Die Überliegefrist der Punkte in Flensburg

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Überliegefrist hat die Bedeutung, Punkte in Flensburg noch ein Jahr nach der Tilgungsfrist aufzubewahren, um einen Missbrauch zu vermeiden.
Die Überliegefrist hat die Bedeutung, Punkte in Flensburg noch ein Jahr nach der Tilgungsfrist aufzubewahren, um einen Missbrauch zu vermeiden.

Die Punkte in Flensburg sind im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert. Im Mai 2014 gab es die Punktereform, die einige Änderungen in der Punktevergabe nach sich zog. Seither gibt es maximal 8 Flensburg-Punkte. Ist diese Anzahl erreicht, wird der Führerschein entzogen. Vor der Reform war das Fahreignungsregister noch als Verkehrszentralregister bekannt.

Die Punkte in Flensburg verfallen nach bestimmten Fristen. Anschließend befinden sie sich für ein weiteres Jahr im KBA. Dieser Abschnitt wird Überliegefrist genannt.

Das Flensburg-Punktesystem

Das Flensburger Punktesystem hat das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig dient es der Verkehrserziehung. Es vergibt Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Verstöße, die ein Bußgeld von 60 Euro und mehr nach sich ziehen, werden im Fahreignungsregister des KBA gespeichert. Aber Achtung, diese bleiben dort nicht für immer bestehen. Denn die Eintragungen verjähren und die Punkte werden gelöscht. Nach dem Verfallen bleiben diese noch für eine bestimmte Zeit gespeichert – hier wird von der Überliegefrist gesprochen.

Je nach Schwere des Vergehens erhalten Verkehrssünder 1 bis 3 Punkte. 1 Punkt wird bei einem schweren Verstoß erteilt (z. B. Rotlichtverstoß), 2 Punkte bei einem sehr schweren Verstoß (z. B. Überqueren eines Bahnübergangs trotz gesenkter Schranken) und 3 Punkte bei einer Straftat mit Fahrerlaubnisentzug (z. B. Fahrerflucht).

Wenn Sie Ihren Punktestand nicht kennen, können Sie mit dem Kraftfahrt-Bundesamt Kontakt aufnehmen. Per Post, online oder vor Ort können Sie eine kostenlose Anfrage zu Ihren Eintragungen stellen.

Die Tilgungsfristen der Punkte

Die Löschung von Punkten erfolgt für jeden Punkt einzeln, unabhängig von anderen. Sie können sich gegenseitig nicht hemmen. Je nach Verstoß, tritt die Tilgung der Punkte nach 2,5, nach 5 oder nach 10 Jahren ein. Mit der Tilgung beginnt die Überliegefrist.

  • Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen: Verfall nach 2,5 Jahren
  • Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte nach sich ziehen: Verfall nach 5 Jahren
  • Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug, die drei Punkte nach sich ziehen: Verfall nach 10 Jahren

Die Tilgungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Im Gegensatz dazu gilt bei Verkehrsverstößen das Tattagsprinzip, welches besagt, dass der Zeitpunkt gilt, an dem die Tat begangen wurde. Ist die Tilgungsfrist abgelaufen, beginnt die Überliegefrist.

Die Bedeutung der Überliegefrist

Die Überliegefrist möchte Missbräuche verhindern.
Die Überliegefrist möchte Missbräuche verhindern.

Die Überliegefrist der Punkte dauert ein Jahr. In dieser Zeit sind die Punkte im Register weiterhin gespeichert, die Punkte zählen aber nicht mehr zum aktuellen Punktestand. Ziel dessen ist es, rückblickend korrekte Nachberechnungen zu ermöglichen. Ist die Überliegefrist in Flensburg abgelaufen, werden die Punkte endgültig gelöscht.

Mit der Überliegefrist kann die Behörde prüfen, ob neue Verkehrsverstöße hinzugekommen sind, die vor Ablauf der Tilgungsfrist rechtkräftig wurden, aber erst danach im Register eingetragen werden. Ursprung der Einführung der Überliegefrist war, dass Rechtsanwälte Verzögerungstechniken anwendeten. Sie verzögerten die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids so lange, bis die Tilgungsfristen der alten Punkte abliefen und der Verkehrssünder keine höheren Strafen befürchten musste. Ein Missbrauch soll also verhindert werden.

