Autokennzeichen: Infos, Vorschriften, Bußgelder

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Ein Autofahrer ist verpflichtet, das amtliche Autokennzeichen gemäß den Vorschriften laut Verkehrsrecht gut sichtbar am Auto mitzuführen. Verletzt er diese Pflichten, fallen gemäß der Bußgeldtabelle Bußgelder an. Punkte oder sogar ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog bei solchen Verkehrsordnungswidrigkeiten jedoch nicht vor.

Bußgeldkatalog: Autokennzeichen

TatbestandBußgeld
Autokennzeichen war schlecht lesbar5 EUR
HU-Plakette nicht auf dem Kennzeichen10 EUR
Ohne amtlich vorgeschriebenes Kennzeichen gefahren60 EUR
Fahrzeug außerhalb des im Saisonkennzeichen festgelegten Zeitraum in Betrieb gesetzt50 EUR
Kennzeichenbeleuchtung entsprach nicht den Vorschriften10 EUR
Wechselkennzeichen nicht am Auto montiert50 EUR
Amtliches Kennzeichen mit Abdeckungen versehen65 EUR

Bußgeldrechner: Autokennzeichen und Tuning


Weitere Informationen zum Autokennzeichen:

Video zu Kennzeichenverstößen: Was droht?

Welche Bußgelder fallen bei Kennzeichenverstößen an?
Welche Bußgelder fallen bei Kennzeichenverstößen an?

Euro-Autokennzeichen in Deutschland und Europa


Seit dem Jahr 2000 werden in Deutschland nur noch „Euro-Kennzeichen“ ausgestellt. Diese sind nicht nur fälschungssicherer und lassen sich bei der automatischen Geschwindigkeitskontrolle von den Blitzern leichter erkennen und zuordnen – mit ihnen ist außerdem Reisen in Europa und der Schweiz bequemer. Denn ist auf dem Kfz-Kennzeichen bereits das EU-Zeichen zu sehen, muss der Fahrzeughalter das ovale Nationalitätenkennzeichen nicht auf dem Heck aufkleben.

Die verschiedenen Autokennzeichen in Deutschland

Es gibt verschiedene Arten von Autokennzeichen.
Es gibt verschiedene Arten von Autokennzeichen.

In Deutschland existieren die verschiedensten Arten der Autokennzeichen, zum Beispiel:

  • Das amtliche Kennzeichen („Nummernschild“)
  • Saisonkennzeichen
  • Wechselkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen und Überführungskennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Oldtimerkennzeichen
  • Sonderkennzeichen wie beispielsweise das polizeiliche Kennzeichen oder diplomatische Kennzeichen
  • Grünes Kennzeichen
  • Rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
  • Wunschkennzeichen
  • 3D-Kennzeichen
  • Überführungskennzeichen

Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Autoschilder in Deutschland und ihren Zweck vorstellen.

Saisonkennzeichen

Nach der Zulassung kann das KFZ-Kennzeichen beantragt werden.
Nach der Zulassung kann das KFZ-Kennzeichen beantragt werden.

Saisonkennzeichen haben den Vorteil, dass der Autohalter sich einen beliebigen Zeitraum innerhalb eines Jahres aussuchen kann, in dem das Nummernschild gültig sein soll. In dieser Zeit darf er das Auto fahren – und soll das Auto dann beispielsweise im Winter „stillgelegt“ werden, so ist die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle bereits automatisch erledigt. Allerdings darf das Fahrzeug auch nur in der zulässigen Zeit gefahren werden, sonst fallen Bußgelder an. Die Nummernschilder verfügen über eine Anmerkung, in welchem Zeitraum sie gültig sind, so dass bei einer Verkehrskontrolle sofort auffällt, ob das Autokennzeichen missbräuchlich verwendet wurde.

Wechselkennzeichen

Das  Autokennzeichen „Wechselkennzeichen“ gibt es erst seit 2012. Autofahrer, die zwei Autos haben, auf die das selbe Kennzeichen passt, können für beide Autos dasselbe Kfz-Kennzeichen verwenden. Demzufolge darf auch immer nur ein Auto auf einmal in Betrieb sein, denn ein Auto ohne Kfz-Kennzeichen darf nicht in Betrieb genommen werden. Die Kfz-Zulassung muss natürlich auch in diesem Fall für alle Autos gesondert vorgenommen werden.

Oldtimer-Kennzeichen

Ein weiteres Kfz-Kennzeichen ist das „H-Kennzeichen“, wobei H für „Historisches Kraftfahrzeug“ steht. Das „H“ findet sich hier auch an letzter Stelle des Nummernschildes; ansonsten sieht das Oldtimer es aus wie ein normales amtliches Kennzeichen.

Damit ein Auto ein H-Kennzeichen bekommt, muss der Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein. Doch ist ein Fahrzeug erst einmal als Oldtimer anerkannt, lässt sich nicht nur bei der Versicherung, sondern sogar bei der Kfz-Steuer sparen. Autos mit einem Oldtimer Kennzeichen können oft bei der Kfz-Versicherung günstige Tarife in Anspruch nehmen und müssen sich teilweise auch nicht an die Verordnungen zur Feinstaubplakette und ähnliche Vorschriften zum Umweltschutz halten.

Ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichenist nicht für den dauerhaften Gebrauch gedacht, sondern wird benötigt, wenn ein Kfz ins Ausland überführt werden soll. Die Kfz-Schilder, die zur Ausfuhr berechtigen, sind in der Regel zwischen 15 Tage und einem Jahr gültig. Wenn Sie Ihr Auto in einem anderen Land verkaufen wollen, müssen Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Es besitzt internationale Gültigkeit. Wenn das Fahrzeug nur innerhalb der EU bewegt werden soll, kann es auslangen, ein Kurzzeitkennzeichen für diesen Zweck zu beantragen.

Überführungskennzeichen und Kurzzeitzeichen

Ein kurzzeitiges Autokennzeichen ist 5 Tage lang gültig.
Ein kurzzeitiges Autokennzeichen ist 5 Tage lang gültig.

Ein Überführungskennzeichen kann auch innerhalb von Deutschland zum Einsatz kommen. Wenn z.B. nach dem Erwerb eines noch nicht zugelassenen Neuwagens dieser abgeholt wird, besitzt er noch kein Kfz-Kennzeichen. Ein Kurzzeitkennzeichen lässt sich relativ unbürokratisch beantragen und sorgt dafür, dass Sie auch vor der endgültigen Zulassung durch die Kfz-Zulassungsstelle bereits fahren dürfen, ohne einen Bußgeldbescheid befürchten zu müssen. Das Kurzzeitkennzeichen verfällt nach 5 Tagen automatisch.

Sonderkennzeichen

Auf den deutschen Straßen sieht man immer wieder Autokennzeichen, die ein wenig anders aussehen als das Standard-Nummernschild. Als Beispiel sind hier das Diplomatenkennzeichen als auch das polizeiliche Kennzeichen zu nennen.

  • Anhand einer Kennnummer kann anhand des Diplomatenkennzeichens erschlossen werden, aus welchem Land dieser Botschafter kommt. Mit dem Diplomatenkennzeichen gehen für den Fahrer des Halters einige Vorrechte ein, die sich aus dem Diplomatenstatus ergeben.
  • Die Vergabe der polizeilichen Kennzeichen ist in den unterschiedlichen Bundesländern nicht einheitlich. Grundsätzlich wird aber immer das Bundesland der Zulassung eines Streifenwagens aus dem Nummernschild ersichtlich.
  • Nach einem einheitlichen System entworfene Nummernschilder werden auch auf Autos angebracht, die der Bund als Dienstwagen z.B. den Angestellten des Bundestags zur Verfügung stellt. Solche Nummernschilder beginnen immer mit einem „BD“.

Grünes Kennzeichen

Wer ein grünes Kennzeichen an seinem Auto anbringen darf, muss keine Kfz-Steuer bezahlen. Begünstigt werden hier beispielsweise die Fahrzeuge von Hilfsorganisationen als auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Zulassungsbehörde dem Antrag stattgibt.

Wissenswertes zum amtlichen Autokennzeichen

Umgangssprachlich wird das amtliche Kennzeichen auch „Nummernschild“ genannt. Jedes Auto muss ein solches amtliches Kennzeichen besitzen; nach der KFZ-Zulassung von der örtlichen Zulassungsstelle erhält der Halter des Autos einen Antrag für die Anfertigung seines Nummernschildes. Nun heißt es das Kfz-Kennzeichen bestellen: Erst wenn es am Auto angebracht ist, darf man ohne Bußgeld das neu zugelassene Auto auch fahren.

Bezüglich der gesetzlichen Vorschriften eines amtlichen Kennzeichens, deren Missachtung ein Bußgeld nach sich zieht, müssen Sie sich keine Sorge machen, solange Sie das Autokennzeichen von einem zertifizierten Schildermacher erwerben. Er wird die gesetzlichen Vorschriften zum Autokennzeichen, die beispielsweise die Schriftart des Kfz-Zeichens betreffen, einhalten.

Die ersten ein bis drei Buchstaben des amtlichen Autokennzeichens geben Auskunft zum Landkreis oder der Stadt in Deutschland, in der das Auto zugelassen wurde (man nennt diesen Teil des Nummernschildes das „Unterscheidungszeichen“).

Außerdem enthält ein Nummernschild ein Nationalitätenkennzeichen. Dieses gibt Auskunft darüber, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist. Deutsche Autos tragen das Nationalitätszeichen „D“.

Nummernschilder bestehen aus Unterscheidungs- und Erkennungszeichen

Die weiteren Ziffern und Buchstaben (insgesamt bis zu 6) können individuell ausgewählt werden. Sie dienen der Unterscheidung von anderen Autos und haben somit eine Erkennungsfunktion: wer geblitzt wurde, dessen Autokennzeichen wird an die Behörden weitergegeben, die dann die Adresse des Autohalters zweifelsfrei ermitteln können. Deswegen nennt man diesen Teil des Zeichens das „Erkennungszeichen“.

Oft besteht die Möglichkeit, sich ein bestimmtes Autokennzeichen zu wünschen.
Oft besteht die Möglichkeit, sich ein bestimmtes Autokennzeichen zu wünschen.

