Bußgeldkatalog: Überladung – Bußgelder für schwere Pkw & Lkw

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 1. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Bußgeld bei Überladung für Pkw und Lkw im Bußgeldkatalog

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Überladung 2024, der die Bußgelder bei Missachtung der Ladungsvorschriften definiert.

TatbestandBußgeldPunkte
Pkw überladen (Fahrer und Halter)
über 5 %10 EUR
über 10 %30 EUR
über 15 %35 EUR
über 20 %95 EUR1
über 25 %140 EUR1
über 30 %235 EUR1

Nachfolgender Tabelle können Sie das Bußgeld für Überladung von Lkw entnehmen.

TatbestandBußgeldPunkte
LKW über­laden - Sank­tionen für den Fah­rer
2 bis 5 %30 EUR
über 5 %80 EUR1
über 10 %110 EUR1
über 15 %140 EUR1
über 20 %190 EUR1
über 25 %285 EUR1
über 30 %380 EUR1
LKW über­laden - Sank­tionen für den Hal­ter
2 bis 5 %35 EUR
über 5 %140 EUR1
über 10 %235 EUR1
über 15 %285 EUR1
über 20 %380 EUR1
über 25 %425 EUR1

Bußgeldrechner: Überladung



Spezifische Informationen zur Ladung und Überladung

Kurz & einfach erklärt: Die Überladung von Kfz

Video: Wann ist mein Auto überladen?
Video: Wann ist mein Auto überladen?

Überladung des Fahrzeugs: Gefahrenquelle im Straßenverkehr. Welche Strafen fallen an?

Fahrzeugschein: Ein zulässiges Gesamtgewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung.
Fahrzeugschein: Ein zulässiges Gesamtgewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung.

Ein überladenes Auto gefährdet die Verkehrssicherheit. Deswegen gibt es Bußgelder für Überladung und sogar Punkte in Flensburg. Zwar müssen Sie bei der Überladung Ihres Autos laut Verkehrsrecht kein Fahrverbot fürchten, doch die Bußgeldtabelle sieht Strafen bis hin zu 425 Euro vor, und diese belasten den Geldbeutel erheblich.

Mit einem Bußgeldrechner können Sie leicht berechnen, welche Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung anfallen – doch wie werden die Sanktionen bei Überladung ermittelt?

Informieren Sie sich hier darüber, ab welchem Gewicht Ihres Fahrzeugs Überladung beginnt und welche Strafen im Einzelnen anfallen. Erfahren Sie, weshalb Überladung so gefährlich ist und wie Sie sie vermeiden können. Wenn Sie die Regeln zur Ladung einhalten, schützen Sie nicht nur sich und andere im Straßenverkehr, sondern müssen auch keine Sanktionen oder einen Bußgeldbescheid befürchten.

Bei Verdacht wird nachgewogen

Ein überladenes Kraftfahrzeug – sei es ein überladener PKW, ein überladener LKW, ein überladenes Wohnmobil oder eine Kombination aus PKW und Anhänger, der die zulässige Anhängelast überschreitet – fällt im Straßenverkehr auf: Das Fahrzeug könnte ins Schlingern geraten, oder von seiner Last buchstäblich abgesenkt werden. Auch die Reifen lassen möglicherweise eine Überbeanspruchung bzw. Überladung erkennen.

Tatsache ist: Je überladener das Fahrzeug ist, desto leichter erkennen auch Polizisten die Überladung! Sie fordern den Fahrzeughalter bei einem Verdacht gegen einen Verstoß der StVO auf, einer Wiegung des Autos beizuwohnen.

Dies geschieht mit einer mobilen Waage. Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug zu schwer war, drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Weiterfahren dürfen Sie erst, wenn Sie das Gewicht Ihres Fahrzeugs verringert haben, was unterwegs nicht leicht zu bewerkstelligen sein dürfte!

Bis die Überladung beseitigt ist, erhalten Sie nämlich ein Fahrverbot für das Auto. Überladen dürfen Sie damit nicht weiterfahren. Ist der Anhänger überladen, oder auch der LKW überladen, gelten dieselben in der StVO aufgeführten Regeln zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Abhängig von dem zulässigen Gesamtgewicht und der prozentualen Überbelastung des Fahrzeugs gelten unterschiedliche Höhen der Strafe. Um die oftmals komplizierten Regelungen des Bußgeldkatalogs nachzuvollziehen, bietet sich der Einsatz von einem Bußgeldrechner an.

Wann beginnt die Überladung?

Ab wann ein Pkw, Lkw oder Wohnmobil als überladen gilt, legt die StVO fest. Um zu ermitteln, welche Last Ihr Fahrzeug aufnehmen darf, ohne laut Verkehrsrecht überladen zu sein, müssen Sie das zulässige Gesamtgewicht (auch zulässige Gesamtmasse genannt) Ihres Autos kennen. Sie finden diese Information in der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs. Ein durchschnittlicher PKW wiegt in der Regel bis zu 2,8 t. Einige PKW-Modelle dürften aber auch etwas mehr wiegen, genauso wie Wohnmobile, Transporter oder LKWs, da schon ihr Leergewicht weitaus schwerer ist. Doch wenn der LKW überladen ist, dann ist die Strafe auch weitaus höher.

Achten Sie besonders darauf, dass die Anhängelast am Pkw nicht zu einer Überladung führt! Auch Anhänger haben eine maximal zulässige Gesamtmasse, die nicht überschritten werden darf. Andernfalls gelten hier auch die Strafmaßnahmen, die bei Überladung anfallen: Bußgelder und Punkte auf Ihrem Flensburger Punktekonto. Sie sind im Bußgeldkatalog festgelegt.

Welche Strafen fallen an?

Welche Strafe droht laut Bußgeldkatalog bei Überladung?
Welche Strafe droht laut Bußgeldkatalog bei Überladung?

Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog werden folgende Strafen für die Überladung eines Anhängers fällig, wenn dieser eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 2000 kg hat. Beachten Sie außerdem, dass auch der Halter des Fahrzeugs einen Bußgeldbescheid erhalten kann, wenn der Fahrzeugführer gegen die StVO verstoßen hat und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschritten hat.

Die Überladung von Transporter, LKW oder PKW wird mit Punkten in Flensburg und Bußgeldern sanktioniert, nicht aber mit einem Fahrverbot. Das jeweilige Bußgeld für Überladung können Sie im aktuellen Bußgeldkatalog nachlesen. Das folgende Beispiel orientiert sich an der StVO und dem Bußgeldkatalog. Mit einem Bußgeldrechner können Sie aber auch selbstständig berechnen, wie hoch das Bußgeld sein wird.

  • Wiegt der Anhänger bis zu 100 kg mehr als zulässig, also bis zu 2100 kg – was einer Überladung von fünf Prozent entspricht – werden 10 Euro Bußgeld fällig.
  • Wiegt er zwischen 100 und 200 kg mehr als maximal zulässig – also bis zu 2200 kg, was einer Überladung von zehn Prozent entspricht – werden 30 Euro Bußgeld fällig.
  • Wiegt er zwischen 400 und 500 kg mehr als maximal zulässig – also bis zu 2500 kg, was einer Überladung von 25 Prozent entspricht – werden 140 Euro Bußgeld fällig. Außerdem erhalten sowohl der Halter des Fahrzeugs als auch Fahrzeugfahrer einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg!

Je höher die zulässige Gesamtmasse, desto höher die Strafen bei Überladung

Zwar droht bei Autos, deren zulässige Gesamtmasse bis zu 7,5 t steigen darf, erst ab einer Überladung von 20 Prozent ein Punkt in Flensburg. Je höher jedoch die zulässige Gesamtmasse des betreffenden Fahrzeugs sein darf, desto empfindlicher werden die Strafen, wie aus der Bußgeldtabelle ersichtlich wird.

Ohne Punkt in Flensburg kommen Sie lediglich davon, wenn ihr Fahrzeug, welches in diesem Beispiel eine zulässige Gesamtmasse von über 7,5 t haben dürfte, unterhalb einer Grenze von fünf Prozent überladen ist. Ein LKW, der eine zulässige Gesamtmasse von 8 t haben darf, darf auf keinen Fall mit mehr als 400 kg überladen sein, was einer Überladung von fünf Prozent entspricht. Denn schon dann gibt es einen Punkt in Flensburg und das entsprechende Bußgeld.

Problematisch ist vor allem für einen vollbeladenen LKW: Überladen dürfen Sie nicht weiterfahren! Die Entsorgung der Überladung kann sehr problematisch sein und die Fahrt für längere Zeit unterbrechen. Behalten Sie auch die Anhängelast im Blick: Ist der Anhänger überladen, ist also die zulässige Anhängelast überschritten, fallen für Fahrer und eventuell auch für den Halter des Zugfahrzeugs Bußgelder an.

Strafen bzw. Bußgeld bei Überladung für Fahrzeughalter und Fahrzeugführer

Zulässiges Gesamtgewicht von Lkw, Anhänger und Pkw überschritten: Welches Bußgeld droht?
Zulässiges Gesamtgewicht von Lkw, Anhänger und Pkw überschritten: Welches Bußgeld droht?

Hat ihr Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5 t, und bei einer Kontrolle wird eine Überladung festgestellt, so wird nicht nur der Fahrzeugführer, sondern auch der Fahrzeughalter mit einem Bußgeld belastet, welches in jedem Fall das des Fahrers sogar noch überschreitet!

Muss der Fahrzeugfahrer bei einer Überladung von 20 Prozent 190 Euro bezahlen – und einen Punkt auf sein Konto in Flensburg addieren – so wird dem Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von 380 Euro fast das Doppelte berechnet.

Auch der Fahrzeughalter erhält einen Punkt in Flensburg. Bei Überladung müssen Sie aber zumindest nicht mit einem Fahrverbot rechnen. In jedem Fall erhalten Sie auch höchstens einen einzelnen Punkt in Flensburg. Haben Sie acht Punkte angesammelt, wird Ihnen aber der Führerschein entzogen. Mit einem Bußgeldrechner können Sie auch die finanziellen Kosten der einzelnen Delikte berechnen.

Was macht die Überladung so gefährlich?

Was ist das Gefährliche bei einer Überladung? PKW und Wohnmobil sind in besonderem Maße nicht auf hohe Lasten ausgelegt, doch auch ein LKW mit zu großer Ladung gefährdet die Verkehrssicherheit. Deswegen sanktioniert der Bußgeldkatalog eine Überladung. Nicht ohne Grund ist die Überladung nicht nur in der Bußgeldtabelle aufgeführt und mit Bußgeldern und oft auch einem Punkt in Flensburg belegt, sondern auch ein wichtiges Thema im Verkehrsrecht. Folgende Gefahren birgt die Überladung des Fahrzeugs beispielsweise:

  • Die Bremsen funktionieren bei Überladung nicht wie gewohnt. Das Fahrzeug ist zu schwer, um normal abbremsen zu können. Der Bußgeldkatalog sanktioniert gerade jene Vergehen, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit beitragen. Ist das Auto überladen, weil das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist, setzt der Bußgeldkatalog hohe Bußgelder fest.
  • Dies gilt auch für die Reifen, die durch Überladung Schaden nehmen könnten. Auch ist nicht mehr gewährleistet, dass sie optimalen Halt auf der Straße geben. Somit ist es nicht verwunderlich, dass in der Bußgeldtabelle die Strafen umso mehr ansteigen, je mehr das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist!
  • Ist das Fahrzeug überladen, ist die Ladung auch oft nicht korrekt gesichert, weil es zu wenig Stauraum für sie gibt. Bei einer Vollbremsung können Gegenstände den Fahrer und seine Mitfahrer erheblich verletzen und außerdem den Fahrer ablenken, so dass ein erhöhtes Unfallrisiko entsteht.
  • Das Fahrzeug ist nur bis zu einer bestimmten Last funktionsfähig. Bei Überladung droht ein Schwanken des Fahrzeugs durch unausgeglichene Lasten, oder ein „Schlingern“ innerhalb von Kurven. Auch dies trägt akut zum Unfallrisiko bei.

