Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!
Wann verfallen die Punkte in Flensburg? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen!

Der Bußgeldkatalog sieht im Rahmen der Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr unterschiedliche Sanktionen vor: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Erhebliche Verstöße und Straftaten können sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.

Doch nicht nur einzelne Verstöße, sondern auch der Punktestand in Flensburg können den Führerscheinentzug zur Folge haben: Erreicht ein Fahrer die „magische“ 8-Punkte-Grenze in Flensburg, bedeutet dies auch für ihn den Fahrerlaubnisentzug. Der eigene Punktestand und der Verfall der Punkte in Flensburg sind also von besonderem Interesse für viele Autofahrer.

Doch wann verfallen die Punkte in Flensburg? Die Verkehrssünderdatei speichert diese schließlich nicht ewig. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles zur Verjährung der Punkte in Flensburg.

FAQ – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg auf dem Konto?

1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren.

Wie viele P‌unkte darf man haben?

Man darf maximal 7 Punkte haben. Beim 8. Punkt wird der Führerschein entzogen.

Wie lange ist der Führer‌schein weg, wenn man 8 Punkte hat?

In der Regel beträgt die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug 6 Monate.

Video: Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?
Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Wissenswertes zur Tilgungsfrist der Punkte

Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem einer Reform unterzogen, die unter anderem Auswirkungen auf den Verfall der Punkte hatte. Vor der Punktereform galten nicht nur andere Tilgungsfristen: Darüber hinaus verhielt es sich so, dass ein neuer Punkt die Verjährung der übrigen beeinflusste bzw. genauer gesagt hemmte. Neue Punkte in Flensburg stoppten den Verfall bereits vorhandener demzufolge, sodass dieser von vorn beginnen musste.

Wichtig: Punkte, die Fahrer vor dem 1. Mai 2014 erhalten haben, verjähren zwar noch nach den alten Fristen, beeinflussen sich allerdings nicht mehr gegenseitig, sodass nun jeder Punkt für sich verfällt. Wurden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor der Reform Punkte erteilt, waren diese spätestens im Jahr 2016 oder 2019 verjährt. Die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen Punkte in Flensburg, die vor Mai 2014 aufgrund von Straftaten mit anschließender Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wurden?“ lautet jedoch: frühestens 2024.

Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?

Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.
Wie lange bleibt ein Punkt in Flensburg auf dem Konto? 2,5 Jahre.

Seit der Punktereform im Mai 2014 verjähren erteilte Punkte in Flensburg nach den folgenden Tilgungsfristen und werden anschließend aus dem Fahreignungsregister (FAER) gelöscht:

  • Ordnungswidrigkeiten, die zum Eintrag von 1 Punkt in Flensburg führen, verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zum Eintrag von zwei Punkten in Flensburg führen, kommt es nach 5 Jahren zur Verjährung.
  • Straftaten, die zum Eintrag von drei Punkten in Flensburg führen, gelten nach 10 Jahren als verjährt.

Da nun jeder Punkt individuell verfällt, können auffällig gewordene Kraftfahrer sehr viel einfacher nachvollziehen, wann welche Eintragung gelöscht wird. Wer seinen Punktestand abfragen möchte, muss sich dazu übrigens an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden.

Punkte in Flensburg: Verjährung und Überliegefrist

Ein besonderes Thema in puncto „Wann verfallen die Punkte in Flensburg?“ ist die Überliegefrist. Hierbei handelt es sich um die einjährige Speicherung der Löschung von Punkten. Die Punkte in Flensburg löschen sich also nicht nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, sondern immer ein Jahr danach. Befindet sich ein Punkt in der Überliegefrist, ist er in der Regel nicht mehr für die Behörde einsehbar, sondern lediglich für den Bürger und seinen Anwalt. Die Eintragung der Punkte in Flensburg erfolgt regelmäßig erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Wer also Einspruch gegen den Bescheid erhebt, kann die Eintragung in das Fahreignungsregister hinauszögern.

