Ab wann ein Fahrverbot verhängt wird: Fakten, Tipps und Hinweise

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Fahrverbot: Wann Sie dieses antreten müssen, erfahren Sie hier
Das Fahrverbot: Wann Sie dieses antreten müssen, erfahren Sie hier

Ein Fahrverbot ist ärgerlich, sind doch viele Berufstätige auf ihr Auto im Alltag angewiesen. Nichtsdestotrotz ist es manchmal unumgänglich, wenn zuvor eine nicht unerhebliche Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Und das geht manchmal schneller, als Sie denken. Wichtig ist hierbei dann vor allem die Frage, ab wann das Fahrverbot angetreten werden muss. Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, dieses in den Jahresurlaub zu legen, sodass dessen Auswirkungen sich nicht allzu sehr auf den Arbeitsalltag auswirken.

Ab wann droht ein Fahrverbot? Welche Vergehen lösen dieses aus? Wie lange kann es dauern? Wer die Antworten auf diese Fragen und noch mehr möchte, kann alles in diesem Ratgeber nachlesen. Hier erfahren Sie auch, ob es möglich ist, ein Fahrverbot umzuwandeln.

Weiterführende Ratgeber zur Frage, ab wann ein Fahrverbot droht:

 

Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn

In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.
In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.

Fahrverbot: Ab wann es droht

Ein Fahrverbot wird zumeist nicht alleinstehend verhängt. Im Regelfall ist es gekoppelt mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Ab wann genau droht also ein Fahrverbot?

Ab wie viel Punkten es verhängt wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber!
Ab wie viel Punkten es verhängt wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Zu schnell gefahren:
Zum einen können Fahrverbote ausgesprochen werden in Verbindung mit Geschwindigkeitsverstößen. Ab wann ein Fahrverbot für „zu schnell gefahren“ verhängt wird, legt dabei in Deutschland der aktuelle Bußgeldkatalog fest.

Außerorts gilt hierbei, dass ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h und mehr verhängt werden kann – innerorts bereits ab 31 km/h. Zunächst hat dies eine Dauer von einem Monat. Bei noch höheren Geschwindigkeiten können aber auch zwei oder drei Monate anfallen.

Ab wann also ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt wird, ist demnach abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Eine exakte Aufschlüsselung können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Ge­schwin­dig­keits­ü­ber­schrei­tungBuß­geld in €Punk­teFahrverbotFVer­bot
ab 41 km/h außer­orts1602(1 Monat)1 M
ab 51 km/h außer­orts2402(1 Monat)1 M
ab 61 km/h außer­orts4402(2 Monate)2 M
mehr als 70 km/h außer­orts6002(3 Monate)3 M
ab 31 km/h inner­orts1602(1 Monat)1 M
ab 41 km/h inner­orts2002(1 Monat)1 M
ab 51 km/h inner­orts2802(2 Monate)2 M
ab 61 km/h inner­orts4802(3 Monate)3 M
mehr als 70 km/h inner­orts6802(3 Monate)3 M


Außerdem können Sie ein Fahrverbot bekommen, wenn Sie an einem illegalen Kfz-Rennen teilnehmen.

Rotlichtverstoß:
Sind Sie schon einmal bei Rot über die Ampel gefahren, haben Sie sich sicherlich auch gefragt: „Ab wann bekomme ich ein Fahrverbot?“ Für die einfache Rotlichtmissachtung drohen lediglich ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Sobald diese jedoch eine Rotphase von einer Sekunde überschreitet beziehungsweise eine Gefährdung oder Sachbeschädigung gegeben ist, folgt in der Regel ein Monat Fahrverbot – zusätzlich zu einem nicht unerheblichen Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister.

Achtung: Wer in der Probezeit ist, muss mit früheren Fahrverboten rechnen, da besonders A-Verstoße streng geahndet werden.

