Bußgeldkatalog: Drogen am Steuer

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 18. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Drogen 2024, der die Bußgelder bei Drogen am Steuer definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal500 €21 Monat1 M
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal1.000 €23 Monate3 M
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ab dem dritten Mal1.500 €23 Monate3 M
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss3Entzieh­ung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe

Spezielles zum Thema Drogen am Steuer

Strafen für Drogenkonsum im Straßenverkehr


Drogen am Steuer werden hart bestraft
Drogen am Steuer werden hart bestraft

Neben dem Alkoholgenuss gibt es noch den unerlaubten Konsum von Drogen wie Cannabis vor dem Fahrtantritt, welcher zu einer Minimierung der Fahrtüchtigkeit führt. Im schlimmsten Fall können Sie sogar Ihren Führerschein für mehrere Monate verlieren.

Für die unterschiedlichen berauschenden Mittel gibt es verschiedene Grenzwerte. Wird bei dem Fahrer trotz Drogen am Steuer keine Fahruntüchtigkeit festgestellt, liegt zwar keine Straftat vor, jedoch gilt laut dem Straßenverkehrsgesetz generell das Fahren unter dem Einfluss von „berauschenden Mitteln“ wie Cannabis als ordnungswidrig.

Im Bußgeldkatalog wächst die Höhe des Bußgeldes proportional zu der Anzahl der Verstöße gegen das Verbot des Drogenkonsums:

Wird man das erste Mal wegen Drogen im Straßenverkehr erwischt, drohen ein Bußgeld von 500 Euro, ein Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Außerdem kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verordnet werden.

Im Volksmund als „Idiotentest“ bezeichnet soll diese korrekt bezeichnete „Begutachtung der Fahreignung“ – wie der Name schon sagt – Auskunft darüber erteilen, ob der im berauschten Zustand gefahrene Verkehrsteilnehmer zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist.

Werden Sie ein zweites Mal mit Drogen am Steuer erwischt, drohen ein Bußgeld von mindestens 1000 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Beim dritten Mal erhöht sich das Bußgeld bereits auf 1500 Euro, es gibt 2 Punkte und das Fahrverbot erhöht sich ebenfalls auf drei Monate.

Sollte man sich also ertappen lassen, reißt dies ein empfindliches Loch in den Geldbeutel. Daher gilt es, vor Fahrantritt keine Drogen wie Cannabis zu konsumieren.

Wie der Missbrauch von Drogen hinter dem Steuer festgestellt wird

Hat man sich auffällig im Straßenverkehr, beispielsweise durch eine unsichere Fahrweise, verhalten und wird zu einer Verkehrskontrolle angehalten, hat man ein Problem. Das Durchführen eines Drogenschnelltestes, der die Konzentration des Stoffes im Schweiß oder im Speichel misst, ist eigentlich freiwillig. Allerdings kann bei einem Anfangsverdacht, wie zuvor genannt, beispielsweise bei einer unsicheren Fahrweise, ein Bluttest durch einen Richter angeordnet werden.

Nachweis­barkeit im UrinNachweis­barkeit im SpeichelNachweis­barkeit im Blut
Kokain
1 Stunde bis 3 Tage1 Stunde bis 2 Tage6 Stunden
Speed
1 bis 3 Tage1 bis 3 Tagebis zu 6 Stunden
Ecstasy
2 Stunden bis 3 Tage1 Stunde bis 3 Tage8 bis 24 Stunden
Heroin
2 Stunden bis 3 Tage1 Stunde bis 2 Tage12 bis 24 Stunden
Crystal Meth
2 Stunden bis 4 Tage1 Stunde bis 3 Tagebis zu 6 Stunden
THC (Cannabis)
2 Tage bis 12 Wochen (Dauer hängt vom Konsum ab - einmalig / regelmäßig)1 bis 14 Stunden12 Stunden bis zu 4 Wochen (Dauer hängt vom Konsum ab - einmalig / regelmäßig)

Drogenkonsum in der Probezeit

Jugendliche sind größtenteils besonders experimentierfreudig, was Drogen betrifft. Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass das Fahren unter Einfluss von Drogen zu den A-Verstößen der Delikte in der Probezeit gehört.

Bei einem A-Verstoß handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung. Wird ein solcher erstmalig begangen, verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und ein Aufbauseminar, welches zwischen 250 Euro und 400 Euro kostet, wird angeordnet.

Wenn der Fahranfänger in dieser nun vierjährigen Probezeit wieder gegen das Verbot von Drogen im Straßenverkehr verstößt oder einen anderen A-Verstoß begeht, wird eine verkehrspsychologische Beratung auf freiwilliger Basis empfohlen. Dies geschieht auch, wenn der Fahrer zwei weitere B-Verstöße begeht.

Begeht man nach zwei A-Verstößen noch ein gleichwertiges Delikt, verliert man seinen Führerschein für mindestens drei Monate.

Eine Besonderheit bezüglich des Aufbauseminars liegt im Falle von Drogenkonsum am Steuer in der Probezeit vor. Denn bei Alkohol- oder Drogen am Steuer wird ein spezielles Aufbauseminar angeordnet. Dieses wird nicht von einem normalen Fahrschullehrer geleitet, sondern von einem speziell dafür zugelassenen Psychologen.

Medikamente und deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit

Medikamente im Straßenverkehr können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Medikamente im Straßenverkehr können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Nicht nur allgemein bekannte Drogen wie Cannabis, Ecstasy und Heroin haben Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Auch im eigenen Medikamentenschrank kann der Verursacher für den nächsten Bußgeldbescheid liegen. Denn viele Arzneien haben auch Auswirkungen auf den Körper, die die Leistungsfähigkeit und das Reaktionsvermögen beeinflussen.

