Umweltplakette: In jeder Umweltzone Pflicht!

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 14. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Verstöße gegen Umwelt, Umweltzone oder Umweltplakette: Strafe bzw. Bußgeld

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Umweltplakette 2024, der die Bußgelder in Bezug auf Umweltschutz-Verstöße sowie das Fahren ohne Feinstaubplakette.

Tat­be­standBuß­geldPunk­te
Lärm- / Ab­gas­be­las­tung ohne trif­tigen Grund80 EUR-
Inner­halb geschlos­sener Ort­schaften ohne trif­tigen Grund hin- und her­fahren100 EUR-
Straße be­schmutzt, ohne die Verschmutz­ung zu besei­tigen bzw. kennt­lich zu machen, ob­wohl eine Gefähr­dung be­stand10 EUR-
andere Verkehrs­teilneh­mer durch man­gelnde Um­sicht be­schmutzt10 EUR-
verlorene Gegen­stände nicht besei­tigt und da­durch andere Verkehrs­teilneh­mer gefähr­det60 EUR1
ohne gül­tige Umwelt­plakette in einer Umwelt­zone gefah­ren100 EUR-
Dieser Bußgelder gelten seit dem 09.11.2021.
Eine Übersicht zu den Bußgeldern, die bei Verstößen bis zum 08.11.2021 galten, finden Sie hier.

Übersicht über die Umweltplaketten

Schadstoff­gruppe des KfzUmwelt­plakette
4Grüne Plakette
3Gelbe Plakette
2Rote Plakette
1Kei­ne Plakette

Spezielles zum Thema Umweltplakette und Umweltzone

Im Video: Infos zur Umweltplakette

Was bezüglich der Umweltplakette wissenswert ist, erfahren Sie auch im Video.
Was bezüglich der Umweltplakette wissenswert ist, erfahren Sie auch im Video.

Umweltplakette und Umweltzonen: Haben sie bald ausgedient?

Autofahrer sollten sich eine Umweltplakette kaufen, wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten.
Autofahrer sollten sich eine Umweltplakette kaufen, wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten.

Seit dem Jahr 2008 werden systematisch Umweltzonen und damit einhergehend die Feinstaubplakette in Deutschland eingeführt. Diese sollen die Schadstoffe der Kraftfahrzeuge aus den Zentren der Stadt vermeiden. Dabei wurden zunächst verschiedene Schadstoffgruppen und Umweltzonen in Städten eingeführt. Die Umweltzonen werden durch jeweilige Beschilderungen vor der Umweltzone angezeigt. Autos ohne Feinstaubplakette dürfen diese nicht passieren, auch wenn die Fahrzeuge für eine gelbe oder grüne Umweltplakette geeignet wären.

Die Umweltzonen dienen in erster Linie dazu, die Luftverschmutzung in den Stadtzentren und besonders belasteten Gebieten zu reduzieren. Seit dem Dieselskandal hat sich einiges in Sachen Umweltzone und Umweltplakette geändert. Die meisten Zonen sind nur noch für Kfz offen, die eine grüne Umweltplakette haben. Gelbe Umweltplaketten sind nur noch in einer einzigen Umweltzone (in Neu-Ulm) zugelassen.

Wie Sie die richtige Umweltplakette ermitteln und ob Sie z. B. die grüne Plakette einfach kaufen können sowie Bußgelder für das Fahren ohne gültige Umweltplakette, haben wir für Sie herausgefunden.

Alles Wichtige zur Umweltzone im Video

Was bdeutet das Verkehrszeichen Umweltzone genau und welche Ausnahmen gibt es?

Welche Umweltplakette bekommt mein Auto?

Diese Frage beantwortet Ihr Fahrzeugschein Teil 1. Die Emissionsschlüsselnummer besteht aus den zwei letzten Zahlen im Schein und zeigt Ihre Schadstoffgruppe an.

Welchen Schadstoffgruppen die Schlüsselnummern zugeordnet werden, können Sie folgender Tabelle entnehmen:

Schad­stoff­klas­se / EuronormSchlüs­sel­num­mer
Klasse 636NO bis 36YO
Klasse 535AO bis 35MO
Klasse 432, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70
Klasse 330, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61
Klasse 225, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
Klasse 101, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77
sons­tige00, 05,06,07,08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

Wo können Sie die Umweltplakette kaufen? Der TÜV verkauft solche Plaketten. Außerdem bieten auch Tankstellen in deutschen Städten, in denen eine Umweltzone besteht, Feinstaubplaketten an. Natürlich können Sie diese auch im Internet bestellen. Achten Sie aber dabei auf die Seriosität der Anbieter und vergleichen Sie Preise.

Ungültige Umweltplakette: Strafe oder Bußgeld für Verstöße gegen die Plakettenpflicht

Fahren ohne Umweltplakette kostet 100 Euro laut aktuellem Bußgeldkatalog. Sogar das Parken in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette kann geahndet werden. Das war im Vorfeld noch nicht so, da Betroffene argumentierten, dass die Plakettenpflicht nur für den fließenden Verkehr gelte.

Inzwischen geht die Rechtsprechung aber davon aus, dass ein parkendes Auto bewegt werden musste, um überhaupt in die Umweltzone zu gelangen – deshalb darf nun auch für das Parken ohne Plakette eine entsprechende Strafe bzw. ein Bußgeld verhängt werden.

