Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!
Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!

Der Bußgeldkatalog sieht im Rahmen der Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr unterschiedliche Sanktionen vor: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Erhebliche Verstöße und Straftaten können sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.

Doch nicht nur einzelne Verstöße, sondern auch der Punktestand in Flensburg können den Führerscheinentzug zur Folge haben: Erreicht ein Fahrer die „magische“ 8-Punkte-Grenze in Flensburg, bedeutet dies auch für ihn den Fahrerlaubnisentzug. Der eigene Punktestand und der Verfall der Punkte in Flensburg sind also von besonderem Interesse für viele Autofahrer.

Doch wann verfallen die Punkte in Flensburg? Die Verkehrssünderdatei speichert diese schließlich nicht ewig. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Verjährung der Punkte in Flensburg.

FAQ – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg auf dem Konto?

1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren.

Wie viele P‌unkte darf man haben?

Man darf maximal 7 Punkte haben. Beim 8. Punkt wird der Führerschein entzogen.

Wie lange ist der Führer‌schein weg, wenn man 8 Punkte hat?

In der Regel beträgt die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug 6 Monate.

Video: Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Wissenswertes zur Tilgungsfrist der Punkte

Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem einer Reform unterzogen, die unter anderem Auswirkungen auf den Verfall der Punkte hatte. Vor der Punktereform galten nicht nur andere Tilgungsfristen: Darüber hinaus verhielt es sich so, dass ein neuer Punkt die Verjährung der übrigen beeinflusste bzw. genauer gesagt hemmte. Neue Punkte in Flensburg stoppten den Verfall bereits vorhandener demzufolge, sodass dieser von vorn beginnen musste.

Wichtig: Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren zwar noch nach den alten Fristen, beeinflussen sich allerdings nicht mehr gegenseitig, sodass nun jeder Punkt für sich verfällt. Wurden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor der Reform Punkte erteilt, waren diese spätestens im Jahr 2016 oder 2019 verjährt. Die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen Punkte in Flensburg, die vor Mai 2014 aufgrund von Straftaten mit anschließender Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wurden?“ lautet jedoch: frühestens 2024.

Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?

Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.
Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.

Seit der Punktereform im Mai 2014 verjähren erteilte Punkte in Flensburg nach den folgenden Tilgungsfristen und werden anschließend aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht:

  • Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag von 1 Punkt in Flensburg führen, verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zum Eintrag von zwei Punkten in Flensburg führen, kommt es nach 5 Jahren zur Verjährung.
  • Straftaten, die zum Eintrag von drei Punkten in Flensburg führen, gelten nach 10 Jahren als verjährt.

Da nun jeder Punkt individuell verfällt, können auffällig gewordene Kraftfahrer sehr viel einfacher nachvollziehen, wann welche Eintragung gelöscht wird. Wer seinen Punktestand abfragen möchte, muss sich dazu übrigens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

Punkte in Flensburg: Verjährung und Überliegefrist

Ein besonderes Thema in puncto „Wann verfallen die Punkte in Flensburg?“ ist die Überliegefrist. Hierbei handelt es sich um die einjährige Speicherung der Löschung von Punkten. Die Punkte in Flensburg löschen sich also nicht nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, sondern immer ein Jahr danach. Befindet sich ein Punkt in der Überliegefrist, ist er in der Regel nicht mehr für die Behörde einsehbar, sondern lediglich für den Bürger und seinen Anwalt. Die Eintragung der Punkte in Flensburg erfolgt regelmäßig erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wer also Einspruch gegen den Bescheid erhebt, kann die Eintragung in das Fahreignungsregister hinauszögern.

Die Überliegefrist ist insbesondere in Verbindung mit der 8-Punkte-Grenze von Bedeutung. Mit dem 8. Punkt in Flensburg droht schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Folgenden ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
  • Fahrer A wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, die gemäß Bußgeldkatalog 1 Punkt nach sich zieht.
  • Zu diesem Zeitpunkt sind auf seinem Konto im Fahreignungsregister bereits 7 Punkte eingetragen.
  • Somit hätte er 8 Punkte erreicht.
  • Bis zur Eintragung des neuen Punktes jedoch geht einige Zeit ins Land.
  • Als es endlich soweit ist, wurde bereits 1 Punkt aus dem Konto getilgt, sodass der Punktestand von Fahrer A zu diesem Zeitpunkt „nur“ noch 6 Punkte beträgt.
  • Mit dem neuen Punkt hätte er demnach 7 Punkte.

