Bußgeldkatalog: Überladung – Bußgelder für schwere Pkw & Lkw

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 1. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Bußgeld bei Überladung für Pkw und Lkw im Bußgeldkatalog

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Überladung 2024, der die Bußgelder bei Missachtung der Ladungsvorschriften definiert.

TatbestandBußgeldPunkte
Pkw überladen (Fahrer und Halter)
über 5 %10 EUR
über 10 %30 EUR
über 15 %35 EUR
über 20 %95 EUR1
über 25 %140 EUR1
über 30 %235 EUR1

Nachfolgender Tabelle können Sie das Bußgeld für Überladung von Lkw entnehmen.

TatbestandBußgeldPunkte
LKW über­laden - Sank­tionen für den Fah­rer
2 bis 5 %30 EUR
über 5 %80 EUR1
über 10 %110 EUR1
über 15 %140 EUR1
über 20 %190 EUR1
über 25 %285 EUR1
über 30 %380 EUR1
LKW über­laden - Sank­tionen für den Hal­ter
2 bis 5 %35 EUR
über 5 %140 EUR1
über 10 %235 EUR1
über 15 %285 EUR1
über 20 %380 EUR1
über 25 %425 EUR1

Bußgeldrechner: Überladung



Spezifische Informationen zur Ladung und Überladung

Kurz & einfach erklärt: Die Überladung von Kfz

Video: Wann ist mein Auto überladen?
Video: Wann ist mein Auto überladen?

Überladung des Fahrzeugs: Gefahrenquelle im Straßenverkehr. Welche Strafen fallen an?

Fahrzeugschein: Ein zulässiges Gesamtgewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung.
Fahrzeugschein: Ein zulässiges Gesamtgewicht finden Sie in der Zulassungsbescheinigung.

Ein überladenes Auto gefährdet die Verkehrssicherheit. Deswegen gibt es Bußgelder für Überladung und sogar Punkte in Flensburg. Zwar müssen Sie bei der Überladung Ihres Autos laut Verkehrsrecht kein Fahrverbot fürchten, doch die Bußgeldtabelle sieht Strafen bis hin zu 425 Euro vor, und diese belasten den Geldbeutel erheblich.

Mit einem Bußgeldrechner können Sie leicht berechnen, welche Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung anfallen – doch wie werden die Sanktionen bei Überladung ermittelt?

Informieren Sie sich hier darüber, ab welchem Gewicht Ihres Fahrzeugs Überladung beginnt und welche Strafen im Einzelnen anfallen. Erfahren Sie, weshalb Überladung so gefährlich ist und wie Sie sie vermeiden können. Wenn Sie die Regeln zur Ladung einhalten, schützen Sie nicht nur sich und andere im Straßenverkehr, sondern müssen auch keine Sanktionen oder einen Bußgeldbescheid befürchten.

Bei Verdacht wird nachgewogen

Ein überladenes Kraftfahrzeug – sei es ein überladener PKW, ein überladener LKW, ein überladenes Wohnmobil oder eine Kombination aus PKW und Anhänger, der die zulässige Anhängelast überschreitet – fällt im Straßenverkehr auf: Das Fahrzeug könnte ins Schlingern geraten, oder von seiner Last buchstäblich abgesenkt werden. Auch die Reifen lassen möglicherweise eine Überbeanspruchung bzw. Überladung erkennen.

Tatsache ist: Je überladener das Fahrzeug ist, desto leichter erkennen auch Polizisten die Überladung! Sie fordern den Fahrzeughalter bei einem Verdacht gegen einen Verstoß der StVO auf, einer Wiegung des Autos beizuwohnen.

Dies geschieht mit einer mobilen Waage. Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug zu schwer war, drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Weiterfahren dürfen Sie erst, wenn Sie das Gewicht Ihres Fahrzeugs verringert haben, was unterwegs nicht leicht zu bewerkstelligen sein dürfte!

Bis die Überladung beseitigt ist, erhalten Sie nämlich ein Fahrverbot für das Auto. Überladen dürfen Sie damit nicht weiterfahren. Ist der Anhänger überladen, oder auch der LKW überladen, gelten dieselben in der StVO aufgeführten Regeln zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg. Abhängig von dem zulässigen Gesamtgewicht und der prozentualen Überbelastung des Fahrzeugs gelten unterschiedliche Höhen der Strafe. Um die oftmals komplizierten Regelungen des Bußgeldkatalogs nachzuvollziehen, bietet sich der Einsatz von einem Bußgeldrechner an.

Wann beginnt die Überladung?

Ab wann ein Pkw, Lkw oder Wohnmobil als überladen gilt, legt die StVO fest. Um zu ermitteln, welche Last Ihr Fahrzeug aufnehmen darf, ohne laut Verkehrsrecht überladen zu sein, müssen Sie das zulässige Gesamtgewicht (auch zulässige Gesamtmasse genannt) Ihres Autos kennen. Sie finden diese Information in der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs. Ein durchschnittlicher PKW wiegt in der Regel bis zu 2,8 t. Einige PKW-Modelle dürften aber auch etwas mehr wiegen, genauso wie Wohnmobile, Transporter oder LKWs, da schon ihr Leergewicht weitaus schwerer ist. Doch wenn der LKW überladen ist, dann ist die Strafe auch weitaus höher.

Achten Sie besonders darauf, dass die Anhängelast am Pkw nicht zu einer Überladung führt! Auch Anhänger haben eine maximal zulässige Gesamtmasse, die nicht überschritten werden darf. Andernfalls gelten hier auch die Strafmaßnahmen, die bei Überladung anfallen: Bußgelder und Punkte auf Ihrem Flensburger Punktekonto. Sie sind im Bußgeldkatalog festgelegt.

Welche Strafen fallen an?

Welche Strafe droht laut Bußgeldkatalog bei Überladung?
Welche Strafe droht laut Bußgeldkatalog bei Überladung?

Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog werden folgende Strafen für die Überladung eines Anhängers fällig, wenn dieser eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 2000 kg hat. Beachten Sie außerdem, dass auch der Halter des Fahrzeugs einen Bußgeldbescheid erhalten kann, wenn der Fahrzeugführer gegen die StVO verstoßen hat und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschritten hat.

Die Überladung von Transporter, LKW oder PKW wird mit Punkten in Flensburg und Bußgeldern sanktioniert, nicht aber mit einem Fahrverbot. Das jeweilige Bußgeld für Überladung können Sie im aktuellen Bußgeldkatalog nachlesen. Das folgende Beispiel orientiert sich an der StVO und dem Bußgeldkatalog. Mit einem Bußgeldrechner können Sie aber auch selbstständig berechnen, wie hoch das Bußgeld sein wird.

  • Wiegt der Anhänger bis zu 100 kg mehr als zulässig, also bis zu 2100 kg – was einer Überladung von fünf Prozent entspricht – werden 10 Euro Bußgeld fällig.
  • Wiegt er zwischen 100 und 200 kg mehr als maximal zulässig – also bis zu 2200 kg, was einer Überladung von zehn Prozent entspricht – werden 30 Euro Bußgeld fällig.
  • Wiegt er zwischen 400 und 500 kg mehr als maximal zulässig – also bis zu 2500 kg, was einer Überladung von 25 Prozent entspricht – werden 140 Euro Bußgeld fällig. Außerdem erhalten sowohl der Halter des Fahrzeugs als auch Fahrzeugfahrer einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg!

Je höher die zulässige Gesamtmasse, desto höher die Strafen bei Überladung

Zwar droht bei Autos, deren zulässige Gesamtmasse bis zu 7,5 t steigen darf, erst ab einer Überladung von 20 Prozent ein Punkt in Flensburg. Je höher jedoch die zulässige Gesamtmasse des betreffenden Fahrzeugs sein darf, desto empfindlicher werden die Strafen, wie aus der Bußgeldtabelle ersichtlich wird.

Ohne Punkt in Flensburg kommen Sie lediglich davon, wenn ihr Fahrzeug, welches in diesem Beispiel eine zulässige Gesamtmasse von über 7,5 t haben dürfte, unterhalb einer Grenze von fünf Prozent überladen ist. Ein LKW, der eine zulässige Gesamtmasse von 8 t haben darf, darf auf keinen Fall mit mehr als 400 kg überladen sein, was einer Überladung von fünf Prozent entspricht. Denn schon dann gibt es einen Punkt in Flensburg und das entsprechende Bußgeld.

Problematisch ist vor allem für einen vollbeladenen LKW: Überladen dürfen Sie nicht weiterfahren! Die Entsorgung der Überladung kann sehr problematisch sein und die Fahrt für längere Zeit unterbrechen. Behalten Sie auch die Anhängelast im Blick: Ist der Anhänger überladen, ist also die zulässige Anhängelast überschritten, fallen für Fahrer und eventuell auch für den Halter des Zugfahrzeugs Bußgelder an.

Strafen bzw. Bußgeld bei Überladung für Fahrzeughalter und Fahrzeugführer

Zulässiges Gesamtgewicht von Lkw, Anhänger und Pkw überschritten: Welches Bußgeld droht?
Zulässiges Gesamtgewicht von Lkw, Anhänger und Pkw überschritten: Welches Bußgeld droht?

Hat ihr Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5 t, und bei einer Kontrolle wird eine Überladung festgestellt, so wird nicht nur der Fahrzeugführer, sondern auch der Fahrzeughalter mit einem Bußgeld belastet, welches in jedem Fall das des Fahrers sogar noch überschreitet!

Muss der Fahrzeugfahrer bei einer Überladung von 20 Prozent 190 Euro bezahlen – und einen Punkt auf sein Konto in Flensburg addieren – so wird dem Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von 380 Euro fast das Doppelte berechnet.

Auch der Fahrzeughalter erhält einen Punkt in Flensburg. Bei Überladung müssen Sie aber zumindest nicht mit einem Fahrverbot rechnen. In jedem Fall erhalten Sie auch höchstens einen einzelnen Punkt in Flensburg. Haben Sie acht Punkte angesammelt, wird Ihnen aber der Führerschein entzogen. Mit einem Bußgeldrechner können Sie auch die finanziellen Kosten der einzelnen Delikte berechnen.

Was macht die Überladung so gefährlich?

Was ist das Gefährliche bei einer Überladung? PKW und Wohnmobil sind in besonderem Maße nicht auf hohe Lasten ausgelegt, doch auch ein LKW mit zu großer Ladung gefährdet die Verkehrssicherheit. Deswegen sanktioniert der Bußgeldkatalog eine Überladung. Nicht ohne Grund ist die Überladung nicht nur in der Bußgeldtabelle aufgeführt und mit Bußgeldern und oft auch einem Punkt in Flensburg belegt, sondern auch ein wichtiges Thema im Verkehrsrecht. Folgende Gefahren birgt die Überladung des Fahrzeugs beispielsweise:

  • Die Bremsen funktionieren bei Überladung nicht wie gewohnt. Das Fahrzeug ist zu schwer, um normal abbremsen zu können. Der Bußgeldkatalog sanktioniert gerade jene Vergehen, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit beitragen. Ist das Auto überladen, weil das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist, setzt der Bußgeldkatalog hohe Bußgelder fest.
  • Dies gilt auch für die Reifen, die durch Überladung Schaden nehmen könnten. Auch ist nicht mehr gewährleistet, dass sie optimalen Halt auf der Straße geben. Somit ist es nicht verwunderlich, dass in der Bußgeldtabelle die Strafen umso mehr ansteigen, je mehr das zulässige Gesamtgewicht überschritten ist!
  • Ist das Fahrzeug überladen, ist die Ladung auch oft nicht korrekt gesichert, weil es zu wenig Stauraum für sie gibt. Bei einer Vollbremsung können Gegenstände den Fahrer und seine Mitfahrer erheblich verletzen und außerdem den Fahrer ablenken, so dass ein erhöhtes Unfallrisiko entsteht.
  • Das Fahrzeug ist nur bis zu einer bestimmten Last funktionsfähig. Bei Überladung droht ein Schwanken des Fahrzeugs durch unausgeglichene Lasten, oder ein „Schlingern“ innerhalb von Kurven. Auch dies trägt akut zum Unfallrisiko bei.

