Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!
Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!

Der Bußgeldkatalog sieht im Rahmen der Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr unterschiedliche Sanktionen vor: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Erhebliche Verstöße und Straftaten können sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.

Doch nicht nur einzelne Verstöße, sondern auch der Punktestand in Flensburg können den Führerscheinentzug zur Folge haben: Erreicht ein Fahrer die „magische“ 8-Punkte-Grenze in Flensburg, bedeutet dies auch für ihn den Fahrerlaubnisentzug. Der eigene Punktestand und der Verfall der Punkte in Flensburg sind also von besonderem Interesse für viele Autofahrer.

Doch wann verfallen die Punkte in Flensburg? Die Verkehrssünderdatei speichert diese schließlich nicht ewig. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Verjährung der Punkte in Flensburg.

FAQ – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg auf dem Konto?

1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren.

Wie viele P‌unkte darf man haben?

Man darf maximal 7 Punkte haben. Beim 8. Punkt wird der Führerschein entzogen.

Wie lange ist der Führer‌schein weg, wenn man 8 Punkte hat?

In der Regel beträgt die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug 6 Monate.

Video: Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Wissenswertes zur Tilgungsfrist der Punkte

Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem einer Reform unterzogen, die unter anderem Auswirkungen auf den Verfall der Punkte hatte. Vor der Punktereform galten nicht nur andere Tilgungsfristen: Darüber hinaus verhielt es sich so, dass ein neuer Punkt die Verjährung der übrigen beeinflusste bzw. genauer gesagt hemmte. Neue Punkte in Flensburg stoppten den Verfall bereits vorhandener demzufolge, sodass dieser von vorn beginnen musste.

Wichtig: Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren zwar noch nach den alten Fristen, beeinflussen sich allerdings nicht mehr gegenseitig, sodass nun jeder Punkt für sich verfällt. Wurden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor der Reform Punkte erteilt, waren diese spätestens im Jahr 2016 oder 2019 verjährt. Die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen Punkte in Flensburg, die vor Mai 2014 aufgrund von Straftaten mit anschließender Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wurden?“ lautet jedoch: frühestens 2024.

Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?

Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.
Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.

Seit der Punktereform im Mai 2014 verjähren erteilte Punkte in Flensburg nach den folgenden Tilgungsfristen und werden anschließend aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht:

  • Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag von 1 Punkt in Flensburg führen, verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zum Eintrag von zwei Punkten in Flensburg führen, kommt es nach 5 Jahren zur Verjährung.
  • Straftaten, die zum Eintrag von drei Punkten in Flensburg führen, gelten nach 10 Jahren als verjährt.

Da nun jeder Punkt individuell verfällt, können auffällig gewordene Kraftfahrer sehr viel einfacher nachvollziehen, wann welche Eintragung gelöscht wird. Wer seinen Punktestand abfragen möchte, muss sich dazu übrigens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

Punkte in Flensburg: Verjährung und Überliegefrist

Ein besonderes Thema in puncto „Wann verfallen die Punkte in Flensburg?“ ist die Überliegefrist. Hierbei handelt es sich um die einjährige Speicherung der Löschung von Punkten. Die Punkte in Flensburg löschen sich also nicht nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, sondern immer ein Jahr danach. Befindet sich ein Punkt in der Überliegefrist, ist er in der Regel nicht mehr für die Behörde einsehbar, sondern lediglich für den Bürger und seinen Anwalt. Die Eintragung der Punkte in Flensburg erfolgt regelmäßig erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wer also Einspruch gegen den Bescheid erhebt, kann die Eintragung in das Fahreignungsregister hinauszögern.

Die Überliegefrist ist insbesondere in Verbindung mit der 8-Punkte-Grenze von Bedeutung. Mit dem 8. Punkt in Flensburg droht schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Folgenden ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
  • Fahrer A wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, die gemäß Bußgeldkatalog 1 Punkt nach sich zieht.
  • Zu diesem Zeitpunkt sind auf seinem Konto im Fahreignungsregister bereits 7 Punkte eingetragen.
  • Somit hätte er 8 Punkte erreicht.
  • Bis zur Eintragung des neuen Punktes jedoch geht einige Zeit ins Land.
  • Als es endlich soweit ist, wurde bereits 1 Punkt aus dem Konto getilgt, sodass der Punktestand von Fahrer A zu diesem Zeitpunkt „nur“ noch 6 Punkte beträgt.
  • Mit dem neuen Punkt hätte er demnach 7 Punkte.