Einerseits müssen behandelnde Ärzte den Patienten über mögliche Nebenwirkungen des verschriebenen Medikaments aufklären, andererseits ist jeder Fahrzeugführer selbst für seine Fahrtüchtigkeit zuständig und muss diese gewährleisten. Deshalb sollte man in der Regel Medikamente und Alkohol nicht gleichzeitig konsumieren. Mehr Infos zu den Auswirkungen von Drogen auf die Fahrtüchtigkeit, erhalten Sie in diesem Video:

Video: Wann ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.
In diesem Video erfahren Sie, wodurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden kann.

Auch wenn die Einnahme von Medikamenten hinter dem Steuer in der StVO nicht wirklich verboten ist, kann dies zu großen Problemen führen. Hat man einen Unfall verursacht und es werden mittels Analysen Rückstände von Medikamenten im Blut gefunden, drohen gravierende Strafen. Diese können aus einem Bußgeld bestehen oder den Führerschein kosten. Allerdings kann dieser Unfall möglicherweise auch zu einer Freiheitsstrafe avancieren, wenn es dabei zu Toten kam.

Es gilt also, Medikamente nicht einfach kopflos einzunehmen, ohne mögliche Nebenwirkungen oder eine Fahruntüchtigkeit einzuplanen, sondern mit seinen Arzt oder Apotheker darüber zu reden.

FAQ – Drogen im Straßenverkehr

Welche Strafe gibt es für Drogen am Steuer?

Bei Drogen am Steuer reichen die Bußgelder von 500 bis 1500 Euro (ohne Gefährdung des Verkehrs). Bei einer Straßenverkehrsgefährdung wird die Strafe vor Gericht verhandelt und individuell entschieden. In diesem Fall wird auch der Führerschein entzogen und häufig eine MPU angeordnet.

Wie lange dauert die MPU wegen Drogen?

Eine MPU dauert ca. 2,5 Stunden. Die Vorbereitung auf MPU wegen Drogen dauert häufig 6 Monate bis 1 Jahr (länger auch möglich). Die Dauer ist abhängig vom geforderten Abstinenznachweis oder bei schweren Fällen dem Entzug.

Ist Drogenkonsum strafbar?

Der Konsum selbst ist nicht strafbar. ABER: Der Besitz und die Herstellung ist strafbar. Finden Polizisten Drogen (z. B. in der Hosentasche oder im Auto) kann der Führerschein entzogen werden.

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Über den Autor

Autor
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 510 comments… Kommentar einfügen }
  • Bobo 5. Juni 2016, 20:38

    Hallo,

    Wurde am 25.02.2016 angehalten und mir wurde eine blutprobe abgenommen.

    Darauf hin habe ich ein Schreiben der Bußgeldstelle bekommen ca.800 € Strafe 1 Monat Fahrverbot.

    Nach dem mMobat Fahrverbot habe ich den Führerschein wied3r bekommen und zweit tage nachdem ich den Führerschein wieder bekommen habe, kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft indem stand das das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wurde.

    Meine Frage ist jetzt folgende: werde ich noch eine MPU machen müssen oder ist das Thema gegessen und ich kann jetzt ganz entspannt weiter fahren ohne geld für eine mpu zu sparen ?

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 8:20

      Hallo Bobo,

      wenn das Verfahren gegen Sie eingestellt wurde und Sie keine weiteren Angaben zu einer MPU erhalten haben, sollte es in der Regel auch keine Anordnung geben. Fragen Sie allerdings noch einmal in der zuständigen Führerscheinstelle nach, ob eine MPU-Anordnung folgen könnte, da dies auch immer im Ermessen der Behörde liegt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dustin 3. Juni 2016, 12:23

    Wurde von der Polizei angehalten allgemeine Verkehrskontrolle und hatte amphetamin konsumiert der Urin test war positiv müsste danach zur wache. 5 Tage später hielten sie mich wieder an in der nähe wo ich wohne war wieder positiv. Paar Monate später bekam ich Post das es eingestellt wurde da das 2. Mal wo ich angehalten würde negativ im Blut war. Habe dann Post vom Straßenverkehrsamt bekommen sollte mein führerschein abgeben und 1 jahr Abstinenz sein. Ne Woche später bekam ich Post von der Stadt 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte und 500€ . Was muss ich jetzt machen bin ratlos

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:51

      Hallo Dustin,

      am besten kontaktieren Sie in diesem Fall die für Sie zuständige Behörde. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Bußgeldbescheid. Dort können Ihre Fragen am besten beantwortet werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alex 31. Mai 2016, 18:09

    Hallo,
    ich habe ein Problem denn wir haben zu 4. 2 joints geraucht. das war um 23 uhr und danach bin ich heim, jedoch hatte ich meinen Roller bei meinem Kumpel stehen gelassen (weil ich ja Drogen konsumiert habe). Am nächsten tag, es war gegen 11, habe ich den Roller abgeholt. Danach hat mich die Polizei überführt und ich musste einen Bluttest machen. Dies war mein erster Verstoß und deshalb würde ich gerne wissen:
    1. Wann kommt der Brief
    2. Was kommt auf mich zu, denn ich bin noch in der Probezeit
    3. Ich habe 3 Wochen bevor ich die 2 Joints geraucht habe das letzte mal cannabis konsumiert. Werde ich jetzt als Dauerkiffer eingestuft?

