Habe ein Wohnmobil 3,85 to.auf 3,5to.abgelastet und fahre Lux-Frankreich Spanien Belgien Italien . Wie hoch ist das Bußgeld etc.bei Überladung bis 10 % in EUROPA und warum gibt es da keine einheitlichen Regelungen ? Ich danke für Ihre Unwort und verbleibe MfG Lübke
bussgeld-info23. September 2014, 11:55
Hallo Herr Lübke,
in Ihren Fahrzeugpapieren ist vermerkt, welche Ladung für Ihren LKW zulässig ist. Wenn Sie sich an diese Angabe halten, sind Sie auch international auf der sicheren Seite.
Ihr Bußgeld-Info Team
Herr Budde13. Oktober 2014, 20:39
Hallo. Ich fahre ein 2, 6 t von der Firma, welchen ich vor ein paar Wochen 300 kg überladen hatte. Dahinter hatte ich einen Anhänger der eine zul. Gesamtmasse von 2,5 t hat. Dieser wog allerdings nur 2, 2t. Somit hatte ich die zul. Anhängelast ebenfalls um 200 kg überschritten. Was für eine gesamt Strafe hätte ich bekommen ? Mfg
bussgeld-info20. Oktober 2014, 14:21
Hallo Herr Budde,
die Überladung gilt immer bezüglich der im Zulassungsschein festgelegten Daten. Es ist unerheblich, ob der Anhänger leichter und damit nicht überladen war; was zählt ist, dass die Achslast in Ihrem PKW zu hoch war. Demzufolge können Sie die Strafen der obigen Tabelle entnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
flämig21. November 2014, 11:33
Hallo,habe eine Frage: mein Mann muß für seine Firma öfter auf montage fahren und der Transporter mit dem sie unterwegs sind ist regelmäßig überladen.Er traut sich aber nicht die Fahrt zu verweigern da er Angst um seinen Job hat.Mit welcher Strafe hat er zu rechnen wenn der 3,5 Tonner mit 650 kg Überladung unterwegs ist? Und kann die Firma überhaupt von ihm verlangen das er damit losfährt?
Danke
bussgeld-info24. November 2014, 11:06
Hallo,
selbstverständlich darf die Firma Ihren Mann nicht mit einem überladendem Transporter auf die Fahrt schicken. Sollte Ihr Mann erwischt werden, bekommt auch der Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld und einen Punkt. Wir verstehen das Dilemma, in dem sich Ihr Mann befindet. Er sollte seinen Arbeitgeber noch einmal darauf aufmerksam machen, dass auch er als Halter für die Überladung belangt werden wird. Da hier eine Überladung von fast 20 Prozent vorliegt, wird Ihr Mann 190 Euro zahlen müssen, der Halter sogar 380 Euro. Sollten sich die Vorwürfe gegen den Halter häufen, erhöht sich das Bußgeld noch und auch die Gewerbeaufsicht wird sicher aufmerksam. Auch dies könnte Ihr Mann seinem Arbeitgeber sagen. Als letzer Schritt bietet sich eine Anfrage beim BAG (Bundesamt für Güterverkehr) an.
Ihr Bußgeld-Info Team
ehrmann helmut16. Dezember 2014, 9:30
hallo info team ich möchte mir ein boot kaufen das zusammen mit trailer 2490 kg auf die waage bringt trailer ist bis 2600kg zugelassen unser auto darf laut brief 2100kg bei 8% steigung ziehen wie hoch wäre ein bußgeld oder erlischt hiermit der versicherungsschutz? danke
bussgeld-info16. Dezember 2014, 14:44
Hallo Herr Ehrmann,
benutzen Sie bitte unseren Bußgeldrechner, mit dem Sie ermitteln können, welches Bußgeld bei einer Überladung anfällt. Bezüglich des Versicherungsschutzes ist es durchaus möglich, dass im Schadensfall die Leistungen des Versicherers eingeschränkt werden, denn der Versicherungsschutz wird nur bei ordnungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs gewährt. Hierzu fragen Sie am besten einmal bei Ihrem Versicherungsberater nach, der Ihnen ausführlichere Informationen geben kann.
Ihr Bußgeld-Info Team
ken a.28. Dezember 2016, 13:23
@ehrmann helmut 16. Dezember 2014, 9:30
1.) Der Anhaenger (2600 kg zGG) ist mit tatsaechlichem Gewicht 2490 kg nicht ueberladen. 2.) Die Anhaengelast der Zugfahrzeuges (Pkw ?) ist um 15% ueberschritten: 2490kg – 75 kg (?) Stuetzlast = 2415 kg, -2100kg = 315 kg zu viel. 315/2100 = 0.15 = 15% 3.) Bussgeld laut obiger Tabelle (keine Punkte in F.): – 10-15% == 30 EUR (15% == 315 kg Ueberschreitung) – 15-20% == 35 EUR (20% == 420 kg Uberschreitung) 4.) Da die Gewichte konstant und Ihnen bekannt sind koennten die Behoerden (spaetestens beim zweiten Erwischen) von Vorsatz ausgehen. Dann Verdopplung des Bussgeldes.
Diese Antwort unter der Annahme von 80 km/h und FS III.
MfG KEA
M.Schlosser3. Februar 2015, 17:33
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Peugeot Boxer als Autotansporter gekauft. In der ZLB steht LKW f. Fzg.beförderung. Das zGG beträgt 3,5 to., das Leergewicht 2100 kg, insofern habe ich eine Nutzlast von 1.400 kg. Das kann hin und wieder zu einer Überladung führen, wenn ich einen PKW öade, der z.B. 2.000 kg wiegt. Welche Regelung im Bussgeldkatalog findet Anwendung: „PKW bis 7,5 to.“ oder LKW oder „Überladung des LKWs oder des Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen)“ ? Ich verstehe die Abgrenzung nicht. Danke für die Info
bussgeld-info9. Februar 2015, 11:03
Hallo Herr Schlosser,
da in den Zulassungspapieren von der Kategorie LKW die Rede ist, gilt in Ihrem Fall die Bußgeldtabelle für LKW.
