Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt außerorts?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 13. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog: Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 EUReher nicht
11 bis 15 km/h40 EURHier prüfen **
16 bis 20 km/h60 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h100 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h150 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h200 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
41 bis 50 km/h320 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
61 bis 70 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.

Mit dem Bußgeldrechner Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts ermitteln

FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts

Welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für Pkw außerorts?

Auf Land- und Schnellstraßen gilt in aller Regel ein Tempolimit von 100 km/h. Befahren Pkw-Fahrer eine Autobahn, gilt auf einigen Streckenabschnitten die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Wie schnell dürfen Lkw außerorts fahren?

Eine Übersicht, welche Tempolimit für die jeweiligen Fahrzeugklassen gilt, erhalten Sie hier.

Welche Sanktionen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts?

Hier erhalten Sie eine Übersicht der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem PKW außerorts. Diese Tabelle zeigt Sanktionen für LKW und Gespanne. Mögliche Bußgelder können zwischen 20 und 700 Euro bzw. zwischen 30 und 700 Euro liegen.

Video: Tempolimits in Deutschland

Welche Tempolimits in Deutschland wo gelten, erfahren Sie im Video.
Welche Tempolimits in Deutschland wo gelten, erfahren Sie im Video.

Geschwindigkeiten außerhalb geschlossener Ortschaften: Diese Begrenzungen gibt es

Ortstafel: Die Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften gilt ab hier.
Ortstafel: Die Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften gilt ab hier.

Üblicherweise dürfen Autofahrer nur so schnell fahren, wie es die entsprechenden Verkehrszeichen angeben. Weiterhin gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass die Geschwindigkeit den aktuellen Straßen-, Verkehrs-, Wetter- und Sichtverhältnissen sowie den Fähigkeiten des Fahrers angepasst werden muss.

Etwas konkreter wird die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts durch die bekannten runden Temposchilder mit dem roten Rand angezeigt. Ist kein solches Schild in Sicht, gilt die grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts und diese richtet sich nach der Art der Straße.

Auf der Landstraße dürfen Sie maximal 100 km/h fahren, auf der Autobahn herrscht Richtgeschwindigkeit (130 km/h). Welche Schilder die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts anzeigen, wie schnell Sie laut StVO fahren dürfen und welche Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts drohen, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

Wo genau ist „außerorts“ und welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt?

Geschwindigkeitsbegrenzung: Mit außerorts ist die Autobahn und die Landstraße gemeint.
Geschwindigkeitsbegrenzung: Mit außerorts ist die Autobahn und die Landstraße gemeint.

Jeder Fahrschüler lernt: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf nicht schneller als 100 km/h gefahren werden. Obwohl die Autobahn auch „außerorts“ ist, dürfen Autofahrer hier wesentlich schneller fahren (Richtgeschwindigkeit 130 km/h).

Im Klartext bedeutet das eine Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts wie folgt:

  • Landstraße: 100 km/h
  • Schnellstraße: 100 km/h (kann durch Temposchilder erhöht werden)
  • Autobahn: 130 km/h (Richtgeschwindigkeit)

Sie sollten allerdings wissen, dass laut § 3 StVO die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts und außerorts je nach Fahrzeug unterschiedlich sind:

Gilt für fol­gen­de Kfz und Stra­ßenTem­po­limit
Sämt­liche Kfz inner­orts, Kfz mit Schnee­ket­ten50 km/h
Kfz über 7,5 t, Kraft­om­ni­busse (mit ste­hen­den Fahr­gäs­ten), Kfz mit An­häng­er (Aus­nah­me: Pkw, Lkw oder Wohn­mo­bile bis 3,5 t)60 km/h
Kfz zwi­schen 3,5 und 7,5 t, Pkw mit An­häng­er, Wohn­mo­bile und Lkw bis 3,5 t (mit An­häng­er), Om­ni­bus­se (auch wenn ein Gepäck­an­häng­er be­fest­igt ist)80 km/h
Kfz bis 3,5 t außer­orts, je­doch nicht auf der Au­to­bahn oder Schnell­stra­ße100 km/h
Ausnahme: Die grünen Ortshinweistafeln (auch: „Weilerschild”) sind nicht gleichbedeutend mit den gelben Ortstafeln. Weil es sich meist um Einöden oder kleine Gehöfte an der Landstraße handelt, müssen Sie nicht immer auf 50 km/h herunterbremsen. Trotzdem wird meist ein Tempolimit von 60 km/h vorgeschrieben.

