Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 3. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Junge Autofahrer sind oft unerfahren und verhalten sich leichtsinnig, da sie noch nicht recht wissen, wie es auf öffentlichen Straßen zugeht. Kein Wunder also, dass schwere Verkehrsunfälle häufig auf das Konto von Fahranfängern gehen. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Jahr 1986 eine zweijährige Probezeit eingeführt. Der Führerschein wird seitdem bei erstmaligem Erwerb zunächst einmal auf Probe erteilt. Während dieser Bewährungsphase müssen Fahranfänger mit speziellen Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle:

TatMaßnahme
A-Verstöße in der Probe­zeit
1. A-VerstoßProbe­zeitver­länger­ung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
2. A-VerstoßVerwar­nung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
3. A-VerstoßEnt­zug der Fahr­erlaubnis
A-Verstoß auf­grund von Dro­gen und/oder Alko­holTeil­nahme­pflicht an einem beson­deren Aufbau­seminar
B-Verstöße in der Probe­zeit
1. B-Verstoßkeine Aus­wirkun­gen auf die Probe­zeit
2. B-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
B-Verstoß mit anschließ­endem A-VerstoßProbe­zeitver­längerung um 2 Jahre & Teil­nahme­pflicht am Aufbau­seminar
Zwei B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungVer­warn­ung & Teil­nahme­empfehl­ung an verkehrs­psycholog­ischer Bera­tung
Vier B-Verstöße nach der Probe­zeitver­längerungEnt­zug der Fahr­erlaubnis

Spezialthemen zur Probezeit

Wie werden Verstöße in der Probezeit sanktioniert?

FAQ – Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei einem A-Verstoß oder 2 B-Verstößen kann die Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Probezeit bei BF17?

Die Probezeit dauert ebenfalls 2 Jahre. Bei Verstößen (einem A oder zwei B-Verstößen) wird sie auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

Ich habe falsch geparkt, wird meine Probezeit verlängert?

In der Regel wird die Probezeit beim Falschparken nicht verlängert. Erst schwerwiegendere Parkverstöße (z. B. Parken im Bereich von scharfen Kurven mit Behinderung) stellen B-Verstöße dar. 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit.

Ich bin zu schnell gefahren, wird meine Probezeit verlängert?

Bis zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Erst eine Tempoübertretung von mind. 21 km/h ist ein A-Verstoß und hat die Probezeitverlängerung zur Folge.

Wann muss ich an einem Aufbauseminar teilnehmen?

Nach einem A-Verstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 21 km/h) oder 2 B-Verstößen (z. B. Fahren ohne Winterreifen) wird in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Wer nicht am Aufbauseminar teilnimmt, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Video: Was sind A- und B-Verstöße?

Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Erfahren Sie in diesem Video, was es mit A- und B-Verstößen in der Probezeit auf sich hat.
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?
Was geschieht, wenn Sie in der Probezeit mit dem Auto einen Verstoß begehen?

Allgemein werden Regelmissachtungen in der Probezeit in zwei Kategorien eingeordnet:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen)

Wer beispielsweise mit Alkohol und/oder Drogen am Steuer erwischt wird, eine rote Ampel überfährt oder mit 21 km/h oder mehr zu schnell in der Probezeit geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn der betroffene Führerscheinneuling die Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate überzieht, mit ungesicherter Ladung oder mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist.

Unabhängig davon, welche Regelmissachtung sich Fahranfänger in der Probezeit leisten – sie ereilen exakt die gleichen Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog auf Kraftfahrer zukommen, die bereits mehr Erfahrung im Straßenverkehr vorweisen können. Hinzu kommen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe allerdings spezielle Maßnahmen, auf die wir im folgenden Absatz eingehen.

Übrigens: In der Probezeit werden Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht nicht nur strenger geahndet. Vielmehr gelten für Fahranfänger auch striktere Vorschriften als für alteingesessene Kraftfahrer. Ein Beispiel dafür ist die Promillegrenze, die in Deutschland in der Regel bei 0,5 Promille liegt. Junge Autofahrer dürfen jedoch in der Probezeit keinen Tropfen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie im Anschluss noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Fahrer unter 21 Jahren. Sie müssen sich demzufolge an eine Null-Promille-Grenze halten.

Wie sehen die speziellen Maßnahmen in der Probezeit aus?

