruchsfrist haben Sie in jedem Fall noch die Möglichkeit zu reagieren. Der genaue Abgabetermin sollte jedoch im Schreiben vermerkt sein. Genaue Angaben zu der Prozessdauer bei der Behörde können wir leider nicht machen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Hermmann 5. Dezember 2016, 10:40

        Vielen Dank. Die vorletzte Ordnungswidrigkeit wurde am 01.10.2015 rechtskräftig, das aktuelle Vergehen wurde am 24.10.2016 „geblitzt“, die Rechtskraft tritt ja vermutlich dann irgendwann Ende Dezember / Anfang Januar ein, d.h. es ware so oder so über ein Jahr her.

  • Rieche 30. November 2016, 22:36

    Ich habe einen ausländischen Führerschein da ich einen Wohnsitz im Ausland habe nun wurde ich von den lieben Polizisten innerorts mit 35km/h angehalten meine Strafe 180€ und ein Monat Fahrverbot ist das Rechtens denn mein Führerschein brauch ich nicht abgeben ausländisches Dokument ???? Oder???

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 9:52

      Hallo Rieche,

      in der Regel werden bei ausländischen Führerscheinen nur Geldbußen vollstreckt, es sei denn, es gibt ein gesondertes Abkommen. Erkundigen Sie sich bestenfalls noch einmal bei der zuständigen Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Martin 30. November 2016, 20:32

    Hallo,

    ich wurde heute innerorts (Erlaubt 50 Km/h) mit ca. 75 Km/h und Handy am Ohr geblitzt. Habe seit 2005 meinen Führerschein, keine Punkte und auch so mir nichts zu Schulden kommen lassen. Womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:10

      Hallo Martin,

      mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h innerorts stehen ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg an. Für das Handy am Steuer drohen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ebenfalls ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nevra 30. November 2016, 12:36

    Guten Tag,
    Ich wurde bei Rot innerorts geblitzt. 1 tag später wurde ich entweder 31 oder 51 innerorts geblitzt. Was passiert jetzt?

    • bussgeld-info.de 1. Dezember 2016, 10:46

      Hallo Nevra,

      bei einem Rotlichtverstoß wird unterschieden zwischen einem einfachen, für den 90 Euro und ein Punkt drohen, und einem qualifizierten, bei welchem Sie mit 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen müssen. Dies hängt davon ab, ob die Rotphase bereits eine Sekunde überschritten hat oder nicht. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts hat in der Regel 160 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot zur Folge. Bei 51 km/h sind es 280 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus G. 24. November 2016, 21:28

    Hallo , ich wurde ausserorts mit ca. 150 km/h geblitzt.Erlaubt waren 100 km/h .Ich kann mir ein Fahrverbot nicht leisten.Ich brauche meinen Führerschein beruflich.Ich habe keine Punkte.
    MfG Markus

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:57

      Hallo Markus G.,

      ob Sie die Möglichkeit haben, ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln, können wir nicht bestimmen. Hier ist der Rat eines Anwalts zu empfehlen. Dieser kann aufgrund des Sachverhalts mit Ihnen die weitere Vorgehensweise absprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thomas 24. November 2016, 13:08

    Hallo Bussgeld-Info-Team,

    ich muss meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben.
    Ich sende den Führerschein per Einschreiben nach Kassel.
    Wenn ich am Mittwoch, den 07. Dezember das Einschreiben abschicke, darf ich dann noch den gleichen Abend nach Hause fahren?
    Auf dem Bescheid steht, dass das Fahrverbot beginnt, sobald, der Führerschein in Kassel in Verwahrung genommen wird.
    Das wäre dann ja erst am nächsten Tag, den 08. Dezember.
    Schätze ich das richtig ein?
    Und der 08. Januar ist dann ein Sonntag.
    Wird der Führerschein dann am 07. Januar zurück geschickt?
    Und wenn nicht, darf ich dann am Montag, den 09. Januar wieder fahren, da dann der Monat Fahrverbot um ist?
    Vorab schon einmal vielen Dank an euch.
    Gruß

    Thomas

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 10:20

      Hallo Thomas,

      auch wenn das Fahrverbot erst am 8. Dezember beginnt, dürfen Sie ohne gültigen Führerschein nicht fahren. Werden Sie von Polizeibeamten erwischt, kann es durchaus zu hohen Sanktionen kommen – da der Füherschein im Sinne des Fahrverbots verschickt wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan 20. November 2016, 16:35

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,

    ich bin diese Woche in einer 70er Zone in einem Überholvorgang mit ca. 24 Kmh zuviel an einem festen Blitzer geblitzt worden. Zum Zeitpunkt als der Blitzer auslöste, war ich mit dem überholten auf gleicher Höhe. Muss ich jetzt mit zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen oder kann ein Blitzer nur die Geschwindigkeiten nachweisen und andere Verstösse nicht?