Vor der Urlaubsreise das Kfz auf Überladung überprüfen

Auto überladen: Welche Sanktionen kommen bei einer Überladung auf Sie zu?
Auto überladen: Welche Sanktionen kommen bei einer Überladung auf Sie zu?

Die erhöhte Unfallgefahr und auch die Strafen, mit denen Sie rechnen müssen, sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. Schließlich ist der der Erhalt eines Bußgeldbescheids ein abwendbares Erlebnis, und die Punkte in Flensburg können sich ansammeln und über kurz oder lang sogar zu einem Fahrverbot führen.

Doch woran erkennen Sie die Überladung? Transporter, PKW oder Ihr Wohnmobil können Sie z.B in einigen TÜV-Werkstätten wiegen lassen. Die Regel ist das aber nicht, also informieren Sie sich vorher, wo in Ihrer Nähe Sie diesen Dienst in Anspruch nehmen können.

Vor einer Urlaubsreise kann ein Abwiegen des Autos nützlich sein, so dass die Fahrt ohne Angst, in einem überladenen Fahrzeug zu sitzen und somit gegen die StVO zu verstoßen, unternommen werden kann. Gerade auch die Anhängelasten des Pkw sollten Sie im Blick behalten.

Nicht nur auf Straßen innerhalb Deutschlands müssen Sie die Regeln zur Überladung beachten, auch im Ausland können Strafen für die Überladung fällig werden, die sich jedoch von dem deutschen Regelwerk unterscheiden können. Einen Bußgeldbescheid können Sie vermeiden, in dem Sie vor der Fahrt das Gewicht ihres Fahrzeugs überprüfen. Ein besonders problematischer Begleiteffekt der Überladung: Wohnmobil, PKW, LKW, Anhänger oder Transporter dürfen nicht weiterfahren, solange die unzulässige Ladung nicht beseitigt ist.

Verreisen mit dem Wohnmobil – Vorsicht vor Überladung

Gerade wenn Sie mit dem Wohnmobil verreisen, sollten Sie Ihr Kfz vor einer längeren Fahrt wiegen lassen, um eine Überladung auszuschließen. Öffentliche Waagen finden Sie beispielsweise auch in Entsorgungsanlagen. Für ein Entgelt von bis zu acht Euro können Sie Ihr Auto dort wiegen lassen, und so auf Nummer sicher gehen, dass ihr Wohnwagen nicht überladen ist.

Dies ist zwar günstiger als ein Bußgeld, aber leider gibt es nicht sehr viele öffentliche Waagen in Deutschland, so dass die Anreise womöglich sehr weit ist. Falls Sie mit Anhänger verreisen, vergessen Sie nicht, die Anhängelast zu überprüfen, um einen Bußgeldbescheid und Verstöße gegen das Verkehrsrecht, die zu Punkten in Flensburg führen, zu vermeiden.

Das Gewicht vor der Fahrt überprüfen

Wichtig ist, die Ladung vor Fahrtantritt zu überprüfen.
Wichtig ist, die Ladung vor Fahrtantritt zu überprüfen.

LKWs können Sie an den betreffenden Beladestationen abwiegen. Dies ist unbedingt notwendig, da Strafen bei Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t sehr schnell bei mehreren hundert Euro liegen. Selbst wenn ein Fahrverbot nicht droht – der Bußgeldkatalog sieht neben den Bußgeldern auch Punkte in Flensburg vor. Die Verkehrssicherheit soll durch die StVO gewährleistet werden, weswegen Überladung dort aufgeführt und sanktioniert ist. Ein Bußgeldbescheid droht dabei nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Halter des Fahrzeugs.

Bei der Fahrt mit einem PKW können Sie mit Ihrer Haushaltswaage die einzelnen Gepäckstücke wiegen und das Gesamtgewicht überschlagen. Vergessen Sie jedoch nicht, ihr eigenes Körpergewicht in die Rechnung einzubeziehen. Bei Unsicherheit lassen Sie lieber etwas zu Hause oder fahren die Strecke zweimal, anstatt Punkte zu kassieren oder ein Bußgeld bezahlen zu müssen. Dies gilt auch für den Fall, wenn Ihr Anhänger überladen sein könnte. Beladen Sie Ihr Auto auch unbedingt so, dass sich bei der Fahrt keine Gepäckstücke bewegen können. Diese können insbesondere bei Vollbremsungen zur Gefahrenquelle werden und Sie und ihre Mitfahrer verletzen. Körperliche Schäden und Unfälle zu vermeiden, sollten unabhängig von Verkehrsrecht und StVO oberste Pflicht eines jeden Autofahrers sein.

Um ein Bußgeld und Punkte in Flensburg zu vermeiden, sollten sie eine Wiegung ihres Fahrzeugs selbst vornehmen, bevor die Polizei Sie anhält. Vermeiden Sie Bußgelder, Punkte und eine lästige Unterbrechung der Fahrt – die überflüssige Last muss schließlich entfernt werden, und bis dahin ist die Weiterfahrt untersagt. Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bestimmungen der StVO bezüglich der Überladung und über die zulässige Gesamtmasse ihres Autos, und richten Sie sich bei der Beladung danach. Wenn das Auto überladen ist, wird eine Urlaubsreise zur stressigen Belastung.

Ob Sie mit dem Wohnmobil verreisen, einen Umzug mit dem Zugfahrzeug plus Anhänger planen oder größere Frachten transportieren wollen – Bußgelder wollen Sie sicher nicht riskieren. Ein durchschnittlicher PKW ist relativ schnell überladen, da sein zulässiges Gesamtgewicht nicht sehr hoch ist. Ist der LKW überladen, sind die Geldstrafen besonders hoch. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in den Bußgeldkatalog: Überladung ist dort aufgeführt, und die jeweiligen Bußgelder lassen sich unkompliziert ermitteln, für den Fall, dass ein Bußgeldrechner nicht hilft.