Je nachdem, ob die begangene Zuwiderhandlung als A- oder als B-Verstoß einzuordnen ist, drohen dem auffällig gewordenen Fahranfänger andere Konsequenzen. Weiterhin spielt es eine Rolle, um den wievielten Verstoß der jeweiligen Kategorie es sich handelt. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die besonderen Maßnahmen in der Probezeit:

Wann kann die Probezeit verlängert werden?
Wann kann die Probezeit verlängert werden?
  • Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Weiterhin muss der auffällig gewordene Fahranfänger ein Aufbauseminar absolvieren. Ein B-Verstoß allein hat jedoch noch keine Maßnahmen zur Folge.
  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B in der bereits verlängerten Probezeit bedeuten eine Verwarnung. Hinzu kommt die Empfehlung, auf freiwilliger Basis an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Haben junge Autofahrer auch danach noch nicht aus ihren Fehlern gelernt und leisten sich abermals eine Regelmissachtung der Kategorie A oder zwei der Kategorie B, wird der Führerschein in der Probezeit schließlich wieder entzogen.

Dies geht mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, innerhalb der die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen wird. Etwa drei Monate vor Ablauf der Frist können Fahranfänger einen neuen Führerschein beantragen. In der Regel werden jedoch im Vorfeld das positive Absolvieren einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie eine erneute Führerscheinprüfung verlangt.

Probezeit im Ausland

Das Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger

Das sogenannte Aufbauseminar (ASF) wird teilweise auch als Nachschulung bezeichnet und von ausgewählten Fahrschulen angeboten. Es besteht aus Gruppensitzungen, an denen zwischen sechs und zwölf Personen teilnehmen können. In vier Theoriestunden á 135 Minuten kommen normalerweise die jeweils begangenen Regelmissachtungen der Teilnehmer zur Sprache.

Zusammen werden dann Möglichkeiten erörtert, wie das entsprechende Fehlverhalten in Zukunft vermieden werden kann. Weiterhin gehört eine Beobachtungsfahrt zum Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger, die in der Regel zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfindet und mindestens 30 Minuten dauert. Ist das Seminar abgeschlossen, wird den Absolventen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.
Werden Sie mit 21 km/h zu schnell geblitzt, droht in der Probezeit ein Aufbauseminar.

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro verbunden, die der betroffene Verkehrssünder selbst tragen muss. Die Preise können jedoch je nach Region und Fahrschule variieren.

Übrigens: Handelte es sich bei den begangenen Zuwiderhandlungen um Verstöße mit Drogen und/oder Alkohol in der Probezeit, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Dabei finden zusätzliche verkehrspsychologische Gespräche statt, weshalb die Kosten für ein solches Seminar höher ausfallen können.

Mythen rund um die Probezeit: Wahr oder falsch?         

Zu guter Letzt haben wir die gängigsten Mythen rund um den Führerschein auf Probe zusammengefasst. Einige von ihnen entsprechen der Wahrheit, andere hingegen sind gänzlich falsch. Testen Sie Ihr Wissen!

Fahranfängern drohen keine Punkte in der Probezeit

Diese Annahme ist falsch. Auf junge Autofahrer kommen die gleichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zu, mit denen auch erfahrene Kraftfahrer bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr rechnen müssen. Dazu gehören Bußgelder, Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg.

Es ist möglich, die Probezeit zu verkürzen

Es gab eine Zeit, da wäre diese Aussage absolut korrekt gewesen. In allen deutschen Bundesländern, außer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, bestand bis zum 31. Dezember 2010 die Option, die Probezeit zu verkürzen. Dazu mussten junge Fahrer ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) absolvieren und konnten so ihre Probezeit auf eine Dauer von nur einem Jahr reduzieren. Mittlerweile gibt es diese Möglichkeit allerdings nicht mehr, weshalb auch dieser Mythos falsch ist.

Wird das Aufbauseminar nicht absolviert, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis

Erhielt ein Fahranfänger beispielsweise aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit die Aufforderung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, und er weigert sich, dem nachzukommen, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Erst wenn der betroffene Fahrer den Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar vorweisen kann, erhält er seinen Führerschein zurück. Diese Aussage ist demzufolge wahr.

Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?
Ist der Führerschein weg, wenn Sie in der Probezeit eine rote Ampel überfahren?

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, verliert direkt seinen Führerschein

Einige Führerscheinneulinge gehen davon aus, dass direkt der Führerscheinentzug droht, wenn sie eine rote Ampel überfahren. In der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß jedoch als Regelmissachtung der Kategorie A und hat daher zunächst einmal eine Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge. Lediglich wenn es sich dabei bereits um den dritten A-Verstoß handelt, wird die Fahr-erlaubnis entzogen. Diese Annahme ist demzufolge halb wahr.

