Die Helm­pflicht in Deut­schland für Fahrrad- und Motor­radfahrer

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Es gibt eine Helmpflicht in Deutschland, aber nicht für alle Verkehrsteilnehmer.
Es gibt eine Helmpflicht in Deutschland, aber nicht für alle Verkehrsteilnehmer.

Kopfverletzungen können verheerende und sogar tödliche Folgen haben. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Helmpflicht eingeführt. Im Straßenverkehr gilt diese vorwiegend für Kradfahrer. Auch auf Baustellen ist ein Schutzhelm meist Pflicht.

Doch wie ist das bei Fahrradfahrern? Sollte im Interesse der Sicherheit eine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer eingeführt werden? Wer den Drahtesel im Alltag oder zur sportlichen Betätigung nutzt, täte gut daran, sich mit dem Für und Wider genauer befassen.

Was sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Helmpflicht, für wen gilt sie und welches Bußgeld droht bei Missachtung? Im Nachfolgenden möchten wir uns genauer mit der Helmpflicht in Deutschland befassen und auf diese Fragen eingehen.

Spezielles zur Helmpflicht im Verkehr

Die wichtigsten Infos zur Helmpflicht im Video

Informationen zur Helmpflicht bietet auch dieses Video
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Was sagt die StVO zur Helmpflicht für Radfahrer?

Sollte es für Radfahrer eine Helmpflicht geben – ja oder nein?
Sollte es für Radfahrer eine Helmpflicht geben – ja oder nein?

„Da passiert schon nichts“, denkt sich vielleicht manch einer, wenn er sich auf den Drahtesel schwingt. Gerade im Stadtverkehr leben Radfahrer aber besonders gefährlich. Nicht selten kommt es beim Abbiegen zu einem Unfall mit einem Auto oder Lkw. Beim Sturz ist das Risiko groß, mit dem Kopf auf den Asphalt zu prallen und sich dabei schwere oder sogar tödliche Verletzungen zuzuziehen.

Trotzdem gibt es keine Helmpflicht in der StVO – jedenfalls nicht für Fahrradfahrer. Die einzige Regelung zur Helmpflicht findet sich in § 21a StVO. Diese beschränkt sich aber auf Kradfahrer.

Obwohl es zahlreiche Vorschriften für die Ausstattung eines verkehrstauglichen Fahrrads in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gibt, dürfen Radler in Deutschland immer noch selbst entscheiden, ob sie einen Helm aufsetzen oder nicht.

Kommt es zum Unfall, kann dem Radfahrer in der Regel auch keine Teilschuld für eine Kopfverletzung zugesprochen werden, wenn dieser seinen Kopf nicht ausreichend schützte – schließlich gibt es für ihn keine Helmpflicht. Dies bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem maßgebenden Urteil 2014 ( Az. VI ZR 281/13).

Was die Helmpflicht betrifft, ist Europa uneins. In einigen Ländern müssen Radfahrer nur außerorts einen Helm tragen (z. B. Spanien, Slowakei). Andere Länder sind strenger und erwarten jederzeit und überall, dass auf dem Fahrrad ein Helm getragen wird (z. B. Finnland).

Keine Helmpflicht – selbst für e-Bike und Co?

Immer mehr Fahrradfahrer, besonders Senioren, steigen auf die mit Elektromotor unterstützten Räder um. Auf langen Strecken und bei leichten Steigungen erhält der Fahrer etwas Unterstützung. Mit der wachsenden Zahl an e-Bikes und sog. Pedelecs auf der Straße stellt sich zunehmend die Frage, ob diese etwas schnelleren Räder besonderer Verkehrsregeln bedürfen.

Es gibt jedoch noch keine Helmpflicht für das e-Bike und gewöhnliche Pedelecs. Für sogenannte Speed-Pedelecs (S-Pedelec) allerdings schon. Weil diese bis zu 45 km/h schnell sein können, werden sie verkehrsrechtlich wie Kleinkrafträder behandelt. Das bedeutet, dass der Fahrer einen Führerschein der Klasse AM benötigt und beim Fahren außerdem einen Helm zu tragen hat.

