Autokennzeichen: Infos, Vorschriften, Bußgelder

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Ein Autofahrer ist verpflichtet, das amtliche Autokennzeichen gemäß den Vorschriften laut Verkehrsrecht gut sichtbar am Auto mitzuführen. Verletzt er diese Pflichten, fallen gemäß der Bußgeldtabelle Bußgelder an. Punkte oder sogar ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog bei solchen Verkehrsordnungswidrigkeiten jedoch nicht vor.

Bußgeldkatalog: Autokennzeichen

TatbestandBußgeld
Autokennzeichen war schlecht lesbar5 EUR
HU-Plakette nicht auf dem Kennzeichen10 EUR
Ohne amtlich vorgeschriebenes Kennzeichen gefahren60 EUR
Fahrzeug außerhalb des im Saisonkennzeichen festgelegten Zeitraum in Betrieb gesetzt50 EUR
Kennzeichenbeleuchtung entsprach nicht den Vorschriften10 EUR
Wechselkennzeichen nicht am Auto montiert50 EUR
Amtliches Kennzeichen mit Abdeckungen versehen65 EUR

Bußgeldrechner: Autokennzeichen und Tuning


Weitere Informationen zum Autokennzeichen:

Video zu Kennzeichenverstößen: Was droht?

Welche Bußgelder fallen bei Kennzeichenverstößen an?
Welche Bußgelder fallen bei Kennzeichenverstößen an?

Euro-Autokennzeichen in Deutschland und Europa


Seit dem Jahr 2000 werden in Deutschland nur noch „Euro-Kennzeichen“ ausgestellt. Diese sind nicht nur fälschungssicherer und lassen sich bei der automatischen Geschwindigkeitskontrolle von den Blitzern leichter erkennen und zuordnen – mit ihnen ist außerdem Reisen in Europa und der Schweiz bequemer. Denn ist auf dem Kfz-Kennzeichen bereits das EU-Zeichen zu sehen, muss der Fahrzeughalter das ovale Nationalitätenkennzeichen nicht auf dem Heck aufkleben.

Die verschiedenen Autokennzeichen in Deutschland

Es gibt verschiedene Arten von Autokennzeichen.
Es gibt verschiedene Arten von Autokennzeichen.

In Deutschland existieren die verschiedensten Arten der Autokennzeichen, zum Beispiel:

  • Das amtliche Kennzeichen („Nummernschild“)
  • Saisonkennzeichen
  • Wechselkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen und Überführungskennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Oldtimerkennzeichen
  • Sonderkennzeichen wie beispielsweise das polizeiliche Kennzeichen oder diplomatische Kennzeichen
  • Grünes Kennzeichen
  • Rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
  • Wunschkennzeichen
  • 3D-Kennzeichen
  • Überführungskennzeichen

Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Autoschilder in Deutschland und ihren Zweck vorstellen.

Saisonkennzeichen

Nach der Zulassung kann das KFZ-Kennzeichen beantragt werden.
Nach der Zulassung kann das KFZ-Kennzeichen beantragt werden.

Saisonkennzeichen haben den Vorteil, dass der Autohalter sich einen beliebigen Zeitraum innerhalb eines Jahres aussuchen kann, in dem das Nummernschild gültig sein soll. In dieser Zeit darf er das Auto fahren – und soll das Auto dann beispielsweise im Winter „stillgelegt“ werden, so ist die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle bereits automatisch erledigt. Allerdings darf das Fahrzeug auch nur in der zulässigen Zeit gefahren werden, sonst fallen Bußgelder an. Die Nummernschilder verfügen über eine Anmerkung, in welchem Zeitraum sie gültig sind, so dass bei einer Verkehrskontrolle sofort auffällt, ob das Autokennzeichen missbräuchlich verwendet wurde.

Wechselkennzeichen

Das  Autokennzeichen „Wechselkennzeichen“ gibt es erst seit 2012. Autofahrer, die zwei Autos haben, auf die das selbe Kennzeichen passt, können für beide Autos dasselbe Kfz-Kennzeichen verwenden. Demzufolge darf auch immer nur ein Auto auf einmal in Betrieb sein, denn ein Auto ohne Kfz-Kennzeichen darf nicht in Betrieb genommen werden. Die Kfz-Zulassung muss natürlich auch in diesem Fall für alle Autos gesondert vorgenommen werden.