Führerscheinneulinge können keine Punkte abbauen

Diese Aussage entspricht der Wahrheit. Erfahrene Autofahrer haben die Möglichkeit, bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten einen Punkt abzubauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Diese Option fällt in der Probezeit jedoch weg.

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Probezeit: Wieso der Führerschein zunächst auf Probe erteilt wird
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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  • Kawak 25. Januar 2016, 1:30

    Hallo, ich bin in der Probezeit. Mit welcher Strafe muss ich rechnen wenn ich den DB-Killer bei meinem Motorrad entferne?

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:44

      Hallo Kawak,

      wenn Sie den dB-Killer bei Ihrem Motorrad entfernen, kann das normalerweise ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg bedeuten. Da Sie in der Probezeit sind, wird diese in der Regel um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Kawak 25. Januar 2016, 14:46

        Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ich dachte es gibt keinen Punkt mehr für das entfernen des dB Killers…? Bekommt man bei jedem Bußgeld über 60 Euro automatisch auch einen Punkt?

        • bussgeld-info.de 1. Februar 2016, 10:30

          Hallo Kawak,

          im Groben kann hier gesagt werden, ja. Theoretisch gibt es an einem Bußgeld von 60 Euro einen Punkt. Es gibt aber auch Ausnahmen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mustafa 21. Januar 2016, 12:34

    Hallo miteinander,

    ich hätte 2 fragen an sie.
    Einmal die Frage ob es einen Unterschied gibt bei DrogenEinfluss (thc über 1 ng) zwischen Fahrern in der Probezeit und Fahrern die nicht in der Probezeit sind. Die zweite Frage wäre ob ich den in der Probezeit irgendwie die Möglichkeit hätte die MPU zu umgehen wie zum Beispiel mit dem Verlust meiner Arbeit ohne Führerschein.
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen weil ich bis heute keine richtige Antwort gefunden habe.
    Vielen dank

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:57

      Hallo Mustafa,

      1. Es gibt in der tat einen Unterschied: Befinden sich die Fahrer noch in der Probezeit liegt das Bußgeld oftmals niedriger. Zudem kann die zusätzlich Teilnahme an einem besonderen Fahreignungsseminar mit Schwerpunkt Alkohol- und Drogenverstöße verlangt sein. Auch die Probezeit verländert sich bei einem ersten A-Verstoß um zwei weitere Jahre.
      2. Die MPU zu umgehen, ist in der Regel nicht möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Axel 20. Januar 2016, 16:34

    Hallo, ich befinde mich derzeit in einer Verlängerten Probezeit.

    Ich wurde 2013 mit 24km/h zuviel geblitzt (Autobahn).
    Habe darauf auch ein Aufbaueminar besucht.
    Jetzt hab ich letztes Jahr ein Punkt bekommen weil der Polizist der Meinung war es wäre Rot gewesen.
    Und im selben Jahr also 2015 im Dezember ein Brief bekommen zwecks Abstand ( 80km/h zu 18m abstand LKW)

    M it was muss ich rechnen, da ich zwecks beruf auf mein Führerschein angewiesen bin?

    Sollte man ihn mir entziehen weil ich das gelesen habe im Internet kann ich ihn dann einfach wiederbekommen?

    Oder muss ich ihn komplett neu machen?
    Mfg Axel

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:34

      Hallo Axel,

      zwei A-Verstöße in der verlängerten Probezeit bedeuten einen Entzug der Fahrerlaubnis. Nach Abwarten einer Sperrfrist, die in der Regel etwa sechs Monate beträgt, müssen Sie den Führerschein bei der Führerscheinstelle neu beantragen. Die Behörden entscheiden je nach Einzelfall, ob es notwendig ist, dass der Fahrer noch eine Prüfung absolviert. Im Normalfall erhält der Fahrer seinen Führerschein jedoch ohne Auflage zurück. Eine Ausnahme bilden hier Alkohol- oder Drogendelikte, da hier meistens noch eine MPU verlangt wird.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ela 20. Januar 2016, 14:49