Aber: Ausschlaggebend bei der Eintragung der Punkte ist das sogenannte Tattagsprinzip, das heißt, die Punkteeintragung ist rückwirkend bereits mit dem Tattag wirksam. Um nun den Punktestand zum Tatzeitpunkt zu rekonstruieren, können die Behörden von der Überliegefrist profitieren: Der Zeitpunkt der Löschung des Punktes wurde vermerkt und kann noch eingesehen werden. Daraus ergibt sich, dass Fahrer A zum Tatzeitpunkt bereits 7 Punkte hatte und mit dem neuen Punkt somit auf insgesamt 8 kommt. Das führt entsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Antwort auf die Frage „Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?“ lautet demnach: nach Ablauf der Überliegefrist.

Im Video zusammengefasst: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 638 comments… Kommentar einfügen }
  • Stefan 14. November 2020, 23:43

    Hallo,

    Ich habe meine Führerschein wieder erhalten nach ich 8 Punkten gesammelt habe. Sind meine Punkten jetzt wieder auf 0? Wenn ich jetzt wieder Punkt bekomme werde ich von Behorden ganz normal behandelt?

  • Stefan 30. Oktober 2020, 17:20

    Ich habe am (28.10.2020) eine förmliche „Ermahnung“ vom der Fahrerlaubnisbehörde bekommen, da das KBA diesem eine „Fahrauffälligkeit“ gemeldet hat. Mir wird zudem ein Fahreignungsseminar ans Herz gelegt.
    Begründet wird dies mit der Ansammlung von insgesamt 4 Punkten über einen Zeitraum von 4 Jahren.
    – 1 Punkt Geschwindigkeit Verstoß am 16.12.2017 (Rechtskraft 06.03.2018)
    – 1 Punkt Geschwindigkeit Verstoß am 01.04.2018 (Rechtskraft 29.11.2018)
    – 1 Punkt Rotlicht mit Fahrrad Verstoß am 01.08.2018 (Rechtskraft 06.12.2018)
    – 1 Punkt Geschwindigkeit 29.06.2020 (Rechtskraft 07.10.2020)
    Laut Schreiben kann eine Ermahnung ab 4 Punkte erteilt werden. Die Gebühren dafür betragen 17,90 € + 2,32 € Auslagen.
    Meine Frage ist, wie kommt man hier zu dem Ergebnis, das ich 4 Punkte hätte? Legt man das Verstoßdatum zugrunde müssten eigentlich schon 2 Punkte verfallen sein (Verjährungsfrist 2,5 Jahre). Zieht man das Datum der Rechtskraft heran, müsste zumindest 1 Punkt verjährt sein.
    So oder so komme icv damit nicht auf die 4 Punkte die eine Ermahnung rechtfertigen. Daher möchte ich eigentlich ungern die Gebühren für das Schreiben zahlen. Wie sehen Sie den Sachverhalt?
    Vielen Dank im Voraus!

  • adrian 23. September 2020, 18:48

    Moin moin ich hab jetzt 8 Punkte und soll mein Führerschein abgeben (entzug )
    Frage gibt es die Möglichkeit wiederspruch ein zu legen wenn man auf sein Führerschein angewiesen ist so wie ich lkw fahrer in Lebensmittel verkehrt

    Der sein Job dadurch verliert und somit seine Rechnung miete und so nicht mehr zahlen kann ?
    Wer ist für solche Entscheidungen zuständig

  • Francisco J. O. 27. Juli 2020, 15:25

    Ich habe 2016 alle Punkte verloren. Wann haben Sie verschrieben? 2021?

  • Kerstin 23. Juli 2020, 20:03

    Vor 13 Jahren hatte ich einen sehr schweren Auto Unfall unter Alkoholeinfluss
    Seit dem fahre ich kein Auto mehr. Mittlerweile bin ich selbständig und angewiesen auf meinen Führerschein
    Wie lange ist da die Verjährungsfrist? Fahrstunden habe ich bereits erfolgreich absolviert
    Lg kerstin

  • Bernd 4. Juni 2020, 15:07

    Hallo eine Frage. Ab welcher Zeit werden die Punkte gezählt mit den tag an den man geblitzt wurde ?
    Habe 2 Punkte werden im August 5 Jahre.

