Umweltplakette: In jeder Umweltzone Pflicht!

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 14. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Verstöße gegen Umwelt, Umweltzone oder Umweltplakette: Strafe bzw. Bußgeld

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Umweltplakette 2024, der die Bußgelder in Bezug auf Umweltschutz-Verstöße sowie das Fahren ohne Feinstaubplakette.

Tat­be­standBuß­geldPunk­te
Lärm- / Ab­gas­be­las­tung ohne trif­tigen Grund80 EUR-
Inner­halb geschlos­sener Ort­schaften ohne trif­tigen Grund hin- und her­fahren100 EUR-
Straße be­schmutzt, ohne die Verschmutz­ung zu besei­tigen bzw. kennt­lich zu machen, ob­wohl eine Gefähr­dung be­stand10 EUR-
andere Verkehrs­teilneh­mer durch man­gelnde Um­sicht be­schmutzt10 EUR-
verlorene Gegen­stände nicht besei­tigt und da­durch andere Verkehrs­teilneh­mer gefähr­det60 EUR1
ohne gül­tige Umwelt­plakette in einer Umwelt­zone gefah­ren100 EUR-
Dieser Bußgelder gelten seit dem 09.11.2021.
Eine Übersicht zu den Bußgeldern, die bei Verstößen bis zum 08.11.2021 galten, finden Sie hier.

Übersicht über die Umweltplaketten

Schadstoff­gruppe des KfzUmwelt­plakette
4Grüne Plakette
3Gelbe Plakette
2Rote Plakette
1Kei­ne Plakette

Spezielles zum Thema Umweltplakette und Umweltzone

Im Video: Infos zur Umweltplakette

Was bezüglich der Umweltplakette wissenswert ist, erfahren Sie auch im Video.
Was bezüglich der Umweltplakette wissenswert ist, erfahren Sie auch im Video.

Umweltplakette und Umweltzonen: Haben sie bald ausgedient?

Autofahrer sollten sich eine Umweltplakette kaufen, wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten.
Autofahrer sollten sich eine Umweltplakette kaufen, wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten.

Seit dem Jahr 2008 werden systematisch Umweltzonen und damit einhergehend die Feinstaubplakette in Deutschland eingeführt. Diese sollen die Schadstoffe der Kraftfahrzeuge aus den Zentren der Stadt vermeiden. Dabei wurden zunächst verschiedene Schadstoffgruppen und Umweltzonen in Städten eingeführt. Die Umweltzonen werden durch jeweilige Beschilderungen vor der Umweltzone angezeigt. Autos ohne Feinstaubplakette dürfen diese nicht passieren, auch wenn die Fahrzeuge für eine gelbe oder grüne Umweltplakette geeignet wären.

Die Umweltzonen dienen in erster Linie dazu, die Luftverschmutzung in den Stadtzentren und besonders belasteten Gebieten zu reduzieren. Seit dem Dieselskandal hat sich einiges in Sachen Umweltzone und Umweltplakette geändert. Die meisten Zonen sind nur noch für Kfz offen, die eine grüne Umweltplakette haben. Gelbe Umweltplaketten sind nur noch in einer einzigen Umweltzone (in Neu-Ulm) zugelassen.

Wie Sie die richtige Umweltplakette ermitteln und ob Sie z. B. die grüne Plakette einfach kaufen können sowie Bußgelder für das Fahren ohne gültige Umweltplakette, haben wir für Sie herausgefunden.

Alles Wichtige zur Umweltzone im Video

Was bdeutet das Verkehrszeichen Umweltzone genau und welche Ausnahmen gibt es?

Welche Umweltplakette bekommt mein Auto?

Diese Frage beantwortet Ihr Fahrzeugschein Teil 1. Die Emissionsschlüsselnummer besteht aus den zwei letzten Zahlen im Schein und zeigt Ihre Schadstoffgruppe an.

Welchen Schadstoffgruppen die Schlüsselnummern zugeordnet werden, können Sie folgender Tabelle entnehmen:

Schad­stoff­klas­se / EuronormSchlüs­sel­num­mer
Klasse 636NO bis 36YO
Klasse 535AO bis 35MO
Klasse 432, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70
Klasse 330, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61
Klasse 225, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
Klasse 101, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77
sons­tige00, 05,06,07,08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

Wo können Sie die Umweltplakette kaufen? Der TÜV verkauft solche Plaketten. Außerdem bieten auch Tankstellen in deutschen Städten, in denen eine Umweltzone besteht, Feinstaubplaketten an. Natürlich können Sie diese auch im Internet bestellen. Achten Sie aber dabei auf die Seriosität der Anbieter und vergleichen Sie Preise.

Ungültige Umweltplakette: Strafe oder Bußgeld für Verstöße gegen die Plakettenpflicht

Fahren ohne Umweltplakette kostet 100 Euro laut aktuellem Bußgeldkatalog. Sogar das Parken in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette kann geahndet werden. Das war im Vorfeld noch nicht so, da Betroffene argumentierten, dass die Plakettenpflicht nur für den fließenden Verkehr gelte.

