Umweltplakette: In jeder Umweltzone Pflicht!

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 14. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Verstöße gegen Umwelt, Umweltzone oder Umweltplakette: Strafe bzw. Bußgeld

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Umweltplakette 2024, der die Bußgelder in Bezug auf Umweltschutz-Verstöße sowie das Fahren ohne Feinstaubplakette.

Tat­be­standBuß­geldPunk­te
Lärm- / Ab­gas­be­las­tung ohne trif­tigen Grund80 EUR-
Inner­halb geschlos­sener Ort­schaften ohne trif­tigen Grund hin- und her­fahren100 EUR-
Straße be­schmutzt, ohne die Verschmutz­ung zu besei­tigen bzw. kennt­lich zu machen, ob­wohl eine Gefähr­dung be­stand10 EUR-
andere Verkehrs­teilneh­mer durch man­gelnde Um­sicht be­schmutzt10 EUR-
verlorene Gegen­stände nicht besei­tigt und da­durch andere Verkehrs­teilneh­mer gefähr­det60 EUR1
ohne gül­tige Umwelt­plakette in einer Umwelt­zone gefah­ren100 EUR-
Dieser Bußgelder gelten seit dem 09.11.2021.
Eine Übersicht zu den Bußgeldern, die bei Verstößen bis zum 08.11.2021 galten, finden Sie hier.

Übersicht über die Umweltplaketten

Schadstoff­gruppe des KfzUmwelt­plakette
4Grüne Plakette
3Gelbe Plakette
2Rote Plakette
1Kei­ne Plakette

Spezielles zum Thema Umweltplakette und Umweltzone

Im Video: Infos zur Umweltplakette

Was bezüglich der Umweltplakette wissenswert ist, erfahren Sie auch im Video.
Was bezüglich der Umweltplakette wissenswert ist, erfahren Sie auch im Video.

Umweltplakette und Umweltzonen: Haben sie bald ausgedient?

Autofahrer sollten sich eine Umweltplakette kaufen, wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten.
Autofahrer sollten sich eine Umweltplakette kaufen, wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten.

Seit dem Jahr 2008 werden systematisch Umweltzonen und damit einhergehend die Feinstaubplakette in Deutschland eingeführt. Diese sollen die Schadstoffe der Kraftfahrzeuge aus den Zentren der Stadt vermeiden. Dabei wurden zunächst verschiedene Schadstoffgruppen und Umweltzonen in Städten eingeführt. Die Umweltzonen werden durch jeweilige Beschilderungen vor der Umweltzone angezeigt. Autos ohne Feinstaubplakette dürfen diese nicht passieren, auch wenn die Fahrzeuge für eine gelbe oder grüne Umweltplakette geeignet wären.

Die Umweltzonen dienen in erster Linie dazu, die Luftverschmutzung in den Stadtzentren und besonders belasteten Gebieten zu reduzieren. Seit dem Dieselskandal hat sich einiges in Sachen Umweltzone und Umweltplakette geändert. Die meisten Zonen sind nur noch für Kfz offen, die eine grüne Umweltplakette haben. Gelbe Umweltplaketten sind nur noch in einer einzigen Umweltzone (in Neu-Ulm) zugelassen.

Wie Sie die richtige Umweltplakette ermitteln und ob Sie z. B. die grüne Plakette einfach kaufen können sowie Bußgelder für das Fahren ohne gültige Umweltplakette, haben wir für Sie herausgefunden.

Alles Wichtige zur Umweltzone im Video

Was bdeutet das Verkehrszeichen Umweltzone genau und welche Ausnahmen gibt es?

Welche Umweltplakette bekommt mein Auto?

Diese Frage beantwortet Ihr Fahrzeugschein Teil 1. Die Emissionsschlüsselnummer besteht aus den zwei letzten Zahlen im Schein und zeigt Ihre Schadstoffgruppe an.

Welchen Schadstoffgruppen die Schlüsselnummern zugeordnet werden, können Sie folgender Tabelle entnehmen:

Schad­stoff­klas­se / EuronormSchlüs­sel­num­mer
Klasse 636NO bis 36YO
Klasse 535AO bis 35MO
Klasse 432, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70
Klasse 330, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61
Klasse 225, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
Klasse 101, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77
sons­tige00, 05,06,07,08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

Wo können Sie die Umweltplakette kaufen? Der TÜV verkauft solche Plaketten. Außerdem bieten auch Tankstellen in deutschen Städten, in denen eine Umweltzone besteht, Feinstaubplaketten an. Natürlich können Sie diese auch im Internet bestellen. Achten Sie aber dabei auf die Seriosität der Anbieter und vergleichen Sie Preise.

Ungültige Umweltplakette: Strafe oder Bußgeld für Verstöße gegen die Plakettenpflicht

Fahren ohne Umweltplakette kostet 100 Euro laut aktuellem Bußgeldkatalog. Sogar das Parken in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette kann geahndet werden. Das war im Vorfeld noch nicht so, da Betroffene argumentierten, dass die Plakettenpflicht nur für den fließenden Verkehr gelte.

Inzwischen geht die Rechtsprechung aber davon aus, dass ein parkendes Auto bewegt werden musste, um überhaupt in die Umweltzone zu gelangen – deshalb darf nun auch für das Parken ohne Plakette eine entsprechende Strafe bzw. ein Bußgeld verhängt werden.

Ungültig ist eine Umweltplakette auch, wenn die Schrift verblasst ist oder (aufgrund einer Ummeldung des Kfz) nicht mehr das aktuelle Kfz-Kennzeichen darauf zu lesen ist.

Im Übrigen ist hier keine Strafe im Sinne des Strafgesetzbuch (StGB) gemeint. Ohne Umweltplakette in die Umweltzone zu fahren, gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat. Diese Unterscheidung wird im alltäglichen Gebrauch selten vorgenommen.

Neuerungen: Kommt die blaue Umweltplakette?

In fast jeder Umweltzone sind nur noch Kfz mit der grünen Umweltplakette erlaubt.
In fast jeder Umweltzone sind nur noch Kfz mit der grünen Umweltplakette erlaubt.

