Autokennzeichen: Infos, Vorschriften, Bußgelder

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Ein Autofahrer ist verpflichtet, das amtliche Autokennzeichen gemäß den Vorschriften laut Verkehrsrecht gut sichtbar am Auto mitzuführen. Verletzt er diese Pflichten, fallen gemäß der Bußgeldtabelle Bußgelder an. Punkte oder sogar ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog bei solchen Verkehrsordnungswidrigkeiten jedoch nicht vor.

Bußgeldkatalog: Autokennzeichen

TatbestandBußgeld
Autokennzeichen war schlecht lesbar5 EUR
HU-Plakette nicht auf dem Kennzeichen10 EUR
Ohne amtlich vorgeschriebenes Kennzeichen gefahren60 EUR
Fahrzeug außerhalb des im Saisonkennzeichen festgelegten Zeitraum in Betrieb gesetzt50 EUR
Kennzeichenbeleuchtung entsprach nicht den Vorschriften10 EUR
Wechselkennzeichen nicht am Auto montiert50 EUR
Amtliches Kennzeichen mit Abdeckungen versehen65 EUR

Bußgeldrechner: Autokennzeichen und Tuning


Weitere Informationen zum Autokennzeichen:

Video zu Kennzeichenverstößen: Was droht?

Welche Bußgelder fallen bei Kennzeichenverstößen an?
Welche Bußgelder fallen bei Kennzeichenverstößen an?

Euro-Autokennzeichen in Deutschland und Europa


Seit dem Jahr 2000 werden in Deutschland nur noch „Euro-Kennzeichen“ ausgestellt. Diese sind nicht nur fälschungssicherer und lassen sich bei der automatischen Geschwindigkeitskontrolle von den Blitzern leichter erkennen und zuordnen – mit ihnen ist außerdem Reisen in Europa und der Schweiz bequemer. Denn ist auf dem Kfz-Kennzeichen bereits das EU-Zeichen zu sehen, muss der Fahrzeughalter das ovale Nationalitätenkennzeichen nicht auf dem Heck aufkleben.

Die verschiedenen Autokennzeichen in Deutschland

Es gibt verschiedene Arten von Autokennzeichen.
Es gibt verschiedene Arten von Autokennzeichen.

In Deutschland existieren die verschiedensten Arten der Autokennzeichen, zum Beispiel:

  • Das amtliche Kennzeichen („Nummernschild“)
  • Saisonkennzeichen
  • Wechselkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen und Überführungskennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Oldtimerkennzeichen
  • Sonderkennzeichen wie beispielsweise das polizeiliche Kennzeichen oder diplomatische Kennzeichen
  • Grünes Kennzeichen
  • Rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
  • Wunschkennzeichen
  • 3D-Kennzeichen
  • Überführungskennzeichen

Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Autoschilder in Deutschland und ihren Zweck vorstellen.

Saisonkennzeichen

Nach der Zulassung kann das KFZ-Kennzeichen beantragt werden.
Nach der Zulassung kann das KFZ-Kennzeichen beantragt werden.

Saisonkennzeichen haben den Vorteil, dass der Autohalter sich einen beliebigen Zeitraum innerhalb eines Jahres aussuchen kann, in dem das Nummernschild gültig sein soll. In dieser Zeit darf er das Auto fahren – und soll das Auto dann beispielsweise im Winter „stillgelegt“ werden, so ist die Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle bereits automatisch erledigt. Allerdings darf das Fahrzeug auch nur in der zulässigen Zeit gefahren werden, sonst fallen Bußgelder an. Die Nummernschilder verfügen über eine Anmerkung, in welchem Zeitraum sie gültig sind, so dass bei einer Verkehrskontrolle sofort auffällt, ob das Autokennzeichen missbräuchlich verwendet wurde.

Wechselkennzeichen

Das  Autokennzeichen „Wechselkennzeichen“ gibt es erst seit 2012. Autofahrer, die zwei Autos haben, auf die das selbe Kennzeichen passt, können für beide Autos dasselbe Kfz-Kennzeichen verwenden. Demzufolge darf auch immer nur ein Auto auf einmal in Betrieb sein, denn ein Auto ohne Kfz-Kennzeichen darf nicht in Betrieb genommen werden. Die Kfz-Zulassung muss natürlich auch in diesem Fall für alle Autos gesondert vorgenommen werden.