    Hallo,
    Mein Sohn hat eine Probezeit Verlängerung, 2 Monate Fahrerlaubnis Entzug und Aufbauseminar wegen Fahrerflucht vor 1,5 Jahren erhalten (war ein Blechschaden ist auch wieder an den Unfallort zurück gekehrt)
    Jetzt wurde er bei einer Kontrolle postiv auf THC getestet (passiv Wert)
    Blutabnahme wird genaueres zeigen. Der Arzt meinte er ist sehr Wahrscheinlich unter der 1,0 ng/l Grenze.
    Was kommt jetzt bezüglich des Führerscheins auf Ihn zu.
    Danke für Ihre Antwort
    Ela

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 12:03

      Hallo Ela,

      bei einem erstmaligen Drogenverstoß im Straßenverkehr können ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg. Auch eine MPU kann verlangt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • T. D. 20. Januar 2016, 1:04

    Schönen guten Abend,
    ich befinde mich in der Probezeit und wurde mit dem Auto meines Vaters schon zwei drei mal geblitzt, mit jeweils unter 20 kmh Überschreitung. Ich hab ihm das Geld immer gegeben und wir mussten nie Angaben über die Personalien an das Amt senden. Nun wurde ich leider mit 23 kmh zu schnell innerorts geblitzt und mein Vater soll die Personalien des Übeltäters übermitteln. An sich ist das ja ein A-Verstoß, weswegen ich mit Buße, einem Punkt in Flensburg, dem Aufbauseminar sowie zwei jähriger Probezeitverlängerung rechnen muss. Meine Frage wäre, ob ich Gefahr laufe, dass das Amt nun nachträglich die anderen kleineren Geschwindigkeitsüberschreitungen Dank meiner Personalien mir zuordnet und ich somit eine größere Strafe erwarten muss. Ich bin zur Zeit sehr an meinen Führerschein gebunden und es wäre sehr schlimm, wenn ich ihn für einige Zeit entzogen bekomme. Können sie mir hier weiterhelfen, bzw. meine Sorgen nehmen?
    Mit freundlichen Grüßen,
    T. D.

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:57

      Hallo T.D.,

      da Ihnen die anderen Verstöße in der Regel nachträglich nicht mehr zur Last gelegt werden können, ist diese Gefahr eher als gering einzuschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hans 19. Januar 2016, 16:13

    Hallo ich wollte was fragen meine fuhrerschein war auf probezeit 2 jahre was passiert 2 mal a delikt und eine b delikt wegen fuhrerschein

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 11:18

      Hallo Hans,

      bei einem erstmaligen A-Verstoß kommt es in der Regel zur Porbezeitverlängerung um zwei weitere Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt zur kostenpflichtigen Verwarnung. Bei einem anschließenden B-Verstoß droht zumest keine gesonderte Sanktion für Fahranfänger. Ein weiterer B-Verstoß kann jedoch zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan-Hendrik L. 19. Januar 2016, 7:14

    Hallo Bußgeld-Team

    Ich habe in der Probezeit einen Unfall gebaut und zwar habe ich beim Linksabbiegen ein Auto hinter einem Bus übersehen. Da ich in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer bin hab ich große Angst um meinen Pkw Führerschein und meine Ausbildung. Welche Folgen drohen mir? Behalte ich meinen Führerschein?

    • bussgeld-info.de 25. Januar 2016, 10:51

      Hallo Jan-Hendrik,

      es handelt sich hierbei um einen A-Verstoß. Ein erstmaliger A-Verstoß in der Probezeit führt in der Regel noch nicht zum Verlust der Fahrerlaubnis, sondern zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marc 18. Januar 2016, 11:23

    Hallo,
    Ich befinde mich zur Zeit in der Verlängerung der Probezeit.
    Habe also schon ein Aufbauseminar hinter mir.
    Heute morgen wurde ich nachdem überholen in einer 100er Zone, mit Ca. 95 Km/h in der darauf folgenden 50er Zone, außerorts geblitzt.

    Können Sie mir eine Einschätzung meiner Strafe geben?

    Mit freundlichen Grüßen
    Marc

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 11:33

      Hallo Marc,

      bei einem zweiten A-Verstoß müssen Sie in der Regel mit einer Verwarnung und einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 14. Januar 2016, 1:42

    Jallo ich habe letztes jahr ein aufbausiminar gemacht hane probezeitverlängrung bekommrn.
    Jetzt habe ich post vom kreis bekommen das ich ausserhalb geschlossener ordschaften mit 50 km h zuschnell geblitzt wurde in dem brief steht drin 1 monat fahrverbot und 188 euro. Muss ich mit noch was rechenen und was hat das für konsiquenzen auf meine arbeit (kurierdienst) habe die arbeit grade erst angefangen.