Vor der Urlaubsreise das Kfz auf Überladung überprüfen

Auto überladen: Welche Sanktionen kommen bei einer Überladung auf Sie zu?
Auto überladen: Welche Sanktionen kommen bei einer Überladung auf Sie zu?

Die erhöhte Unfallgefahr und auch die Strafen, mit denen Sie rechnen müssen, sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. Schließlich ist der der Erhalt eines Bußgeldbescheids ein abwendbares Erlebnis, und die Punkte in Flensburg können sich ansammeln und über kurz oder lang sogar zu einem Fahrverbot führen.

Doch woran erkennen Sie die Überladung? Transporter, PKW oder Ihr Wohnmobil können Sie z.B in einigen TÜV-Werkstätten wiegen lassen. Die Regel ist das aber nicht, also informieren Sie sich vorher, wo in Ihrer Nähe Sie diesen Dienst in Anspruch nehmen können.

Vor einer Urlaubsreise kann ein Abwiegen des Autos nützlich sein, so dass die Fahrt ohne Angst, in einem überladenen Fahrzeug zu sitzen und somit gegen die StVO zu verstoßen, unternommen werden kann. Gerade auch die Anhängelasten des Pkw sollten Sie im Blick behalten.

Nicht nur auf Straßen innerhalb Deutschlands müssen Sie die Regeln zur Überladung beachten, auch im Ausland können Strafen für die Überladung fällig werden, die sich jedoch von dem deutschen Regelwerk unterscheiden können. Einen Bußgeldbescheid können Sie vermeiden, in dem Sie vor der Fahrt das Gewicht ihres Fahrzeugs überprüfen. Ein besonders problematischer Begleiteffekt der Überladung: Wohnmobil, PKW, LKW, Anhänger oder Transporter dürfen nicht weiterfahren, solange die unzulässige Ladung nicht beseitigt ist.

Verreisen mit dem Wohnmobil – Vorsicht vor Überladung

Gerade wenn Sie mit dem Wohnmobil verreisen, sollten Sie Ihr Kfz vor einer längeren Fahrt wiegen lassen, um eine Überladung auszuschließen. Öffentliche Waagen finden Sie beispielsweise auch in Entsorgungsanlagen. Für ein Entgelt von bis zu acht Euro können Sie Ihr Auto dort wiegen lassen, und so auf Nummer sicher gehen, dass ihr Wohnwagen nicht überladen ist.

Dies ist zwar günstiger als ein Bußgeld, aber leider gibt es nicht sehr viele öffentliche Waagen in Deutschland, so dass die Anreise womöglich sehr weit ist. Falls Sie mit Anhänger verreisen, vergessen Sie nicht, die Anhängelast zu überprüfen, um einen Bußgeldbescheid und Verstöße gegen das Verkehrsrecht, die zu Punkten in Flensburg führen, zu vermeiden.

Das Gewicht vor der Fahrt überprüfen

Wichtig ist, die Ladung vor Fahrtantritt zu überprüfen.
Wichtig ist, die Ladung vor Fahrtantritt zu überprüfen.

LKWs können Sie an den betreffenden Beladestationen abwiegen. Dies ist unbedingt notwendig, da Strafen bei Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t sehr schnell bei mehreren hundert Euro liegen. Selbst wenn ein Fahrverbot nicht droht – der Bußgeldkatalog sieht neben den Bußgeldern auch Punkte in Flensburg vor. Die Verkehrssicherheit soll durch die StVO gewährleistet werden, weswegen Überladung dort aufgeführt und sanktioniert ist. Ein Bußgeldbescheid droht dabei nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Halter des Fahrzeugs.

Bei der Fahrt mit einem PKW können Sie mit Ihrer Haushaltswaage die einzelnen Gepäckstücke wiegen und das Gesamtgewicht überschlagen. Vergessen Sie jedoch nicht, ihr eigenes Körpergewicht in die Rechnung einzubeziehen. Bei Unsicherheit lassen Sie lieber etwas zu Hause oder fahren die Strecke zweimal, anstatt Punkte zu kassieren oder ein Bußgeld bezahlen zu müssen. Dies gilt auch für den Fall, wenn Ihr Anhänger überladen sein könnte. Beladen Sie Ihr Auto auch unbedingt so, dass sich bei der Fahrt keine Gepäckstücke bewegen können. Diese können insbesondere bei Vollbremsungen zur Gefahrenquelle werden und Sie und ihre Mitfahrer verletzen. Körperliche Schäden und Unfälle zu vermeiden, sollten unabhängig von Verkehrsrecht und StVO oberste Pflicht eines jeden Autofahrers sein.

Um ein Bußgeld und Punkte in Flensburg zu vermeiden, sollten sie eine Wiegung ihres Fahrzeugs selbst vornehmen, bevor die Polizei Sie anhält. Vermeiden Sie Bußgelder, Punkte und eine lästige Unterbrechung der Fahrt – die überflüssige Last muss schließlich entfernt werden, und bis dahin ist die Weiterfahrt untersagt. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bestimmungen der StVO bezüglich der Überladung und über die zulässige Gesamtmasse ihres Autos, und richten Sie sich bei der Beladung danach. Wenn das Auto überladen ist, wird eine Urlaubsreise zur stressigen Belastung.