Derzeit gibt es bundesweit 58 Umweltzonen (Stand: 2024), nahezu alle erlauben die Durchfahrt ausschließlich Kfz, die eine grüne Umweltplakette tragen. Gelb und rot gekennzeichnete Kfz müssen hier sprichwörtlich draußen bleiben. Die Ausnahme bildet hier Neu-Ulm, welches auch Fahrzeuge mit gelber Umweltplakette zulässt.

Die verantwortlichen Behörden sind jedoch noch nicht zufrieden: Weitere Umweltzonen stehen aktuell in der Diskussion. Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes kann jede bestehende Umweltzone genau in Augenschein genommen werden. Die dortige Übersicht setzt sich zusammen aus den Informationen, welche die Länder und Kommunen dem Bundesamt vermitteln.

Anfang 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Dieselfahrverbote zulässig sind. Seitdem wurde immer wieder diskutiert, ob eine neue, möglicherweise blaue Umweltplakette eingeführt werden sollte, um die in den Verbotszonen zulässigen Kfz zu kennzeichnen. Eine bundesweite Regelung gibt es dafür derzeit noch nicht (Stand: 2024).

Ausnahmen und Sonderregelungen zur Umweltplakette

Sowohl Pkw, Lkw als auch Busse sind heutzutage von eventuellen Fahrverboten in entsprechenden Zonen betroffen. Ausnahmen gibt es jedoch auch. So brauchen sich Besitzer von Motorrädern, Arbeitsmaschinen, dreirädrigen Kraftfahrzeugen, landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Oldtimern, Behinderten-Kfz und Vehikel, für welche Sonderrechte bestehen, keine Gedanken um eine dazugehörige Umweltzone machen.

Neben den allgemeinen Ausnameverordnungen dürfen die Städte selbst über weitere Regelungen entscheiden. Ob Sie trotz eines Kfz ohne Umweltplakette in Ihre örtliche Umweltzone fahren dürfen, erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.

Bei einer falschen Umweltplakette kann die Strafe fünf Jahre Gefängnis betragen. Hier liegt Urkundenfälschung vor.
Bei einer falschen Umweltplakette kann die Strafe fünf Jahre Gefängnis betragen. Hier liegt Urkundenfälschung vor.

Viele Fahrzeugtypen kommen jedoch nicht so glimpflich davon. Gehören diese dann auch noch zur sogenannten Schadstoffgruppe 1, besteht keine Möglichkeit, für sie eine Feinstaubplakette zu kaufen. Das ist unter anderem der Fall bei:

  • Pkw ohne geregelten Katalysator und
  • Diesel-Pkw, die nach EURO-1-Norm oder schlechter gebaut sind.

Darüber hinaus ist es jedoch möglich, für einzelne Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Können Fahrzeugführer dieser vorweisen, ist es ihnen möglich, die eingetragene Umweltzone auch ohne notwendige Umweltplakette zu durchfahren.

Haben Sie Probleme, selbst die nötige Umweltplakette zu ermitteln, ist es zunächst sinnvoll, sich im Freundeskreis zu erkundigen, bevor Sie direkt in der Werkstatt nachfragen. Wissende können anhand der im Fahrzeugschein eingetragenen Steuerklasse und der EURO-Schadstoffnorm schnell erkennen, welche Plakette die Richtige ist.

Weitere Fragen und Antworten zur Umweltplakette

Für viele Verkehrsteilnehmer ist das Thema „Umweltzone“ immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Damit alle wichtigen Infos in diesem Ratgeber verzeichnet sind, werden im Folgenden weitere Fragen mit Antworten versehen:

Mithilfe der Schlüsselnummern können Sie die richtige Umweltplakette ermitteln.
Mithilfe der Schlüsselnummern können Sie die richtige Umweltplakette ermitteln.
  • Kann ich einfach eine grüne Plakette kaufen? Über verschiedene Stellen können Sie ohne Probleme eine grüne Umweltplakette erwerben. Diese dürfen Sie jedoch nur dann führen, wenn Ihr Fahrzeug zur entsprechenden Klasse gehört. Ansonsten kann Ihnen Urkundenfälschung vorgeworfen werden, welches eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann. Betroffene sind dann gut damit beraten, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.
  • Sind aktuelle Umweltzonen wirkungsvoll? Mittlerweile erfüllen über 90 Prozent aller Autos die Standards der grünen Umweltplakette, weshalb geltende Kriterien nicht viel Auswirkung haben. Kritiker fordern deshalb Anpassungen, vor allem um in Bezug auf Stickstoffdioxid in der Luft bessere Lebensumstände zu schaffen.
  • Sind in Zukunft noch Änderungen geplant? Das Umweltbundesamt spricht sich für eine Verschärfung geltender Kriterien aus. Zwar sind die bisherigen Errungenschaften nicht von der Hand zu weisen, einige europäische Qualitätsziele in Bezug auf die Luft werden jedoch noch nicht erreicht. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass Verkehrsteilnehmer in Zukunft weitere Maßnahmen erwarten.

Zweck der Umweltplakette: Verbesserung der Umweltbelastung durch den Straßenverkehr

Da die Umweltbelastung und Umweltverschmutzung bereits hoch genug ist, gibt es einen besonderen Bußgeldkatalog für Fahrzeuge bezüglich dessen. Dabei werden Zuwiderhandelnde nicht nur für Gegenstände oder Flüssigkeiten, die auf der Straße zurückbleiben bestraft, sondern auch für einen unnötig hohen Geräuschpegel. Außerdem wurden im Januar 2008 sogenannte Umweltzonen in deutschen Städten eingeführt, welche die Emissionen auf ein Minimum reduzieren sollen. Mittlerweile gibt es in Deutschland rund 50 Umweltzonen.

Schadstoffausstoß von Fahrzeugen ohne oder mit niedriger Umweltplakette

Die Feinstaubplakette soll zur Verbesserung der Luftqualität in Städten beitragen.
Die Feinstaubplakette soll zur Verbesserung der Luftqualität in Städten beitragen.