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 11:59

      Hallo Marco,

      in der Regel dürften keine weiteren Sanktionen auf Sie zukommen. Inwiefern sich diese Strafe auf Ihre Arbeit auswirkt, müssen Sie mit dieser selbst klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anna O. 12. Januar 2016, 20:29

    Hallo, ..
    Ich habe eine frage.

    Ich wurde 1 Woche vor Ablauf meiner Probezeit mit 21 km/h _?zu viel geblitzt und musste 108 Euro zahlen, von dem Aufbauseminar habe ich bis jetzt (3mon vergangen ) noch nichts gehört. 1 Punkt habe ich in Flensburg.

    Nun wurde ich heute auf einer Autobahn geblickt die zu ende ging entweder War ich noch im 100er bereichern und wäre knapp 26 zu schnell, oder im 80 er Bereich da wären es dann 46 zu schnell. Womit muss ich jetzt rechnen?

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 12:13

      Hallo Anna O.,

      Sie müssten sich derzeit in der verlängerten Probezeit befinden, da ein einmaliger A-Verstoß in der Probezeit in der Regel die Verlängerung dieser und ein Aufbauseminar nach sich zieht. Was nun folgt, sollten Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen, da Sie sich ja auch selbst unsicher sind, wie viel Sie zu schnell waren. In jedem Fall drohen Bußgeld und Punkte. Fragwürdig ist ebenfalls, ob Sie sich tatsächlich in der verlängerten Probezeit befinden oder ob hier die Behörde „ein Auge zugedrückt“ hat. Warten Sie daher zunächst den Bescheid ab. Nur dann können Sie Gewissheit erlangen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mike 11. Januar 2016, 23:31

    Hallo.
    Ich habe da eine Frage. Undzwar habe ich bereits die Verlängerung der Probezeit wegen eines A-Verstoßes.
    In dieser verlängerten Probezeit bin ich bei schlechten Sicht-oder Wetterberhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit in Tateinheit mit Reifen ohne ausreichende Profil-oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte gefahren. Außerdem kam es zu einem Unfall. Jedoch ohne Behinderung eines Unfallgegners. Bin von der Fahrbahn abgekommen und habe einen Baumstumpf erwischt. Habe einen Bußgeld von 220€ und 1 Punkt in Flensburg. Zählt es jetzt als A-oder B-Verstoß und mit welchen Folgen muss ich jetzt rechnen ?
    Bedanke mich im vorraus für die Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Mike

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 11:06

      Hallo Mike,

      laut Bußgeldkatalog handelt es sich bei der Tat „Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall.“ um einen B-Verstoß, der mit 1 Punkt und 90 Euro bestraft wird. Ein weiterer B-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt dann zur Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Felix D. 11. Januar 2016, 19:35

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit und habe ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Nun bin ich mit unter 20km/h geblitzt worden. Was kommt nun auf mich zu?

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 10:43

      Hallo Felix D.,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt es sich immer um einen A-Verstoß. Dieser hat allerdings erst Probezeitmaßnahmen zur Folge bei über 20 km/h. Hier kommt vermutlich also nur das entsprechende Bußgeld auf Sie zu.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 11. Januar 2016, 0:08

    Ich habe mein aufbauseminar fergesen zu machen in der probezeit was erwartet mich jetzt

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 9:28

      Hallo Chris,

      wenn Sie es versäumt haben, der Behörde fristgerecht die Teilnahme am Aufbauseminar vorzulegen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis so lange entzogen, bis die Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt ist.

      Ihr Bussgeld-Info-Team

  • L. Meier 9. Januar 2016, 21:39

    Hallo,
    Ich habe vor etwas über einem Jahr einen A Verstoß mit 2 Punkten gehabt der zu einem Aufbauseminar geführt hat.
    Dieses habe ich absolviert.
    Vor wenigen Tagen kam ein B Verstoß hinzu, welcher einen Punkt brachte.

    Ist damit zu rechnen, dass ich meinen Führerschein abgeben muss oder muss ich lediglich die Strafe zahlen, den Punkt hinnehmen und ab jetzt nichts mehr zu Schulden kommen lassen?
    Bzw. mit was muss ich genau rechnen?