FAQ: Überladung

Aus welchem Grund ist es so gefährlich, mit einem überladenen Kfz im Straßenverkehr unterwegs zu sein?

Was eine Überladung so gefährlich macht, erfahren Sie hier.

Wie kann überhaupt festgestellt werden, dass ein Fahrzeug überladen ist?

Gerät ein Kfz ins Schlingern oder wirkt abgesenkt, kommt den zuständigen Polizeibeamten schnell der Verdacht, dass eine Überladung vorliegen könnte. In einem solchen Fall wird mit einer mobilen Waage nachgewogen. Ist Ihr Pkw oder Lkw überladen, kann Ihnen die Weiterfahrt untersagt werden, bis Sie das Gewicht verringert haben.

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog bei einer Überladung vor?

Eine Zusammenfassung der Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die bei einer Überladung auf Sie zukommen können, finden Sie hier.

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Bußgeldkatalog: Überladung – Bußgelder für schwere Pkw & Lkw
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 157 comments… Kommentar einfügen }
  • Alexander D. 26. Oktober 2017, 0:16

    Hallo, ich wurde am Wochenende erwischt.
    Ich hatte mit meinem VW Golf 6 ein VW Polo(ca. 1000kg.)auf dem Autotrailer(650kg.) gezogen.
    Sowie der Polizist sagte hatte ich 450kg. Überladung. Es entspricht 25%.
    Der Polizist meinte dass ich als Fahrzeugführer mit 450€ Strafe rechnen kann. Und mein Vater als Fahrzeughalter mit 300€ rechnen kann.
    Stimmt es oder nicht?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 9:58

      Hallo Alexander,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 3. September 2017, 11:34

    Hallo,
    ich habe einen Renault Trafic LKW mit 2.9t in den Papieren steht 3010kg Gesamtgewicht. Was zählt(2.9 oder 3010) wenn ich einen Anhänger ablasten will damit ich nicht über 3.5t komme.
    Auf wie viel kg muss ich einen 800kg Anhänger ablasten damit ich die 3.5t nicht überschreite?
    Welche Strafe würde mich erwarten wenn ich als Handwerker mit über 3.5t und weiter als 150km fahren würde?

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 11:13

      Hallo Martin,
      das zulässige Gesamtgewicht können Sie den Papieren zu Ihrem LKW entnehmen. Dieses Gewicht darf nicht überschritten werden. Die Bußgelder für die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts finden Sie unter https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lkw-ueberladung/. Die gefahrene Strecke spielt keine Rolle.
      Ihr Bussgeld-Info-Team

  • Kevin 30. August 2017, 17:53

    Hallo,

    ein LKW wird hier in deutschland gewerblich mit 23t beladen. Dieser hat eine Abladestelle in der Ukraine. In der Ukraine dürfen aber die Lkw’s nur mit max. 22t als zuladung fahren. Wer haftet in diesem fall bei einen bussgeld oder einen unfall? Nach deutschen Maßstäben wird die zulässige max. Last ja nicht überschritten

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 8:38

      Hallo Kevin,
      bereits beim Beladen sollte auf die gesetzlichen Vorschriften der durchfahrenen Länder geachtet werden. In der Regel ist davon auszugehen, dass bei einem Unfall oder einer Kontrolle der Fahrer haftet. Entscheidend sind hier allerdings die in der Ukraine definierten Bußgelder und Vorschriften.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marco 21. August 2017, 9:29

    Hallo Bussgeld-Info Team,
    nur zu meinem Verständnis (und rein hypothetisch, selbstverständlich):
    3,5 TO WoMo (PKW) mit 3,8 To beladen und erwischt :-(
    30€ Strafe.
    Muss ich die 300 KG vor der Weiterfahrt ausladen oder ist das mit den 30€ erledigt?

    Beste Grüße aus Hannover ,
    Marco

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 8:38

      Hallo Marco,
      grundsätzlich kann die Polizei Ihnen eine Weiterfahrt untersagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Angelika 27. Juni 2017, 16:45

    Bezügl. Berechnung des Bußgeldes.
    Ist ein Wohnmobil mit 3,8 t Gesamtgewicht ein PKW oder ein LKW.
    In der Berechnung ist das ja ein Rießenunterschied.

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 10:40

      Hallo Angelika,

      dies müsste wohl als Lkw zu werten sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ralf J. 20. Juni 2017, 16:17

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    ich transportiere mit einem Pickup, der als LKW zugelassen ist und einem Anhänger Lasten.
    Insofern gilt bei einer etwaigen Überladung das Bussgeld für LKW.
    Wenn ich die Zulassung auf PKW ändern würde und nicht gewerblich mit Anhänger transportiere, gelte ich dann als PKW in Hinsicht auf die Bussgeldregelung ?

    Vielen Dank schonmal vorab !
    Ralf aus Plauen

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 8:40

      Hallo Ralf,

      ja, mit einer Pkw-Zulassung müssen Sie nur mit den Sanktionen für Pkw gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Roland T. 19. April 2017, 16:06

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    hoffe ihr könnt mir weiter helfen, da selbst die Versicherung mir keine konkrete Antwort geben kann.
    Was schreibt der Gesetzgeber bei Überladung eines Wohnmobils vor?
    Weder PKW noch LKW und somit bei der Versicherung auch als Sonderfahrzeug mir besonderen Paragraphen gehandhabt?

    Vielen Dank im voraus
    Roland T. aus Aachen

    • bussgeld-info.de 24. April 2017, 10:37

      Hallo Roland,

      das kommt auf die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs an. Liegt diese bei mehr als 3,5 t, können Sie sich an den Sanktionen für Lkw orientieren.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Manfred P. 17. März 2017, 19:04

    Hallo,
    ich möchte ein Boot transportieren,das Überbreite hat.(2,77m)
    Welche Strafe würde mich erwarten falls ich kontrolliert werde ?
    Vielen Dank Gruß M.P.

