Umweltplakette: In jeder Umweltzone Pflicht!

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 14. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Verstöße gegen Umwelt, Umweltzone oder Umweltplakette: Strafe bzw. Bußgeld

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Umweltplakette 2024, der die Bußgelder in Bezug auf Umweltschutz-Verstöße sowie das Fahren ohne Feinstaubplakette.

Tat­be­standBuß­geldPunk­te
Lärm- / Ab­gas­be­las­tung ohne trif­tigen Grund80 EUR-
Inner­halb geschlos­sener Ort­schaften ohne trif­tigen Grund hin- und her­fahren100 EUR-
Straße be­schmutzt, ohne die Verschmutz­ung zu besei­tigen bzw. kennt­lich zu machen, ob­wohl eine Gefähr­dung be­stand10 EUR-
andere Verkehrs­teilneh­mer durch man­gelnde Um­sicht be­schmutzt10 EUR-
verlorene Gegen­stände nicht besei­tigt und da­durch andere Verkehrs­teilneh­mer gefähr­det60 EUR1
ohne gül­tige Umwelt­plakette in einer Umwelt­zone gefah­ren100 EUR-
Dieser Bußgelder gelten seit dem 09.11.2021.
Eine Übersicht zu den Bußgeldern, die bei Verstößen bis zum 08.11.2021 galten, finden Sie hier.

Übersicht über die Umweltplaketten

Schadstoff­gruppe des KfzUmwelt­plakette
4Grüne Plakette
3Gelbe Plakette
2Rote Plakette
1Kei­ne Plakette

Spezielles zum Thema Umweltplakette und Umweltzone

Im Video: Infos zur Umweltplakette

Was bezüglich der Umweltplakette wissenswert ist, erfahren Sie auch im Video.
Was bezüglich der Umweltplakette wissenswert ist, erfahren Sie auch im Video.

Umweltplakette und Umweltzonen: Haben sie bald ausgedient?

Autofahrer sollten sich eine Umweltplakette kaufen, wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten.
Autofahrer sollten sich eine Umweltplakette kaufen, wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten.

Seit dem Jahr 2008 werden systematisch Umweltzonen und damit einhergehend die Feinstaubplakette in Deutschland eingeführt. Diese sollen die Schadstoffe der Kraftfahrzeuge aus den Zentren der Stadt vermeiden. Dabei wurden zunächst verschiedene Schadstoffgruppen und Umweltzonen in Städten eingeführt. Die Umweltzonen werden durch jeweilige Beschilderungen vor der Umweltzone angezeigt. Autos ohne Feinstaubplakette dürfen diese nicht passieren, auch wenn die Fahrzeuge für eine gelbe oder grüne Umweltplakette geeignet wären.

Die Umweltzonen dienen in erster Linie dazu, die Luftverschmutzung in den Stadtzentren und besonders belasteten Gebieten zu reduzieren. Seit dem Dieselskandal hat sich einiges in Sachen Umweltzone und Umweltplakette geändert. Die meisten Zonen sind nur noch für Kfz offen, die eine grüne Umweltplakette haben. Gelbe Umweltplaketten sind nur noch in einer einzigen Umweltzone (in Neu-Ulm) zugelassen.

Wie Sie die richtige Umweltplakette ermitteln und ob Sie z. B. die grüne Plakette einfach kaufen können sowie Bußgelder für das Fahren ohne gültige Umweltplakette, haben wir für Sie herausgefunden.

Alles Wichtige zur Umweltzone im Video

Was bdeutet das Verkehrszeichen Umweltzone genau und welche Ausnahmen gibt es?

Welche Umweltplakette bekommt mein Auto?

Diese Frage beantwortet Ihr Fahrzeugschein Teil 1. Die Emissionsschlüsselnummer besteht aus den zwei letzten Zahlen im Schein und zeigt Ihre Schadstoffgruppe an.

Welchen Schadstoffgruppen die Schlüsselnummern zugeordnet werden, können Sie folgender Tabelle entnehmen:

Schad­stoff­klas­se / EuronormSchlüs­sel­num­mer
Klasse 636NO bis 36YO
Klasse 535AO bis 35MO
Klasse 432, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70
Klasse 330, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61
Klasse 225, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
Klasse 101, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77
sons­tige00, 05,06,07,08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

Wo können Sie die Umweltplakette kaufen? Der TÜV verkauft solche Plaketten. Außerdem bieten auch Tankstellen in deutschen Städten, in denen eine Umweltzone besteht, Feinstaubplaketten an. Natürlich können Sie diese auch im Internet bestellen. Achten Sie aber dabei auf die Seriosität der Anbieter und vergleichen Sie Preise.

Ungültige Umweltplakette: Strafe oder Bußgeld für Verstöße gegen die Plakettenpflicht

Fahren ohne Umweltplakette kostet 100 Euro laut aktuellem Bußgeldkatalog. Sogar das Parken in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette kann geahndet werden. Das war im Vorfeld noch nicht so, da Betroffene argumentierten, dass die Plakettenpflicht nur für den fließenden Verkehr gelte.