Nur der Verkehrssünder und sein Rechtsanwalt können die Punkte einsehen, die sich in der Überliegefrist befinden. Für Behörden sind sie nicht mehr abrufbar.

Die Überliegefrist war schon Bestandteil des alten Flensburg-Punktesystems und wurde in das neue übertragen. Einträge, die sich in der Überliegefrist befinden, könnten für eine spätere Strafhöhe entscheidend sein und sogar einen Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben.

FAQ: Überliegefrist

Was bedeutet „Überliegefrist“ genau?

Die Überliegefrist beschreibt die Speicherung des Löschvorgangs der Punkte in Flensburg. Diese zählen nach ihrem Verfall zwar nicht mehr zum eigentlichen Punktestand, sind aber im Fahreignungsregister (FAER) immer noch gespeichert.

Wie lange dauert die Überliegefrist?

Die Überliegefrist der Punkte in Flensburg dauert ein Jahr.

Welchen Zweck soll die Überliegefrist erfüllen?

Leistet sich der betroffene Verkehrssünder einen erneuten Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht, auf den Punkte folgen, kann durch die Überliegefrist nachvollzogen werden, wie viele Punkte er zum Tatzeitpunkt tatsächlich hatte, sollten währenddessen Punkte verjährt sein.

Kurz & Kompakt im Video: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 54 comments… Kommentar einfügen }
  • S Fabian 19. September 2022, 18:43

    Hallo habe meine Punkte abgefragt und ein Brief bzw email bekommen darin stehe gesamtpunke: 5

    In Überliegefrist befindliche Eintragung 4

    Was bedeutet dies habe ich jetz 4 Punkte oder 5 Punkte aktuell wie ich gelesen bedeutet Überliegefrist das Punkte abgebaut werden liege ich da richtig oder falsch ??

    Danke für die Antwort in voraus 😌

  • Becker 7. September 2022, 22:10

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die gute Zusammenfassung. Ich habe eine Rückfrage in eigener Sache. Ich habe aktuell 2 Punkte und 3 in Überliegefrist. Es ist vor einem Monat nochmal 1 Punkt dazu gekommen (zu schnell gefahren ) und leider habe ich heute eine rote Ampel übersehen, es hat 2x geblitzt was wiederum 2 Punkte bedeutet. Zusammengefasst werden ich 5 Punkte haben und 3 in Überliegefrist. Werden hier nun die 5 Punkte gewertet oder kommen die 3 in Überliegefrist hinzu ?

    Vorab, besten Dank und viele Grüße

  • Jan W 11. Februar 2022, 22:03

    Wenn ich 6 Punkte habe und 2 in der Überliegefrist , und es kommt 1 Punkt dazu, – ist der Führerschein dann weg ?

    Oder ist das nur dann der Fall , wenn ich hart am Limit bin , und es kommen neue Punkte kurz vor dem erlöschen von alten Punkten ..???

    Brauche ich also sonst nix mehr befürchten bei den Punkten in überliegefrist …???

    ( aktuell habe ich 4 offiziell / 1 in überliegefrist ..)
    Habe aber gerade einen neuen bekommen,
    Aber ich werde 23.05.22 drei Punkte getilgt haben .
    Dann müsste ich dann 2 offiziell und 4 in überliegefrist haben ..????? ( der erste in überliegefrist ist erst 2023 komplett weg ..)

    Herzliche Grüße,
    Jan W

  • Dieter 12. November 2021, 8:39

    Hallo,

    Vor kurzem habe icherfahren, dass bei einer zu frühen Neubeantragung des Führerscheins eine erneute Sperrfrist einsetzt. Das möchte ich natürlich nicht.

    Meine Frage: Ich möchte nun Einsicht ins Fahreignungsregister benatragen. Ist die Sperrfrist davon ebenfalls betroffen? Oder hat eine Antrag auf Einsicht keine Auswirkungen, so wie es der Neuantrag hätte.