Ob Sie mit dem Wohnmobil verreisen, einen Umzug mit dem Zugfahrzeug plus Anhänger planen oder größere Frachten transportieren wollen – Bußgelder wollen Sie sicher nicht riskieren. Ein durchschnittlicher PKW ist relativ schnell überladen, da sein zulässiges Gesamtgewicht nicht sehr hoch ist. Ist der LKW überladen, sind die Geldstrafen besonders hoch. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in den Bußgeldkatalog: Überladung ist dort aufgeführt, und die jeweiligen Bußgelder lassen sich unkompliziert ermitteln, für den Fall, dass ein Bußgeldrechner nicht hilft.

FAQ: Überladung

Aus welchem Grund ist es so gefährlich, mit einem überladenen Kfz im Straßenverkehr unterwegs zu sein?

Was eine Überladung so gefährlich macht, erfahren Sie hier.

Wie kann überhaupt festgestellt werden, dass ein Fahrzeug überladen ist?

Gerät ein Kfz ins Schlingern oder wirkt abgesenkt, kommt den zuständigen Polizeibeamten schnell der Verdacht, dass eine Überladung vorliegen könnte. In einem solchen Fall wird mit einer mobilen Waage nachgewogen. Ist Ihr Pkw oder Lkw überladen, kann Ihnen die Weiterfahrt untersagt werden, bis Sie das Gewicht verringert haben.

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog bei einer Überladung vor?

Eine Zusammenfassung der Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die bei einer Überladung auf Sie zukommen können, finden Sie hier.

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Bußgeldkatalog: Überladung – Bußgelder für schwere Pkw & Lkw
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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{ 157 comments… Kommentar einfügen }
  • Christian 30. Mai 2016, 20:45

    Guten Tag,
    ich fahre mit meinem VW T6 zulässiges Gesamtgewicht 3080 KG im Sommer nach Frankreich. Gelten die oben aufgeführten Prozentgrenzen auch dort oder gibt es in Frankreich gesonderte Regelungen die von der 5% Toleranz Grenze abweichen, wenn ja, welche Strafen werden für eine Überladung von 2% ausgesprochen ?
    Vielen Dank!

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 9:36

      Hallo Christian,
      in der EU gelten unterschiedliche Regelungen. In Frankreich kann bei Überladung ein Bußgeld bis zu 750 Euro verhängt werden. Informieren Sie sich deshalb vor Reiseantritt über die örtlichen Vorschriften bei den dafür zuständigen Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sabine 30. Mai 2016, 18:17

    Hallo,

    das Zugfahrzeug hat eine zulässige Anhängelast gebremst von 1.300 kg. Gezogen werden sollen 2 Pferde. Anhänger ca 700 kg je Pferd ca 600 – 650 kg. Sind also ca 2 to. Was käme, bei einer Kontrolle, auf den Fahrer und den Haltet zu. Besteht bei Überladung eigentlich Versicherungsschutz?

    Vielen Dank für die Antwort!

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 8:49

      Hallo Sabine,
      da es sich in Ihrem Beispiel um eine Überladung von mehr als 30 % handelt, müssen sowohl Fahrer als auch Halter mit einem Punkt und einem Bußgeld in Höhe von 235 Euro rechnen.
      Bezüglich des Versicherungsschutzes ist es durchaus möglich, dass im Schadensfall die Leistungen des Versicherers eingeschränkt werden, denn der Versicherungsschutz wird nur bei ordnungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs gewährt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Sascha 7. Februar 2017, 23:39

      Das ist rein aus technischer Sicht schon sehr bedenklich, was Sie da eventuell vorhaben.

  • Andreas 10. April 2016, 6:22

    Hallo, mein Auto und mein neuer Wohnwagen haben zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht Gewicht von 3565kg, ich darf aber mit meinem Führerschein Klasse B nur noch 3500kg fahren. Wie hoch ist die Strafe bei einer Kontrolle?

    Mfg Andi

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 8:48

      Hallo Andreas,

      wie hoch die Strafe ist, können Sie der oben stehenden Tabelle oder unserem Bußgeldrechner entnehmen. Dazu müssen Sie errechnen, um wie viel Prozent Ihr Gespann überladen ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Andreas 12. April 2016, 18:31

        Ok, das heißt es gibt nur ein Bußgeld wegen überladen, nicht wegen fahren ohne Führerschein?

        Mfg Andi

        • Andreas 13. April 2016, 17:42

          Also gibt es nur eine Strafe wegen überladen, nicht wegen fahren ohne Führerschein?

          • bussgeld-info.de 14. April 2016, 9:14

            Hallo Andreas,

            in der Regel sollten Sie nur eine Strafe wegen Überladung bekommen.

            Ihr Bußgeld-Info Team

        • bussgeld-info.de 14. April 2016, 10:33

          Hallo Andreas,

          in der Regel erfolgt nur die Ahndung der Überladung des Fahrzeugs. Weitere Sanktionen können im Einzelfall nach Einschätzung der Behörden erfolgen.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jürgen 1. April 2016, 22:16

    Guten Tag,

    Mein US-Pickup wurde von 4.1 T auf 3.5 T abgelastet. Achslasten, Bremsen, etc. vertragen also jedes Gewicht bis 4.1 T. Führerschein, der alte 3er.
    Wenn ich jetzt mit bis, bzw. unter 5% (z.B. 150Kg) Überladung erwischt werde, wie ist das bei Zulassung als LKW (Pickup), bzw. als Wohnmobil (könnte ich alternativ machen)

    Ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe,
    Jürgen E.

