Bußgeldkatalog: Drogen am Steuer

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 18. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Drogen 2024, der die Bußgelder bei Drogen am Steuer definiert.

TatbestandBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal500 €21 Monat1 M
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal1.000 €23 Monate3 M
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ab dem dritten Mal1.500 €23 Monate3 M
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogeneinfluss3Entzieh­ung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe

Spezielles zum Thema Drogen am Steuer

Strafen für Drogenkonsum im Straßenverkehr


Drogen am Steuer werden hart bestraft
Drogen am Steuer werden hart bestraft

Neben dem Alkoholgenuss gibt es noch den unerlaubten Konsum von Drogen wie Cannabis vor dem Fahrtantritt, welcher zu einer Minimierung der Fahrtüchtigkeit führt. Im schlimmsten Fall können Sie sogar Ihren Führerschein für mehrere Monate verlieren.

Für die unterschiedlichen berauschenden Mittel gibt es verschiedene Grenzwerte. Wird bei dem Fahrer trotz Drogen am Steuer keine Fahruntüchtigkeit festgestellt, liegt zwar keine Straftat vor, jedoch gilt laut dem Straßenverkehrsgesetz generell das Fahren unter dem Einfluss von „berauschenden Mitteln“ wie Cannabis als ordnungswidrig.

Im Bußgeldkatalog wächst die Höhe des Bußgeldes proportional zu der Anzahl der Verstöße gegen das Verbot des Drogenkonsums:

Wird man das erste Mal wegen Drogen im Straßenverkehr erwischt, drohen ein Bußgeld von 500 Euro, ein Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Außerdem kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verordnet werden.

Im Volksmund als „Idiotentest“ bezeichnet soll diese korrekt bezeichnete „Begutachtung der Fahreignung“ – wie der Name schon sagt – Auskunft darüber erteilen, ob der im berauschten Zustand gefahrene Verkehrsteilnehmer zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist.

Werden Sie ein zweites Mal mit Drogen am Steuer erwischt, drohen ein Bußgeld von mindestens 1000 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

Beim dritten Mal erhöht sich das Bußgeld bereits auf 1500 Euro, es gibt 2 Punkte und das Fahrverbot erhöht sich ebenfalls auf drei Monate.

Sollte man sich also ertappen lassen, reißt dies ein empfindliches Loch in den Geldbeutel. Daher gilt es, vor Fahrantritt keine Drogen wie Cannabis zu konsumieren.

Wie der Missbrauch von Drogen hinter dem Steuer festgestellt wird

Hat man sich auffällig im Straßenverkehr, beispielsweise durch eine unsichere Fahrweise, verhalten und wird zu einer Verkehrskontrolle angehalten, hat man ein Problem. Das Durchführen eines Drogenschnelltestes, der die Konzentration des Stoffes im Schweiß oder im Speichel misst, ist eigentlich freiwillig. Allerdings kann bei einem Anfangsverdacht, wie zuvor genannt, beispielsweise bei einer unsicheren Fahrweise, ein Bluttest durch einen Richter angeordnet werden.

Nachweis­barkeit im UrinNachweis­barkeit im SpeichelNachweis­barkeit im Blut
Kokain
1 Stunde bis 3 Tage1 Stunde bis 2 Tage6 Stunden
Speed
1 bis 3 Tage1 bis 3 Tagebis zu 6 Stunden
Ecstasy
2 Stunden bis 3 Tage1 Stunde bis 3 Tage8 bis 24 Stunden
Heroin
2 Stunden bis 3 Tage1 Stunde bis 2 Tage12 bis 24 Stunden
Crystal Meth
2 Stunden bis 4 Tage1 Stunde bis 3 Tagebis zu 6 Stunden
THC (Cannabis)
2 Tage bis 12 Wochen (Dauer hängt vom Konsum ab - einmalig / regelmäßig)1 bis 14 Stunden12 Stunden bis zu 4 Wochen (Dauer hängt vom Konsum ab - einmalig / regelmäßig)

Drogenkonsum in der Probezeit

Jugendliche sind größtenteils besonders experimentierfreudig, was Drogen betrifft. Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass das Fahren unter Einfluss von Drogen zu den A-Verstößen der Delikte in der Probezeit gehört.

Bei einem A-Verstoß handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung. Wird ein solcher erstmalig begangen, verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und ein Aufbauseminar, welches zwischen 250 Euro und 400 Euro kostet, wird angeordnet.

Wenn der Fahranfänger in dieser nun vierjährigen Probezeit wieder gegen das Verbot von Drogen im Straßenverkehr verstößt oder einen anderen A-Verstoß begeht, wird eine verkehrspsychologische Beratung auf freiwilliger Basis empfohlen. Dies geschieht auch, wenn der Fahrer zwei weitere B-Verstöße begeht.

Begeht man nach zwei A-Verstößen noch ein gleichwertiges Delikt, verliert man seinen Führerschein für mindestens drei Monate.

Eine Besonderheit bezüglich des Aufbauseminars liegt im Falle von Drogenkonsum am Steuer in der Probezeit vor. Denn bei Alkohol- oder Drogen am Steuer wird ein spezielles Aufbauseminar angeordnet. Dieses wird nicht von einem normalen Fahrschullehrer geleitet, sondern von einem speziell dafür zugelassenen Psychologen.

Medikamente und deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit

Medikamente im Straßenverkehr können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Medikamente im Straßenverkehr können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.

Nicht nur allgemein bekannte Drogen wie Cannabis, Ecstasy und Heroin haben Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Auch im eigenen Medikamentenschrank kann der Verursacher für den nächsten Bußgeldbescheid liegen. Denn viele Arzneien haben auch Auswirkungen auf den Körper, die die Leistungsfähigkeit und das Reaktionsvermögen beeinflussen.