Oldtimer-Kennzeichen

Ein weiteres Kfz-Kennzeichen ist das „H-Kennzeichen“, wobei H für „Historisches Kraftfahrzeug“ steht. Das „H“ findet sich hier auch an letzter Stelle des Nummernschildes; ansonsten sieht das Oldtimer es aus wie ein normales amtliches Kennzeichen.

Damit ein Auto ein H-Kennzeichen bekommt, muss der Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein. Doch ist ein Fahrzeug erst einmal als Oldtimer anerkannt, lässt sich nicht nur bei der Versicherung, sondern sogar bei der Kfz-Steuer sparen. Autos mit einem Oldtimer Kennzeichen können oft bei der Kfz-Versicherung günstige Tarife in Anspruch nehmen und müssen sich teilweise auch nicht an die Verordnungen zur Feinstaubplakette und ähnliche Vorschriften zum Umweltschutz halten.

Ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichenist nicht für den dauerhaften Gebrauch gedacht, sondern wird benötigt, wenn ein Kfz ins Ausland überführt werden soll. Die Kfz-Schilder, die zur Ausfuhr berechtigen, sind in der Regel zwischen 15 Tage und einem Jahr gültig. Wenn Sie Ihr Auto in einem anderen Land verkaufen wollen, müssen Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Es besitzt internationale Gültigkeit. Wenn das Fahrzeug nur innerhalb der EU bewegt werden soll, kann es auslangen, ein Kurzzeitkennzeichen für diesen Zweck zu beantragen.

Überführungskennzeichen und Kurzzeitzeichen

Ein kurzzeitiges Autokennzeichen ist 5 Tage lang gültig.
Ein kurzzeitiges Autokennzeichen ist 5 Tage lang gültig.

Ein Überführungskennzeichen kann auch innerhalb von Deutschland zum Einsatz kommen. Wenn z.B. nach dem Erwerb eines noch nicht zugelassenen Neuwagens dieser abgeholt wird, besitzt er noch kein Kfz-Kennzeichen. Ein Kurzzeitkennzeichen lässt sich relativ unbürokratisch beantragen und sorgt dafür, dass Sie auch vor der endgültigen Zulassung durch die Kfz-Zulassungsstelle bereits fahren dürfen, ohne einen Bußgeldbescheid befürchten zu müssen. Das Kurzzeitkennzeichen verfällt nach 5 Tagen automatisch.

Sonderkennzeichen

Auf den deutschen Straßen sieht man immer wieder Autokennzeichen, die ein wenig anders aussehen als das Standard-Nummernschild. Als Beispiel sind hier das Diplomatenkennzeichen als auch das polizeiliche Kennzeichen zu nennen.

  • Anhand einer Kennnummer kann anhand des Diplomatenkennzeichens erschlossen werden, aus welchem Land dieser Botschafter kommt. Mit dem Diplomatenkennzeichen gehen für den Fahrer des Halters einige Vorrechte ein, die sich aus dem Diplomatenstatus ergeben.
  • Die Vergabe der polizeilichen Kennzeichen ist in den unterschiedlichen Bundesländern nicht einheitlich. Grundsätzlich wird aber immer das Bundesland der Zulassung eines Streifenwagens aus dem Nummernschild ersichtlich.
  • Nach einem einheitlichen System entworfene Nummernschilder werden auch auf Autos angebracht, die der Bund als Dienstwagen z.B. den Angestellten des Bundestags zur Verfügung stellt. Solche Nummernschilder beginnen immer mit einem „BD“.

Grünes Kennzeichen

Wer ein grünes Kennzeichen an seinem Auto anbringen darf, muss keine Kfz-Steuer bezahlen. Begünstigt werden hier beispielsweise die Fahrzeuge von Hilfsorganisationen als auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Zulassungsbehörde dem Antrag stattgibt.