  • Hanna 10. Januar 2020, 12:33

    Meine Mutter hat im August 2019 zwei Punkte erhalten. Wenn ich (17. Geburtstag im November 2020) also dieses Jahr meinen Führerschein machen will, dürfte ich sie dann ab meinem Geburtstag, also über ein Jahr nachdem die Punkte eingetragen wurden, als Begleitperson für bf17 angeben?

    • bussgeld-info.de 5. Februar 2020, 14:29

      Hallo Hanna,

      ein Punkt in Flensburg verfällt nach 2,5 Jahren. 2 Punkte für einen Verstoß verfallen erst nach 5 Jahren. Wenn Sie Begleitetes Fahren ab 17 in Anspruch nehmen wollen, darf Ihre Begleitperson maximal einen Punkt in Flensburg haben. Für eine Begleitperson können auch andere Familienmitglieder oder Freunde in Frage kommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mike 20. Dezember 2019, 22:49

    Hallo!

    ich habe insgesamt 4 Punkte, entstanden aus jeweils 2 Punkten für zwei für Geschwindigkeitsüberschreitungen Innerhalb eines Jahres. 2 Punkte davon befinden sich in der Überliegefrist, allerdings erst seit ein paar Tagen nach dem Tattag.

    Nun wurde ich geblitzt mit 23kmh Überschreitung außerorts. Ergibt lt. Bußgeldkatalog 1 Punkt.

    Meine Frage: Haben die Voreintragungen Einfluss auf die Höhe des neuen Vergehens?
    Sprich, könnte ich jetzt gleich 2 Punkte bekommen, weil ich Voreintragungen habe?

  • Oliver 18. Dezember 2019, 19:39

    Hallo,
    Kann ich rechtsverbindliche davon ausgehen,dass ich weniger als 4 Punkte habe, wenn Flensburg mich noch nicht angeschrieben hat?

  • Oliver 18. Dezember 2019, 19:34

    Hallo,
    Wieviele Punkt habe ich auf Meinem Konto nachdem ich meinen Führerschein wegen 8 Punkten abgeben musste?

  • Tozar 21. September 2019, 18:55

    Kann man an Punkteabbau Seminaren auch freiwillig teilnehmen ich habe momentan 6 oder 7 Punkte

  • Kerstin 27. Juli 2019, 9:19

    Warum wird angegeben, dass ein Punkt nach 2,5 Jahren gelöscht wird, obwohl da noch die Überliegefrist von zusätzlich einem Jahr ist. Also ist der Punkt doch tatsächlich erst nach 3,5 Jahren vollständig erloschen?

    Warum sagt man nicht gleich: Der Punkt erlischt erst nach 3,5 Jahren? Was soll der Schwachsinn mit der Überliegefrist? Ich empfinde das als, doppelte Strafe und Schikane.

  • Ali 17. Mai 2019, 20:46

    Hallo,
    ich habe im Jahre 2015 das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
    Habe dafür 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 200€ zahlen müssen (Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit). Meine Frage ist, ob es Sinn macht, einen Punkteabbauseminar zu besuchen? Würde der 2.Punkt trotzdem nach insgesamt 5 Jahren gelöscht oder hätte ich nach dem Punkteabbauseminar keine Punkte in Flensburg eingetragen? Wir haben das Jahr 2019…
    Danke im voraus für

    • bussgeld-info.de 6. Juni 2019, 15:25

      Hallo Ali,

      Sie haben alle 5 Jahre die Möglichkeit, einen Punkt abzubauen, wenn Sie maximal 5 Punkte haben. Der eine Punkt, der bestehen bleibt, verjährt nach 5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hans 9. März 2019, 12:50

    Ich habe einen Bußgeldbescheid in höhe von 120€ + 25€ + 3,50 Auslagen bekommen wo mit vorgeworfen wird Missachtung der Vorfahrt. Ich habe an der Stoppstraße angehalte bin dann wieder angefahren zum links abbiegen von der ein Fahrzeug kam was sehr langsam fuhr dann aber seine Geschwindigkeit sehr erhöhte und mich am lenken Hinterrad erwischte es war auch keine abbremsen erkennbar und somit ein Schaden von über 8000€ erstand somit gehe ich von einer Mitschuld des Unfallteilnehmers aus. Ich möchte deshalb Einspruch einlegen. Hat das wohl einen Zweck würde dann meinen Verkehrsschutz einschalten wollen.
    Ich bedanke mich im voraus für Ihren ein Rath
    MFG Hans

    • bussgeld-info.de 21. März 2019, 17:19

      Hallo Hans,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eren 5. Februar 2019, 14:18

    Hallo,

    wie liegt der Fall wenn mehrere Ordnungswidrigkeiten auf einmal getätigt worden sind?