Inzwischen geht die Rechtsprechung aber davon aus, dass ein parkendes Auto bewegt werden musste, um überhaupt in die Umweltzone zu gelangen – deshalb darf nun auch für das Parken ohne Plakette eine entsprechende Strafe bzw. ein Bußgeld verhängt werden.

Ungültig ist eine Umweltplakette auch, wenn die Schrift verblasst ist oder (aufgrund einer Ummeldung des Kfz) nicht mehr das aktuelle Kfz-Kennzeichen darauf zu lesen ist.

Im Übrigen ist hier keine Strafe im Sinne des Strafgesetzbuch (StGB) gemeint. Ohne Umweltplakette in die Umweltzone zu fahren, gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat. Diese Unterscheidung wird im alltäglichen Gebrauch selten vorgenommen.

Neuerungen: Kommt die blaue Umweltplakette?

In fast jeder Umweltzone sind nur noch Kfz mit der grünen Umweltplakette erlaubt.
In fast jeder Umweltzone sind nur noch Kfz mit der grünen Umweltplakette erlaubt.

Derzeit gibt es bundesweit 58 Umweltzonen (Stand: 2024), nahezu alle erlauben die Durchfahrt ausschließlich Kfz, die eine grüne Umweltplakette tragen. Gelb und rot gekennzeichnete Kfz müssen hier sprichwörtlich draußen bleiben. Die Ausnahme bildet hier Neu-Ulm, welches auch Fahrzeuge mit gelber Umweltplakette zulässt.

Die verantwortlichen Behörden sind jedoch noch nicht zufrieden: Weitere Umweltzonen stehen aktuell in der Diskussion. Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes kann jede bestehende Umweltzone genau in Augenschein genommen werden. Die dortige Übersicht setzt sich zusammen aus den Informationen, welche die Länder und Kommunen dem Bundesamt vermitteln.

Anfang 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Dieselfahrverbote zulässig sind. Seitdem wurde immer wieder diskutiert, ob eine neue, möglicherweise blaue Umweltplakette eingeführt werden sollte, um die in den Verbotszonen zulässigen Kfz zu kennzeichnen. Eine bundesweite Regelung gibt es dafür derzeit noch nicht (Stand: 2024).

Ausnahmen und Sonderregelungen zur Umweltplakette

Sowohl Pkw, Lkw als auch Busse sind heutzutage von eventuellen Fahrverboten in entsprechenden Zonen betroffen. Ausnahmen gibt es jedoch auch. So brauchen sich Besitzer von Motorrädern, Arbeitsmaschinen, dreirädrigen Kraftfahrzeugen, landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Oldtimern, Behinderten-Kfz und Vehikel, für welche Sonderrechte bestehen, keine Gedanken um eine dazugehörige Umweltzone machen.

Neben den allgemeinen Ausnameverordnungen dürfen die Städte selbst über weitere Regelungen entscheiden. Ob Sie trotz eines Kfz ohne Umweltplakette in Ihre örtliche Umweltzone fahren dürfen, erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.

Bei einer falschen Umweltplakette kann die Strafe fünf Jahre Gefängnis betragen. Hier liegt Urkundenfälschung vor.
Bei einer falschen Umweltplakette kann die Strafe fünf Jahre Gefängnis betragen. Hier liegt Urkundenfälschung vor.

Viele Fahrzeugtypen kommen jedoch nicht so glimpflich davon. Gehören diese dann auch noch zur sogenannten Schadstoffgruppe 1, besteht keine Möglichkeit, für sie eine Feinstaubplakette zu kaufen. Das ist unter anderem der Fall bei:

  • Pkw ohne geregelten Katalysator und
  • Diesel-Pkw, die nach EURO-1-Norm oder schlechter gebaut sind.

Darüber hinaus ist es jedoch möglich, für einzelne Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Können Fahrzeugführer dieser vorweisen, ist es ihnen möglich, die eingetragene Umweltzone auch ohne notwendige Umweltplakette zu durchfahren.

Haben Sie Probleme, selbst die nötige Umweltplakette zu ermitteln, ist es zunächst sinnvoll, sich im Freundeskreis zu erkundigen, bevor Sie direkt in der Werkstatt nachfragen. Wissende können anhand der im Fahrzeugschein eingetragenen Steuerklasse und der EURO-Schadstoffnorm schnell erkennen, welche Plakette die Richtige ist.