Inzwischen geht die Rechtsprechung aber davon aus, dass ein parkendes Auto bewegt werden musste, um überhaupt in die Umweltzone zu gelangen – deshalb darf nun auch für das Parken ohne Plakette eine entsprechende Strafe bzw. ein Bußgeld verhängt werden.

Ungültig ist eine Umweltplakette auch, wenn die Schrift verblasst ist oder (aufgrund einer Ummeldung des Kfz) nicht mehr das aktuelle Kfz-Kennzeichen darauf zu lesen ist.

Im Übrigen ist hier keine Strafe im Sinne des Strafgesetzbuch (StGB) gemeint. Ohne Umweltplakette in die Umweltzone zu fahren, gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat. Diese Unterscheidung wird im alltäglichen Gebrauch selten vorgenommen.

Neuerungen: Kommt die blaue Umweltplakette?

In fast jeder Umweltzone sind nur noch Kfz mit der grünen Umweltplakette erlaubt.
In fast jeder Umweltzone sind nur noch Kfz mit der grünen Umweltplakette erlaubt.

Derzeit gibt es bundesweit 58 Umweltzonen (Stand: 2024), nahezu alle erlauben die Durchfahrt ausschließlich Kfz, die eine grüne Umweltplakette tragen. Gelb und rot gekennzeichnete Kfz müssen hier sprichwörtlich draußen bleiben. Die Ausnahme bildet hier Neu-Ulm, welches auch Fahrzeuge mit gelber Umweltplakette zulässt.

Die verantwortlichen Behörden sind jedoch noch nicht zufrieden: Weitere Umweltzonen stehen aktuell in der Diskussion. Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes kann jede bestehende Umweltzone genau in Augenschein genommen werden. Die dortige Übersicht setzt sich zusammen aus den Informationen, welche die Länder und Kommunen dem Bundesamt vermitteln.

Anfang 2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Dieselfahrverbote zulässig sind. Seitdem wurde immer wieder diskutiert, ob eine neue, möglicherweise blaue Umweltplakette eingeführt werden sollte, um die in den Verbotszonen zulässigen Kfz zu kennzeichnen. Eine bundesweite Regelung gibt es dafür derzeit noch nicht (Stand: 2024).

Ausnahmen und Sonderregelungen zur Umweltplakette

Sowohl Pkw, Lkw als auch Busse sind heutzutage von eventuellen Fahrverboten in entsprechenden Zonen betroffen. Ausnahmen gibt es jedoch auch. So brauchen sich Besitzer von Motorrädern, Arbeitsmaschinen, dreirädrigen Kraftfahrzeugen, landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Oldtimern, Behinderten-Kfz und Vehikel, für welche Sonderrechte bestehen, keine Gedanken um eine dazugehörige Umweltzone machen.

Neben den allgemeinen Ausnameverordnungen dürfen die Städte selbst über weitere Regelungen entscheiden. Ob Sie trotz eines Kfz ohne Umweltplakette in Ihre örtliche Umweltzone fahren dürfen, erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.

Bei einer falschen Umweltplakette kann die Strafe fünf Jahre Gefängnis betragen. Hier liegt Urkundenfälschung vor.
Bei einer falschen Umweltplakette kann die Strafe fünf Jahre Gefängnis betragen. Hier liegt Urkundenfälschung vor.

Viele Fahrzeugtypen kommen jedoch nicht so glimpflich davon. Gehören diese dann auch noch zur sogenannten Schadstoffgruppe 1, besteht keine Möglichkeit, für sie eine Feinstaubplakette zu kaufen. Das ist unter anderem der Fall bei:

  • Pkw ohne geregelten Katalysator und
  • Diesel-Pkw, die nach EURO-1-Norm oder schlechter gebaut sind.

Darüber hinaus ist es jedoch möglich, für einzelne Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Können Fahrzeugführer dieser vorweisen, ist es ihnen möglich, die eingetragene Umweltzone auch ohne notwendige Umweltplakette zu durchfahren.

Haben Sie Probleme, selbst die nötige Umweltplakette zu ermitteln, ist es zunächst sinnvoll, sich im Freundeskreis zu erkundigen, bevor Sie direkt in der Werkstatt nachfragen. Wissende können anhand der im Fahrzeugschein eingetragenen Steuerklasse und der EURO-Schadstoffnorm schnell erkennen, welche Plakette die Richtige ist.