Ungültig ist eine Umweltplakette auch, wenn die Schrift verblasst ist oder (aufgrund einer Ummeldung des Kfz) nicht mehr das aktuelle Kfz-Kennzeichen darauf zu lesen ist.

Im Übrigen ist hier keine Strafe im Sinne des Strafgesetzbuch (StGB) gemeint. Ohne Umweltplakette in die Umweltzone zu fahren, gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat. Diese Unterscheidung wird im alltäglichen Gebrauch selten vorgenommen.

Neuerungen: Kommt die blaue Umweltplakette?

In fast jeder Umweltzone sind nur noch Kfz mit der grünen Umweltplakette erlaubt.
In fast jeder Umweltzone sind nur noch Kfz mit der grünen Umweltplakette erlaubt.

Derzeit gibt es bundesweit 58 Umweltzonen (Stand: 2024), nahezu alle erlauben die Durchfahrt ausschließlich Kfz, die eine grüne Umweltplakette tragen. Gelb und rot gekennzeichnete Kfz müssen hier sprichwörtlich draußen bleiben. Die Ausnahme bildet hier Neu-Ulm, welches auch Fahrzeuge mit gelber Umweltplakette zulässt.

Die verantwortlichen Behörden sind jedoch noch nicht zufrieden: Weitere Umweltzonen stehen aktuell in der Diskussion. Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes kann jede bestehende Umweltzone genau in Augenschein genommen werden. Die dortige Übersicht setzt sich zusammen aus den Informationen, welche die Länder und Kommunen dem Bundesamt vermitteln.

Anfang 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Dieselfahrverbote zulässig sind. Seitdem wurde immer wieder diskutiert, ob eine neue, möglicherweise blaue Umweltplakette eingeführt werden sollte, um die in den Verbotszonen zulässigen Kfz zu kennzeichnen. Eine bundesweite Regelung gibt es dafür derzeit noch nicht (Stand: 2024).

Ausnahmen und Sonderregelungen zur Umweltplakette

Sowohl Pkw, Lkw als auch Busse sind heutzutage von eventuellen Fahrverboten in entsprechenden Zonen betroffen. Ausnahmen gibt es jedoch auch. So brauchen sich Besitzer von Motorrädern, Arbeitsmaschinen, dreirädrigen Kraftfahrzeugen, landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Oldtimern, Behinderten-Kfz und Vehikel, für welche Sonderrechte bestehen, keine Gedanken um eine dazugehörige Umweltzone machen.

Neben den allgemeinen Ausnameverordnungen dürfen die Städte selbst über weitere Regelungen entscheiden. Ob Sie trotz eines Kfz ohne Umweltplakette in Ihre örtliche Umweltzone fahren dürfen, erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.

Bei einer falschen Umweltplakette kann die Strafe fünf Jahre Gefängnis betragen. Hier liegt Urkundenfälschung vor.
Bei einer falschen Umweltplakette kann die Strafe fünf Jahre Gefängnis betragen. Hier liegt Urkundenfälschung vor.

Viele Fahrzeugtypen kommen jedoch nicht so glimpflich davon. Gehören diese dann auch noch zur sogenannten Schadstoffgruppe 1, besteht keine Möglichkeit, für sie eine Feinstaubplakette zu kaufen. Das ist unter anderem der Fall bei:

  • Pkw ohne geregelten Katalysator und
  • Diesel-Pkw, die nach EURO-1-Norm oder schlechter gebaut sind.

Darüber hinaus ist es jedoch möglich, für einzelne Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Können Fahrzeugführer dieser vorweisen, ist es ihnen möglich, die eingetragene Umweltzone auch ohne notwendige Umweltplakette zu durchfahren.

Haben Sie Probleme, selbst die nötige Umweltplakette zu ermitteln, ist es zunächst sinnvoll, sich im Freundeskreis zu erkundigen, bevor Sie direkt in der Werkstatt nachfragen. Wissende können anhand der im Fahrzeugschein eingetragenen Steuerklasse und der EURO-Schadstoffnorm schnell erkennen, welche Plakette die Richtige ist.

Weitere Fragen und Antworten zur Umweltplakette

Für viele Verkehrsteilnehmer ist das Thema „Umweltzone“ immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Damit alle wichtigen Infos in diesem Ratgeber verzeichnet sind, werden im Folgenden weitere Fragen mit Antworten versehen:

Mithilfe der Schlüsselnummern können Sie die richtige Umweltplakette ermitteln.
Mithilfe der Schlüsselnummern können Sie die richtige Umweltplakette ermitteln.
  • Kann ich einfach eine grüne Plakette kaufen? Über verschiedene Stellen können Sie ohne Probleme eine grüne Umweltplakette erwerben. Diese dürfen Sie jedoch nur dann führen, wenn Ihr Fahrzeug zur entsprechenden Klasse gehört. Ansonsten kann Ihnen Urkundenfälschung vorgeworfen werden, welches eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann. Betroffene sind dann gut damit beraten, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.
  • Sind aktuelle Umweltzonen wirkungsvoll? Mittlerweile erfüllen über 90 Prozent aller Autos die Standards der grünen Umweltplakette, weshalb geltende Kriterien nicht viel Auswirkung haben. Kritiker fordern deshalb Anpassungen, vor allem um in Bezug auf Stickstoffdioxid in der Luft bessere Lebensumstände zu schaffen.
  • Sind in Zukunft noch Änderungen geplant? Das Umweltbundesamt spricht sich für eine Verschärfung geltender Kriterien aus. Zwar sind die bisherigen Errungenschaften nicht von der Hand zu weisen, einige europäische Qualitätsziele in Bezug auf die Luft werden jedoch noch nicht erreicht. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass Verkehrsteilnehmer in Zukunft weitere Maßnahmen erwarten.