Oldtimer-Kennzeichen

Ein weiteres Kfz-Kennzeichen ist das „H-Kennzeichen“, wobei H für „Historisches Kraftfahrzeug“ steht. Das „H“ findet sich hier auch an letzter Stelle des Nummernschildes; ansonsten sieht das Oldtimer es aus wie ein normales amtliches Kennzeichen.

Damit ein Auto ein H-Kennzeichen bekommt, muss der Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein. Doch ist ein Fahrzeug erst einmal als Oldtimer anerkannt, lässt sich nicht nur bei der Versicherung, sondern sogar bei der Kfz-Steuer sparen. Autos mit einem Oldtimer Kennzeichen können oft bei der Kfz-Versicherung günstige Tarife in Anspruch nehmen und müssen sich teilweise auch nicht an die Verordnungen zur Feinstaubplakette und ähnliche Vorschriften zum Umweltschutz halten.

Ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichenist nicht für den dauerhaften Gebrauch gedacht, sondern wird benötigt, wenn ein Kfz ins Ausland überführt werden soll. Die Kfz-Schilder, die zur Ausfuhr berechtigen, sind in der Regel zwischen 15 Tage und einem Jahr gültig. Wenn Sie Ihr Auto in einem anderen Land verkaufen wollen, müssen Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Es besitzt internationale Gültigkeit. Wenn das Fahrzeug nur innerhalb der EU bewegt werden soll, kann es auslangen, ein Kurzzeitkennzeichen für diesen Zweck zu beantragen.

Überführungskennzeichen und Kurzzeitzeichen

Ein kurzzeitiges Autokennzeichen ist 5 Tage lang gültig.
Ein kurzzeitiges Autokennzeichen ist 5 Tage lang gültig.

Ein Überführungskennzeichen kann auch innerhalb von Deutschland zum Einsatz kommen. Wenn z.B. nach dem Erwerb eines noch nicht zugelassenen Neuwagens dieser abgeholt wird, besitzt er noch kein Kfz-Kennzeichen. Ein Kurzzeitkennzeichen lässt sich relativ unbürokratisch beantragen und sorgt dafür, dass Sie auch vor der endgültigen Zulassung durch die Kfz-Zulassungsstelle bereits fahren dürfen, ohne einen Bußgeldbescheid befürchten zu müssen. Das Kurzzeitkennzeichen verfällt nach 5 Tagen automatisch.

Sonderkennzeichen

Auf den deutschen Straßen sieht man immer wieder Autokennzeichen, die ein wenig anders aussehen als das Standard-Nummernschild. Als Beispiel sind hier das Diplomatenkennzeichen als auch das polizeiliche Kennzeichen zu nennen.

  • Anhand einer Kennnummer kann anhand des Diplomatenkennzeichens erschlossen werden, aus welchem Land dieser Botschafter kommt. Mit dem Diplomatenkennzeichen gehen für den Fahrer des Halters einige Vorrechte ein, die sich aus dem Diplomatenstatus ergeben.
  • Die Vergabe der polizeilichen Kennzeichen ist in den unterschiedlichen Bundesländern nicht einheitlich. Grundsätzlich wird aber immer das Bundesland der Zulassung eines Streifenwagens aus dem Nummernschild ersichtlich.
  • Nach einem einheitlichen System entworfene Nummernschilder werden auch auf Autos angebracht, die der Bund als Dienstwagen z.B. den Angestellten des Bundestags zur Verfügung stellt. Solche Nummernschilder beginnen immer mit einem „BD“.

Grünes Kennzeichen

Wer ein grünes Kennzeichen an seinem Auto anbringen darf, muss keine Kfz-Steuer bezahlen. Begünstigt werden hier beispielsweise die Fahrzeuge von Hilfsorganisationen als auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Zulassungsbehörde dem Antrag stattgibt.

Wissenswertes zum amtlichen Autokennzeichen

Umgangssprachlich wird das amtliche Kennzeichen auch „Nummernschild“ genannt. Jedes Auto muss ein solches amtliches Kennzeichen besitzen; nach der KFZ-Zulassung von der örtlichen Zulassungsstelle erhält der Halter des Autos einen Antrag für die Anfertigung seines Nummernschildes. Nun heißt es das Kfz-Kennzeichen bestellen: Erst wenn es am Auto angebracht ist, darf man ohne Bußgeld das neu zugelassene Auto auch fahren.

