Verkehrsregeln in Kroatien: Sicher im Urlaub unterwegs

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Im Urlaub mit dem Auto unterwegs zu sein, bedeutet viele Freiheiten. Dass eine Straßenverkehrsordnung auch in Kroatien gültig ist und Autofahrer die Vorgaben dieser beachten müssen, sollte schon vor der Reise klar sein. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Verkehrsregeln in Kroatien sowie die bei Verstößen zu erwartenden Sanktionen.

VerstoßSanktionen
Alkoholverstoßab 405 EUR
20 km/h zu schnell gefahrenab 135 EUR (innerorts),
ab 68 EUR (außerorts)
über 50 km/h zu schnell gefahenab 1.350 EUR,
Freiheitsstrafe bis zu 60 Tage
Rotlichtverstoßab 405 EUR
Handy am Steuer135 EUR
Nicht angeschnallt65 EUR
Parkverstoßab 40 EUR

(Stand: August 2019)

Weiterführende Ratgeber

 

Autofahren in Kroatien: Promillegrenze, erlaubte Geschwindigkeit und Maut

Urlauber sollten die Verkehrsregeln in Kroatien kennen.
Urlauber sollten die Verkehrsregeln in Kroatien kennen.

Kroatien und besonders die Adriaküste sind in Europa ein beliebtes Reiseziel und wird von vielen gerne mit dem eigenen Auto oder im Mietwagen erkundet. Doch bevor Sie sich hinters Steuer setzen und die Urlaubsfreuden genießen, sollten Sie sich mit dem Verkehr in Kroatien beschäftigen.

Wer darf in Kroatien ein Fahrzeug führen? Wie sehen die Höchstgeschwindigkeiten aus und welche Promillegrenze gilt in Kroatien? Diese Fragen sollten sich Urlauber bereits vor dem Reiseantritt stellen. Denn ein Strafzettel kann in Kroatien die Urlaubskasse unnötig belasten.

Bußgelder werden auch hier gemäß eines Bußgeldkataloges verhängt. Diese können sich von den aus Deutschland bekannten Sanktionen teils erheblich unterscheiden. Verstöße gegen die Verkehrsregeln in Kroatien können unter Umständen auch in Deutschland vollstreckt werden.

Allgemeine Verkehrsregeln in Kroatien

Möchten sich Reisende ausführlich auch ihre Fahrt und den Verkehr in Kroatien vorbereiten, ist der örtliche Autoclub (HAK Kroatien = Hrvatski autoklub) ein wichtiger Ansprechpartner. Dieser informiert auf einer mehrsprachigen Webseite über die aktuelle Verkehrslage. Wichtig ist zu beachten, dass die Straßen nicht verlassen werden dürfen, denn in einigen Teilen des Landes befinden sich immer noch explosionsfähige Mienen im Boden.

Allgemein gilt für alle Personen, die mit einem Fahrzeug am Verkehr in Kroatien teilnehmen, dass eine gültige Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse vorliegen muss. Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union, sodass der EU-Führerschein hier selbstverständlich gültig ist. Ebenfalls notwendig ist eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Hier sollte eine Grüne Versicherungskarte immer mitgeführt werden.
Im Gegensatz zu Bußgeldern werden andere Verkehrsstrafen aus Kroatien in Deutschland nicht vollstreckt.
Im Gegensatz zu Bußgeldern werden andere Verkehrsstrafen aus Kroatien in Deutschland nicht vollstreckt.

Bezüglich des Fahrzeuges sollten Reisende darauf achten, dass das Kennzeichen die Länderkennung aufweist. Es ist vorgeschrieben, dass Kfz-Kennzeichen in Kroatien mit einem Aufkleber der Länderkennung ausgestattet sein müssen.

Ebenfalls vorgeschrieben ist, dass alle Insassen im Fahrzeug angeschnallt sein müssen. Für Kinder unter fünf Jahren besteht eine Kindersitzpflicht und Kinder unter 13 dürfen nur auf dem Rücksitz mitfahren. Das Bußgeld in Kroatien für einen Verstoß gegen die Gurtpflicht liegt bei 65 Euro.