Einerseits müssen behandelnde Ärzte den Patienten über mögliche Nebenwirkungen des verschriebenen Medikaments aufklären, andererseits ist jeder Fahrzeugführer selbst für seine Fahrtüchtigkeit zuständig und muss diese gewährleisten. Deshalb sollte man in der Regel Medikamente und Alkohol nicht gleichzeitig konsumieren. Mehr Infos zu den Auswirkungen von Drogen auf die Fahrtüchtigkeit, erhalten Sie in diesem Video:

Video: Wann ist die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.
In diesem Video erfahren Sie, wodurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden kann.

Auch wenn die Einnahme von Medikamenten hinter dem Steuer in der StVO nicht wirklich verboten ist, kann dies zu großen Problemen führen. Hat man einen Unfall verursacht und es werden mittels Analysen Rückstände von Medikamenten im Blut gefunden, drohen gravierende Strafen. Diese können aus einem Bußgeld bestehen oder den Führerschein kosten. Allerdings kann dieser Unfall möglicherweise auch zu einer Freiheitsstrafe avancieren, wenn es dabei zu Toten kam.

Es gilt also, Medikamente nicht einfach kopflos einzunehmen, ohne mögliche Nebenwirkungen oder eine Fahruntüchtigkeit einzuplanen, sondern mit seinen Arzt oder Apotheker darüber zu reden.

FAQ – Drogen im Straßenverkehr

Welche Strafe gibt es für Drogen am Steuer?

Bei Drogen am Steuer reichen die Bußgelder von 500 bis 1500 Euro (ohne Gefährdung des Verkehrs). Bei einer Straßenverkehrsgefährdung wird die Strafe vor Gericht verhandelt und individuell entschieden. In diesem Fall wird auch der Führerschein entzogen und häufig eine MPU angeordnet.

Wie lange dauert die MPU wegen Drogen?

Eine MPU dauert ca. 2,5 Stunden. Die Vorbereitung auf MPU wegen Drogen dauert häufig 6 Monate bis 1 Jahr (länger auch möglich). Die Dauer ist abhängig vom geforderten Abstinenznachweis oder bei schweren Fällen dem Entzug.

Ist Drogenkonsum strafbar?

Der Konsum selbst ist nicht strafbar. ABER: Der Besitz und die Herstellung ist strafbar. Finden Polizisten Drogen (z. B. in der Hosentasche oder im Auto) kann der Führerschein entzogen werden.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 510 comments… Kommentar einfügen }
  • Sasa 28. September 2016, 0:42

    Hallo!
    Ich habe vor ca. 2 Jahren mit 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt, musste eine mpu machen und habe diese auch bestanden und meinen Führerschein zurück bekommen. Da ich aber in der Probezeit war, wurde mir diese auf 4 Jahre verlängert . Meinen Führerschein habe ich jetzt wieder seit ca. 4 Monaten und wurde nun mit THC im Blut erwischt , wie hoch der aktive wert ist weiß ich leider noch nicht aber ich denke das der aufjedenfall den Höchstwert überschreitet da ich am selben Tag wo ich erwischt worden bin geraucht habe . Was kommt nun auf mich zu ?
    Ich bitte um Aufklärung und Hinweise wie ich mir vielleicht ein letztes Mal helfen könnte !
    Vielen Dank !

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 8:56

      Hallo Sasa,
      beim ersten Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat vor. Zudem handelt es sich dabei um einen A-Verstoß und auch eine MPU wird angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Sasa 29. September 2016, 11:29

        Auch wenn vorher noch kein aufbauseminar gemacht worden ist ? Ich habe bisher nur eine mpu gemacht !

        • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 8:42

          Hallo Sasa,
          normalerweise kann nur nach dem ersten A-Verstoß in der Probezeit ein Aufbauseminar angeordnet werden. Es wird wohl erneut eine MPU auf Sie zukommen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cuba 27. September 2016, 21:34

    Guten Abend,
    ein Bekannter von mir hat nun auch so einen netten Bescheid bekommen. Das er den Tag davor einen Joint geraucht hat wird weder bestritten noch hat der Bluttest es bewiesen. Er wurde bei einer Routinekontrolle (Festival), wo jeder Fahrer nicht auffällig gefahren ist sondern nur auffällig Campingequipment geladen hatte, rausgezogen.
    Da ein Bluttest zwar anzeigt das er Drogen konsumiert hatte, er jedoch unter keinerlei Drogeneinfluss stand, da er wie wohl jeder genug Verantwortung hat nicht berauscht zu fahren, frage ich mich, wieso er nun ein Bußgeld und all die anderen Sachen zahlen muss, wenn der Tatvorwurf “ …unter WIRKUNG berauschenden Mittels…“ Die Wirkung war zu diesem Zeitpunkt gar nicht vorhanden, lediglich der Nachweis des Konsums. Es gab keinerlei Auffälligkeiten und selbst das Argument von der Polizei „sein eines Augenlid wäre schief“ ist irgendwie fragwürdig.
    Was würde nun folgen wenn er die schriftliche Anhörung mit „Nein“ + Begründung angeben würde? Wäre das Thema dann vom Tisch? Oder versteht das Gesetz mit „unter Wirkung“ lediglich den puren Nachweis, egal wie lange es vor Fahrtantritt konsumiert wurde?
    LG cuba

    • bussgeld-info.de 29. September 2016, 9:04

      Hallo Cuba,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Cuba 30. September 2016, 12:03

        Danke für die Antwort.
        Aber können Sie mir die Definition von „Wirkung“ in diesem Zusammenhang erläutern? Immerhin kam der Brief ja von der Bußgeldstelle und ein Widerspruch wäre ja nur sinnig wenn man die Wirkung diesbezüglich bestreiten könnte.
        Ich habe mal von einem Grenzwert für Cannabis beim Bluttest gelesen. Dieser wurde aber nirgends aufgeführt wobei dieser ja ausschlaggebend für den Widerspruch wäre.
        Wir haben zwar keinen Rechtsanwalt eingeschaltet aber jemanden zu Hilfe geholt der sich ein wenig damit auskennt.
        Jedoch würde es mich persönlich interessieren was „unter Wirkung“ bedeutet wenn in dem Moment des Fahrens keine Wirkung in dem Sinne bestand?!