    • bussgeld-info.de 20. März 2017, 11:28

      Hallo Manfred,

      welche Strafe Sie erwartet, können Sie dem Bußgeldkatalog oben auf dieser Seite entnehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, den Bußgeldrechner darunter zu benutzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michaela G. 13. März 2017, 0:03

    Hallo, gelten sogenannte Kombinationskraftwagen, das heißt Fahrzeuge mit kombiniertem Verwendungszweck, die nach Ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, sofern sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 tonnen nicht überschreiten, als Personenkraftwagen? Ist ein Sprinter mit bis 2,8 to. zulässigem Gesamtgewicht welcher als LKW zugelassen ist in diesem Sinne nach der STVO als LKW oder als PKW zu werten?
    Vielen Dank vorab!

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 11:26

      Hallo Michaela,

      es kommt nicht darauf an, ob eine Fahrzeug als Lkw oder Pkw bezeichnet wird, sondern darauf, wie hoch das zulässige Gesamtgewicht ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bernd G. 9. März 2017, 12:56

    Hallo,

    ich wollte fragen wie sich das Unterscheidet vom Bussgeld bei Anhängern!
    bis 2.0t und ab 2.7t!?
    Angenommen ich habe einen Hänger mit zulässiger Gesamtmasse von 2,7t belade diesen mit 2t Gesamtmasse und fahre mit dem PKW der nur 1,8t Anhängelast hat!
    Wie fällt nun die Strafe aus?

    Danke für die Antwort

    • bussgeld-info.de 13. März 2017, 11:36

      Hallo Bernd,

      da die zulässige Anhängelast Ihres Pkw kleiner ist als das zulässige Gesamtgewicht Ihres Anhängers, darf das tatsächliche Gewicht Ihres Anhängers um die Stützlast schwerer sein (meist beträgt die Stützlast 75 kg). Wenn Sie Ihren Anhänger also mit 2 t beladen, liegt eine Überladung von 125 kg vor (ca. 7%).

      Bei Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t, würde eine 7%ige Überladung ein Verwarngeld von 30 Euro nach sich ziehen. Bei Anhängern mit einem zGG über 2 t kommt ein Bußgeld von 140 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg auf Sie zu.

      Ihr Bußgeld-Info-Team

  • Cruiser 7. März 2017, 13:08

    Hallo,
    bei mir im Fahrzeugschein steht unter Leermasse 1910-1980 kg. Welchen Wert kann ich zur Berechnung heranziehen? Den oberen oder den unteren Wert? Oder muss/soll ich eine Waage aufsuchen? Wonach richtet man sich bei einer Kontrolle?

    Danke für Ihre Antwort!

    • bussgeld-info.de 9. März 2017, 10:49

      Hallo Cruiser,

      hier kommt es nicht auf die Leermasse, sondern auf die zulässige Gesamtmasse an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael F. 14. Februar 2017, 11:15

    … danke für die Information. Es spielt doch keine Rolle, wie hoch das zulässige Gesamtgewicht des Hängers ist, wenn ich das tatsächliche Gewicht einhalte – oder? Will sagen: Wenn ich an mein Fahrzeug einen Hänger mit max. GG von, angenommen, 2,5 t hänge, der aber nur 2,0 t wiegt, ist das doch in Ordnung. Stimmt das oder begehe ich bereits einen Verstoß, weil der Anhänger die zul. Anhängelast von 2,1 t überschreitet, obwohl er tatsächlich weniger wiegt? Mir hat das ein Bootsfahrerkollege gesagt… ich kann mir das aber nicht vorstellen… für eine Nachricht danke ich im Voraus!

    • bussgeld-info.de 16. Februar 2017, 11:36

      Hallo Michael F.,

      ob Sie Ihren Hänger im konkreten Fall ziehen dürfen, können wir nicht beantworten, da hierzu die Angaben über das Zugfahrzeug fehlen. Relevant sind grundsätzlich immer zwei Fragen: Zum einen, ob Sie mit Ihrem Führerschein den Anhänger ziehen dürfen. Für den Führerschein der Klasse B darf das zulässige Gesamtgewicht nicht über 3,5 Tonnen liegen. Zum anderen ist relevant, ob Ihr Zugfahrzeug den Anhänger ziehen darf. Letzteres ist dem Fahrzeugschein zu entnehmen. Hierbei kommt es auf das tatsächliche Gewicht an.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 8. Februar 2017, 9:54

    Hallo,
    mein Fahrzeug darf 2100 kg ziehen, hat 100 kg Stützlastlast… der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2200 kg, das auch eingehalten wird. Davon sind 2140 kg auf den Achsen… und 60 kg auf der Anhängerkupplung… Das Fahrzeug hat 2450 kg zulässiges Gesamtgewicht und eine Zuladung von 670 kg… wenn ich die 60 kg auf der AHK habe, darf ich vermutlich nur noch 610 kg zuladen… das Fahrzeug ist mit 3 Personen besetzt… zusammen 240 kg… verbleiben noch eine theoretische Zuladung (70 Liter Diesel…) von rd. 300 kg… das GG des Fahrzeugs wird nicht überschritten.
    … gegen welche Vorschriften verstoße ich?
    Meiner Rechnung nach, habe ich den Hänger nicht überladen, weil ich in den 2200 kg zul. GG bleibe. Aber die Anhängelast überschreite ich um 100 kg… oder sind das „nur 40kg“, weil 60 kg nicht gezogen werden, sondern auf der Kupplung liegen?
    … und ich gehe davon aus, dass nur das tatsächliche Gewicht zählt… wenn das GG des Hängers nur 2100 kg beträgt, dass ich dann „safe“ bin.
    Danke für jede Hilfestellung!
    Grüße
    Michael