    Vielen Dank! Lg Dieter

  • Sascha 13. September 2021, 4:09

    Hallo ich habe heute einen Brief bekommen das ich 8 Punkte habe und soll jetzt den Führerschein abgeben ich habe aber 3 Punkte in der Überliegefrist was soll ich tun. Mfg

  • Roman 18. Januar 2021, 17:28

    Hallo,

    zum jetzigen Zeitpunkt habe ich 5 Punkte im Register. 1, den ich bereits rausgerechnet habe, wurde am 31.10.2017 rechtskräftig und wäre somit am 01.05.2020 verjährt. Nun kommt aber noch die Überliegefrist dazu. Seit dem bin ich aber noch zweimal geblitzt worden (auf Zustellung, Entscheidung und Rechtskraft warte ich noch), so dass nun 7 Punkte da stehen würden. Würden durch die Überliegefrist dann 8 Punkte gerechnet und eine Fahrverbot erteilt werden oder würde es lediglich eine mögliche Geldstrafe erhöhen?

    Ein weiterer Punkt, der am 03.11.2018 rechtkräftig wurde, fällt am 04.05.2021 weg, aber unterliegt auch der Überliegefrist. Was wäre, wenn ich in der Zeit nochmal geblitzt werde und sich Rechtskraft und Wegfall des alten Punktes überschneiden. Gelten dann schon allein auf Grund der Überliegefristen 8 Punkte und ich habe pauschal den Führschein abzugeben oder kann hier individuell die Dauer des Führerscheinentzugs entschieden werden, weil der Punkt kurz darauf verfällt?

  • Simon 5. September 2020, 16:50

    Wann verfallen die Punkte

    Tattag Rechtskräftig
    28.7.17. 16.9.2017. zu schnell. 1 P
    25.1.16. 18.2.2016. Handy am Steuer 1 P

  • Ozzy Kral 6. März 2020, 12:50

    Hallo,

    folgendes:
    im Januar 2019 habe ich meinen Führerschein abgegeben, da ich meine 8 Punkte gesammelt habe. Immer wieder durch Blitzer. Heute (März/20) habe ich eine Auskunft aus dem FAER erhalten und daraus kann ich entnehmen, dass ich einen unverbindlichen Gesamtpunktestand von 6 besitze. Im überliegefrist befindliche Eintragungen: 6.

    Meine Frage:
    Muss hier trotz des Gesamtpunktestands von 6 trotzdem eine MPU-Gutachten vorgelegt werden oder kann ich jetzt meinen Führerschein auch ohne Gutachten beantragen, da die anderen 2 Punkte verfallen sind?

    Vielen Dank im Voraus.

    Schöne Grüße

    • Ozzy Kral 6. März 2020, 12:53

      Ich korriegiere:
      Im überliegefrist befindliche Eintragungen: 2*

  • Christian Krieger 15. November 2018, 13:47

    Hallo mein 1 punkt nach Rechtskraft 13.11.2015 Tattag9.08.2015 .2 Punkt nach Rechtskraft 19.11.2015 Tattag20.08.2015 diese müssten ja gelöscht sein?
    3 Punkt nach Rechtskraft 12.6.2018 Tattag 16.06.2018
    4 Punkt nach Rechtskraft 29.05.2018 Tattag 07.03.2018
    Meine frage warum bekomme ich eine Ermahnung ,die ersten 2 Punkte sind doch schon erlöscht

  • Stjepan 3. September 2018, 19:21

    Guten Tag,
    am 15.07.2008 wurde mir wg. Trunkenheit im Verkehr der Führerschein entzogen, nach erfolgreicher MPU sind nach der Punktereform nun noch 7 Punkte verblieben , welche am 15.07.18 getilgt gewesen wären. Den Punktestand habe ich kürzlich beim KBA erfragt, eine Information oder Warnung bzgl. des Punktestandes bzw. eine Empfehlung zum Punkteabbau gab es bis dato nicht.
    Am 03.07.2018 wurde ich aufgrund erhöhter Geschwindigkeit geblitzt und bekomme lt. Anhörungsbogen 70,- Euro Geldstrafe und einen Punkt.
    Dazu meine Frage: Der Tattag ist nun ausgerechnet 14 Tage vor Ablauf der Tilgungsfrist, was nun für diesen kurzen Zeitraum 8 Punkte bedeuten würde. Erfolgt seitens der Polizei die Prüfung bzgl. bestehender Punkte sowie die Ausschöpfung des Strafrahmens (Führerscheinentzug) zwingend, gibt es hier Ermessensspielraum seitens der Behörde oder ist eine Überprüfung des Punktestandes gar dem Ermessen des bearbeitenenden Beamten und somit dem Zufall überlassen? Wenn dem nicht so ist, was kann man ggf. selber noch tun (kurzfristiges Seminar zum Punkteabbau, Stellungnahme mit der Bitte um Nachsicht, etc.)?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen.