Weitere Fragen und Antworten zur Umweltplakette

Für viele Verkehrsteilnehmer ist das Thema „Umweltzone“ immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Damit alle wichtigen Infos in diesem Ratgeber verzeichnet sind, werden im Folgenden weitere Fragen mit Antworten versehen:

Mithilfe der Schlüsselnummern können Sie die richtige Umweltplakette ermitteln.
Mithilfe der Schlüsselnummern können Sie die richtige Umweltplakette ermitteln.
  • Kann ich einfach eine grüne Plakette kaufen? Über verschiedene Stellen können Sie ohne Probleme eine grüne Umweltplakette erwerben. Diese dürfen Sie jedoch nur dann führen, wenn Ihr Fahrzeug zur entsprechenden Klasse gehört. Ansonsten kann Ihnen Urkundenfälschung vorgeworfen werden, welches eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann. Betroffene sind dann gut damit beraten, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.
  • Sind aktuelle Umweltzonen wirkungsvoll? Mittlerweile erfüllen über 90 Prozent aller Autos die Standards der grünen Umweltplakette, weshalb geltende Kriterien nicht viel Auswirkung haben. Kritiker fordern deshalb Anpassungen, vor allem um in Bezug auf Stickstoffdioxid in der Luft bessere Lebensumstände zu schaffen.
  • Sind in Zukunft noch Änderungen geplant? Das Umweltbundesamt spricht sich für eine Verschärfung geltender Kriterien aus. Zwar sind die bisherigen Errungenschaften nicht von der Hand zu weisen, einige europäische Qualitätsziele in Bezug auf die Luft werden jedoch noch nicht erreicht. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass Verkehrsteilnehmer in Zukunft weitere Maßnahmen erwarten.

Zweck der Umweltplakette: Verbesserung der Umweltbelastung durch den Straßenverkehr

Da die Umweltbelastung und Umweltverschmutzung bereits hoch genug ist, gibt es einen besonderen Bußgeldkatalog für Fahrzeuge bezüglich dessen. Dabei werden Zuwiderhandelnde nicht nur für Gegenstände oder Flüssigkeiten, die auf der Straße zurückbleiben bestraft, sondern auch für einen unnötig hohen Geräuschpegel. Außerdem wurden im Januar 2008 sogenannte Umweltzonen in deutschen Städten eingeführt, welche die Emissionen auf ein Minimum reduzieren sollen. Mittlerweile gibt es in Deutschland rund 50 Umweltzonen.

Schadstoffausstoß von Fahrzeugen ohne oder mit niedriger Umweltplakette

Die Feinstaubplakette soll zur Verbesserung der Luftqualität in Städten beitragen.
Die Feinstaubplakette soll zur Verbesserung der Luftqualität in Städten beitragen.

Durch den Straßenverkehr wird ein nicht unerheblicher Teil der gesamten Kohlenstoffdioxidbelastung der Erde verursacht. Seit der Einführung von Autos haben die Emissionen immer weiter zugenommen, in der Stadt sogar rapide.

Um dem allzu hohen Ausstoß von Kohlenstoffdioxid entgegen zu wirken, wurden Grenzwerte für Fahrzeuge festgelegt. Diese sollen allerdings nur für neue Pkw und erst ab dem Jahr 2020 gültig werden. Dabei sollen die Hersteller neuer Fahrzeuge garantieren, dass nicht mehr als 95 Gramm Kohlenstoffdioxid je 100 gefahrene Kilometer ausgesondert werden. An die Regeln zur Umweltplakette müssen sich mittlerweile jedoch alle halten.

Auch für den Ausstoß von Kohlenwasserstoff, Stickstoffoxid, Partikeln und Kohlenmonoxid wurden gewisse Grenzwerte aufgestellt, wodurch sich die Emissionen dieser Stoffe trotz Vervielfachung der Autobestände verringert haben. Durch diese sogenannte Abgasnorm werden Autos in unterschiedliche Schadstoffklassen eingeordnet, welche dann die spezifischen Grenzwerte für die Emissionen bestimmen.

Im Bußgeldkatalog Umweltschutz und Sauberkeit macht sich der Aspekt der Emissionen durch Bußgelder für unnötige Abgasbelästigung und unnützes Hin- und Herfahren in der Stadt bemerkbar. Die Strafe für das unnütze Umherfahren innerhalb geschlossener Ortschaften wird allerdings noch dadurch limitiert, dass es nur bestraft wird, wenn sich ein anderer dadurch gestört fühlt. Die unnötige Lärm- oder Abgasbelästigung kostet 80 Euro. Fahren Sie grundlos innerorts hin und her, müssen Sie sogar 100 Euro zahlen.

Beschmutzung der Fahrbahn

Nur noch „saubere
Nur noch „saubere“ Kfz sind in Umweltzonen erlaubt.

Allgemein muss sich jeder Autofahrer so verhalten, dass der Straßenverkehr nicht behindert oder gar ernsthaft gefährdet wird. Dazu gehört auch, dass die Fahrbahn sauber gehalten wird. Folglich drohen Strafen, wenn man dafür verantwortlich ist, dass ein Gegenstand oder eine Flüssigkeit auf die Fahrbahn gelangt und dort bleibt.

Ist es in der Situation nicht möglich, den Gegenstand oder die Flüssigkeit von der Straße zu entfernen, muss man auf dieses Verkehrshindernis durch eine Art Beleuchtung aufmerksam machen. Bleibt ein Gegenstand auf der Straße liegen und kann so den Verkehr gefährden, droht eine hohe Strafe im Bußgeldkatalog Umweltschutz und Sauberkeit. Da dies sogar einen Unfall verursachen kann, sind die 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg durchaus gerechtfertigt.