    • bussgeld-info.de 9. Februar 2017, 11:05

      Hallo Michael,
      in Ihrem Fall darf das Gewicht des Anhängers maximal 2160 kg betragen. Im Moment sind es aber 2.200 kg (Leergewicht+Zuladung+Stützlast). Wird die Stützlast um 40 kg auf 100 kg erhöht, sollten Sie in der Regel sicher sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel H. 3. Januar 2017, 18:49

    Hallo wenn mich die Polizei zur Waage bittet ,wie weit muss ich die folgen?Ist die Weite zu der Waage festgestellt kann es auch 10 km sein?vielen dank

    • bussgeld-info.de 5. Januar 2017, 11:38

      Hallo Daniel,

      in der Tat müssen Sie der Aufforderung Folge leisten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Werner 13. Dezember 2016, 19:10

    Hallo
    leider finde ich nirgendwo eine Tabelle, aus der ersichtlich wird, wie Zuglastüberschreitung in Frankreich geahndet wird. Beispiel: laut FZ-Papieren darf ich 2100 kg, ziehen, habe aber einen Trailer mit Boot, der Gesamt 2300 kg wiegt. Was hätte ich zu befürchten?

    • bussgeld-info.de 15. Dezember 2016, 11:15

      Hallo Werner,
      die französische Polizei soll insbesondere bei Überladung hart durchgreifen, sodass bereits bei 5% ein Bußgeld zwischen 90 und 135 € fällig ist. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Behörden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • mario 26. Oktober 2016, 20:03

    Hallo, ich habe die führerschein klasse B ..und bin heut mit einen transporter gefaren mit zulässigen gesamtgewicht 3,5 tonnen!Als ich von der polizei angehalten wurde und mit zur wage musste kamm ein gesamtgewicht von 5tonnen raus, da ich nun nur klasse B habe wurde mir nicht mehr überladung vorgeworfen sondern eine Straftat fahren ohne Führerschein. Was kommt da auf mich zu????mit was kann ich an Bestrafung rechnen????

    • bussgeld-info.de 27. Oktober 2016, 9:20

      Hallo mario,

      für die Fahrerlaubnis gilt das zulässige Gesamtgewicht. In Ihrem Fall drohen somit „nur“ die Sanktionen wegen Überladung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • simon 13. September 2016, 15:45

    Hallo , ich fuhr einen PKW dessen Anhängerlasst überschritten wurde. Der Hänger wog 1980Kg und hatte ein zulässiges Gesamtgewicht von 2, 3 Tonnen. Die Anhängerlasst wurde um 30 , 4% überschritten. Muss ich jetzt 380€ bezahlen(weil das zGG des Hängers über 2t war)? Und spielt die Stützlast auch eine Rolle?
    Vielen Dank im voraus

    • bussgeld-info.de 15. September 2016, 10:59

      Hallo Simon,

      bei der zulässigen Anhängelast ist nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers entscheidend, sondern sein tatsächliches Gewicht, also in Ihrem Fall die 1980 kg. Die Stützlast hat keine Auswirkungen auf die zulässige Anhängelast.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • simon 16. September 2016, 20:10

        Hallo , für das Bussgeld offensichtlich aber schon. Der Bußgeldbescheid ist gekommen und dieser richtet sich nach der prozentualen überschreitung der Anhängerlasst des Zugfahrzeugs und nach den zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers , obwohl seine Achslast nicht überschritten wurde. Es sind tatsächlich 380€ plus Gebühren fällig.
        MfG Simon

  • Monika B. 24. August 2016, 9:43

    Hallo, kann ich einen 2 Pferdetransporter mit zugelassen Gesatmgewicht 3,5 t der aber technisch aufgelastet ist auf 4,2 t durch andere Federn mit Frührerschein Klasse B fahren, laut Hersteller soll das gehen.
    Vielen Dank im voraus.

    • bussgeld-info.de 25. August 2016, 9:33

      Hallo Monika,

      am besten erkundigen Sie sich darüber direkt beim TÜV. Umbauten müssen in der Regel immer beim TÜV vorgezeigt und abgesegnet werden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Sascha 7. Februar 2017, 23:43

        Nein. Führerscheinklasse B gilt für Fahrzeuge und Kombinationen bis 3.500kg. Ausgenommen sind Anhänger bis 750kg. Diese dürfen daran angehängt werden.

  • Matthias B. 19. August 2016, 10:57

    Hallo!
    vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Mir scheint das System allerdings recht unübersichtlich, weshalb man auch so viele verschiedene Meinungen (auch unter Polizisten) findet.
    Hier meine Frage:
    Wenn mein Autotransportanhänger überladen ist, berechnet sich der Prozentsatz der Überladung alleine für den Anhänger ?( z.Beispiel: Anhänger zul. GG 2000, Leergew 550, Das Auto (Ladung) wiegt 1750, dann hat der beladene Anhänger ja 2300 , ist also um 15% überladen). Ist das richtig oder wird da auch noch das Zugfahrzeug betrachtet (So hat es mir gestern ein Kollege erzählt)?
    Dann wäre ja die Überladung des Gesamtzuges geringer (das Zugfahrzeug hat zul GG 3400 , und ist evtl nicht voll beladen, wiegt also weniger))
    Danke für die Aufklärung!

    • bussgeld-info.de 22. August 2016, 9:14

      Hallo Matthias B.,

      in der Regel erfolgt die Messung einzeln. Ein überladener Anhänger kann nicht dadurch ausgeglichen werden, dass das zulässige Gesamtgewicht des Pkw deutlich unterschritten wurde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • A. Lindeblatt 4. August 2016, 12:14

    Hallo,
    ich möchte mit einem Mercedes Vito 115 mit LKW Zulassung und 2500kg Anhängekupplung ein Sportboot mit Bootsanhänger (Gesamtgewicht 2700 kg) überführen von Niederlande nach Deutschland.
    Frage:
    a) mit welchem Bußgeld müßte ich rechnen ?
    b) gilt hier das Sonntags Fahrverbot ?
    Mit freundlichen Grüßen
    A. Lindeblatt

    • bussgeld-info.de 8. August 2016, 8:21

      Hallo A. Lindeblatt,

      es handelt sich hierbei um einen Ladungsverstoß von über 30 %, der üblicherweise mit 235 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet wird.