Aber: Ausschlaggebend bei der Eintragung der Punkte ist das sogenannte Tattagsprinzip, das heißt, die Punkteeintragung ist rückwirkend bereits mit dem Tattag wirksam. Um nun den Punktestand zum Tatzeitpunkt zu rekonstruieren, können die Behörden von der Überliegefrist profitieren: Der Zeitpunkt der Löschung des Punktes wurde vermerkt und kann noch eingesehen werden. Daraus ergibt sich, dass Fahrer A zum Tatzeitpunkt bereits 7 Punkte hatte und mit dem neuen Punkt somit auf insgesamt 8 kommt. Das führt entsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Antwort auf die Frage „Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?“ lautet demnach: nach Ablauf der Überliegefrist.

Im Video zusammengefasst: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 638 comments… Kommentar einfügen }
  • Jürgen 5. Mai 2016, 10:23

    Was ist der Unterschied zwischen Rechtskraft und Tilgungsfrist? Welche zählt zum Verfall der Punkte:
    Beispiel 1 Punkt Rechtskraft 30.4.2014, 1 Punkt Rechtskraft 15.10.2014. Wann verfällt der Punkt vom 30.4.2014?

    • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 8:59

      Hallo Jürgen,

      die Rechtskraft gibt an, ab wann die Verjährung eines Punktes, also die Tilgungsfrist, einsetzt.
      Der Punkt vom 30.4.2014 verjährt noch nach der alten Tilgungsfrist, die vor der Punktereform galt. Diese liegt hier bei 2 Jahren. Der Punkt vom 15.10.2014 verfällt nach dem neuen Punktesystem nach 2,5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Leon 4. Mai 2016, 19:55

    Moin liebes Bussgeldteam,

    Ich habe im Juni 2014 2 Punkte wegen Abstand bekommen, möchte jedoch bald mit meinem fast 17 Jahre alten Sohn fahren.
    Wie lange dauert es überhaupt bis die Punkte verfallen?

    Danke im Vorraus

    • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 9:17

      Hallo Leon,

      2 Punkte verjähren nach dem aktuellen Punktesystem nach 5 Jahren. Eine Begleitperson für den Führerschein ab 17 Jahren darf allerdings maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 3. Mai 2016, 20:41

    Hallo,
    ich habe schon fast vor einem Jahr wegen geschwindigkeitüberschreitung ein Punkt erhalten und heute auch ein Punkt wegen handy nutzung vor Ampel mit motor an.
    Ich würde wissen, dass wie die Punkte verfallen, die alte acuh fängt von heute an?
    Die gehen nach 2,5 jahre zwei beide weg oder nur eine ?
    Danke im voraus

    • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 10:00

      Hallo Peter,

      seit dem 1. Mai 2104 verfällt ein Punkt nach 2,5 Jahren. Kommen weitere Punkte hinzu, haben diese keinen Einfluss auf die Verjährung bereits vorhandener Punkte. Beide Punkte verjähren also nach jeweils 2,5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dirk 2. Mai 2016, 18:46

    Hallo liebes Team,

    ist es richtig das ich ab 4 Punkte eine Info von Flensburg erhalte ? Wie schaut es aus wenn ich z.b. 10 Punkte ( ALT) hatte, die ja nach neuem System 4 Punkte wären. Wäre ich dann auch gleich nach Umwandlung der Punkte informiert worden. Um genauer zu erklären, ich weiß das in seit Mai 2014 einen Punkt wegen Handy am Steuer erhalten habe, jetzt drohen mir 2 Punkte wegen Geschwindikeitsüberschreitung. Dann dürfte ich ja eigentlich im maximum mit den die ich erwarte 5 haben . Richtig ? Vielen Dank LG Dirk

    • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 8:34

      Hallo Dirk,

      um sicherzugehen, wie viele Punkte Sie genau haben, sollten Sie diese beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Das ist für Sie kostenfrei.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Leo 27. April 2016, 11:48

    Hallo,

    Vor zwei jahren wurde ich außerorts geblitzt mit 41km und musste mein schein abgeben.