Wissenswertes zum amtlichen Autokennzeichen

Umgangssprachlich wird das amtliche Kennzeichen auch „Nummernschild“ genannt. Jedes Auto muss ein solches amtliches Kennzeichen besitzen; nach der KFZ-Zulassung von der örtlichen Zulassungsstelle erhält der Halter des Autos einen Antrag für die Anfertigung seines Nummernschildes. Nun heißt es das Kfz-Kennzeichen bestellen: Erst wenn es am Auto angebracht ist, darf man ohne Bußgeld das neu zugelassene Auto auch fahren.

Bezüglich der gesetzlichen Vorschriften eines amtlichen Kennzeichens, deren Missachtung ein Bußgeld nach sich zieht, müssen Sie sich keine Sorge machen, solange Sie das Autokennzeichen von einem zertifizierten Schildermacher erwerben. Er wird die gesetzlichen Vorschriften zum Autokennzeichen, die beispielsweise die Schriftart des Kfz-Zeichens betreffen, einhalten.

Die ersten ein bis drei Buchstaben des amtlichen Autokennzeichens geben Auskunft zum Landkreis oder der Stadt in Deutschland, in der das Auto zugelassen wurde (man nennt diesen Teil des Nummernschildes das „Unterscheidungszeichen“).

Außerdem enthält ein Nummernschild ein Nationalitätenkennzeichen. Dieses gibt Auskunft darüber, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist. Deutsche Autos tragen das Nationalitätszeichen „D“.

Nummernschilder bestehen aus Unterscheidungs- und Erkennungszeichen

Die weiteren Ziffern und Buchstaben (insgesamt bis zu 6) können individuell ausgewählt werden. Sie dienen der Unterscheidung von anderen Autos und haben somit eine Erkennungsfunktion: wer geblitzt wurde, dessen Autokennzeichen wird an die Behörden weitergegeben, die dann die Adresse des Autohalters zweifelsfrei ermitteln können. Deswegen nennt man diesen Teil des Zeichens das „Erkennungszeichen“.

Oft besteht die Möglichkeit, sich ein bestimmtes Autokennzeichen zu wünschen.
Oft besteht die Möglichkeit, sich ein bestimmtes Autokennzeichen zu wünschen.

Das heutige System der amtlichen Autokennzeichen existiert in Deutschland übrigens bereits seit 1956. Zwischendurch wurde das Verkehrsrecht diesbezüglich aber immer wieder angepasst. So sind seit 1987 reflektierende Autokennzeichen bei einer Erneuerung von deutschen Autokennzeichen verpflichtend. Ein selbstleuchtendes Kennzeichen trägt nämlich zur Verkehrssicherheit bei; vor der Verpflichtung entschieden sich aber nur 15 Prozent aller Autohalter dafür. Neuerdings lassen sich bei vielen Zulassungsstellen auch gewünschte Kfz-Kennzeichen reservieren. Eine Auskunft über die Kennzeichen-Verfügbarkeit ist vielerorts auch vorab möglich.

Kfz-Kennzeichen Deutschland: Muss bei Umzug nicht mehr getauscht werden

Seit 2015 müssen Autofahrer bei einem Umzug in einer andere Stadt kein neues Nummernschild beantragen, sondern dürfen ihr altes behalten. Jedoch ist eine Ummeldung des Autohalters bei der Zulassungsbehörde dennoch erforderlich. Schließlich muss die Adresse des Autohalters immer aktuell sein, so dass bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid verschickt werden kann. Immerhin lässt sich so das Geld für ein neues Schild einsparen.

Auf dem amtlichen Autokennzeichen müssen die Prüfplaketten der Hauptuntersuchung angebracht werden. Auf diesen muss ersichtlich werden, wann die nächste Inspektion stattfinden muss. Ein amtliches Kennzeichen ohne die Prüfplakette zieht ein Bußgeld von 10 Euro nach sich. Auch ein Siegel des ausstellenden Landkreises ist auf dem amtlichen Kennzeichen zu finden. Auch muss das Kennzeichen jederzeit gut lesbar sein und darf nicht verändert werden, um den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs zu vermeiden.