    • bussgeld-info.de 4. April 2016, 9:28

      Hallo Jürgen,

      die Überladung gilt immer bezüglich der im Zulassungsschein festgelegten Daten. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie ermitteln, welches Bußgeld bei einer Überladung für Pkw bzw. Lkw anfällt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • isi 20. März 2016, 12:54

    Ich fahre einen 3,5 Tonnen Bus ich habe uberladen mehr als 32,57 Prozent was muss ich bezahle

    • bussgeld-info.de 21. März 2016, 10:49

      Hallo Isi,

      das kommt darauf an, ob Ihr Bus als PKW oder LKW zugelassen ist. Bei einer Überladung von über 30 % mit einem PKW erwartet Sie ein Bußgeld von 235 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem LKW kommen für Sie als Halter ab 25 % Überladung ein Bußgeld von 425 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Falls sich Fahrer und Halter unterscheiden, gibt es zudem auch noch eine Strafe für den Fahrer des LKWs.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stuhrmann 26. Februar 2016, 14:37

    Hallo,

    in meinen Fahrzeugpapieren ist mein Fahrzeug als Van, Fz. zur Güterbef. bis 3,5 T (EG-Klasse N1) ausgewiesen.
    Ist das dann im Falle einer Überladung ein PKW oder ein LKW?

    Danke für eine Antowrt

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 12:25

      Hallo Stuhrmann,

      wenn Ihr Fahrzeug in den Fahrzeugpapieren als PKW gekennzeichnet ist, dann ist es auch im Falle einer Überladung als PKW anzusehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Uhlmann 19. Februar 2016, 23:23

    Hallo,
    bei meinem PKW-Anhänger wurden statt 500kg Gesamtmasse eine solche von 610kg, also 22% Überladung gemessen. Die Wiegung erfolgte ohne jegliche Berücksichtigung von Toleranzen auf einer Nutzfahrzeugwaage, die für Lasten zwischen 0,4 und 50t zugelassen ist. Dabei darf die Verkehrfehlertoleranz 20kg betragen. Zudem rundet die Digitalanzeige auf 10 kg auf, es kann also gut sein, der Anhänger wog nur 601 kg. Ergo kann die Überladung deutlich unter 20% gelegen haben. Ein Widerspruch wurde abgewiesen.

  • Markus 12. Januar 2016, 13:20

    Hallo,ich habe ein Fahrzeug mit 7,49 tonnen zulässigen Gesamtgewicht. Wenn ich das Fahrzeug um 10% überlade es dann fahren ohne Führerschein?
    Vielen Dank für die Antwort

    • bussgeld-info.de 18. Januar 2016, 11:49

      Hallo Markus,

      hier wird normalerweise nur die Überladung sanktioniert, weil das Fahrzeug ja nur auf 7,49 Tonnen ausgelegt ist. Eine Überladung um mehr als 10 Prozent kostet sowohl den Fahrer als auch den Halter jeweils 30 Euro.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Torsten 10. Januar 2016, 11:40

    Hallo,
    ich habe ein Wohnmobil bis 12 tonnen Zulässiges Gesamtgewicht, dieses ist auf 7,5 tonnen in den Papieren abgelastet.
    Manchmal habe ich 8-8,3 tonnen Gesamtgewicht wenn ich in den Urlaub fahre.
    Meine Fahrerlaubnis lässt bis 7,5 tonnen zu.
    Drei Fragen:
    Ist das fahren ohne Fahrerlaubnis ?
    Wie hoch wäre das Busgeld mit Punkten ?
    Ist der Versicherungsschutz gewährleistet ?

    Vielen Dank für Ihre Antwor.

    • bussgeld-info.de 11. Januar 2016, 11:44

      Hallo Torsten,

      normalerweise ist das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern eine Überladung. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt von der Höhe der Überladung ab. Das können Sie dieser Tabelle entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-ueberladung/.
      Ob der Versicherungsschutz noch gewährleistet ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie beispielsweise mit dem überladenen Wohnmobil einen Unfall verursachen, könnten Sie möglicherweise eine Teilschuld bekommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

    • Sascha 7. Februar 2017, 23:31

      Ich würde das als Vorsatz einstufen. Fahrzeug erst ablasten und dann wieder überladen.

  • Olli 4. November 2015, 1:03

    Hallo,
    Wie sieht die Rechtslage aus bei einem 3,5 Tonner Transporter der mit 4,0 Gesamtgewicht losfährt?
    A.) ist es fahren ohne Führerschein?
    B.) ist es fahren ohne Versicherungsschutz?
    C.) welche Höchstgeschwindigkeit darf dann noch gefahren werden?
    D.) unterliegt man dann der aufzeichnungspflicht per Tachograph?
    Vielen Dank für Ihre Antworten

    • bussgeld-info.de 9. November 2015, 13:45

      Hallo Olli,
      die notwendige Führerscheinklasse wird durch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs bestimmt und auch danach richtet sich der jeweilige Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Einen Tachograph benötigen Berufskraftfahrer bei der gewerblichen Tätigkeit mit einem LKW.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Anki 29. Oktober 2015, 20:42

    Folgendes ist passiert:
    Ein Freund von mit hat einen Führerschein für bis zu 3,5t. Er fuhr einen größeren Wagen (dessen maximal zugelassenes Gewicht 3,5t nicht überschreitet) und einen Anhänger. Beide waren so voll geladen, dass er über die 3,5t kam. Er hat keinen BE Führerschein aber den Anhänger hätte er ohne Überladung ziehen dürfen. Zählt das als fahren ohne Führerschein? Mit was für Konsequenzen hat er zu rechnen?

    Danke schon mal im voraus.
    Grüße

    • bussgeld-info.de 2. November 2015, 11:55

      Hallo Anki,

      wenn Ihr Freund ein Fahrzeug gefahren hat, für das er einen BE-Führerschein benötigt, er diesen Führerschein aber nicht hat, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Straftat und wird mit einer Geldstrafe nach Tagessätzen oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Marc B. 13. August 2015, 1:15

    Sehr geehrte Damen und Herren.Wir haben vor,demnächst mit 2 Pferden in den Urlaub zu fahren.Also Pferdeanhänger ca.800Kg Leergewicht.Plus 2 Pferde jeweils 520Kg=1840Kg.Zugfahrzeug ein Audi A4 B5 2,6 V6 mit 110Kw.Zulassige Anhängelast bis8%Steigung 1700Kg.Ich wäre also 140Kg zu schwer.Wäre das dramatisch?Kann man mich bei einer Kontrolle zwingen,das Fahrzeug stehen zu lassen?Sind ja auch Lebewesen.Dem Fahrzeug und Anhänger sieht man das Gewicht nicht an.Anhänger hat 2000Kg Zulässiges Gesamtgewicht.Das Gewicht der Pferde ist sicher nicht genau…….ist aber sicher auch nicht mehr.Vielen Dank für die Info.