Alkohol- und Drogenfahrten:
Wer mit Drogen oder Alkohol im Blut mit dem Auto unterwegs ist, dem droht in jedem Fall ein Fahrverbot. Dieses erhöht sich, sobald der Verstoß mehrfach begangen wird. Ab wann welches Fahrverbot verhängt wird, zeigt Ihnen die nachfolgende Tabelle:

TatbestandBußgeld in EuroPunkteFahrverbot
1. 0,5-Promilleverstoß50021 Monat
2. 0,5-Promilleverstoß1.00023 Monate
3. 0,5-Promilleverstoß1.50023 Monate
1. Verstoß gegen das Drogengesetz50021 Monat
2. Verstoß gegen das Drogengesetz1.00023 Monate
3. Verstoß gegen das Drogengesetz1.50023 Monate

Spezifische Ratgeber zum Fahrverbot:

 

Fahrverbot: Wann muss es angetreten werden?

Ab wann Sie ein Fahrverbot antreten müssen, richtet sich danach, ob Sie sich in den vergangenen zwei Jahren schon einmal etwas Gravierendes haben zu Schulden kommen lassen. Ist dies nicht der Fall, gelten sie als Ersttäter und dürfen sich innerhalb der nächsten vier Monate ab Rechtskräftigkeit des Fahrverbots, einen Monat heraussuchen, um das Verbot anzutreten.

Ein Fahrverbot kann also 1 Monat oder mehr dauern. Ab wie viel Punkten Sie ein Fahrverbot bekommen können, hängt vor allem von der Schwere der Tat ab. Generell gibt es für grobe Ordnungswidrigkeiten zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei Vergehen, die einen Punkt zur Folge haben, droht ein Fahrverbot normalerweise noch nicht.

Manchmal kann von der zuständigen Behörde auch ein zusätzliches Fahrverbot verhängt werden, obwohl dies laut Bußgeldkatalog gar nicht vorgesehen ist.

Bußgeld statt Fahrverbot: Ist eine Umwandlung möglich?

Bei wem der Arbeitsplatz die tägliche Autofahrt voraussetzt, den trifft ein Fahrverbot umso härter. Unter sehr strengen Voraussetzungen ist es möglich, statt einem Fahrverbot, ein höheres Bußgeld abzuleisten. Streben Sie das an, ist es ratsam, einen Anwalt um Unterstützung zu bitten. Mit dessen Unterstützung haben Sie die besten Chancen, ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten umgehen zu können.

FAQ: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei welchen Zuwiderhandlungen sind Fahrverbote möglich?

Fahrverbote können bei den unterschiedlichsten Verstößen im Straßenverkehr drohen. Besonders häufig geschieht dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen sowie Alkohol oder Drogen am Steuer.

Ab wann muss ich ein Fahrverbot antreten?

Gelten Sie als Ersttäter, können Sie sich innerhalb eines Zeitrahmens von vier Monaten selbst aussuchen, ab wann Sie das Fahrverbot antreten. Werden Sie als Wiederholungstäter angesehen, müssen Sie Ihren Führerschein zu dem Datum abgeben, das im Bußgeldbescheid steht.

Kann ich ein Fahrverbot splitten?

Nein, diese Option gibt es nicht. Selbst wenn Sie selbst entscheiden können, ab wann Sie das Fahrverbot antreten, muss es in einem Stück abgesessen werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Davis 20. September 2017, 18:23

    Hallo,

    ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten,
    ich wurde innerhalb geschlossener Ortschaften mit 6 km/h Zuviel geblitzt, zusätzlich als 2.tes man sieht ein Handy an meinem Ohr.
    Ich bin aus der Probezeit raus, und hab mir bis heute nichts zu Schulden kommen lassen bezüglich dem fahren etc.

    Bekomme ich nur eine Geldbuße oder auch ein Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 10:33

      Hallo Davis,

      das lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Da die Geschwindigkeitsüberschreitung sehr geringfügig war, könnte es voraussichtlich nur bei der Geldbuße und auch einem Punkt bleiben. Das ist jedoch Sache der ausstellenden Behörde; durch die überschrittene Geschwindigkeit könnten Ihnen auch „Gefährdung“ zur Last gelegt werden, was wiederrum ein Fahrverbot vorsieht. Sie müssen wohl den entsprechenden Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Anne 14. September 2017, 17:13

    Hallo,
    Ich wurde im Juni innerorts mit 32 kmh zu schnell geblitzt und habe 2 punkte und eine Geldstrafe bekommen das Fahrverbot konnte ich ohne Anwalt umgehen weil ich nachweisen konnte das zu dem Zeitpunkt meine Mutter einen Unfall hatte.