Zweck der Umweltplakette: Verbesserung der Umweltbelastung durch den Straßenverkehr

Da die Umweltbelastung und Umweltverschmutzung bereits hoch genug ist, gibt es einen besonderen Bußgeldkatalog für Fahrzeuge bezüglich dessen. Dabei werden Zuwiderhandelnde nicht nur für Gegenstände oder Flüssigkeiten, die auf der Straße zurückbleiben bestraft, sondern auch für einen unnötig hohen Geräuschpegel. Außerdem wurden im Januar 2008 sogenannte Umweltzonen in deutschen Städten eingeführt, welche die Emissionen auf ein Minimum reduzieren sollen. Mittlerweile gibt es in Deutschland rund 50 Umweltzonen.

Schadstoffausstoß von Fahrzeugen ohne oder mit niedriger Umweltplakette

Die Feinstaubplakette soll zur Verbesserung der Luftqualität in Städten beitragen.
Die Feinstaubplakette soll zur Verbesserung der Luftqualität in Städten beitragen.

Durch den Straßenverkehr wird ein nicht unerheblicher Teil der gesamten Kohlenstoffdioxidbelastung der Erde verursacht. Seit der Einführung von Autos haben die Emissionen immer weiter zugenommen, in der Stadt sogar rapide.

Um dem allzu hohen Ausstoß von Kohlenstoffdioxid entgegen zu wirken, wurden Grenzwerte für Fahrzeuge festgelegt. Diese sollen allerdings nur für neue Pkw und erst ab dem Jahr 2020 gültig werden. Dabei sollen die Hersteller neuer Fahrzeuge garantieren, dass nicht mehr als 95 Gramm Kohlenstoffdioxid je 100 gefahrene Kilometer ausgesondert werden. An die Regeln zur Umweltplakette müssen sich mittlerweile jedoch alle halten.

Auch für den Ausstoß von Kohlenwasserstoff, Stickstoffoxid, Partikeln und Kohlenmonoxid wurden gewisse Grenzwerte aufgestellt, wodurch sich die Emissionen dieser Stoffe trotz Vervielfachung der Autobestände verringert haben. Durch diese sogenannte Abgasnorm werden Autos in unterschiedliche Schadstoffklassen eingeordnet, welche dann die spezifischen Grenzwerte für die Emissionen bestimmen.

Im Bußgeldkatalog Umweltschutz und Sauberkeit macht sich der Aspekt der Emissionen durch Bußgelder für unnötige Abgasbelästigung und unnützes Hin- und Herfahren in der Stadt bemerkbar. Die Strafe für das unnütze Umherfahren innerhalb geschlossener Ortschaften wird allerdings noch dadurch limitiert, dass es nur bestraft wird, wenn sich ein anderer dadurch gestört fühlt. Die unnötige Lärm- oder Abgasbelästigung kostet 80 Euro. Fahren Sie grundlos innerorts hin und her, müssen Sie sogar 100 Euro zahlen.

Beschmutzung der Fahrbahn

Nur noch „saubere
Nur noch „saubere“ Kfz sind in Umweltzonen erlaubt.

Allgemein muss sich jeder Autofahrer so verhalten, dass der Straßenverkehr nicht behindert oder gar ernsthaft gefährdet wird. Dazu gehört auch, dass die Fahrbahn sauber gehalten wird. Folglich drohen Strafen, wenn man dafür verantwortlich ist, dass ein Gegenstand oder eine Flüssigkeit auf die Fahrbahn gelangt und dort bleibt.

Ist es in der Situation nicht möglich, den Gegenstand oder die Flüssigkeit von der Straße zu entfernen, muss man auf dieses Verkehrshindernis durch eine Art Beleuchtung aufmerksam machen. Bleibt ein Gegenstand auf der Straße liegen und kann so den Verkehr gefährden, droht eine hohe Strafe im Bußgeldkatalog Umweltschutz und Sauberkeit. Da dies sogar einen Unfall verursachen kann, sind die 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg durchaus gerechtfertigt.

Anders sieht es bei Flüssigkeiten oder anderen Beschmutzungen auf der Fahrbahn aus. Auch wenn diese ebenfalls den Verkehr gefährden können, drohen bei fehlender Kenntlichmachung oder Beseitigung nur 10 Euro Bußgeld.

Sollte der ungewöhnliche Fall eintreten, dass ein gefährliches oder scharfes Gerät auf die Straße gelangt und nicht beseitigt werden kann, muss man dieses so ummanteln, dass es keine Gefahr mehr darstellt. Beispiele für solche gefährlichen Geräte sind Mähmesser und Sensen.

Belästigender Lärm

Zur Entlastung der Bewohner einiger Gebiete wurden sogenannte Lärmschutzzonen festgelegt. Auch Lärmschutz ist ein Aspekt des Umweltschutzes. In diesen Lärmschutzzonen gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die auf jeden Fall beachtet werden sollten. In besonderen Härtefällen wurden ansonsten sogar Fahrverbote verhängt.