Ihr Bußgeld-Info Team
Doll5. Februar 2015, 12:04
Hallo liebes bussgeld-info Team, meine Frage ist wie werden Motorradfahrer bestraft wenn sie überladen sind. Ich fahre mit vielen Biker im Sommer herum die eine Sozia auf der Maschine mitnehmen. Dieses Gewicht muss man doch auch noch mit einberechnen. Danke jetzt schon für Eure Antwort. Lg M.Doll
bussgeld-info9. Februar 2015, 10:43
Hallo,
für Motorräder gelten hier dieselben Strafen wie für PKW-Fahrer. Den Fahrzeugpapieren können Sie das zulässige Gesamtgewicht des Motorrads entnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ulli19. März 2015, 18:19
Hallo Info-Team, ich fahre von der Firma aus einen Transporter mit zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t. Meine Frage ist nun, mein Arbeitskollege hat nur einen Fahrerlaubnis Klasse B bis 3,5 t. Wenn er fährt und das Auto überladen sein sollte ist das dann fahren ohne Fahrerlaubnis?
MfG Ulli
bussgeld-info23. März 2015, 11:17
Hallo Ulli,
nein, Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt dieses Vergehen nicht da. Es bleibt bei der Ordnungswidrigkeit Überladung.
Ihr Bußgeld-Info Team
Josef Rinnhofer23. März 2015, 12:11
Wird die % Ermittlung der Überladung vom Gesamtgewicht eines Wohnmobils gerechnet oder nur die Zuladung. Mein WOMO hat ein Gesamtgewicht von 3200KG meine Zuladung sind 575 KG, aus was werden die %te der Überladung gerechnet. Danke und Gruß im voraus
bussgeld-info30. März 2015, 10:35
Hallo Herr Rinnhofer,
maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht, welches in den Zulassungspapieren Ihres Wohnmobils aufgeführt ist.
Ihr Bußgeld-Info Team
Marius26. März 2015, 23:50
Hallo Info-Team, ich fahre einen Mercedes der 2,1t ziehen darf und möchte wissen ob ich einen leeren 3t Anhänger ziehen darf und ob er auch noch beladen sein darf bis auf 2,1 t ? Zum Beispiel der Anhänger wiegt 600 kg und ich belade ihn mit 1,5 t ist dies zulässig ? Anmerkung bin Fahranfänger und besitze BE.
bussgeld-info30. März 2015, 9:36
Hallo Marius,
mit einem BE-Führerschein dürfen Sie Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 3,5 t ziehen. Somit ist zulässig, dass Sie Ihren Anhänger mit 2,1 t beladen. Ansonsten liegt die Ordnungswidrigkeit „Überladung“ vor.
Ihr Bußgeld-Info Team
August F.1. Mai 2015, 12:54
Guten Tag, wie hoch ist definitiv das Bußgeld, wenn PKW Hänger (unter 2 to.) um 69 % überladen wurde ? Danke im voraus für Ihre Antwort. Wegen evtl. Einspruch wäre eine Antwort bis 4.5.15- 9Uhr willkommen.
bussgeld-info4. Mai 2015, 9:23
Hallo August,
bei einer Überladung eines Anhängers um 69 Prozent fällt ein Bußgeld von 235 Euro und ein Punkt an.
Ihr Bußgeld-Info Team
August F.4. Mai 2015, 17:47
Liebes Bußgeldteam, ihr habt mir sehr geholfen. Genauso habe ich es auch herausgefunden. Man wollte mir erheblich mehr abknöpfen. Danke !!
Dodo4. Juni 2015, 12:58
Guten Tag,
mein Auto darf einen Hänger bis 1,2 Tonnen ziehen. Allerdings gibt es meistens 750kg oder 1,3 Tonnen hänger. Welche Strafe würde mich erwarten wenn ich mit einem 1,3 Tonnen Hänger erwicht werde ??
LG D. K.
bussgeld-info8. Juni 2015, 9:19
Hallo,
vor allem die Versicherung könnte, wenn es zu einem Unfall kommt, hier die Leistungen verweigern, denn sobald Sie gegen die in den Papieren vorgeschriebenen Konditionen verstoßen, gilt das Auto nicht mehr als verkehrstauglich!
Ihr Bußgeld-Info Team
blast18. Mai 2016, 21:06
Es ist ganz einfach beim TÜV o.ä. den 1,3t Anhänger auf 1,2t abzulasten. Ist auch nicht teuer
Vandenhag13. Juni 2015, 14:01
Hallo, mich erwartet in kürze ein Umzug. Habe ein PKW-Van mit einem zul.Gesammtgewicht des Zuges von 3630 KG laut Fahrzeugschein. Ich ziehe privat um, Kartongs Möbel etc. Die Entfernung ist über 300 km. Meine Frage: Darf ich mit 3,6 tonnen Gesammtzuggewicht fahren ohne irgendwelche Beschränkungen wie Lenkzeiten, Fahrtenbuch, Konntrollgeräte etc.? Sollte ich vieleicht schauen, unter 3,5 tonnen zu bleiben? Wie kann oder sollte ch bei einer Kontrolle nachweisen, das ich als Privatmann umziehe, also nicht Gewerblich tätig bin? MFG V.
bussgeld-info15. Juni 2015, 10:48
Hallo,
bei einem privaten Umzug müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie nicht gewerblich unterwegs sind, und sich somit an die Auflagen für gewerbliche LKW-Fahrer auch nicht halten.
Ihr Bußgeld-Info Team
Roger16. Juni 2015, 21:08
Hallo, ich fahre einen bmw x5 mit zgg 2680kg und habe mir letzte woche ein wohnwagen gekauft, der zgg 1000kg hat, (der x5 kann ca 2400 kg ziehen) war mit der ganzen rechnerei überfordert, aber weiß jetzt auch das es bei führerschein b 180 kg zuviel sind.(3500kg dürfte ich ja gesamt nur mit fs b fahren) Von fs b96 hab ich schon gelesen. meine frage ist, welche strafe, bußgeld, punkte ect. mich erwarten, wenn ich das oben genannte gespann (3680kg) trotzdem nur mit dem führerschein B bewege? Vielen dank für die hilfe
bussgeld-info22. Juni 2015, 12:04
Hallo Roger,
schlimmstenfalls begehen Sie damit sogar eine Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hermann24. Juni 2015, 22:13
Hallo, unser Wohnmobil ist bis 3,5 t zugelassen, könnte aber ohne weiteres auf 3,85 t aufgelastet werden. Das Fahrzeug würde also allen Anforderungen entsprechen, wie hoch wäre eine Strafe bei einer ca. 4%igen Überladung?
bussgeld-info29. Juni 2015, 10:55
Hallo Hermann,
Sie können mit unserem Bußgeldrechner die drohenden Strafen vergleichen. Geht die Behörde von Vorsatz aus, kann das Bußgeld erhöht werden. Zudem kann die Weiterfahrt eines überladenen Fahrzeuges verboten werden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Stubenrauch Gottfired2. Juli 2015, 12:32
Ist ein Wohnmobil mit zul. GG von 3,5 to ein PKW oder LKW ?
bussgeld-info6. Juli 2015, 10:44
Hallo,
bitte konsultieren Sie zu dieser Frage Ihre Zulassungspapier, dort steht, ob Ihr Fahrzeug als LKW oder PKW zugelassen ist.