    Diesen monat wurde ich wieder mit 41km geblitzt mit was muss ich rechnen außer ein monat fahr verbot und 2 punkte und wielange dauert bis die punkte abbauen

    Danke gruß Leo

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 8:44

      Hallo Leo,

      in der Regel haben Sie bis auf das Bußgeld, die Punkte und das Fahrverbot keine weiteren Maßnahmen zu befürchten. Die zwei Punkte, die Sie für die Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, verjähren nach 5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thomas 26. April 2016, 14:01

    Hallo wertes Bussgeldteam,
    05.09.2009 Rechtskraft 7 Punkte Löschung 05.09.2019
    18.08.2013 Rechtskraft 1 Punkt 21 kmh außerhalb geschlossener Ortschaft.
    bei Abfrage der Punkte in Flensburg wurde der 1 Punkt 18.08. 2013 mit Löschung zum 18.08.2018 angegeben.
    Meine Frage: Wieso liegt dieser Punkt 5 Jahre

    Danke und Gruß Thomas

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 10:16

      Hallo Thomas,

      Punkte nach dem alten Punktesystem können sich noch gegenseitig in ihrer Verjährung beeinflussen. Da Sie noch andere Punkte vor der Punktereform bekommen haben, liegt es sicher daran, dass Ihr letzter Punkt erst nach 5 Jahren gelöscht wird. Eine genaue Erklärung dazu kann Ihnen das Kraftfahrt-Bundesamt geben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • kaptan 26. April 2016, 10:45

    Guten Tag, ich habe eine frage, bezüglich der Punkte..
    Am 15.09.2011 3 Punkte ( Höchstgeschwindigkeit überschritten ).
    Am 23.11.2011 4 Punkte ( Rotlicht missachtet ) -> (Aufbauseminar absolviert)
    Am. 11.03.2014 1 Punkt ( Handy am Steuer)

    Bis zum neuen Regelung 01.05.2014

    Am 10.12.2014 1 Punkt ( Handy am Steuer )

    Habe ich noch Punkte oder sind alle gelöscht?
    Mfg Kaptan

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 9:53

      Hallo kaptan,

      am besten Sie erfragen Ihren derzeitigen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Das ist für Sie kostenlos.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Andreas 23. April 2016, 12:11

    Hallo ich habe am 28.04.2012 wegenn zu schnellen fahrens ausserhalb geschlossener Ortschaften 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen,Rechtskraft September 2012.
    Gesamtpunktestand bis zum 30.04.2014 24.00 Uhr 4 Punkte
    Gesamtpunktestand am 01.05.2014 0.00 Uhr 2 punkte
    Am 06.12.2014 27 km/h zu schnell ausserhalb geschlossener Ortschaft 1 Punkt Rechtskraft Feb.2013
    Am 15.01.2015 27 km/h zu schnell ausserhalb geschlossener Ortschaft 1 Punkt und einen Monat fahrverbot wegen Wiederholung innerhalb eines Jahres .
    Soweit ist mir das alles klar ,nur ist jetzt folgendes passiert ich habe ein Schreiben vom Ordnungsamt bekommen
    “ Ermahnung wegen wiederholter Verkehrzuwiederhandlungen“
    Ich werde in diesem Schreiben darüber informiert das ich zum Stichtag 21.04.2016 4 punkte auf meinem Punktokonto habe ???
    Nach allen Informationen die ich habe müssten die ehemals 4 Punke aus der dem ersten Vergehen die mit dem Stichtag 01.05.2014 zu 2 Punkten wurden im September 2014 getilgt sein ?
    Die Tilgungsfrist war für ein solches vergehen war vor der Punktereform 2 Jahre nicht wie jetzt 5 Jahre !?
    Ich kann das nicht nachvollziehen könnten sie mir das erklären,im vorraus vielen Dank

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:41

      Hallo Andreas,

      Ihren Punktestand können auch wir nicht nachvollziehen. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage zum Punktestand bitte an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anonymos 21. April 2016, 16:40

    Hallo liebes Bussgeld Team,

    ich habe seit über 20 Jahren den Führerschein und hatte bis vor ca. 1 Jahr keinerlei Punkte in Flensburg.

    Nun wurde ich (angeblich) innerhalb von 10 Tagen 3 mal außerorts geblitzt. Einmal mit 27kmh zu schnell, einmal mit 38 kmh und einmal mit 42 kmh. Alles wie gesgat innerhalb von 10 Tagen. Da ich ja von vor einem Jahr bereits einen Punkt in Flensburg habe erwarten mich ja nochmal ca. 5 Punkte nur für diese 10 Tage.

    Was kommt Eurer Erwartung nach wohl noch auf mich zu ? Habe gelesen, dass es ab 6 Punkte nochmal zusätzliche Geldstrafen aus Flensburg gibt ?

    Für die 42 zu schnell gibt es ja bereits ein Fahrverbot von 4 Wochen. Erwartet mich noch mehr auf Grund der wiederholten Geschwindigkeit von über 26 zu schnell ? Gibt es da Besonderheiten auf Grund der sehr kurzen Zeitspanne und den +20 Jahren ohne Punkte zuvor ?