    MfG
    Alexander

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 9:45

      Hallo Alexander,

      Drogenkonsum im Straßenverkehr gilt als A-Verstoß in der Probezeit. Damit droht Ihnen eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre & die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar sowie die Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger. Zudem gilt beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bis Sie den Bescheid per Post bekommen, kann es einige Wochen dauern. Diesem können Sie auch die genauen Strafen entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Aki 30. Mai 2016, 3:58

    Hallo habe ein paar Probleme gehabt .
    Hab auf dem Seiten streifen der Autobahn ca. 1 Gramm gezogen und hatte im Anschluss ca. 0,2 dabei und bin danach eingeschlafen sprich hab das Auto nicht mehr bewegt danach als ich wieder aufgewacht bin stand die Polizei da und hat mir den Führerschein entzogen und ein rtw gerufen frage was droht mir bitte um schnelle Antwort bin erstemal mit Drogen aufgefallen und hab mein Führerschein seit 10 jahren

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:30

      Hallo Aki,

      was genau bei Drogenfund und -konsum auf Sie zukommt, liegt immer auch im Ermessen der Behörde. Auch dann, wenn Sie Ihr Auto nicht bewegt haben, ist der Entzug des Führerscheins und eine Anordnung einer MPU durchaus möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dave 27. Mai 2016, 15:03

    Hallo, ich habe heute mein Bußgeldbscheid bekommen 1000 Euro Strafe 3 Monate Fahrverbot.
    Nun weiss ich nicht ob eine MPU ansteht, wer ist verantwortlich für die MPU Anordnung und wie erfahre ich ob ich eine MPU machen muss?
    Oder, wie bekommt man sein Führerschein wieder, was sind die Bedingungen und wie verhalte ich mich richtig.
    Muss ich ein Neuantrag machen, oder bekomme ich ihn so wieder.
    Danke

    • bussgeld-info.de 30. Mai 2016, 9:51

      Hallo Dave,

      die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen führt in der Regel zum Entzug der Fahrerlaubnis. Den Führerschein erlangen Betroffene dann erst nach einer erfolgreich bestandenen MPU zurück. Die Fahrerlaubnisbehörde spricht jedem, der mit Drogen auffällig geworden ist, zunächst die Eignung zum Führen von Fahrzeugen zunächst ab. Grund dafür ist, dass die Führerscheinstellen davon ausgehen, dass Führerscheinbesitzer ihren Drogenkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr voneinander trennen können und daher zum Führen von Kfz ungeeignet sind. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bussgeld-info.de/mpu/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Thorsten 24. Mai 2016, 18:27

    Hey,
    also ich war zusammen mit einem Kumpel in der Disko. Sind mit Auto an anderen Auto hängen geblieben. 2 Zeugen haben dies gesehen und behauptet, dass ich gefahren bin was überhaupt nicht stimmt. Naja Ende vom Lied war, dass wir beide mit auf die Dienststelle zur Blutabnahme mussten. Der Bluttest ist jetzt schon 4 einhalb Wochen her und wird warscheinlich positiv auf Mdma und Thc ausfallen. Hab seitdem auch nichts mehr konsumiert. Kumpel hat dann auch gestanden, dass er gefahren ist usw. So jetzt zu meinen Fragen muss ich meinen Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben oder holt die Polizei den ab? Macht es einen Unterschied da ich noch in der Probezeit bin? Habt ihr so ca. einen Richtwert wie lange es dauert von Blutabnahme bishin zum Führerscheinentzug? An den 1 Jahr Screening kann ich sicher nicht vorbeikommen oder da Mdma zu den harten Drogen zählt und da alleine der Konsum reicht auch wenn man nicht am Straßenverkehr teilnimmt? Wie läuft das ab ich brauche erst den 1. Jahr Abstinenznachweis und dann melde ich mich zur Mpu?

    Komme aus Bayern -.-

    Sorry für die vielen Fragen.

    Viele Grüße

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 10:35

      Hallo Thorsten,

      für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein striktes Alkohol- und Drogenverbot. Mutmaßungen sind hier sicher nicht hilfreich. Warten Sie Ihren Bußgeldbescheid ab und nehmen sich unter Umständen einen Anwalt. Bei Verstöße gegen das Drogengesetz ist dies immer ratsam. Dieser kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Herbert 17. Mai 2016, 15:37

    Hallo erstmal. So ich hatte am 5.6.14 ein Unfall bin in Graben gerutscht mit Auto Polizei kam und Blutentnahme und da kam raus 0.4 ng/ml würde jetzt im Februar 2016 angehalten allgemein kontrolle kein Unfall verursacht oder gefährdet und hab Brief bekommen mit 3.4 ng/ml wird der Führerschein jetzt komplett entzogen oder nur 500 Euro Punkt und 1 Monat Fahrverbot? Und eventuell MPU?

    • bussgeld-info.de 19. Mai 2016, 9:19

      Hallo Herbert,
      bei Drogenverstößen findet eine Staffelung der Strafen statt: Beim 1. Verstoß 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot; beim 2. Verstoß 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot; beim 3. Verstoß 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Ob eine Teilnahme bei der MPU notwendig ist, entscheidet die Führerscheinstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Costa 17. Mai 2016, 10:29

    Hallo nochmal, ich habe von meinen Kumpel mitbekommen, er übrigens auch Methadon Patienten, das er öfters mal von der Örtlichen Polizei angehalten worden ist, und obwohl es bei Ihm bekannt ist das er substituiert mit Methadon wird, das die Polizei nie was dagegen unternommen hat. Deswegen habe ich zweifel !