    Zu dicht auffahren: 1 Punkt
    Zu schnell auffahren: 1 Punkt

    Gemessen aus nem Zivilfahrzeug. Zählt dieses jetzt als eine Ordnungswidrigkeit die in 5 Jahren verfällt oder in 2,5?

    Danke

    • bussgeld-info.de 13. Februar 2019, 15:50

      Hallo Eren

      Es wird dabei unterschieden zwischen Tateinheit und Tatmehrheit.

      Tateinheit laut Gesetz (§ 19 OWiG):
      „(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.
      (2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.“

      Tatmehrheit laut Gesetz (§ 20 OWiG):
      „Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.“

      – Die Redaktion

  • Mickey1 23. Januar 2019, 12:23

    Hallo,
    ich habe vor ca. 28 Jahren eine Fahrt unter Alkoholeinfluss begangen.
    Ich habe damals 7 Punkte, eine Geldstrafe und 1 Jahr Führerscheinentzug erhalten.
    Den Führerschein habe ich nach einem Jahr zurück bekommen (MPU gab es dmals noch nicht).
    Seitdem bin ich geläutert und habe keine neuen Punkte erhalten.

    Damals wurde behauptet, die Punkte würden niemals gelöscht werden.

    Ist das korrekt oder sind die Punkte inzwischen verfallen?

    Viele Grüße
    Mickey1

  • Gonzo 712 7. Januar 2019, 16:04

    Hallo ,
    ich hab mal ne frage ich Habe 2 Owis wegen Alkohol ….ich musste ne Mpu machen und beim Tüv Nord ne Nachschulung nach Paragraph 70 dort sagte man mir das die Punkte Normal verfalllen…nur der Eintrag bleibt ist es an dem so ? gruß

  • Dorit B. 29. November 2018, 22:04

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Tochter wollte mich für „begleitendes Fahren“ bei Führerschein ab 17 haben. Ich bekam Post vom LRA, dass ich nicht infrage käme, weil ich mehr als 1 Punkt hätte. Ich bekam erklärt, dass ich im Jahr 2015 2 Punkte wegen zu schnellen Fahrens und 1-monatigen Führerschein-Entzug hatte. Es war mir unklar, dass diese Sache so lange wirken könnte. Als mein Sohn vor 3 Jahren begleitetes Fahren begann, hatten meine Punkte niemanden interessiert. Wie kann das sein?

  • Mazlum 27. November 2018, 23:04

    Meine frage ist wann löschen sich meine punkte.
    Mfg

    10.12.14 tat
    29.12.14 entscheidung
    31.07.15 rechtskraft
    2 punkte 1 monat verbot.

    14.5.16 tat
    15.7.16entscheidung
    3.8.16 rechtskraft
    1 punkte.

    10.6.17 tat
    05.8 .17 rechtskraft
    1 punkte.

  • ich84 9. September 2018, 7:19

    Hallo liebes Team,

    eine kurze aber dringende Frage.

    ich habe im letzen Jahr eine Verwarnung erhalten da ich 4 Punkte insgesamt angesammelt habe. davon sind nun 2 Punkte verjährt (2,5 Jahre) und somit wie ich verstanden habe ja auch nicht mehr relevant. bekomm ich eine erneute Verwarnung zugewendet wenn ich wieder 4 Punkte im Register habe?

    • bussgeld-info.de 21. September 2018, 15:12

      Hallo ich84

      Davon ist auszugehen. Setzen Sie sich bei Unklarheiten mit der Auskunftei in Flensburg in Verbindung. Ihren Punktestand können Sie z. B. postalisch oder online abfragen. Ferner können Sie die Zweigstellen des Fahreignungsregisters in Flensburg und Dresden auch persönlich aufsuchen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • E420 13. Juni 2018, 1:57

    Hallo,
    ich habe folgendes problem, undzwar habe ich 7 Punkte in Flensburg und als ich mir den siebten punkt eingeholt hatte habe ich mir auch noch ein Monat Fahrverbot eingeholt gehabt. Jedoch habe ich mit dem BUßgeldbescheid einen Nachweis vom FAER zugesandt bekommen.

    jetzt wurde ich vor 3 Wochen nochmals geblitzt, und das mit 6km/h zuviel und mit dem Handy am Ohr. normalerweise gibtd as Mobiltelefon nutzen nochmals nen punkt und ich komme somit auf 8 Punkte. Allerdings müssten sich schon längst 2 Punkte verfallen oder nicht ?