Darüber hinaus müssen für alle Mitfahrenden Warnwesten im Auto vorhanden sein. Auch ein Warndreieck, ein Erste-Hilfe-Kasten sowie Ersatzglühbirnen müssen im Fahrzeug mitgeführt werden. Ein Feuerlöscher ist nur in gewerblichen Fahrzeugen vorgeschrieben.

Gemäß den gültigen Verkehrsregeln ist in Kroatien das Telefonieren mit dem Handy hinterm Steuer nur mit einer Freisprechanlage erlaubt. Das Handy in der Hand zu haben oder es während der Fahrt ohne Freisprechanlage zu bedienen, ist untersagt. Der Bußgeldkatalog in Kroatien sieht hier ein Bußgeld von 135 Euro vor.

Besonderheiten Licht und Reifen betreffend

Zum Autofahren in Kroatien gehört auch das Licht zu bestimmten Zeiten tagsüber anzuschalten.
Zum Autofahren in Kroatien gehört auch das Licht zu bestimmten Zeiten tagsüber anzuschalten.

Die derzeitigen Verkehrsregeln in Kroatien schreiben in bestimmten Jahreszeiten die Nutzung von Licht und bestimmten Reifen vor. So herrscht für Autofahrer zwischen Oktober und März den ganzen Tag über eine Lichtpflicht. Für Motorradfahrer gilt diese ganzjährig.

Darüber hinaus gibt es auf einigen Straßen in Kroatien eine Winterreifenpflicht, die zwischen dem 15. November und dem 15. April gilt. Diese ist unabhängig von den Witterungs- und Straßenverhältnissen zu beachten. Die betreffenden Abschnitte sind üblicherweise mit Verkehrsschildern gekennzeichnet.

Auf den restlichen Straßen gibt es keine einheitliche Pflicht, allerdings kann gemäß der Verkehrsregeln in Kroatien abhängig von den Wetter- und Straßenverhältnissen die Nutzung von Winterreifen angeordnet werden. Fahrer sollten hier dann auf die Kennzeichnung M+S sowie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm achten.

Das Mitführen von Schneeketten ist im Winter Pflicht. Je nach den Verhältnissen müssen diese angelegt werden. In einigen Gebieten, wie in den Regionen Lika und Gorski Kotar, herrscht von November bis April eine generelle Schneekettenpflicht. Eine Missachtung dieser Verkehrsregeln kann in Kroatien Sanktionen wie ein Bußgeld von etwa 95 Euro nach sich ziehen.

Vorgaben zur Geschwindigkeit in Kroatien

Die Höchstgeschwindigkeit ist in Kroatien gesetzlich festgelegt.
Die Höchstgeschwindigkeit ist in Kroatien gesetzlich festgelegt.

Wie in Deutschland ist eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung in Kroatien ebenfalls Teil der Verkehrsregeln. Wird in Kroatien die zu beachtende Begrenzung nicht durch Verkehrsschilder angezeigt, gelten die allgemeinen Vorgaben.

Innerorts sind im laufenden Verkehr in Kroatien maximal 50 km/h erlaubt. Außerorts sind auf Landstraßen 90 km/h die Grenze. Sowohl inner- als auch außerorts gilt auf Schnellstraßen eine Beschränkung auf 110 km/h. Zudem gilt es in Kroatien auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 130 km/h zu beachten.

Sind die Fahrer unter 25 Jahre alt, gelten außerorts besondere Verkehrsregeln in Kroatien. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit reduziert sich für diese Fahrer um jeweils 10 km/h. Das heißt außerorts gelten 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.

Alkoholgrenze: In Kroatien nicht zu unterschätzen

Die Weinbaugebiete in Kroatien sind bei Touristen äußerst beliebt. Stehen Weinproben auf dem Programm, sollten sich Autofahrer gut überlegen, ob sie an diesen teilnehmen oder einen anderen Mitreisenden zum Fahrer bestimmen. Denn Alkohol hinterm Steuer ist auch im Verkehr in Kroatien gar nicht gern gesehen.