Anders sieht es bei Flüssigkeiten oder anderen Beschmutzungen auf der Fahrbahn aus. Auch wenn diese ebenfalls den Verkehr gefährden können, drohen bei fehlender Kenntlichmachung oder Beseitigung nur 10 Euro Bußgeld.

Sollte der ungewöhnliche Fall eintreten, dass ein gefährliches oder scharfes Gerät auf die Straße gelangt und nicht beseitigt werden kann, muss man dieses so ummanteln, dass es keine Gefahr mehr darstellt. Beispiele für solche gefährlichen Geräte sind Mähmesser und Sensen.

Belästigender Lärm

Zur Entlastung der Bewohner einiger Gebiete wurden sogenannte Lärmschutzzonen festgelegt. Auch Lärmschutz ist ein Aspekt des Umweltschutzes. In diesen Lärmschutzzonen gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die auf jeden Fall beachtet werden sollten. In besonderen Härtefällen wurden ansonsten sogar Fahrverbote verhängt.

Zu unterlassen ist auch das absichtlich laute Schließen der Autotür. In brenzligen Situationen sollte man sich also nicht von seiner Wut leiten lassen und sie an der Fahrzeugtür auslassen. Das stört schließlich nicht nur die Anwohner oder die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern kann auch in einem Bußgeldverfahren enden.

FAQ: Umweltplakette

Wozu dient die Umweltplakette?

Eine Umweltplakette zeigt an, welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzeug angehört. Nur Fahrzeuge, die bestimmte Anforderungen in Bezug auf den Schadstoffausstoß erfüllen, erhalten eine Plakette. Auf diese Weise soll der Luftverschmutzung in Städten entgegengewirkt werden.

Welche Umweltplaketten gibt es?

Derzeit gibt es drei Umweltplaketten: Die rote (Schadstoffgruppe 2), die gelbe (Schadstoffgruppe 3) und die grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4). Heute darf nur noch mit der grünen Plakette in die Umweltzonen gefahren werden.

Welche Umweltplakette erhält mein Fahrzeug?

Welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zugeordnet wird, können Sie anhand der Emissionsschlüsselnummer herausfinden, welche Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder dem Fahrzeugschein entnehmen können.

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Umweltplakette: In jeder Umweltzone Pflicht!
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 335 comments… Kommentar einfügen }
  • Paul 28. Februar 2017, 16:29

    Hallo, aus Frankreich, habe gestern in Karlsruhe Leopoldstraße geparkt, bezahlt, und komme raus mit 80 € Strafe.
    Außer das Park Verbot auf der Rechte Seite, habe nichts gesehen für Verkehrsverbot für schädlicher Luftverunreinigungen.
    Auch Gültig für ausländische Wagen ? Danke
    Mit freundlichen Grüßen. Paul

    • bussgeld-info.de 2. März 2017, 9:47

      Hallo Paul,

      sämtliche Verkehrsregeln in Deutschland gelten auch für ausländische Fahrzeuge.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jutta 6. Februar 2017, 16:03

    Hallo,
    ich fahre einen alten Diesel der leider KEINE Plakette bekommen kann. Auch eine Umrüstung ist nicht möglich lt. dem Hersteller. Ich wohne auch sehr weit von einer Umweltzone weg (200 km). Nun sollte ich im April zum Si-Zentrum nach Stuttgart. Von der Autobahn ins Parkhaus sind es nur wenige Meter innerhalb der Stadtgrenze. Ich habe meine Freundin dabei die nur schlecht laufen kann, sonst wäre ich mit den öffentlichen gefahren. Ein anderes Auto steht mir nicht zur Verfügung und Leihwagen kann ich mir nicht leisten. Was kann ich tun?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jutta

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 11:11

      Hallo Jutta,
      unter bestimmten Umständen kann eine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden. Informationen zu den Voraussetzungen und den anfallenden Kosten erhalten Sie beim zuständigen Amt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sina 3. Februar 2017, 13:31

    Hallo,
    Ich bin in Düsseldorf ohne Plakette gefahren , ist es richtig, das zu den 80 Euro noch 25 Euro Bearbeitungsgebühr, sowie Auslagen der Verwaltung kommen?
    Danke im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen Sina

  • Billy 27. Januar 2017, 16:21

    Hi,
    ich habe vor kurzem meine Windschutzscheibe wechseln müssen, wegen TÜV etc. Habe nun eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen, dass ich in der Umweltzone ohne entsp. Plakette gefahren bin.
    Es ist mir leider dadurch erst aufgefallen, denn ich habe ja eigentlich eine gültige Plakette. Ich hoffe die nehmen es zurück da ich die Plakette sofort wieder anbringen lasse.
    Es war nicht mein Verschulden die Plakette nicht mehr zu haben. DAs Fahrzeug ist selbst ist ja berechtigt in der Umweltzone zu fahren. Kann da trotzdem was auf mich zu kommen oder wie kann ich das am elegantesten lösen ?
    LG
    Billy

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:41

      Hallo Billy,

      Sie sind dazu verpflichtet, die Plakette gut sichtbar am Auto anzubringen. Sie müssen daher mit einem Bußgeld rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 22. Januar 2017, 20:54

    Hallo. Wie viel Strafe muss man zahlen wenn man man mit einer Gelben Plakette in eine Grüne Umweltzone einfährt?
    Es geht nur darum meine Freundin für ihre Lehrgänge abzuliefern und abzuholen.