    Gestern wurde ich in einer 30er Zone von der Polizei angehalten ich hatte das Schild übersehen und war daher auf dem Laser bei 58 kmh durch den toleranzabzug wären es 55 kmh das heißt 25 kmh zu schnell. Nun lautet meine frage ob das Fahrverbot nun geltend gemacht werden kann ein Beamter meinte ja das ich jetzt mit dem Zug fahren darf und ein anderer meinte es kommt auf die Behörde an die das bearbeitet.

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 8:23

      Hallo Anne,

      ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden. Im Zweifel kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sunny 12. September 2017, 23:54

    Hallo, ich wurde heute geblitz ca. 30km/h zu schnell. Das ist mir dieses Jahr schon einmal passiert. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen. Fange in zwei Wochen eine neue Stelle an und bin auf den Führerschein angewiesen

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 10:53

      Hallo Sunny,
      begehen Sie innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h, droht ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Magdalena 12. September 2017, 12:33

    Hallo, am 22.08.2015 habe ich 1 Punkt und 150€ bekommen. Am4.09 war ich geblitzt und
    Beim 65km im geschlossenen Ort, bis 40 km. Also 25 km zu viel . Ich bekomme 1 Punkt und 80€, aber kann ich Fahrverbot noch bekommen , obwohl 2 Jahre sind schon ab letze Punkt? Danke für Antwort.

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 10:20

      Hallo Magdalena,
      die Regelung für Wiederholungstäter gilt innerhalb von 12 Monaten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Horst-Dieter 28. August 2017, 17:09

    Hallo Bussgeld-info.de Team,

    ich wurde vor knapp 2 Monaten mit 145/150 km/h in einer 120er Zone geblitzt. Habe heute meine Bußgeldbescheid bekommen wo drin steht das ich knapp 110€ bezahlen soll + 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot. Ich bin nicht mal 30 km/h zuschnell gefahren und kann deshalb die strafe nicht ganz nachvollziehen. Ich muss dazu sagen das ich letztes Jahr im August auch schon 2 mal geblitzt worden bin jeweils ~95 km/h in einer 60er Baustelle (die gerade mal 150m lang war… aber das ist ja irrelevant) und da hatte ich dann auch jeweils 150€ + 1 Punkt bekommen.

    Frage, ist das jetzige Fahrverbot rechtens oder sollte ich mich dafür doch an meinem Anwalt wenden? (Rechtsschutz vorhanden)

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 13:59

      Hallo Horst-Dieter,

      ein Rechtsanwalt wird Sie in Bezug auf die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sicher beraten können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Georg 20. August 2017, 10:12

    Hallo
    Habe ein anhörungsschreiben bekommen bin außerorts mit 35 kmh zu schnell geblitzt worden.
    Was erwartet mich

    Grüße

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 8:28

      Hallo Georg,
      für die Geschwindigkeitsüberschreitung droht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro sowie ein Punkt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Giulia 15. August 2017, 11:36

    Liebes Bussgeld-Info Team,
    ich wurde letzte Woche auf der Autobahn mit 140/150 geblitzt. Ich denke erlaubt war nur 80.
    Außerdem war ich mir nicht sicher, ob da eine Baustelle war.
    Ich besitze einen italienischen Führerschein und ich fuhr mein deutsches Auto.
    Was muss ich als Ausländerin erwarten? Gibt es Sonderregelungen?
    Ich mache im September eine Rundreise, kann also nicht sein, dass ich ein Fahrverbot bekomme. Könnte ich es zum Beispiel im Dezember verschieben?
    Ich würde mich sehr um eine Antwort meiner 2 Fragen freuen.
    LG

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 9:34

      Hallo Giulia,
      es besteht als Ersttäter die Möglichkeit ein einmonatiges Fahrverbot zu verschieben. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 61 km/h sieht der Bußgeldkatalog allerdings ein zweimonatiges Fahrverbot, in diesem Fall besteht diese Option allerdings nicht mehr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maria 14. August 2017, 23:07

    Hallo!