Ihr Bußgeld-Info Team
Kurz-Haase22. Juli 2015, 7:10
Hätte mal eine Frage! Meine Kinder waren letzte Woche mit dem Hort im Auto unterwegs…ca. 20 km täglich. Am letzten Tag ist es passiert, dass ein Kind übrig gewesen wäre und weil der Fahrer und die Erzieherin nicht noch einmal fahren wollte, haben sie meinen Sohn ohne Gurt und ohne Sitz einfach noch mit „dazwischengezwängt“. Die Erzieherin hat es mir beim Abholen gleich gebeichtet. Wir wollten es allerdings auch nicht unter den Tisch fallen lassen und es ordentlich geklärt wissen. Es liegt uns fern, jemanden in die Pfanne zu hauen, aber für den Fall, dass das wieder mal so vorkommt soll es von vornherein ausgeschlossen sein, dass das wieder so gemacht wird. Mit welcher Strafe hätte hier der Fahrer zu rechnen? Mal davon abgesehen, dass unser Sohn (9 Jahre alt) genau weiß, dass das nicht richtig ist! Vielen Dank für Ihre Antwort!
bussgeld-info.de27. Juli 2015, 12:22
Hallo Frau Kurz-Haase,
im Verkehr ist die Verkehrssicherheit das A & O. Fährt ein Kind ohne Sicherheitsgurt mit, so drohen 30 Euro Bußgeld. Wird ein Kind aber ohne jede Sicherung mitgenommen (ohne Kindersitz und ohne Gurt), so drohen dem Fahrer 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Ihr Bussgeld-Info Team
Wolfgang7. August 2015, 11:17
Hallo. Wenn ich mit einem Sprinter oder LKW 7,49t wegen Überladung angehalten werde und ich habe z.B. 10% überladen, kann ich dann die Fahrt fortsetzen oder muss ich vor Ort die Ladung reduzieren, um weiterfahren zu können?
bussgeld-info.de10. August 2015, 10:59
Hallo Wolfgang,
ja, es ist tatsächlich so, dass ein Fahrzeug mit Überladung nicht weiterfahren darf, ehe er nicht diesen Teil, der die Überladung verursacht, reduziert.
Ihr Bussgeld-Info Team
Roland10. August 2015, 1:20
Hallo Wenn ich meinem Bekannten meinen privaten Anhänger zum Tansport seiner Baustoffe ausleihe und er wird mit überladenem Anhänger erwischt, bin ich dann dafür als Fahrzeughalter mit haftbar?? Vorab schonmal Vielen Dank für die Antwort!! Mfg Roland
bussgeld-info.de10. August 2015, 15:15
Hallo Roland,
in Deutschland gilt das Prinzip, dass der Fahrer auch der Täter ist, denn er hat ja die Tat begangen und nicht Sie. Zwar werden Sie als Halter den dementsprechenden Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen erhalten, aber auf diesem können Sie den tatsächlichen Fahrer angeben. Dementsprechend wird dieser dann den Bußgeldbescheid erhalten und zahlen müssen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Marc B.13. August 2015, 1:15
Sehr geehrte Damen und Herren.Wir haben vor,demnächst mit 2 Pferden in den Urlaub zu fahren.Also Pferdeanhänger ca.800Kg Leergewicht.Plus 2 Pferde jeweils 520Kg=1840Kg.Zugfahrzeug ein Audi A4 B5 2,6 V6 mit 110Kw.Zulassige Anhängelast bis8%Steigung 1700Kg.Ich wäre also 140Kg zu schwer.Wäre das dramatisch?Kann man mich bei einer Kontrolle zwingen,das Fahrzeug stehen zu lassen?Sind ja auch Lebewesen.Dem Fahrzeug und Anhänger sieht man das Gewicht nicht an.Anhänger hat 2000Kg Zulässiges Gesamtgewicht.Das Gewicht der Pferde ist sicher nicht genau…….ist aber sicher auch nicht mehr.Vielen Dank für die Info.
bussgeld-info.de17. August 2015, 15:26
Hallo Marc B.,
mit einem Klasse B-Führerschein dürfen Sie einen Anhänger nur mit maximal 750 kg mit sich führen. Die Leergewichtsregelung existiert seit 2013 nicht mehr. Mit einem BE-Führerschein jedoch dürfen Sie einen Anhänger von bis zu 3,5 kg fahren. Tatsächlich dürfen Sie nicht weiterfahren und müssen das Übergewicht ausladen, wenn Sie eine Überladung haben. Die Polizei wird Sie bei Vermutung einer Überladung mit in die Werkstatt bitten, wo Ihr Zug gewogen wird. Ein Tier gilt in dem Fall laut Gesetz als „Sache“, es wäre daher zum Beispiel auch eine Sachbeschädigung, wenn Sie einen Unfall hätten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Anki29. Oktober 2015, 20:42
Folgendes ist passiert: Ein Freund von mit hat einen Führerschein für bis zu 3,5t. Er fuhr einen größeren Wagen (dessen maximal zugelassenes Gewicht 3,5t nicht überschreitet) und einen Anhänger. Beide waren so voll geladen, dass er über die 3,5t kam. Er hat keinen BE Führerschein aber den Anhänger hätte er ohne Überladung ziehen dürfen. Zählt das als fahren ohne Führerschein? Mit was für Konsequenzen hat er zu rechnen?
Danke schon mal im voraus. Grüße
bussgeld-info2. November 2015, 11:55
Hallo Anki,
wenn Ihr Freund ein Fahrzeug gefahren hat, für das er einen BE-Führerschein benötigt, er diesen Führerschein aber nicht hat, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Straftat und wird mit einer Geldstrafe nach Tagessätzen oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.
Ihr Bußgeld-Info Team
Olli4. November 2015, 1:03
Hallo, Wie sieht die Rechtslage aus bei einem 3,5 Tonner Transporter der mit 4,0 Gesamtgewicht losfährt? A.) ist es fahren ohne Führerschein? B.) ist es fahren ohne Versicherungsschutz? C.) welche Höchstgeschwindigkeit darf dann noch gefahren werden? D.) unterliegt man dann der aufzeichnungspflicht per Tachograph? Vielen Dank für Ihre Antworten
bussgeld-info.de9. November 2015, 13:45
Hallo Olli, die notwendige Führerscheinklasse wird durch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs bestimmt und auch danach richtet sich der jeweilige Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Einen Tachograph benötigen Berufskraftfahrer bei der gewerblichen Tätigkeit mit einem LKW.