Die Überliegefrist ist insbesondere in Verbindung mit der 8-Punkte-Grenze von Bedeutung. Mit dem 8. Punkt in Flensburg droht schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Folgenden ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?
  • Fahrer A wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, die gemäß Bußgeldkatalog 1 Punkt nach sich zieht.
  • Zu diesem Zeitpunkt sind auf seinem Konto im Fahreignungsregister bereits 7 Punkte eingetragen.
  • Somit hätte er 8 Punkte erreicht.
  • Bis zur Eintragung des neuen Punktes jedoch geht einige Zeit ins Land.
  • Als es endlich soweit ist, wurde bereits 1 Punkt aus dem Konto getilgt, sodass der Punktestand von Fahrer A zu diesem Zeitpunkt „nur“ noch 6 Punkte beträgt.
  • Mit dem neuen Punkt hätte er demnach 7 Punkte.

Aber: Ausschlaggebend bei der Eintragung der Punkte ist das sogenannte Tattagsprinzip, das heißt, die Punkteeintragung ist rückwirkend bereits mit dem Tattag wirksam. Um nun den Punktestand zum Tatzeitpunkt zu rekonstruieren, können die Behörden von der Überliegefrist profitieren: Der Zeitpunkt der Löschung des Punktes wurde vermerkt und kann noch eingesehen werden. Daraus ergibt sich, dass Fahrer A zum Tatzeitpunkt bereits 7 Punkte hatte und mit dem neuen Punkt somit auf insgesamt 8 kommt. Das führt entsprechend zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Antwort auf die Frage „Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig?“ lautet demnach: nach Ablauf der Überliegefrist.

Im Video zusammengefasst: Die Überliegefrist und ihre Auswirkungen

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 638 comments… Kommentar einfügen }
  • Julian K 26. Januar 2018, 17:34

    Guten Tag

    Wann sind meine Punkte in Flensburg wieder weg?

    Habe folgende Verstöße:
    Alle sind wegen überschrittener Höchstgeschwindigkeit außerorts

    2 Punkte Rechtskraft 17.07.2015
    1 Punkt Rechtskraft 29.01.2016
    2 Punkte Rechtskraft 19.12.2017

    Danke für die Antwort.

    • bussgeld-info.de 12. Februar 2018, 17:01

      Hallo Julian,

      da die Punkte in Ihrem Fall nach der neuen Regelung verfallen, richtet sich die Verjährungsfrist nach den Punkten, die der Delikt Ihnen eingebracht hat. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt sanktioniert werden, verfallen nach 2,5 Jahren. Solche, die zwei Punkte nach sich ziehen, verjähren hingegen erst nach fünf Jahren.
      Sie sollten jedoch beachten, dass in dem darauffolgenden Jahr die Punkte allerdings wieder hergestellt werden können, wenn Sie sich weitere Delikte zu Schulden kommen lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Diana D. 14. Januar 2018, 18:03

    Hallo,
    ich habe am 01.09.2016 zweimal ( an diesem Tag) einen Punkt wegen zu schnellem Fahren bekommen. Es gab zwei einzelnen Bußgeldbescheide, die zu meinem Glück wohl so parallel bearbeitet wurden, das ich kein Fahrverbot wegen Wiederholung bekommen habe. Die Bescheide habe ich dann erst am 18.10. und den 2. am 26.10. bekommen.
    Nun meine 2 Fragen:
    1. Ist es möglich, wenn ich eine Auskunft meines Punktekontos anfordere und jemand dabei bemerkt, daß ich kein Fahrverbot bekommen habe, daß dieses dann noch rückwirkend dafür ausgesprochen wird?
    2. Wann genau ( also an welchem Datum) wären dann meine Punkte laut der Verjährungsfrist von meinem Konto ? Ab diesem Datum sind sie dann noch für 1Jahr in der Überliegefrist, richtig?

    Vielen Dank für Ihre Mühen
    Freundliche Grüße

    Diana D.

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 11:44

      Hallo Diana,
      die Regelung für Wiederholgungstäter gilt erst mit Rechtskraft des ersten Verstoßes. Dies war laut Ihren Angaben beim zweiten Verstoß nicht der Fall. Ein rückwirkendes Fahrverbot ist daher sehr unwahrscheinlich.