    • bussgeld-info.de 17. August 2015, 15:26

      Hallo Marc B.,

      mit einem Klasse B-Führerschein dürfen Sie einen Anhänger nur mit maximal 750 kg mit sich führen. Die Leergewichtsregelung existiert seit 2013 nicht mehr. Mit einem BE-Führerschein jedoch dürfen Sie einen Anhänger von bis zu 3,5 kg fahren. Tatsächlich dürfen Sie nicht weiterfahren und müssen das Übergewicht ausladen, wenn Sie eine Überladung haben. Die Polizei wird Sie bei Vermutung einer Überladung mit in die Werkstatt bitten, wo Ihr Zug gewogen wird. Ein Tier gilt in dem Fall laut Gesetz als „Sache“, es wäre daher zum Beispiel auch eine Sachbeschädigung, wenn Sie einen Unfall hätten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Roland 10. August 2015, 1:20

    Hallo
    Wenn ich meinem Bekannten meinen privaten Anhänger zum Tansport seiner Baustoffe ausleihe und er wird mit überladenem Anhänger erwischt, bin ich dann dafür als Fahrzeughalter mit haftbar??
    Vorab schonmal Vielen Dank für die Antwort!!
    Mfg
    Roland

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 15:15

      Hallo Roland,

      in Deutschland gilt das Prinzip, dass der Fahrer auch der Täter ist, denn er hat ja die Tat begangen und nicht Sie. Zwar werden Sie als Halter den dementsprechenden Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen erhalten, aber auf diesem können Sie den tatsächlichen Fahrer angeben. Dementsprechend wird dieser dann den Bußgeldbescheid erhalten und zahlen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Wolfgang 7. August 2015, 11:17

    Hallo.
    Wenn ich mit einem Sprinter oder LKW 7,49t wegen Überladung angehalten werde und ich habe z.B. 10% überladen, kann ich dann die Fahrt fortsetzen oder muss ich vor Ort die Ladung reduzieren, um weiterfahren zu können?

    • bussgeld-info.de 10. August 2015, 10:59

      Hallo Wolfgang,

      ja, es ist tatsächlich so, dass ein Fahrzeug mit Überladung nicht weiterfahren darf, ehe er nicht diesen Teil, der die Überladung verursacht, reduziert.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kurz-Haase 22. Juli 2015, 7:10

    Hätte mal eine Frage! Meine Kinder waren letzte Woche mit dem Hort im Auto unterwegs…ca. 20 km täglich. Am letzten Tag ist es passiert, dass ein Kind übrig gewesen wäre und weil der Fahrer und die Erzieherin nicht noch einmal fahren wollte, haben sie meinen Sohn ohne Gurt und ohne Sitz einfach noch mit „dazwischengezwängt“. Die Erzieherin hat es mir beim Abholen gleich gebeichtet. Wir wollten es allerdings auch nicht unter den Tisch fallen lassen und es ordentlich geklärt wissen. Es liegt uns fern, jemanden in die Pfanne zu hauen, aber für den Fall, dass das wieder mal so vorkommt soll es von vornherein ausgeschlossen sein, dass das wieder so gemacht wird. Mit welcher Strafe hätte hier der Fahrer zu rechnen? Mal davon abgesehen, dass unser Sohn (9 Jahre alt) genau weiß, dass das nicht richtig ist! Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 12:22

      Hallo Frau Kurz-Haase,

      im Verkehr ist die Verkehrssicherheit das A & O. Fährt ein Kind ohne Sicherheitsgurt mit, so drohen 30 Euro Bußgeld. Wird ein Kind aber ohne jede Sicherung mitgenommen (ohne Kindersitz und ohne Gurt), so drohen dem Fahrer 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stubenrauch Gottfired 2. Juli 2015, 12:32

    Ist ein Wohnmobil mit zul. GG von 3,5 to ein PKW oder LKW ?

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:44

      Hallo,

      bitte konsultieren Sie zu dieser Frage Ihre Zulassungspapier, dort steht, ob Ihr Fahrzeug als LKW oder PKW zugelassen ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Hermann 24. Juni 2015, 22:13

    Hallo,
    unser Wohnmobil ist bis 3,5 t zugelassen, könnte aber ohne weiteres auf 3,85 t aufgelastet werden.
    Das Fahrzeug würde also allen Anforderungen entsprechen, wie hoch wäre eine Strafe bei einer ca. 4%igen Überladung?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:55

      Hallo Hermann,

      Sie können mit unserem Bußgeldrechner die drohenden Strafen vergleichen. Geht die Behörde von Vorsatz aus, kann das Bußgeld erhöht werden. Zudem kann die Weiterfahrt eines überladenen Fahrzeuges verboten werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Roger 16. Juni 2015, 21:08

    Hallo,
    ich fahre einen bmw x5 mit zgg 2680kg und habe mir letzte woche ein wohnwagen gekauft, der zgg 1000kg hat, (der x5 kann ca 2400 kg ziehen) war mit der ganzen rechnerei überfordert, aber weiß jetzt auch das es bei führerschein b 180 kg zuviel sind.(3500kg dürfte ich ja gesamt nur mit fs b fahren)
    Von fs b96 hab ich schon gelesen.
    meine frage ist, welche strafe, bußgeld, punkte ect. mich erwarten, wenn ich das oben genannte gespann (3680kg) trotzdem nur mit dem führerschein B bewege?
    Vielen dank für die hilfe