        • bussgeld-info.de 4. Oktober 2016, 14:00

          Hallo Cuba,
          bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an einen Rechtsanwalt. Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andreas 22. September 2016, 3:56

    Wenn mann mit auto knapp 10 szene tütchen marihuna erwischt wird und wenn der richter mir es als handel zuweist muss ich eher mir entzug des führerscheins rechnen oder eher mit geldbuse.

    Habe von vielen gerhört das der führerschein nur etzogen wird wenn mann unter drogen konsum fährt oder eine gefahr für die strassen ist. ?

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 8:52

      Hallo Andreas,

      wahrscheinlich müssen Sie hier eher mit einem Strafverfahren rechnen. Was Ihnen genau drohen kann, sollten Sie aber am besten mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • JayJay 21. September 2016, 17:44

    Hallo zusammen,

    wurde vergangene Woche beim Autofahren angehalten, da ich auf einem Feldweg unterwegs war. Da die Pupillenreaktion verlangsamt war wurde ein Urintest und ein Bluttest durchgeführt. Der Urintest war positiv, da ich eine Woche vorher im Urlaub in Holland konsumiert habe. Mit welchen Folgen muss ich nun rechnen und wie lange dauert es in der Regel, bis ich einen Bußgeldbescheid, bzw eine Einstellung des Verfahrens erhalte?
    Ist es wahrscheinlich, dass ich zu einer MPU muss, obwohl ich vorher nie auffällig war?

    • bussgeld-info.de 22. September 2016, 9:25

      Hallo JayJay,

      bis Sie Ihren Bußgeldbescheid erhalten, können unter Umständen einige Wochen vergehen. War dies Ihr erster Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr, sollten sie mit einer Geldstrafe von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ob Sie eine MPU machen müssen, ist pauschal nicht zu sagen und liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Beifahrer 17. September 2016, 22:29

    Hy

    ich beschreibe mal kurz die Beziehung zwischen einem Führerschein, meiner Fahrtauglichkeit, BtM und dem BtmG…

    ~1998~
    Führerschein gemacht, Theorie und Praxis auf Anhieb.
    ~2000~
    bei einer Verkehrskontrolle schlug ein Urintest positiv auf THC an (Konsum war ca 30 Stunden vorher) Von dem darauffolgenden Bluttest hatte ich niemals irgendwelche Ergebnisse erhalten.
    Reaktion vom Gericht- 300€ Geldstrafe, keine Fahrverbot ect.
    Reaktion vom Landratsamt- keine.
    ~2001~
    Aufgrund einer Aussage gegen mich wurde ich beschuldigt 2000 1G Crystal gekauft zu haben.
    Reaktion vom Gericht- 700€ Geldstrafe, kein Fahrverbot ect.
    Reaktion vom Landratsamt- Anordnung einer MpU.
    Reaktion von Mir- Führerschein freiwillig abgegeben.
    ~2003~
    2 freiwillige Urinscrennings während des Grundwehrdienstes abgegeben.
    ~2004~
    Neuerteilung des FS beantragt, die darauf folgende Mpu ohne Vorbereitung, offizielle Scrennings ect bestanden. Wieder im Besitz des Lappens.
    ~2009~
    als Fahrer bei einer Kontrolle an der Tschechischen Grenze mit 1G Crystel und 3G Gras erwischt worden. Ein Schweißtest schlug positiv auf Crystel an (Konsum ca 36 Stunden vorher) Ergebnisse vom darauffolgenden Bluttest wieder niemals bekommen oder erfahren.
    ~2010~
    Verhandlung und Verurteilung wegen dieser Sache.
    Reaktion vom Gericht- 900€ Geldstrafe, keine Führerscheinsperre ect.
    Reaktion vom Landratsamt- Aufforderung zur Abgabe einer Mpu.
    Reaktion von Mir- freiwilliger Verzicht auf den Führerschein.
    ~2012~
    Aussage gegen mich, wo mir fünfmaliger Konsum 2012 von Crystel vorgeworfen wurde.
    ~2013~
    Verhandlung wegen diesem fünfmaligem Konsum
    Reaktion vom Gericht-900€ Geldstrafe welche in Arbeitsstunden umgewandelt wurde.
    Reaktion vom Landratsamt- keine, logischerweise.
    Reaktion von Mir-Verzicht auf den Konsum von Btm

    nun meine Frage…
    die Chance diese aktuelle Mpu zumindest beim zweiten Anlauf zu bestehen steht bei null, oder? Schon alleine weil die damalige Mpu in keinster Weise zu den Geschehnissen bis zur letztmaligen Aufälligkeit steht.

    also lieber auf die Verjährung warten????