Das heutige System der amtlichen Autokennzeichen existiert in Deutschland übrigens bereits seit 1956. Zwischendurch wurde das Verkehrsrecht diesbezüglich aber immer wieder angepasst. So sind seit 1987 reflektierende Autokennzeichen bei einer Erneuerung von deutschen Autokennzeichen verpflichtend. Ein selbstleuchtendes Kennzeichen trägt nämlich zur Verkehrssicherheit bei; vor der Verpflichtung entschieden sich aber nur 15 Prozent aller Autohalter dafür. Neuerdings lassen sich bei vielen Zulassungsstellen auch gewünschte Kfz-Kennzeichen reservieren. Eine Auskunft über die Kennzeichen-Verfügbarkeit ist vielerorts auch vorab möglich.

Kfz-Kennzeichen Deutschland: Muss bei Umzug nicht mehr getauscht werden

Seit 2015 müssen Autofahrer bei einem Umzug in einer andere Stadt kein neues Nummernschild beantragen, sondern dürfen ihr altes behalten. Jedoch ist eine Ummeldung des Autohalters bei der Zulassungsbehörde dennoch erforderlich. Schließlich muss die Adresse des Autohalters immer aktuell sein, so dass bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid verschickt werden kann. Immerhin lässt sich so das Geld für ein neues Schild einsparen.

Auf dem amtlichen Autokennzeichen müssen die Prüfplaketten der Hauptuntersuchung angebracht werden. Auf diesen muss ersichtlich werden, wann die nächste Inspektion stattfinden muss. Ein amtliches Kennzeichen ohne die Prüfplakette zieht ein Bußgeld von 10 Euro nach sich. Auch ein Siegel des ausstellenden Landkreises ist auf dem amtlichen Kennzeichen zu finden. Auch muss das Kennzeichen jederzeit gut lesbar sein und darf nicht verändert werden, um den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs zu vermeiden.

Kennzeichen mit einem Aufkleber verschönern: legal oder nicht?

Manch einem Fahrzeughalter erscheint sein Autokennzeichen zu langweilig, weshalb er auf die Idee kommt, es mit einem Sticker seiner Lieblingsband oder seines Fußballvereins zu bekleben. Tatsächlich ist es jedoch verboten, einen Aufkleber auf dem Nummernschild anzubringen! Die Strafe richtet sich danach, wie groß dieser ausfällt. Bedeckt der Sticker Teile des Kennzeichens, sodass dieses nicht vollständig lesbar ist, droht ein Bußgeld von 65 Euro. Mitunter kann es sogar zum Verlust der KFZ-Zulassung führen, wenn Sie amtliche Kennzeichen derartig verändern.

Aber selbst wenn der Sticker so unauffällig ist, dass das gesamte Nummernschild weiterhin erkennbar ist, kann ein Verwarngeld von 10 Euro verhängt werden, da Aufkleber auf dem Kennzeichen generell nicht erlaubt sind.

FAQ: Autokennzeichen

Wozu dienen Kennzeichen?

Mithilfe der Nummernschilder lassen sich die Halter eines Fahrzeugs ermitteln. Dies kann insbesondere bei der Tätersuche infolge einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr von Bedeutung sein.

Welche Informationen enthält das Nummernschild?

Am Kennzeichen kann man unter anderem ablesen, aus welchem Land der EU das Fahrzeug stammt, wo dieses zugelassen wurde und wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht.

Wann kann das Kennzeichen zu Sanktionen führen?

Einige Tatbestände haben wir in dieser Bußgeldtabelle zusammengestellt.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 192 comments… Kommentar einfügen }
  • Carola 16. August 2016, 14:30

    Guten Tag,

    ich habe einen nicht angemeldeten Roller von Italien gekauft. Diesen möchte ich nun für Deutschland zulassen.
    Da ich noch nicht weiß, ob ich ihn behalte oder verkaufe, möchte in den Rollen aber solange nicht in Deutschland anmelden, bis ich Bescheid weiß. Muss ich dann trotzdem Steuern bezahlen, auch wenn er in der Garage steht?

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 9:05

      Hallo Carola,
      für nicht angemeldete Fahrzeuge müssen Sie keine Steuer zahlen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jörg H. 12. August 2016, 9:53

    Hallo,
    welche Strafe droht, wenn mein Kennzeichen eine Prüfplakette hat, die zu früh abläuft (fehlerhaft von Zulassungsbehörde ausgestellt) ? Beispiel Erstzulassung 10/2015, nächste HU lt. Zulassung 10/2018, Plakette = 10/2017.
    a.) bis 10/2017 ?
    b.) ab 11/2017 bis 10/2018 ?

    • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:54

      Hallo Jörg H.,

      kontaktieren Sie hierzu die entsprechende Zulassungsbehörde und lassen Sie die Plakette korrigieren. Ansonsten wird eine abgelaufene Plakette ne nach Dauer der Ungültigkeit mit einem Bußgeld ab 40 Euro geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bernd 10. Juli 2016, 16:51

    Hallo, bei meinem Mustang BJ 1966 wurde kein kleines Kennzeichen für hinten genehmigt, sondern nur ein übliches Großes das optisch nicht gut aussieht.
    Wenn ich bei einem Schildermacher im Internet ein Kennzeichen den gleichen Buchstaben und Zahlen wie das Originale versehenes kleines Kennzeichen machen lassen und das Kennzeichen mit den Stempeln im Kofferraum mitführe, wird dann Bußgeld fällig, wie hoch ?

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 8:41

      Hallo Bernd,

      ohne amtlich zugelassenes Kennzeichen müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Micha 7. Juli 2016, 9:50

    Hallo,

    hab mal ne Frage, wenn ich an meinem Nummernschild also KFz kennzeichen vorn, wo die AU Plakette mal war einen Sticker anbringe ist das erlaubt????