    Danke und Gruß,
    Anonymos

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:18

      Hallo Anonymos,

      für die drei Geschwindigkeitsverstöße werden vermutlich 4 Punkte anfallen (jeweils einer für die ersten beiden Verstöße und 2 für den dritten).
      Zwischen 4 und 5 Punkten wird zumeist eine Ermahnung und ein Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau erteilt.
      Für den Geschwindigkeitsverstoß von 42 km/h wird vermutlich 1 Monat Fahrverbot anfallen. Hinzu kommt 1 Monat Fahrverbot für die Wiederholungstat, denn wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, auf den kommt ein einmonatiges Fahrverbot zu. Sie werden also voraussichtlich ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt bekommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Svenno 17. April 2016, 21:21

    Guten Abend, und zwar habe ich eine frage hatte im Jahr 2007 2 trunkenheitsfahrten einmal mit 0,5 Promille als fahranfänger und einmal eine Straftat mit 1 Promille. Wann sind die vergehen aus dem Register gelöscht? Die Straftat verjährt nach 10 Jahren aber was ist mit dem Eintrag der 0,5 Promille ?

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:33

      Hallo Svenno,

      in der Regel verfallen Punkte für Ordnungswidrigkeiten im alten System nach zwei Jahren. Fragen Sie Ihren Punktestand in Flensburg ab, um sicherzugehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Svenno 18. April 2016, 19:52

        Habe ein owi verfahren wegen thc, also Tatbestand nach § 24a stvg, aber im Anhörungs Bogen steht nach bereits einer Entscheidung nach § 24a stvg. Kann doch nicht sein , weil die Straftat bestraft nach § 316 StGB wurde.und die andere Tat mit 0,5 Promille schon längst verjährt sein müsste. ( 2 Jahren ) warum sollte das dann eine wiederholungstat gewesen sein. Unter anderem traf der Anhörungsbogen nach genau 3 Monaten und ein Tag ein. Ist er somit verjährt? Um klar zu stellen, es handelt sich hierbei nicht um eine Straftat sondern eine owi, also nach 3 Monaten verjährt?
        Bin ratlos
        Lg

        • bussgeld-info.de 21. April 2016, 9:52

          Hallo Svenno,

          Alkohol- und Drogenvergehen am Steuer verjähren in der Regel erst nach 10 Jahren. Damit können Sie als Wiederholungstäter gelten. Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit in Verbindung mit Alkohol und Drogen endet frühestens nach 6 Monaten.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • FloS 17. April 2016, 19:33

    Hallo zusammen,
    ich habe die hu um 8 Monate verpennt. Wie verhält sich das mit Punkten bzw. Bußgeld nach dem neuen System? Mit welchen Konsequenzen haben ich zu rechnen? Vielen Dank im Voraus!

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 8:49

      Hallo FloS,

      wenn Sie die HU an Ihrem Auto zwischen 4 bis 8 Monaten überzogen haben, erhalten Sie bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 25 Euro. Erst ab acht Monaten erhalten Sie neben einem Bußgeld von 60 Euro einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • jürgen 15. April 2016, 21:29

    Hallo
    habe am 17.7.2012 wegen rot 3 punkte bekommen, neue Reform alles anders wie wird das alles neu bewertet
    danke

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:30

      Hallo Jürgen,

      „alte“ Punkte wurden nach der Punktereform umgerechnet. Aus 1-3 Punkten nach altem System wurde im neuen System ein Punkt. Punkte, die Sie vor der Punktereform erhielten, verjähren jedoch auf die alte Weise wie vor der Reform: Punkte für Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren, Punkte für Straftaten nach fünf Jahren und Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug (beispielsweise nach Alkohol- oder Drogenfahrten) nach zehn Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank B. 15. April 2016, 11:15

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,
    ich habe gestern vom Straßenverkehrsamt meines Heimatkreises mein „Sündenregister“ zugeschickt bekommen.
    Dieses baut sich so auf:
    1. Rechtskraft am 27.02.2014 Atemalkoholkonzentration 4 Punkte

    2. Rechtskraft am 30.09.2014 Höchstgeschwindigkeit 1 Punkt

    nach neuem System:

    3. Rechtskraft am 02.03.2016 Höchstgeschwindigkeit 1 Punkt

    Somit sollen sich insgesamt nach Umrechnung 4 Punkte ergeben. Meine Frage wäre nun, wann verjähren welche Punkte.
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frank

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:52

      Hallo Frank,

      die alten Punkte verjähren gemäß dem alten System. Diese Punkte werden nach zwei Jahren gelöscht, wenn in diesem Zeitraum keine weiteren Punkte hinzugekommen sind. Punkte wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch verjähren nach dem alten System immer erst nach fünf Jahren.