Bezüglich der gesetzlichen Vorschriften eines amtlichen Kennzeichens, deren Missachtung ein Bußgeld nach sich zieht, müssen Sie sich keine Sorge machen, solange Sie das Autokennzeichen von einem zertifizierten Schildermacher erwerben. Er wird die gesetzlichen Vorschriften zum Autokennzeichen, die beispielsweise die Schriftart des Kfz-Zeichens betreffen, einhalten.

Die ersten ein bis drei Buchstaben des amtlichen Autokennzeichens geben Auskunft zum Landkreis oder der Stadt in Deutschland, in der das Auto zugelassen wurde (man nennt diesen Teil des Nummernschildes das „Unterscheidungszeichen“).

Außerdem enthält ein Nummernschild ein Nationalitätenkennzeichen. Dieses gibt Auskunft darüber, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist. Deutsche Autos tragen das Nationalitätszeichen „D“.

Nummernschilder bestehen aus Unterscheidungs- und Erkennungszeichen

Die weiteren Ziffern und Buchstaben (insgesamt bis zu 6) können individuell ausgewählt werden. Sie dienen der Unterscheidung von anderen Autos und haben somit eine Erkennungsfunktion: wer geblitzt wurde, dessen Autokennzeichen wird an die Behörden weitergegeben, die dann die Adresse des Autohalters zweifelsfrei ermitteln können. Deswegen nennt man diesen Teil des Zeichens das „Erkennungszeichen“.

Oft besteht die Möglichkeit, sich ein bestimmtes Autokennzeichen zu wünschen.
Oft besteht die Möglichkeit, sich ein bestimmtes Autokennzeichen zu wünschen.

Das heutige System der amtlichen Autokennzeichen existiert in Deutschland übrigens bereits seit 1956. Zwischendurch wurde das Verkehrsrecht diesbezüglich aber immer wieder angepasst. So sind seit 1987 reflektierende Autokennzeichen bei einer Erneuerung von deutschen Autokennzeichen verpflichtend. Ein selbstleuchtendes Kennzeichen trägt nämlich zur Verkehrssicherheit bei; vor der Verpflichtung entschieden sich aber nur 15 Prozent aller Autohalter dafür. Neuerdings lassen sich bei vielen Zulassungsstellen auch gewünschte Kfz-Kennzeichen reservieren. Eine Auskunft über die Kennzeichen-Verfügbarkeit ist vielerorts auch vorab möglich.

Kfz-Kennzeichen Deutschland: Muss bei Umzug nicht mehr getauscht werden

Seit 2015 müssen Autofahrer bei einem Umzug in einer andere Stadt kein neues Nummernschild beantragen, sondern dürfen ihr altes behalten. Jedoch ist eine Ummeldung des Autohalters bei der Zulassungsbehörde dennoch erforderlich. Schließlich muss die Adresse des Autohalters immer aktuell sein, so dass bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid verschickt werden kann. Immerhin lässt sich so das Geld für ein neues Schild einsparen.

Auf dem amtlichen Autokennzeichen müssen die Prüfplaketten der Hauptuntersuchung angebracht werden. Auf diesen muss ersichtlich werden, wann die nächste Inspektion stattfinden muss. Ein amtliches Kennzeichen ohne die Prüfplakette zieht ein Bußgeld von 10 Euro nach sich. Auch ein Siegel des ausstellenden Landkreises ist auf dem amtlichen Kennzeichen zu finden. Auch muss das Kennzeichen jederzeit gut lesbar sein und darf nicht verändert werden, um den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs zu vermeiden.

Kennzeichen mit einem Aufkleber verschönern: legal oder nicht?

Manch einem Fahrzeughalter erscheint sein Autokennzeichen zu langweilig, weshalb er auf die Idee kommt, es mit einem Sticker seiner Lieblingsband oder seines Fußballvereins zu bekleben. Tatsächlich ist es jedoch verboten, einen Aufkleber auf dem Nummernschild anzubringen! Die Strafe richtet sich danach, wie groß dieser ausfällt. Bedeckt der Sticker Teile des Kennzeichens, sodass dieses nicht vollständig lesbar ist, droht ein Bußgeld von 65 Euro. Mitunter kann es sogar zum Verlust der KFZ-Zulassung führen, wenn Sie amtliche Kennzeichen derartig verändern.