    Danke

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 8:38

      Hallo Micha,

      laut Paragraph 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen Kennzeichenschilder nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Größe und Ausgestaltung sowie die Beschriftung müssen den Vorschriften in Anlage 4 entsprechen. § 22 des Straßenverkehrsgesetzes sieht unter Umständen gar eine Freiheits- oder Geldstrafe für den sogenannten Kennzeichenmissbrauch vor.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • tim 6. Juli 2016, 9:42

    Hallo,
    ich habe mein vorderes Kennzeichenschild auf der Autobahn verloren. Jetzt habe ich vorne ein reguläres Kennzeichenschild nachmachen lassen und dies auch angebracht, allerdings fehlt auf diesem Kennzeichenschild der Siegelaufkleber der Stadt. Einen neuen Aufkleber bekomme ich nämlich nur, wenn ich mein altes Kennzeichenschild zu „Entwertung“ mitbringe. Was kann passieren wenn ich mit diesem Kennzeichen ohne Siegel erwischt werde? Das hintere Kennzeichenschild besitzt weiterhin das Siegel der Stadt sowie eine gültige HU Plakette.

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 10:04

      Hallo Tim,

      dann müssen Sie Ihr altes Kennzeichen am besten als verloren bei der Polizei melden und bekommen eine Bescheinigung dafür. Dann sollte es mit dem Siegel auch klappen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • tim 7. Juli 2016, 18:02

        Leider nein… das alte Kennzeichen wird gesperrt und ich brauche ein komplett neues, was bedeutet, daß ich komplett neue Papiere bekomme, Kostenpunkt ca. 100€
        …Hinzu kommt, daß in den Papieren automatisch ein weiterer Halter auftaucht…

        Ich habe das Kennzeichen sogar auf der Autobahn liegen sehen, es liegt nur leider ganz links kurz vor dem Mittelbereich, die Autobahnmeisterei verlangt knappe 200€, wenn sie es von der Autobahn bergen.

        Somit wäre meine Frage weiterhin offen…Was würde es mich kosten wenn ich ohne ein Siegel auf dem vorderen Kennzeichen erwischt werde?

        • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:59

          Hallo Tim,

          die Benutzung des Kennzeichens ohne HU-Plakette zieht üblicherweise ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro nach sich.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • tim 4. Juli 2016, 15:23

    Hallo,
    ich habe mein vorderes Kennzeichenschild auf der Autobahn verloren. Jetzt habe ich vorne ein reguläres Kennzeichenschild nachmachen lassen und dies auch angebracht, allerdings fehlt auf diesem Kennzeichenschild der Siegelaufkleber der Stadt. Einen neuen Aufkleber bekomme ich nämlich nur, wenn ich mein altes Kennzeichenschild zu „Entwertung“ mitbringe. Was kann passieren wenn ich mit diesem Kennzeichen ohne Siegel erwischt werde? Das hintere Kennzeichenschild besitzt weiterhin das Siegel der Stadt sowie eine gültige HU Plakette.

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 12:01

      Hallo Tim,

      dann müssen Sie Ihr altes Kennzeichen am besten als verloren bei der Polizei melden und bekommen eine Bescheinigung dafür. Dann sollte es mit dem Siegel auch klappen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Celli 3. Juli 2016, 15:55

    Mal zur Info , in dem Beitrag oben wird dauernd das Kennzeichen mit dem Kennzeichenschild verwechselt . Man kann kein Kennzeichen bestellen , höchstens ein Kennzeichenschild . Das Kennzeichen ist eine Buchstaben/Zahlenkombination , mehr nicht .

  • Kai 29. Juni 2016, 12:22

    Hallo, ich habe eine Frage:
    Ich möchte mir einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung ausleihen. Darf ich am Kennzeichenträger des Fahrradträgers ein in Farbe ausgedrucktes zu meinem Fahrzeug passendes „Nummernschild“ anbringen, oder muss dieses Wiederholungskennzeichen die Anforderungen an ein Euro-Kennzeichen erfüllen?

    Was für ein Bußgeld muss ich ggf. erwarten? Danke!

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 9:25

      Hallo Kai,

      ein Ausdruck reicht dafür nicht aus, es muss ein richtiges Nummernschild sein. Dafür müssen aber nicht unbedingt zur Zulassungsstelle. Es reicht aus, wenn sich die Stempel auf den Kennzeichen direkt an Ihren Fahrzeugkennzeichen befinden. Das Wiederholungskennzeichen können Sie also auch problemlos woanders anfertigen lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Franz 20. Juni 2016, 16:24

    Frage:
    Eine Frau aus Dresden will bei Neukauf ein Kennzeichen von einer anderen Stadt beziehen, aber die Versicherung bzw KFZ Steuer von Dresden beibehalten. Ist das möglich? Anmeldung in der neuen Stadt wäre möglich, aber der Hauptwohnsitz bliebe weiterhin in Dresden.
    Gruß Franz

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 9:35

      Hallo Franz,
      wir empfehlen sich mit dieser speziellen Frage direkt an die zuständige Zulassungsstelle zu wenden. Dort erhalten Sie dann auch eine definitive Antwort.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Berrin 27. Mai 2016, 12:42

    Hallo, es geht um folgendes, da ja seit 01.03.2016 auch Roller- und Mofafahrer dazu verpflichtet sind ein Versicherungskennzeichen zu besitzen, möchte ich sie diesbezüglich was fragen. Ich wurde am 01.03.2016 von der Polizei angehalten. Mein Roller hatte am 01.03.2016 noch kein Versicherungskennzeichen. Ehrlich gesagt wusste ich das auch nicht, habe es nicht mitbekommen! Ebenso bin ich noch in der Probezeit und bin 23 Jahre alt. Mit was muss ich jetzt rechnen, Verwarnungsgeld oder kann es noch schlimmer kommen?
    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe!