Ihr Bussgeld-Info Team
Torsten10. Januar 2016, 11:40
Hallo, ich habe ein Wohnmobil bis 12 tonnen Zulässiges Gesamtgewicht, dieses ist auf 7,5 tonnen in den Papieren abgelastet. Manchmal habe ich 8-8,3 tonnen Gesamtgewicht wenn ich in den Urlaub fahre. Meine Fahrerlaubnis lässt bis 7,5 tonnen zu. Drei Fragen: Ist das fahren ohne Fahrerlaubnis ? Wie hoch wäre das Busgeld mit Punkten ? Ist der Versicherungsschutz gewährleistet ?
Vielen Dank für Ihre Antwor.
bussgeld-info.de11. Januar 2016, 11:44
Hallo Torsten,
normalerweise ist das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern eine Überladung. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt von der Höhe der Überladung ab. Das können Sie dieser Tabelle entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-ueberladung/. Ob der Versicherungsschutz noch gewährleistet ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie beispielsweise mit dem überladenen Wohnmobil einen Unfall verursachen, könnten Sie möglicherweise eine Teilschuld bekommen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Sascha7. Februar 2017, 23:31
Ich würde das als Vorsatz einstufen. Fahrzeug erst ablasten und dann wieder überladen.
Markus12. Januar 2016, 13:20
Hallo,ich habe ein Fahrzeug mit 7,49 tonnen zulässigen Gesamtgewicht. Wenn ich das Fahrzeug um 10% überlade es dann fahren ohne Führerschein? Vielen Dank für die Antwort
bussgeld-info.de18. Januar 2016, 11:49
Hallo Markus,
hier wird normalerweise nur die Überladung sanktioniert, weil das Fahrzeug ja nur auf 7,49 Tonnen ausgelegt ist. Eine Überladung um mehr als 10 Prozent kostet sowohl den Fahrer als auch den Halter jeweils 30 Euro.
Ihr Bussgeld-Info Team
Uhlmann19. Februar 2016, 23:23
Hallo, bei meinem PKW-Anhänger wurden statt 500kg Gesamtmasse eine solche von 610kg, also 22% Überladung gemessen. Die Wiegung erfolgte ohne jegliche Berücksichtigung von Toleranzen auf einer Nutzfahrzeugwaage, die für Lasten zwischen 0,4 und 50t zugelassen ist. Dabei darf die Verkehrfehlertoleranz 20kg betragen. Zudem rundet die Digitalanzeige auf 10 kg auf, es kann also gut sein, der Anhänger wog nur 601 kg. Ergo kann die Überladung deutlich unter 20% gelegen haben. Ein Widerspruch wurde abgewiesen.
Stuhrmann26. Februar 2016, 14:37
Hallo,
in meinen Fahrzeugpapieren ist mein Fahrzeug als Van, Fz. zur Güterbef. bis 3,5 T (EG-Klasse N1) ausgewiesen. Ist das dann im Falle einer Überladung ein PKW oder ein LKW?
Danke für eine Antowrt
bussgeld-info.de29. Februar 2016, 12:25
Hallo Stuhrmann,
wenn Ihr Fahrzeug in den Fahrzeugpapieren als PKW gekennzeichnet ist, dann ist es auch im Falle einer Überladung als PKW anzusehen.
Ihr Bußgeld-Info Team
isi20. März 2016, 12:54
Ich fahre einen 3,5 Tonnen Bus ich habe uberladen mehr als 32,57 Prozent was muss ich bezahle
bussgeld-info.de21. März 2016, 10:49
Hallo Isi,
das kommt darauf an, ob Ihr Bus als PKW oder LKW zugelassen ist. Bei einer Überladung von über 30 % mit einem PKW erwartet Sie ein Bußgeld von 235 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem LKW kommen für Sie als Halter ab 25 % Überladung ein Bußgeld von 425 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Falls sich Fahrer und Halter unterscheiden, gibt es zudem auch noch eine Strafe für den Fahrer des LKWs.
Ihr Bussgeld-Info Team
Jürgen1. April 2016, 22:16
Guten Tag,
Mein US-Pickup wurde von 4.1 T auf 3.5 T abgelastet. Achslasten, Bremsen, etc. vertragen also jedes Gewicht bis 4.1 T. Führerschein, der alte 3er. Wenn ich jetzt mit bis, bzw. unter 5% (z.B. 150Kg) Überladung erwischt werde, wie ist das bei Zulassung als LKW (Pickup), bzw. als Wohnmobil (könnte ich alternativ machen)
Ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe, Jürgen E.
bussgeld.info.de4. April 2016, 9:28
Hallo Jürgen,
die Überladung gilt immer bezüglich der im Zulassungsschein festgelegten Daten. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie ermitteln, welches Bußgeld bei einer Überladung für Pkw bzw. Lkw anfällt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Andreas10. April 2016, 6:22
Hallo, mein Auto und mein neuer Wohnwagen haben zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht Gewicht von 3565kg, ich darf aber mit meinem Führerschein Klasse B nur noch 3500kg fahren. Wie hoch ist die Strafe bei einer Kontrolle?
Mfg Andi
bussgeld-info.de11. April 2016, 8:48
Hallo Andreas,
wie hoch die Strafe ist, können Sie der oben stehenden Tabelle oder unserem Bußgeldrechner entnehmen. Dazu müssen Sie errechnen, um wie viel Prozent Ihr Gespann überladen ist.
Ihr Bussgeld-Info Team
Andreas12. April 2016, 18:31
Ok, das heißt es gibt nur ein Bußgeld wegen überladen, nicht wegen fahren ohne Führerschein?
Mfg Andi
Andreas13. April 2016, 17:42
Also gibt es nur eine Strafe wegen überladen, nicht wegen fahren ohne Führerschein?
bussgeld-info.de14. April 2016, 9:14
Hallo Andreas,
in der Regel sollten Sie nur eine Strafe wegen Überladung bekommen.