    Schöne Grüße,
    L. Meier

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 10:11

      Hallo,

      ja, Sie müssen das Bußgeld zahlen und den Punkt hinnehmen. Bei einem weiteren B-Verstoß oder nochmaligen A-Verstoß werden Sie verwarnt und erhalten eine Empfehlung zu freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Blackdevil 7. Januar 2016, 18:18

    Hallo
    Und zwar hab ich mal ne frage fuhrerschein auf probe
    Mir wurde 2008 laut strafbefehl den fuhrerschein entzogen wegen 315c,316c
    Habe dann aufbauseminar gemacht und 2013 neuerteilung beantragt habe dann verlangerung dazubekommen
    2015 habe ich dann laut urteil den fuhrerschein entzogen bekommen wegen entfernung von unfallort 142 stgb
    Meine sperre lauft jetzt in einen monat aus und mochte jetzt neuerteilung beantragen
    Was hab ich jetzt zu erwarten muss ich evt mpu machen oder bekomm ich eine schriftliche verwarnung zur vehrspl beratung ?
    Mfg Blackdevil

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 11:33

      Hallo Blackdevil,

      für die Neuerteilung der Fahrerlaubni können die Behörden eine MPU verlangen. Dies liegt jedoch im Ermessen der zuständigen Behörden. Die schriftliche Verwarnung erfolgt nur in der Probezeit. Da Ihnen nunmehr aber die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist dies hier nicht anzusetzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lejlos 4. Januar 2016, 1:25

    Hallo,
    Ich hatte einen A-Verstoß (22 kmh zu schnell) in der Probezeit und musste zu einem Aufbauseminar und habe die probezeit verlängert bekommen dann hätte ich inner halb eines Jahres wieder einen A Verstoß mit 24 kmh zu schnell und musste meinen Führerschein 1 Monat abgeben. Nun war ich 1,5 Jahre Blitzer frei und es hat mich unglücklich erwischt mit 41 km/h zu schnell ausserorts. Mit was muss ich rechnen? Drei Monate Führerschein entzug? Habe keine Verkehrspsychologische Untersuchung machen müssen.

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 10:19

      Hallo Lejlos,

      die verkehrspsychologische Beratung ist stets nur freiwillig und muss nicht absolviert werden. Bei einem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mirko 4. Januar 2016, 0:12

    Hab mal ne Frage die wichtig ist !!!wenn man in der Probezeit in Polen mit Alkohol erwischt wurde und in Deutschland den Führerschein gemacht hat ist man den Führerschein los oder nicht ??? er hatte 1,6 Promille gehabt. bitte auf antwort

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 10:24

      Hallo Mirko,

      in der Regel sind die Strafen anzusetzen, die in Polen zu erwarten sind. Eine gesonderte Strafe in Deutschland folgt in der Regel nicht, kann jedoch im Einzelfall angesetzt werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Schnäb 3. Januar 2016, 16:05

    Hallo ich wurde in der Probezeit mit 7 km/h zu schnell geblitzt und musste 15 Euro strafe zahlen. Mich würde es mal interessieren was passiert wenn ich jetzt innerorts in einer 50er Zone mit knapp über 100 geblitzt werde? Was für Strafen und Maßnamen muss ich da erwarten? Danke im vorraus

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 10:44

      Hallo Schnäb,

      die Bußgelder und Punkte für ein entsprechendes Vergehen können Sie der folgenden Seite entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

      Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h werden während der Probezeit als A-Verstöße gewertet. Ein erstmaliger A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre und der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • sabine 3. Januar 2016, 2:02

    sehr geehrte Damen und herren,
    meine tochter, 18 jahre , in der Probezeit hat die vorfahrt im kreisel mißachtet, Unfall verursacht, ohne personenschaden, also meiner Meinung vertoß A., frage: wieviel Bußgeld, punkt in Flensburg, droht ein aufbauseminar ? und wenn ja, ist das auf freiwilliger Basis oder pflicht?

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 12:16

      Hallo Sabine,

      beim Missachten der Vorfahrt handelt es sich um einen A-Verstoß. Hier droht beim ersten A-Verstoß in der Probezeit die Probezeitverlängerung sowie die Anordnung zu einem Aufbauseminar – dieses ist Pflicht. Bei einer Missachtung der Vorfahrt mit Sachbeschädigung folgt laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 120 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Dino K. 2. Januar 2016, 15:25