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:32

      Hallo Berrin,

      Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat, die mit Geld- oder sogar Haftstrafe geahndet werden kann. Zusätzlich handelt es sich in der Probezeit um einen sogenannten A-Verstoß. Dieser führt in aller Regel zu einer Prozeitverlängerung und einer Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Uyi 21. Mai 2016, 12:15

    Hello everyone, i was test driving a car i just bought in my street without a plate number and i was caught by the police, they said i have to push d car back to my park place, and that i will get a bill from them for driving without plate number and insurance. Now am afraid cos my wife said it can be some couple of thousands of euros, point or even 1 year jail sentences. Is this true? Please what is my faith in this?

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 9:33

      Hello Uyi,

      driving your car without having an insurance can be a criminal act. In this case, your wife could be right. You might speak to a lawyer to be completely sure about what’s going to happen next.

      Your Bussgeld-Info Team

  • Kevin 19. Mai 2016, 17:11

    Hallo ich habe mein auto ohne Zulassung auf einer öffentlichen Straße abgestellt

    Was erwartet mich für eine Strafe?

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 8:55

      Hallo Kevin,

      was meinen Sie mit „ohne Zulassung“? Haben Sie das Fahrzeug ohne oder mit abgelaufenem Kennzeichen abgestellt oder besitzt das Kfz aufgrund bestimmter Baumaßnahmen keine Zulassung mehr?

      Möglich wäre auch dieser Tatbestand: Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert werden konnte (§ 32 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 123 BKat). Dies wird mit 60 Euro Bußgeld geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mark 14. Mai 2016, 19:18

    Hallo, ich würde von der Polizei angehalten, weil ich einen Fahrradträger ohne Anhängerkupplung am Auto hatte. Das Problem war, dass man wegen der daran aufgehängten Fahrräder das Kennzeichen am Auto schlecht sehen konnte. Es war keine Absicht, sondern aus Versehen. Ist das ein Vergehen nach Para 22 StVG oder nicht doch nur eine ORdnungswidrigkeit mit 60 Euro Bußgeld, vergleichbar mit einem fehlenden Kennzeichen am Anhänger?

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 8:47

      Hallo Mark,

      die Entscheidung liegt in diesem Fall im Ermessen der Polizei bzw. der zuständigen Bußgeldstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Johannes 19. April 2016, 11:45

    Hallo,

    In wie weit ist es strafbar, wenn man mit einem Ausfuhrkennzeichen einen Monat in Deutschland bleibt und am Ende das Auto nicht ins ausland bringt?
    Gruß

    • bussgeld-info.de 21. April 2016, 10:00

      Hallo Johannes,

      es kann hierbei das Fahren ohne Zulassung vermutet werden. Hierfür können ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Joerg 11. April 2016, 17:05

    Das Stadtsiegel (Berlin spart auch am Kleber) löst sich langsam vom vorderen Kennzeichen ab. Muß ich dieses (auf eigene Kosten) erneuern? Wenn ja, warum, liegt doch bei der Stadt wenn hier der falsche Kleber verwendet wird, oder?

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 9:26

      Hallo Joerg,

      Sie können bei der Zulassungsstelle sicherlich ein neues Siegel anbringen lassen. Inwieweit die Kosten dafür selbst zu tragen sind, ist hier nicht bekannt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Renate 3. April 2016, 9:44

    Hallo , ich hab mal eine Frage , ich kenne jemand der hat ein Auto und auf dem Nummernschild steht Wiesbaden drauf , und fahren in Moment nicht da die beiden kein Führerschein besitzen . Jetzt meine Frage , wie lange darf man am Auto Wiesbaden Kennzeichen drauf lassen , weil die haben es schon seit Februar das Kennzeichen und wohnen in baden Württemberg .

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 8:45

      Hallo Renate,

      bei einem Umzug – auch über die Grenzen des Bundeslandes hinweg – darf das Autokennzeichen mitgenommen werden. Aus diesem Grund ist es Ihren Bekannten erlaubt, auch in Baden-Württemberg ein Kennzeichen aus Wiesbaden zu besitzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sinkov 28. März 2016, 13:00

    Hallo Team,
    kann mir jemand sagen was für ein Bußgeld mann bekommt und wie ich das auto jetzt in das Land zurück fahre.

    Habe mein auto auf ausländischem Kennzeichen, das auto ist in einem drittstat angemeldet, und ich bin in eine verkehrskontrolle geraten und da wurde ich behlert das mann in Deutschland nicht länger als 6 monaten Auto auf ausländischem Kennzeichen fahren darf wenn man in Deutschland einen Aufenthalt hat. Jetzt wie bekomme ich das auto nach Hause, es ist angemeldet, versichert, grüner karton, alles. Ich möchte nicht wieder einen fehler machen.