    • bussgeld-info.de 7. September 2018, 15:10

      Hallo Stjepan

      Setzen Sie sich am besten erneut mit der zuständigen Behörde in Verbindung, wenn Unklarheiten bestehen. Andernfalls haben Sie auch die möglichkeit einen Anwalt aufzusuchen. Wir dürfen Ihnen hingegen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Ilo 8. August 2018, 5:09

    Schönen guten tag,
    Ich habe bereits meinen bf 17 Führerschein bestanden und habe auch eine Begleitperson. Nun möchte ich auch meinen Vater eintragen lassen. Zurzeit hat er 2 Punkte, jedoch geht 1 Punkt im nächsten Monat in die Überliegefrist. Wenn mein Vater sich nun eine Auskunft aus dem FAER holen würde dann dort stehen, dass er 1 Punkt hat oder 2 oder was steht dort überhaupt wenn ein Punkt in der Überliegefrist befindet

    Vielen dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 10. August 2018, 15:04

      Hallo Ilo

      Nachdem eine bestimmte Frist erreicht ist, sind diese getilgt. Die Punkte werden allerdings noch nicht gelöscht, sondern befinden sich ein Jahr lang im KBA in der so genannten Überliegefrist. In Ihrem Fall ist demnach davon auszugehen, dass bei Ihrem Vater nach wie vor 2 Punkte eingetragen sind.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Fatih 3. August 2018, 21:52

    Hallo,

    ich habe am 04.08.2016 meinen Führerschein nach Positiven Mpu Neuerteilt bekommen, der Grund der MPU war dass ich jedesmal Geschwindigkeiten überschritten und Handy am Steuer hatte.
    jetzt sind es 2 Jahre vorbei und wurde leider wieder geblitzt und soll einen Punkt bekommen, allerdings habe ich 2 Eintragungen In der Überliegefrist bezüglich einmal zu schnell und einmal Handy am Steuer.
    Könnte die Behörde mir wieder einen Mpu verordnen oder werde ich als Normaler Fahrer erst bei 8 Punkten bewertet. Ich habe zurzeit keine Probezeit und Keine Punkte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Fatih

    • bussgeld-info.de 10. August 2018, 14:59

      Hallo Fatih

      Durch die Überliegefrist soll sichergestellt werden, dass Taten, die Auswirkungen auf den Punktestand haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes herangezogen werden können, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer bereits gespeicherten punkterelevanten Entscheidung erfolgt. In der Überliegefrist befindliche Entscheidungen dürfen nur an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zur Anordnung von Maßnahmen nach den Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a StVG) oder zur Ergreifung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 Abs. 5 StVG) übermittelt werden.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Michael 10. Mai 2018, 18:08

    guten Tag,
    ich bin ab dem !7.06.18 von 6 auf fünf Punkte.
    Also dann fünf plus einem Punkt in der überliege Frist.
    Kann ich dann trotzdem ein Punkteabbau Seminar besuchen…???