Weitere Fragen und Antworten zur Umweltplakette

Für viele Verkehrsteilnehmer ist das Thema „Umweltzone“ immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Damit alle wichtigen Infos in diesem Ratgeber verzeichnet sind, werden im Folgenden weitere Fragen mit Antworten versehen:

Mithilfe der Schlüsselnummern können Sie die richtige Umweltplakette ermitteln.
Mithilfe der Schlüsselnummern können Sie die richtige Umweltplakette ermitteln.
  • Kann ich einfach eine grüne Plakette kaufen? Über verschiedene Stellen können Sie ohne Probleme eine grüne Umweltplakette erwerben. Diese dürfen Sie jedoch nur dann führen, wenn Ihr Fahrzeug zur entsprechenden Klasse gehört. Ansonsten kann Ihnen Urkundenfälschung vorgeworfen werden, welches eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann. Betroffene sind dann gut damit beraten, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.
  • Sind aktuelle Umweltzonen wirkungsvoll? Mittlerweile erfüllen über 90 Prozent aller Autos die Standards der grünen Umweltplakette, weshalb geltende Kriterien nicht viel Auswirkung haben. Kritiker fordern deshalb Anpassungen, vor allem um in Bezug auf Stickstoffdioxid in der Luft bessere Lebensumstände zu schaffen.
  • Sind in Zukunft noch Änderungen geplant? Das Umweltbundesamt spricht sich für eine Verschärfung geltender Kriterien aus. Zwar sind die bisherigen Errungenschaften nicht von der Hand zu weisen, einige europäische Qualitätsziele in Bezug auf die Luft werden jedoch noch nicht erreicht. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass Verkehrsteilnehmer in Zukunft weitere Maßnahmen erwarten.

Zweck der Umweltplakette: Verbesserung der Umweltbelastung durch den Straßenverkehr

Da die Umweltbelastung und Umweltverschmutzung bereits hoch genug ist, gibt es einen besonderen Bußgeldkatalog für Fahrzeuge bezüglich dessen. Dabei werden Zuwiderhandelnde nicht nur für Gegenstände oder Flüssigkeiten, die auf der Straße zurückbleiben bestraft, sondern auch für einen unnötig hohen Geräuschpegel. Außerdem wurden im Januar 2008 sogenannte Umweltzonen in deutschen Städten eingeführt, welche die Emissionen auf ein Minimum reduzieren sollen. Mittlerweile gibt es in Deutschland rund 50 Umweltzonen.

Schadstoffausstoß von Fahrzeugen ohne oder mit niedriger Umweltplakette

Die Feinstaubplakette soll zur Verbesserung der Luftqualität in Städten beitragen.
Die Feinstaubplakette soll zur Verbesserung der Luftqualität in Städten beitragen.

Durch den Straßenverkehr wird ein nicht unerheblicher Teil der gesamten Kohlenstoffdioxidbelastung der Erde verursacht. Seit der Einführung von Autos haben die Emissionen immer weiter zugenommen, in der Stadt sogar rapide.

Um dem allzu hohen Ausstoß von Kohlenstoffdioxid entgegen zu wirken, wurden Grenzwerte für Fahrzeuge festgelegt. Diese sollen allerdings nur für neue Pkw und erst ab dem Jahr 2020 gültig werden. Dabei sollen die Hersteller neuer Fahrzeuge garantieren, dass nicht mehr als 95 Gramm Kohlenstoffdioxid je 100 gefahrene Kilometer ausgesondert werden. An die Regeln zur Umweltplakette müssen sich mittlerweile jedoch alle halten.

Auch für den Ausstoß von Kohlenwasserstoff, Stickstoffoxid, Partikeln und Kohlenmonoxid wurden gewisse Grenzwerte aufgestellt, wodurch sich die Emissionen dieser Stoffe trotz Vervielfachung der Autobestände verringert haben. Durch diese sogenannte Abgasnorm werden Autos in unterschiedliche Schadstoffklassen eingeordnet, welche dann die spezifischen Grenzwerte für die Emissionen bestimmen.

Im Bußgeldkatalog Umweltschutz und Sauberkeit macht sich der Aspekt der Emissionen durch Bußgelder für unnötige Abgasbelästigung und unnützes Hin- und Herfahren in der Stadt bemerkbar. Die Strafe für das unnütze Umherfahren innerhalb geschlossener Ortschaften wird allerdings noch dadurch limitiert, dass es nur bestraft wird, wenn sich ein anderer dadurch gestört fühlt. Die unnötige Lärm- oder Abgasbelästigung kostet 80 Euro. Fahren Sie grundlos innerorts hin und her, müssen Sie sogar 100 Euro zahlen.

Beschmutzung der Fahrbahn

Nur noch „saubere
Nur noch „saubere“ Kfz sind in Umweltzonen erlaubt.

Allgemein muss sich jeder Autofahrer so verhalten, dass der Straßenverkehr nicht behindert oder gar ernsthaft gefährdet wird. Dazu gehört auch, dass die Fahrbahn sauber gehalten wird. Folglich drohen Strafen, wenn man dafür verantwortlich ist, dass ein Gegenstand oder eine Flüssigkeit auf die Fahrbahn gelangt und dort bleibt.

Ist es in der Situation nicht möglich, den Gegenstand oder die Flüssigkeit von der Straße zu entfernen, muss man auf dieses Verkehrshindernis durch eine Art Beleuchtung aufmerksam machen. Bleibt ein Gegenstand auf der Straße liegen und kann so den Verkehr gefährden, droht eine hohe Strafe im Bußgeldkatalog Umweltschutz und Sauberkeit. Da dies sogar einen Unfall verursachen kann, sind die 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg durchaus gerechtfertigt.