      Die Punkte verjähren jeweils 2,5 Jahre nach der Eintragung ins Register. Dies erfolgt in der Regel mit Eintritt der Rechtskraft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan.L 13. Januar 2018, 14:38

    Hallo liebes Team.
    Ich habe folgende Punkte und Blicke gerade nicht mehr durch.
    Fahren ohne Fahrerlaubnis 01.11.2011.
    Rechtskraft 26.09.2012
    3.pkt.

    Rötliche missachtet 16.10.2014
    Rtskft 10.02.2015
    2.pkt

    Geschwindigkeit 111kmh bei Tempo 70kmh
    10.01.2017
    Rtskft 16.06.2017
    2.pkt

    Geschwindigkeit 103kmh bei Tempo 80kmh
    22.03.2017
    Rtskft 28.06.2017
    1.pkt

    Meine Frage jetzt letztendlich wann verhalten die einzelnen Punkte?
    Ich bitte um Eure Hilfe.

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 11:55

      Hallo Jan,
      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen verfallen nach 2,5 Jahre, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten für die zwei Punkte drohen nach fünf Jahren und bei Straftaten, die drei Punkte nach sich ziehen, erfolgt der Verfall nach zehn Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kostadin 8. Januar 2018, 1:37

    Hallo,
    mein Frage ist, wenn ich hatte ein mal 2 Punkte bekommt von unerlaubnisse entfernen vom Unfall und 1 Punkt wegen zu schell gefahren, und danach noch 2 Punkte wieder von unerlabnisse entfernen vom Unfall, wann werden alle Punkte weg, in 5 Jahren beide pro 2 Punkte werden weg und die einziger Punkt nach 2,5 Jahren, oder erstmal die erste 2 Punkte weg und nach noch 5 Jahren die zweite 2 Punkte werden verfallen?
    Ich hoffe Sie verstehen was ich fragen will und wissen.

    Danke im Vorraus

    Viele Grüße

    • bussgeld-info.de 9. Januar 2018, 15:59

      Hallo Kostadin,

      Punkte, die ab dem 1. Mai 2014 gesammelt wurden, verfallen völlig unabhängig voneinander. Das heißt, dass jeder Punkt einzeln und für sich verfällt. Die Tilgungsfrist für Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, beträgt 2,5 Jahre. Solche, die zwei Punkte nach sich ziehen, verfallen nach 5 Jahren. Straftaten, die drei Punkte nach sich ziehen, verfallen nach zehn Jahren.
      Es müssen auch nicht, die ersten Punkte abgebaut sein, damit die nächsten verfallen können. Die Tilgungsfristen laufen gewissermaßen gleichzeitig.

      Noch eine Anmerkung: Wenn die Punkte verfallen sind, gibt es noch eine einjährige Überliegefrist. Lassen Sie sich in dieser Zeit wieder etwas zu Schulden kommen, können die Punkte unter Umständen wiederhergestellt werden und die neue Strafe verschärfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Scc 8. Januar 2018, 0:03

    Mal angenommen einer hat den volgenden Punkte stand (siehe unten),
    Wie würde eine Tilgung der Alten Punkte, im Flensburg aussehen ?

    Flensburg stand 10.12.15

    05.05.11 3p. 42 Kmh zu viel
    (Tilgung: 05.05.16 3 p.)

    15.03.12 3p. Rotlicht verstoss
    (Tilgung: 15.03.17 3 p.)

    03.07.12 1p. 24 kmh zu viel
    (Tilgung: 03.07.17 1 p.)

    11.09.12 1p. 23 Kmh zu viel
    (Tilgung: 11.09.17 1 p.)

    05.10.13 3p. 43 kmh zu viel.
    (Tilgung: 05.10.18 3 p.)

    Gesamt: alt 11 p. neu 5 p.

    Wen nun aber 2017 ein punkt dazu kommt

    03.02.17 1p. „Kleiner“ Unfall

    Würde dieser Punkt im Jahre 2017 die Tilgung der Alten Punkte beeinflussen ?

    Theoretisch dürfte diese Person am 01.01.2018 nur noch 2 punkte nach dem Neuen System haben ?!

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 8:48

      Hallo,
      in der Regel sollte Ihre Rechnung korrekt sein, da neue Punkte den Verfall der älteren nicht behindern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Frank 20. Dezember 2017, 20:27

    Hallo, ich wurde Mai 2016 in einer Woche auf der Autobahn zweimal geblitzt. Das erste mal am Montag und das zweite mal am Freitag. Beide male bekam ich 1 Punkt in Flensburg. Wann sind die Punkte erloschen?