Aber selbst wenn der Sticker so unauffällig ist, dass das gesamte Nummernschild weiterhin erkennbar ist, kann ein Verwarngeld von 10 Euro verhängt werden, da Aufkleber auf dem Kennzeichen generell nicht erlaubt sind.

FAQ: Autokennzeichen

Wozu dienen Kennzeichen?

Mithilfe der Nummernschilder lassen sich die Halter eines Fahrzeugs ermitteln. Dies kann insbesondere bei der Tätersuche infolge einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr von Bedeutung sein.

Welche Informationen enthält das Nummernschild?

Am Kennzeichen kann man unter anderem ablesen, aus welchem Land der EU das Fahrzeug stammt, wo dieses zugelassen wurde und wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht.

Wann kann das Kennzeichen zu Sanktionen führen?

Einige Tatbestände haben wir in dieser Bußgeldtabelle zusammengestellt.

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Autokennzeichen: Infos, Vorschriften, Bußgelder
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 192 comments… Kommentar einfügen }
  • Susanne 16. März 2017, 9:44

    Hallo,

    wegen eines Fehlers der Versicherung beim Versicherungswechsel hatte unser Anhänger 2 Monate keinen Versicherungsschutz. was erwartet uns als Strafe?

    • bussgeld-info.de 16. März 2017, 11:16

      Hallo Susanne,

      Ihnen droht nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 10. März 2017, 2:53

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    Ich habe mein Auto umgemeldet, doch wurden meine „alten“ Kennzeichen nicht entwertet. Aufgrund fehlerhafter Kennzeichenhalterungen bin ich 3 Tage mit den alten Kennzeichen gefahren. Bei einer Kontrolle habe ich selbstverständlich die „neuen“ Kennzeichen vorgezeigt und mich erklärt. Was kommt auf mich zu?
    Ändert die nicht entwertung der alten Kennzeichen etwas am Kennzeichenmissbrauch nach §22?

    Grüße Max

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 11:12

      Hallo Max,

      da für das Kfz bereits andere Kennzeichen zugelassen waren, hätten Sie mit den alten nicht mehr fahren dürfen. Es kann daher sein, dass Ihnen deshalb tatsächlich Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen wird.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Chris 23. Februar 2017, 18:54

    Guten Tag,

    was kann mir passieren wenn ich mein Motorrad mit einem Saisonkennzeichen, außerhalb der Saison auf einer öffentlichen Straße fahre?

    MfG

    • bussgeld-info.de 27. Februar 2017, 10:57

      Hallo Chris,

      fahren Sie außerhalb der Saison mit dem Saisonkennzeichen, liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Dies ist eine Straftat und kann mit Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden. Bei einem Unfall wären Sie nicht versichert und müssen die Kosten selbst tragen. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen je nach Einzelfall.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Ronny 13. Februar 2017, 12:09

    Hallo,
    können Sie mir sagen welche Gesetzesverstöße mir vorgeworfen werden können (Gesetz und §§), wenn ich ohne „amtliche Kennzeichen“ auf „öffentlichen Straßen“ ein Kraftfahrzeug bewege. Der §1 Pflichtversicherungsgesetz kann es ja nicht sein, da im §2 Pflichtversicherungsgesetz steht, dass der §1 nicht für die Bundesrepublik Deutschland etc. gilt.
    Und warum kann ich ein Kraftfahrzeug nur mit einer sogenannten Doppelkarte zulassen, wenn es in der BRD, nach §2 Pflichtversicherungsgesetz keine Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung gibt?
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 10:43

      Hallo Ronny,
      laut Bußgeldkatalog wird der Sachverhalt „Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte.“ (TBNR 810600) mit einem Bußgeld in Höhe von 60,00 Euro geahndet. Diese Strafe beruht auf folgenden Gesetzen: § 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat.
      Die Doppelkarte findet seit 2003 keine Verwendung mehr, die Datenübermittlung für den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt nun auf elektronischem Wege.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mike 9. Februar 2017, 16:08

    Das Auto meiner Frau (Tschechin) ist in Tschechien zugelassen. Wie verhält es sich, wenn ich das Auto hier in Deutschland fahre? Ein freundlicher Herr in Grün erklärte, daß dies nur im Notfall sein dürfe. Stimmt das?
    UND: Falls das so ist, weiß jemand, wie das dann in Tshcechien ist?? Darf da dann nur meine Frau fahren?!?
    Ja, wir haben halt eine Fernbeziehung.