Durch den Straßenverkehr wird ein nicht unerheblicher Teil der gesamten Kohlenstoffdioxidbelastung der Erde verursacht. Seit der Einführung von Autos haben die Emissionen immer weiter zugenommen, in der Stadt sogar rapide.

Um dem allzu hohen Ausstoß von Kohlenstoffdioxid entgegen zu wirken, wurden Grenzwerte für Fahrzeuge festgelegt. Diese sollen allerdings nur für neue Pkw und erst ab dem Jahr 2020 gültig werden. Dabei sollen die Hersteller neuer Fahrzeuge garantieren, dass nicht mehr als 95 Gramm Kohlenstoffdioxid je 100 gefahrene Kilometer ausgesondert werden. An die Regeln zur Umweltplakette müssen sich mittlerweile jedoch alle halten.

Auch für den Ausstoß von Kohlenwasserstoff, Stickstoffoxid, Partikeln und Kohlenmonoxid wurden gewisse Grenzwerte aufgestellt, wodurch sich die Emissionen dieser Stoffe trotz Vervielfachung der Autobestände verringert haben. Durch diese sogenannte Abgasnorm werden Autos in unterschiedliche Schadstoffklassen eingeordnet, welche dann die spezifischen Grenzwerte für die Emissionen bestimmen.

Im Bußgeldkatalog Umweltschutz und Sauberkeit macht sich der Aspekt der Emissionen durch Bußgelder für unnötige Abgasbelästigung und unnützes Hin- und Herfahren in der Stadt bemerkbar. Die Strafe für das unnütze Umherfahren innerhalb geschlossener Ortschaften wird allerdings noch dadurch limitiert, dass es nur bestraft wird, wenn sich ein anderer dadurch gestört fühlt. Die unnötige Lärm- oder Abgasbelästigung kostet 80 Euro. Fahren Sie grundlos innerorts hin und her, müssen Sie sogar 100 Euro zahlen.

Beschmutzung der Fahrbahn

Nur noch „saubere
Nur noch „saubere“ Kfz sind in Umweltzonen erlaubt.

Allgemein muss sich jeder Autofahrer so verhalten, dass der Straßenverkehr nicht behindert oder gar ernsthaft gefährdet wird. Dazu gehört auch, dass die Fahrbahn sauber gehalten wird. Folglich drohen Strafen, wenn man dafür verantwortlich ist, dass ein Gegenstand oder eine Flüssigkeit auf die Fahrbahn gelangt und dort bleibt.

Ist es in der Situation nicht möglich, den Gegenstand oder die Flüssigkeit von der Straße zu entfernen, muss man auf dieses Verkehrshindernis durch eine Art Beleuchtung aufmerksam machen. Bleibt ein Gegenstand auf der Straße liegen und kann so den Verkehr gefährden, droht eine hohe Strafe im Bußgeldkatalog Umweltschutz und Sauberkeit. Da dies sogar einen Unfall verursachen kann, sind die 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg durchaus gerechtfertigt.

Anders sieht es bei Flüssigkeiten oder anderen Beschmutzungen auf der Fahrbahn aus. Auch wenn diese ebenfalls den Verkehr gefährden können, drohen bei fehlender Kenntlichmachung oder Beseitigung nur 10 Euro Bußgeld.

Sollte der ungewöhnliche Fall eintreten, dass ein gefährliches oder scharfes Gerät auf die Straße gelangt und nicht beseitigt werden kann, muss man dieses so ummanteln, dass es keine Gefahr mehr darstellt. Beispiele für solche gefährlichen Geräte sind Mähmesser und Sensen.

Belästigender Lärm

Zur Entlastung der Bewohner einiger Gebiete wurden sogenannte Lärmschutzzonen festgelegt. Auch Lärmschutz ist ein Aspekt des Umweltschutzes. In diesen Lärmschutzzonen gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die auf jeden Fall beachtet werden sollten. In besonderen Härtefällen wurden ansonsten sogar Fahrverbote verhängt.

Zu unterlassen ist auch das absichtlich laute Schließen der Autotür. In brenzligen Situationen sollte man sich also nicht von seiner Wut leiten lassen und sie an der Fahrzeugtür auslassen. Das stört schließlich nicht nur die Anwohner oder die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern kann auch in einem Bußgeldverfahren enden.

FAQ: Umweltplakette

Wozu dient die Umweltplakette?

Eine Umweltplakette zeigt an, welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzeug angehört. Nur Fahrzeuge, die bestimmte Anforderungen in Bezug auf den Schadstoffausstoß erfüllen, erhalten eine Plakette. Auf diese Weise soll der Luftverschmutzung in Städten entgegengewirkt werden.

Welche Umweltplaketten gibt es?

Derzeit gibt es drei Umweltplaketten: Die rote (Schadstoffgruppe 2), die gelbe (Schadstoffgruppe 3) und die grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4). Heute darf nur noch mit der grünen Plakette in die Umweltzonen gefahren werden.

Welche Umweltplakette erhält mein Fahrzeug?

Welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zugeordnet wird, können Sie anhand der Emissionsschlüsselnummer herausfinden, welche Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein entnehmen können.

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Umweltplakette: In jeder Umweltzone Pflicht!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 335 comments… Kommentar einfügen }
  • Marion K. 10. September 2016, 5:05

    Hallo
    Hatte heute ein „Ticket“ über 55 Euro unter dem Scheibenwischer. Mein Nummernschild stimmt nicht überein mit dem auf der Umweltplakette. Habe einfach vergessen die Neue einzukleben. Neue war aber vorhanden (lag sogar sichtbar auf dem Beifahrersitz), was ich anhand der Anmeldung/Ummeldung (Quittung vorhanden über 5 Euro für Umweltplakette vom 16.08.) beweisen könnte. Mir erklärt sich einfach nicht für was ich mit 55 Euro bestraft werde? Nur weil ich die neue Plakette nicht sofort eingeklebt habe?