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 9:48

      Hallo,

      zu Ihren Chancen, eine MPU zu bestehen, können wir uns nicht äußern. Ob Sie auf eine Verjährung warten oder die MPU doch absolvieren wollen, müssen Sie selbst entscheiden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • bindochdereinzigefahrer 17. September 2016, 17:34

    Hallo, liebes Beratungs-Team.
    Ich bin 37, habe aber erst seit 5 Monaten meinen PKW Führerschein und mein Auto hatte ich zur Tatzeit eine Woche, bin also vorher nicht gefahren.Zu meinem Fall: Ich wurde am 25.08.2016 (also vor ca drei Wochen) auf der Autobahn ohne jeden Grund von der Polizei zum hinterherfahren aufgefordert und wurde dann auf einem Rastplatz ungefragt durchsucht (Auto und Kleidung). Ich hatte am Tag davor (ca 17 Stunden) das letzte mal THC konsumiert und fühlte mich fit und fahrtauglich! Blöderweise befand sich in meinem Rucksack die geringe menge von 0,5 gramm Marihuana worauf hin ich gefragt wurde, ob ich einem Urin-test zustimme. Da ich total nervös war, weil dies meine erste Polizeikontrolle im Straßenverkehr war, stimmte ich zu. Auf Grund der positiven Anzeige wurde ein Bluttest angeordnet. Zu meinem Konsumverhalten machte ich schwammige angaben. (Kein aktueller Konsum…Ich mache das eigentlich schon lange gar nicht mehr…Das letzte mal vielleicht auf einem Festival vor ein paar Wochen). Die Wahrheit ist, dass ich täglich eine eher geringe Menge konsumiere nach meinem 13 Stunden Arbeitstag.
    Nun habe ich am 13.09.2016 einen Brief von der Polizei bekommen mit Einladung zu einer Beschuldigten-Anhörung und es wurde ein aktiver THC wert von 5.3 ng/ml angegeben, der mich total überrascht hat. Dass ich mit einem einmonatigen Fahrverbot und 500 Euro Strafe rechnen muss, weiss ich.
    Meine Fragen nun:
    1. Wann wird die Führerscheinstelle davon erfahren?
    2.Wird vielleicht erstmal nur ein äG angeordnet?
    3: Kann es sein, dass mein Führerschein sofort (in ein paar Tagen) von der Führerscheinstelle entzogen wird, aufgrund meines sicher hohen Abbauwertes?? Das ist meine größte Angst.
    4.Ist es für die Behörden, also die die Führerscheinstelle relevant, dass ich in meiner Maurerkolonne zur Zeit der einzige Fahrer bin, da der eigentliche Fahrer aufgrund langer Krankheit ausfällt?- Bzw bekomme ich Gelegenheit, mich dazu bei der Fsst zu äussern?

    Ich habe Angst, dass ich und alle anderen Kollegen wegen mir ihren Job verlieren.

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 12:43

      Hallo,
      hier die Antworten auf Ihre Fragen:
      1. Die Polizei informiert die Führerscheinstelle in der Regel sofort über Drogenverstöße, damit eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit erfolgt.
      2. Die Führerscheinstelle hat verschiedene Möglichkeiten die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Neben dem ärztlichen Gutachten, kann auch ein Drogen-Screening oder eine MPU angeordnet werden. Welche Maßnahme ergriffen wird, hängt von der Behörde ab.
      3. Als Ersttäter werden Sie in der Regel dazu aufgefordert den Führerschein bein der zuständigen Stelle abzugeben. Unter bestimmten Umständen ist es sogar möglich, den Zeitpunkt für das Fahrverbot selbst zu bestimmen.
      4. Ist die Existenz bedroht, besteht die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit für diese Option bei Vergehen wegen Drogen eher gering. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • sassi 15. September 2016, 18:40

    so viel gelesen ..und vielleicht kann ich vorab eine info von euch bekommen.
    erstmals habe ich 200 gramm kokain in ein anderes land geschmuggelt ..und wurde auch gleich erwischt .karma.

    wie hoch kann meine strafe sein .
    ich habe alles alleine organisiert ..von planung ..kauf ..und wollte es versuchen hier zu verkaufen , ohne plan allerdings
    ich bin gegen drogen , habe ein paar geldprobleme und dachte leider das waere die loesung
    was falsch war …
    nun sitze ich im gefaengnis und moechte nach hause .
    leider habe ich nicht eien sekunde an konsequenzen gedacht und das war der groesste fehler leider
    koennt ihr mir irgendwie ein rat geben ich wuerde mich sehr freuen
    lieben gruss

    • bussgeld-info.de 19. September 2016, 12:20

      Hallo Sassi,
      wir empfehlen Ihnen, sich mit dieser Thematik an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nickname 9. September 2016, 10:48

    Hey. Uch habe bereits eine verlängerte probezeit aauf 4 jahre. Nun wurde ich innerhalb von einer Woche mit ca. 100 in der 70er zone ausserorts geblitzt und an einem anderen tag von der polizei angehalten. Sie.haben mich zur algemeinen kontrolle angehalten, nicht wegen aiffälligen fahrstil. Ich musste dann einen schnelltest und später bluttest( marijuhana) positiv machen.warte.nun auf ergebnisse und post. Habe meinen führerschein wiederbekommen und musste das auto die nacht über stehen lassen. Kann mir jemand sagen womit ich rechnen muss? Brauche den führerschein dringend für die arbeit.

    • Nickname 9. September 2016, 12:25

      Ich würde mich über eine schnelle antwort freuen.
      Mir ist schon schlecht vor sorgen-.-

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 9:36

      Hallo Nickname,

      bei dem Geschwindigkeitsverstoß handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Dieser zieht eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Es folgt außerdem ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg.

      Der Drogenverstoß ist ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem wird der erste Verstoß gegen das Drogengesetz mit 500 Euro Bußgeld und 2 Punkten geahndet.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Robin 9. September 2016, 2:58

    Ja hi,
    Kiffe des öfteren mal aber wurde noch nie erwischt oder ähnliches. Meine Probezeit wurde aber schon durch ein „Zu schnelles Fahren“ verlängert. Jetzt wurde ich heute kontrolliert und musste einen drogentest machen. Er war auch positiv. Was droht mit jetzt ?

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 9:11

      Hallo Robin,

      es handelt sich dabei um einen sogenannten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit. Dieser zieht eine Verwarnung sowie eine Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung mit sich. Bei Drogenverstößen muss zudem ein spezielles Aufbauseminar absolviert werden.