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:04

      Hallo Roger,

      schlimmstenfalls begehen Sie damit sogar eine Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Vandenhag 13. Juni 2015, 14:01

    Hallo,
    mich erwartet in kürze ein Umzug. Habe ein PKW-Van mit einem zul.Gesammtgewicht des Zuges von 3630 KG laut Fahrzeugschein. Ich ziehe privat um, Kartongs Möbel etc. Die Entfernung ist über 300 km. Meine Frage: Darf ich mit 3,6 tonnen Gesammtzuggewicht fahren ohne irgendwelche Beschränkungen wie Lenkzeiten, Fahrtenbuch, Konntrollgeräte etc.? Sollte ich vieleicht schauen, unter 3,5 tonnen zu bleiben?
    Wie kann oder sollte ch bei einer Kontrolle nachweisen, das ich als Privatmann umziehe, also nicht Gewerblich tätig bin?
    MFG V.

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:48

      Hallo,

      bei einem privaten Umzug müssen Sie nicht nachweisen, dass Sie nicht gewerblich unterwegs sind, und sich somit an die Auflagen für gewerbliche LKW-Fahrer auch nicht halten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dodo 4. Juni 2015, 12:58

    Guten Tag,

    mein Auto darf einen Hänger bis 1,2 Tonnen ziehen. Allerdings gibt es meistens 750kg oder 1,3 Tonnen hänger. Welche Strafe würde mich erwarten wenn ich mit einem 1,3 Tonnen Hänger erwicht werde ??

    LG D. K.

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:19

      Hallo,

      vor allem die Versicherung könnte, wenn es zu einem Unfall kommt, hier die Leistungen verweigern, denn sobald Sie gegen die in den Papieren vorgeschriebenen Konditionen verstoßen, gilt das Auto nicht mehr als verkehrstauglich!

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • blast 18. Mai 2016, 21:06

        Es ist ganz einfach beim TÜV o.ä. den 1,3t Anhänger auf 1,2t abzulasten. Ist auch nicht teuer

  • August F. 1. Mai 2015, 12:54

    Guten Tag,
    wie hoch ist definitiv das Bußgeld, wenn PKW Hänger (unter 2 to.) um 69 % überladen wurde ?
    Danke im voraus für Ihre Antwort.
    Wegen evtl. Einspruch wäre eine Antwort bis 4.5.15- 9Uhr willkommen.

    • bussgeld-info.de 4. Mai 2015, 9:23

      Hallo August,

      bei einer Überladung eines Anhängers um 69 Prozent fällt ein Bußgeld von 235 Euro und ein Punkt an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • August F. 4. Mai 2015, 17:47

        Liebes Bußgeldteam,
        ihr habt mir sehr geholfen. Genauso habe ich es auch herausgefunden. Man wollte mir erheblich mehr abknöpfen.
        Danke !!

  • Marius 26. März 2015, 23:50

    Hallo Info-Team,
    ich fahre einen Mercedes der 2,1t ziehen darf und möchte wissen ob ich einen leeren 3t Anhänger ziehen darf und ob er auch noch beladen sein darf bis auf 2,1 t ? Zum Beispiel der Anhänger wiegt 600 kg und ich belade ihn mit 1,5 t ist dies zulässig ? Anmerkung bin Fahranfänger und besitze BE.

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 9:36

      Hallo Marius,

      mit einem BE-Führerschein dürfen Sie Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 3,5 t ziehen.
      Somit ist zulässig, dass Sie Ihren Anhänger mit 2,1 t beladen. Ansonsten liegt die Ordnungswidrigkeit „Überladung“ vor.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Josef Rinnhofer 23. März 2015, 12:11

    Wird die % Ermittlung der Überladung vom Gesamtgewicht eines Wohnmobils gerechnet oder nur die Zuladung.
    Mein WOMO hat ein Gesamtgewicht von 3200KG meine Zuladung sind 575 KG, aus was werden die %te der Überladung gerechnet.
    Danke und Gruß im voraus

    • bussgeld-info.de 30. März 2015, 10:35

      Hallo Herr Rinnhofer,

      maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht, welches in den Zulassungspapieren Ihres Wohnmobils aufgeführt ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ulli 19. März 2015, 18:19

    Hallo Info-Team,
    ich fahre von der Firma aus einen Transporter mit zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t. Meine Frage ist nun, mein Arbeitskollege hat nur einen Fahrerlaubnis Klasse B bis 3,5 t. Wenn er fährt und das Auto überladen sein sollte ist das dann fahren ohne Fahrerlaubnis?

    MfG Ulli

    • bussgeld-info.de 23. März 2015, 11:17

      Hallo Ulli,

      nein, Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt dieses Vergehen nicht da. Es bleibt bei der Ordnungswidrigkeit Überladung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Doll 5. Februar 2015, 12:04

    Hallo liebes bussgeld-info Team,
    meine Frage ist wie werden Motorradfahrer bestraft wenn sie überladen sind.
    Ich fahre mit vielen Biker im Sommer herum die eine Sozia auf der Maschine mitnehmen.
    Dieses Gewicht muss man doch auch noch mit einberechnen.
    Danke jetzt schon für Eure Antwort.
    Lg M.Doll

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 10:43

      Hallo,

      für Motorräder gelten hier dieselben Strafen wie für PKW-Fahrer. Den Fahrzeugpapieren können Sie das zulässige Gesamtgewicht des Motorrads entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • M.Schlosser 3. Februar 2015, 17:33