    Ich habe ein Bescheid bekommen wo ich außerhalb geschlosserener Ortschaften 29 km/h zu schnell gefahren bin. Es war eine 50 Zone.
    Vor einem Jahr hatte ich für einen Monat den Führerschein weg.
    Was kommt auf mich zu?
    Ich benötige mein Führerschein beruflich.
    Danke für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 9:17

      Hallo Maria,
      der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt vor. Greift die Regelung für Wiederholungstäter, droht zudem ein Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lena 27. Juli 2017, 10:59

    Ich wurde heute angehalten nachdem ich eine rote Ampel überfahren habe. Nun gehe ich davon aus, dass ich ein 1-monatiged Fahrverbot mit 4-monatiger Frist erhalte.
    Da ich in einer Woche in den Urlaub fahre fürde ich mein Fahrverbot am liebsten sofort antreten. Ist es möglich den Führerschein abzugeben bzw. das Fahrverbot anzutreten bevor ich den Bußgeldbescheid erhalten habe?

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 10:41

      Hallo Lena,
      ob diese Möglichkeit besteht, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kai 24. Juli 2017, 22:07

    Hallo, ein Bekannter hat seinen Führerschein mittags persönlich in der KFZ-Stelle abgegeben, um das 4wöchige Fahrverbot anzutreten. Er ist anschließend aber sofort mit seinem Auto noch nach Hause gefahren. Dabei wurde er geblitzt.
    Ab wieviel Uhr gilt denn das Fahrverbot, wenn man den Führerschein mittags abgibt und eine halbe Stunde später geblitzt wird? Er denkt, es gilt erst ab 24 Uhr des Tages, an dem man den Füherschein abgibt, und nicht schon mittags. Notiert sich die Behörde denn die Uhrzeit, wann ein Füherschein abgegeben wurde?

    • bussgeld-info.de 8. August 2017, 8:31

      Hallo Kai,

      das Fahrverbot gilt ab dem Moment, an dem der Führerschein abgegeben wurde. Danach darf ein Kfz nicht mehr geführt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Florian 17. Juli 2017, 18:29

    Hallo,
    Darf offiziell ab 24.7.17 wieder Autofahren. Nach 2 Monaten Fahrverot wegen überhöhter Geschwindigkeit. Bei der Abgabe am Landratsamt wurde mir mitgeteilt, dass ich den Führerschein Evt schon am 22.7.17 geschickt bekomme. Das er pünktlich zum 24.7.17 (nächsten Montag) da ist. Meine Frage nun darf ich dann Schon samstags fahren wenn ich mein Führerschein haben sollte .. oder erst montags wenn offiziell die 2 Monate rum sind ?? Und noch eine Frage: wenn ich jetzt nochmal geblitzt werde gibt es da sowas wie ne Probezeit oder ?? Lg

    • bussgeld-info.de 24. Juli 2017, 11:25

      Hallo Florian,
      auch wenn der Führerschein früher bei Ihnen eingeht, dürfen Sie erst nach dem Ablauf des Fahrverbots wieder ein Fahrzeug steuern. Eine Probezeit nach dem Fahrverbot gibt es nicht, allerdings kann bei erneuten Tempoverstößen unter Umständen von Beharrlichkeit ausgegangen werden.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Anne 17. Juli 2017, 1:11

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Zwei Nachfragen hätte ich allerdings noch: Kann es nicht auch sein, dass es ein Textbaustein im Brief ist, wenn dahinter keine Angabe gemacht wurde und somit kein Fahrverbot eintritt? Und in welcher Zeitspanne trifft Ihre Bezeichnung: „das erste Mal Fahrverbot“ zu? Darf es noch nie aufgetreten sein, seitdem ich eine Fahrerlaubnis habe oder gibt es einen bestimmten juristischen Zeitraum?
    Vielen Dank im Voraus!
    Anne

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 8:21

      Hallo Anne,

      wenn das Feld dahinter frei ist, wird wohl kein Fahrverbot angeordnet worden sein. „Das erste mal ein Fahrverbot“ bedeutet, dass zuvor noch keines verhängt wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Albulena 16. Juli 2017, 13:56

    Hallo ich hab ein frage vor ein monate ich hab ein blinke bekommen war 50 zone ich war 28km mehr ich hab ein punkte bekommen und 130 € straffe aber nach ein monate ich hab wider schnell gefahren ich war 30 km mehr in 50 zone war ich wollte fragen gab ich dann fahr verboten oder nur muss zahlen bitte in Antwort danke