    Tattag 27.09.14 – Missachten des Rotlichtes länger als 1s – 2 Punkte – Beginn der Tilgungsfrist 05.02.2015
    (1 Monatiges Fahrverbot in Geldbuse umgewandelt deshalb 2 Punkte)
    Tattag 28.03.15 – Missachten das Rotlichtes – 1 Punkt – Beginn der Tlgungsfrist 13.05.15
    Tattag 03.08.15 – außer. gesch. Ortschaften um 28 Km/h zu schnell – 1 Punkt – Beginn der Tifrist. 06.11.15
    Tattag 01.12.16 – Missachten des Rotlichtes – 1 Punkt – Beginn der Tilgungsfrist 23.02.17
    Tattag 12.11.17 – außer. gesch. Ortschaften um 43 Km/h zu schnell – 2 Punkte – Beginn der Tilgungsfrist 20.02.18

    Tattag 12.05.18 – Während der Hand Mobiltelefon- im Regelfall 1 Punkt – Status: noch in Anhörung vom Bußgeldverfahren, habe das Formular noch nicht zuruckgeschickt.

    Was ist nun muss ich den Führerschein für längere zeit abgeben oder haben sich die alten Punkte schon verabschiedet und ich komme wieder auf 6 oder 7 Punkte???

    bin am verzweifeln :/

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2018, 10:41

      Hallo E420

      Wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung geben und empfehlen daher einen Anwalt für Verkehrsrecht mit den Details ihres Falls zu betrauen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • MisterD 1. Juni 2018, 0:53

    Hallo, ich habe einen Verwarnungsbrief vom Amt der öffentlichen Ordnung bekommen. Im Brief steht, ich kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Ich habe insgesamt 7 Punkte in Flensburg. meine Frage ist, wann werden die einzelne Punkte verfallen.

    1- Fahrlässige Körperverletzung nach §229 StGB, 29.12.2015 – 2 Punkte
    2- Unfall wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, 17.02.2017 – 1 Punkt
    3- Überschreiten der zulässige Höchstgeschwindigkeit (außerhalb), 13.10.2017 – 1 Punkt
    4- Überschreiten der zulässige Höchstgeschwindigkeit (außerhalb), 13.10.2017 – 1 Punkt
    5- Handynutzung, 01.12.2017 -1 Punkt
    6- Überschreiten der zulässige Höchstgeschwindigkeit (außerhalb), 08.01.2018 – 1 Punkt

    Ich würde mich auf Ihre Antwort sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 1. Juni 2018, 15:53

      Hallo MisterD

      Nach der Reform 2014 erhaltene Flensburg-Punkte verfallen je nach Vergehen nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Haben Sie zum Beispiel einen Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit erhalten, wird dieser nach zweieinhalb Jahren von Ihrem Punktekonto gestrichen. Zwei Punkte verjähren nach fünf Jahren und drei Punkte nach zehn Jahren.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

      • MisterD 1. Juni 2018, 22:24

        Vielen Dank! Sie haben mir sehr geholfen.

  • Assad 12. Mai 2018, 21:36

    Hallo ich hätte eine frage .
    Wenn man 3 punkte hat verjähren sie sich erst nach 10 jahren ? Also sind die erst nach 10 jahren weg ? Und was ist tieferlwgefrist oder das andre ? Bitte eine antwort

    • bussgeld-info.de 14. Mai 2018, 10:37

      Hallo Assad,
      haben Sie die 3 Punkte für eine Straftat im Straßenverkehr erhalten, verjähren diese 10 Jahre nach der Eintragung. Setzen sich die 3 Punkte allerdings aus verschiedenen Verstoßen zusammen, verfallen diese einzeln entsprechend ihrer Eintragung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hallo zusammen, 30. März 2018, 16:12

    Hallo,

    Habe am 11/2015 ein Punkt wegen Überschrittener Höchstgeschwindigkeit.
    Und 1 Punkt am 12/2015 wegen Seitenstreifen

    Und 1 Punkt am 29.März 2018 wegen wende verbot.

    Meine frage ist, ob die beiden Punkte vom 11/ 2015 & 12/ 2015 gelöscht sind ?
    Und ich jetzt nur 1 Punkt vom 2018 nur habe?