Für e-Bikes und normale Pedelecs gibt es keine Helmpflicht, weil diese in der Regel maximal 20 bis 25 km/h schnell sind. Allerdings wird auch hier das Tragen eines Helms empfohlen.

Helmpflicht für Fahrradfahrer: Pro & Contra

Zwar gibt es auch keine gesetzliche Helmpflicht für Kinder – empfohlen wird der Schutzhelm aber trotzdem.
Zwar gibt es auch keine gesetzliche Helmpflicht für Kinder – empfohlen wird der Schutzhelm aber trotzdem.

Jeder dürfte schon einmal von dem Versuch mit der Wassermelone gehört oder diesen in einer Demonstration gesehen haben. Einmal trifft die Wassermelone ohne und einmal mit dem Helm auf den Asphalt auf. Das Ergebnis ist immer gleich: Mit dem Helm bleibt die Melone ganz, ohne splittert sie auf und zersprengt das rote Fruchtfleisch auf der Straße.

Was dieser vereinfachte Versuch veranschaulichen möchte, wurde durch die Unfallforschung oft bestätigt: Die meisten Fahrradunfälle wären weniger fatal, wenn der Fahrer seinen Kopf geschützt hätte. Befürworter der Helmpflicht argumentieren daher meist mit Unfallstatistiken und dem Risiko von (tödlichen) Kopfverletzungen – vor allem bei Zusammenstößen von Fahrrädern und Pkw.

Gegner der gesetzlichen Helmpflicht möchten Fahrradfahrern die Freiheit lassen, sich nicht den oft als unangenehm empfundenen Helm aufsetzen zu müssen. Außerdem wird oft mit den vielen anderen Unfallursachen argumentiert und Ansätzen, die Verkehrssicherheit für Radfahrer insgesamt zu erhöhen (z. B. durch sichere Radwege in der Stadt).

Es gibt keine gesonderte Helmpflicht für Kinder, allerdings wird dringend empfohlen, Kinder nicht ohne Fahrradhelm auf die Straße zu lassen. Am besten gewöhnen Sie die Kinder schon in jungen Jahren an das Tragen des Helms. Einen passenden Kinderfahrradhelm können Sie z. B. auf fahrradhelm.org finden.

Helmpflicht für Motorradfahrer

Helmpflicht: Für ein Cabrio gibt es eine solche Pflicht nicht.
Helmpflicht: Für ein Cabrio gibt es eine solche Pflicht nicht.

Anders als für Fahrradfahrer gibt es für Motorradfahrer sehr wohl eine Helmpflicht. Seit wann gibt es sie? Bereits 1976 führte Deutschland eine Helmpflicht für Kfz ein, die keine Sicherheitsgurte besitzen. Konkret heißt es in § 21a Abs. 2 StVO:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Aus dem Paragrafen geht auch hervor, dass allgemein Krafträder gemeint sind, nicht nur Motorräder. Das bedeutet, die Helmpflicht gilt auch für folgende Kfz:

  • Mofa
  • Moped
  • Roller (auch e-Roller)
  • Quad
  • Trike
Gibt es auch eine Helmpflicht für Cabriofahrer? Im Cabrio müssen Sie keinen Helm tragen – weder Fahrrad-, noch Motorradhelm. Auch wenn manche Satiremagazine dies besonders zum 1. April gerne behaupten.

Ausnahmen von der Helmpflicht: Befreiung aus gesundheitlichen Gründen

Neben dem Straßenverkehr gibt es noch eine Schutzhelmpflicht auf Baustellen.
Neben dem Straßenverkehr gibt es noch eine Schutzhelmpflicht auf Baustellen.

Nach § 46 Abs. 1 StVO können Ausnahmen für die in § 21a StVO genannten Vorschriften eingeräumt werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen die Helmpflicht nicht befolgen kann, sollte eine Befreiung von dieser beantragen.