Diese Verkehrszeichen zeigen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften an

Damit Sie erkennen, dass Sie sich außerorts befinden und damit Sie das dortige Tempolimit einhalten können, müssen Sie natürlich nach den entsprechenden Verkehrszeichen Ausschau halten. Entscheidend sind dafür einerseits Ortsschilder, andererseits Verkehrszeichen, die den Beginn einer Bundes- oder Schnellstraße oder der Autobahn markieren. Bauliche Merkmale spielen ebenso eine Rolle.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit

Das Verkehrszeichen Nummer 271 kann die Geschwindigkeit für bestimmte Streckenabschnitte konkret angeben, unabhängig von der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung kann außerorts durch ein Tempolimit zusätzlich beschnitten werden.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung kann außerorts durch ein Tempolimit zusätzlich beschnitten werden.

Richtgeschwindigkeit

Zwar wurden die Verkehrszeichen Nummer 380 und 381 inzwischen ersatzlos gestrichen, allerdings sind noch vorhandene Schilder bis 2022 gültig. Die Streichung bedeutet auch nicht, dass die Richtgeschwindigkeit abgeschafft wurde. Diese ist nicht als absolute Geschwindigkeitsbegrenzung zu verstehen. Allerdings ist aus der Rechtsprechung ersichtlich, dass bei exzessiver Überschreitung der Richtgeschwindigkeit mit Unfallfolge eine Mitschuld oder Mithaftung zugesprochen werden kann.

Bauliche Merkmale und Kraftstraßen

Verfügt eine Straße über mindestens zwei Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) oder Leitlinien (Zeichen 340) oder werden die Fahrbahnen für beide Richtungen durch Mittelstreifen oder bauliche Einrichtungen voneinander getrennt, handelt es sich in der Regel um eine Bundes- oder Kraftstraße (auch Schnellstraße genannt).

Beginn und Ende einer solchen werden durch die Verkehrszeichen Nummer 331.1 und 331.2 markiert. Auch, wenn es sich hierbei nicht um eine Landstraße handelt, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, sofern nichts anderes angegeben wird.

Ganz ähnlich werden Beginn und Ende der Autobahn durch Verkehrsschilder (Nummern 330.1 und 330.2) angezeigt. Streckenweise herrscht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h, sonst Richtgeschwindigkeit 130 km/h.

Ortsschilder

Der wichtigste Anhaltspunkt dafür, ob Sie sich außerorts oder innerorts befinden, ist die gelbe Ortstafel. Ist diese rot durchgestrichen, sind Sie gerade im Begriff die Ortschaft zu verlassen. Das heißt, Sie befinden sich außerorts, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Regel bei 100 km/h liegt.

Gut zu wissen: Gefahrzeichen (z. B. „Achtung Wildwechsel“) geben zwar keine konkrete Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts vor, allerdings wird vom Fahrzeugführer eine erhöhte Vorsicht und Bremsbereitschaft erwartet. Sie sollten für die Länge der Strecke, auf der das Gefahrenzeichen gilt, die Geschwindigkeit deutlich reduzieren.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts laut StVO

Kleine Dörfer gelten auch als außerorts. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 100 km/h.
Kleine Dörfer gelten auch als außerorts. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 100 km/h.

Sämtliche genannte Verkehrszeichen und sonstige Merkmale, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen, werden unter bestimmten Umständen zweitrangig. Wer auf der Landstraße bei Nebel 100 km/h fährt und aufgrund der schlechten Sicht einen Unfall verursacht, kann durchaus dafür belangt werden, obwohl er sich de facto an die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts gehalten hat.

Dies begründet sich durch § 3 Abs. 1 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […]

Weiterhin ergibt sich aus dem Paragrafen, dass die Geschwindigkeit an die Sichtweite angepasst werden muss. Können Sie im Nebel nur etwa 50 Meter weit sehen, dürfen Sie auch nicht schneller fahren als 50 km/h. Auf besonders schmalen Strecken gilt die Hälfte der Sichtweite als Anhaltspunkt für die Geschwindigkeit. Bei 50 Metern Sichtweite wären dies 25 km/h.

Für Lkw und Anhänger-Gespanne sind bei Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts folgende Bußgelder vorgesehen

Geschwin­digkeits­überschrei­tung außerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 EUReher nicht
11 bis 15 km/h50 EUReher nicht
bis 15 km/h
(länger als 5 Min.)
140 EUR1Hier prüfen **
16 bis 20 km/h140 EUR1Hier prüfen **
21 bis 25 km/h150 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h175 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h255 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h480 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h600 EUR22 MonateHier prüfen **
über 60 km/h700 EUR23 MonateHier prüfen **
* Fahrverbot droht Wiederholungstätern, die innerhalb von 12 Monaten zwei Mal mit mehr als 25 km/h zu schnell geblitzt wurden.

Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?

Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
Sie haben die Geschwindigkeit überschritten? Erfahren Sie im folgenden Video, was Ihnen nun drohen könnte.
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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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