Zu unterlassen ist auch das absichtlich laute Schließen der Autotür. In brenzligen Situationen sollte man sich also nicht von seiner Wut leiten lassen und sie an der Fahrzeugtür auslassen. Das stört schließlich nicht nur die Anwohner oder die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern kann auch in einem Bußgeldverfahren enden.

FAQ: Umweltplakette

Wozu dient die Umweltplakette?

Eine Umweltplakette zeigt an, welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzeug angehört. Nur Fahrzeuge, die bestimmte Anforderungen in Bezug auf den Schadstoffausstoß erfüllen, erhalten eine Plakette. Auf diese Weise soll der Luftverschmutzung in Städten entgegengewirkt werden.

Welche Umweltplaketten gibt es?

Derzeit gibt es drei Umweltplaketten: Die rote (Schadstoffgruppe 2), die gelbe (Schadstoffgruppe 3) und die grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4). Heute darf nur noch mit der grünen Plakette in die Umweltzonen gefahren werden.

Welche Umweltplakette erhält mein Fahrzeug?

Welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zugeordnet wird, können Sie anhand der Emissionsschlüsselnummer herausfinden, welche Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein entnehmen können.

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Umweltplakette: In jeder Umweltzone Pflicht!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 335 comments… Kommentar einfügen }
  • Renate 24. Februar 2018, 20:10

    Hallo,
    unsere Tochter zieht nach Köln-Deutz um, also mitten in die Umweltzone. Wir fahren einen älteren Ford Galaxy Diesel und haben somit keine gültige Umweltplakette für diese Zone. Da unsere Tochter aber unsere Hilfe beim Umzug benötigt, würden wir ihr gerne helfen. Kann man für 1 bis 2 Tage eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadtverwaltung kaufen?
    Viele Grüße

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 10:47

      Hallo Renate,
      ob es für einen solchen Fall eine Ausnahmegenehmigung gibt, sollten Sie bei der zuständigen Behörder erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Altvater 21. Februar 2018, 12:00

    Ich habe einen freundlichen Hinweis an meinem Auto gefunden von der LHM, dass die Plakette fehlt und wo ich diese erwerben kann. Sofort erledigt! Hatte immer eine, aber mein Sohn (10) hat sie abgepuhlt aus Langeweile, als er mal im Auto wartete. Das habe ich im Anhörungsbogen angegeben. Trotzdem habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten. Soll ich hier nochmal zur Behörde laufen, oder kann ich mir den Weg sparen?

    Danke für Ihre Antwort!

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 10:08

      Hallo,
      als Halter des Fahrzeugs müssen Sie, wenn Sie eine Umweltzone befahren, sicherstellen, dass Ihr Wagen eine entsprechende Plakette aufweist. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Brauer 25. November 2017, 11:50

    Hallo. Zur Geburt meines Babys kauften wir ein neues Auto. Es besitzt eine grüne Plakette. Allerdings habe ich vergessen die neue Plakette mit dem neuen Kennzeichen anzubringen. Muss ich die volle Summe zahlen, als hätte ich keine Plakette? Ich hab meine Mutti in Berlin besucht und das Parken bezahlt. Hatte knöllchen dran wegen der Plakette und gerade ein schreiben wegen Bußgeldverfahren bekommen.

    • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 12:07

      Hallo Brauer,
      Sie sind dazu verpflichtet, die Plakette ordnungsgemäß zu befestigen. Ist dies nicht der Fall, droht ein Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • anke 24. Oktober 2017, 13:12

    Hallo,
    Ich habe das Auto meiner Mutter aus Thüringen geholt(brauchte keine Umweltplakette). Jetzt steht es bei mir vor der Tür,da ich noch keinen Käufer gefungen habe. Jetzt Habe ich ein Zettel von der Polizei dran gehabt das eine Ordnungswidrigkeit beganngen worden ist, da ich ohne Plakette in die Umweltzone gefahren bin.
    Leider habe ich an die Plakette nicht gedacht. Kaufe diese jetzt.
    Was kann ich gegen diesen Bescheid tun, kann ich Wiederspruch einlegen?
    Und noch eine Frage,
    was machen Besucher die in Orten wohnen wo keine Umweltplakette gebraucht wird.
    Thüringer fährt nach Baden – Würtemberg?
    Danke, mfg.

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 11:21

      Hallo anke,

      ggf. kann Einspruch eingelegt werden, wenn nicht nachzuweisen ist, dass das Auto in der Umweltzone tatsächlich bewegt wurde. Wenden Sie sich dazu am besten an einen Anwalt.
      Auch Besucher brauchen eine Plakette, wenn sie in eine Umweltzone fahren wollen.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Phillip 24. Oktober 2017, 0:14

    Hey
    Wie isn das wenn ich ein Auto ohne umweltplakette in einer umweltzone parken. Kann ich dafür ein Bußgeld kriegen? Im Grunde ist das ja keine Teilnahme am Verkehr. Oder muss man dennoch mit einem Bußgeld rechnen?
    Phillip

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 11:11

      Hallo Phillip,

      das würde höchstwahrscheinlich darauf ankommen, ob man Ihnen beweisen kann, dass Sie das Fahrzeug innerhalb der Umweltzone bewegt haben, um dort zu parken.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Johanna-Anna 7. August 2017, 17:37

    Hallo.. Ich habe eine, im Forum stark diskutierte Frage.:
    Sind Wohnmobile Sonderfahrzeuge, bezgl.. der Umweltplakette. (wir haben die grüne, ) Es wird im Forum darüber gestritten , ob ein Wohnmobil einen Innerorts liegenden Stellplatz anfahren darf bei dem laut Stadtverfügung nur grüne Plakette erlaubt ist, das Wohnmobil aber eine Gelbe oder Rote hat.
    Vielen Dank für die Antwort .