Ihr Bußgeld-Info Team
bussgeld-info.de14. April 2016, 10:33
Hallo Andreas,
in der Regel erfolgt nur die Ahndung der Überladung des Fahrzeugs. Weitere Sanktionen können im Einzelfall nach Einschätzung der Behörden erfolgen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Sabine30. Mai 2016, 18:17
Hallo,
das Zugfahrzeug hat eine zulässige Anhängelast gebremst von 1.300 kg. Gezogen werden sollen 2 Pferde. Anhänger ca 700 kg je Pferd ca 600 – 650 kg. Sind also ca 2 to. Was käme, bei einer Kontrolle, auf den Fahrer und den Haltet zu. Besteht bei Überladung eigentlich Versicherungsschutz?
Vielen Dank für die Antwort!
bussgeld-info.de2. Juni 2016, 8:49
Hallo Sabine, da es sich in Ihrem Beispiel um eine Überladung von mehr als 30 % handelt, müssen sowohl Fahrer als auch Halter mit einem Punkt und einem Bußgeld in Höhe von 235 Euro rechnen. Bezüglich des Versicherungsschutzes ist es durchaus möglich, dass im Schadensfall die Leistungen des Versicherers eingeschränkt werden, denn der Versicherungsschutz wird nur bei ordnungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs gewährt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Sascha7. Februar 2017, 23:39
Das ist rein aus technischer Sicht schon sehr bedenklich, was Sie da eventuell vorhaben.
Christian30. Mai 2016, 20:45
Guten Tag, ich fahre mit meinem VW T6 zulässiges Gesamtgewicht 3080 KG im Sommer nach Frankreich. Gelten die oben aufgeführten Prozentgrenzen auch dort oder gibt es in Frankreich gesonderte Regelungen die von der 5% Toleranz Grenze abweichen, wenn ja, welche Strafen werden für eine Überladung von 2% ausgesprochen ? Vielen Dank!
bussgeld-info.de2. Juni 2016, 9:36
Hallo Christian, in der EU gelten unterschiedliche Regelungen. In Frankreich kann bei Überladung ein Bußgeld bis zu 750 Euro verhängt werden. Informieren Sie sich deshalb vor Reiseantritt über die örtlichen Vorschriften bei den dafür zuständigen Behörden.
Habe ein Wohnmobil 3,85 to.auf 3,5to.abgelastet und fahre Lux-Frankreich Spanien Belgien Italien .
Wie hoch ist das Bußgeld etc.bei Überladung bis 10 % in EUROPA und warum gibt es da keine einheitlichen
Regelungen ?
Ich danke für Ihre Unwort und verbleibe MfG Lübke
Hallo Herr Lübke,
in Ihren Fahrzeugpapieren ist vermerkt, welche Ladung für Ihren LKW zulässig ist.
Wenn Sie sich an diese Angabe halten, sind Sie auch international auf der sicheren Seite.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo.
Ich fahre ein 2, 6 t von der Firma, welchen ich vor ein paar Wochen 300 kg überladen hatte.
Dahinter hatte ich einen Anhänger der eine zul. Gesamtmasse von 2,5 t hat.
Dieser wog allerdings nur 2, 2t.
Somit hatte ich die zul. Anhängelast ebenfalls um 200 kg überschritten.
Was für eine gesamt Strafe hätte ich bekommen ?
Mfg
Hallo Herr Budde,
die Überladung gilt immer bezüglich der im Zulassungsschein festgelegten Daten. Es ist unerheblich, ob der Anhänger leichter und damit nicht überladen war; was zählt ist, dass die Achslast in Ihrem PKW zu hoch war. Demzufolge können Sie die Strafen der obigen Tabelle entnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,habe eine Frage:
mein Mann muß für seine Firma öfter auf montage fahren und der Transporter mit dem sie unterwegs sind ist regelmäßig überladen.Er traut sich aber nicht die Fahrt zu verweigern da er Angst um seinen Job hat.Mit welcher Strafe hat er zu rechnen wenn der 3,5 Tonner mit 650 kg Überladung unterwegs ist?
Und kann die Firma überhaupt von ihm verlangen das er damit losfährt?
Danke
Hallo,
selbstverständlich darf die Firma Ihren Mann nicht mit einem überladendem Transporter auf die Fahrt schicken.
Sollte Ihr Mann erwischt werden, bekommt auch der Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld und einen Punkt. Wir verstehen das Dilemma, in dem sich Ihr Mann befindet. Er sollte seinen Arbeitgeber noch einmal darauf aufmerksam machen, dass auch er als Halter für die Überladung belangt werden wird. Da hier eine Überladung von fast 20 Prozent vorliegt, wird Ihr Mann 190 Euro zahlen müssen, der Halter sogar 380 Euro. Sollten sich die Vorwürfe gegen den Halter häufen, erhöht sich das Bußgeld noch und auch die Gewerbeaufsicht wird sicher aufmerksam. Auch dies könnte Ihr Mann seinem Arbeitgeber sagen. Als letzer Schritt bietet sich eine Anfrage beim BAG (Bundesamt für Güterverkehr) an.
Ihr Bußgeld-Info Team
hallo info team ich möchte mir ein boot kaufen das zusammen mit trailer 2490 kg auf die waage bringt trailer ist bis 2600kg zugelassen unser auto darf laut brief 2100kg bei 8% steigung ziehen wie hoch wäre ein bußgeld oder erlischt hiermit der versicherungsschutz? danke
Hallo Herr Ehrmann,
benutzen Sie bitte unseren Bußgeldrechner, mit dem Sie ermitteln können, welches Bußgeld bei einer Überladung anfällt.
Bezüglich des Versicherungsschutzes ist es durchaus möglich, dass im Schadensfall die Leistungen des Versicherers eingeschränkt werden, denn der Versicherungsschutz wird nur bei ordnungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs gewährt. Hierzu fragen Sie am besten einmal bei Ihrem Versicherungsberater nach, der Ihnen ausführlichere Informationen geben kann.
Ihr Bußgeld-Info Team
@ehrmann helmut 16. Dezember 2014, 9:30
1.) Der Anhaenger (2600 kg zGG) ist mit tatsaechlichem Gewicht 2490 kg nicht ueberladen.
2.) Die Anhaengelast der Zugfahrzeuges (Pkw ?) ist um 15% ueberschritten: 2490kg – 75 kg (?) Stuetzlast = 2415 kg, -2100kg = 315 kg zu viel. 315/2100 = 0.15 = 15%
3.) Bussgeld laut obiger Tabelle (keine Punkte in F.):
– 10-15% == 30 EUR (15% == 315 kg Ueberschreitung)
– 15-20% == 35 EUR (20% == 420 kg Uberschreitung)
4.) Da die Gewichte konstant und Ihnen bekannt sind koennten die Behoerden (spaetestens beim zweiten Erwischen) von Vorsatz ausgehen. Dann Verdopplung des Bussgeldes.