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 9:53

      Hallo Marion,

      ein falsches Kennzeichen auf der Umweltplakette kann ein Verwarngeld hervorrufen, das ist korrekt. Das ist auch dann möglich, wenn Sie die neue Plakette bereits besitzen, allerdings noch nicht an der Scheibe befestigt haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 10:02

      Hallo Marion,

      ja, das Bußgeld bezieht vermutlich darauf, dass die neue Plakette nicht vorschriftsmäßig angebracht wurde. Sie können im Anhörungsbogen Ihre Situation schildern. Die Behörde kann dann unter Umständen nach eigenem Ermessen die Summe reduzieren.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sebastian 8. September 2016, 16:54

    Hallo, habe einen lkw mit nachgerüstetem dpf und grüner Plakette. Wenn ich den DPF entfernen würde und mit der Grünen Plakette weiterfahren würde, wie hoch wäre dann die Strafe? Bzw. die für meinen Arbeitgeber?

    Danke

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 8:44

      Hallo Sebastian,

      es könnte sich hierbei um eine unnötige Abgasbelästigung handeln, die mit 10 Euro Bußgeld geahndet wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Fabian B. 8. September 2016, 12:52

    Hallo,

    ich war letztes Wochenende in Berlin.
    Als uns unser Navi dann von der Autobahn geschickt hat war direkt eine Umweltzone.
    Ich hatte keine grüne Plakette drauf, weswegen wir das Auto kurz abgestellt hatten und zu Fuß zum nächsten TÜV gelaufen sind. Ich habe mir die Plakette geholt und wir sind zurück zum Auto. Nun wollte ich die Plakette ankleben und sehe einen Strafzettel.

    Auf diesem sind leider überhaupt keine Infornationen wie Telefonnr. oder Adresse/Mail.

    Ich bin noch in der Probezeit und war bereits 1x 22 km/h zu schnell/Aufbauseminar.

    Ist das sehr schlimm ? Kann man mit den Behörden reden? Ich kannte mich ja 0 aus, hatte gar keine Möglichkeit nochmal zu wenden, habe mir direkt eine Plakette gekauft und angebracht.

    Was soll ich nun tun?!
    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 8:16

      Hallo Fabian,

      ein solcher Verstoß gegen die Umweltplakettenpflicht gilt in der Probezeit als B-Verstoß. Der erste Verstoß dieser Art, führt weder zu einer Verlängerung der Probezeit noch zu einem Aufbauseminar. Sie müssen also lediglich das Bußgeld zahlen.

      Sie haben außerdem die Möglichkeit, nach Erhalt des Anhörungsbogens in diesem Ihre Situation zu schildern. Es liegt dann im Ermessen der Behörde, das Bußgeld gegebenenfalls zu verringern.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Fabian B. 12. September 2016, 11:05

        Ich hatte ja schon ein A Verstoß Verlängerung und Seminar.

        Führt dieser Verstoß dann nicht erneut zu irgendeinem Seminar ? Nur die Strafe?

        Liebe Grüße

        • bussgeld-info.de 15. September 2016, 9:19

          Hallo Fabian,

          selbst ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit würde nur zu einer Verwarnung führen, die Fahrerlaubnis wird erst beim dritten A-Verstoß entzogen. Nach dem ersten A-Verstoß wird man Ihnen die Fahrerlaubnis erst dann entziehen, wenn Sie bei ganzen vier B-Verstöße erwischt werden.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Talha 26. August 2016, 2:02

    Hallo ,
    Frage : Ich habe innerhalb 2 Tagen 2 x ein Brief von der Stadt Köln aufgebrummt bekommen Wegen fehlender umweltplakette nach Scheibenwechsel habe ich es einfach vergessen.
    Mein Problem ist jetzt folgendes der erste Brief hat eine Tatzeit vom 28.07.2016 und vom zweiten ist die Tatzeit vom 16.08.2016 nur habe die Briefe mit 2 Tage Unterschied bekommen .
    Habe ich nicht irgendwie eine Frist von wegen sobald der Brief ankommt innerhalb 2 Tagen Plakette drauf machen und Strafe zahlen ? Oder muss ich jetzt für beide Zahlen ?

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 8:54

      Hallo Talha,

      grundsätzlich gibt es keine Frist, innerhalb derer man eine neue, gültige Plakette anbringen muss. Sobald sich ein Auto ohne Plakette in einer Umweltzone befindet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn bereits vor zwei Tagen eben dieser Verstoß geahndet wurde. Nichtsdestotrotz haben Sie die Möglichkeit, gegen den zweiten Bescheid binnen zwei Wochen Einspruch einzulegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Robert 24. August 2016, 16:42

    beim Wechseln der Windschutzscheibe wurde die neue gültige Umweltplakette leider in den bereich des Grünkeils geklebt. Kann das ein Bußgeld/Ordnungswidrigkeit verursachen

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 9:24

      Hallo Robert,

      solange die Umweltplakette noch gut erkennbar von außen ist, sollte dies kein Problem darstellen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mustafa 20. August 2016, 22:27

    Hallo
    Ich bin mit alte grün plakatte von letzte inhaber innen Berlin gefahren. Und würde dabei erwischt.
    Was erwartet mich ?

    • bussgeld-info.de 22. August 2016, 8:38

      Hallo Mustafa,

      das Fehlen einer gültigen Umweltplakette wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Aylin 13. August 2016, 12:59

    Hallo,

    ich war nach 4 Monaten wieder in Berlin und nach dem Parken bekam ich eine Strafe über 108€, weil bei mir die Umweltplakette nicht auf der Scheibe klebte, da die Frontscheibe des Autos gewechselt worden war. Jedoch hatte der Herr, der mir die Strafe überreicht hatte, gemeint, dass dieser Gebiet seit vor kurzem „nur“ mit einer grünen Plakette betrittbar sei, was ich natürlich nicht wusste, da ich außerhalb von Berlin wohne. Er meinte, dass ich meine Plakette nachreichen kann und dieses Bußgeld nicht zahlen muss. Nur das Problem ist, laut meinem Vater hat sein Auto eine „gelbe“ Umweltplakette, was ich auch nicht wusste, hatte ja nur sein Wagen geliehen gehabt. Und laut Ihrer Info sollte das Bußgeld 80€ beträgen, wieso sollte ich dann 28€ mehr zahlen als sonst? Und muss ich das Bußgeld trotzdem zahlen, weil es in meiner Unwissenheit kam, hätte ich gewusst, dass dieser Gebiet nur mit einer „grünen“ Umweltplakette betrittbar sein, würde ich gar nicht das Gebiet mit dem Wagen betreten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Aylin