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:05

      Hallo Albulena,

      in diesem Fall dürften Sie wohl Wiederholungstäter sein, weswegen neben einer Geldbuße ein Fahrverbot zu erwarten ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Albulena 18. Juli 2017, 13:09

        Muss ich dann mein früreschein gleich geben oder kann ich auch später geben und kann mann auch zahlen und nicht früreichen geben mehr geld geben wegen Arbeit 😢

        • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 8:15

          Hallo Albulena,

          den Zeitpunkt eines Fahrverbotes können in der Regel nur Personen innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten nach hinten verschieben, die zum ersten Mal ein Fahrverbot antreten. Die Möglichkeit, ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umzuwandeln, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt besprechen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anonym 10. Juli 2017, 18:19

    Hallo!
    Mein Freund wurde heute außerorts mit 34km/h zu viel gelasert, hat einen Punkt und 120€ Bußgeld bekommen. Der Polizist hat ihm allerdings kein Fahrverbot erteilt. Da er eine verlängerte Probezeit hat, bekommt er dann gleich ein Fahrverbot?

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 10:24

      Hallo „Anonym“,

      in der Regel wird bei einem zweiten derartigen Verstoß neben Geldstrafe und Punkte eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischer Beratung ausgesprochen – diese ist jedoch freiwillig und nicht verpflichtend. Ein Fahrverbot erfolgt bei so einem Geschwindigkeitsverstoß in der Regel nicht. Bei einem dritten solchen Vergehen in der Prozeit wird jedoch automatisch die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Anne 6. Juli 2017, 21:47

    Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen, weil ich innerorts 29 km/h zu schnell gefahren bin. In dem Bescheid wird mir mitgeteilt, dass ich ein Bußgeld von 100 Euro zahlen muss und einen Punkt erhalte. Soweit habe ich den Bescheid verstanden. Dann gibt es noch eine Zeile, in der steht: „Ein Fahrverbot angeordnet (Paragraph 25 StVG) für die Dauer von…“
    Aber hinter dieser Zeile steht kein Eintrag – also kein Datum. Meine Frage ist also, steht diese Formulierung immer da und ist aber nur gültig und zutreffend für mich, wenn auch ein Datum eines Fahrverbotes dastehen würde oder wird mir das Datum nur später mitgeteilt. Das ist nicht ganz erkennbar für mich.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
    Anne

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 9:42

      Hallo Anne,

      in der Tat sollte die Dauer des Fahrverbots mitgeteilt werden. Allerdings muss hierzu kein Datum festgehalten werden. Bekommen Verkehrssünder zum ersten Mal ein Fahrverbot, können sie dieses innerhalb von vier Monaten antreten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tony 6. Juli 2017, 21:37

    Hallo
    Ich heute ein Bussgeldbescheid bekommen da steht drinne das ich mein Führerschein für 1 Monat abgeben soll weil ich zuschnell gefahren bin ,da steht aber kein datum wann ich den abgeben soll. Also ab wann soll oder kann ich ihn abgeben .
    Würde mich über eine Antwort freuen

    • bussgeld-info.de 10. Juli 2017, 10:58

      Hallo Tony,

      handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, können Sie dieses innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides antreten (die Rechtskraft tritt in der Regel zwei Wochen nach dessen Eintreffen ein).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Annika 27. Juni 2017, 17:55

    Hallo!
    Ich wurde bei Rot geblitzt (1,03sec darüber )
    Muss nun 200€ Bußgeld bezahlen, Bescheid kam schon von der Bußgeldstelle. Kann es sein, dass trotzdem noch ein Fahrverbot kommt ? Habe überall gelesen, dass man ab über 1 Sec. bereits den Führerschein abgeben muss. Und zwei Punkte habe ich auch schon bereits…
    Wenn es bei dem Bußgeld bleibt, freue ich mich ja. Aber mein Kollege meinte dass das Fahrverbot eben nicht von der Bußgeldstelle ausgeht.
    Würde mich über eine Antwort freuen

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 10:39

      Hallo Annika,

      ein Fahrverbot kann durch die Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren oder durch das Amtsgericht in der Bußgeldentscheidung als Nebenfolge neben einer Geldbuße verhängt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Maik 18. Juni 2017, 7:16

    Hallo, ich bekam gestern ein Schreiben mit einem Ausfüllbogen bei dem ich meine Schuld eingestehen sollte. Ich wurde mit dem Dienstwagen gemessen oder wie auch immer. Jedenfalls soll ich den Sicherheitsabstand auf der Autobahn unterschritten haben. Nun bekam ich 100 Euro Strafe + 1 Punkt.