    Gruß Michael

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2018, 15:33

      Hallo Michael,

      bei 4 oder 5 Punkten in Flensburg können Sie an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen, um Punkte abzubauen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Eva 17. März 2018, 7:49

    Guten Tag ,
    ich wurde im Oktober 2017 auf der Autobahn geblitzt und bekam 1. Punkt dafür.
    Jetzt wurde ich wieder , März 2018 , auf der Autobahn geblitzt , auch dafür werde ich einen Punkt bekommen.
    Meine Frage ist : dadurch ich das die Punkte so kurz hintereinander bekommen habe , könnte mir dafür der Führerschein entzogen werden ??
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 21. März 2018, 11:44

      Hallo Eva,

      bei 2 Punkten in Flensburg droht Ihnen kein Führerscheinentzug. Wenn Sie aber innerhalb von 12 Monaten zum zweiten Mal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter und Ihnen kann ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jörg 15. März 2018, 13:13

    Hallo,
    Ich habe 5 Punkte.Einen in der Überliegefrist bis zum 11.3.18. Der nächste geht in die Überliegefrist am 28.4.
    Am 9.3 bin ich geblitzt worden 21 Kmh außerorts zu schnell.Dann wäre ich bei 6 oder ?
    Und bin ich dann am 28.4 wieder bei 5?
    Gruss

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 10:17

      Hallo Jörg,

      in der Regel werden Punkte in der Überliegefrist nicht gezählt. Ihren genauen Punktestand können Sie beim KBA erfahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lukas 1. Oktober 2017, 22:24

    Hallo

    Ich habe 7 Punkte, zwei davon befinden sich aktuell in der Überliegefrist. Der eine Punkt ist seit dem 23.03.2017 und der andere seit dem 24.07.2017 in der Überliegefrist. Somit sind noch 5 Punkte zusehen. Nun ist meine Frage, da ich heute am 01.10 geblitzt wurde mit 11kmh ca zu schnell und Handy in der Hand, was nun auf mich zu kommt. Werden die 2 Punkte aus der Überliegefrist zurück geholt und somit stehe ich auf 8 Punkten oder stehe ich bei 6 Punkten?

    Lieben Gruß und vielen Dank

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:35

      Hallo Lukas,

      die Überliegefrist ist quasi für Behörden da. Dabei geht es darum, alte Punkte einsehen zu können, wenn diese zum Zeitpunkt der Bearbeitung schon verjährt sind, zum Tattag aber noch aktuell waren. Generell zählt immer der Tattag als Bewertungsgrundlage, insofern sollten Ihre alten Punkte nicht bei einer Sanktion herangezogen werden.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Ralf 18. September 2017, 9:25

    Hallo,

    Die Überliegfrist beginnt bekanntlich am Tag der Rechtskraft.
    Gilt für die Zeit-Differenz bei einem neuen Vergehen auch der Tag der Rechtskraft oder der Tag des Vergehens.
    Da wiederum würde bedeuten, dass die Überliegefrist wesentlich länger als die im Gesetz vorgegebene Zeit sein kann.

    Beispiel:
    1. Vergehen: (leichtes Vergehen mit 2,5 Jahre Überliegefrist und 1 Punkt)
    Tat: 02.02.2015
    Entscheidung: 24.03.2015
    Rechtskraft: 10.04.2015

    letztes Vergehen:
    Tat: 15.09.2017

    Wenn es nur nach Tattag gehen würde, wären der Punkt aus dem ersten Vergehen bereits gelöscht. Leider geht es aber nach dem Tag der Rechtskraft. Wenn es bei dem neuen Vergehen auch nach dem tag der Rechtskraft gehen würde (was mir logisch erscheint), müsste ich ja nur den Tag der Rechtskraft hinauszögern, dann wäre der erste Punkt gelöscht.
    Für mich ist es insofern essentiell wichtig, weil ich mit dem neuen Vergehen bei 8 Punkten landen würde.

    Freundliche Grüße
    Ralf

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 8:56

      Hallo Ralf,

      beim Verlöschen von Punkten zählt der Tag der Rechtskraft, bei der Sanktionierung von Vergehen zählt der Tattag. Das ist ja der Grund, warum es die Überliegefrist überhaupt gibt: So können Behörden nachträglich rekonstruieren, wie das Punktestand am Tattag war, sollten bis zur Zeit der tatsächlichen Bearbeitung schon Punkte gelöscht wurden sein. Ihr Vergehen wird entsprechend Ihrer Situation am Tattag geahndet.