      Ein Punkt nach neuem Punktesystem verjährt nach 2,5 Jahren. Zwei Punkte werden nach fünf Jahren getilgt und ab drei Punkten gilt eine Zehnjahresfrist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jenny 12. April 2016, 17:35

    Hallo,
    Bekommt man eine schriftliche Benachrichtigung wenn man 4 Punkte hat? Bzw bekommt man überhaupt eine?

    Liebe Grüße

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 10:32

      Hallo Jenny,

      ja, in der Regel erfolgt bei einem Punktestand von 4 oder (spätestens bei) 5 eine schriftliche Ermahnung. Mehr über das Benachrichtigungssystem erfahren Sie hier: https://www.bussgeld-info.de/punkte-flensburg/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andre 11. April 2016, 22:28

    Hallo,
    Mein „Sammelkonto“ sieht wie folgt aus:

    Rechtskraft 29.11.12 3 Punkte (altes system)

    Rechtskraft 24.12.13 3 Punkte (altes system)

    Am 01.05 wurden diese 6 alten Punkte in 3 „aktuelle“ punkte gewandelt.

    Mit Rechtskraft 16.08.14 kam dann 1 weiterer Punkt (neues System) dazu.

    Meine Frage: wann verjähren die punkte aus 12 und 13?

    Wäre nett wenn das jmd wüsste….

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 9:37

      Hallo Andre,

      die Punkte aus dem alten System verjähren nach 2, 5 oder 10 Jahren – je nach zugrundeliegendem Tatbestand. Zudem hemmen die Punkte aus dem Dezember 2013 die Verjährung der zuvor erworbenen Punkte. Sie können jederzeit eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim KBA beantragen, in der auch die exakten Verjährungsfristen angegeben sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Patrick.B 6. April 2016, 13:54

    Hallo,

    Hab da mal eine Frage,mir wurde der Führerschein 2004 entzogen. Die Überliegefrist ist im Mai vorrüber. Bekomme ich meine Fahrerlaubnis,ohne Auflagen zurück?
    Danke,im Voraus

    Grüße Patrick

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 10:11

      Hallo Patrick,

      Sie müssen zunächst zwischen dem Führerscheinentzug und dem Entzug der Fahrerlaubnis unterscheiden. In Ihrem Fall meinen Sie sicher den Entzug der Fahrerlaubnis. Dafür müssen Sie noch einmal alle benötigten Fahrprüfungen ablegen. Ohne Weiteres bekommen Sie eine Fahrerlaubnis also nicht zurück.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Diyar 3. April 2016, 4:19

    Hey Leute und undzwar ist mir folgendes passiert wurde vor 2monaten mit 26kmh zu viel auf der Autobahn geblitzt den Punkt hab ich noch nicht bekommen und Aufforderung zum aufbauseminar auch noch nicht da ich in der Probezeit bin. Mein Problem ist das ich vorgestern mit 45kmh zu viel geblitzt worden bin auch auf der Autobahn und mir hatten ein Kollege gesagt dass ihm das gleich wiederfahren ist und er für den 2.blitzer keine Punkte bekommen hat hatte er einfach nur Glück oder ist das in der Regel so ?

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 8:38

      Hallo Diyar,

      in der Regel erhalten Sie auch für den zweiten Verkehrsverstoß die entsprechenden Punkte, das Bußgeld und das Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elsi 31. März 2016, 0:29

    Ein Bekannter hat einen Punkt von meiner Freundin auf sich genommen. Könnte er dies auch wieder rückgängig machen? Da man auf dem Foto eindeutig sieht, das nicht er das war.

    • bussgeld-info.de 31. März 2016, 9:04

      Hallo Elsi,

      ein solcher Punktehandel ist strafbar, da es eine versuchte Täuschung der Behörden ist. Wenn diese Täuschung auffliegt, werden in der Regel die Punkte dem tatsächlichen Verkehrssünder zugeschrieben und es kann eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe verhängt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Micha 20. März 2016, 23:26

    Ich habe folgende Punkte erhalten
    Datum der Rechtskraft 25.10.2011 Höchstgeschwindigkeit überschritten 3 Punkte
    Datum der Rechtskraft 07.01.2013 Höchstgeschwindigkeit überschritten 3 Punkt
    Datum der Rechtskraft 14.02.2013 Höchstgeschwindigkeit überschritten 3 Punkte
    Datum der Rechtskraft 19.03.2014 Höchstgeschwindigkeit überschritten 3 Punkte