    • bussgeld-info.de 23. Januar 2017, 9:16

      Hallo Tom,
      befahren Sie eine Umweltzone ohne die entsprechende Plakette, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro vor.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Deniz 19. Januar 2017, 1:09

    Hallo,

    habe einen Strafzettel in Höhe von 55€ wegen des Tatvorwurfs: 902720 „Feinstaubplakette-Kennz. stimmt nicht mit amtlichem Kennzeichen überein“. Habe eine aktuelle aber zu diesem Zeitpunkt nicht angebrachte Plakette. Kann dies auch durch Quittung der Zulassungsstelle belegen dass ich die Plakette schon vorher hatte nur vergessen hatte dies mit der des Vorbesitzers zu wechseln.

    Ist dies rechtens oder würde ein Widerspruch da angebracht?

    • bussgeld-info.de 19. Januar 2017, 10:54

      Hallo Deniz,
      Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Umweltplakette Sorge zu tragen.

      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Deniz 19. Januar 2017, 17:27

        Danke.

  • Sascha 5. Januar 2017, 14:44

    Hallo,
    da die einmal geklebten Plaketten schwierig zu entfernen sind, habe ich bisher nach dem Gebraucht-Auto-Kauf meine eigene grüne Plakette (mit korrektem, aktuellem Kennzeichen) direkt daneben geklebt.
    Müssen Zweitplaketten mit „falschem“ bzw. nicht mehr aktuellem Kennzeichen unbedingt entfernt werden?
    Bisher hat sich noch niemand beschwert.

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:30

      Hallo Sascha,

      mit der Entfernung sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Wechseln Sie nämlich zwischendurch das Kennzeichen (welches dann nicht mehr zur alten Plakette passt), dann ist ein Bußgeld wahrscheinlich. Andernfalls sollten aber keine Konsequenzen auftreten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 20. Dezember 2016, 22:27

    Hallo, wir haben ein neues Auto gekauft und die grüne Plakette gehabt, aber noch nicht ans Fenster angebracht. Waren ohne angebrachte Plakette erwischt. Wird das 80€ schon kosten oder kann man das widersprechen, weil Plakette vorhanden war und das Auto die Norm entspricht? Danke.

    • bussgeld-info.de 22. Dezember 2016, 10:29

      Hallo Peter,

      in der Regel müssen Sie mit dem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jeffrey 19. Dezember 2016, 3:03

    Hallo
    Ich habe ein Bußgeld von 250€ bekommen weil ich kein A Schild angebracht habe und trotzdem Abfall transportiert habe krieg ich jetz trotz 250€ Geldstrafe einen Punkt Lg

    • bussgeld-info.de 19. Dezember 2016, 10:16

      Hallo Jeffrey,

      der Transport von Abfall und die Kennzeichnungspflicht unterliegen dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und nicht dem Verkehrsrecht. Von daher sind hier auch keine Punkte üblich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael 6. Dezember 2016, 19:54

    Hallo,
    ich komme aus der Schweiz und habe die Umweltplakette auf eine Folie geklebt, da ich eh schon Vignetten aus Schweiz und Österreich habe und der riesengroße grüne Aufkleber nicht das ganze Jahr meine Sicht einschränken muss, bloß weil ich einmal in Berlin rumgefahren bin. Will mir ja auch nicht jedes Mal eine neue Plakette kaufen und rankleben..
    Habe aber jetzt ein Bußgeldbescheid bekommen..
    Dürfen die das? Oder kann ich eine Kopie als Einspruch mitsenden..
    P.S. Mal abgesehen davon, dass das lächerlich ist, neue Fahrzeuge damit zu kennzeichnen.

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 10:38

      Hallo Michael,
      auch Touristen oder Personen auf der Durchreise müssen sich an die örtlichen Gesetze halten. In Deutschland ist die Befestigung einer entsprechenden Umweltplakette für die Befahrung einer Umweltzone vorgeschrieben. Natürlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Ob sich dies in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt erörtern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anita 6. Dezember 2016, 18:57

    Hallo,
    Ich habe heute morgen um ca 09:00 uhr mein auto angemeldet. Habe diw grpbe Plakette gleich mitgenommen und bin zur Arbeit gefahren.
    Die Plakette hatte ich vergessen heute morgen gleich aufzukleben.
    Nun habe ich um 13 uhr einen Strafzettel wegen fehlender plakette erhalten. Kann ich dagegen etwas tuen?