      Wenn der Punkt des ersten Vergehens am 10.04.2015 rechtskräftig wurde, dann sollte er am 10.10.2017 getilgt sein. Insofern bestand es noch am Tag des letztes Vergehens am 15.09.2017 und wird dementsprechend wohl leider auch bei der Sanktionierung berücksichtigt.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Patrick 31. August 2017, 10:01

    Guten Tag,
    Heute bekam ich Post in Form einer Verwahrung, dass ich nun 8 Punkte auf dem Konto erreicht hätte. Diese aber auf 7 Punkte korrigiert wird, weil vorher keine Verwahrnung erteilt wurde.
    2 Punkte liegen aktuell in der Überliegefrist. Tilgung war am 26.05.17 und 08.07.17.
    heißt dass ich habe nun eigentlich 5 Punkte?
    Oder warum werde ich weiterhin mit 7 Punkten verwahrnt?

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 11:06

      Hallo Patrick,
      mit hoher Wahrscheinlichkeit haben Sie sieben Punkte. Bei Unklarheiten können Sie eine Punkteabfrage beim KBA machen.
      Ihr Bussgeld-Info-Team

  • Saj M. 14. August 2017, 17:17

    Hallo liebes Bussgeld-info Team,
    ihr macht nen Sau guten Job! Vorab, danke dafür. Nun zu meiner Frage: Ich habe meinen Führerschein und die Fahrerlaubnis am 09.02.2017 wegen Trunkenheit (1,56 Promille) verloren. Die Sperrfrist läuft am 06.02.2018 ab.
    Am 04.12.2005 verlor ich den Führerschein ebenfalls wegen fahrlässiger Trunkenheit. Am 19.01.2006 kam vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu. Nach bestandener MPU die Neuerteilung der Fahrerlaubnis/Führerscheins am 15.01.2007. Die eben erwähnten Straftaten sind in der Flensburger Überliegefrist.
    Da ich somit Wiederholungstäter bin, muss ich i.d.R. wieder zur MPU. Nun als ich die Fahrerlaubnis neu beantragen wollte, riet mir der freundlich Herr der Zulassungsstelle Hannover, dass ich lieber noch abwarten soll, bis das erste mal Trunkenheitsfahrt aus der Flensburger Akte gelöscht sei, denn die Ziöassungstelle holt von dort Auskunft. In Ihrem System ( der Zulassungstelle) sein nichts mehr vorhanden darüber. Als ich 2 Monate zivor Akteneinsicht hatte, waren diese vorfälle jedoch in der Akte vorhanden, was aber keine Rolle spiele, so der Herr der Zulassungsstelle. Es spiele nur eine Rolle, was in Flensburg vermerkt sei.
    Meine Frage also,
    1: wann kann ich davon ausgehen, dass die ersten Delikte aus der Überliegefrist in Flensburg gelöscht sind, so dass die Führerscheinstelle darüber nichts mitbekommt und ich die MPU umgehen kann , da uch ja dann nicht mehr als wiederholungstäter gelte,
    2. wann sollte ich am besten den Führerschein neu beantragen und
    3. wann soll ich nochmal einen Punkteauszug aus Flensburg anfordern, damit ich auf nummer sicher gehen kann, dass die alten Delikte wirklich nicht mehr beinhaltet sind in der Kartei?

    Vielen Dank für euere Mühen om Voraus, euer Saj

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 9:13

      Hallo Saj,
      die Führerscheinstelle kann grundsätzlich eine MPU anordnen, wenn diese an der Fahreignung zweifelt. Inwieweit diese vergangene Vergehen oder Straftaten einsehen kann, ist uns nicht bekannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christoph 5. August 2017, 21:49

    Hallo,

    ich habe mir einen FEAR-Auszug zukommen lassen. Dort stehen einige Punkte. Meine Frage ist: „Überlagerungsfrist 15.04.2017“. Heißt das, dass dieser Punkt am 15.04.2017 gelöscht worden ist?

    Grüße

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 8:30

      Hallo Christoph,

      dies könnte bedeuten, dass ab dem Zeitpunkt die Überliegefrist begonnen hat. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, fragen Sie am besten beim Kraftfahrt-Bundesamt nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Heike 28. Juni 2017, 13:28

    Guten Tag, meine Tochter möchte den Führerschein mit begleitendem Fahren machen und ich möchte mich als Begleitperson eintragen lassen. Ich habe aber 2 Punkte, wobei einer im November 2017 getilgt wird und dann in die Überliegefrist geht. Wird er dennoch mit einbezogen oder kann ich dann doch als Begleitperson mitfahren.