Anders sieht es bei Flüssigkeiten oder anderen Beschmutzungen auf der Fahrbahn aus. Auch wenn diese ebenfalls den Verkehr gefährden können, drohen bei fehlender Kenntlichmachung oder Beseitigung nur 10 Euro Bußgeld.

Sollte der ungewöhnliche Fall eintreten, dass ein gefährliches oder scharfes Gerät auf die Straße gelangt und nicht beseitigt werden kann, muss man dieses so ummanteln, dass es keine Gefahr mehr darstellt. Beispiele für solche gefährlichen Geräte sind Mähmesser und Sensen.

Belästigender Lärm

Zur Entlastung der Bewohner einiger Gebiete wurden sogenannte Lärmschutzzonen festgelegt. Auch Lärmschutz ist ein Aspekt des Umweltschutzes. In diesen Lärmschutzzonen gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die auf jeden Fall beachtet werden sollten. In besonderen Härtefällen wurden ansonsten sogar Fahrverbote verhängt.

Zu unterlassen ist auch das absichtlich laute Schließen der Autotür. In brenzligen Situationen sollte man sich also nicht von seiner Wut leiten lassen und sie an der Fahrzeugtür auslassen. Das stört schließlich nicht nur die Anwohner oder die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern kann auch in einem Bußgeldverfahren enden.

FAQ: Umweltplakette

Wozu dient die Umweltplakette?

Eine Umweltplakette zeigt an, welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzeug angehört. Nur Fahrzeuge, die bestimmte Anforderungen in Bezug auf den Schadstoffausstoß erfüllen, erhalten eine Plakette. Auf diese Weise soll der Luftverschmutzung in Städten entgegengewirkt werden.

Welche Umweltplaketten gibt es?

Derzeit gibt es drei Umweltplaketten: Die rote (Schadstoffgruppe 2), die gelbe (Schadstoffgruppe 3) und die grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4). Heute darf nur noch mit der grünen Plakette in die Umweltzonen gefahren werden.

Welche Umweltplakette erhält mein Fahrzeug?

Welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zugeordnet wird, können Sie anhand der Emissionsschlüsselnummer herausfinden, welche Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein entnehmen können.

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Umweltplakette: In jeder Umweltzone Pflicht!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 335 comments… Kommentar einfügen }
  • Peter 28. Januar 2016, 15:58

    Gibt es höhere Strafen bei mehrfachem Verstoß mit roter Plakette in einer Umweltzone erwischt zu werden?
    Oder einfach jedes mal 80€…

    Gruß Peter

    • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 10:36

      Hallo Peter,

      in der Regel gilt hier keine Wiederholungstäterregel. Allerdings können die Behörden auch den Tatbestand der Beharrlichkeit ahnden, wenn Sie allzu oft ertappt werden. Dann können durchaus höhere Strafen drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wilhelm 18. Januar 2016, 13:05

    Hat eine Fahrt mit einer Gelben Plakette, in eine „Grüne Umweltzone“ als Fahranfänger in der Probezeit (neben den 80€) besondere Konsequenzen?

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:08

      Haloo Wilhelm,

      es handelt sich hierbei um einen B-Verstoß. Ein erstmaliger B-Verstoß in der Probezeit führt in der Regel zu keinen gesonderten Sanktionen. Gern können Sie sich auf der folgenden Seite genauer informieren: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Burakowski 12. Januar 2016, 0:07

    Hallo,
    meine Windschutzscheibe wurde ausgetauscht und somit hatte ich keine Umweltplakette mehr. In welchem Zeitraum muss man sich eine neue Umweltplakette kaufen? Gibt es eine Frist, z.B. 1 Woche? Ist es erlaubt in dieser Zeit, in der man sich die Umweltplakette besorgt, in eine Umweltzone zu fahren?
    Beste Grüße

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 11:24

      Hallo Burakowski,

      soweit uns bekannt ist, gibt es keine Frist dafür, um eine neue Umweltplakette zu kaufen. Wenn ein Fahrzeug keine Plakette hat, dann darf es nicht in eine Umweltzone fahren, ansonsten werden hier 80 Euro fällig. Der Beamte kann ja nicht wissen, wie lange ein Auto schon keine Umweltplakette besitzt bzw. ob es diese jemals besaß.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kabdana 14. Dezember 2015, 8:09

    ich habe einen Strafzettel bekommen für zulang parken und weil ich die grüne Plakette vom Vorbesitzer vergessen habe zu wechseln. jetzt habe ich eine Strafe von 55€ ? Erwartet mich noch 1 Punkt ?

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 9:39

      Hallo Kabdana,

      in der Regel wird hierfür kein Punkt in Flensburg erteilt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • daniela 11. Dezember 2015, 21:58

    guten abend,

    ich habe auf der seite u***.org folgende info gefunden:

    „Kann ich mit einem Auto mit einer gelben Plakette in die Stadt fahren, wenn dieses nicht nachrüstbar ist?
    Bei der Regelung gibt es Ausnahmegenehmigungen. Drei Voraussetzungen müssen hier erfüllt sein: Das Fahrzeug muss vor dem 01. Januar 2008 auf den Halter zugelassen worden sein, eine technische Umrüstung ist nicht möglich oder die Euro3 Norm muss erfüllt sein. Es ist wichtig, sich an die jeweilige Stadt zu wenden, um die indivduellen Interessen abzuwägen. Die Regelung der Ausnahmegenehmigungen ist länderspezifisch und muss daher bei der zuständigen Behörde angefragt werden.“

    Die Info ist etwas widersprüchlich formuliert. Müssen hier alle 3 Voraussetzungen erfüllt sein oder reicht eine oder zwei? Muss ich mich in jedem Fall erkundigen? An welchen Stellen mache ich das ggfls?