    Grüße aus Stuttgart

    • bussgeld-info.de 19. Mai 2016, 8:45

      Hallo Costa,
      zu den Entscheidungen der Polizei können wir keine Einschätzung geben.
      Für eine Einschätzung der Rechtslage steht es Ihnen frei, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Costa 17. Mai 2016, 0:54

    Hallo, habe eine Frage und zwar bin ich vor ca, 3 Monate von der Polizei angehalten worden weil ich nicht angeschnallt war. Habe eine Strafe von 30 € Zahlen müssen. Da ich seit einiger Zeit substituiert bin (Methadon) und der Vorfall in der nähe von meiner Behandelter Arzt Praxis statt fand, antwortete ich auf die Frage der Polizei ehrlich und sagte Ihnen das ich Methadon substituierter bin, und die wollten von mir nichts mehr wissen.. Nun 3 Monate später habe ich eine Anhörung vor Anordnung einer fachärztlichen Begutachtung zwecks meiner Kraftfahreignung von der Füherschein stelle bekommen.
    Ich soll Stellungsnahme bzw. Nachweise meines behandelten Arztes abgeben, ob und warum ich derzeit in einen Substitutionsprogramm mich befinde?
    Sollte ich bis zum 30.05.16 nicht Stellung nehmen oder die genannten unterlagen nicht der Behörde zuschicken,
    wird die Führerscheinstelle weitere belassungsrechtliche Maßnahmen anordnen müßen d.h. Anordnung einer fachärztlicher Begutachtung. Bin noch nie im Straßenverkehr mit Drogeneinfluss aufgefallen.
    Ich bitte Sie um Ihre Meinung!

    Danke im voraus .

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 8:23

      Hallo Costa,

      falls Sie nicht sicher sind, ob die Maßnahmen gegen Sie rechtens sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kim 15. Mai 2016, 0:15

    Stimmt es das verkehrs Ordnungswidrigkeiten nach 3 Monaten verjähren? Wenn der wegen dem thc in seinem Blut nur eine Ordnungswidrigkeit begangen hat da er nicht bekifft war. Heißt es dann wenn der Bußgeldbescheid bis dahin nicht gekommen ist dann ist es verjährt ?

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 8:41

      Hallo Kim,

      es gibt verschiedene Geschehnisse, die die Verjährung des Bußgeldbescheides verlängern können, wie beispielsweise der Erhalt des Anhörungsbogens. Ob Ihr Bußgeldbescheid bereits verjährt ist, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Im Zweifelsfall können Sie Akteneinsicht beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mike 12. Mai 2016, 13:54

    Hallo.
    Vor ~10 Jahren hat mich die Zivilpolizei angehalten und 2 Päckchen mit Heroin sichergestellt. Ich hab keine Uk abgegeben und auch wurde mein Blut nicht untersucht. Der Bekannte meiner Schwiegermutter ist Polizist und dieser kam dann persönlich vorbei und hat sich meinen Fs abgeholt. Ob das Ganze Rechtens war, weiß ich bis heute nicht aber da ich nicht unbedingt auf einen Fs angewiesen bin, hab ich mich da nie weiter drum gekümmert.
    Was jetzt? Wie kann ich meinen Fs wiederbekommen?

    Vielen Dank,
    Mike

    • bussgeld-info.de 17. Mai 2016, 9:11

      Hallo Mike,

      in der Regel wird bei einem Führerscheinentzug eine Sperrfrist erteilt, innerhalb derer kein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden kann. Erkundigen Sie sich am besten bei der für Sie zuständigen Stelle nach der Frist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kim 11. Mai 2016, 19:52

    Hallo. Mein Freund wurde vor 5 Wochen von der Polizei kontrolliert weil der TÜV Abgelaufen war. Darauf hin haben sie einen Urin Test gemacht der positiv war und darauf folgte ein bluttest. Der Amtsarzt hat bestätigt das er in diesem Moment nicht berauscht war. Jetzt meine Frage, was droht meinem Freund ? Er ist noch in der Probezeit und die wurde auch schon verlängert da er über rot gefahren ist. Sprich er musste schonmal ein aufbauseminar.

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 8:57

      Hallo Kim,

      für Alkohol und Drogen im Straßenverkehr drohen harte Strafen in Deutschland. Schließlich darf man hinter dem Steuer in der Probezeit gar keinen Alkohol getrunken haben. Trunkenheit oder Drogenkonsum im Verkehr zählt als A-Verstoß in der Probezeit. In Ihrem Fall ist es ein A-Verstoß in der Probezeitverlängerung. Hierbei müssen Sie mit einer Verwarnung & einer Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung sowie einer Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. War dies der erste Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr sollte Ihr Freund außerdem mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Warten Sie am besten zunächst Ihren Bußgeldbescheid ab und wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen Hilfestellung geben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • eeegal 1. Mai 2016, 22:17

    Hallo,

    Ich wurde gestern von Polizei erwischt. Ich hatte 0,15g Kokain dabei. Das war das erste mal dass ich irgendwas mit Polizei was zu tun hatte. Weisst jemand von euch was ich wegen das kriege ? Ich waere sehr dankbar fur Antworten.

    VG

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2016, 9:22

      Hallo,

      welche Strafe Sie erhalten, lässt sich pauschal nicht sagen. Das ist immer auch eine Einzelfallentscheidung. Wenden Sie sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • eeegal 2. Mai 2016, 10:52

        Vielleicht kennen Sie irgendwelche straf möglichkeiten ?

        VG

        • bussgeld-info.de 9. Mai 2016, 8:26

          Hallo,

          welche Strafe Sie erhalten, ist immer auch eine Einzelfallentscheidung. Wenden Sie sich mit Ihrem Problem am besten an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Oliver 30. April 2016, 20:55

    Ich bin vor kurzen mit den Auto gefahren wo ich drauf war . (Ecstasy) Dan hab ich ein Unfall gebaut weil ich eine Laterne und ein Baum mit genommen habe.Mir ist nix passiert außer das Auto ist Schrott. Ich war in der Probezeit. Vorher bin ich noch nie aufgefallen wegen nix. Das Problem parr Tage vorher hab ich noch gekifft. Bekomme ich mein Führerschein jemals wieder ?