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:44

      Hallo Aylin,

      zusätzlich zum Bußgeld müssen Sie bei einer Ordnungswidrigkeit mit weiteren Gebühren rechnen, die meist etwa 28,50 Euro betragen – dies kann die Differenz erklären. Unwissenheit schützt außerdem nicht vor einer Strafe. Umweltzonen sind stets ausgeschildert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas R. 30. Juli 2016, 16:12

    Hallo.
    Ich habe vor, mit meiner Familie einen Freizeitausflug ins Ruhrgebiet zu unternehmem um einen Freizeitpark und eventuell einen Zoo zu besuchen.
    Ich habe eine gelbe Unweltplakette und ins,Ruhrgebiet darf man nur mit grüner Plakette fahren. Sind,Freizeiteibrichtungen von den Umweltzonen ausgenommen? Sonst würde ja der Besucherandrang von auswärtigen in den Freizeiteinrichtungen wie Parks, Zoos, Konzerte ausbleiben..

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 8:55

      Hallo Andreas,

      die Umweltzone Ruhrgebiet umfasst mehrere Städte bzw. Teile der jeweiligen Städte und umfasst mehr als 850 Quadratkilometer Fläche. Seit dem 01.07.2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette die Umweltzone befahren. Diese ist durch Schilder genau ausgewiesen. Ausnahmeregelungen für Freizeiteinrichtungen gibt es hier nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ramon 21. Juli 2016, 21:07

    Hallo, mir wird in einem Anhörungsbogen vorgeworfen in einer Umweltzone geparkt zu haben, jedoch habe ich beim einfahren in die Innenstadt kein Schild des Gleichens bemerkt.
    Wenn ich auf die Aussage bestehe, muss ich nachweisen welche Straße ich befahren habe oder ist die Stadt in der Beweispflicht (ich wurde ja im ruhenden Verkehr ertappt)
    Oder ist es meine Pflicht mich über Verbote an der geplanten Strecke zu informieren.
    Wie sollte ich mich verhalten um mit der geringsten Strafe aus der Sache zu kommen? Verstoß zugeben oder nicht zugeben und in der Begründung schreiben das ich kein Verbotszeichen gesehen habe? Oder keine Angabe machen.
    Ist das ein vergehen wo automatisch der Halter zur Verantwortung gezogen wird?

    Vielen Dank für ihre Mühe.

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:08

      Hallo Ramon,

      keine Angaben zu machen, ist Ihr gutes Recht, jedoch wird dies in der Regel nicht dazu führen, dass die Strafe geringer ausfällt. Möglich könnte dies allenfalls dann sein, wenn Sie Ihre Situation schildern und darlegen, dass auf der von Ihnen befahrenen Strecke kein Hinweisschild aufgestellt war. Im Zweifel ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ja, in der Regel wird hier der Halter mit dem Bußgeld belegt, es sei denn, er benennt einen anderen Fahrer, der den Verstoß begangen hat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Joe 12. Juli 2016, 16:30

    Hallo,
    wie schnell in Folge kann man wegen einer fehlenden Plakette ein Bußgeld aufgebrummt bekommen? Einmal pro Einfahrt in eine Zone, oder auch für jeden Tag, den das Fahrzeug dort herum steht? Oder für jede Stunde …?
    Gerade durch das Stehen entsteht ja zumindest zunächst erst einmal kein weiterer Schaden.
    Oder handelt es sich beim Einfahren, Parken und dann wieder weg fahren bereits um 3 Verstöße?
    Wie ist denn der genaue Gesetzestext, und wo findet man den?
    Hier z.B. steht, nur Fahren wäre mit Bußgeld belegt: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog.pdf
    „Ohne gültige Umweltplakette eine Umweltzone befahren“

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 9:37

      Hallo Joe,
      die Vorgaben zur Umweltplakette sind in der 35. BImSchV verzeichnet. Wie oft ein Bußgeld wegen dem fehlen der entsprechenden Plakette möglich ist, wird darin aber auch nicht beschrieben. Aufgrund der regionalen Zuständigkeit, ist es sinnvoll die jeweils zuständige Behörde zu kontaktieren.

      Generell benötigt aber auch ein geparktes Auto eine gültige Umweltplakette. Das Abstellen eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne gültige Feinstaubplakette stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lola 29. Juni 2016, 20:57

    Hallo ich hätte eine Frage ,
    Ich hab ein auto was auf mich versichert ist, und das ist ein familien auto .. Einer von meiner Familie ist nach Hannover gefahren und das auto hatte keine Umweltplakette ..
    Habe einen Brief bekommen und da ich es nicht war habe ich es unter Bemerkungen geschrieben das keiner zu gibt wer es gefahren ist .. Was wird auf mich jetzt zukommen ?

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 8:56

      Hallo Lola,

      wenn Sie keine anderen Angaben machen, dann müssen im Zweifel Sie als Fahrzeughalter dafür haften. Rechnen Sie hierfür mit einem Bußgeld von 80 Euro.

      Uhr Bußgeld-Info Team

      • Lola 30. Juni 2016, 22:34

        Ich hätte noch eine Frage ,
        Bekommt man auch ein Punkt abgezogen in Flensburg wenn man keine Umweltplakette hatte ..

        Aber das Auto neu ist ..

        • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 9:49

          Hallo Lola,

          nein, ein Punkt in Flensburg wird für einen solchen Verstoß üblicherweise nicht fällig.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tina A 27. Juni 2016, 9:24

    Hallo,

    das Kennzeichen ist auf der grünen Plakette nicht mehr zu sehen. Mit wieviel Euro Bußgeld muss man rechnen, für ein parkendes Auto in einer Umweltzone?