    Bei mir geht es hauptsächlich um das Einfahren und Parken im Ruhrgebiet, Bonn und Köln.
    Mein Pkw hat Euro3, die gelbe Plakette und ist definitiv nicht umrüstbar (wollte ich damals nach dem Kauf direkt vorsorglich machen lassen, ging aber nicht)! Er ist erstmals 05/2002 zugelassen worden, aber erst 09/2009 auf mich.

    Vielen Dank für die Auskünfte!!

    Grüße
    Daniela

    • bussgeld-info.de 14. Dezember 2015, 11:08

      Hallo Daniela,

      nach hiesiger Auffassung müssen alle drei Punkte zugleich zutreffen. Sie sollten sich stets erkundigen, da Unwissenheit nicht vor eventuellen Strafen schützt. Wenden Sie sich hierzu an die entsprechenden Verkehrs- und Landesbehörden Ihres Bundeslandes.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • vitor 3. Dezember 2015, 18:48

    Meine grüne Plakette war nicht mehr lesbar.
    Muss ich jetzt 80 EURO zahlen?

    • bussgeld-info.de 7. Dezember 2015, 10:54

      Hallo Vitor,

      die Umweltplakette muss stets sichtbar und lesbar angebracht sein. Ist dies nicht der Fall, kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro erhoben werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ender 23. November 2015, 10:53

    hallo
    hab plakette vergessen einzukleben eine Verwarnung höhe als 108€ aber ich kann es nachweissen plakette hab vor dem datum gekauft habe nur kleben vergessen ist richtig 108€ oder hab davon deffirenz? ?

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 13:16

      Hallo Ender,

      der Halter des Fahrzeugs ist verpflichtet, die Plakette sichtbar im Fenster anzubringen. Haben Sie dies vergessen, gilt auch das als Pflichtverletzung und kann entsprechend geahndet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elli 9. November 2015, 15:53

    Ich habe die grüne Plakette vorne an meiner Windschutzscheibe gut sichtbar hingelegt gehabt. Dadurch das die Plakate vom vorbesitzer nicht weg bekommen habe. Und dann kam ich an den Parkplatz und hatte das grüne zettelchen an der Scheibe. Kann ich Einspruch dagegen einlegen?

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 9:32

      Hallo Elli,

      jeder hat das Recht und die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch dagegen zu erheben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andy 7. November 2015, 22:09

    Laut Anhörungsbogen hat wohl irgend jemand mein Auto mit gelber Plakette auf einen Parkplatz in grüner Umweltzone gestellt. Ich weiß nicht wer den Schlüssel zu dem Fahrzeug an dem Tag hatte. Was kann mir passieren?

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 11:40

      Hallo Andy,

      im ruhenden Verkehr gilt in Deutschland in der Regel die Halterhaftung. Für den Verstoß kann eine Geldbuße in Höhe von 80 Euro erhoben werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Reinhard 6. November 2015, 21:31

    Mein Wagen ist ein VW-Passat, grüne Plakette, mit dem von VW getürktem Motor. Darf ich damit in in die grünen Umweltzonen fahren? Gilt hier eine Sonderausnahme für den Betrug? Wenn nicht, darf ich die Polizei anzeigen, die auch mit diesen Fahrzeugen unterwegs sind?

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 12:52

      Hallo Reinhard,

      da die Umweltbelastung nicht Ihnen zur LAst gelegt werden kann (und auch nicht der Polizei), ist dieser Verstoß nicht zu ahnden. Der zuständige Konzern hat durch Rückrufaktionen für die gesetzeskonformen Änderungen zu sorgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lutz 6. November 2015, 13:03

    Hallo! Habe am 26.10.2015 meinen neuen Golf in Wolfsburg abgeholt.Zu Hause habe ich bemerkt das ich eine Plakette mit der Nummer 4 an der Windschutzscheibe habe.Das Auto hat die Euro 6 Norm.Hätte da nicht eine 6 draufstehen müssen? Mein alter Golf 5 (8 Jahre alt hatte auch schon die 4 drauf stehen.Ist das so in Ordnung? Vielen Dank für Ihre Antwor

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 13:02

      Hallo Lutz,

      die Umweltplaketten reichen nur von den Nummern 1 (schwarz) bis Nummer 4 (grün).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Manuela 28. Oktober 2015, 11:49

    sehr geehrter Bussgeld-Team,

    ich bin am Sonntag von Hamburg (keine Umweltplakette erf.) nach Essen gefahren und am NAchmittag im Hotel eingecheckt.Geparkt habe ich auf einem freien Parkplatz gegenüber vom Hotel und bis Dienstag zur Weiterfahrt nicht mehr bewegt. Als wir am Montag abend ins Hotel zurück kamen,erfuhren wir, dass in Essen eine grüne Plakette benötigt wird und diese am Dienstag nach dem Frühstück besorgt. Als wir zurück kamen um die Plakette anzubringen, hatten wir schon einen Zettel an der Windschutzscheibe.
    Außer dass wir am Sonntag ankamen, haben wir den Wagen nicht bewegt.
    Wie sieht es da rechtlich aus ?