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2017, 9:48

      Hallo Mike,

      natürlich darf Ihre Frau ihr Auto, welches in Tschechien zugelassen ist, auch hier in Deutschland fahren. Es dürfte auch kein Problem geben, wenn Sie das Fahrzeug selbst in Tschechien fahren. Fragen Sie zur Sicherheit am besten noch einmal bei den Behörden vor Ort nach.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Herbert 26. Januar 2017, 18:36

    Wenn ich auf meinem in Deutschland zugelassenen und ordnungsgemäß angemeldeten amerikanischen Oldtimer vorne und hinten an den dafür vorgesehenen Stellen amerikanische Carplates von Ft. Lauderdale / Florida anbringe und die deutschen Kennzeichen zusätzlich irgendwo im Stoßstangenbereich, also sichtbar anbringe – ist das irgendwie verboten und kann das irgendwelche Folgen oder Konsequenzen haben?

    • bussgeld-info.de 30. Januar 2017, 11:56

      Hallo Herbert,

      dies ist in der Tat verboten. Sie dürfen lediglich die aktuell gültigen Kennzeichen anbringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Luks 10. Januar 2017, 13:30

    Mein Moped Kennzeichen war zu steil der Polizist meinte es ist kennzeichenmissbrauch bin noch in der Probezeit was für eine Strafe habe ich zu erwarten?

    • bussgeld-info.de 12. Januar 2017, 9:38

      Hallo Luks,

      gemäß § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (kurz: StVG) wird Kennzeichenmissbrauch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Toredo 5. Januar 2017, 15:11

    Unterscheidet sich die Strafe für das Fahren mit ungültigen oder gestohlenen Kennzeichen von der für das Fahren ohne Kennzeichen?

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2017, 10:37

      Hallo Toredo,

      generell gilt der Tatbestand „Ohne amtlich vorgeschriebenes Kennzeichen gefahren“, welcher ein 60-Euro-Bußgeld nach sich zieht. Stehlen Sie ein Kennzeichen, können Sie zusätzlich auch dafür belangt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Inge M. 4. Januar 2017, 10:33

    Hallo,

    darf man ein KFZ-Kennzeichen an die Stoßstange kleben?
    Darf man ein KFZ-Kennzeichen mit Klettverschluss an die Stoßstange befestigen?

    Lieben Gruß

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:31

      Hallo Inge,

      im Regelfall sollte dies kein Problem darstellen, wenn das Kennzeichen fest genug angebracht ist und auch hohen Geschwindigkeiten standhält.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jenny 1. Januar 2017, 23:49

    Schönen guten Abend,
    Darf ich kennzeichenschilder die auf mich reserviert sind jedoch ungestempelt, an einem angemeldetem Auto anbringen um zur Zulassungsstelle zu fahren?
    Mfg Jenny

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2017, 9:35

      Hallo Jenny,
      laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Fahrten mit einem ungestempelten Kennzeichen erlaubt, wenn diese im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere dem Anbringen einer Stempelplakette oder der Hauptuntersuchung. Allerdings darf diese Fahrt nur innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks bzw. eines angrenzenden Bezirks erfolgen und darf keine Umwege enthalten.

      Zudem müssen Sie dabei die Fahrzeugpapiere mit sich führen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss bestehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 30. Dezember 2016, 11:34

    Habe meinem Vater einen Traktor mit grüner Nummer abgekauft, den ich aber erst in drei Wochen auf mich ummelden werde (schwarze Nummer, anderer Landkreis). Darf ich das Fahrzeug bis dahin trotzdem öffentlich fahren?

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:25

      Hallo Martin,

      Sie dürfen erst zu nicht-landwirtschaftlichen Zwecken mit dem Traktor fahren, wenn er umgemeldet ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dustin 23. November 2016, 14:01

    Moin,

    Ich würde gerne wissen, darf das Kennzeichen innerhalb der Frontscheibe befestigt werden, sollte es so sein und nicht erlaubt, mit welcher Strafe/Ordnungswidrigkeit ist zu rechnen. Gibt es andere Möglichkeiten das Kennzeichen nicht am grill zu befestigen?