    Viele Grüsse

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 9:51

      Hallo Stefan,

      ist auf dem Blitzerfoto eine weitere Ordnungswidrigkeit zu sehen, so kann in der Regel auch diese bestraft werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jonny 12. November 2016, 6:30

    Hallo

    Ich wurde mit Alkohol erwischt 0,31 bzw 0,62 promill.
    Mir wurde bis jetzt ein Einspruchsrecht zugesendet mit dem Tat Verdacht.
    Jedoch keine direkten angaben und Pflichten zum zahlen bzw Führerschein abgeben.
    Hatte 2 Wochen lang zeit einspruch zu erheben was für mich aber sinnlos war und ich mich deswegen nicht gemeldet habe.
    Die 2 wochen sind schon 2 Monate her und es kam noch nix.
    Habe ich Glück das meine strafe vergessen wurde oder kommt da jetzt nix mehr und ich muss meinen Führerschein abgeben?
    Habe meinen Urlaub so gelegt das er 3 wochen innerhalb der 4 monate ist aber wenn jetzt nix kommt geb ich ihn doch nicht freiwillig ab?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:53

      Hallo Jonny,

      eine Ordnungswidrigkeit verjährt normalerweise 3 Monate, nachdem Sie den Anhörungsbogen erhalten haben. Den Führerschein müssen Sie erst dann abgeben, wenn Sie durch ein Schreiben dazu aufgefordert werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexandra S. 29. Oktober 2016, 22:16

    Hallo liebes Bußgeld -Info Team,
    ich bin im Januar mit 25 km ausserorts geblitzt worden, heute leider auch, allerdings mit 33 drüber, Toleranz muss noch abgezogen werden. Habe ich noch Glück, dass ich nicht mit einem Fahrverbot rechnen muss? Nach der neuen Regel ist ja das Fahrverbot, wenn man innerhalb eines Jahres zweimal über 25 km/h kommt. Bin ich ja nicht.. wann verjährt die Ordnungswidrigkeit aus dem Januar?

    Danke für eure Antworten
    Viele Grüße
    Alexandra Seemann

    • bussgeld-info.de 31. Oktober 2016, 9:49

      Hallo Alexandra,

      da die erste Ordnungswidrigkeit unter 26 km/h liegt, ist ein Fahrverbot normalerweise nicht gegeben. Das kann allerdings auch – besonders im Hinblick auf die Höhe der Überschreitung – im Ermessen der Behörde liegen. Sollten Sie zur ersten Tat keinen Bußgeldbescheid erhalten haben und auch kein anderes die Verjährung unterbrechendes Geschehnis vorgefallen sein (z. B. der Erhalt eines Anhörungsbogens), so ist die Tat normalerweise nach drei Monaten verjährt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nor 25. Oktober 2016, 20:38

    Hallo,
    Ich hatte 4wochen lang Fahrverbot , bin in der Zeit zweimal Auto gefahren und wurde dabei geblitzt. Nun kam ein Polizist mit einem Anhörungsbogen.
    Was kommt auf mich zu ? Geldstrafe? Führerschein entzug ? Könnte mir ein Anwalt helfen damit ich meinen Führerschein nicht abgeben muss?

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:28

      Hallo Nor,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Natali 17. Oktober 2016, 21:00

    Ich wurde mit 82km/h außerorts geblitzt. Dies bedeutet 1 Punkt. Was passiert wenn ich nun in der Zwischenzeit nochmals mit über 20km/h außerorts geblitzt wurde und noch einen Punkt bekomme bin ich dann meinen Führerschein für 1 Monat los?

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:21

      Hallo Natali,
      ich vermute Sie beziehen sich auf die Regelung für Wiederholungstäter. Diese greift erst bei Verstößen ab 26 km/h. Weitere Informationen dazu, finden Sie hier: https://www.bussgeld-info.de/wiederholungstaeter/.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Burak 9. Oktober 2016, 1:02

    Guten abend
    habe 1 monat fahrverbot bekommen da ich im ausland war für 4 monate konnte ich meinen führerschein nicht abgeben habe gestern ein brief bekommen das mein fahrberbot seit juli schon in kraft getreten ist. Muss ich dennoch meinen Führerschein abgeben ? Da ich ja eigentlich 4 Monate nicht in Deutschland war und nicht in einem EU land war ? Also habe ich ja sozusagen 4 Monate kein auto gefahren.

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 8:48

      Hallo Burak,

      das Fahrverbot wird erst ab dann abgeleistet, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt. Nur, weil Sie nicht gefahren sind, haben Sie dadurch nicht auch das Fahrverbot abgeleistet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Florian 5. Oktober 2016, 15:31

    Muss ich den Monat Fahrverbot in den Vier Monten nach Rechtskräftigkeit antreten oder dem Ornungsamt in den vier Monaten Mitteilen wann ich die vier Wochen antrete? Wie lese das nicht genau heraus.

    • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 9:57

      Hallo Florian,
      Sie müssen das Fahrverbot innerhalb der folgenden vier Monate nach Wirksamkeit des Bescheids antreten. Die Fahrverbotsfrist beginnt mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jasmin 30. September 2016, 16:03

    Hallo!mein Mann hat heute einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen.Er soll mit dem Firmenwagen über rot gefahren sein(Mehr als eine Sekunde ).Nun machen wir uns große Sorgen ob ihm der Führerschein für einen Monat entzogen wird.Er ist aus der Probezeit raus und hat noch keinen Punkt,allerdings wurde er vor ca 4 Wochen geblitzt, mit etwa 13 kmh zu viel(auch auf der Arbeit.)Er ist dringend auf den Führerschein angewiesen,da ihn sein Arbeitgeber sofort raus wirft.Wird sowas beachtet?

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 10:45

      Hallo Jasmin,

      in Ihrem speziellen Fall ist es besser, wenn Sie einen Rechtsberater kontaktieren und diesen zu Rate ziehen. Insbesondere wenn es sich um eine brenzlige Lage handelt, sollten Sie diesen einschalten.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Rose 23. September 2016, 3:48

    Hallo, ich habe ein Fahrverbot von einem Monat mit einer 4-monatigen Frist bekommen. Den Führerschein habe ich noch nicht abgegeben. Gestern wurde ich geblitzt. Meiner Einschätzung nach uberschritt ich die Geschwindigkeit um max. 20km. Welches können die Konsequenzen sein? Danke für Ihre Antwort.

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:27

      Hallo Rose,

      für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h außerorts droht in der Regel ein Bußgeld von 30 Euro, innerorts wären es 35 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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