    Wie ist das mit der aktuellen Regel, wie lange muss ich Straffrei / Punktfrei fahren bis diese Angelegenheit verfallen ist ? Manche sagen 3 Monate, andere reden wieder von 1 oder 2 Jahren. Ich fahre jeden Monat ca 5000 KM, und da kann immer etwas passieren. Daher wäre es wichtig genau zu wissen wann diese Frist abgelaufen ist. Mfg

  • Gerd 12. Juni 2017, 13:40

    Hallo, auf mich kommt ein Bußgeldbescheid zu. Bin nach Abzug der Toleranz 29 km/h Innerorts geblitzt worden
    ich bin sozusagen Ersttäter. Fahre seit 33 Jahren ohne Eintragung in Flensburg, was erwartet mich ?

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 14:18

      Hallo Gerd,

      Sie erwartet ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bianca 8. Juni 2017, 12:54

    Hallo zusammen,

    noch eine Frage:)

    BSP:
    Wenn als LKW Fahrer 6 Punkte hat, und er wird mit klein Auto geblitzt mit 30 km im plus, wird die Fahrerlaubnis entzogen für die 30 KM im plus. Wird der die Fahrerlaubnis entzogen für 1 Monat, sagen wir, in diesem Fall werden die andere 6 Punkten auch gelöscht oder bleiben noch?
    danke

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 10:01

      Hallo Bianca,

      die Fahrerlaubnis wird erst ab dem 8. Punkt entzogen. Sofern eine Person wegen eines Verstoßes ein Fahrverbot von einem Monat bekommt, werden dadurch nicht die bestehenden Punkte gelöscht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Claudia 29. Mai 2017, 20:23

    Hallo. Ich habe ein Bescheid zur Zeugenaussage bekommen zwecks blitzer. Ich hab angegeben das ich Halter vom Fahrzeug bin und ich erst gefahren bin. Da es mir nicht so gut ging ist mein Freund weitergefahren und geblitzt wurden. Ich habe zur der zeit auf dem Rücksitz geschlummert da Kreislauf im Keller war. Nun möchte das ordnungsamt mit mir reden, da ich die kosten übernehmen möchte. Was kommt jetzt auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 9:17

      Hallo Claudia,

      wenn Sie sich selbst als Fahrerin angeben, obwohl Sie nicht gefahren sind, handelt es sich dabei um eine Straftat. Sie müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Sie können die Strafe nicht komplett auf sich nehmen. Es wird allerdings nichts dagegen sprechen, wenn Sie nur das Bußgeld vom Fahrer übernehmen.

      Ihr Bußgeld-info Team

  • Bianca 29. Mai 2017, 9:54

    Hallo, und ab 6 Punkte ist es ein Punkteabbauseminar möglich?

    danke

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:19

      Hallo Bianca,

      ab sechs Punkten in Flensburg ist ein Punkteabbauseminar nicht mehr möglich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bianca 22. Mai 2017, 15:07

    hallo, mein Mann ist lkw Fahrer, er hat bis jetzt 5 Punkte nur aus Blitze. Bei je 3-4 Blitze hat er 1 Punkt bekommen.Meine Frage…wenn er beim 8 Punkte kommt(aufgrund der Blitze, es ist die Rede über 5km oder 9 km über die erlaube Geschwindigkeit, nicht größer)…wie lange hat er Fahrverbot?