    • bussgeld-info.de 8. Dezember 2016, 10:30

      Hallo Anita,
      Sie sind dazu verpflichtet, die Plakette an Ihrem Auto anzubringen. Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit gegen Einspruch einzulegen. Über die Erfolgsaussichten kann Sie ein Anwalt informieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hacer 24. November 2016, 20:38

    Hallo liebes Bußgeld-info team,
    Meine Schwiegermutter hat heute in der Umweltzone mit roter Plakette geparkt. Als sie zurück kam fand sie einen zettel auf dem stand, dass eine Anzeige erstattet wurde und dass sie noch die Möglichkeit haben wird sich dazu zu äußern.
    Ist das wirklich möglich? Ich habe hier gelesen, dass die anderen schon vier mal erwischt wurden, aber nur Bußgeld zahlen und ihr kommt man schon mit einer Anzeige an.

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:43

      Hallo Hacer,

      es kann möglich sein, dass mit der Anzeige das Bußgeldverfahren gemeint ist. In diesem werden Verkehrsverstöße angezeigt. Hier müssen Sie auf den Bußgeldbescheid oder das Schreiben der zuständigen Behörde warten. In diesem sollte in der Regel der Verstoß detailliert aufgeführt sein.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sinan 24. November 2016, 9:52

    Hallo,
    ich bin in Aachen ohne grüne Umweltplakette „erwischt“ worden und bekam ein Bußgeld über 108 €. Mittlerweile habe ich die grüne Plakette aufgeklebt und der Stadt meinen fahrzeugschein zukommen lassen, der beweist dass ich der Umwelt nicht geschadet habe, sondern lediglich vergessen hatte Plakette anzubringen da das Auto erst 2 Wochen vorher angemeldet wurde. Ist es nicht möglich diesem hohen Bußgeld zu entgehen und lediglich eine Strafe für das nicht anbringen der Plakette zu bezahlen?

    • bussgeld-info.de 28. November 2016, 10:08

      Hallo Sinan,

      das Bußgeld, dass durch eine fehlende Umweltplakette erteilt wird, lässt sich für gewöhnlich nachträglich nicht senken. Sie können sich jedoch von einem Anwalt für Verkehrsrecht dazu beraten lassen, ob sich ein Einspruch lohnt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hansblau 11. November 2016, 12:39

    Hallo Bußgeld-Info-Team, ich habe eine offizielle grüne Plakette (4) auf der Frontscheibe … gerne würde ich mir zusätzlich eine „fake-blaue-Plakette mit Ziffer 5 und meinem Kennzeichen“ unten drunter kleben.
    Ist so etwas erlaubt ? Zumindest bis zu einer offiziellen Einführung einer blauen Plakette?
    Danke und Grüße aus Rhein-Main

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:33

      Hallo Hansblau,

      die blaue Umweltplakette wird nach derzeitigem Stand wahrscheinlich nicht eingeführt werden. Von daher würden Sie damit momentan auch kein offizielles Dokument fälschen. Sie sollten dennoch besser bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob dies zulässig ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Steffi 10. November 2016, 23:45

    Ich wurde außerorts ohne unweltzone geblitzt jedoch habe ich versäumt die grüne Plakette meines Vorgängers mit meiner auszutauschen :(
    Erwartet mich jetzt zusätzlich noch was ?

    • bussgeld-info.de 14. November 2016, 11:14

      Hallo Steffi,

      sollte diese Ordnungswidrigkeit auf dem Blitzerfoto nicht zu sehen sein, dann erwartet Sie auch keine zusätzliche Strafe. Warten Sie am besten erst einmal den Bescheid ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vito 3. November 2016, 10:36

    hallo team,

    kann ich das selber tun oder muss ich dass über ein Anwalt machen?

    Danke.. :)

    • bussgeld-info.de 7. November 2016, 10:01

      Hallo Vito,

      das können Sie auch selbst übernehmen. Ein Anwalt ist dabei aber eine große Hilfe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vito 2. November 2016, 11:06

    Hallo zusammen,

    habe gestern in Frankfurt am Main ein Knöllchen über 55€ bekommen weil „umweltplakette stimmt mit kennzeichen nicht überein“. Ich finden dass 55€ wirklich übertrieben sind, ich meine dass Auto hatte vor mein Besitzt bereit die Grüne Plakette gehabt..es ist doch unglaublich dass es so streng bestraft wird. Ich denke dass 10€ strafe mhr als gerecht wäre.

    Gibt es da Möglichkeiten? Kann ich da was machen?
    Vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 3. November 2016, 10:34

      Hallo Vito,

      im Allgemeinen haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • sven 25. Oktober 2016, 19:35

    Wir haben in Berlin geparkt und Zettel bekommen da keine grüne Plakette vorhanden. Jedoch haben wir die grüne Plakette aber nicht angeklebt da uns beim Verkehrsamt gesagt wurde dass wir diese in Deutschland nicht brauchen da sie hier nicht Pflicht ist. Wir haben uns informiert und wurden falsch informiert “ beim Verkehrsamt“ . Gibt es die Möglichkeit unsere Emissionsklasse nachträglich nachzuweisen und das Bußgeld wenigstens zu mindern? Fühlen uns da verarscht da wir uns extra informiert hatten.