In Kroatien liegt die Promillegrenze bei 0,5.
In Kroatien liegt die Promillegrenze bei 0,5.

In Kroatien liegt die Promillegrenze bei 0,5. Allerdings gilt für Fahranfänger und Berufskraftfahrer ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Die Sanktionen richten sich nach dem jeweils festgestellten Blutalkoholwert. 405 Euro sind jedoch mindestens fällig.

Leben die Verkehrssünder in Kroatien, kann ab einem gemessen Wert von 1,5 Promille eine Haftstrafe sowie ein mehrmonatiges Fahrverbot möglich sein. Allerdings können Behörden Urlaubern auch untersagen, nach einem solchen Wert die Fahrt fortzusetzen.

Urlauber die häufiger nach Kroatien reisen, sollten sich zudem auch bewusst sein, dass es ein Punktesystem ähnlich wie dem in Flensburg gibt. Für Verstöße werden Punkte vergeben, die aber einer bestimmten Anzahl zu einem Fahrverbot führen. Dies kann auch Urlauber treffen.

Strafzettel aus Kroatien: Bezahlen oder nicht?

Strafzettel aus Kroatien können in Deutschland vollstreckt werden.
Strafzettel aus Kroatien können in Deutschland vollstreckt werden.

Kann ein Strafzettel fürs Falschparken in Kroatien mir aus dem Urlaub folgen? Muss ich eine Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlen oder kann ich das zu Hause ignorieren? Diese Fragen treten nicht selten dann auf, wenn es bereits zu spät ist.

Nach einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Kroatien kann ein Bußgeld sowohl vor Ort erhoben oder per Post an den Verkehrssünder gesandt werden. Ignorieren sollten Betroffene einen solchen Bußgeldbescheid aus dem Ausland jedoch nicht.

Innerhalb der EU besteht ein Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) für Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro. Auch Kroatien hat die Vorgaben des Abkommens in nationales Recht umgewandelt, sodass sie Vollstreckungshilfe bei den deutschen Behörden beantragen können.

Neben dem eigentlichen Bußgeld werden auch Verwaltungs- sowie Mahngebühren hinzugezogen, so dass auch dadurch die Grenze von 70 Euro überschritten werden kann. Das Vollstreckungsabkommen schließt jedoch nur Bußgelder ein. Andere Verkehrsstrafen aus Kroatien, wie ein Fahrverbot oder Punkte, werden in Deutschland nicht verhängt oder übernommen.

Einspruch gegen einen Strafzettel aus Kroatien

Sind sich Betroffene sicher, dass sie nicht gegen die Verkehrsregeln in Kroatien verstoßen haben, ist ein Einspruch eine Möglichkeit, die sie dann haben. Auch formale Fehler können einen Einspruch begründen.

Dieser ist jedoch in der Regel in der Landessprache zu verfassen, so dass es empfehlenswert ist, einen deutschsprachigen Anwalt in Kroatien zu konsultieren. Dieser kennt sich in der Regel mit den rechtlichen Vorgaben in Kroatien aus und kann beurteilen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

FAQ – Bußgeldkatalog in Kroatien

Womit muss ich rechnen, wenn ich die kroatischen Verkehrsregeln missachte?

Eine Übersicht einiger Bußgelder haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Welche Höchstgeschwindigkeit ist auf kroatischen Straßen vorgeschrieben?

Auf der Landstraße ist in Kroatien eine Geschwindigkeit von 90 km/h erlaubt. Auf Schnellstraßen dürfen Sie 110 km/h fahren und auf Autobahnen 130 km/h. Innerorts sind wie hierzulande nur 50 km/h gestattet.

Kann ich Bußgelder, Punkte und Fahrverbote aus Kroatien ignorieren?

Ausländische Bußgelder können innerhalb der EU vollstreckt werden. Punkte oder Fahrverbote, die in Kroatien verhängt wurden, sind nicht nach Deutschland übertragbar.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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