      Zusätzlich zieht der erste Verstoß gegen das Drogengesetz 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot nach sich.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Thorsten 6. September 2016, 13:53

    Hallo,

    ich wurde letztens von der Polizei „angehalten“ ( ich saß NICHT auf dem Fahrrad hatte aber eins dabei) ein bekannter ist abgehauen, ich wurde durchsucht und es wurde ca. 1G Gras und 0.3G Kokain gefunden. Anschließend wurde ein Atemalkoholtest gemacht welcher um die 2 Promille ergab. Anschließend konnte ich nach hause gehen.

    Was ich mich nun frage ist: Kann wegen der 2 Promille was auf mich zukommen da ich ja nicht gefahren bin?
    Und was kann wegen den Betäubungsmittel passieren? Ich bin KEIN Konsument sondern hatte ausversehen nur die Tasche eines Freundes mitgenommen da er diese bei einer Party vergessen hatte. Es wurde zudem KEIN Bluttest gemacht, KEIN Drogentest gemacht und ich habe auch sonst keinerlei Protokolle / Bescheinigung für die Beschlagnahmung o.Ä. gekriegt.

    Ich bin noch Fahrschüler und werde nächste Woche meine Prüfung machen, wielange dauert es(falls) sie bescheid kriegt bis ich Post von der Führerscheinstelle kriege

    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 8. September 2016, 9:13

      Hallo Thorsten,
      da Sie nicht gefahren sind, sollten Sie keine rechtlichen Konsequenzen wegen des Alkohols zu erwarten haben.
      Bis ein Bescheid wegen Drogen oder Alkohol eingeht, können bis zu 6 Monate vergehen. Zudem kann die Führerscheinstelle fordern, dass Sie einen Nachweis erbringen, dass Sie keine Drogen konsumieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Julius 5. September 2016, 1:01

    Hallo,
    ich bin 2004 bei einer Verkehrskontrolle rausgewunken worden. Es wurde ein Schnelltest auf Drogen im Urin gemacht der auf THC positiv war. Es folgte eine Blutentnahme, die im Ergebnis auch auf THC positiv war.
    Ich bekam eine Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot und ich musste eine MPU machen, zudem noch so einen Kurs für drogenauffällige Verkehrsteilnehmer und ein Jahr lang unangemeldete Drogentests beim Gesundheitsamt. Alles in Allem hat mich das damals etwa 3000,- Euro gekostet, jede Menge Nerven, gute Laune und meinen Glauben an den Staat.
    Den Führerschein konnte ich an dem Abend behalten, ich durfte 24h kein Auto mehr fahren. MPU hatte ich dann bestanden, seit dem bin ich nicht mehr auffällig gewesen.
    Zur Frage: ist das jetzt komplett aus meiner Akte gelöscht oder kann das noch eingesehen werden wenn ich wieder auffällig werden sollte? Das ist jetzt ja schon länger als 10 Jahre her.
    Vielen Dank im Vorraus,
    Julius

    • bussgeld-info.de 5. September 2016, 8:47

      Hallo Julius,

      um sicherzugehen, ob der Tatbestand aus Ihrer Akte gelöscht wurde, können Sie Akteneinsicht bei der zuständigen Bußgeldbehörde oder der Polizei beantragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Braccobaldo 30. August 2016, 7:05

    Hallo :)
    Ich bin gestern Abend beim Parken vor meiner Wohnung von der Polizei zum Urinschnelltest aufgefordert worden, nachdem meine Pupillenreaktion angeblich nicht normal war. Der Test wurde zweimal gemacht, da ich bei meiner Aussage blieb, nichts konsumiert zu haben. Beide Tests fielen positiv auf Amphetamin/Methamphetamin aus. Daraufhin wurde ich zum Bluttest mitgenommen und blieb bei meiner Aussage. Ich habe tatsächlich nichts konsumiert, der letzte Konsum von Partydrogen ist bei mir definitiv ca. 8 Jahre her. Die von mir zur Zeit eingenommenen Medikamente sollten theoretisch leider auch keine Amphetaminähnlichen Abbauprodukte bilden. Ich werde gleich noch in einer Klinik einen Laborurintest auf eigene Kosten machen lassen und hoffe dass die Teststreifen nicht in Ordnung waren und ich tatsächlich keine Substanz in mir habe, die ein falsch positives Ergebnis zur Folge haben könnte. Mit welchen Folgen muss ich nun im schlimmsten Fall rechnen in Bezug auf die Fahrerlaubnisbehörde bei positivem Urintest und negativem Bluttest? Verkehrsdelikte bisher beschränken sich in 14 Jahren auf 5-6 Geschwindigkeitsübertretungen ohne Fahrverbot.

    • Braccobaldo 30. August 2016, 14:20

      Ich habe übrigens einen negatives Ergebnis beider Substanzen im Schnelltest heute morgen im Krankenhaus gehabt, eine weitere Urinprobe geht noch in ein spezielles Labor. Ein Kripobeamter teilte mir mit dass die Polizei in Bochum angeblich erst bei einem auch positiven Bluttest eine Meldung an die Verkehrsbehörde macht. Was ich noch nicht so ganz glauben kann, bei allem was man so liest.

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 9:11

      Hallo Braccobaldo,
      ein Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr führt beim ersten Mal zu einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot. Zudem wird eine MPU angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tomatenpflanze 29. August 2016, 15:08

    danke für die auskunft. aber was kann den noch kommen. meldet sich die führerscheinstelle evtl. noch wegen dem thc? und könnte ich dann ein führerscheinentzug erwarten?