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 17:17

      Hallo Frank,

      Ordnungsverstöße, die mit einem Punkt sanktioniert werden, verfallen nach 2,5 Jahren. Seit 2014 haben neu hinzukommende Punkte zudem keinen Einfluss mehr auf die Verjährungsfrist, stattdessen verfällt jeder Punkt für sich. Allerdings können die Punkte in dem Jahr darauf noch durch die Überliegefrist wiederhergestellt werden, sollten weitere Verstöße hinzukommen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Martin 20. Dezember 2017, 15:32

    Hallo,

    meine Frau hatte vor über 10 Jahren den Führerschein wegen einer Alkoholfahrt mit 1,0 Promille für 1 Monat weg. Sind die Eintragungen nach 10 Jahren dann wirklich komplett gelöscht oder würde sie bei einer neuerlichen Alkoholfahrt trotzdem als Wiederholungstäter zählen? Wenn ja, gilt das dann lebenslang?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 17:10

      Hallo Martin,

      da die Fahrt unter Alkoholeinfluss bereits vor dem 1. Mai 2014 stattfand, verfallen die Punkte Ihrer Frau nach dem alten Prinzip. Nach 10 Jahren sind die entsprechenden Punkte verjährt, befinden sich allerdings für ein weiteres Jahr in der sogenannten Überliegefrist. Während dieses Jahres können die Punkte wiederhergestellt werden, sollte es zu einem neuerlichen Verstoß kommen. Als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb von 10 Jahren wiederholt wegen Alkohol am Steuer auffällig geworden ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jessica 13. Dezember 2017, 15:17

    Hallo zusammen,

    ich hätte auch mal eine Frage…

    Und zwar habe ich folgende Punkte

    Altes System
    März 2011 3 Punkte (Geschwindigkeit)
    März 2012 3 Punkte (Geschwindigkeit)… hier war dann auch 1 Monat Fahrverbot.
    Ebendalls 2012 1 Punkt (Handy am Steuer)
    August 2013 3 Punkte (habe eine rote Ampel überfahren)
    2014 1 Punkt Handy am Steuer
    Nov 2013 3 Punkte (Abschleppen ohne Führerschein / ohne Versicherung )… Straftat

    Neues System
    Januar 2015 1 Punkte (Geschwindigkeit)

    Wie sieht es bei mir mit der Verjährung aus. Ich habe nun 7 Punkte nach dem neuen System

    • bussgeld-info.de 2. Januar 2018, 11:25

      Hallo Jessica,

      die Punkte verfallen im neuen System abhängig von der Schwere der Ordnungswidrigkeit. Für solche mit einem Punkt gilt eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren. Sie können Ihren Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt abfragen, um die Verjährung im Einzelnen nachzuvollziehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tony 6. Dezember 2017, 15:33

    Hallo zusammen,
    Hätte ne frage:
    Werden ALLE Punkte nach 2,5 Jahre gelöscht oder jede 2,5 Jahre immer nur 1 Punkt?
    Ich habe 6 Punkte im neuen rechten schon.
    Vielen Dank in voraus

    • bussgeld-info.de 6. Dezember 2017, 16:03

      Hallo Tony,

      seit 2014 verjährt jeder Punkt für sich selbst. Neu hinzugekommene Punkte unterbrechen damit nicht mehr die Verfallfristen der bereits gesammelten Punkte. Ordnungswidrigkeiten die mit einem Punkt sanktioniert werden, verfallen nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die zwei Punkte bringen nach 5 Jahren und Straftaten ab 3 Punkten bestehen 10 Jahre. D.h. aber nicht, dass danach die Punkte unwiederbringlich gelöscht sind. In der einjährigen Überliegefrist (die nach dem Verfall der Punkte besteht) können die Punkte unter Umständen wiederhergestellt werden. Erst danach werden sie endgültig gelöscht.