Dafür ist neben einem ärztlichen Attest auch ein formloser Antrag nötig, in dem ausführlich begründet wird, warum der Betroffene keinen Helm tragen kann. Dabei wird die zuständige Behörde (in der Regel die Straßenverkehrsbehörde) auch berücksichtigen, wie oft und aus welchem Anlass der Antragsteller mit dem Kraftrad unterwegs ist und ob ggf. Alternativen infrage kommen.

Die Befreiung ist dann in der Regel zeitlich begrenzt (z. B. auf ein oder drei Jahre) und in manchen Fällen sogar unbefristet gültig. Außerdem können dafür Kosten anfallen – hierbei gibt es aber regionale Unterschiede. Mancherorts ist die Befreiung von der Helmpflicht gebührenfrei.

Die Schutzhelmpflicht gibt es nicht nur im Straßenverkehr. Auch in manchen Berufsfeldern muss der Kopf durch einen Helm geschützt werde (z. B. auf einer Baustelle). Diesbezüglich sind die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes relevant.

Bedeutet Helmpflicht, dass der Helm die ECE-Zulassung benötigt?

Für wen gilt die Helmpflicht? Laut Gesetz sind in erster Linie Kradfahrer betroffen.
Für wen gilt die Helmpflicht? Laut Gesetz sind in erster Linie Kradfahrer betroffen.

Wenn Sie Motorradfahrer sind oder es werden wollen, haben Sie sich sicherlich schon einmal Gedanken über den richtigen Motorradhelm gemacht. Abgesehen von den optischen Feinheiten sollte es sich gem. § 21a StVO um einen „geeigneten“ Helm handeln.

Das bedeutet zunächst, dass Sie auf dem Motorrad einen Motorradhelm und nicht etwa einen Fahrradhelm tragen müssen. Die Helmpflicht in der StVO enthält aber keine Hinweise darauf, dass das Fahren mit einem Helm, der nicht über die Zulassung der Economic Commission for Europe (ECE-Siegel) verfügt, verboten ist.

Das ECE-Prüfzeichen ist in erster Linie bei der Herstellung von Motorradhelmen relevant. Der Hersteller hat darauf zu achten, dass das Produkt den ECE-Anforderungen entspricht.

Drohen bei Missachtung der Helmpflicht Bußgeld oder Strafe?

Um diese Frage zu beantworten, möchten wir einen Blick in den Bußgeldkatalog werfen. Hier sind sämtliche Verstöße gegen die StVO und mögliche Sanktionen aufgeführt. Eine Strafe gibt es für einen einfachen Verstoß gegen die Helmpflicht nicht, da es sich nicht um einen Tatbestand im strafrechtlichen Sinne handelt. Allerdings ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:

VerstoßBuß­geldPunk­te
Helm­pflicht miss­achtet15 Euro-
Kind ohne Helm auf dem Kraft­rad mit­genom­men60 Euro1
Meh­rere Kin­der ohne Helm auf dem Kraft­rad mit­genom­men70 Euro1

Beachten Sie, dass die Sanktionen nicht nur den Fahrer, sondern auch den Mitfahrer treffen können, denn auch dieser muss sich während der Fahrt an die Helmpflicht halten.

FAQ: Helmpflicht

Für wen besteht in Deutschland eine Helmpflicht?

Tatsächlich müssen Sie auf dem Fahrrad keinen Helm tragen, auch wenn das stark zu Ihrer eigenen Unversehrtheit beiträgt. Anders sieht es auf dem Motorrad aus. Hier ist ein Helm vorgeschrieben.

Muss ich einen Helm mit einem ECE-Prüfzeichen tragen?

Nein, in der StVO ist die ECE-Norm nicht namentlich genannt. Allerdings gelten Helme mit diesem Prüfzeichen als sicher und geeignet.

Helmpflicht missachtet – Welche Strafe droht?

Wer keinen geeigneten Schutzhelm bei der Fahrt trägt, muss laut Motorrad-Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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