    • bussgeld-info.de 1. September 2016, 10:29

      Hallo Tomatenpflanze,

      bei einer Fahrt unter Alkohol- UND Drogeneinfluss gilt normalerweise das Prinzip der Tateinheit. Demnach werden Sie nur für den schwereren Verstoß von beiden belangt. Da eine erstmalige Fahrt mit mehr als 0,5 Promille und eine erstmalige Drogenfahrt gleich bestraft werden, wird es bei diesem einen Bußgeldbescheid bleiben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • tomatenpflanze 28. August 2016, 8:50

    moin. wurde anfang juni bei einer allg. verkehrskontrolle angehalten und musste pusten. hatte 0.47 mg/l gepustet. daraufhin habe ich gepinkelt thc positiv. bin mit zur wache. mir wurde blut abgenommen. jetzt habe ich ein bußeldbescheid bekommen worin steht ATEMALKOHOL 0.47 mg/l 500 € bußgeld und 1 monat fahrverbot und 2 punkte. darin steht nix wegen dem thc. kann noch ein bußgeldbescheid kommen oder wars das jetzt. und ich dachte das immer wenn man blut abgenommen bekommt der blutwert bewertet wird…und nicht der atemalkohol. nicht das die polizei was durcheinader bekommen haben und ich noch ein bußgeldbescheid bekomme wegen thc. oder kann man gar nicht doppelt bestraft werden bei einer owi.

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 12:50

      Hallo,

      es sollte in Ihrem Fall bei dem einen Bußgeldbescheid bleiben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • blöd-gelaufen 27. August 2016, 16:02

    hi,
    mir ist was blödes passiert… habe zu meinem 30. geburtstag etwas gras geschenkt bekommen… dieses wollte ich entspannt in der natur rauchen… zu fuß unterwegs wurden ich dann zu einer routinekontrolle angehalten, wurde nervös und habe mich von den fragen der polizisten einwickeln lassen, es wurden bei mir 2 Joints in der tasche gefunden, ein drogentest wurde nicht gemacht, es wurde kein konsum überprüft… darauf drohte mir die polizei mit einem durchsuchungsbefehl oder ich könnte direkt freiwillig herausgeben was ich zu hause habe um eine komplette durchuschung zu vermeiden, hatte vorher nie mit der polizei zu tun, den ganzen stress wollte ich umgehen und bin der vorderung nachgenagen, ich hatte daheim noch ca 2g gras rumliegen, diese habe ich dem polizisten vor der haustür abgegeben, es wurde nichts mehr weiter durchsucht, die freiwillige herausgabe wurde mir quittiert… also insgesammt vielleicht mit den joints 3gram??
    nun warte ich seit zwei wochen auf den brief von der polizei… der polizist meinte die sache wird wahrscheinlich fallen gelassen, da es mein erstes vergehen ist und die menge zu gering ist. der bayrischen polizei traue ich dennoch nicht und habe angst was auf mich nun evtl zukommt…

    wie lange dauert es bis ich von der polizei höre?
    wird mich die sache was kosten, auch wenn es fallen gelassen wird?
    bin ich jetzt pauschaul auch eine gefährdung für den strassenverkehr weil ich etwas gras hatte? wird sich noch die führerscheinstelle melden??
    muss ich nun damit rechnen ständig von der polizei angehalten zu werden, wegen dem btm eintrag?
    wie lange hat man diesen eintrag?
    wenn bei einer kontrolle zu einem bluttest gewzungen werde und dieser zwar positiv auf abbaustoffe ist aber unter 1ng liegt (somit negativ) wer trägt die kosten für den test?

    schon mal danke im voraus für die antwort

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 12:46

      Hallo,

      in Ihrem Fall empfiehlt es sich zu warten, ob die Sache überhaupt von der Polizei verfolgt wird. Drogenkonsum als Fußgänger kann in der Tat dazu führen, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mel 27. August 2016, 12:42

    Hallo,
    Folgendes Problem: Wurde gestern Nacht gegen 4:50 angehalten, 6:15 haben die auf der Wache mir Blut abgenommen. Ich habe dummerweise mein letzten joint um 4:15 geraucht :/
    Also gehe ich von einem hohen Wert aus. Im Straßenverkehr war ich noch nie auffällig. Meine Probezeit läuft noch bis Januar 2017 (also knapp 5 Monate). Jetzt ist die Frage was auf mich schlimmsten Falles zukommen kann, klar MPU. Aber muss ich währenddessen mein Führerschein abgeben? Also dann ein Jahr lag? Oder sind es maximal 1-3 Monate? Bin nämlich durch die Arbeit auf meinen Führerschein angewiesen. Mein Konsum würde ich schon als regelmäßig beschreiben, da ich davor 3 Wochen Urlaub hatte und ordentlich auf die „kacke“ gehauen habe.
    Und kann es sein das wenn sich das Verfahren noch solange hinzieht bis ich aus der Probezeit raus bis und dadurch keine Verlängerung bekomme oder wird darauf keine Rücksicht genommen?

    • bussgeld-info.de 29. August 2016, 12:43

      Hallo,

      auch wenn sich das Verfahren hinzieht, wird eine Verlängerung der Probezeit stattfinden, da hierfür der Tatzeitpunkt relevant ist. In der Tat müssen Sie mit einer MPU und einer Sperrfrist von 6 Monaten rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mo 23. August 2016, 9:37

    Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort. Also zu MPU muss ich nicht?? LG

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 8:33

      Hallo Mo,
      eine definitive Aussage, ob Sie zur MPU müssen erhalten Sie durch den Bußgeldbescheid.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mo 18. August 2016, 18:31

    Hallo, ich bin vor drei Wochen von der Polizei aufgehalten worden, mein urin war positiv auf THC dann zu Blut abnehme. Ich bin 40jahre alte und das ist das erstemal wegen Drogen. Ich habe auch keine Punkte, was wird auf mich zukommen?? Muss ich zu MPU?? Viele Dank für Ihre Antwort!