      Sie können die Regelung zur Überliegefrist hier genauer nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/ueberliegefrist/#Die_Bedeutung_der_Ueberliegefrist

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frank 1. Dezember 2017, 19:26

    Hallo,

    habe im Oktober 2013 3 Punkte und 4 Wochen Führerscheinentzug wegen roter Ampel gehabt.

    Jetzt habe ich einen Punkt wegen Handybenutzung (November 2017).

    Erden die Punkte von der roten Ampel nach 2 Jahren oder nach 5 Jahren gelöscht?

    Danke!

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 12:32

      Hallo Frank,

      Eintragungen über drei Punkte werden nach zehn Jahren getilgt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Nicolas S 30. November 2017, 23:54

    Guten Abend,
    ich hoffe Sie können mir ohne einen Anwalt zu holen helfen.
    Ich wurde im Juni 2015 mit dem Roller ( Prüfbescheinigung/Mofa ) angehalten und ich hatte zu diesem Zeitpunkt Drogen konsumiert. Mir wurden erstmal eine Strafe von ca. 770€, 2 Punkte in Flensburg, eine MPU und ein 3 oder 4-monatiges Fahrverbot verordnet.
    Meine Frage ist jetzt, da Punkte wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch 10 Jahre im System stehen bleiben, ob ich meinen Führerschein erst mit ca. 25 machen darf oder nachdem ich die MPU absolviert habe und die Punkte dadurch iwie weg bekomme?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 12:06

      Hallo Nicolas S,

      in der Regel sollten Sie Ihren Führerschein nach bestandener MPU machen können. Fragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde nach.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Bachmann 28. November 2017, 1:55

    Hallo ich habe folgendes Problem:

    Tattag 20.09.12 mobiles tel. 1 Punkt
    Rechtskraft 03.11.12
    Tattag 27.09.12 mobiles Tel. 1 Punkt
    Rechtskraft 03.11.12

    Wie lange ist die verjährungsfrist?
    Dann kahmen:

    Tattag 16.07.13 mobiles Tel. 1 Punkt
    Rechtskraft 18.04.14

    Tattag 13.08.14 + 28kmh 1 Punkt
    Rechtskraft 05.04.14

    Tattag 07.09.14 Rotlicht 1 Punkt
    Rechtskraft 30.01.15

    Tattag 02.11.14 mobiles tel. 1 Punkt
    Rechtskraft 13.05.15

    Tattag 08.12.15 + 28km 1 Punkt
    Rechtskraft 22.07.16

    Tattag 07.06.16 mobiles tel. 1 Punkt
    Rechtskraft 12.07.17

    Tattag 02.08.16 mobiles tel. 1 Punkt
    Rechtskraft 22.08.17

    SFA sagt 20.09. Und 27.09. = 1Punkt 5 Jahre Verjährung somit 8 Punkte FEZ der Punkt 30.01.15 wird auch nicht angerechnet weil das SFA da den Tattag verwendet wegen erreichen von 8 Punkten.

    Kann mir jemand diesbezüglich helfen ob das mit den 5 Jahren aus 2012 überhaupt haltbar ist?

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 10:14

      Hallo Bachmann,

      die Punkte vor der Reform des Systems verjähren weiterhin nach dem alten System, für Ordnungswidrigkeiten nach 2 Jahren.
      Für Punkte nach der Reform gelten die neuen Regelungen, wie sie im Artikel beschrieben werden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Yunus 23. November 2017, 15:47

    Hallo,
    Meine frage ist die und zwar ab welchem datum fängt fie verjährungsfrist an Tat? Entscheidung? Rechtskraft?

    Und z.B 17.10.2015 1 punkt bekommen ist es dann nach 2.5 jahren gelöscht oder nach den 2.5 jahren trotzdem noch 1 jahr zu sehen etc.
    MfG

    • bussgeld-info.de 4. Dezember 2017, 11:20

      Hallo Yunus,
      die Verjährung beginnt bei Punkten in der Regel ab der Rechtskraft des Bußgeldbescheides.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kathleen F. 12. November 2017, 13:31

    Hallo kann ich meine Punkte auch kostenlos abfragen und wenn ja wo???

    Und meine zweite Frage wieviel Punkte darf ich den jetzt nun haben Und was passiert wenn meine Punkte voll sind. Bekomme ich dann gleich ein schreiben das ich meinen Führerschein abgeben muss oder kann ich dem noch aus dem Weg gehen, wenn ich ein Aufbausiminar mache??