    • bussgeld-info.de 2. Mai 2016, 9:28

      Hallo Oliver,

      bei Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss wird Ihnen in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Zudem kann eine Freiheits- oder Geldstrafe auf Sie zukommen. Das ist allerdings immer eine Einzelfallentschidung und liegt auch im Ermessen der Behörde. Entsprechend kann pauschal nicht gesagt werden, welche Sperrfrist für Sie angesetzt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Oliver 3. Mai 2016, 22:05

        Also bekomme ich nie mehr mein Führerschein ? Oder muss ich den neu machen ? Aber war doch das erste Mal ?

        • bussgeld-info.de 6. Mai 2016, 9:42

          Hallo Oliver,

          beim Führerscheinentzug verlieren Sie die Berechtigung Fahrzeuge führen zu dürfen. Es gilt zumeist eine Sperrfirst von 6 Monaten. 3 Monate vor Ablauf der Frist können Sie eine neue Fahrberechtigung beantragen. Üblicherweise ist die Wiedererteilung allerdings an bestimmte Bedingungen wie eine MPU oder eine Nachschulung geknüpft. Diese Voraussetzungen teilt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde mit.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Otto 27. April 2016, 7:51

    Hallo Zusammen,

    Ich wurde vor 2 Monaten angehalten nach der Arbeit Inerhalb der Probezeit Post kam jetzt 1 woche vor ende meiner Probezeit. Die erlaubniss wurde vom Polizisten erteilt ( Das dürfen die doch gesetzlich nicht) da sie wohl kein richter kontaktieren konnten. Ist das überhaupt zulässig?
    und wird die strafe jetzt auf Innerhalb der probezeit hinauslaufen oder außerhalb der probezeit?

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 9:16

      Hallo Otto,

      in der Regel gilt der Tatzeitpunkt. Es ist uns nicht ganz klar, was Sie mit ‚Erlaubnis‘ meinen. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Strafe an die zuständieg Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Otto 28. April 2016, 22:17

        Mit erlaubnis meinte ich den richterlichen beschluss

  • Vanessa 26. April 2016, 19:44

    Hallo bin vor zwei Tagen von der Polizei kontrolliert worden. Es wurde auch ein bluttest gemacht, von dem ich mir sicher bin das er positiv auf THC ist. Ich habe mir bis jetzt nie was zu schulden kommen lassen nicht mal einen Strafzettel. Was erwartet mich?? Muss ich eine MPU machen??

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 8:54

      Hallo Vanessa,

      wenn Sie zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt wurden, werden gegen Sie in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und eine einmonatiges Fahrverbot verhängt. Ein Führerscheinentzug und eine damit zusammenhängende MPU ist nicht die Regel, wenn Sie keine Fahrauffälligkeiten gezeigt haben und nicht regelmäßig Drogen nehmen. Das liegt jedoch auch im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 22. April 2016, 15:03

    Hi zusammen,

    Im Dezember wurde ich während einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu einem Drogenschnelltest aufgefordert. Nachdem ich diesen verweigert habe, wurde mir gesagt, dass ich in der Zwischenzeit ein Richter kontaktiert wurde, der den Polizisten die Erlaubnis erteilt hat, mich zwecks Untersuchung auf Drogenkonsum mit in die Polizeiwache zu nehmen.

    Aufgrunddessen habe ich mich dann vor Ort bereit erklärt, eine Urinprobe abzugeben. Leider habe ich ca. 19Std vorher THC konsumiert, so dass noch THC in meinem Blut vorhanden war. Der Urin-Test war positiv, so dass mich die Polizisiten zwecks Blutuntersuchung mit auf die Wache genommen haben.

    Während der ganzen Prozedure, in dem ich mich geweigert hatte eine Urinprobe abzugeben,hatte ich das Gefühl, dass die Polizisten das Einverständnis des Richters wohlmöglich nur erfunden haben. Leider wurde dann bei mir ThC festgestellt.

    Nun, 4 Monate später, kam der Bußgeldbescheid. Geldbuße i.H. von 781€ inkl. Gebühren sowie 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

    Meine Frage lautet nun, ob ich noch weitere Konsequenzen durch die Führerscheinstelle zu befürchten habe oder ob es bei der Strafe durch die Bussgeldstelle bleibt.

    Sollte die Führerscheinstelle sich der Sache doch annehmen, würde mich interessieren, was mir meine Ausgangsposition verbessern könnte. Ich bin vorher noch nie mit Alkohol oder Drogen im Strassenverkehr aufgefallen. Seit dem Tag habe ich auch kein THC mehr konsumiert. Ich würde mich direkt bereit erklären, dies durch eine Blutuntersuchung zu beweisen. Aufgrund meinem neuen Job, bin ich auch auf mein Auto angewiesen.

    Meine Sorge ist jetzt, dass mir für 1 Jahr der Führerschein entzogen wird und ich in die MPU machen muss.

    Hat jemand von euch Erfahrungen mit sowas bzw. hat hilfreiche Tipps, wie ich mich am besten jetzt verhalten soll. Macht es Sinn einen Verkehrsanwalt zu konsultieren?

    Ich wohne in NRW, falls das von Bedeutung ist. Ich danke euch im Voraus für eure Unterstüzung.

    Viele Grüße

    Andy

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:23

      Hallo Andreas,

      es kann noch eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) verordnet werden. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Samra 21. April 2016, 22:17

    Hallo Bussgeld-Info Team,
    Ich bin zurzeit noch in der Probezeit und ich hab vor kurzem morgens ein joint geraucht und abends hat die Polizei mich angehalten (war mit Roller unterwegs) dann haben die Urin Test gemacht war positiv und Blut haben die auch abgenommen was kommt jetzt auf mich zu ?

    • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:44

      Hallo Samra,

      ein Drogenverstoß in der Probezeit zieht die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nach sich. Voraussichtlich erwartet Sie zudem ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro, ein Punkt in Flensburg sowie eine Probezeitverlängerung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hendrixxxx 18. April 2016, 6:58

    Wurde gestern aufgehalten unter drogeneinfluss und 0,8 Promille umd besitz von 8 gramm Marihuana bluttest erfolgte 20 minuten später im kh ich selbst bin 19 aber nichtmehr in der probezeit da ich mit 16 den a1 erworben habe .. bin ketze denke mal megast zugeschissen .

  • Mark R. 16. April 2016, 13:51

    Hallo, ich hätte mal eine Frage. Ich wurde vor ca. 2 Wochen von der Polizei angehalten. Es wurde ein bluttest gemacht der positiv auf thc war da ich mir am Vortag einen Joint geraucht habe. Das Auto gehört nicht mir sondern ist auf meine Freundin zugelassen. Jetzt meine Frage: erhält meine Freundin auch Post über diesen Vorfall? Es liegt ja kein überschreiten der Höchstgeschwindigkeit oder sonstiges vor sondern nur eine Ordnungswidrigkeit meinerseits. Danke schonmal im Voraus.

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:03

      Hallo Mark,

      normalerweise müsste der Halter nicht benachrichtigt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marvin 15. April 2016, 12:50

    Hallo ich wurde am 7.04.16 bei einer Algemeinverkehrskontrolle angehalten und auf thc sowie ectasy positiv geteset, hatte keine Ausfall Erscheinungen oder sonstige Auffälligkeiten meine Frage nun was wenn die Blutwerte für thc über den Grenzwert liegen muss ich dann trotzdem bei dem ersten Vergehen „nur“ mit einem Bußgeld und Fahrverbot rechnen oder mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bin aus der Probezeit raus und sonst nie auffällig gewesen. Mit freundlichen Grüßen mar

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 10:00

      Hallo Marvin,

      beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Außerdem wird eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) verordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Marvin 18. April 2016, 19:03

        Erstmal vielen Dank für die Rückantwort!

        Okay das heißt also mit dem Entzug der Fahrerlaubnis muss ich also eher weniger rechnen ? So wie ich im Internet gelesen habe müsst ich dann wahrscheinlich in der (mpu) alle paar Wochen ein Drogentest machen um zu beweisen das ich für den Straßenverkehr geeignet bin und keine Drogen mehr nehme ?
        Mit freundlichen Grüßen ,
        Mar

        • bussgeld-info.de 21. April 2016, 9:41

          Hallo Marvin,

          der Führerschein wird in der Regel bis zum erfolgreichen Abschluss der MPU eingezogen. Der Drogentest erfolgt regelmäßig über einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu einem Jahr.

          Ihr Bussgeld-Info Team

          • Marvin 22. April 2016, 18:28

            Das versteh ich nicht ganz ich dachte ich muss mit einem Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen ?
            Mit freundlichen Grüßen

          • bussgeld-info.de 25. April 2016, 9:12

            Hallo Marvin,

            das Fahrverbot kann in diesem Fall – wie bereits erwähnt – verlängert werden und der Führerschein bis zum erfolgreichen Abschluss der MPU eingezogen werden.

            Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cleaner 14. April 2016, 23:33

    Hallo Undzwar würde ich an 7.3.16 bei einer Algemein Verkehrskontrolle angehalten Urin Test ergab thc und ectasy anschließend blitzest bin aus der Probezeit raus und der Polizist meinte ich hatte keine Ausfallerscheinungen. Nun meine Frage was ist wenn die Grenzwerte für thc überschritten wurden da ich regelmässig Cannabis konsumiert habe. Wird mir der Führerschein dann entzogen oder bekomm ich ein Monat Fahrverbot? Mit freundlichen Grüßen Mar

    • bussgeld-info.de 18. April 2016, 9:32

      Hallo Cleaner,

      ein Verstoß gegen das Drogengesetz beim ersten Mal wird in der Regel mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ghost 11. April 2016, 18:37

    Hallo Bußgeld-Info-Team!
    ich wurde vor 2 Jahren in meinem Auto beim Joint rauchen (nicht während der Fahrt) von Freund und Helfer erwischt. Darauf hin hatte ich wie im Bußgeldkatalog angegeben 1monat Fahrverbot und 500Euro Geldbuße. Nach diesem Bescheid kam ca. 2wochen später Post mit einem Drogenscreening was ich innerhalb von 8 Werktagen abgeben musste. Dieses war negativ dann und ich bekam wirklich nach diesem Monat meinen Führerschein wieder ! (Ohne MPU)

    Nach 2jahren jetzt habe ich einen Auffahrunfall gemacht worauf die Freund und Helfer (aufgrund meiner Vorstrafe) sofort einen Drogentest machen wollten. Den Urin Schnelltest war positiv und auf das Blutergebnis warte ich noch ( was aber auch positiv ausfallen wird, da ich täglich einen bis 2 joints rauche damit ich besser und schneller einschlafen kann weil ich im 4 Schicht System arbeite…)
    Meine Frage jetzt an euch, auf was kann ich mich gefasst machen ? Im Bußgeldkatalog steht ja 3 Monate Fahrverbot und 1000Euro Bußgeld. Damit wäre ich ja eigentlich recht zufrieden, denke aber das mehr auf mich zukommen wird .
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen .

    MfG
    Ghost

    • bussgeld-info.de 14. April 2016, 9:31

      Hallo ghost,

      es kann zusätzlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, da der Drogenkonsum als Unfallursache zu vermuten wäre. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer MPU ist es zudem möglich, dass die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden nicht übernimmt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexander 5. April 2016, 2:04

    Hallo
    Folgendes ich würde angehalten und zur Wache gebracht dort haben sie mir mein Blut abgenommen usw ….
    Ich will in einen Monat nach Brasilien auswandern und würde gerne wissen was passieren kann wenn ich einfach gehe ohne zu zahlen und bei der Polizei Bescheid zu sagen.
    Klingeln die bei meinen Eltern ?
    Werde ich am Flughafen Probleme beim ausreisen haben ?
    Oder was könnte noch passieren ?
    Danke Schonmal im Voraus .