    Vielen Dank für ihre Antwort

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 11:03

      Hallo Dustin,

      in der Regel darf das Kennzeichen nicht von Glas o.Ä. abgedeckt werden, weil es beispielsweise beim Blitzen dann ggf. nicht mehr lesbar wäre. Wahrscheinlich würde Ihnen dafür ein Bußgeld drohen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nadine 22. November 2016, 23:42

    Hallo,
    Folgendes ist mir heute passiert. Beruflich überführe ich pkws.
    Heute eins mit rot Kennzeichen, das vordere habe ich in die Windschutzscheibe gelegt. Das wurde von der Polizei bemängelt. Dann hatte ich im Kofferraum autoteile für das Fahrzeug, ich dürfte als überführerin kein teilettransport machen. Desweiteren hätte ich das rote heft falsch ausgefüllt. Bisschen viel auf einmal. Er meinte nur ich solle auf eine Vorladung warten. Für was bitte soll ich noch was leugnen ?
    Bitte um rat.
    Danke

    • bussgeld-info.de 24. November 2016, 11:17

      Hallo Nadine,

      am besten lassen Sie sich in Ihrem Fall von einem Anwalt beraten. Dieser weiß, mit was Sie zu rechnen haben und wie Sie am besten vorgehen können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Nadine 24. November 2016, 23:24

        Hätte ich einen Anwalt, würde ich hier nicht so ratlos fragen.
        Danke trotzdem

        • bussgeld-info.de 28. November 2016, 11:55

          Hallo Nadine,

          wir dürfen leider keine Rechtsberatung in einem solchen Fall anbieten.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 17. November 2016, 0:15

    Hallo,
    bei den vielen Fragen und super Antworten wollte ich bin auch mal etwas fragen:
    Wie sieht es mit der Befestigung eines Kennzeichens mit Magneten aus. Die Höhe wird eingehalten und es wird nichts vorne auf der Kennzeichen geklebt. Natürlich wird auch nicht nur ein Magnet sondern mehrere verwendet um das Kennzeichen relativ fest mit dem PKW zu „verbinden“.
    Vielen Dank für die Antwort

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 9:29

      Hallo Max,

      im Regelfall sollte dies kein Problem darstellen, wenn das Kennzeichen fest genug angebracht ist und auch hohen Geschwindigkeiten standhält.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lars S. 16. November 2016, 13:17

    Hallo,
    ich habe bereits ein wenig recherchiert, bin allerdings nicht zu einer eindeutigen Antwort gekommen.
    Daher meine Frage braucht ein Motorrad einen mit E-Nummer zugelassenen Kennzeichenhalter, oder muss er nur bestimmte Richtlinien einhalten? (Rücklicht und Blinker haben selbstverständlich eine E-Nummer)
    Gruß

    • bussgeld-info.de 17. November 2016, 10:23

      Hallo Lars,

      in der Regel ist es so, dass die meisten Bauteile eine Kennzeichnung benötigen. Am besten fragen Sie noch einmal direkt beim TÜV nach, um auf Nummer sicher zu gehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jerome 8. November 2016, 12:34

    Guten Tag,

    ich würde gerne ein zusätzliches Fun-Plate im Design eines Kurzzeitkennzeichens(klare Unterschiede zum Original) unter mein amtliches Kennzeichen vorne montieren. Gibt es dort irgendwelche Konflikte, weshalb ich das nicht tun sollte?

    Gruß

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:45

      Hallo Jerome,

      da Kennzeichen eine sofort und eindeutig von Odnungs- und Polizeibeamten gelesen werden müssen, ist eine solche Regelung nicht zulässig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jerome 7. November 2016, 13:44

    Servus,

    Darf man vorne unter seinem amtlichen Kennzeichen ein Spaß-Kennzeichen (Optik eines Kurzzeitkennzeichen) mit seinem Namen montieren oder gerate ich da in irgendelche Schwierigkeiten ?