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:29

      Hallo Sven,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Viktor B. 21. Oktober 2016, 23:40

    Mein diesem auto erhält nur die gelbe plakette. Jetzt muss ich aber in eine unweltzone rein. Habe bei ebay gesehen, das es geüne spaßplaketten gibt.
    Zählen diese als urkundefälschung wenn ich sie sichtbar auf die scheibe aufklebe ohne mein nunmernschild drauf zu schreiben?
    Und wenn ich doch auf die spaßplakette meim nummernschild drauf schreibe was passiert dann?
    Ist es trotz einer grünen spaßplakette eine urkundenfälschung? Oder mit was muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 24. Oktober 2016, 9:47

      Hallo Viktor,

      wenn der Aufkleber aus dem Internet der Umweltplakette täuschend ähnlich sieht, kann dies als Urkundenfälschung gewertet werden. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage jedoch an die Zulassungsstelle, um sicherzugehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Claudia a. 16. Oktober 2016, 15:22

    Wir sind aus italien und haben ohne umweltplakette in einer grünen zone geparkt. Unser auto braucht in italien keine plakette und entspricht den umweltstandards. Trotzdem haben wir eine mitteilung auf dem auto vorgefunden die besagt; dass wir eine „anhörung mit einzelheiten zum tatvorwurf erhalten.was kommt nun auf una zu?

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 9:09

      Hallo Claudia,

      in der Regel erhalten Sie dafür ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Karla 4. Oktober 2016, 22:52

    Hallo,

    Ich wurde jetzt 2 mal ohne die grüne Plakette erwischt, Problem nur leider dass ich sie zuhause hatte aber nur noch nicht Drauf gekalbt habe. Muss ich jetzt mit 160€ rechnen?

    • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 8:54

      Hallo Karla,
      laut StVO müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Plakette sichtbar und lesbar in Ihrem Fahrzeug angebracht ist. Eine Sanktion ist somit möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anspann.K. 2. Oktober 2016, 22:55

    Gibt es eine Moeglichkeit fuer einen Umzug eine Ausnahmegenehmigung fuer das Befahren
    einer Umweltzone mit einem Dieselbus ohne Plakette zu bekommen?

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 10:45

      Hallo Anspann.K.,

      in der Regel ist es möglich einen Antrag für eine Ausnahmeregelungen zu stellen. Hierzu können Sie sich an die Bürgerämter vor Ort wenden. Diese teilen Ihnen mit, welche Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marvin 25. September 2016, 15:58

    Mit was für eine Strafe ggf. Steuerhinterziehung muss ich rechnen wenn ich bei meinen Diesel den Kat und Dieselpartikelfilter gegen ein ersatzrohr tausche?
    Steuerhinterziehung? Abe erloschen? Auto still gelegt?

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:32

      Hallo Marvin,

      ja, in der Regel erlischt die Betriebserlaubnis und das Auto wird stillgelegt. Ebenso droht eine Strafe wegen Steuerhinterziehung, da die falsche Kfz-Steuerklasse angegeben wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • sylvia d. 23. September 2016, 10:14

    an der grünen Umweltplakette ist das Kennzeichen im laufe der Jahre verblasst.
    Nun bekam ich ein Bußgeld von 55 € mit der Begründung das, dass eingetragene Kennzeichen nicht mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimme. Das ist sachlich nicht richtig da es verblasst ist.
    Die Plaketten werden von der Zulassungsstelle Wiesbaden beschriftet, was kann ich als Halter dafür das hier aus Sparmaßnahme Stifte verwendet werden welche nicht Lichtbeständig sind. Lohnt es sich hier einen Einspruch zu erheben.

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 9:58

      Hallo Sylvia,

      ob sich ein Einspruch lohnt, können wir Ihnen leider nicht sagen. Das sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sissi 20. September 2016, 23:12

    Hallo, ich habe mit meinem PKW mit Schweizer Kennzeichen zweimal in einer Anwohnerzone, leider wohl ohne Anwohnerparkausweis geparkt. Nun bekomme ich als Tatvorwurf die verständliche Busse zum Parkausweis, allerdings und das verwundert mich sehr als Ausländer zwei Bussen für zwei verschiedenen Tage wegen Fehlen der grünen Umweltplakette, also zweimal 108.-Euro. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ich jedoch auch keine TÜV Plakette als CH besitze, was ist zu tun? Ich habe mir hier in der CH natürlich sofort eine Plakette bestellt und werde die Bestätigung darüber mitschicken. MfG S. E.

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:36

      Hallo Sissi,

      wenn Sie mehrfach vom Ordnungsamt kontrolliert wurden und keine entsprechende Umweltplakette besessen haben, kann Ihnen auch mehrfach eine Geldstrafe dafür verhängt werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Florian 20. September 2016, 11:49

    Hallo,

    was passiert wenn ich nach Berlin fahre ohne gültige Umweltplakete und dann beim Parken einen Strafzettel bekomme, wegen falscher Plakete und das Auto dann aber noch einen weiteren Tag dort stehen lasse, kann ich am nächsten Tag noch mal einen Strafzettel bekommen?