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 11:08

      Hallo Johanna-Anna,
      als Sonderfahrzeuge werden in der Regel Baumaschinen oder Kehrmaschinen bezeichnet. Daher ist davon auszugehen, dass für Wohnmobile auch die Pflicht der entsprechenden Umweltplakette gilt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jessica 3. August 2017, 21:18

    Hallo, ich habe eine Verwarnung bekommen von 55 € Bußgeld weil meine Plakette nicht mit dem Kennzeichen von meinem Auto übereinstimmt. Ich fahre das Auto schon seit 8 Jahren und niemand weder Tüv noch Polizei hat mich je darauf aufmerksam gemacht. Ist das rechtens?
    Danke. LG

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 11:33

      Hallo Jessica,
      Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette den geltenden Bestimmungen entspricht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • G. Drosten 3. August 2017, 17:02

    Hallo. Ich komme gerade vom Einkaufen wieder und hab eine Verwarnung am Auto mit Bezug auf eine unleserliche /beschädigte umweltplakette! Man kann das Kennzeichen tatsächlich nur noch schemenhaft erkennen, allerdings ist es das korrekte Kennzeichen auf der korrekten grünen Plakette und meine tüv Plakette von Januar 2017 sagt doch auch aus, dass alles abgastechnisch in Ordnung ist! Was muss ich jetzt an Strafe befürchten und ist das überhaupt in Ordnung, mich zu bestrafen, obwohl ich mich an alle Regeln gehalten habe?

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 11:37

      Hallo,
      bei einer unleserlichen Umweltplakette kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro drohen. Sie sind grundsätzlich dafür verantwortlich, dass diese korrekt angebracht und lesbar ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Franzi 25. Juli 2017, 19:07

    Hallo,
    Hat es eine besondere Auswirkung wenn man zweimal in einem Monat ohne Umweltplakette in eine Umweltzone fährt oder bezahlt man dann nur zweimal die Strafe von 80 Euro? Und hat eine gleichzeitige Parkzeitüberschreitung größere Auswirkungen als weitere Strafgelder?

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2017, 12:00

      Hallo Franzi,

      eine erneute Fahrt stellt eine erneute Ordnungswidrigkeit dar für die das Bußgeld erneut anfällt. Wird gleichzeitig falsch geparkt, dürfte dies Tatmehrheit bedeuten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Claus F. 12. Juli 2017, 22:23

    Hallo.
    Bin wegen 57 km innerhalb der Ortschaft geblitzt worden und meine Umweltpalkette war auf dem Amaturenbrett, so daß es auf dem Bild nicht erkennbar war.Nun soll ich 119 Euro zahlen.Ich habe der Behörde das erklärt und gleichzeitig darum gebetetn, doch davon abzusehen und lediglich die überhöhte Geschwindigkeit zu bestrafen .Die Behörde besteht trotzdem auf das Bußgeld wegen fahren ohne Plakette mit dem Hinweiß, wenn ich den Einspruch nicht schriftlich zurücknehme, geht das ganze zur Staatsanwaltschaft.Nun weiß ich nicht , wie ich mich verhalten soll.Vielen dank im voraus für einen rat.
    Gruß claus.

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 13:36

      Hallo Claus F.,

      generell sind wir nicht dazu befugt, Rechtsberatungen zu erteilen oder Ratschläge in Rechtsangelegenheiten zu geben.

      Grundsätzlich verhält es sich so: legen Sie einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, wird ein Zwischenverfahren eröffnet. Bei diesem prüft die zuständige Behörde den Bescheid erneut. Hält diese Sie nach wie vor für schuldig, wird die Sache einem übergeordneten Staatsanwalt übergeben. Dieser prüft den Bescheid ebenfalls; entscheidet sich dieser zu Ihren Gunsten, wird die Anklage fallen gelassen. Wenn nicht, haben Sie nicht nur den Bußgeldbescheid zu tragen, sondern auch zusätzliche Bearbeitungskosten für die Aktivierung des Staatsanwaltes.

      Sind Sie aus Ihrer Sicht zu Unrecht aufgrund einer vermeintlich fehlenden Umweltplakette verurteilt und möchten das dafür festgesetzte Geld nicht zahlen, dann setzten Sie sich im Zweifelsfall mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auseinander. Dieser Prüft Ihre Möglichkeiten und kann Ihnen Rechtsbeistand leisten.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • maksimodo 10. Juli 2017, 22:09

    Hallo liebes Bußgeld-info.de Team,
    Super Seite, danke dafür!!
    Ich bekam heute Post mit Anhörungsbogen..
    zur Ausgangssituation: Fahrzeug seit einem Jahr auf mich zugelassen, seit dem Tag der Anmeldung mit grüner Plakette (Euro 6 Diesel) im OBEREN rechten Bereich der Frontscheibe. Die Frontscheibe ist ab Werk Sonnenschutzverglast, spiegelt also relativ stark. Neulich Standen auf dem Heimweg abends bei absenkender Sonne ( FR West, Gegenlicht ) ein paar gelangweilte Polizisten auf einer Brücke mit Kameras und Ferngläsern. ca. eine Woche Später dann der Bescheid, ich sei angeblich ohne Plakette unterwegs. Die Plakette war definitiv dran und unter normalen Lichtverhältnissen oder mit menschlichem Auge gut erkennbar, jedoch nicht unbedingt durch das Bildgebende Verfahren oder auf dem schlechten Ausdruck zu erkennen, zumal eine relativ große Entfernung von der Kamera zum Auto vorherrschte. Worauf muss ich mich einstellen?
    Vielen Dank !