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 12:31

      Hallo Kathleen F.,

      Sie können Ihre Punkte kostenlos in Flensburg abfragen.

      Sie dürfen maximal 8 Punkte haben, danach ist der Führerschein abzugeben.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  • Sabina 2. November 2017, 10:52

    Hallo, kann mir bitte jemand helfen? Wann verfallen meine Punkte:
    Tattag 06.11.2012 – Rechtskr. 06.05.2015 2 Pkte
    Tattag 21.12.2015 – Rechtskr. 23.02.2016 1 Pkt
    Tattag 17.04.2016 – Rechtskr. 28.10.2016 1 Pkt.
    Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 15:37

      Hallo Sabina,

      wie im Artikel ersichtlich, verfallen Eintragungen mit einem Punkt nach 2,5 Jahren, Eintragungen mit zwei Punkten nach fünf Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Christian 19. Oktober 2017, 18:31

    Hallo liebes Bussgeld-Info Team,
    ich habe eine Frage.
    kurzer Verlauf…
    -Ich habe im Jahre 2005 eine Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis gehabt mit 18 und mehr Punkten.
    -Im Jahre 2008 dann Vorsätzliches fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem Vorsätzlichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und mit fahrlässiger Körperverletzung, bekommen dafür 6 Punkte in Flensburg.
    -Im Jahre 2011 Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach bestandener MPU.

    Wieso habe ich bis zum heutigen Tage immer noch diese 3 Punkte ( Punktereform Flensburg 2015 wurden 6 in 3 Punkte umgewandelt) ?
    Ist es nicht so das mit einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis alle alten Punkte gelöscht werden?
    Ich bin echt etwas Hilflos und um einer Kompetente Aussage wäre ich sehr Dankbar!

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 9:45

      Hallo Christian,

      es gibt Ausnahmen von der Regel, dass mit Neuerteilung der Fahrerlaubnis alle Punkte gelöscht werden. Wenden Sie sich am besten für eine genaue Auskunft an das Kraftfahrt-Bundesamt oder an einen Anwalt.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Polat 16. Oktober 2017, 15:48

    1.
    30.7.2014 Tattag (Geschwindigkeit überschritten) 31.12.2014 Rechtskraft mit einem
    Punkt.
    2.
    28.9.2015 Tattag (Geschwindigkeit überschritten) 19.12. 2015 Rechtskraft mit einem Punkt.
    3.
    26.2.2016 Tattag (Handy am Steuer) 30.3.2016 Rechtskraft mit einem Punkt.
    4.
    15.3.2016 Tattag (Handy am Steuer) 30.4.2016 Rechtskraft mit einem Punkt.

    5.
    04.05.2016 (Geschwindigkeit überschritten)
    12.8.2016 Rechtskraft mit einem Punkt.

    6.
    30.5.2016 (Rotlicht missachtet)
    09.07.2016 Rechtskraft mit einem Punkt

    7.
    17.5.2017 (Geschwindigkeit überschritten)
    28.9. 2017 Rechtskraft mit einem Punkt.

    Meine Frage muss dieser erste Punkt nicht verjährt sein nach 2.5 Jahren. Habe einen Brief bekommen. Entziehung der Fahrerlaubnis. Nach 6 Monaten darf erst wieder eine neue Fahrerlaubnis erteiöt werden.

    Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 14. November 2017, 16:09

      Hallo Polat,

      eine genaue Erklärung habe ich dafür auch nicht. Es könnte an der Überliegefrist liegen, dass Ihr erster Punkt noch nicht gelöscht wurde oder daran, dass einer Ihrer Delikte als „besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigend“ eingestuft wurde. Wenn Sie eine präzise Erklärung möchten, müssten Sie sich ans Kraftfahrtbundesamt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jan-eric 12. Oktober 2017, 16:27

    Wann verjähren die Punkte in Flensburg? Ich habe 2010 oder 2011 wegen Geschwindigkeitsüberziehung 3 Punkte bekommen ohne Fahrverbot.

