Helmpflicht auf Mofa, Moped und Roller: Was ist vorgeschrieben?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog 2024 zum Verstoß gegen die Mofa- bzw. Moped-Helmpflicht.

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
Fahren auf einem Kraftrad ohne Helm15
Beförderung eines Kindes auf einem Kraftrad ohne Helm601
Beförderung mehrerer Kinder auf einem Kraftrad ohne Helm701
Helmpflicht fürs Mofa: In Deutschland besteht diese seit dem 1. Oktober 1985.
Helmpflicht auf dem Mofa: In Deutschland besteht diese seit dem 1. Oktober 1985.

Dass Motorradfahrer in Deutschland verpflichtet sind, einen Schutzhelm zu tragen, ist allgemein bekannt. Andernfalls gefährden sie nicht nur ihre Sicherheit, sondern begehen auch eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Gleiches gilt für jede weitere Person, die auf dem Motorrad mitfährt. Doch auch auf anderen Arten von Krafträdern gilt eine Helmpflicht: Elektroroller, Mofa und Moped bilden hier keine Ausnahme.

Denn § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt, dass ein Schutzhelm von jedem getragen werden muss, der

  • ein Kraftrad oder ein mehrrädriges Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h führt oder
  • auf bzw. in einem solchen Fahrzeug mitfährt.

Aber trifft diese Vorschrift wirklich ausnahmslos auf jedes Kraftrad zu? Wie sind z. B. E-Bikes hier einzuordnen? Gilt auch auf diesen eine Helmpflicht wie beim Mofa oder Moped?

Die wichtigsten Infos zur Helmpflicht im Video

Informationen zur Helmpflicht bietet auch dieses Video
Informationen zur Helmpflicht bietet auch dieses Video

Mofa, Moped, Roller – Was ist was?

Die verschiedenen Arten von Krafträdern lassen sich folgendermaßen einteilen:

  • Ein Mofa (Kurzform für „Motorfahrrad“) ist nichts anderes als ein Fahrrad mit Hilfsmotor, das nicht schneller fährt als 25 km/h. Da es immer noch über eine Pedale verfügt, kann es wie ein normales Fahrrad per Treten bewegt werden, sollte der Motor ausfallen.
  • Bei einem Moped (zusammengesetztes Wort aus „Motor“ und „Pedale“) handelt es sich ebenfalls um ein Motorfahrrad. Es ist bauartbedingt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und einen Hubraum von maximal 50 cm³ beschränkt. Im Gegensatz zum Mofa wird für das Moped ein Führerschein der Klasse AM benötigt.
  • Heutzutage wurden die klassischen Mofas vielerorts durch Motorroller ersetzt (auch bekannt unter der Bezeichnung „Elektroroller“ oder „Scooter“), die angenehmer zu fahren sind. Sie sind für eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h ausgelegt und verfügen über einen Hubraum von bis zu 50 cm³.
Auch auf einem Elektroroller gilt die Helmpflicht.
Auch auf einem Elektroroller gilt die Helmpflicht.

Die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Krafträdern spielt jedoch beim Thema Schutzhelm nur eine nebensächliche Rolle. Denn der eingangs erwähnte Paragraf der StVO spricht eben nicht von einer Helmpflicht für Mofa-, Moped- oder Rollerfahrer, sondern von einer Helmpflicht für Fahrer von Krafträdern, die schneller fahren können als 20 km/h.

Langsamere Krafträder fallen üblicherweise unter die Kategorie „Leichtmofas“. Sind Sie mit einem solchen unterwegs, benötigen Sie keinen Schutzhelm.

Möchten Sie wissen, ob Sie z. B. auf Ihrem Motorroller der Helmpflicht nachkommen müssen, müssen Sie darauf achten, welche Höchstgeschwindigkeit dieser bauartbedingt erreichen kann. Sind das mehr als 20 km/h, haben Sie im Straßenverkehr einen Helm zu tragen – selbst dann, wenn Sie langsamer fahren sollten.

Gilt auf dem E-Bike eine Helmpflicht wie bei Mofa und Co?

Um diese Frage zu beantworten, muss der Begriff „E-Bike“ genauer definiert werden, denn tatsächlich gibt es hier unterschiedliche Arten von Rädern. Das Gefährt, das von vielen Menschen fälschlicherweise als „E-Bike“ bezeichnet wird, heißt nämlich in Wahrheit „Pedelec“: Ein Elektrofahrrad, dessen Hilfsmotor die Pedalleistung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Der Fahrer muss trotzdem noch selbst in die Pedale treten, denn das Pedelec kann nicht von alleine fahren. Deshalb zählt es im Verkehrsrecht als Fahrrad, auf dem keine Helmpflicht gilt.

Anders verhält es sich bei den sog. S-Pedelecs und den E-Bikes im engeren Sinne: Erstere sind Pedelecs, bei denen der Motor die Pedalleistung bei einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h unterstützt. Letztere wiederum bezeichnen Elektrofahrräder, die auch allein durch den Motor betrieben werden können. Es handelt sich hierbei also letztendlich um nichts anderes als Mofas.

Demnach gilt für beide Arten von Rädern, dass auch sie unter die Helmpflicht für Mofa-, Moped- und Motorrollerfahrer fallen, sofern sie bauartbedingt mehr als 20 km/h erreichen können.

FAQ: Helmpflicht auf dem Mofa

Gilt die Helmpflicht auch auch einem Mofa?

Ja, wer ein Kraftrad fährt, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 20 km/h beträgt, muss einen Helm tragen.

Muss ich auf einem E-Bike einen Helm tragen?

Dies hängt von Ihrem Gefährt ab: Auf einem Pedelec (welches im allgemeinen Sprachraum häufig als „E-Bike“ bezeichnet wird) gilt keine Helmpflicht, auf einem S-Pedelec und einem richtigen E-Bike hingegen schon.

Was droht mir bei Verstößen gegen die Helmpflicht?

Eine Übersicht über die möglichen Sanktionen finden Sie hier.

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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

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