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 9:37

      Hallo Alexander,

      ja, sie können durchaus Probleme bei der Ausreise haben. Auch wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Deutschland einreisen wollen, können Sie mit Konsequenzen rechnen. Lassen Sie sich daher ggf. von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alfio M. 4. April 2016, 22:32

    Ich würde gestern 4 Uhr morgens von der Polizei angehalten allgemeineverkerskontrolle. Ich musste ein Urintests machen weil meine Pupillen erweitert waren. Ich bekomme seit 2004 Methadon was ich auch mitgeteilt habe . Die Polizei sagte wenn es nur an Methadon liegt dürfte ich weiter fahren . Aber ich habe Ca 20h vorher Kokain genommen . Alle Tests die gemacht wurden waren alle positiv kam nicht berauschend rüber. Die Polizei sagt mir ich bekomm eine Geldstrafe von 500€ und 1monat Fahrverbot. Jetzt habe ich große Angst , dass ich mit einer härteren Strafe rechnen muss zB fahrerlaubnissentzug was eine Katastrophe wäre weil ich mein Führerschein für meine Arbeit brauche. Kann von mein betreuten Arzt nachweisen dass ich in all den Jahren immer saubere uk abgegeben habe außer an diesen Tag (Fluch) . Vergibt die Polizei die Strafe oder wird alles nochmals von einer anderen Behörde geprüft. Wie gesagt ich fahr 100% klar im Kopf. Ach ja und es war das erste mal dass ich wegen Drogen bei der Polizei aufgefallen bin und keine größeren verkersdelikte gehabt außer vielleicht 10km/h zu schnell sonst nichts

    • bussgeld-info.de 7. April 2016, 9:35

      Hallo Alfio,

      bei einem Verstoß gegen das Drogenverbot am Steuer können die Behörden zusätzlich auch eine MPU verlangen – verbunden mit regelmäßigen Drogenscreanings. Es handelt sich hierbei stets um Einzelfallentscheidungen. Lassen Sie sich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rhymez 1. April 2016, 16:12

    Ich wurde gestern angehalten da ich jemandem die Vorfahrt genommen habe, wurde positiv auf Cannabis getestet, also mit Urinprobe. Wie lange dauert es bis ich die Bluttestergebnisse habe? Ich habe in letzter Zeit öfter gekifft, den letzten Joint ca. 6 Stunden vor der Blutprobe.
    Und was passiert nach dem Monat Fahrverbot und dem Aufbauseminar? Werde ich im Mai bereits wieder Auto fahren dürfen? Danke schon mal!!!

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 9:54

      Hallo Rhymez,

      wie lange die Auswertung der Bluttestergebnisse dauert, lässt sich pauschal nicht beantworten.

      Bezüglich des Fahrverbots kommt es darauf an, ob Sie Erst- oder Wiederholungstäter sind. Wurde Ihnen in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot auferlegt, haben Sie die Möglichkeit, einen Monat der nächsten vier Monate nach der Wirksamkeit des Fahrverbots selbst auszuwählen. Sie können also das Eintrittsdatum in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen. Im Bußgeldbescheid finden Sie die Behörde, der Sie Ihren Führerschein für den einen Monat zuschicken oder bei welcher Sie ihn abgeben müssen. Nach Ablauf der Einmonatsfrist erhalten Sie Ihren Führerschein dann zurück. Das Aufbauseminar muss innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden. In der Regel beträgt diese acht Wochen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Igor 28. März 2016, 21:00

    Ich würde gerne wissen ob diese Strafen von der Menge des sich im Blut befinden THC-Wert abhängig sind oder ob es dort keine richtige Grenze exestiert?

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 10:09

      Hallo Igor,

      es gibt in der Regel keine Staffelung der Strafe, je höher der THC-Gehalt im Blut ist. Allerdings kann sich die Anordnung einer MPU am THC-Wert orientieren. Das liegt allerdings auch im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • behar 3. April 2016, 5:13

        Zum erstes mal mit canabis am steuer aber 24stund vor habe eine geraucht.

  • Jan 26. März 2016, 1:34

    Schönen guten Abend,
    es geht um Folgendes, und zwar wurde ich im November letzten Jahres zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle rausgezogen.
    Der geforderte Bluttest (nach Verweigern des Urintest) geschah auf freiwilliger Basis meinerseits. Dabei wurde ein aktiver THC Wert von 6ng/ml und ein Abbauwert von 42ng/ml festgestellt.
    Nun bekam ich im Januar Post vom strassenverkehrs Amt, ich müsse zu einer Überprüfung der Fahrtüchtigkeit im Gesundheitsamt oder einer Uni Klinik eine Blut und Urin Probe abgeben, um weiteren Drogenkonsum nach der Kontrolle zu testen.
    Dieser Test ist negativ ausgefallen.
    Meine frage: was wird mich nun erwarten?
    Der Brief wurde an das strassenverkehrs Amt weitergeleitet, werde ich nun trotz dieser negativen „nachkontrolle“ mit weiteren Tests rechnen müssen oder lediglich mit diesem „speziellem“ Aufbau Seminar? Oder werden bei diesem Aufbau Seminar noch weitere Tests erfolgen ?
    Eckdaten zu meiner Person: 19 Jahre, luafende Ausbildung zum kfz Mechatroniker, laufende Probezeit, kein weiterer vorliegender A-Verstoß

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 9:51

      Hallo Jan,

      das erste Mal mit Drogen am Steuer erwischt zu werden, bringt ein Bußgeld von 500 Euro mit sich sowie 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Für die Probezeit bedeutet dies einen A-Verstoß. Dies bedeutet die Probezeitverlängerung und bei Alkohol- und Drogendelikten die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger.
      Eine MPU sowie weitere Tests liegen im Entscheidungsbereich der Behörden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • SM 24. März 2016, 23:50