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 10:47

      Hallo Florian,

      es ist eher unwahrscheinlich, dass Sie innerhalb von zwei Tagen wegen einer fehlenden Umweltplakette zwei Strafzettel erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jaafar 16. September 2016, 12:53

    Guten Tag,
    meine Werkstatt liegt im Bereich der grünen Umweltzone, weshalb ich eine halbe Stunde vor der Werkstatt, mit meiner gelben Plakette , parken musste.
    Gibt es in diesem Fall Sonderregelungen?

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 10:04

      Hallo Jaafar,

      in der Regel gibt es hier keine Ausnahmegenehmigung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Markus 15. September 2016, 14:30

    Hallo.
    Das Kennzeichen auf meiner Umweltplakette ist nicht mehr lesbar und deswegen habe ich eine „Anhörung im Bußgeldverfahren“ vom hiesigen Ordnungsamt bekommen. Grund für die schlechte Lesbarkeit ist, dass die Ausgabestelle keinen lichtechten Stift benützte (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BImSchV: „In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.“). Die Ausgabestelle was in meinem Fall das Bürgeramt, also wie das Ordnungsamt eine städtische Behörde. Weil also die eine städtische Behörde etwas falsch machte (Bürgerbüro: kein lichtechter Stift), will mich eine andere städtische Behörde (Ordnungsamt) bestrafen. Geht das?
    Schon Mal Danke & viele Grüße, Markus

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 11:40

      Hallo Markus,
      als Fahrzeugführer sind Sie für die Gültigkeit der Plakette verantwortlich.

      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 14. September 2016, 16:32

    Hallo, ich grüße Sie,

    vor kurzem war ich in Köln und habe aufgrund einer fehlenden Feinstaubplakette einen Strafe von 108,00 Euro aufgebrummt bekommen. Ich habe allerdings im Internet auf der Seite http:www.umweltplakette.org die Information erhalten, dass die Stadt Köln seit Mitte 2015 den Betrag von 80,00 Euro Strafe auf ein Bußgeld von 30,00 Euro heruntergestuft hat.

    Was ist jetzt rechtens und was nicht?

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Daniel

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 10:15

      Hallo Daniel,

      laut aktuellem Bußgeldkatalog sind die 80 Euro korrekt. Allerdings haben Sie das Recht, Einspruch dagegen einzulegen. Inwiefern dieser allerdings erfolgreich sein wird, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ernesto 14. September 2016, 3:57

    Als langjähriger Halter eines Diesels mit gelber Plakette und ohne Rußfilter-Nachrüstmöglichkeit am ebenfalls langjährig immer gleichen Wohnsitz in der Umweltzone bekomme ich von der Stadt München seit der Umstellung auf die „Nur-noch-mit-grüner-Plakette-Einfahrerlaubnis“ regelmäßig eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone. Die aktuelle Ausnahmegenehmigung hat eine Gültigkeit vom 26.02.2016 bis 25.02.2017 und wird von mir seit Anbeginn der Gültigkeitsdauer auch gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gehalten. Um so größer war mein Erstaunen (und dto mein Ärger), als ich vor ein paar Tagen einen Anhörungsbogen vom bayerischen Polizeiverwaltungsamt erhielt, das den Tatvorwurf beinhaltet, dass ich trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teilnahm. Eine sofortige Inaugenscheinnahme meines Fahrzeugs vor der Haustüre zeigte, dass die Ausnahmegenehmigung nach wie vor deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe lag. Allerdings soll die „Tat“ bereits vor über einem Monat am 03.08.2016 stattgefunden haben. Das äußerst merkwürdige dabei ist, dass es diesmal nicht, wie sonst ausschließlich immer bei Verstößen wie TÜV-Überziehung, Falschparken etc in meinem bisherigen 42-jährigem Kraftfahrer-Leben, ein entsprechendes „Knöllchen“ hinter dem Scheibenwischer gab, das mir zeitnah die Gelegenheit gegeben hätte, den Sachverhalt in Augenschein zu nehmen. Jetzt nach über einem Monat kann ich mich nicht mehr erinnern, ob da mal z.B. ein alter Parkschein über die Ausnahmegenehmigung gerutscht war und diese teilweise verdeckt hat. Allerdings wenn dem so war, bin ich ja trotzdem nicht, wie unterstellt, verbotener Weise in der Umweltzone unterwegs gewesen, sondern es war nur die Ausnahmegenehmigung nicht oder nicht vollständig sichtbar. Analog dazu werde ich ja auch nicht des illegalen Aufenthaltes in Deutschland beschuldigt und bestraft, wenn ich bei einer Personenkontrolle meinen Personalausweis nicht dabei habe, oder des Fahrzeugdiebstahls bei vergessenem Fahrzeugschein…

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