    • bussgeld-info.de 22. August 2016, 8:42

      Hallo Mo,

      der erste Verstoß gegen das Drogengesetz wird mit 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tommy 16. August 2016, 11:18

    Hallo sehr geehrtes Bussgeld-Info Team,

    mein Couseng wurde vor ca.3 Wochen aus dem Verkehr gezogen und musste Blut abgeben, die Blutwerte sind noch nicht da, Er meint allerdings das sie Hoch sein sollten da Er erst/seit ca 4-5 Wochen regelmäßig konsumiert hat und ein Tag davor auch. Er ist im Besitz der Fahrerlaubnis seit 1 1/2 Jahren (Probezeit also noch bis März) und hat bisher 1 Punkt wegen Blitzen weswegen er im Oktober ein Aufbauseminar machen muss. Es ist sein erster Btmg Eintrag und ebenfalls das erste mal das er Polizeilich auffällig ist. Ab welchen ng/ml THC wert wird eine MPU verlangt oder wird so oder so verlangt das er eine MPU machen muss(wert wird über 1ng/ml liegen)? Kann das Fahrverbot länger als 1 Monat andauern? Kann man das Aufbauseminar was für die Tat notwendig ist auch gleich für die des Blitzen absitzen quasi für 2 taten 1x gehen? Was kommt noch alles auf Ihn zu?

    Vielen herzlichen dank im vorraus

    • bussgeld-info.de 18. August 2016, 11:03

      Hallo Tommy,

      im Gegensatz zu Alkohol gibt es bei THC keine Grenzwerte, hier sind auch schon kleine nachgewiesene Mengen ein Verstoß gegen das Drogenverbot am Steuer.
      Beim ersten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz beträgt das Fahrverbot üblicherweise einen Monat. Eine MPU wird üblicherweise erst bei wiederholten Verstößen verlangt, oder wenn es unter Drogeneinfluss zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam.
      Bei Drogenkonsum muss man üblicherweise an einem speziellen Aufbauseminar teilnehmen, weshalb es wahrscheinlich nicht möglich ist für beide Verstöße nur an einem einzigen Seminar teilzunehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Tommy 19. August 2016, 16:44

        Okay danke für die Rasche antwort, allerdings habe ich vergessen zu sagen das er bereits eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre wegen eines A Deliktes (Blitzen außerhalb mit 27km/h) bekommen hat.
        Hat das irgendwelche schlimmeren nachfolgen für seinen Führerschein sprich ist er für länger als 1 Monat weg? kommen mehrere Seminare auf ihn zu? Was kommt aufgrund der verlängerten Probezeit auf ihn zu?

        mfg Tommy

        • bussgeld-info.de 22. August 2016, 9:04

          Hallo Tommy,

          ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ruft in der Regel lediglich eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hervor. Normalerweise kommen nur die oben genannten Konsequenzen zum Einsatz.

          Ihr Bussgeld-Info Team

      • Edward 3. Mai 2023, 16:49

        Ich weis das das ganze Jz schon fast 7 Jahre her ist. Aber habe exakt den selben Fall und mich würde interessieren ob er die mpu machen musste oder nicht

  • .. 10. August 2016, 17:17

    Guten Tag ,
    Ein Kollege von mir ist in der Probezeit und hat wärend er ein Jonny Raucht Autogefahren und im blutwert war das irgendwie bei 11 oder er hat jetzt von der Bußgeldstelle 1 Monat Fahrverbot bekommen und 700€ Geldstrafe und jetzt hat er sein Lappen bei der Führerscheinstelle abgegeben und die Frau meint der wird für immer entzogen darf sie das machen ?

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 9:09

      Hallo,

      sicherlich hat Ihr Kollege eine Sperrfrist erhalten. Nach dieser kann er den Führerschein noch einmal neu machen. Wie lang diese Sperrfrist ist, kann Ihr Kollege bei der zuständigen Behörde erfragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • .. 12. August 2016, 1:47

        danke für die schnelle antwort ,also darf die Behörde den Führerschein trotz den Bußgeldbescheid wo 1 monat Fahrverbot drauf steht entziehen ?

        • bussgeld-info.de 15. August 2016, 8:47

          Hallo,

          grundsätzlich sind Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis voneinander zu unterscheiden. Bei Ihrem Kollegen handelt es sich vermutlich um ersteres.

          Hierbei muss der Führerschein für einen Monat abgegeben werden. Der Zeitraum dafür kann innerhalb der nächsten vier Monate gewählt werden. Das Dokument muss dann bei der im Bußgeldbescheid benannten Stelle abgegeben und kann nach Ablauf des Monats dort wieder abgeholt werden.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • akviliuk 9. August 2016, 12:07

    hallo. ich habe eine frage. ich habe in meine blut 0.8 nl/ml amphethamine und 1.00 thc. und was ich zu erwarten ist? das ist meine erste Mal.

    • bussgeld-info.de 11. August 2016, 8:44

      Hallo Akviliuk,
      der erste Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr zieht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot nach sich. Zudem wird eine MPU angeordnet.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Volker 23. Juli 2016, 4:14

    Hallo, also wenn ich das richtig verstehe, würde ein Kiffer in der Probezeit, der auch als solcher von der Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle enttarnt wurde, nicht seinen Führerschein verlieren und keine MPU machen müssen? Trotz positiven Drogentests auf THC? Das kann ich mir einfach nicht vorstellen… Bitte um Aufklärung!