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 11:20

      Hallo Heike,

      grundsätzlich dürfte die Tilgung der Punkte Ihrer Funktion als Begleitperson nicht entgegen stehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 18. Juni 2017, 14:36

    Hallo und guten Tag,
    ich habe am 30.01.2005 eine hochpromillige TF begangen und danach das volle Programm (MPU) dann FS Neuerteilung. 10 Jahre Tilgungsfrist. Dann ist doch mit Überliegefrist (1 Jahr) die ganze Geschichte am 30.01.2016 abgegolten..? Also müsste jetzt das Ding gelöscht sein, oder?

    Lieben Gruß,
    Michael

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 8:58

      Hallo Michael,

      das ist korrekt, es sei denn, die Frist wurde unterbrochen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Volker 26. Mai 2017, 10:06

    Hallo zusammen,

    auf meinem Konto wurde 1 Punkt rechtskräftig am 21.11.2014 eingetragen, Tilgung also am 21.05.2017.
    Weiterer Verstoß am 13.05.2017, durch den möglicherweise 1 Punkt dazukommt.
    Frage: Hätte ich dann per se 2 Punkte auf dem Konto, weil der neue Verstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist des alten Punktes erfolgte, solange dieser alte Punkt noch nicht verfallen ist, d. h. solange er noch in der Überliegefrist liegt?

    Kurze Antwort wäre klasse.
    Vielen Dank.

    Volker

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 9:12

      Hallo Volker,
      neue Punkte verfallen grundsätzlich separat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 13. Mai 2017, 15:57

    Hallo, guten Tag, in den Beiträgen ist von Überliegefrist die Rede.

    Mir hatte der ADAC mitgeteilt, die Überliegefrist gäbe es im neuen Punktekatalog nicht mehr. war diese Info falsch ?

    MfG

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 9:57

      Hallo Michael,

      die Überliegefrist blieb auch nach der Punktereform bestehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tina 20. März 2017, 17:51

    Guten Mittag,
    woher bekomme ich die Infos wie viele Punkte ich haben & wo diese liegen etc (Überliegefrist, Tilgung usw.).
    bekomme ich die Infos auch über die Online Einsicht die man hier machen kann?!

    mfg

    • bussgeld-info.de 23. März 2017, 9:36

      Hallo Tina,

      diese Informationen erhalten Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Dies können Sie postalisch, persönlich oder mithilfe eines Online-Formulars machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 28. Januar 2017, 18:27

    Habe zur Zeit 3 punkte und 6 Punkte in der überliegefrist…. Die Überliegefrist wäre am 11.02.2017 abgelaufen.
    Kriege jetzt aber wegen einem vergehen 2 neue Punkte dazu. ..Hätte dann ja 5 Punkte auf dem Konto.
    Kann mir was wegen der Überliegefrist passieren oder sich doch die Punkte ändern?
    Danke für sie Antwort.mfg

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 12:03

      Hallo Daniel,

      in der Regel haben diese Punkte keine Auswirkung. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Behörden diese in Bezug auf das aktuelle Strafmaß mitbedenken und es beispielsweise zu höheren Bußgeldern kommt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Aslan 7. Januar 2017, 14:54

    Moin, habe bis jetzt 5 Punkte aber 1 Punkt in der Überliegefrist.
    Datum der Entscheidung 14.05.2014
    Datum der Rechtskraft 31.05.2014
    Tilgungs-Datum 30.11.2016

    Meine Frage lautet nun habe ein Gerichtstermin am Februar wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Falls ich verliere bekomme ich 2 Punkte.

    Hätte ich dann insgesamt 7 Punkte oder würde ich bei 8 landen da ja eine Eintragung in der Überliegefrist ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:01

      Hallo Aslan,

      Sie sollten dann bei 7 Punkten stehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • vito 22. Oktober 2022, 12:56

        hallo ich hab 4 punkte und 2 in der üerliegefrist

        krieg ich 1 punkt nach einem aeminar abgezogen???