    Hallo Leute,
    Frohes Neues !!!!
    Ich wurde am 31.12.2015 mit 26 zu schnell geblitzt – Messtoleranz 23 zu schnell in einer 50er Zone innerorts.
    Am 30.03.2011 habe ich meinen Führerschein bekommen.
    2012 habe ich ein Aufbauseminar absolviert Grund: A-Verstoß 27 KM/H zu schnell !
    Ich wurde nach meinem Aufbauseminar 2 x Geblitzt – 1x 11 kmh und 1x 9 kmh zu schnell.
    Nun sollte meine Probezeit enden und ich wurde wie bereits erwähnt mit 26 bzw. 23 zu schnell geblitzt, also meines Erachtens ein A-Verstoß … wird mir nun mein Führerschein entzogen ???
    Ich habe vor 9 Monaten ein Schreiben bekommen und mir wurde dieses Psychoprogramm empfohlen welches freiwillig ist und welches ich nicht besuchen wollte.
    Falls ich den Schein abgeben muss ?!?!, 3 Monate ??? Oder ???
    Muss ich eine MPU machen ??

    Lieben Gruß

    Dino

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 11:12

      Hallo Dino K.,

      bei einem ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit erfolgt in der Regel eine kostenpflichtige Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Da Sie jedoch bereits eine entpsrechende Empfehlung erhalten haben, kann davon ausgegangen werden, dass bereits zuvor ein weitere A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße hinzutraten. In diesem Falle droht der Entzug der Fahrerlaubnis – in der Regel für mindestens 6 Monate.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hannah 31. Dezember 2015, 11:22

    Ich bin in eine Baustelle reigefahren, die gesperrt war und hatte dann dort einen Verkehrsunfall. Welche Auswirkungen hat das auf die Probezeit?

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 12:04

      Hallo Hannah,

      für einen Unfall gibt es meistens einen Grund bzw. eine Ursache, z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Diese Ursache ist dann relevant für die Ahndung des Verstoßes und die Wertung für die Probezeit. Handelt es sich bei der Unfallursache um einen A-Verstoß, dann kommt es mit Sicherheit neben dem Bußgeld und eventuell Punkten zur Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar. Was Sie genau erwartet, können Sie dann dem Bußgeldbescheid entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 28. Dezember 2015, 16:28

    Guten Tag
    Nochmal mein Fall.
    Ich bin in der verlängerten Probezeit.
    Ich bin beim telefonieren erwischt worden und war gleichzeitig noch unangeschnallt.
    Welche Konsequenzen Werden auf mich zu kommen?
    Vielen Dank
    Max

    • bussgeld-info.de 4. Januar 2016, 10:24

      Hallo Max,

      das Vergehen „Handy am Steuer“ zieht ein Bußgeld von 60 Euro nach sich sowie einen Punkt. Hierbei handelt es sich um einen B-Verstoß. Das Fahren ohne Sicherheitsgurt kostet 30 Euro Bußgeld. Bei zwei Vergehen zur selben Zeit wird in der Regel das zweite, günstigere Vergehen nur hälftig geahndet. Bei zwei B-Verstößen in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung sowie die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Timo 24. Dezember 2015, 22:59

    Hallo,
    Ich bin noch in der probezeit und habe bereits einen aufbauseminar mitgemacht. Ich wurde vor 4 Tagen mit ca.30kmh zu viel geblitzt, und gestern bin ich über eine rote Ampel gefahren was kürzer als 1sek war. Jz erwarten mich 2 a verstöße aufeinmal bedeutet das dass ich mein führerschein abgeben muss? ?

    • bussgeld-info.de 28. Dezember 2015, 10:11

      Hallo Timo,

      bei 2 A-Verstößen in der Probezeit wird eine Verwarnung ausgesprochen und ein Hinweis auf die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung gegeben. Die ist allerdings dann noch keine Pflicht. Bei dem dritten A-Verstoß verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre mehr.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • David 24. Dezember 2015, 15:29

    Guten Tag, ich wurde in der Probezeit mit 23 kmh zu schnell angehalten,habe ein Bußgeldbescheid bekommen in Höhe von 98,50€ Und mit Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt in Flensburg. Habe weiter nix gehört,nun habe ich Post bekommen das ich bei 122 kmh auf der Autobahn einen abstand von 30m anstatt 61m hatte also 5/10 des tachowertes.meine Frage da ich ja schon 1 Punkt bekommen habe was mich jetzt erwartet?? Mit freundlichen Grüßen David

    • bussgeld-info.de 28. Dezember 2015, 10:19

      Hallo David,

      generell wird wahrscheinlich 1 Punkt zusätzlich in Flensburg folgen und ein Bußgeld von 75 Euro. Im schlimmsten Fall kommt zudem noch ein Hinweis auf die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre hinzu mit einem Aufbauseminar.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Max 19. Dezember 2015, 14:43

    Guten Tag :)
    Ich hab meinen Führerschein mit 17 am 17.04.2012 bekommen. Hab im Winter 2013 eine Probezeit Verlängerung bekommen. Nun meine Frage ich bin heute am 17.12.2015 mit dem Handy unsngeschnallt am Steuer erwischt worden.. Welche Konsequenzen fürt das mit sich ?