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 9:05

      Hallo Sinkov,

      wenn Sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie nach sechs Monaten Ihren Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen, ist davon abhängig, in welchem Land Sie Ihren Führerschein erworben haben. Wenden Sie sich dazu an die zuständige Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Veiovis 14. März 2016, 10:09

    Hallo Team,
    Ich würde gerne wissen, gegen welche Gesetze jemand verstößt, wenn er mit seinem Roller ohne jegliches Kennzeichen herumfährt und von der Polizei angehalten wird. Begeht er „nur“ eine Ordnungswidrigkeit ? Oder ist das schon eine „Straftat“ ?

    MfG

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 10:43

      Hallo Veiovis,

      laut Bußgeldkatalog ist ein fehlendes Kennzeichen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, bei der Sie ein Bußgeld von 60 Euro zahlen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank R. 20. Januar 2016, 17:36

    In welchem Zeitraum muss eine Ordnungswidrigkeit zugestellt werden oder gibt es hier kein Zeitfenster?

    Gruß Frank Ross

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:37

      Hallo Frank R.,

      eine Ordnungswidrigkeit verjährt in der Regel nach drei Monaten. Die Verjährung kann einmalig unterbrochen werden, z.B., durch die reine Versendung eines Anhörungsbogens. Dann verjährt die Ordnungswidrigkeit nach maximal sechs Monaten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ben 23. November 2015, 8:21

    Hallo,
    ich wurde gestern außerorts geblitzt. Zuerst lag die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Tempo 50 und dann wurde von zwei auf einen Fahrstreifen verengt und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 gesenkt, kurz dahinter stand dann auch schon der Blitzer. Zu den Sichtverhältnissen muss ich sagen, es war dunkel und regnerisch, zudem waren die Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder zum Teil von Schnee bedeckt, wodurch man nur rätseln konnte wie schnell man fahren darf. Außerdem bin ich nicht ortskundig.

    Kann man den Bußgeldbescheid in diesem Fall anfechten?

    Schöne Grüße
    Ben

    • bussgeld-info.de 23. November 2015, 10:08

      Hallo Ben,

      grundsätzlich gilt eine Einspruchsfrist von zwei Wochen, ob Sie den Bescheid anfechten können, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt abklären. Wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben.
      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Markus 16. November 2015, 14:10

    Hallo,
    Ich habe mir einen Fahrradträger für die Anhängekupplung geliehen, ich soll jetzt 88,50 € Bußgeld bezahlen weil an dem Fahrradträger das Kennzeichen meines Bekannten montiert war. Der Polizist meinte: das Kennzeichen würde ja nicht zu mir führen. Wenn ich mir aber einen Anhänger ausleihe dann führt das Kennzeichen auch nicht zu mir und es kostet kein Bußgeld. Das ist mir nicht verständlich, da ja ein gültiges Kennzeichen montiert war.
    Ich mußte dann vor den Augen des Polizisten das Kennzeichen an der Heckklappe abmontieren und an den Fahrradträger machen. Ich hatte dann zwar am Auto gar kein Kennzeichen mehr aber der Polizist meinte das es so sein muß.

    • Linus60 4. Oktober 2016, 13:21

      Der Polizeist hat vollkommen Recht.
      An dem Fahrradträger ist, sofern die Sicht auf das Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt ist, zwingend entweder das amtliche Kennzeichen des betreffenden Fahrzeuges anzubringen oder ein nichtamtliches Wiederholungskennzeichen, das mit dem amtlichen Kennzeichen übereinstimmt. Die Anbringung eines anderen Kennzeichens ist nicht zulässig. (Man darf an sein Fahrzeug kein anderes Kennzeichen anbringen, auch an dem Heckträger, der in diesem Fall zu dem betreffenden Fahrzeug gehört.)

      Bei einem Anhänger ist es etwas völlig anderes, da dieser über eine eigenständige Zulassung verfügt.

  • debbie 12. November 2015, 23:34

    Moin,
    Mich hat Grade die Polizei angehalten und gefragt wo ich am Moped mein Kennzeichen ist , ich darauf hin das wurde abgeschraubt und neben mein Fahrzeug gelegt. Jetzt muss ich 60 Euro bezahlen obwohl ich es denen vorzeigen konnte.
    Ist das so rechtens?

    Mfg
    Debbie

    • bussgeld-info.de 16. November 2015, 13:13

      Hallo Debbie,

      Sie dürfen ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nur führen, wenn das Kennzeichen fest angebracht ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • StudentXY 2. November 2015, 11:46

    Guten Tag,
    Was wäre wenn ich mein Mopped (3/10 Saison) im November 2km bis zur Garage bewege?
    Wahrscheinlich würden 50€ Bußgeld + Heimschieben anfallen, oder darf ich es dann wenigstens bis in die Garage fahren?

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 12:15

      Hallo StudentXY,

      nein, das Mopped darf nur zwischen März und Oktober gefahren werden, ansonsten droht ein Bußgeld. Dabei ist es auch völlig egal, wie lange bzw. wie weit ein Fahrer das Fahrzeug bewegt. Selbst Umparken wäre nicht erlaubt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • John 17. September 2015, 14:54

    Ich fahre mit einem deutschen Kennzeichen weil ich einen Wohnsitz in Deutschland habe. Bin aber mehr als die Haelfte des Jahres im Ausland, weil ich da arbeite. Wie ist das jetzt mit dem Kennzeichen? Darf ich meins behalten oder muss ich wechseln, weil ich mehr als 180 Tage im Ausland verbleibe?