      Das Sonntagsfahrverbot bezieht sich auf Lastkraftwagen mit einem Anhänger, was in Ihrem Fall zutrifft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • ken a. 28. Dezember 2016, 18:58

        Zu den Gewichten:
        Anhaengelast Vito: 2500 kg (Angabe in den Kfz-Papieren gilt nur fuer Tempo 80 km/h, bei 100km/h: (Leergewicht Vito + 75kg Fahrer) * Faktor 1.1 < 2500kg)
        Anhaenger 2700 kg zul.Ges.Gew.
        Differenz: 200 kg == 8% (wieso "über 30 %" ??? )
        Bei Tempo 80 zaehlt das tatsaechliche Anhanegergewicht (Leer + Ladung), nur bei Tempo 100 km/h zaehlt das zGg. des Anhaengers. Wiegen Boot + Anhaenger < 2500 kg darf bis 80 km/h gefahren werden. Bei 80-100 km/h liegt Ueberladung vor (aber eine Geschwindigkeitsuebertretung ist i.d.R. billiger).

        Zum Sonntagsfahrverbot:
        Dies gilt fuer alle LKW mit Anhaenger unabhaengig von den Gewichten, also auch fuer einen VW Caddy wenn er als LKW zugelassen ist.
        Aber:
        "Die Verkehrsministerkonferenz hat am 9./10. Oktober 2007 einstimmig beschlossen….
        1. Das Sonn- und Feierertagsfahrverbot gilt nicht fuer:
        …………
        1.6 Wohnwagenanhaenger und Anhaenger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulaessigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t gefuehrt werden."
        Steht so in:
        "Vereinbarung der Laender zur Handhabung der Regelungen der §§30 Abs. 3 und 4 sowie 46 Abs 1. Nr. 7 StVO"
        http://www.mw.niedersachsen.de/download/91107/Sonn-_und_Feiertagsverbot.pdf
        D.h. bei LKW < 3.5 to zGg gilt das Fahrverbot im privaten Verkehr nicht.

        Tipp: Solche Schriftstuecke/Erlasse im Fahrzeug/Anhaenger griffbereit mitfuehren :-)

  • N.W. 31. Juli 2016, 13:26

    Hallo ich habe den Führerschein der Klasse B bis 3,5T. Ich möchte mir ein Wohnmobil kaufen zgG. 3500Kg. Maße im Fahrberiten Zustand 3050 kg. Die Zuladung ist mit Surfzeug sowie Räder etc.sehr gering. Für den Fall das ich beispielsweise die 3,5t übersteige, egal wie hoch ist das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zusätzlich die Frage dar ich mit meinen Führerschein an 3,5t noch 750 kg anhängen?

    Besten Dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 8:27

      Hallo N.,

      bei Überschreitung der 3,5 t Gesamtmasse gilt der Verstoß in der Regel als Überladung. Ein Führerschein der Klasse B beinhaltet zudem das Fahren mit einem Anhänger bis 750 kg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • S. Peter 16. Juli 2016, 23:31

    Hallo, bin Fahrer und Halter eines 40 Tonnen Zuges. Wie wird das ausgelegt wenn ich z.B. 7 Prozent überladen habe. Bekomme ich 2 X einen Punkt, oder kann man nur einmal z.B. als Halter bestraft werden, mit höherer Geldbuße und einem Punkt
    Vielen Dank für ihre Antwort.

    • bussgeld-info.de 18. Juli 2016, 9:09

      Hallo Peter,

      in der Regel wird nur ein Bußgeldbescheid ausgestellt und Sie erhalten lediglich die Halterstrafe.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • D.F. 8. Juli 2016, 19:07

    Hallo,
    wir planen einen Umzug mit einem 7,5 to lkw. Allerdings sind die meisten ja abgelastet.
    wie ist dort mit der Überladung? Denn der laderauvon 35qm ist ja sehr schnell mit 2 to zugestellt?
    Was zählt da? Die eingetragenen oder die ursprünglichen tonnen? Führerscheinwäre auchfür lkw vorhanden.

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 8:44

      Hallo D.,

      wurde der Lkw abgelastet, dann ist dies auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Demnach gelten die dort eingetragenen Werte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Beat D aus Bern 7. Juli 2016, 14:09

    Guiten Tag
    ich fahre sehr viel nach Deutschland. Ich habe an meinem Wohnmobil etwas schlimmes festgestellt, die im Fahrzeugausweis eingetragenen Gewichte stimmen nicht mit der Realität überein.

    im Fahrzeugausweis stehen folgende Gewichte Leergewicht 2410kg Total Gewicht 3100Kg = Nutzlast 690kg
    zugelassen für 6 Personen, Anhängelast 1350kg

    ich ging bei uns in Bern auf die öffentliche Waage der Polizei und wog das Fahrzeug komplet > leer alles ausgeräumt dh die Markisse 36kg 2x Solarpanele 35Kg, die sat antenne 7,5kg und ein kleinst TV 25cm 3kg so wie ein Tablet sind drin, gewogen habe ich ohne wasser ohne Fahrer – einfach leer 3040kg –
    wenn ig als Fahrer einsteige, ich bin 105kg 1,97m gross habe ich bereits überladen geschweige wenn ich kleider profiant kabelrolle Tisch und stühle Velos mit nehme –

    deshalb meine Frage wie wird dies bei Euch gemacht, wie soll ich mich fals ich in eine Kontrolle komme verhalten, bekomme ich eine busse und kan weiterfahren oder muss ich das Fahrzeug stehen lassen?
    Die Möbel wc Tanks sind alle Original von Tabert, können Sie mir weiterhelfen
    Liebe und sonnige Grüsse
    Beat D