Diese Antwort unter der Annahme von 80 km/h und FS III.
MfG
KEA
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Peugeot Boxer als Autotansporter gekauft. In der ZLB steht LKW f. Fzg.beförderung. Das zGG beträgt 3,5 to., das Leergewicht 2100 kg, insofern habe ich eine Nutzlast von 1.400 kg.
Das kann hin und wieder zu einer Überladung führen, wenn ich einen PKW öade, der z.B. 2.000 kg wiegt.
Welche Regelung im Bussgeldkatalog findet Anwendung: „PKW bis 7,5 to.“ oder LKW oder „Überladung des LKWs oder des Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen)“ ? Ich verstehe die Abgrenzung nicht. Danke für die Info
Hallo Herr Schlosser,
da in den Zulassungspapieren von der Kategorie LKW die Rede ist, gilt in Ihrem Fall die Bußgeldtabelle für LKW.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo liebes bussgeld-info Team,
meine Frage ist wie werden Motorradfahrer bestraft wenn sie überladen sind.
Ich fahre mit vielen Biker im Sommer herum die eine Sozia auf der Maschine mitnehmen.
Dieses Gewicht muss man doch auch noch mit einberechnen.
Danke jetzt schon für Eure Antwort.
Lg M.Doll
Hallo,
für Motorräder gelten hier dieselben Strafen wie für PKW-Fahrer. Den Fahrzeugpapieren können Sie das zulässige Gesamtgewicht des Motorrads entnehmen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo Info-Team,
ich fahre von der Firma aus einen Transporter mit zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t. Meine Frage ist nun, mein Arbeitskollege hat nur einen Fahrerlaubnis Klasse B bis 3,5 t. Wenn er fährt und das Auto überladen sein sollte ist das dann fahren ohne Fahrerlaubnis?
MfG Ulli
Hallo Ulli,
nein, Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt dieses Vergehen nicht da. Es bleibt bei der Ordnungswidrigkeit Überladung.
Ihr Bußgeld-Info Team
Wird die % Ermittlung der Überladung vom Gesamtgewicht eines Wohnmobils gerechnet oder nur die Zuladung.
Mein WOMO hat ein Gesamtgewicht von 3200KG meine Zuladung sind 575 KG, aus was werden die %te der Überladung gerechnet.
Danke und Gruß im voraus
Hallo Herr Rinnhofer,
maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht, welches in den Zulassungspapieren Ihres Wohnmobils aufgeführt ist.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo Info-Team,
ich fahre einen Mercedes der 2,1t ziehen darf und möchte wissen ob ich einen leeren 3t Anhänger ziehen darf und ob er auch noch beladen sein darf bis auf 2,1 t ? Zum Beispiel der Anhänger wiegt 600 kg und ich belade ihn mit 1,5 t ist dies zulässig ? Anmerkung bin Fahranfänger und besitze BE.
Hallo Marius,
mit einem BE-Führerschein dürfen Sie Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 3,5 t ziehen.
Somit ist zulässig, dass Sie Ihren Anhänger mit 2,1 t beladen. Ansonsten liegt die Ordnungswidrigkeit „Überladung“ vor.
Ihr Bußgeld-Info Team
Guten Tag,
wie hoch ist definitiv das Bußgeld, wenn PKW Hänger (unter 2 to.) um 69 % überladen wurde ?
Danke im voraus für Ihre Antwort.
Wegen evtl. Einspruch wäre eine Antwort bis 4.5.15- 9Uhr willkommen.
Hallo August,
bei einer Überladung eines Anhängers um 69 Prozent fällt ein Bußgeld von 235 Euro und ein Punkt an.
Ihr Bußgeld-Info Team
Liebes Bußgeldteam,
ihr habt mir sehr geholfen. Genauso habe ich es auch herausgefunden. Man wollte mir erheblich mehr abknöpfen.
Danke !!
Guten Tag,
mein Auto darf einen Hänger bis 1,2 Tonnen ziehen. Allerdings gibt es meistens 750kg oder 1,3 Tonnen hänger. Welche Strafe würde mich erwarten wenn ich mit einem 1,3 Tonnen Hänger erwicht werde ??
LG D. K.
Hallo,
vor allem die Versicherung könnte, wenn es zu einem Unfall kommt, hier die Leistungen verweigern, denn sobald Sie gegen die in den Papieren vorgeschriebenen Konditionen verstoßen, gilt das Auto nicht mehr als verkehrstauglich!
Ihr Bußgeld-Info Team
Es ist ganz einfach beim TÜV o.ä. den 1,3t Anhänger auf 1,2t abzulasten. Ist auch nicht teuer
Hallo,
mich erwartet in kürze ein Umzug. Habe ein PKW-Van mit einem zul.Gesammtgewicht des Zuges von 3630 KG laut Fahrzeugschein. Ich ziehe privat um, Kartongs Möbel etc. Die Entfernung ist über 300 km. Meine Frage: Darf ich mit 3,6 tonnen Gesammtzuggewicht fahren ohne irgendwelche Beschränkungen wie Lenkzeiten, Fahrtenbuch, Konntrollgeräte etc.? Sollte ich vieleicht schauen, unter 3,5 tonnen zu bleiben?
Wie kann oder sollte ch bei einer Kontrolle nachweisen, das ich als Privatmann umziehe, also nicht Gewerblich tätig bin?
MFG V.
Hallo,
bei einem privaten Umzug müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie nicht gewerblich unterwegs sind, und sich somit an die Auflagen für gewerbliche LKW-Fahrer auch nicht halten.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
ich fahre einen bmw x5 mit zgg 2680kg und habe mir letzte woche ein wohnwagen gekauft, der zgg 1000kg hat, (der x5 kann ca 2400 kg ziehen) war mit der ganzen rechnerei überfordert, aber weiß jetzt auch das es bei führerschein b 180 kg zuviel sind.(3500kg dürfte ich ja gesamt nur mit fs b fahren)
Von fs b96 hab ich schon gelesen.
meine frage ist, welche strafe, bußgeld, punkte ect. mich erwarten, wenn ich das oben genannte gespann (3680kg) trotzdem nur mit dem führerschein B bewege?
Vielen dank für die hilfe
Hallo Roger,
schlimmstenfalls begehen Sie damit sogar eine Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
unser Wohnmobil ist bis 3,5 t zugelassen, könnte aber ohne weiteres auf 3,85 t aufgelastet werden.
Das Fahrzeug würde also allen Anforderungen entsprechen, wie hoch wäre eine Strafe bei einer ca. 4%igen Überladung?