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 16:16

      Hallo Jan-eric,

      Eintragungen mit drei Punkten verjähren nach zehn Jahren.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Andreas 8. Oktober 2017, 18:11

    Habe am 25.9.2013 3 Punkte wegen Überschreitung der Geschwindigkeit erhalten. Habe dann am 20.9.17 einen Punkt wieder wegen Überschreitung der Geschwindigkeit erhalten. Wie viele Punkte habe ich jetzt in Flkensburg? Danke. Andreas

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 11:07

      Hallo Andreas,
      wie viele Punkte Sie haben, können Sie durch eine kostenlose Anfrage beim KBA in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Andreas 15. November 2017, 18:31

        Kostenlose Anfrage? Meines Erachtens kostet dies Geld und ich muss Kopie meines Ausweises vorlegen.

        • bussgeld-info.de 27. November 2017, 12:00

          Hallo Andreas,

          die Auskunft erfolgt unentgeltlich.
          Bei der postalischen Auskunft wird eine Kopie des Personalausweises benötigt.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Addcc 5. Oktober 2017, 20:16

    Hi.
    Ich habe 2015 3 Punkte wegen rechts vor links erhalten. Wie lange sind diese bestehend?

    • bussgeld-info.de 13. November 2017, 10:37

      Hallo,
      Vorfahrtsverstöße, die im Bußgeldkatalog einen Punkt nach sich ziehen, verfallen in der Regel nach 2,5 Jahren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Miro 2. Oktober 2017, 16:09

    Hallo wann verfallen meine Punkte, blicke da nicht so durch
    Datum rechtskräftig:
    09/2012 4 Punkte
    02/2013 1 Punkt
    07/2013 1 Punkt
    Punktestand zum 30.4.2014 6 Punkte
    Puntestand neu zum 01.05.2014 3 Punkte
    Neuer Punkt 09/2014 rechtskräftig 1 Punkt
    Insgesamt 4 punkte

    Sind die alten Punkte weg ?

    Lieben dank für die Antwort
    Miro

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:42

      Hallo Miro,

      das können wir pauschal nicht beantworten, da Punkte – je nach Vergehen – entweder nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren verjähren. Möchten Sie eine Auskunft über Ihr Punktekonto, können Sie dies beim BKA in Flensburg erfragen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Horst 29. September 2017, 9:24

    Guten Morgen,

    ich habe rechtskräftig im Januar 2011 insgesamt 12 Punkte aus einer Straftat erhalten (Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz).
    Nun war ich gestern etwas zu schnell unterwegs was mir sicher einen Punkt einbringt.
    Die alten 12 Punkte (neu 6 Punkte) müssten doch aber mittlerweile verjährt sein, oder?

    Vielen Dank im voraus.
    Horst

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 13:30

      Hallo Horst,

      für die alten Punkte gelten die alten Fristen. Für Straftaten mit Führerscheinentzug sind 10 Jahre Verjährungsfrist vorgesehen. Möchten Sie im Detail wissen, wie viele Punkte Sie haben und ob diese verjährt sind, dann können Sie dies beim KBA in Flensburg erfragen.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Michael 22. September 2017, 14:42

    Ich habe heute September 2017 einschreiben aus Flensburg bekommen dass ich fünf Punkte habe in der Auflistung der Punkte aber ist der erste Punkt mit Rechtskraft vom 29.01 2015 eingetragen dieser Endstand wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. Warum werde ich überhaupt angeschrieben weil auch mit zweieinhalbjähriger Verjährung müsste dieser doch schon gelöscht sein ich also eigentlich nur vier Punkte haben. Ich habe zwar den letzten Punkt am 14.07 bekommen sodass für zehn Tage tatsächlich fünf Punkte bestanden ich habe das Schreiben aber erst jetzt im September erhalten und sie möchten 21 Uhr Euro für die Mitteilung haben.