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 10:57

      Hallo maksimodo,

      ohne gültige Umweltplakette eine Umweltzone zu befahren kostet in der Regel 80 Euro. Waren Sie jedoch sicher, mit einer Umweltplakette gefahren zu sein, dann sollte dies auch im Anhörungsbogen schriftlich angegeben werden – sachlich und verständlich. Ein Anhörungsbogen wird vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid verschickt; befindet die zuständige Behörde, dass Ihre Angaben rechtens sind, dann kann ein Bußgeld mitunter abgewendet werden.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Conny 10. Juli 2017, 18:05

    Hallo,
    was passiert mir
    1. wenn ich ohne Plakette fahre
    2. und nicht in der grünen Umweltzone parke

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 8:56

      Hallo Conny,

      das Befahren einer Umweltzone ohne Plakette, zieht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro nach sich. Parken dürfen Sie hingegen in einer Nicht-Umweltzone.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Franz R. 2. Juli 2017, 13:55

    hallo habe mal eine frage darf ich mit meinem womo ohne Umwelt Plakette in Innenstädte fahren bj 1992 und dafür gibt es keinen Kat oder Rußpartikel Filter
    Danke schon mal
    Franz

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 8:31

      Hallo Franz R.,

      ohne Umweltplakette dürfen Sie eine Umweltzone nicht befahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rolf 30. Juni 2017, 18:56

    Ich habe ab 02.06.2006 einen neuen „VW-T5-California SO.KFZ Wohnm. über 2,8 T“ als Firmenfahrzeug für meine Geschäftsreisen zuerst für 4 Jahre geleast und dann gekauft. Der VW-Händler hat die dafür notwendige grüne Feinstaubplakette „4“ als anerkannte Werkstatt in Baden-Württemberg vorschriftsmäßig angebracht. Diese wurde bei allen bisherigen 4 TÜV-Prüfungen nie beanstandet.
    Bei der jetzigen TÜV-Prüfung 6/2017 wurde nun DEKRA festgestellt, dass für das Fahrzeug lediglich nur eine gelbe Feinstaubplakette „3“ zugeteilt werden kann. Deshalb musste die grüne Plakette entfernt werden.
    Nutzer bedingt bin ich nun mit dem Fahrzeug Bussgeld gefährdet.
    Was kann ich tun? Die Zeiten der kostengünstigen und geförderten Nachrüstung sind vorbei…
    Wer ist nun für die Folgen bzw. erhöhten Kosten verantwortlich?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe…

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 10:01

      Hallo Rolf,

      verantwortlich sind Sie als Halter. Wenn Ihnen eine Nachrüstung nicht möglich ist, müssen Sie die entsprechenden Umweltzonen meiden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Luk 20. Juni 2017, 16:26

    Hallo,

    gibt’s irgendwelche Möglichkeit, was auf dem Auto zu tun, um die grüne Plakette zu bekommen, wenn das Auto zu alt ist? Es handelt sich um ein ausländisches Auto, dass nur für ein paar Monate in Deutschland sein wird.

    Danke,
    Luk

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2017, 9:36

      Hallo Luk,

      entscheidend ist hierbei die Schadstoffklasse. Sofern das Fahrzeug der Klasse 4 entspricht, bekommen Sie die grüne Plakette.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Johannes 31. Mai 2017, 1:50

    Ich habe ein Schreiben der Polizei bekommen, dass ich „trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen mit einem Kfz am Verkehr teilgenommen hätte (Verkehrsteilnahme durch Parken)“. Es war also in einer Umweltzone, in der ich für eine Stunde geparkt hatte.
    Ich verstehe aber den Tatvorwurf dabei nicht, denn ich habe eine gültige grüne Plakette an meinem Wagen. Leider ist aus dem Schreiben auch nicht mehr zu erfahren. Am besten einfach anrufen und fragen?

    Viele Grüße und Danke

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 8:08

      Hallo Johannes,

      vielleicht war das Kennzeichen auf der grünen Plakette nicht erkennbar oder falsch. Am besten ist, wenn Sie bei der zuständigen Behörde anrufen und nachfragen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Klaus 28. Mai 2017, 13:10

    Hallo, wie lange darf ich mich mit einem Plakettenverstoß in der Stadt aufhalten? Ist ein Parken bereits ein verbot?

    Es wird nämlich vorgeworfen luftunreinheiten verursacht zu haben. Luftunreinheiten entstehen nicht wenn ein Auto geparkt ist. Ergo: das Ordnungsamt muss mich erst bei gestartetem Auto anhalten um eine Ordnungswidrigkeit nachweisen können.

    Ist das richtig?