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 11:45

      Hallo Manuela,

      wenn Sie ohne Umweltplaktte in einer Umweltzone am Verkehr teilnehmen, hat das ein Bußgeld von 80 Euro zur Folge. Es ist dabei unerheblich, ob Sie fahren oder parken.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michi 23. Oktober 2015, 11:33

    Hallo
    ich habe eine hypothetische Frage. Wenn man mir eine falsche Plakette ins auto klebt, also eine grüne, obwohl es eine rote ist, mir das als technisch Versierter auch klar ist, was kann mir passieren ? Nur die 80 EUR? Ich meine, wenn mich jemand fragt, muss ich ja nicht wissen, wer die Plakette rein geklebt hat und auch nicht, das mein Auto keine grüne haben darf. Strafbar mache ich mich, das weiß ich, aber Vorsatz müsste man ja beweisen können und da niemand in meinen Kopf schauen kann, wird es schwer. Und Folter ist ja in deutschland verboten ;-)

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 10:18

      Hallo Michi,
      es kann nicht bewiesen werden, ob Sie wissentlich die falsche Plaketten verwenden. Es folgt also „nur“ das Bußgeld von 80 Euro.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chantal 22. Oktober 2015, 8:39

    Generell finde ich es so beschi…. dass ich so eine hässliche Plakete in mein Auto kleben MUSS!!
    Ich hab ein so schmuckes Auto ohne jegliche Aufkleber…. warum baut man das nicht einmalig bei der Autosteuer ein und fertig.
    Machmal nervt mich unser Regel Deutschland ungemein!!!
    ?

  • PeterPan 21. Oktober 2015, 0:48

    Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten,in dem man mir vorwirft am Verkehr in einer Umweltzone durch parken teilgenommen zu haben. Ich habe aber eine grüne Plakette, die gut leserlich an der rechten Windschutzscheibe angebracht ist. Das Kennzeichen stimmt und ist auch lesbar. Diesen hatte ich schon vor 1,5 Monaten online beantwortet. Jetzt 1,5 Monate später erhalte ich den selben Bogen noch einmal. Wie soll ich mich verhalten? Welche „Beweise“ kann das Ordnungsamt haben bzw. wie beweise ich, dass mein Fahrzeug diese Plakette zum Tatzeitpunkt hatte?

    • bussgeld-info.de 26. Oktober 2015, 13:28

      Hallo PeterPan,

      es besteht die Möglichkeit für jeden, innerhalb von zwei Wochen nachdem der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, Einspruch gegen diesen zu erheben. Um die Beweise nachzuvollziehen kann ein Fahrer auch eine Akteneinsicht beantragen. Ein Anwalt kann Ihnen in Ihrem Fall behilflich sein, da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan 12. Oktober 2015, 21:13

    Hallo liebes Bußgeld Info Team.

    Ich habe in Düsseldorf geparkt und habe nun nach 1 Woche einen Anhörungsbogen bekommen. Ich habe einfach vergessen die Plakette anzukleben obwohl mein Fahrzeug eine grüne Plakette bekommt.

    Ich habe darauf nicht reagiert weil ich einiges gelesen habe das es besser Is nicht zu reagieren. Ich bin jederzeit bereit für meine Dummheit rund 40euro zu bezahlen sehe aber eine Gebühr von über 100€ als Abzocke.

    Ein Kollege von mir hat vor kurzen ein Ticket über 100€ in Düsseldorf bekommen. Was soll ich nun tun?!

    • bussgeld-info.de 19. Oktober 2015, 9:50

      Hallo Stefan,

      gar nicht auf einen Bußgeldbescheid zu reagieren, erscheint in der Regel nicht zielführend. Mahnungen und Zahlungsaufforderungen treiben später das Bußgeld weiter in die Höhe und die Vollstreckungsverjährung erfolgt bei bis zu 1.000 Euro erst nach drei Jahren. Das verkehrswidrige Befahren einer Umweltzone ohne Plakette kostet 80 Euro plus 28,50 Euro Bearbeitungsgebühr laut Bußgeldkatalog.
      Jeder hat grundsätzlich die Möglichkeit gegen seinen Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch einzulegen, wenn ein Fahrer nicht damit einverstanden ist. Es kann hilfreich sein, dabei einen Anwalt um Rat zu fragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Susi 4. Oktober 2015, 12:39