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen Peugeot Boxer als Autotansporter gekauft. In der ZLB steht LKW f. Fzg.beförderung. Das zGG beträgt 3,5 to., das Leergewicht 2100 kg, insofern habe ich eine Nutzlast von 1.400 kg.
    Das kann hin und wieder zu einer Überladung führen, wenn ich einen PKW öade, der z.B. 2.000 kg wiegt.
    Welche Regelung im Bussgeldkatalog findet Anwendung: „PKW bis 7,5 to.“ oder LKW oder „Überladung des LKWs oder des Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen)“ ? Ich verstehe die Abgrenzung nicht. Danke für die Info

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2015, 11:03

      Hallo Herr Schlosser,

      da in den Zulassungspapieren von der Kategorie LKW die Rede ist, gilt in Ihrem Fall die Bußgeldtabelle für LKW.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • ehrmann helmut 16. Dezember 2014, 9:30

    hallo info team ich möchte mir ein boot kaufen das zusammen mit trailer 2490 kg auf die waage bringt trailer ist bis 2600kg zugelassen unser auto darf laut brief 2100kg bei 8% steigung ziehen wie hoch wäre ein bußgeld oder erlischt hiermit der versicherungsschutz? danke

    • bussgeld-info.de 16. Dezember 2014, 14:44

      Hallo Herr Ehrmann,

      benutzen Sie bitte unseren Bußgeldrechner, mit dem Sie ermitteln können, welches Bußgeld bei einer Überladung anfällt.
      Bezüglich des Versicherungsschutzes ist es durchaus möglich, dass im Schadensfall die Leistungen des Versicherers eingeschränkt werden, denn der Versicherungsschutz wird nur bei ordnungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs gewährt. Hierzu fragen Sie am besten einmal bei Ihrem Versicherungsberater nach, der Ihnen ausführlichere Informationen geben kann.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • ken a. 28. Dezember 2016, 13:23

        @ehrmann helmut 16. Dezember 2014, 9:30

        1.) Der Anhaenger (2600 kg zGG) ist mit tatsaechlichem Gewicht 2490 kg nicht ueberladen.
        2.) Die Anhaengelast der Zugfahrzeuges (Pkw ?) ist um 15% ueberschritten: 2490kg – 75 kg (?) Stuetzlast = 2415 kg, -2100kg = 315 kg zu viel. 315/2100 = 0.15 = 15%
        3.) Bussgeld laut obiger Tabelle (keine Punkte in F.):
        – 10-15% == 30 EUR (15% == 315 kg Ueberschreitung)
        – 15-20% == 35 EUR (20% == 420 kg Uberschreitung)
        4.) Da die Gewichte konstant und Ihnen bekannt sind koennten die Behoerden (spaetestens beim zweiten Erwischen) von Vorsatz ausgehen. Dann Verdopplung des Bussgeldes.

        Diese Antwort unter der Annahme von 80 km/h und FS III.

        MfG
        KEA

  • flämig 21. November 2014, 11:33

    Hallo,habe eine Frage:
    mein Mann muß für seine Firma öfter auf montage fahren und der Transporter mit dem sie unterwegs sind ist regelmäßig überladen.Er traut sich aber nicht die Fahrt zu verweigern da er Angst um seinen Job hat.Mit welcher Strafe hat er zu rechnen wenn der 3,5 Tonner mit 650 kg Überladung unterwegs ist?
    Und kann die Firma überhaupt von ihm verlangen das er damit losfährt?

    Danke

    • bussgeld-info.de 24. November 2014, 11:06

      Hallo,

      selbstverständlich darf die Firma Ihren Mann nicht mit einem überladendem Transporter auf die Fahrt schicken.
      Sollte Ihr Mann erwischt werden, bekommt auch der Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld und einen Punkt. Wir verstehen das Dilemma, in dem sich Ihr Mann befindet. Er sollte seinen Arbeitgeber noch einmal darauf aufmerksam machen, dass auch er als Halter für die Überladung belangt werden wird. Da hier eine Überladung von fast 20 Prozent vorliegt, wird Ihr Mann 190 Euro zahlen müssen, der Halter sogar 380 Euro. Sollten sich die Vorwürfe gegen den Halter häufen, erhöht sich das Bußgeld noch und auch die Gewerbeaufsicht wird sicher aufmerksam. Auch dies könnte Ihr Mann seinem Arbeitgeber sagen. Als letzer Schritt bietet sich eine Anfrage beim BAG (Bundesamt für Güterverkehr) an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Herr Budde 13. Oktober 2014, 20:39

    Hallo.
    Ich fahre ein 2, 6 t von der Firma, welchen ich vor ein paar Wochen 300 kg überladen hatte.
    Dahinter hatte ich einen Anhänger der eine zul. Gesamtmasse von 2,5 t hat.
    Dieser wog allerdings nur 2, 2t.
    Somit hatte ich die zul. Anhängelast ebenfalls um 200 kg überschritten.
    Was für eine gesamt Strafe hätte ich bekommen ?
    Mfg

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2014, 14:21

      Hallo Herr Budde,

      die Überladung gilt immer bezüglich der im Zulassungsschein festgelegten Daten. Es ist unerheblich, ob der Anhänger leichter und damit nicht überladen war; was zählt ist, dass die Achslast in Ihrem PKW zu hoch war. Demzufolge können Sie die Strafen der obigen Tabelle entnehmen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lübke 20. September 2014, 10:59

    Habe ein Wohnmobil 3,85 to.auf 3,5to.abgelastet und fahre Lux-Frankreich Spanien Belgien Italien .
    Wie hoch ist das Bußgeld etc.bei Überladung bis 10 % in EUROPA und warum gibt es da keine einheitlichen
    Regelungen ?
    Ich danke für Ihre Unwort und verbleibe MfG Lübke

    • bussgeld-info.de 23. September 2014, 11:55

      Hallo Herr Lübke,

      in Ihren Fahrzeugpapieren ist vermerkt, welche Ladung für Ihren LKW zulässig ist.
      Wenn Sie sich an diese Angabe halten, sind Sie auch international auf der sicheren Seite.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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