    • bussgeld-info.de 31. Mai 2017, 10:24

      Hallo Klaus,

      in eine Umweltzone dürfen Sie mit einer fehlenden oder falschen Plakette gar nicht erst einfahren. Somit ist auch das Parken ein Verstoß.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marco 17. Mai 2017, 23:44

    Hallo,
    ich habe einen Bußbescheid erhalten, weil auf der Windschutzscheibe keine Umweltplakette vorhanden war. Das Fahrzeug besitze ich nicht – es ist ein Mietfahrzeug. Ich hatte nach dem Erhalt der Verwarnung vom Ordnungsamt im Fahrzeug die Umweltvignette am selben Tag gefunden und sie selbst aufgeklebt. Sie lag im Fahrzeug und wurde vom Vermieter versäumt, sie anzubringen. Das Mietfahrzeug ist neu (ca. 3 Monate – Erstzulassung). Muss ich davon ausgehen, weil ich zum Zeitpunkt der Nutzung des Fahrzeug der Fahrer war, dass ich die Kosten tragen muss? Ist der Besitzer des Fahrzeug nicht verpflichtet, die Umweltplakette zu besorgen und sie sichtbar aufzubringen? Es handelt sich um einen grossen Autovermieter, der alle Fahrzeuge mit Umweltplakette ausstattet. Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 8:40

      Hallo Marco,

      grundsätzlich trifft das Bußgeld den Fahrer, es sei denn dieser kann nicht ermittelt werden. In letzterem Fall haftet der Halter.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick 13. Mai 2017, 21:31

    Hallo,vor zwei Wochen habe ich mir eine neue FS-Plakette bei der DEKRA ausstellen lassen. Meine alte war ausgebleicht. Bei der neuen Plakette wurde das Kennzeichen ausgedruckt und dann in das dafür vorgesehene Feld geklebt.Da bei den DEKRA Plaketten das Prüfsiegel schon auf dem Plakettenrohling drauf ist, wird dieses Siegel wohl nicht nochmals nach Ausstellung angebracht. Somit könnte man mir eigentlich unterstellen,dass ich nach Aushändigung der Plakette den Aufkleber mit Kennzeichen angebracht habe. Einen Beleg der DEKRA(mit Kennzeichen) , das mir die Ausstellung quittiert,habe ich dabei. Kann ich dennoch mit solch einer Plakette Ärger in einer Umweltzone kriegen? Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 10:20

      Hallo Patrick,

      wenn Sie die neue Plakette an Ihrem Fahrzeug anbringen, sollten Sie keine Probleme bekommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcel 11. Mai 2017, 22:04

    Hallo..
    Ich habe in einer Umweltzone ohne (Grüne) Plakette auf einem Behindertenparkplatz geparkt.
    Bin noch in der Probezeit! Ist aber das erste vergehen was ich begangen habe.
    Muss ich Probezeit Maßnahmen befürchten?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 8:26

      Hallo Marcel,

      da es sich um einen B-Verstoß handelt, sind beim ersten Verstoß noch keine Probezeitmaßnahmen zu befürchten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sarah 11. Mai 2017, 21:35

    Hallo!
    Ich habe eine Frage:
    Mein Auto hat die grüne Plakette. Es wurde umgekennzeichnet und ich habe der Einfachheit halber und damit die gültige Plakette sofort im Fahrzeug angebracht ist, die neue oberhalb der alten angebracht.
    Dh es kleben die mit dem alten Kennzeichen und die mit dem neuen Kennzeichen übereinander angeordnet.
    Eine Freundin sagte mir nun, daß das auch als falsch geklebt geahndet werden würde.
    Stimmt das?
    Danke und liebe Grüße
    Sarah

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 8:40

      Hallo Sarah,

      sie sollte die alte Plakette entfernen, um keine Strafe zu riskieren. Allerdings könnte in diesem Fall nur ein Verwarngeld ausgesprochen werden, da die Plakette ja offensichtlich vorhanden ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Suad 29. April 2017, 22:40

    Hallo meine unweltplakette stimmt nicht mit kennzeichen überein.. Da ich das auto erst heute angemeldet hab, die unweltplakette von dem Vorbesitzer war noch drauf.. Und zu meinen pech wurde ich heute im Stuttgart damit erwischt… Was erwartet mich nun !?!?

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2017, 10:31

      Hallo Suad,

      dafür ist gemäß Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 80 Euro vorgesehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Victor 12. April 2017, 10:51

    Hallo,
    Warum sind sehr unterschiedliche Bußgeld vom 55 bis 108 Euro beim eine nicht erkennbare/lesbar Kennzeichen auf dem Umweltplakette.
    Muss nicht alle gleiche Strafe bekommen ???
    Hier ist wie am Markt…?
    Danke im voraus

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 9:16

      Hallo Victor,

      die Bußgelder sind für alle Personen gleich hoch.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Victor 13. April 2017, 13:19

        Ohne gültige Umweltplakette eine Umweltzone befahren ist 80 Euro… wie ich verstehe.. Das ist ok, aber viele Leute hat nicht Umweltplakette drauf auf dem Scheibe (vergessen zu kleben, oder andere Sache)
        Meine Frage ist : warum sind diese Leute bestraf mit 80 Euro +kosten etwa 108 Euro, nur weil keine Umweltplakette drauf auf dem Scheibe ist, obwohl Auto hat Grüne Plakette und kann man prüfen danach…
        Diese Leute sind genau so viel bestraf wie als eine Fahrer der fährt eine Auto die überhaupt gar keine Grüne Plakette hat…
        Ist genau so wenn man Führerschein zuhause vergessen beim eine Verkehrskontrolle zahlt der nur 10 Euro, aber wenn man aber keine Führerschein besitzt, ist sehr hoch Strafe und droht sogar mit eine Freiheitsstrafe…
        Eine Auto macht so viel schädliche Gase mit oder ohne Umweltplakette.
        Wenn man beweisen kann das Auto hat Grüne Plakette dann muss deutlich weniger zahlen als eine der fährt eine Auto die gar keine Grüne Plakette hat….
        Danke