    Hallo, im August diesen Jahres erhielt ich einen Strafzettel wg Falschparkens in Berlin (10€ gezahlt). Allerdings folgte dann ein Bußgeldbescheid, weil die Umweltplakette nicht mehr lesbar war. Mittlerweile ist die Plakette ausgetauscht. Ein abgeschlossenes Bußgeldverfahren flattert mir nun ins Haus und es sind 108,50 € fällig. In welchem Verhältnis steht das? Das Auto hat doch eine Plakette und eine Umweltbelastung hat also gar nicht statt gefunden. Einspruch einlegen? Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 8:24

      Hallo Susi,
      wenn Sie Einspruch einlegen möchten, konsultieren Sie einen Anwalt.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • rappi 2. Oktober 2015, 18:47

    Hallo,

    Wurde zweimal wegen nicht vorhanden einer grünen plakette im Zeitraum von 2 wochen erwischt. Muss ich jetzt zweimal 108 Euro zahlen

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 9:36

      Hallo,
      es handelt sich um zwei Verstöße, die beide bezahlt werden müssen.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anonym 28. September 2015, 13:22

    Hallo liebes Bußgeld-Team,

    ich habe gestern eine Gebrauchte Auto besichtigt. Der jetzige Besitzer hat eine Grüne Plakette auf die Frontscheibe aber ist momentan keine DPF eingebaut. Nun die Frage: Ich wohne in eine Umweltzonf, darf ich dann das Auto überhaupt anmelden? Was wird es mir kosten wenn ich irgendwo mit der falsche plakette kotrolliert werde?

    • bussgeld-info.de 5. Oktober 2015, 8:38

      Hallo Anonym,

      es kann sein, dass Ihr Fahrzeug bereits ohne Dieselrußpartikelfilter die Euro 4 Norm (grüne Plakette) erfüllt. Das sollte dann im Fahrzeugschein vermerkt sein. Sollten Sie diesbezüglich unsicher sein, empfiehlt sich die Überprüfung in einer Werkstatt. Fahren ohne Umweltplakette kostet 80 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Alexander 22. September 2015, 13:32

    Hallo liebes Bußgeld-Team, ich hätte eine Frage bezüglich des fahren ohne Katalysator ( Kat ) beim PKW? Welche Strafe erwartet einen fahren ohne Kats? Steuerhinterziehung? Punkte? Probezeit?
    Was erwartet einen für eine Strafe?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 28. September 2015, 10:44

      Hallo Alexander,

      wenn ein Fahrer ohne Katalysator unterwegs ist, dann handelt es sich hierbei um den Tatbestand „Fahren ohne Betriebserlaubnis“, der mit 50 Euro geahndet wird. Es gibt keine Punkte. Dieses Vergehen wird als B-Verstoß gesehen, der einmalig keine Probezeitmaßnahmen nach sich zieht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • SAV 10. September 2015, 8:40

    Hallo zusammen, vor 6 Tagen erhielt ich einen Strafzettel im Zentrum einer Großstadt. Eine Anzeige, weil die Umweltplakette nicht lesbar ist. 80 Euro werden es wohl sein, dafür dass sich das Amt keine UV-beständigen Stifte leisten kann. Nach 4 Tagen bin ich mit dem Auto weggefahren und stellte es auf der gegenüberliegende Straßenseite ab. Den Strafzettel hinterlegte ich so, dass man ihn sehen konnte. Vor 2 Tagen erhielt ich einen weiteren Strafzettel, da das Auto bewegt wurde und somit eine neue Anzeige erfolgte. zwischen 4.9 & 8.9. ist gerade mal ein Werktag. Kann ich gegen die zweiten 80 Euro etwas unternehmen? Ich würde etwas mehr Verständnis vom Ordnungsamt erwarten…
    VG

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 11:03

      Hallo,
      eine Doppelbestrafung für den gleichen Verstoß ist laut Art. 103 III GG verboten.
      Ihr Bussgeld-Info-Team

  • michael 9. September 2015, 17:05

    Ich habe ein fahrzeug mit euro5 norm, dem zufolge würde ich eine grüne palkette zugeteilt bekommen. Jetzt bekam ich einen bescheid der stadt berlin, dass ich ein bußgeld von 80€ + bearbeitungsgebühr bezahlen soll, da ich keine plakette hatte. Ist es verhältnismäßig, dass ich das selbe bußgeld für das befahren der umweltzone ohne plakette entrichten soll, als hätte ich es mit einem fahrzeug mit roter plakette befahren?!! Das kann doch nicht sein!!

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 11:51

      Hallo Michael,

      das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette wird laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 80 Euro sanktioniert (TBNR 141621).

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • racer 2. September 2015, 23:01

    hallo
    ich habe mein auto verborgt und derjenige ist damit in die umweltzone gefahren,obwohl an dem auto keine plakette vorhanden ist.nun soll ich mich in einem anhörungsbogen dazu äußern.nun meine frage,muß ich angaben zu der person machen,die damit gefahren ist,oder kann ich das ablehnen?lg

    • bussgeld-info.de 7. September 2015, 11:20

      Hallo Racer,

      auf dem Anhörungsbogen müssen Sie lediglich Angaben zu Ihrer eigenen Person machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Viktor 15. August 2015, 11:10

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,

    Ich habe meine Auto bei mein Sohn gekauft mit Grüne Umweltplakette am Frontscheibe. Sagen Sie bitte, darf ich mit diese Umweltplakette weiter fahren?