  • Walter M. 19. November 2016, 20:25

    Hallo,
    ich habe drei Eintragungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschl. Ortschaf die am 14.01.2016 getilgt wurden und jetzt in der Überliegefrist bis 14.01.2017 noch sind.
    Am 04.10.2016 bin ich auf der B12 in Bayern in einen kaum erkennbaren Ort geblitzt worden und war nach Abzug 33Km/h drüber => 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot stehen nun an. Derzeit befindet sich das ganze in der Anhörungsfase. Ich werden einspruch einlegen um evtl. vom Fahrverbot wegzukommen da dieses große Auswirkung auf mein Job als Außendienstler hat.
    Frage: sieht der Richter der den Fall bearbeiten wird dass ich diese 3 Einträge in Überliegenfrist habe?
    Losgelöst von diesem: ab wieviele Punkte wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt?
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 21. November 2016, 10:35

      Hallo Walter,

      ein Richter ist normalerweise in der Lage, die Punkte in der Überliegefrist zu sehen, da diese genau zu diesem Zweck eingeführt wurde. Sollten Sie mit Ihrer Frage ein Fahreignungsseminar zum Punkteabbau meinen, so ist dies bis zu einer Punktzahl von fünf möglich. Erhalten Sie Ihren vierten oder fünften Punkt in Flensburg, werden Sie von der Behörde automatisch darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich ist. Diese Teilnahme ist allerdings freiwillig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bert 10. November 2016, 16:25

    Hab heute am 10.11.16 eine Ermahnung bekommen das ich 4 Punkte habe und mir wurde ein Fahreignungsseminar ans herz gelegt sowie 20 Euro für das Schreiben. Jetzt meine Frage mein Erstes Vergehen war am 8.02.14 Rechtskraft der Entscheidung war am 23.04.2014 Eintragung erfolgte am 12.05.2014. 1Punkt. Ab wann tritt da meine tilgung in Kraft? Wenn ab Rechtskraft dürfte der Punkt garnicht mehr aufgeführt sein und wenn bei eintragung dann würde der Punkt mogen getilgt sein und ich hätte nur 3Punkte und hötte dieses schreiben garnicht bekommen.

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 10:28

      Hallo Bert,

      die Lösch- und Tilgungsfristen richten sich nach der Schwere der Tatbestände und können zwei, fünf oder zehn Jahre betragen. Wie genau diese Fristen bei Ihnen gesetzt wurden, können Sie beim KBA erfragen. Selbst „gelöschte Punkte“ können jedoch bei solchen Entscheidungen noch mitbedacht werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • George L. 8. November 2016, 13:16

    Guten Tag,

    ich habe die Info über Punktsystem mit Überliegefrist und Tilgungsfrist gelesen aber kann leider nicht dies für meinen Fall zusammenfassen.. bitte helfen..
    am 13.10.2015 – Straftat – Alkohol am Steuer, 500€bußgeld, 1 Monat Fahrverbot – 2 Punkte
    nach 13.10.2016 – 2 Punkte nach Überliegefrist(1 Jahr) sind aus Vehrkehrsregister gelöscht(für Behörde nicht sichtbar) jedoch bleiben weiter 4 Jahre(5 Jahre für schwere Straftaten).. in Flensburg nach der Regelung der Tilgungsfrist.. ist soweit richtig? und zum Schluss worauf ich Antwort hätte- falls ich künftig nochmal erwischt werde(alkohol am Steuer) werde ich dann mit Stufe 2 bestraft?(1000€ 3 Monat fahrverbot , 2 Punkte) oder erneut mit Stufe 1 – 500€ 1 Monat verbot, 2 Punkte(oder dies erst nach Ablauf der Tilgungsfrist – nach 4 Jahren möglich)..

    Danke Im Voraus
    Mit freundliche Grüßen

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:29

      Hallo George,

      die beiden Punkte verjähren erst am 12.10.2020, anschließend liegen sie noch ein Jahr in der Überliegefrist (dort können die Behörden auch einsehen) und werden anschließend gelöscht. Werden Sie nach dem 12.10.2020 mit Alkohol am Steuer erwischt, greift wieder die „Stufe eins“.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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