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 10:16

      Hallo John,
      entscheidend für das Kennzeichen ist der gemeldete Wohnsitz, unabhängig davon, wo Sie arbeiten.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 14. September 2015, 23:11

    Hallo,

    welche Strafe kann das Anbringen eines nicht den Maßen (zu kleines ) entprechendes, nicht mit einem amtlichem Siegel versehenes vorderes KFZ Kennzeichens und das Bewegen dieses KFZ im öffentlichen Straßenverkehr nach sich ziehen?

    Grüße

    Michael

    • bussgeld-info.de 21. September 2015, 10:46

      Hallo Michael,

      entspricht das vordere amtliche Kennzeichen nicht den Vorschriften, so fällt ein Verwarngeld von 10 Euro an. Wenn Stempel- oder Prüfplakette fehlen, dann darf das Auto nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden. Die Bestrafung liegt im Ermessen der Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • jack 13. September 2015, 20:17

    guten abend, werte damen und herren.
    eine frage: darf ich IN den kreis der eu-sterne am detschen kennzeichen einen winzigen wandersmann einkleben? die europasterne sollen dabei keinesfalls überdeckt werden.
    dank im voraus für die information.
    beste grüße
    jack

    • bussgeld-info.de 14. September 2015, 10:00

      Hallo Jack,
      das Kennzeichen darf nicht beklebt werden.
      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mark 13. August 2015, 19:28

    Hallo,
    Ich habe folgende Frage. Zählt das Kleben eines Aufklebers (oft sieht man den Sylt Umriss zwischen Buchstaben und Zahlen geklebt) auf das Kennzeichen schon als ‚Amtliches Kennzeichen mit Abdeckung versehen‘ ?
    Gibt es einen Unterschied zwischen vorderem und hinterem Kennzeichen?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 13:37

      Hallo Mark,

      ja, laut TBNR 810618 darf ein Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden, wenn das Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichem (also auch Aufklebern) verdeckt wurde. Dies kostet ein Bußgeld von 65 Euro. Eine Unterscheidung zwischen dem vorderen und dem hinteren Kennzeichen wird dabei nicht vorgenommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dennis 24. Juli 2015, 12:42

    Hallo,
    ich habe eine Frage bzgl. mehrfachen Fahrens ohne, bzw. mit nicht korrektem amtl.Kennzeichen.
    Ich habe einen Sportwagen, welcher keine vordere Kennzeichenaufnahme hat. Ich müßte hier extreme Umbauarbeiten vornehmen lassen, was grundsätzlich möglich wäre, aber was ich der Optik halber nicht möchte. Hinten habe ich ein italienisches kleines Kennzeichen montiert, welches keine Plaketten und Stempel trägt. Beide gestempelten Kennzeichen liegen im Kofferraum meines Autos und können entsprechend vorgezeigt werden. Nun weiß ich, da ich bereits einmal mit dem Auto angehalten worden bin, dass Fahren ohne Kennzeichen 60€ im Rahmen eines Ordungswidrigkeitsverfahren kostet. Es gibt auch keinen Punkt. Nun meine Frage: wie sieht es aus, wenn ich weiterhin ohne Kennzeichen herumfahre und es einfach drauf ankommen lasse. Zahle ich da jedesmal die 60€, oder könnte mir Führerscheinentzug wegen Unbelehrbarkeit, irgendwann einmal Punkte in Flensburg, oder gar eine MPU drohen. Ich möchte hier noch anmerken, dass ich das Auto als Drittwagen fahre und sehr selten bewege. Also könnte ich vlt. alle 2 Monate mal angehalten werden. Danke für Ihre kompetente Antwort. LG DS

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 14:08

      Hallo Dennis,

      die Ordnungswidrigkeit „Fahren ohne Kennzeichen“ zieht ein Bußgeld von 60 Euro nach sich, es gibt keine Punkte und zunächst auch kein Fahrverbot. Werden Fahrer mehrfach mit ein und demselben Tatbestand erwischt, so kann dies auch höhere Strafen bis hin zu einem Fahrverbot nach sich ziehen, da Ihnen hier „beharrliche Pflichtverletzung“ vorgeworfen werden kann. Das ist genauso bei geringeren Ordnungswidrigkeiten der Fall, wie etwa Falschparken.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Dennis 27. Juli 2015, 22:14

        Hallo,
        Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte jedoch noch einmal kurz bzgl. der sogenannten beharrlichen Pflichtverletzung nachhaken. Wenn ich bzgl. desselben Verstoßes wiederholt angehalten werde, müsste mir dieses doch wohl mindestens einmal pro Monat o.ä.passieren…oder wie muss ich das verstehen. Ich werde doch wohl kein Fahrverbot bekommen, weil ich 3x im Jahr ohne angeschraubtes Kennzeichen erwischt werde. Oder wäre das möglich? Ich meine, wer 3x im Jahr an derselben Stelle falsch, oder ohne Parkschein parkt, bekommt doch auch nicht gleich ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung?!? Danke i.V. für Ihre Antwort/ Dennis S.