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 9:38

      Hallo Viktor,

      sie brauchen nur eine neue Umweltplakette, wenn Sie nach dem Kauf das Kennzeichen/Nummernschild des Pkw verändern, da auf der Umweltplakette das Kennzeichen draufsteht und stimmt dieses nicht mit dem Nummernschild überein, so ist die Umweltplakette nicht gültig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elina 9. August 2015, 18:30

    Hallo liebes Bußgeld-Info Team,
    ich habe letzte Woche über‘ s Wochenende in einer Umweltzone geparkt.
    Als ich am ersten Tag zu meinem Auto zurückgekommen bin, hing ein Bußgeldbescheid wegen fehlener Umweltplakete an der Windschutzscheibe. Den habe ich dann (dummerweise) abgemacht und natürlich hing am nächsten Tag nochmal einer dran.

    Muss ich beide Bescheide bezahlen oder kann ich dagegen vorgehen?

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 9:10

      Hallo Elina,

      der Bußgeldbescheid sollte Ihnen signalisieren, dass Sie aus der Umweltzone herausfahren hätten müssen. In der Regel müssen Sie beide Strafzettel bezahlen. Es wäre ja möglich gewesen, dass Sie zwischen dem ersten und dem zweiten Strafzettel einmal fortgefahren sind, sich allerdings erneut in die Umweltzone gestellt haben. Jeder hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch dagegen zu erheben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Enzo 27. Juli 2015, 10:09

    Hallo…habe eigentlich ne Grüne plakette jedoch hatte ich es noch nicht geklebt da ich vorher noch die alte grüne vom vorbesitzer dermasen fest angeklebt war das ich das so nicht rausbekommen habe..dadurch hat sich das verzögert und jetzt habe ich eine rechnung von 23.50 was jedoch auf 80 euro sich erhöhen soll….ich kann doch nachweisen das ich die grûne plakette schon vorher erworben hatte? Was kann ich da noch machen um das ganze zu verhindern?

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 16:53

      Hallo Enzo,

      ein Nachweis über die Umweltplakette ist in der Regel nicht möglich. In dem Moment, in dem Sie in der Umweltzone waren, besaßen Sie keine Plakette auf der Windschutzscheibe und das gilt.

      Ob das Nachreichen möglich ist, könnten Sie jedoch auch in der zuständigen Behörde erfragen.

      Notfalls hätten Sie Ihre Umweltplakette einfach neben die alte geklebt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Denis 16. Juli 2015, 9:32

    Hallo liebes bussgeldinfo Team,
    Ich bin vor ein paar Monaten scheinbar in einer grünen Umweltzone durchgefahren ohne eine plakete drauf gehabt zu haben ,ich wurde weder angehalten noch habe ich gepark,.ledeglich ein Augenzeuge soll das gesehen haben.Kann ich ein Beweis verlangen Foto etc. Nicht das sich der Beamte verlesen hat oder nicht richtig hingeguckt und das ich Die 80 Euro bußgeld für jemand anderes zahle

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 12:22

      Hallo Denis,

      in einem Bußgeldverfahren haben Sie grundsätzlich das Recht, Akteneinsicht zu verlangen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Reza 22. Juni 2015, 15:38

    Hallo
    Letzte Woche mein freund hat gekriegt meinAuto und ist nach ist Hanover gefahren mein Auto hat gelbe Plakate und mein Freund hat international Führerschein aber von Stadt Hanover bekommen ein Brief dass wer ist gefahren und dan was passiert und was mache ich zu tun?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:15

      Hallo Reza,

      wer mit einer gelben Plakette in eine Umweltzone fährt, erhält ein Bußgeld von 80 Euro.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Safi 19. Juni 2015, 23:17

    Hallo ich hab eine Frage: ich habe in einer grünen Umweltzone geparkt, hatte aber ne gelbe Plakette. Ich hab innerhalb von 24 stunden zwei strafzettel erhalten. Kann das ordnungsamt, zwei strafzetteln innerhalb von 24 h geben? Den ersten hab ich bezahlt (108 €) und der zweite ist auch 108€.

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:34

      Hallo,

      wenn das Ordnungsamt hier von einer Tatmehrheit ausgeht, kann es auch mehrere Strafzettel ausstellen. Sie sollten dennoch bei Ihrer Behörde nachfragen, ob hier nicht ein Versehen vorliegt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Yigit 15. Juni 2015, 16:48

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    habe vor 2 Tagen einen gebrauchten GLK zugelassen und habe die Umweltplakette vom Vorbesitzer noch nicht getauscht. Die neue lag aber schon gut lesbar auf dem Amaturenbrett, wollte sie heute tauschen.
    habe nun gerade einen Strafzettel bekommen.
    Was erwartet mich?
    Vielen Dank und Grüße

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:24

      Hallo,

      dies zählt der Gesetzgeber als ungültige Umweltplakette, was ein Bußgeld von 80 Euro bewirkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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