Hallo Hermann,
Sie können mit unserem Bußgeldrechner die drohenden Strafen vergleichen. Geht die Behörde von Vorsatz aus, kann das Bußgeld erhöht werden. Zudem kann die Weiterfahrt eines überladenen Fahrzeuges verboten werden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ist ein Wohnmobil mit zul. GG von 3,5 to ein PKW oder LKW ?
Hallo,
bitte konsultieren Sie zu dieser Frage Ihre Zulassungspapier, dort steht, ob Ihr Fahrzeug als LKW oder PKW zugelassen ist.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hätte mal eine Frage! Meine Kinder waren letzte Woche mit dem Hort im Auto unterwegs…ca. 20 km täglich. Am letzten Tag ist es passiert, dass ein Kind übrig gewesen wäre und weil der Fahrer und die Erzieherin nicht noch einmal fahren wollte, haben sie meinen Sohn ohne Gurt und ohne Sitz einfach noch mit „dazwischengezwängt“. Die Erzieherin hat es mir beim Abholen gleich gebeichtet. Wir wollten es allerdings auch nicht unter den Tisch fallen lassen und es ordentlich geklärt wissen. Es liegt uns fern, jemanden in die Pfanne zu hauen, aber für den Fall, dass das wieder mal so vorkommt soll es von vornherein ausgeschlossen sein, dass das wieder so gemacht wird. Mit welcher Strafe hätte hier der Fahrer zu rechnen? Mal davon abgesehen, dass unser Sohn (9 Jahre alt) genau weiß, dass das nicht richtig ist! Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo Frau Kurz-Haase,
im Verkehr ist die Verkehrssicherheit das A & O. Fährt ein Kind ohne Sicherheitsgurt mit, so drohen 30 Euro Bußgeld. Wird ein Kind aber ohne jede Sicherung mitgenommen (ohne Kindersitz und ohne Gurt), so drohen dem Fahrer 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo.
Wenn ich mit einem Sprinter oder LKW 7,49t wegen Überladung angehalten werde und ich habe z.B. 10% überladen, kann ich dann die Fahrt fortsetzen oder muss ich vor Ort die Ladung reduzieren, um weiterfahren zu können?
Hallo Wolfgang,
ja, es ist tatsächlich so, dass ein Fahrzeug mit Überladung nicht weiterfahren darf, ehe er nicht diesen Teil, der die Überladung verursacht, reduziert.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Wenn ich meinem Bekannten meinen privaten Anhänger zum Tansport seiner Baustoffe ausleihe und er wird mit überladenem Anhänger erwischt, bin ich dann dafür als Fahrzeughalter mit haftbar??
Vorab schonmal Vielen Dank für die Antwort!!
Mfg
Roland
Hallo Roland,
in Deutschland gilt das Prinzip, dass der Fahrer auch der Täter ist, denn er hat ja die Tat begangen und nicht Sie. Zwar werden Sie als Halter den dementsprechenden Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen erhalten, aber auf diesem können Sie den tatsächlichen Fahrer angeben. Dementsprechend wird dieser dann den Bußgeldbescheid erhalten und zahlen müssen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Sehr geehrte Damen und Herren.Wir haben vor,demnächst mit 2 Pferden in den Urlaub zu fahren.Also Pferdeanhänger ca.800Kg Leergewicht.Plus 2 Pferde jeweils 520Kg=1840Kg.Zugfahrzeug ein Audi A4 B5 2,6 V6 mit 110Kw.Zulassige Anhängelast bis8%Steigung 1700Kg.Ich wäre also 140Kg zu schwer.Wäre das dramatisch?Kann man mich bei einer Kontrolle zwingen,das Fahrzeug stehen zu lassen?Sind ja auch Lebewesen.Dem Fahrzeug und Anhänger sieht man das Gewicht nicht an.Anhänger hat 2000Kg Zulässiges Gesamtgewicht.Das Gewicht der Pferde ist sicher nicht genau…….ist aber sicher auch nicht mehr.Vielen Dank für die Info.
Hallo Marc B.,
mit einem Klasse B-Führerschein dürfen Sie einen Anhänger nur mit maximal 750 kg mit sich führen. Die Leergewichtsregelung existiert seit 2013 nicht mehr. Mit einem BE-Führerschein jedoch dürfen Sie einen Anhänger von bis zu 3,5 kg fahren. Tatsächlich dürfen Sie nicht weiterfahren und müssen das Übergewicht ausladen, wenn Sie eine Überladung haben. Die Polizei wird Sie bei Vermutung einer Überladung mit in die Werkstatt bitten, wo Ihr Zug gewogen wird. Ein Tier gilt in dem Fall laut Gesetz als „Sache“, es wäre daher zum Beispiel auch eine Sachbeschädigung, wenn Sie einen Unfall hätten.
Ihr Bussgeld-Info Team
Folgendes ist passiert:
Ein Freund von mit hat einen Führerschein für bis zu 3,5t. Er fuhr einen größeren Wagen (dessen maximal zugelassenes Gewicht 3,5t nicht überschreitet) und einen Anhänger. Beide waren so voll geladen, dass er über die 3,5t kam. Er hat keinen BE Führerschein aber den Anhänger hätte er ohne Überladung ziehen dürfen. Zählt das als fahren ohne Führerschein? Mit was für Konsequenzen hat er zu rechnen?
Danke schon mal im voraus.
Grüße
Hallo Anki,
wenn Ihr Freund ein Fahrzeug gefahren hat, für das er einen BE-Führerschein benötigt, er diesen Führerschein aber nicht hat, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Straftat und wird mit einer Geldstrafe nach Tagessätzen oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo,
Wie sieht die Rechtslage aus bei einem 3,5 Tonner Transporter der mit 4,0 Gesamtgewicht losfährt?
A.) ist es fahren ohne Führerschein?
B.) ist es fahren ohne Versicherungsschutz?
C.) welche Höchstgeschwindigkeit darf dann noch gefahren werden?
D.) unterliegt man dann der aufzeichnungspflicht per Tachograph?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Hallo Olli,
die notwendige Führerscheinklasse wird durch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs bestimmt und auch danach richtet sich der jeweilige Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Einen Tachograph benötigen Berufskraftfahrer bei der gewerblichen Tätigkeit mit einem LKW.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich habe ein Wohnmobil bis 12 tonnen Zulässiges Gesamtgewicht, dieses ist auf 7,5 tonnen in den Papieren abgelastet.
Manchmal habe ich 8-8,3 tonnen Gesamtgewicht wenn ich in den Urlaub fahre.