    Gruß

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 9:55

      Hallo Jerome,

      dies ist nicht erlaubt und könnte Ihnen ggf. als Kennzeichenmissbrauch im Sinne des § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ausgelegt werden. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ich 7. November 2016, 12:31

    Hallo, was kommt auf mich zu wenn die Kennzeichen eines anderen Autos an meinem Fahrzeug befestigt wurden. Das Fahrzeug wurde nicht bewegt es sollte bloß nicht ohne Kennzeichen auf einem öffentlichen Platz stehen da Wochenende war.

    Mfg

    • bussgeld-info.de 10. November 2016, 10:00

      Hallo Ich,

      ein derartiges Handeln könnte den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs im Sinne des § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) erfüllen. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Tugba 26. Oktober 2016, 14:23

    Hallo haben ein riesen problem.
    Mein Mann wollte das neue Auto umparken weil das auto keine kennzeichen hat. Die kfz Versicherung haben wir schon gemacht das Auto konnten wir noch nicht anmelden,da es noch auf dem Alten besitzer angemeldet ist und wir auf morgen warten müssen.Nun hat er die alten Kennzeichen mit abgekratzten marken dran gemacht und wollte 50 meter weiter parken und er wurde geblitzt. Auf 30. zone 35/kmh gefahren. Was erwartet auf uns zu? Können Sie mir bitte helfen.

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 8:55

      Hallo Tugba,
      nach Ihre Schilderungen kann Ihnen Kennzeichenmissbrauch bzw. Urkundenfälschung vorgeworfen werden. Dieses zieht ein Strafverfahren nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cihad 15. Oktober 2016, 21:37

    Hallo,

    Ich habe das blaue EU berreich überklebt und habe ein brief von der polizei bekommen zum vorpsrechung wegen urkundenfälschung was erwartet mich auf was muss ich mich einstelle.

    Vie grüße

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 9:37

      Hallo Cihad,

      Urkundenfälschung kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren hervorrufen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Vivian 13. Oktober 2016, 19:11

    Darf ich mit mein altes nummer schild zu meine autoversicherung und denn nach Zulassungsstelle fahren ??

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2016, 10:22

      Hallo Vivian,

      nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen Sie mit einem alten Nummernschild zur Versicherung und der Zulassungsstelle fahren, wenn Sie der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs diese Fahrt vorher mitgeteilt haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gjon 7. Oktober 2016, 14:00

    Was für ein Bußgeld kriege ich wenn ich einen Bullenwagen anpisse?
    #acab

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 10:20

      Hallo Gjon,

      eine solche Tat wird vermutlich als Beamtenbeleidigung aufgefasst und kann zu einem Bußgeld von mehreren 1000 Euro führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • marek 7. Oktober 2016, 12:59

    Hallo wie viel Zeit hat man bei einem Umzug um die Adresse vom dem Fahrzeug zu ändern?
    Was pasiert wenn mann das vergist?
    Und noch geblitz wurde…

    • bussgeld-info.de 10. Oktober 2016, 10:32

      Hallo marek,

      der Gesetzgeber fordert eine „unverzügliche“ Ummeldung. Oft wird hier ein Monat als Frist angesehen. Auch wenn Sie drei Monate dafür benötigen, sind die Behörden oft noch gnädig. Ansonsten erwartet Sie ein Verwarngeld von 15 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • mk5gt 3. Oktober 2016, 23:43

    Hallo, ich habe einen Strafzettel bekommen in Höhe von 60€ weil ich mein Kennzeichen vorne nicht dran hatte. Jedoch habe ich geparkt bzw. das Auto stand, ich war auch nicht vor Ort wo ich den Strafzettel bekommen habe. Ist diese Strafe zulässig? weil im Bußgeldkatalog steht, dass wenn man ohne Kennzeichen „gefahren“ ist, erst diese Strafe erfolgt.

    Gruß

    • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 9:13

      Hallo mk5gt,

      auch das Abstellen eines Fahrzeugs im öffentlichen Raum ist nicht zulässig, wenn die Anmeldung durch ein Kennzeichen nicht erkennbar ist. Das Fahrzeug nicht am „ruhenden Verkehr“ teil.
      Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können Sie sich für die weitere Vorgehensweise an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maik 26. September 2016, 11:36

    Hallo,

    als Spaß gedacht habe ich zwei Aufkleber an das Nummernschild von einem Freund geklebt (Zahlen leicht verdeckt) und ihn am nächsten Tag darauf aufmerksam gemacht. Zu allem Überfluss wurde er aber geblitzt.
    Was für Strafen kommen da jetzt auf uns zu?