    Hi,
    Jetzt stelle ich mal die selben fragen,aber fast das ich seit 9 Monaten einen Tschechien Führerschein habe und ich damit auch in Deutschland fahren darf!
    Ich wurde am 22.3.16 kontrolliert. War nicht betrunken. Null Promille. Hatte auch keine Drogen dabei ausser Tableten. Tramadol aus England 50mg. In Urin fanden die Beamten Opiate! Meinen schein habe ich zurück bekommen und würde aufgefordert erst nach 24/h meinen Schlüssel und das Auto zu holen.
    Was wird da auf mich zu kommen? Habe meinen Deutschen Führerschein 2008 wegen 1,3 promille verloren und würde niemals im Straßenverkehr wegen Drogen auffällig!
    Was mich interessiert warum die meinen schein nicht entzogen haben und ich noch fahren darf?

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 10:18

      Hallo SM,

      wenn Sie Ihren Führerschein noch nicht wiederbekommen haben, dann zählt dies als „Fahren ohne Fahrerlaubnis/Führerschein“ und zieht hohe Strafen nach sich. Welche Konsequenzen genau auf Sie zukommen, entnehmen Sie am besten dem Bußgeldbescheid, welcher Ihnen von der zuständigen Bußgeldstelle zugesandt wird. Oftmals liegt es im Ermessen der Behörde, wie genau Ihre Strafe aussehen wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • SM 29. März 2016, 10:55

        Hi,
        Mein schein wurde nicht entzogen. Die Beamten haben mir mitgeteilt das ich nach 24/h das Auto abholen kann und weiter fahren darf! Das ist ja die grosse frage für mich. Mit meinen Führerschein war laut Polizei alles in Orndung!!!

        • bussgeld-info.de 31. März 2016, 9:13

          Hallo SM,

          wenn der Führerschein in Ordnung ist und Sie in Deutschland fahren dürfen, müssen Sie dennoch ein Bußgeldverfahren wegen des Drogenverstoßes befürchten, wenn sich das Opiod sich auf Ihre Fahrtüchtigkeit auswirkte. In den Nebenanzeigen des Schmerzmittels müssten Angaben zu möglichen Einflüssen auf die Fahrtüchtigkeit gemacht sein. Vermutlich müssten Sie abwarten, wie die Behörden Ihren besonderen Fall bewerten.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • sarah 18. März 2016, 0:06

    Hallo.
    Ich bräuchte mal eure Hilfe. Meine Freundin hat einen dummen Fehler gemacht zu einer Zeit als es ihr mental sehr schlecht ging (sehr viele schwere familiäre Rückschläge). Sie war ziemlich am Boden und hat einmalig Amphetamin konsumiert, weil sie dachte, das so was ihr helfen könnte, das alles durchzustehen) und wurde natürlich gleich angehalten. Das Ergebnis war positiv auf Metamphetamin und Amphetamin. Das war auch das einzige mal, dass sie das Zeug probiert hat. Sie ist verkehrsrechtlich und auch strafrechtlich komplett unbefleckt (hat noch nichtmal eine Knolle bekommen seit sie Auto fährt.) Jetzt hat sie von der Bußgeldstelle einen Bescheid bekommen über 500 Euro + Bearbeitungsgebühren irgendwo bei 700 Euro + 1 Monat Fahrverbot +2 Punkte. Kurz zuvor kam vom Landratsamt Führerscheinstelle ein Schreiben zur Anhörung zum Entzug der Fahrerlaubnis, in diesem steht das „Eine Sperrfrist seitens der Fahrerlaubnisbehörde für ein Neuerteilungsverfahren nicht beabsichtigt ist. Weiterhin steht in dem Schreiben, dass sie es unterlassen soll weitere Fahreignungsgutachten beizubringen, weil es laut Aktenlage zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde feststeht, dass sie nicht geeignet ist.“ Verstehe ich das richtig, dass ihr dadurch gesagt wurde, dass sie nie wieder eine Fahrerlaubnis erhält und das es der Fahrerlaubnisbehörde egal ist, das sie belegen könnte (durch Gutachten oder sonstiges) dass es ein einmaliger Verstoß war, und das das auch, selbst wenn sie es sich dennoch bestätigen lassen würde, keine Berücksichtigung finden würde? Ich finde das ist ganz schön hart für einen einmaligen Verstoß. Zumal das Bußgeld mit Fahrverbot und Punkten für einen einmaligen Verstoß auch schon viel ist, aber immer noch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, man soll ja schließlich eine Lehre daraus ziehen. Ist das normal so, dass die Führerscheinbehörde dann zusätzlich bei einmaligem Verstoß so hart handelt? Für mich klingt das wie eine Doppelbestrafung. Sie wurde zwischenzeitlich auch mehrfach wieder angehalten und die durchgeführten Tests waren immer negativ. Sie wird das Zeug auch nicht wieder anfassen, da ihr das eh eine Lehre war. Die Frage, die ich jetzt habe ist, ob das bei jedem ersttäter, der sich nie etwas zu Schulden kommen lassen hat so gehandhabt wird. Für was erteilt man denn die Bußgelder, wenn zeitgleich noch durch die Führerescheinbehörde der dauerhafte Entzug auf ihre Kosten ( zusätzlich 256 Euro) hinterherkommt. Das finde ich schon sehr überbestraft. Ist das so rechtens? Oder kann man da noch was machen?
    Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 10:55

      Hallo Sarah,

      in diesem komplexen Fall sollte sich Ihre Freundin am besten mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um zu klären, welche Folgen tatsächlich wirksam werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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