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:17

      Hallo Beat D,

      je nachdem, ob Ihr Wohnmobil als Pkw oder als Lkw zugelassen ist, gelten unterschiedliche Bußgelder bei Ladungsverstößen. Neben einem Bußgeld kann in bestimmten Fällen auch ein Punkt in Flensburg anfallen, wenn eine Überladung festgestellt wird.
      In Ihrem Fall wäre es unter Umständen sinnvoll, eine Änderung im Fahrzeugschein vornehmen zu lassen, damit zwangsläufig entstehende Überladungen künftig nicht mehr vorkommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • maze 25. Juni 2016, 8:37

    Hallo, ich habe eine Feuerwehr, die auf 3,5 Tonnen abgelastet ist. Eingetragen mit 3 Sitzplätzen. Nun würde ich ab und an gern mehr Menschen mitnehmen. Meines Erachtens nach verstoße ich dabei gegen zwei verschiedene Regelungen: einmal die Beförderung zuvieler Personen und zum anderen gegen die Überladung. Kann ich wegen beidem gleichzeitig belangt werden und wie würden da die Strafen aussehen?
    Beste Grüße!

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:08

      Hallo maze,

      es ist nach §21 Abs. 1 Satz 1 StVO verboten, mehr Personen mitzunehmen als Sitzplätze mit Gurten vorhanden sind. Werden mit einer Tat mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig begangen (Tateinheit), wird laut Punktesystem nur das schwerste Delikt mit seinen Punkten eingetragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ulrich R. 23. Juni 2016, 19:20

    Hallo,
    Wohnmobil zgG 3.500 kg + Hänger zgG 1.300 kg
    Gespann lt. KfZ-Schein zulässiges Zuggesamtgewicht 5.500 kg
    Stützlast zulässig 100 kg

    Wohnmobil + Hänger gewogen => 4.700 kg
    Hänger gewogen 1.000 kg
    daraus folgt: Wohnmobil hat 3.700 kg

    Fragen:
    Wie wird/kann/muss bei einer Kontrolle gewogen werden bzw. was sagt die StVO:
    a) muss das gesamte Gespann gewogen werden (bei diesem Beispiel besteht keine Überladung)
    b) Zugfahrzeug und Hänger einzeln – hier Wohnmobil => 200 kg Überladung besteht

    • bussgeld-info.de 27. Juni 2016, 9:25

      Hallo Ulrich R.,

      die Messung erfolgt einzeln, sodass im Falle einer Überladung eine Umladung vorgenommen werden muss.

      Ihr Bußgeld- Info Team

  • Nica 22. Juni 2016, 10:50

    Hallo
    muss bei der Überladung eines landwirtschaftlichen Anhängers die tatsächliche Überladung mit einer Waage nachgewiesen sein oder reicht es wenn die Polizei das Gewicht der Ladung (in dem Fall ein Fahrzeug) schätzt.

    • bussgeld-info.de 23. Juni 2016, 9:55

      Hallo Nica,

      Polizisten schätzen deutliche Überladungen oftmals nur ab, aber sie sind durchaus dazu in der Lage, ein Wiegen anzuordnen. Findet kein Abwiegen statt, haben Sie im Zweifel die Möglichkeit aufgrund mangelnder Beweise gegen das Bußgeld vorzugehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • B. 13. Juni 2016, 17:16

    Hallo,
    das Zugfahrzeug hat eine max. Anhängelast von 1100kg gebremst eingetragen ( und 75kg Kupplung).
    Wenn der Wohnwagen mit zul. Ges.gewicht von 1300kg (Leergewicht nicht bekannt) um das obere Stockbett erleichtert wird und fertig gepackt ein Gewicht mit max. 1175kg auf die Waage bringt, darf er dann vom o.g. Zugfahrzeug gezogen werden?
    Vielen Dank und LG!
    B.

    • bussgeld-info.de 16. Juni 2016, 10:24

      Hallo B.,

      in der Regel sollte das Zugfahrzeug den Anhänger mit 1175 kg ziehen dürfen, diesen Wert aber nicht überschreiten. Es ist allerdings auch davon abhängig, welches zulässige Gesamtgewicht für den kompletten Zug gilt. Um sicherzugehen, dass eine Überladung vermieden wird, sollten Sie sich mit Ihrer Frage allerdings noch einmal an den TÜV o.ä. wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • F-Meyer 8. Juni 2016, 1:18

    Hallo! Wenn ich mit der Klasse B über 3.5T komme mit Zgm vom Auto + Anhänger/ Autotrailer was wäre dann die Strafe? Eine Überladung oder Fahren ohne erlaubnis? Mein Fahrschullehrer meinte, da ich vor 2013 Meine Fuhrerschein gemacht habe hätte ich die Schlüsselzahl B96 und darf bis 4.25T fahren stimmt das? Und muss ich das noch im meinen Führerschein eintragen lassen oder weiss das die Polizei? Bin mir unsicher würde aber gern über 3.5T ziehen

    Danke schonmal

    MFG

    • bussgeld-info.de 9. Juni 2016, 9:44

      Hallo,

      mit dem Führerschein Klasse B dürfen Sie lediglich Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen führen. In der Regel erfolgt nur die Ahndung der Überladung des Fahrzeugs. Die Strafe errechnet sich daraus, um wie viel Prozent Sie das Fahrzeug überladen haben. Weitere Sanktionen können im Einzelfall nach Einschätzung der Behörden erfolgen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Robert 2. Juni 2016, 20:37

    Seit einige Monate muss ein Bus mit ein Totalgewicht von über 2.800 einen Tachograph haben.
    Ausländer (wie ich) könnten reichen mit ein handgeschrieben Zeitplan und ein ‚Patronaal Zertifikaat‘.
    Stimmt dies?

    Frage 2: ich fahre einen Mercedes Sprinter mit doppelluft.
    Wie schnell darf ich auf der Autobahn fahren?

    Mit freundlichem Gruß,]
    Rob

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2016, 9:26

      Hallo Rob,

      auch nichtdeutsche Fahrer sind von der Pflicht betroffen, einen Fahrtenschreiber zu nutzen.

      Übersteigt Ihr Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen 80 km/h.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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