        • bussgeld-info.de 3. August 2015, 11:06

          Hallo Dennis,

          wenn einem Fahrer Beharrlichkeit angelastet wird, dann wird ihm vorgeworfen, dass ihm für die Teilnahme an Straßenverkehr die erforderliche Rechtstreue fehlt. Insbesondere, weil der Fahrer beharrlich nicht einzusehen vermag, dass er einen Verkehrsverstoß begangen hat. Jeder Fahrer hat sich an die Regeln im Verkehrsrecht zu halten. Deshalb werden auch geringe Verstöße mit Fahrverboten geahndet sowie mit höheren Bußgeldern, wenn diese wiederholt und immer wieder begangen werden. Denn wer mit Beharrlichkeit agiert, soll durch das Fahrverbot sein schuldhaftes Verhalten einsehen.
          Sicherlich muss man bei dem Beispiel „Parkvergehen“ einige Verstöße „sammeln“, allerdings ist auch hier ein Fahrverbot tatsächlich möglich. Ob und wann dies ausgesprochen wird, entscheidet die Behörde.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sten H. 2. Juli 2015, 19:55

    Moin!

    Wenn ich den Blauen Balken mit dem Europa Sternen mit etwas anderem überklebe, was für eine Strafe muss ich erwarten?

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:42

      Hallo,

      es kann Sie ein Bußgeld von 65 Euro erwarten, wenn Sie Teile des Kennzeichens überkleben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • oskar 22. September 2015, 14:23

        Im §22 StVG geht es um amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung und nicht um Kennzeichenschilder.

        Das amtliche Kennzeichen ist in der Zulassung Teil I und II aufgeführt, hier wird weder eine EU noch D Kennzeichnung dargelegt.

        FZV §10 Abs. 10 sagt folgendes aus:

        Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe „D“.

        FZV §10 Abs. 12 sagt folgendes aus:

        Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.

        Im BKat Nr. 810112 spricht man vom nicht ordnungsgemäßen angebrachten Kennzeichenschild und einen Verstoß gegen §10 Abs. 2 sowie §12 der FZV. In der FZV §10 Abs. 12 geht es aber nicht um Kennzeichenschilder, sondern nur um ein zugeteiltes Kennzeichen, das in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II als amtliches Kennzeichen steht, auf einem Kennzeichenschild.

        Ein Verstoß gegen den §10 Abs. 2 der FZV stellt nach dem §48 der FZV keine Ordnungswidrigkeit dar – ist nicht als Ordnungswidrigkeit aufgeführt. Es gibt auch keinen Verstoß gegen §10 Abs. 12 der FZV durch überkleben des blauen Teil des Kennzeichenschild, da das zugeteilte Kennzeichen (amtl. Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II) auf dem Kennzeichenschild den Anforderungen des §10 Abs. 12 der FZV entspricht.

        Da trotz überkleben die Vorrausetzungen des §10 Abs. 12 der FZV gegeben sind, kann das Fahrzeug auch weiterhin so betrieben werden.

        Wie verhält es sich denn nun mit dem EU-Zeichen?

        Nach §10 Abs. 10 FZV darf außer dem Kennzeichen nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat angebracht werden.

        Der §10 Abs. 2 Satz 2 der FZV widerspricht diesem in Verbindung mit der Anlage 4. Was zufolge hat, dass EU-Zeichen hat somit keinen Bestandsschutz! Zumal der §10 Abs. 2 Satz 2 FZV nicht im §48 FZV als Ordnungswidrigkeit aufgenommen ist.
        Mit dem EU-Zeichen wird ein Staat dargelegt, den es nicht gibt. Denn laut §10 Abs. 10 darf ja nur der Zulassungsstaat angebracht werden. Die EU ist kein Zulassungsstaat und somit hat das EU-Zeichen keinen Bestandsschutz auf dem Kennzeichenschild.
        Selbst das „D“ hat auf dem Kennzeichenschild nichts zu suchen, da es dem §10 Abs. 1 in Verbindung mit §10 Abs. 10 FZV widerspricht.

        • bussgeld-info.de 28. September 2015, 11:01

          Hallo Oskar,

          laut dem Bußgeldkatalog, TBNR 810618 „Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war“, kostet dies 65 Euro, es handelt sich um einen B-Verstoß ohne Punkte. Die EU-Kennzeichnung ist Teil des amtlichen Kennzeichens und daher in diesen Tatbestand einbezogen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

    • Radi 23. November 2017, 13:58

      Hallo, Hätte einer Frage, Ich habe mein Auto in der Zulassung abmelden wollen, allerdings waren die Schilder Überklebt mit eine Sticker, Jedoch wurde ich nicht angehalten oder sonst was, an der Zulassungstelle wurden meine Schilder entzogen ich werden noch bescheid kriegen. Laut der Frau darf man das nicht aber wurde nicht angehalten oder sonst was ?

  • siegbert r. 13. Mai 2015, 16:22

    Habe ein auto mit dem Kennzeichen [entfernt] auf der Anhänger Kupplung ein Fahrrad trailer mit dem Kennzeichen [entfernt] dieses Fahrzeug besitze ich auch noch ,darf ich trotzdem mit der Zusammenstellung fahren? Oder kostet es Strafe?

    • bussgeld-info.de 18. Mai 2015, 10:58

      Hallo Siegbert,

      ob die Kupplung der Fahrzeuge zulässig ist, ist abhängig von der Beschaffenheit der Fahrzeuge (welche Zuglast dürfen diese fahren?) und von der Art Ihres Führerscheins.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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