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 11:09

      Hallo Max,

      der fehlende Sicherheitsgurt wird in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro belegt. Es handelt sich hierbei um einen B-Verstoß. Ein erstmaliger B-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht in der Regel keine weiteren Sanktionen nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Max 21. Dezember 2015, 20:07

        Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort :)??
        Mein Problem ist dass ich angehalten worden bin wo ich nicht angeschnallt bin und noch telefoniert habe.. Was erwartet mich ich bin noch 4 Monate in der verlängerten Probezeit.

        • bussgeld-info.de 28. Dezember 2015, 10:08

          Hallo Max,

          allgemein wird ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig. Im schlimmsten Fall wird nach Prüfung von seiten der Behörde ihre Probezeit weiter verlängert.

          Ihr Bussgeld-Info-Team

  • Manuel 19. Dezember 2015, 14:26

    Hallo,
    Hab ein aufbauseminar schon hinter mir habe einen Punkt bekommen
    Nun wurde ich geblitzt mit 35 kmh im Ort bei einer 50 Zone mit was muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 11:13

      Hallo Manuel,

      ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt in der Regel zu einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung, an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

      Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 31 und 40 km/h innerorts drohen ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Cüneyt 18. Dezember 2015, 19:56

    Wurde heute innerorts geblitzt
    Hab schon 1 Punkt in Flensburg
    Wurde mal geblitzt aber unter 20kmh (20€busgeld)
    Kannst ich jetzt mein Führerschein verlieren?

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 11:27

      Hallo Cüneyt,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt in der Regel erst ab 21 km/h als vollwertiger A-Verstoß in der Probezeit. Den Führerschein verlieren Sie in der Regel erst nach dem dritten A-Verstoß während der Probezeit.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 18. Dezember 2015, 16:42

    Hallo
    Ich wurde gestern mit 140kmh auf der Autobahn geblitzt erlaubt waren 100kmh. Bin noch in der Probezeit hatte schon eine Verlängerung da ich vor 2 Jahren mit über 1,1 Promille am Steuer aufgehalten wurde hatte dann 11 Monate Sperre und fahr jetzt seit über 1 Jahr wieder. Was passiert jetzt wird mir mein Führerschein genommen oder muss ich nur Bußgeld zahlen ?

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 11:40

      Hallo Marco,

      ein erster A-Verstoß in der verlängerten Probezeit führt in der Regel zu einer kostenpflichtigen Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Zur Höhe des Bußgelds können Sie sich auf der folgenden Seite informieren: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwindigkeit/

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • ruzek 16. Dezember 2015, 12:47

    Ich habe eine frage meine Freundin ist in der brobezeit und hat einen Unfall gemacht hat ein Auto die Vorfahrt genommen weil sie das Auto nicht sah fuhr sie los und ein Auto voll in sie rein geschieht auf der Autobahn mit was muss sie rechnen

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 12:58

      Hallo Ruzek,

      möglicherweise kommt hier der Tatbestand 101118 „Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere“ (B-Verstoß, 35 Euro) in Betracht. Diese Strafe kann allerdings infolge des Unfalls höher ausfallen. Wie hoch entscheidet die Behörde, da es hier immer auf den Einzelfall ankommt. Es ist anzuraten, zunächst den Bußgeldbescheid abzuwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Enrico 14. Dezember 2015, 21:51

    Wenn ich in meiner Probezeit (bin jetzt 18) mit einem Kfz wo der TÜV seit 9 Monaten fällig ist auf dem Weg zum TÜV Termin erwischt werde was erwartet mich dann?

    • bussgeld-info.de 21. Dezember 2015, 10:37

      Hallo Enrico,

      wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich gerade auf dem Weg zum TÜV-Termin befinden, dann sollte hier in der Regel keine Strafe drohen, da Sie ja das Auto in Betrieb nehmen müssen, um es zur Hauptuntersuchung zu fahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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