Meine Fahrerlaubnis lässt bis 7,5 tonnen zu.
Drei Fragen:
Ist das fahren ohne Fahrerlaubnis ?
Wie hoch wäre das Busgeld mit Punkten ?
Ist der Versicherungsschutz gewährleistet ?
Vielen Dank für Ihre Antwor.
Hallo Torsten,
normalerweise ist das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern eine Überladung. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt von der Höhe der Überladung ab. Das können Sie dieser Tabelle entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-ueberladung/.
Ob der Versicherungsschutz noch gewährleistet ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie beispielsweise mit dem überladenen Wohnmobil einen Unfall verursachen, könnten Sie möglicherweise eine Teilschuld bekommen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich würde das als Vorsatz einstufen. Fahrzeug erst ablasten und dann wieder überladen.
Hallo,ich habe ein Fahrzeug mit 7,49 tonnen zulässigen Gesamtgewicht. Wenn ich das Fahrzeug um 10% überlade es dann fahren ohne Führerschein?
Vielen Dank für die Antwort
Hallo Markus,
hier wird normalerweise nur die Überladung sanktioniert, weil das Fahrzeug ja nur auf 7,49 Tonnen ausgelegt ist. Eine Überladung um mehr als 10 Prozent kostet sowohl den Fahrer als auch den Halter jeweils 30 Euro.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
bei meinem PKW-Anhänger wurden statt 500kg Gesamtmasse eine solche von 610kg, also 22% Überladung gemessen. Die Wiegung erfolgte ohne jegliche Berücksichtigung von Toleranzen auf einer Nutzfahrzeugwaage, die für Lasten zwischen 0,4 und 50t zugelassen ist. Dabei darf die Verkehrfehlertoleranz 20kg betragen. Zudem rundet die Digitalanzeige auf 10 kg auf, es kann also gut sein, der Anhänger wog nur 601 kg. Ergo kann die Überladung deutlich unter 20% gelegen haben. Ein Widerspruch wurde abgewiesen.
Hallo,
in meinen Fahrzeugpapieren ist mein Fahrzeug als Van, Fz. zur Güterbef. bis 3,5 T (EG-Klasse N1) ausgewiesen.
Ist das dann im Falle einer Überladung ein PKW oder ein LKW?
Danke für eine Antowrt
Hallo Stuhrmann,
wenn Ihr Fahrzeug in den Fahrzeugpapieren als PKW gekennzeichnet ist, dann ist es auch im Falle einer Überladung als PKW anzusehen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Ich fahre einen 3,5 Tonnen Bus ich habe uberladen mehr als 32,57 Prozent was muss ich bezahle
Hallo Isi,
das kommt darauf an, ob Ihr Bus als PKW oder LKW zugelassen ist. Bei einer Überladung von über 30 % mit einem PKW erwartet Sie ein Bußgeld von 235 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem LKW kommen für Sie als Halter ab 25 % Überladung ein Bußgeld von 425 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Falls sich Fahrer und Halter unterscheiden, gibt es zudem auch noch eine Strafe für den Fahrer des LKWs.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
Mein US-Pickup wurde von 4.1 T auf 3.5 T abgelastet. Achslasten, Bremsen, etc. vertragen also jedes Gewicht bis 4.1 T. Führerschein, der alte 3er.
Wenn ich jetzt mit bis, bzw. unter 5% (z.B. 150Kg) Überladung erwischt werde, wie ist das bei Zulassung als LKW (Pickup), bzw. als Wohnmobil (könnte ich alternativ machen)
Ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe,
Jürgen E.
Hallo Jürgen,
die Überladung gilt immer bezüglich der im Zulassungsschein festgelegten Daten. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie ermitteln, welches Bußgeld bei einer Überladung für Pkw bzw. Lkw anfällt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, mein Auto und mein neuer Wohnwagen haben zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht Gewicht von 3565kg, ich darf aber mit meinem Führerschein Klasse B nur noch 3500kg fahren. Wie hoch ist die Strafe bei einer Kontrolle?
Mfg Andi
Hallo Andreas,
wie hoch die Strafe ist, können Sie der oben stehenden Tabelle oder unserem Bußgeldrechner entnehmen. Dazu müssen Sie errechnen, um wie viel Prozent Ihr Gespann überladen ist.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ok, das heißt es gibt nur ein Bußgeld wegen überladen, nicht wegen fahren ohne Führerschein?
Mfg Andi
Also gibt es nur eine Strafe wegen überladen, nicht wegen fahren ohne Führerschein?
Hallo Andreas,
in der Regel sollten Sie nur eine Strafe wegen Überladung bekommen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo Andreas,
in der Regel erfolgt nur die Ahndung der Überladung des Fahrzeugs. Weitere Sanktionen können im Einzelfall nach Einschätzung der Behörden erfolgen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
das Zugfahrzeug hat eine zulässige Anhängelast gebremst von 1.300 kg. Gezogen werden sollen 2 Pferde. Anhänger ca 700 kg je Pferd ca 600 – 650 kg. Sind also ca 2 to. Was käme, bei einer Kontrolle, auf den Fahrer und den Haltet zu. Besteht bei Überladung eigentlich Versicherungsschutz?
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo Sabine,
da es sich in Ihrem Beispiel um eine Überladung von mehr als 30 % handelt, müssen sowohl Fahrer als auch Halter mit einem Punkt und einem Bußgeld in Höhe von 235 Euro rechnen.
Bezüglich des Versicherungsschutzes ist es durchaus möglich, dass im Schadensfall die Leistungen des Versicherers eingeschränkt werden, denn der Versicherungsschutz wird nur bei ordnungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs gewährt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Das ist rein aus technischer Sicht schon sehr bedenklich, was Sie da eventuell vorhaben.
Guten Tag,
ich fahre mit meinem VW T6 zulässiges Gesamtgewicht 3080 KG im Sommer nach Frankreich. Gelten die oben aufgeführten Prozentgrenzen auch dort oder gibt es in Frankreich gesonderte Regelungen die von der 5% Toleranz Grenze abweichen, wenn ja, welche Strafen werden für eine Überladung von 2% ausgesprochen ?
Vielen Dank!
Hallo Christian,
in der EU gelten unterschiedliche Regelungen. In Frankreich kann bei Überladung ein Bußgeld bis zu 750 Euro verhängt werden. Informieren Sie sich deshalb vor Reiseantritt über die örtlichen Vorschriften bei den dafür zuständigen Behörden.
Ihr Bussgeld-Info Team