    Würde mich auf eure Antwort freuen.

    Lg
    Tarik

    • bussgeld-info.de 5. April 2018, 12:39

      Hallo Tarik,

      Ihren Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Birgit 20. März 2018, 22:13

    Habe einen Punkt bekommen für eine angeblich rot überfahren Ampel.
    Wie lange bleibt dieser sichtbar?

    • bussgeld-info.de 21. März 2018, 11:15

      Hallo Birgit,

      bei einer Ordnungswidrigkeit, die mit 1 Punkt in Flensburg geahndet wurde, erfolgt die Verjährung der Eintragung nach 2,5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hans 12. März 2018, 10:41

    Hallo,
    welches Datum ist für die Verjährung maßgebend: der Tattag oder der Tag der Rechtskraft?
    Danke!

    • bussgeld-info.de 12. März 2018, 13:09

      Hallo Hans,

      entscheidend ist das Datum der Rechtskraft.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Tom 15. Mai 2020, 15:26

        Das ist ja mal wieder clever gelöst.
        Beim Verfall zählt der Tag der Rechtskraft, im Fall der Fälle wenn es darum geht, ob jemand 6 oder 7 Pkt hat, ist natürlich der “Kontostand” am Tattag ausschlaggebend.
        Wie könnte es auch anders sein…

  • Klaus 18. Februar 2018, 23:59

    Habe im Januar 2016 1 Punkt bekommen,im Dezember 2016 noch 1 Punkt
    Im Februar 2018 2 Punkte.
    Was kann passieren?

    • bussgeld-info.de 6. März 2018, 11:34

      Hallo Klaus,

      bei 4 Punkten in Flensburg erhalten Sie eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung sowie den Hinweis auf die Möglichkeit einer Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Dort können Sie Punkte abbauen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Ben 10. Februar 2018, 0:06

    Guten Abend =)

    Ab wann wird eigentlich die Zeit gezählt wann die Punkte verjähren ?
    Wenn man angehalten wird oder wenn der Zahlungshinweis kommt

    Ich wurde am 10.10.15 angehalten und habe einen Punkt bekommen.
    Dieser verjährt ja nach 2,5 Jahren.
    Was passiert wenn jetzt noch einer dazu kommt ? verfällt der 1. dann trotzdem
    nach 2,5 jahren oder wird das dann erhöht ?

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 16:53

      Hallo Ben,

      Punkte verfallen immer einzeln. Wenn Sie Ihren Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern, können Sie für jeden Punkt sehen, wann er genau verfällt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Omran 9. Februar 2018, 3:34

    Hallo habe mal ne Frage Bitte ich hab im 2009 ein Fahrerflucht gemacht damals hatte ich ein Unfall und bin abgehauen von Unfallort.
    Dan hatte ich ein Gericht gehabt und mein Füherschein würde für 1 Monat weg genommen und 7 punkte .
    Und im Juli 2014 wurde ich geblitzt damals hab ich 1 Punkt bekommen .
    Meine Frage ist sind die Punkte schon Weg
    Ich habe seit 10 Jahre Führerschein

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 16:44

      Hallo Omran,

      Sie können jederzeit kostenlos eine Punkteauskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt bekommen. Dort sehen Sie, wie viele Punkte Sie aktuell haben und wann Sie verfallen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • marie 27. Januar 2020, 2:45

        man sollte darauf hinweisen das es nicht kostenlos ist, wenn man es über das Internet abrufen möchte. es fällt stets eine Gebühr an von ca. 40€

        • bussgeld-info.de 5. Februar 2020, 13:04

          Hallo marie,

          die Abfrage direkt beim KBA ist kostenlos. Andere Anbieter können Gebühren verlangen, das ist richtig.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 6. Februar 2018, 21:16

    Hallo Bussgeld-info.de Team,

    ich habe derzeit 3 Punkte nachdem ich ein Punkteabbau Seminar erfolgreich absolviert habe. Es heißt ja es wird kein spezieller Punkt abgebaut sondern der Gesamtstand um einen Punkt reduziert. Was passiert also nun wenn dann der nächste Punkt regulär verjährt? Verringert sich der Punktestand dann erneut um einen Punkt?

    Vielen Dank für eure Antwort

    Michael

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 15:33

      Hallo Michael,

      wenn ein Punkt verjährt, so wird dieser vom Gesamtpunktestand abgezogen (beachten Sie aber die Überliegefrist).

      Ihr Bussgeld-Info Team

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