    Danke

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:28

      Hallo Tina,

      in der Regel ist ein Bußgeld von 80 Euro fällig, wenn die Umweltplakette nicht gültig/nicht vorhanden ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Mandy 14. November 2016, 12:45

        Hallo, ich habe das selbe Problem. es kann doch abe nicht sein, dass man 80€ bezahlen muss, OBWOHL die grüne Plakette am Auto dran ist und die aussetellende Behörde nicht in der Lage war, das Kennzeichen so zu vermeken, dass es auch hält. Wie kann diese dann „ungültig“ sein? Schließlich wurde je geprüft, ob ich berechtigt bin eine grüne Plakette zu bekommen, sonst wäre sie mir ja nicht ausgestellt worden?!

        Beste Grüße

        • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:21

          Hallo Mandy,

          leider können wir nicht absehen, auf welche Frage Sie sich beziehen. Die grüne Plakette ist nur solange gültig, wie sie eindeutig lesbar ist. Sie sind dazu verpflichtet, diese auszutauschen, wenn sie verblasst.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Felix 26. Juni 2016, 8:53

    Die Großeltern meiner Freundin haben mich aus Frankreich in Berlin besucht und eine bussgeldforderung von 120€ wegen fehlender umweltplakette erhalten. Da sie aus dem Ausland kommen, wussten sie nicht, dass eine Plakette notwendig ist, zudem scheint die Strafe angesichts eines kurzen touristischen Besuches sehr hoch. Macht es Sinn hier Widerspruch einzulegen? Vielen Dank, Felix

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 8:46

      Hallo Felix,

      in der Regel schützt Unwissenheit vor Strafe nicht; eine Umweltplakette ist deshalb auch für ausländische Besucher Pflicht. Wieso die Strafe so hoch ist, können wir nicht genau nachvollziehen. Es kann sein, dass die fälligen Gebühren den Betrag rechtfertigen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tim 17. Juni 2016, 11:59

    hallo,

    ich habe ein neues auto.
    beim kauf habe ich eine mappe mit neuen Tüv und AU bekommen.
    ich habe eine umweltplakette der norm 4 .
    ich habe ein strafzettel bekommen weil ich die plakette nicht angebracht habe.
    anhörung habe ich zugesandt bekommen.
    nun habe ich nachgewiesen das ich eine platte an der windschutzscheibe habe.
    trotzdem wurde mir mitgeteilt das ich 80 euro zahlen muss plus auslagen ungebühr. so der beamte
    ich habe keine punkte und wurde noch nicht geblitzt – ich bat den beamten somit um eine verwarnung. da es meinm erstes auto sei und ich noch nicht über diese dinge bescheid wusste.
    kann man da etwas tun- da mein auto umweltfreundlich auf ein neuen stand ist und ich aucvh bemüht bin mein vernünftiges fahrverhalten im strassenverkehr aufrecht zu erhalten.
    ich finde 80 euro als erstes sehr viel dafür das ich die umwelt nicht belastet habe in einer umweltzone, wie mir das zu lasten gelegt wird.

    liebe grüße

    • bussgeld-info.de 20. Juni 2016, 9:30

      Hallo Tim,

      gesetzlich ist die Anbringung der Umweltplakette folgendermaßen geregelt: „Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen“ (35.BlmSchV, §3). Auch wenn Sie eine Plakette besitzen, diese aber nicht vorschriftsmäßig angebracht ist, kann ein Bußgeld erhoben werden. Mit Unwissen können Sie hier nicht argumentieren, da dies auch ein Thema in der Fahrschule ist. Bei weiteren Fragen zu Ihrem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniela 4. Juni 2016, 11:57

    Hallo!
    Ich habe an meinem gebraucht-gekauften KFZ die Umweltplakette des Vorbesitzers ohne Kennzeichen kleben und meine mit dem richtigen Kennzeichen rechts vorne gut sicht- und lesbar liegen. Ist ein Bußgeld i. H. v. EUR 35,00 rechtens? Wo ist das gesetzlich geregelt, wo und wie die Plakette angebracht sein muss?
    Muss ich das Verwarnungsgeld zahlen?
    Danke vorab!

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:05

      Hallo Daniela,

      § 3 Abs. 2 der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV) legt fest, wo die Umweltplakette angebracht sein muss: „Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.“ Das bloße Mitführen der Plakette führt demnach zu einem Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kevin 3. Juni 2016, 8:56

    Hallo, kann ich dafür belangt werden, wenn ich mich gänzlich ohne Plakette in einer nicht als Umweltzone ausgewiesenen Zone aufhalten.

    MFG

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:37

      Hallo Kevin,

      in einem nicht als Umweltzone ausgewiesenen Bereich gelten auch nicht die Fahrverbote, die für Fahrzeuge ohne entsprechende Plakette angeordnet sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Edgar 17. Mai 2016, 17:51

    Hallo. Vor einer Woche habe ich ohne Grünplakette in Berlin geparkt und habe Erwarnung bekommen. Ich weiss nicht ob ich einen Straf bezahlen muss oder nicht. Auf dem Zettel steht kein Betrag.
    MFG

    • bussgeld-info.de 19. Mai 2016, 9:31

      Hallo Edgar,
      in der Regel folgt der Bußgeldbescheid per Post. Das „Knöllchen“ dient nur zur Information.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dana 1. Mai 2016, 22:24

    Hallo, mein Auto hat eine grüne Plakette. Ich habe allerdings die des Vorbesitzers mit dem alten Kennzeichen noch kleben gehabt. Nun soll ich 108 Euro bezahlen, weil „sie nehmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen mit einem KFZ am Verkehr teil.“. Dieser Tatbestand ist ja so nicht wahr. Ich hab nun eine grüne Plakette mit dem aktuellen Kennzeichen des Wagens. Was soviel heißt, dass mein Auto keinem Verbot unterliegt und auch nie unterlag. Was kann ich tun?