    Nach altem Sytem sind es 12 Punkte
    Nach Umrecchnung des neuen Sytems sind es 5 Punkte

    Nun meine Frage, ich habe meine Punkte in Flensburg abgefragt die Verkehrsverstösse
    haben alle eine Tilgungsfrist 12.04.2016
    Sind diese dann alle gelöscht auch wenn ich jetzt eventuell einen neuen bekomme ????
    Bitte um schnelle Antwort
    MFG Micha

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 9:35

      Hallo Micha,

      nach dem neuen System verjähren Ihre Punkte auch dann, wenn Sie zwischendurch einen erneuten Punkt erhalten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Stefan F. 30. März 2016, 16:12

        Im August 2011 wurde mir die Fahrerlaubnis wegen Alkohol am Steuer entzogen. Im August 2012 wurde mir die Fahrerlaubnis neu erteilt. Im März 2016 habe ich eine Geschwindigkeitsübertretung mit 1 Punkt begangen. Droht der erneute Führerscheinentzug bzw. ein Fahrerlaubnisverbot in Folge der Nichtlöschung von Altpunkten? Ist der Gang zum Rechtsanwalt ratsam, der Akteneinsicht und damit eine Kopie des Punktestandes erhält?

        Danke für die Antwort!

        • bussgeld-info.de 30. März 2016, 16:54

          Hallo Stefan,

          es ist tatsächlich ratsam, Ihren genauen Punktestand zu erfragen. Dafür benötigen Sie jedoch keinen Anwalt. Sie können Ihren Punktestand per Post beim Kraftfahrtbundesamt (den Antragsvordruck finden Sie auf der Internetseite des KBA), online (dafür benötigen Sie einen neuen Personalausweis, ein Kartenlesegerät und eine Software der Ausweis-App) oder direkt vor Ort erfragen. Eine weitere Möglichkeit liefert Ihnen der entsprechende Artikel auf Bussgeld-Info (Punkte in Flensburg abfragen).

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Stefan F. 30. März 2016, 17:46

            Werde ich auf jeden Fall zur Sicherheit machen.

            Gemäß eines Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in 2014 (Az.: 4 K 971/12) sollte mein aktueller Punktestand wohl auf Null sein, da eine bestandene MPU (so in meinem Falle…) demnach automatisch zur Löschung aller Punkte im Flensburger Zentralregister führt, auch wenn man vorher ein ziemlich ausgeprägter Verkehrssünder gewesen ist.

            Schade, dass man zu dieser bestimmt nicht seltenen Konstellation (MPU nach Alkoholfahrt) so gut wie keine eindeutigen Infos im Internet findet. Selbst eine Information über die kostenlose Anwalts-Hotline meiner Rechtsschutzversicherung trug hier nur zu Verwirrung bei.

    • Sven r 12. Januar 2018, 21:22

      Ich habe 2 mal 3 Punkte bekommen und das war noch vor 2014 also insgesamt 6 Punkte wann sind die Punkte wieder weg ich hatte ein Seminar gehabt und 1 Monat den Führerschein abgeben müssen.
      Danke ihm vorraus.

  • Wogie 20. März 2016, 12:29

    Ich wurde in 2008 wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zum Einzug meiner Fahrerlaubnis von 6 Mon. und einer Bewährungsstrafe verurteilt.
    Lt Mitteilung des KBA wurde die Strafe erlassen zum 4.10.2011. Den Führerschein hatte ich nach Ablauf von 6 Monaten und erfolgreicher MPU wieder erhalten.
    Sind die entstandenen Punkte mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis gelöscht oder gilt hier die Verjährungsfrist von 10 Jahren?

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 9:42

      Hallo Wogie,

      in der Regel werden alle Punkt gelöscht, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis neu erteilt wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Arnold K. 19. März 2016, 7:50

    Hallo,
    Tattag / Rechtskraft
    10.03.11 / 17.11.11 Geschwindigkeit 3 Punkte
    12.07.11 / 17.11.11 Abstand 2 Punkte
    07.02.13 / 25.09.13 Geschwindigkeit 3 Punkte
    16.12.13 / 16.12.13 Rabatt/Seminar -2 Punkte
    11.09.13 / 13.03.14 Geschwindigkeit 1 Punkt
    01.05.14 / 01.05.14 Gesamtpunkte 4 Punkte nach neuer Regel
    27.03.14 / 15.12.14 Abstand 1 Punkt

    Wann verfallen jetzt wie viele Punkte?
    Wann würden alle Punkte gelöscht werden?
    Danke für die Antwort im Voraus.