    Danke im Voraus, mit freundlichen Grüßen

    Volker

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 9:14

      Hallo Volker,

      dem Abschnitt „Drogenkonsum in der Probezeit“ können Sie Folgendes entnehmen: „Deshalb ist es nicht erstaunlich, dass das Fahren unter Einfluss von Drogen zu den A-Verstößen der Delikte in der Probezeit gehört. Es handelt sich dann dabei um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung. Ohne weiteres verlängert sich beim einmaligen Begehen des A-Verstoßes die Probezeit auf vier Jahre und ein Aufbauseminar, welches zwischen 250 Euro und 400 Euro kostet, wird angeordnet.“ Außerdem fallen die herkömmlichen Strafen an, die Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nicole 18. Juli 2016, 13:12

    Hallo, bei mir is das etwas anders..
    Ich habe zwar seit einem Jahr ein Führerschein aber bin seit dem bestehen der Prüfung nicht mehr gefahren und habe auch dementsprechend kein Auto.. So nun wurde mein freund beim handeln erwischt und ich werde mitbeschuldigt auch wenn ich nix damit Zutun habe.. Die Polizei drohte mir trotzdem das mein Lappen weg ist war noch nie auffällig etc kann das trotzdem passieren?

    • bussgeld-info.de 21. Juli 2016, 9:46

      Hallo Nicole,

      normalerweise wird eine MPU erst dann von Ihnen verlangt, wenn Sie selbst unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterwegs waren, auch als Beifahrer oder Fußgänger.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bernd 11. Juli 2016, 18:25

    Hallo Guten Tag, ich wurde nu letzte Woche von der Polizei mit meinen roller angehalten ( zu schnell gefahren/habe nicht den Führerschein für das Fahrzeug) dabei haben sie ein urintest durchgeführt & der War positiv auf thc, ich habe am Vorabend cannabis konsumiert. .
    & jetzt meine Frage :“ kommt eine mpu auf mich zu ? Ich bin beim Auto Führerschein dabei & die herrn von der Polizei sagten mir ich bekomme eine Strafe von 500€. Nun befürchte ich das ich mein Führerschein nicht mehr machen kann. . Danke im voraus

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 9:58

      Hallo Bernd,

      in dem Fall kann es sein, dass Sie eine MPU (auch „Idiotentest“) machen müssen, bevor Sie den Autoführerschein erhalten können. Dies ist aber von Fall zu Fall abhängig, weshalb wir Ihnen keine genauere Auskunft geben können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Cango 28. Juni 2016, 14:03

    Hi ich hab da ma eine frage mein bruder nimmt seid über 10 jahren diazepam wegen angstörung 20 mg pber den tag verteielt.Es ist aber schon so normal das es ihn nicht müde macht was wäre passieren wenn er auf diazepam getestet wurde im Straßenverkehr

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 9:31

      Hallo Cango,
      ob ein Medikament Einfluss auf Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen hat, kann dem Beipackzettel entnommen werden. Möglichen Probleme bei einer Verkehrskontrolle könnte ein ärztliches Attest vorzubeugen, welches die Tauglichkeit trotz Medikamenten bescheinigt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Timo 23. Juni 2016, 16:05

    Hallo ich wurde am steuer mit thc positiv erwischt der blutwert ergab 1,2 thc bin in der probezeit und hab sonst noch keine btmg verstöse im strasenverkehr gehabt was passiert jez ?

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:20

      Hallo Timo,

      ein Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr wird üblicherweise mit 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Hinzu kommt eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre sowie eine Teilnahmepflicht an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger.

      Ihr Bußgeld- Info Team

  • Oleg 23. Juni 2016, 8:24

    Wurde von der Polizei angehalten,allgemeine Verkehrskontrolle, drogentest war positiv(erste Verstoß (Konsum speed/crystal) müsste danach blutprobe abgeben.Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal 500 EUR 2P 1 Monat, da ist mir klar aber was ist mit dem MPU???Muss ich ein MPU test machen oder doch nicht???

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 8:38

      Hallo Oleg,

      die Aufforderung zur MPU muss nicht zwingend mit dem Bußgeldbescheid erteilt werden. Es kann also sein, dass Sie noch gesondert Post bekommen. Fragen Sie zur Not einfach noch einmal bei der zuständigen Behörde nach.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daniel 21. Juni 2016, 7:13

    Hi,meine Frage ist folgende ich 16J fuhr mit dem Motorrad einmal kurz zu schnell und direkt Zivil mich rausgezogen blutest und Urintest gemacht ( natürlich positiv ) weil wegen Vorabend allerdings habe ich der Polizei geschildert das ich das Altersteilzeit mal am Freitag es gemacht hab was nicht ganz der Wahrheit entspricht übrigens besitze ich noch einen klasse t Führerschein und den erwähnten a 1 und ich bin Abhängig von denen nun ist meine Frage daher der nette Polizist meinte ich wäre kooperativ gewesen und es wäre nur eine Ordnungswidrigkeit wie sehr am
    Arsch ich doch bin ? Danke im Voraus

  • may 14. Juni 2016, 12:23

    Wurde von der Polizei angehalten . urin test fur THc war Positiv, musste einen Bluttest machen.
    Ich bin ein häufiger Benutzer, dann sind die Blutwerte bistimmt sind hoch.
    Es ist das erste Mal, dass idie Polizei mich anhelt
    was passieren jetz?

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 9:49

      Hallo May,

      beim ersten Drogenverstoß sind in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot fällig. Allerdings liegt die Strafe auch im Ermessen der Behörde und ob ein regelmäßiger THC-Konsum nachgewiesen werden kann. In manchen Fällen wird ebenfalls eine MPU angeordnet. Eine allgemeingültige Antwort gibt es also nicht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sue B. 13. Juni 2016, 17:36

    Hallo

    Ich habe mal eine Frage ich wurde angehalten und auf verdacht wurde bei mir ein Drogentest durchgeführt / der positiv war. – jedoch habe ich mein fürerschein wiederbekommen, kann ich da jetzt fahren bis ich ein Brief bekommen habe ?

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 8:44

      Hallo Sue,

      zu den genauen Umständen Ihrer Tat können wir nichts sagen. Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle oder einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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