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2016, 8:48

      Hallo Dana,

      wenn Sie die Plakette mit aktuellem Kennzeichen nicht gut sichtbar an Ihrer Windschutzscheibe angebracht und nur die alte Plakette mit ehemaligem Kennzeichen vorweisen konnten, so ist diese ungültig. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie bereits eine neue Plakette besitzen, diese aber nicht angebracht haben.
      Ob Sie etwas gegen den Bußgeldbescheid einwenden können, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bischler 23. April 2016, 15:31

    Darf ich als Bewohner in meinem Ort mit gelbe Umweltplakette fahren? Ich habe Euro Norm 3.

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:36

      Hallo Bischler,

      wenn in Ihrer Stadt durch eine Umweltzone für Kraftfahrzeuge eine grüne Umweltplakette vorgeschrieben ist, dürfen Sie in der Regel nicht mit einer gelben Plakette fahren. Das ist jedoch davon abhängig, welche Regelungen in Ihrer Stadt getroffen wurden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jens 17. April 2016, 21:07

    Hallo ich habe ein Ticket bekommen weil ich keine grüne Plakette an der Scheibe hatte. Es allerdings so das ich eine habe nur nich nicht angebracht. Ich habe nun das schreiben bekommen wo ich Angaben machen soll. Kann ich irgendwie schildern das ich diese habe es nur versäumt habe sie anzubringen? Komme ich irgendwie aus der Sache raus. hab sie nun auch an der Scheibe dran

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 8:45

      Hallo Jens,

      in der Regel müssen Sie das Bußgeld trotzdem zahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Orhan 15. April 2016, 20:43

    Hi habe vor kurzem ein auto mit grüner Umweltplakette gekauft, auf der windschutzscheibe war schon eine grüne Umweltplakette ohne kennzeichen natürlich angebracht (warum auch immer). Nun habe ich leider vergessen die Umweltplakette mit fehlendem kennzeichen durch eine Umweltplakette mit kennzeichen des fahrzeugs zu ersetzen. Und habe heute post von der stadt bekommen mit folgendem inhalt “ Sie nahmen trotz Verkehrsverbot zur verminderung schädlicher luftverunreinigungen mit einem kraftfahrzeug am verkehr teil. Hinweis: Das Fahrzeug ist von dem Verkehrsverbot nur befreit, wenn es mit einer Schadstoffplakette der Schadstoffgruppe 4 gekennzeichnet ist, die deutlich sichtbar auf der innenseite der Windschutzscheibe angebracht ist. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war auf der Plakette kein Kennzeichen eingetragen bzw nicht lesbar. Das Fahrzeug war somit nicht von dem Verkehrsverbot befreit. Der aufenthalt des Fahrzeugs innerhalb der Umweltzone stellt eine Ordnungswiedrigkeit dar, für die der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 80.00€ zzgl. Gebühren und AUslagen vorsieht. Da für das Fahrzeug jedoch die Ausgabe einer Plakette der Scgadstoffgruppe 4 möglich ist, biete ich Ihnen zur Ahndung der Ordnungswiedrigkeit en Verwarnungsgeld an. Sofern noch nicht erfolgt, bitte ich eine neue Plakette kurzfristig an der Windschutzscheibe zu befestigen. Das oberlandesgericht hamm hat mit beschluss vom ….. Bestätigt, das fahrzeuge ohne erforderliche plakette bzw einem auf der plakette vermerkten aber nicht aktuellem kennzeichen vor dem verkehrsverbot nicht ausgenommen sind..

    Nun meine frage, ich empfinde den betrag der strafe als reine abzocke, da der wagen ja die grüne plakette hat und auch angebracht war leider war das kennzeichen nicht drauf. Kann ich etwas dagegen unternehmen und wie stehen meine chancen?

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:51

      Hallo Orhan,

      die Regelung besagt, dass das Kennzeichen auf der Plakette eingetragen sein muss. Das war bei Ihnen nicht der Fall, weshalb die Geldbuße gerechtfertigt ist. Sollten Sie trotzdem Einspruch erheben wollen, fragen Sie einen Anwalt um Rat.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dumweltzone 1. April 2016, 0:11

    Guten Tag,

    beim Parken in einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette gibt es (wie auf dieser Seite x-fach) geschrieben ein Bussgeld von 80 € bzw. 108 € mit Verwaltungsaufwand.
    Jetzt meine Frage: Können mehrere Bussgeld fällig werden, wenn das Fahrzeug mehrmals erwischt wird, ohne dass dieses bewegt wurde? Zum Beispiel am 1. Juli wurde das KFZ parkend ohne Umweltplakette erwischt. Am 12. August wird das gleiche KFZ immer noch auf identischem Parkplatz angetroffen. Ist mit einer erneuten Strafe bezüglich der Umweltzone zu rechnen?

    (keine Gefährdung, legaler Parkplatz (Anwohnerparken), KFZ mit gültiger HU, versteuert und versichert)

    Meine zweite Frage: Ich habe folgenden Satz gelesen und möchte fragen, ob dieser gültig ist: „Ab dem 01. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette, d.h. der Schadstoffgruppe 4, in die Umweltzonen Deutschlands fahren. Lediglich Fahrzeuge mit einer gelben Plakette, die vor dem 01. Januar 2008 zugelassen wurden und nicht nachgerüstet werden können, sind von dieser Regelung ausgenommen.“

    Vielen Dank im Vorraus
    Mit freundlichen Grüßen :)

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 9:10

      Hallo Dumweltzone,

      es ist möglich, gegen einen zweiten Bußgeldbescheid Widerspruch einzulegen. Ob diesem jedoch stattgegeben wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Bei einem solchen zeitlichen Abstand zwischen beiden Bußgeldbescheiden ist es jedoch auch möglich, dass der Verstoßt doppelt geahndet wird. Wenden Sie sich zur Klärung am besten an einen Anwalt.