    MfG

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 9:01

      Hallo Maik,

      wenn ein amtliches Kennzeichen mit Abdeckungen versehen wird, kann ein Bußgeld in Höhe von 65 Euro verhängt werden. Ob dies bereits bei leichten Verdecken der Ziffern der Fall ist, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • alpay 24. September 2016, 16:14

    hallo ein kumple hat die linke seite mit schwarzen folie beklebt auf die folie ist schwarz hat einen grosen D oben anstatt eu zeichen ist einen mercedes zeichen es kam zu gericht und verfahren wurde eingestellt es ist nur das grose D wichtig ist und das auch da drauf war jetzt meine frage ist das erlaubt ja er fährt damit er hat ne bescheininugung wenn die polizei ihn anhält legt er es vor und darf weiter fahren

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:58

      Hallo Alpay,

      Ihr Freund soll bei der Polizei oder beim TÜV nachfragen, ob die Folie am Fahrzeug erlaubt ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Carsten 24. September 2016, 8:41

    Ich habe ein Motorrad das seit 18 Jahren in meiner Garage steht, nebst damaligem Kennzeichen. Die Maschine war über den gesamten Zeitraum angemeldet und versichert, ist aber im öffentlichen Raum aufgrund fehlender HU natürlich NICHT bewegt worden.
    Wenn ich das Motorrad nun wieder in Betrieb nehmen und im öffentlichen Bereich bewegen möchte, sind dann zwingend EU Kennzeichen nötig oder werden meine alten Kennzeichen ganz normal plakettiert ?
    Das hat ja beinahe etwas „historisches“, da das Motorrad annähernd 26 Jahre alt ist.

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 26. September 2016, 10:48

      Hallo Carsten,

      in der Regel müssten auch Ihre alten Kennzeichen neu plakettiert werden. Fragen Sie jedoch noch einmal bei der Zulassungsstelle nach.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Adrian D. 13. September 2016, 15:42

    Guten Tag ich habe da mal eine Frage und zwar geht es um mein amerikanisches Fahrzeug welche Strafe kann es geben wenn ich das vordere Nummernschild durch ein kleineres tausche weil ein anderes nicht passt und ich das Siegel vom alten Kennzeichen er setzte Punkt mit freundlichen Grüßen Adrian

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 10:47

      Hallo Adrian,

      Sie müssen die Kennzeichen von der Kfz-Zulassungsstelle genehmigen und mit einem Siegel versehen lassen. Selber dürfen Sie das Siegel nicht umsetzen. Ansonsten fahren Sie ohne amtlich zugelassenes Kennzeichen, was ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen kann.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • ramazzotti 27. August 2016, 14:59

    Hallo liebes Team,
    meine Frage:
    Wenn ein Fahrzeug im Jahre 2013 Ausgeführkennzeichen bekam,
    eigentlich ausgeführt werden sollte,
    der Käufer abgesprungen ist,
    das Auto in Deutschland nur in der Garage stand,
    und nun zugelassen werden soll…
    …gibt es da irgendwelche Hindernisse?
    Danke vorab

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 11:52

      Hallo,

      um das Fahrzeug anzumelden, müssen Sie eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) nachweisen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maks 16. August 2016, 16:29

    Guten Tag,
    ich habe eine neues Fahrzeug gekauft, und bei meiner Zulassungsstelle keine Überführungskennzeichen besorgen können. (es war überfüllt, und ich habe keine Wartenummer bekommen). Stattdessen habe ich, alte, abgemeldete Kennzeichen, die ich noch in der Garage hatte, benutzt um den Wagen wenigstens nachhause u bekommen und wurde von der Polizei damit angehalten. Es folgt eine Strafanzeige. Ich habe sonst keine weiteren Verkehrsvergehen bislang gehabt. Was kann bestenfalls und was schlimmstenfalls auf mich zukommen?
    Gruß, Maks

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 9:19

      Hallo Maks,
      in Ihrem Fall kann neben einem Kennzeichenmissbrauch auch noch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegen. Für den Kennzeichenmissbrauch können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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