        • bussgeld-info.de 19. April 2017, 10:38

          Hallo Victor,

          das Bußgeld beträgt grundsätzlich 80 Euro. Ob Sie eine Plakette haben oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Plakette muss auf das entsprechende Kennzeichen angepasst und sichtbar an der Windschutzscheibe befestigt werden. Andernfalls handelt es sich um einen Verstoß.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ra 30. März 2017, 9:40

    ist die Umweltplakette fahrzeugbezogen oder kennzeichenbezogen??

    • bussgeld-info.de 3. April 2017, 8:28

      Hallo,

      die Umweltplakette ist immer auf das Fahrzeug mit einem bestimmten Kennzeichen bezogen. Das bedeutet, wenn Sie ein Auto erwerben und ein neues Kennzeichen bekommen, müssen Sie sich auch eine neue Umweltplakette besorgen, auf welcher das neue Kennzeichen vermerkt ist. Andernfalls müssen Sie mit Sanktionen rechnen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Luke 28. März 2017, 21:38

    Hallo,
    Ruhender Verkehr (geparkte Autos) können nicht belangt werden. Die Ordnungsbehörde steht in der Beweispflicht, diese muss beweisen, dass ihr gefahren seid. Solltet ihr also ein Knöllchen erhalten, könnt ihr diesem widersprechen und Beweise einfordern.

  • Frans 28. März 2017, 0:10

    Ein oltimer Pkw in Belgien hast kein kennzeichen mit H oder ein kennzeichen mit rote 07 nummer.

    Ein oldtimer Pkw in Belgien hast allein ein kennzeichen mit O (oldtimer) O-xxx-xxx

    Ist ein grüne 4 umweltplakette möglich für das fahrzeug?

    • bussgeld-info.de 30. März 2017, 10:27

      Hallo Frans,

      um sicher zu gehen, sollten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • H. F. 23. März 2017, 15:03

    Hallo, Ich bin aus Belgien. PKW oldtimers für deutschland ist kennzeichen mit H und 30 jahre alt.=> feinstaubplakke grün 4

    In Belgien ist ein PKW ab 25 jahre und kennzeichen o-xxx-xxx ein oldtimer. Ist für das Fahrzeug ein feinstaubplakette Grün 4 moglich? Auf die zulassungsbescheinigung teil 1 steht die vermerkung „OLDTIMER“

    Mfg H. F.

    • bussgeld-info.de 27. März 2017, 11:14

      Hallo,

      wie die Regelung bezüglich der Umweltzone bei einem Oldtimer aussieht, hängt davon ab, ob das Fahrzeug ein H-Kennzeichen oder eine rote 07-Nummer besitzt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Robert 10. März 2017, 10:54

    Hallo,

    ich habe eine Frage: Wenn man ohne gültige Umweltplakette in eine Umweltzone fährt und kontrolliert wird, darf man dann weiterfahren oder muss das Auto sofort abgestellt werden? Im Falle einer Weiterfahrt: Kann man bei einer weiteren Kontrolle in derselben Umweltzone erneut belangt werden oder gilt das als ein Fall?
    In meinem Fall muss ich in eine Umweltzone fahren und das Auto steht dann 5 Tage dort.

    Bitte um Info.

    Vielen Dank!!!
    LG,
    Robert

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 10:09

      Hallo Robert,

      Sie müssen Ihr Auto in dem Fall nicht umgehend abstellen, sondern dürfen Ihre Fahrt fortsetzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 3. März 2017, 16:09

    Hallo,
    ich habe einen Anhörungsbogen zum Bußgeldverfahren bekommen, weil ich bei meinem Fahrzeug die grüne Plakette deutlich sichtbar, aber nur mit Tesa Film angebracht habe.
    Muss ich auch mit dem Bescheid von 80€ rechnen oder kann man die Strafe senken? Ich habe das nicht Vorsatz getan, sondern weil eigentlich die Frontscheibe damals nach dem Kauf des Fahrzeuges getauscht werden sollte, letztendlich aber eine Glasreparatur ausreichte. Ich habe einfach nur vergessen, die Plakette danach ordnungsgemäß zu befestigen.
    Danke, viele Grüße Michael

    • bussgeld-info.de 6. März 2017, 10:44

      Hallo Michael,

      da Sie verpflichtet sind, die Plakette ordnungsgemäß anzubringen, kann die Behörde ein Bußgeld von 80 Euro verhängen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Marina 2. März 2017, 0:47

    Hallo,
    mein Auto hat keine Umweltplakete. Ich muss aber nach Mainz fahren und men Auto fast zwei Wochen dort stehen lassen.
    Wenn ich erwischt werde sind 80 € fällig, hab ich schon mitbekommen, aber erhöht sich das dann noch weil mein Auto dort ja Tage lang stehen bleibt?
    Grüße Marina

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 9:56

      Hallo Marina,

      dadurch dürfte sich das Bußgeld nicht erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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