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 10:36

      Hallo Arnold,

      die Punkte, die Sie vor dem 1. Mai 2014 gesammelt haben, verjähren noch nach dem alten Prinzip. Punkte für Ordnungswidrigkeiten verfallen nach zwei Jahren, Punkte für Straftaten nach fünf Jahren und Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug nach zehn Jahren. Durch die Erteilung neuer Punkte wurde die Verjährungsfrist der anderen zudem gehemmt. Sie können jederzeit beim KBA einen kostenlosen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister stellen. In der Auskunft steht in der Regel auch die Verjährungsfrist der einzelnen Punkte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas E. 13. März 2016, 16:55

    Wenn ich nach Alter Regel also alle 2 Jahre einen Punkt bekomme, habe ich also nach 36 Jahren 18 Punkte und muss zum Idiotentest? War es nicht so, dass alle Punkte nach 5 Jahren verfallen wenn es keine Punkte im Zusammenhang mit Straftaten waren? Warum steht dies dann nicht so da?

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 10:35

      Hallo Andreas,

      nach alter Regel verfielen die Punkte je nach Schwere der Tat nach 2, 5 oder 10 Jahren. Das war allerdings auch davon abhängig, ob vor dem 1. Mai 2014 noch neue Punkte zu Ihren alten hinzugekommen sind. Nach neuer Regelung ist dies nach 2,5 , 5 oder 10 Jahren der Fall.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • detlef b. 11. März 2016, 13:32

    Ich habe eine frage..
    VOR DEM 1.5 2014 HATTE ICH 4 PUNKTE IN FLENSBURG..UMGERECHNET NUN 2
    WANN WERDEN MEINE PUNKTE GELÖSCHT….
    DANKE IM VORAUS

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 11:32

      Hallo Detlef,

      seit der Reform des Punktesystems verfallen die Punkte in Flensburg nun für jeden Verstoß einzeln. Bei Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt erfolgt die Verjährung nach 2,5 Jahren. Bei Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten erfolgt die Verjährung nach 5 Jahren. Bei Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten erfolgt die Verjährung nach 10 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Lisa 13. Januar 2018, 12:55

        Hallo habe Frage am 28.10.2015 habe Ordnungswidrigkeit begangen in Ortschaft 24 zu viell 1 Punkt und Geld Strafe,am 12 .01 2017 habe Geschwindigkeit in Ortschaft 50 km gefahren ,hatte in gesehen 30 Schild haben geblitzt. Meine Frage besteht mein erste Punkt noch Und Zelt mit für 5 Jahre. Mit freundlichen Grüßen

        • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 11:05

          Hallo Lisa,
          der Punkt verfällt 2,5 Jahre nach der Eintragung.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tim 7. März 2016, 15:41

    Hallo,

    wurde heute geblitzt (30kmh zu schnell) und mache mit ein bisschen Sorgen um meine Punkte.

    06.03.2014 eine Verwarnung erhalten, darin enthalten folgende Verstöße.

    am 06.02.12 (Tattag) 1 Punkte
    Tilgungsfrist Beginn 19.04.2012

    am 16.02.13 (Tattag) 3 Punkt
    Tilgungsfrist Beginn 28.05.2013

    am 20.02.2013 (Tattag) 3 Punkte
    Tilgungsfrist Beginn 23.05.2013

    am 02.11.2013 (Tattag) 3 Punkte
    Tilgungsfrist Beginn 25.12.2013

    Insgesamt am 06.03.2014 = 10 Punkte

    Dann habe ich (weiß leider nicht mehr genau wann) noch 1 Punkt bekommen.
    Bin mir jedoch nicht sicher vor dem 01.05.14 oder danach.

    Kann mir wer sagen wie viel Punkte sich daraus insgesamt ungefähr ergeben.

    Habe bereits eine Auskunft machen lassen, jedoch dauert es ja noch ein wenig bis der Brief von der KBA kommt.