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 11:56

      Hallo Michael,

      ab fünf Punkten erhalten Sie eine offizielle kostenpflichtige Ermahnung. Ihre Vermutung ist richtig, da Sie kurzzeitig fünf Punkte vermerkt hatten, wurden Sie angeschrieben. Dass Sie das entsprechende Schreiben jetzt erst erhalten haben, hängt vermutlich mit allgemeinen Bearbeitungszeiten zusammen. Die Gebühr muss also entrichtet werden.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Dominik 17. September 2017, 17:19

    Hi,
    Ich habe 2 fragen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    1. Frage:
    angenommen man verstößt 2 mal innerhalb von einem Jahr gegen die Ordnung und bekommt jeweils einen Punkt. Wird der Führerschein dadurch abgenommen?
    2. Frage:
    Angenommen man erhält jetzt und in 2 wochen und in 4 wochen jeweils einen Punkt. Sind dann in 2,5 Jahren und 4 Wochen alle 3 Punkte verfallen?

    Danke schonmal und beste Grüße

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 9:08

      Hallo Dominik,

      als Wiederholungstäter gelten Personen, die innerhalb eines Jahres zwei Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h oder mehr begangen haben. In dem Fall droht ein Fahrverbot.

      Wann die jeweiligen Punkte verfallen, richtet sich nach dem Datum ihrer jeweiligen Rechtskraft.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Halil 13. September 2017, 22:06

    Hallo, ich habe 1 Punkt für zu schnell fahren bekommen am 14.07.2014 (Tattag), und 2 Punkte wegen zu viel Promille Am 28.10.2014(Tattag) , habe insgesamt schon 7 Punkte . Am 06.09.2017 wurde ich geblitzt, zu schnell gefahren. Es kommt ein Punkt auf mich zu , wird mein Führerschein entzogen oder bleibt es bei 7 Punkten?

    • Halil 13. September 2017, 22:10

      Das 1punkt wurde am 12.08.2014 rechtskräftig und die 2 Punkte am 01.10.2014 rechtskräftig.

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 6:52

      Hallo Halil,

      nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung wird mit einem Punkt geahndet. Es kommt darauf an, um wie viel km/h Sie die Geschwindigkeit überschritten haben und ob sich dies innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften ereignete.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Chris 13. September 2017, 14:15

    Habe 2007 mein führerschein abgeben bestehen da heute noch punkte der landkreis wartet noch auf die Akte von kba wegen der neueinteilung der Fahrerlaubnis und mpu damals 18 punkte kein Alkohol und keine drigen

    • bussgeld-info.de 18. September 2017, 11:23

      Hallo Chris,
      ob noch irgendwelche Eintragung bestehen, sollte aus der Akte hervorgehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Stefan 3. September 2017, 9:11

    Hallo,
    ab wann beginnen die 5 Jahre zu zählen, wenn man 2 Punkte bekommen hat? Ab Blitzdatum oder ab Ausstellung des Bußgeldbescheides?
    Danke und Grüße
    Stefan

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 15:34

      Hallo Stefan,

      entscheidend ist das Datum der Rechtskraft der Punkte.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Michael 29. August 2017, 14:12

    Wo kann man nachschauen wie viele Punkte man wegen Strafen schon bekommen hat?

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 9:45

      Hallo Michael,

      Sie können diesbezüglich eine Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Serg 22. August 2017, 12:19

    Hallo,
    Hab am 20.09.2011 1 punkt gekriegt
    Tilgungsfrist:01.02.12
    Am 21.07.12 7 punkte+fahrverbot
    Tilgungsfrust:07.12.12
    Wann kommt der erster punkt weg,nach 2 Jahren oder 5?
    Danke

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 7:41

      Hallo Serg,

      Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen, werden nach 2,5 Jahren getilgt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marcus 20. August 2017, 12:49

    Ich habe mit Bescheiddatum 19.7.2015 einen Punkt (Geschwindigkeit) erhalten! Nun kam mit Datum 18.6.2017 ein Zweiter hinzu!
    Ich möchte als Fahrer meinen Sohn ab dem 15.11.2017 begleiten!
    frage:
    Wenn ich einen Punkt über ein Seminar abbaue, geht dies dann?
    Kann ich ab dem 20.1.2018 (ende 2,5 Jahre Verjährung) automatisch begleiten oder gilt dafür der Punktstand am 15.11m2017 ?
    Vielen Dank für die Info

    • bussgeld-info.de 31. August 2017, 7:19

      Hallo Marcus,

      relevant ist der Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis, zu dem die Begleitperson nicht mehr als einen Punkt haben darf.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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