      Zu Ihrer zweiten Frage: Dieser Satz ist korrekt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Katharina 10. März 2016, 18:33

    Hallo, ich habe innerhalb von kurzer Zeit (mittwochs und freitags) zwei „Knöllchen“ wegen nicht lesbarer/falscher Umweltplakette bekommen. Da meine Ordnungswidrigkeit aber nicht auf dem Knöllchen aufgeführt war, sondern es nur ein Hinweis auf ein folgendes Schreiben war, wusste ich überhaupt nicht, was mein Fehler war und konnte es dementsprechend auch nicht ändern. Der erste Brief war dann ein Bußgeldbescheid in Höhe von 55,- Euro, den ich auch bezahlt habe, der zweite aber nur ein Anhörungsbogen. Deutet das auf ein höheres Bußgeld hin und habe ich eine Chance, wenn ich sage, dass ich es gar nicht ändern konnte?

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 10:43

      Hallo Katharina,

      grundsätzlich dient der Anhörungsbogen dazu, dass Sie sich zu der Sache äußern können. In der Regel haben Sie dafür eine Woche nach Erhalt des Bogens Zeit. Sie sind verpflichtet, den Bogen mitsamt den Angaben zu Ihrer Person zurückzusenden, allerdings müssen Sie dabei keinerlei Angaben zu der Sache machen. Sie können aber natürlich Ihre Situation auch darzulegen versuchen. Der Anhörungsbogen selbst sagt zunächst einmal nichts darüber aus, ob Sie diesmal ein höheres Bußgeld zahlen müssen. Sie werden ca. zwei bis vier Wochen nach dem Erhalt des Anhörungsbogens einen Bußgeldbescheid erhalten, dem Sie die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes entnehmen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 8. März 2016, 16:33

    Hallo,

    Ich habe mit einer grünen Plakette aber mit falschem kennzeichnen in einer Umweltzone geparkt. Und ich bin in der probezeit.
    Was erwartet mich?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 10. März 2016, 10:55

      Hallo Marcel,

      das Parken und Fahren in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro geahndet. Es handelt sich hierbei um einen B-Verstoß. Ein erstmaliger B-Verstoß in der Probezeit zieht in der Regel keine weiteren Sanktionen nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 1. März 2016, 20:22

    Hallo,
    ich habe einen Bußgeldbescheid des Berliner Ordnungsamtes erhalten, wonach ich angeblich keine Paklette im Fahrzeug hatte. Ich hatte zuvor in der Umweltzone geparkt.
    Meine Paklette befindet sich jedoch an der Scheibe, nur nicht unten rechts, sondern oben rechts.
    Kann trotzdem ein Bußgeld angeordnet werden?

    • bussgeld-info.de 3. März 2016, 11:25

      Hallo Peter,

      gesetzlich ist nur festgelegt, dass die Umweltplakette außerhalb des Sichtfelds des Fahrers angebracht sein muss, um die Sicht nicht zu behindern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mike 28. Februar 2016, 21:45

    Geldquelle! Eine Behörde könnte wirklich viel Geld verdienen durch ausländische Mietwagen zu protokollieren! Keine Verteidigung möglich und dazu den „wiederholter tat“ Effekt!
    Kasse klingelt schon……

  • Dom 27. Februar 2016, 11:52

    Hallo und danke für diese Seite. Ich muss mich auch mit einer Frage an Sie wenden:

    Ich parkte mein Fahrzeug gestern in Berlin an einer Art Hauptstraße.

    Zuerst dachte ich, dass es dort nicht notwendig sei, einen Parkschein zu lösen. Am Abend bemerkte ich dann einen Strafzettel (der „nur als Hinweis diente“ und keinerlei Tatbestände beinhaltete). Ich fuhr mein Fahrzeug also ein paar Meter (ca. 90m) weiter nach vorne, wo ich mir sicher war, dass ich einen Parkschein benötige und löste eben diesen.

    Am Abend ein erneuter Strafzettel und erst jetzt wurde mir bewusst, dass meine Umweltplakette ja fehlt :(

    Meine Frage: Muss ich beide Verstöße bezahlen oder kann man das irgendwie „zusammenfassen“ lassen?

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 11:12

      Hallo Dom,

      es kommt darauf an, ob Tateinheit oder Tatmehrheit gilt. Das wird auf Ihrem Bußgeldbescheid vermerkt sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Markus 21. Februar 2016, 18:03

    Hallo
    Mein Vater hat einen Anhörungsbogen wegen mir über die fehlende Umweltplakette bekommen. War mit dem Wagen meines Vaters unterwegs und hab es in einer Umweltzone geparkt. Ich habe nicht daran gedacht, dass mein Vater gar keine Plakette drauf hatte. Er fährt auch deshalb nicht in die Umweltzone damit (ROT 2). Nur war mir dies nicht bekannt. Was kann ich bzw. mein Vater tun um eventuell günstiger davon zu kommen, weil er wirklich den Wagen nur in unserem Stadtteil (ohne Umweltzone) fährt.

    Bitte um Ratschläge. Danke.

    • bussgeld-info.de 22. Februar 2016, 9:47

      Hallo Markus,

      wenn Sie mit Ihrem Wagen oder mit dem Wagen Ihres Vaters ohne Umweltplakette die Umweltzone befahren, egal, ob Sie das normalerweise sonst nicht tun, werden Sie das Bußgeld in der Regel trotzdem zahlen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Benjami 12. Februar 2016, 15:06

    Hallo

    habe Heute ein Strafzettel bekommen weil ich noch die Plakette vom Vorbesitzer dran hatte was kommt da auf micht zu? Habe aber eine für diesen Wagen.

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 11:31

      Hallo Benjami,

      in der Regel erhalten Sie ohne gültige Umweltplakette ein Bußgeld von 80 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Melanie K. 1. Februar 2016, 15:55

    Hallo,
    Wenn an der Scheibe eine Umweltplakette mit falschen Kennzeichen und auf dem Armaturenbrett die neue Plakette lag, lohnt es sich Einspruch zu erheben?
    Vielen Dank im voraus und viele Grüße

    • bussgeld-info.de 8. Februar 2016, 10:41

      Hallo Melanie,

      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Ob sich ein Einspruch lohnt, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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