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 10. März 2016, 10:29

      Hallo Tim,

      nach der Umrechnung der alten Punkte in das neue System wurde ein Stand von 10 Punkten in vier neue Punkte im Fahreignungsregister umgewandelt. Bei elf alten Punkten liegt die neue Anzahl bei fünf.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • T.a. 7. März 2016, 13:56

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    ich habe 4 einzeln erworbene Punkte. Einer davon verfällt Ende April 16 (nach altem Recht eingefahrener Punkt), einer Febr. 17, einer Dez. 17 und einer Juli 18.
    Wenn ich nun ein Seminar mache zum Abbau eines Punktes, welchen wird das KBA dann löschen?
    Einen, der ohnehin bald verfiele, oder einen neuen? Gibt es da eine Regelung?
    Sonst würde es ja Sinn machen, erst den einen Punkt verfallen zu lassen und dann noch einen durch das Seminar abzubauen-> dann wären es ja bald nur noch 2 Punkte…
    Vielen Dank für Ihre Mühe

    • bussgeld-info.de 10. März 2016, 10:09

      Hallo T.a.,

      in der Regel bleiben die Vergehen stets in der Akte bestehen und lediglich ein Punkt von der Gesamtsumme getilgt. Die Einträge verjähren damit wie gehabt, aber von der Gesamtsumme im Fahreignungsregister wird ein Punkt abgezogen.

      Wenden Sie sich für nähere Informationen an das zuständige Straßenverkehrsamt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Birol 7. März 2016, 12:05

    Hallo ich habe mit mein Auto wo der Ampel gengenau von gelb nach rot war rübergefahren bin dann Ampel Blitzer geblitzt worden habe eine Frage da war Euro 4 erlaubt ich hatte Euro 3 werde ich auch wegen der Plakette auch straffe bekommen und wie viele Jahre dauert bis rotlichtverstoss Punkte abfällt kann mir jemand helfen

    • bussgeld-info.de 7. März 2016, 13:19

      Hallo Birol,

      bei Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, verfallen die Punkte nach 2,5 Jahren. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen die Punkte nach 5 Jahren. Bei Straftaten, die drei Punkte Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verfallen die Punkte nach 10 Jahren.
      Die Frage nach einer Strafe wegen falscher Umweltplakette kann nicht abschließend beantwortet werden. Je nachdem, ob bei Ihnen Tateinheit oder Tatmehrheit festgestellt wird, wird entweder nur der schwerwiegendste beider Verstöße geahndet oder beide Verstöße werden gesondert voneinander geahndet. Dies wird jedoch von der jeweiligen Behörde festgelegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • hausdorf 5. März 2016, 18:29

    hallo,
    ich bin 2012 mit 0.51 p/m erwischt worden.einen monat fahrverbot und vier punkte.
    meine frage:wann verfallen die vier punkte?
    mfg

    • bussgeld-info.de 7. März 2016, 12:20

      Hallo Hausdorf,
      Ihre Punkte, die Sie vor der Reform von Bußgeldkatalog und Punktesystem im Mai 2014 erhalten haben, verjähren noch nach der alten Ordnung. In Ihrem Fall sind dies fünf Jahre.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eugen 5. März 2016, 15:19

    Hallo Bussgeld-Info Team mein Gesamtpunktestand vor dem 01.05.2014 betrug Pkt: 12
    Nach der neuen Punkteumstelung sind es 5 punkte.
    13.12.2010 Überschreitung um 34 km/h 3 PKT
    23.04.2012 Sie haben unvorschritsmäsiges gebaute Fahrzeuge … 3 PKT
    17.08.2011 Fahren ohne Fahrerlaubnis 6 Pkt !!!!!

    Wie viele punkte hab ich jez? wurden welche gelöscht? oder bin ich noch immer auf der fünf?

    • bussgeld-info.de 7. März 2016, 11:55

      Hallo Eugen
      um Ihren aktuellen Punktestand zu erfahren, können Sie dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen ausgefüllten Musterbogen zusenden. Dieses wird Ihnen dann mitteilen, wie viele Punkte noch auf Ihrem Konto verzeichnet sind.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • G.S. 4. März 2016, 19:00

    Heute bekam ich eine Ermahnung wegen Verkehrszuwiederhandlungen. Es wurde mir mitgeteilt das ich 4 Punkte
    habe. Bin am 15.10.2013 zu schnell gefahren habe 4 Punkte bekommen und 1 Monat Fahrverbot. Bitte teilen Sie mir mit wann die Punkte gelöscht werden. Wundere mich auch warum ich erst jetzt Bescheid bekommen habe.Danke für eine Antwort

    • bussgeld-info.de 7. März 2016, 10:05

      Hallo G.S.,

      wann Ihre Punkte gelöscht werden, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • M. J. 2. März 2016, 18:47

    Ende Oktober 1Punkt bekommen wann wird der Punkt gelöscht . Mit freundlichem Gruß M.Ja

    • bussgeld-info.de 3. März 2016, 9:39

      Hallo M.,

      in der Regel dauert es 2,5 Jahre, bis der Punkt gelöscht wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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