    Könnte man eine größere Bußgeld bezahlen?

    danke

    • bussgeld-info.de 24. Mai 2017, 11:21

      Hallo Bianca,

      Punkte gibt es beim LKW erst ab 16 km/h zu viel. Mit Erreichen von acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Es folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten (maximal fünf Jahren). Zudem muss eine MPU absolviert werden. Ggf. Kann ein Anwalt helfen, den Fahrerlaubnisentzug auf eines Härtefalls zu verhindern. Bei 5 Punkten ist aber auch ein Punkteabbauseminar möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicolai 16. Mai 2017, 21:16

    Guten Tag!
    Ich bin innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h zu schnell geblitzt worden.ich komme aus einem Eu-Land,bzw. Rumänien,das Auto ist in Rumänien zugelassen,rumänische Fürerschein und bin für 3 Monaten als saison arbeiter in Deutschland beschäftig.Bussgeldkatalog sagt,160 Euro,2 punkte und 1 Monat fahrverbot.Ist alles in ordnung bis auf der Fahrverbot.Ich brauch jeden tag fahren beim arbeit und nach saison ende,zurück nach Rumänien fahren.Gibt es irgendwelche moglickeit den Farhrverbot zu vermeiden?Danke schön!

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 9:42

      Hallo Nicolai,

      leider lässt sich das Fahrverbot nicht umgehen. Sofern es Ihr erstes ist, können Sie den Zeitraum aber bis zu vier Monate nach hinten schieben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Melvin 10. Mai 2017, 20:19

    Hallo ich habe ein Fahrverbot von 1 Monat bekommen. Wie lange nachdem ich den Führerschein weggeschickt habe darf ich noch fahren ?

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2017, 8:14

      Hallo Melvin,

      sofern dies Ihr erstes Fahrverbot ist, können Sie den Zeitpunkt, du dem Ihr Fahrverbot anfangen soll, innerhalb einer Frist von vier Monaten aussuchen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Melvin 11. Mai 2017, 19:31

        Die 4 Monate sind kommenden Montag abgelaufen. Meine Frage ist nun wie lang nachdem der Führerschein abgeschickt wurde darf ich noch fahren?

        • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 8:47

          Hallo Melvin,

          sobald Sie den Führerschein abgeschickt haben, dürfen Sie nicht mehr fahren.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Melli3107 12. April 2017, 5:48

    Ich wurde bei einer Autobahnbaustelle 33 km/h zu schnell geblitzt. Vor Ca. 8 Monaten wurde ich ebenfalls außerorts 27 km/h zu schnell geblitzt. Muss ich nun mein Führerschein abgeben, da ich Wiederholungstäter bin?

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 8:36

      Hallo Melli3107,

      wer Wiederholungstäter ist, muss den Führerschein für mindestens einen Monat abgeben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • bussgeld-info.de 3. April 2017, 9:58

    Hallo Sandra,

    bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 26 bis 30 km/h wird in der Regel ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Auf dieser Seite können Sie sich über die Folgen von geschwidnigkeitsüberschreitungen informieren: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

    Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ahmed 21. März 2017, 19:12

    Hallo,
    Ich wurde per einen Polizist geblitzt. Icha darf 100 fahren aber bin ca 180 km gefahren. Ich möchte damals mein turbolader testen.
    Welche starten erwarte ich. ..
    Mit freundlichen grüßen

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 9:22

      Hallo Ahmed,

      es kommt darauf an, ob sie innerorts oder außerorts gefahren sind. Innerorts zieht eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 70 km/h oder mehr ein Bußgeld in Höhe von 680 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot von drei Monaten nach sich. Außerorts beträgt das Bußgeld 600 Euro und auch hier gibt es zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von drei Monaten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steffen 17. März 2017, 23:38

    Hallo,
    ich bin letzten Juni außerorts mit 24km/h zu schnell geblitzt worden, und heute …. ich mit ca. 110-120km/h in einer Autbahnbaustelle in der 80km/h erlaubt ist. Womit muß ich rechnen ?
    VG Steffen

  • Aladin 17. März 2017, 22:57

    Hallo und hilfe

    Ich komme aus Kroatien also meine Deutschkenntnisse ist nicht so gut aber Ich versuche zu erkleren.
    Gestern Ich bin nach Hause gefahren und da war Polizei Kontrole und Ich hate THC in mein Blut.Was jetzt? Bußgeld, Fahrverbot wann wieviel Zeit? Das war erstemal.Bitte hilfe

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