Kennzeichen mit einem Aufkleber verschönern: legal oder nicht?

Manch einem Fahrzeughalter erscheint sein Autokennzeichen zu langweilig, weshalb er auf die Idee kommt, es mit einem Sticker seiner Lieblingsband oder seines Fußballvereins zu bekleben. Tatsächlich ist es jedoch verboten, einen Aufkleber auf dem Nummernschild anzubringen! Die Strafe richtet sich danach, wie groß dieser ausfällt. Bedeckt der Sticker Teile des Kennzeichens, sodass dieses nicht vollständig lesbar ist, droht ein Bußgeld von 65 Euro. Mitunter kann es sogar zum Verlust der KFZ-Zulassung führen, wenn Sie amtliche Kennzeichen derartig verändern.

Aber selbst wenn der Sticker so unauffällig ist, dass das gesamte Nummernschild weiterhin erkennbar ist, kann ein Verwarngeld von 10 Euro verhängt werden, da Aufkleber auf dem Kennzeichen generell nicht erlaubt sind.

FAQ: Autokennzeichen

Wozu dienen Kennzeichen?

Mithilfe der Nummernschilder lassen sich die Halter eines Fahrzeugs ermitteln. Dies kann insbesondere bei der Tätersuche infolge einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr von Bedeutung sein.

Welche Informationen enthält das Nummernschild?

Am Kennzeichen kann man unter anderem ablesen, aus welchem Land der EU das Fahrzeug stammt, wo dieses zugelassen wurde und wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht.

Wann kann das Kennzeichen zu Sanktionen führen?

Einige Tatbestände haben wir in dieser Bußgeldtabelle zusammengestellt.

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Autokennzeichen: Infos, Vorschriften, Bußgelder
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

{ 192 comments… Kommentar einfügen }
  • Yannik 4. April 2019, 18:31

    Hallo,
    Was passiert wenn man mit einem Sticker auf dem Kennzeichen angehalten worden ist 10 Euro Strafe zahlen musste und weiterhin mit dem Aufkleber rumfährt? Muss man bei einer weiteren Kontrolle mit einer höheren Strafe rechnen oder ist es wieder 10 Euro Strafe ?
    Danke.

    • bussgeld-info.de 30. April 2019, 11:53

      Hallo Yannik,
      unter Umständen kann sich die Geldsanktion aufgrund von Beharrlichkeit erhöhen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Diana1979 7. Januar 2019, 16:47

    Hallo! Auf meinem Kennzeichen (GI-DR etc) ist Buchstabe „i“ verkehrtrum gestanz worden, so dass es wie ein „T“ aussieht. Die KFZ Zulassungsstelle hat mir die Plakete für die Kennzeichen erteilt. Erst vor kurzen ist mir aufgefallen das der Buchstabe auf dem Kopf steht. Die Frage ist.. ist mein Kennzeichen trotzdem gültig? und wenn nicht muss ich für die Plakete nochmal bezahlen?
    Vielen Dank im Vorraus

  • Alexander 8. Oktober 2018, 12:36

    Hallo,
    Wir habe vorhin einen Anruf der Verkehrsüberwachung erhalten.
    Aufgrund eines Lecks an der Frontscheibe habe ich das Auto mit einer Vollgarage überzogen bei der die Kennzeichen nicht zu erkennen sind. Nun meinen die das das nicht richtig ist da das Kennzeichen immer zu erkennen sein muss. Ist das so oder ist das einfach nur Blödsinn?

    Danke

    • bussgeld-info.de 17. Oktober 2018, 11:14

      Hallo Alexander

      In der Regel müssen Autokennzeichen stets sichtbar sein.

      – Die Redaktion

  • Ruthard K. 22. September 2018, 15:01

    Hallo, wir wollen mit Boot und Trailer zum Angeln nach Norwegen. Der Trailer hat eine grüne Nummer. Da wir eine Menge Gepäck und Equipment haben wollen wir diese ins Boot verstauen. Ist das erlaubt ? Was erwartet uns für eine Strafe ?

  • Daniel 6. September 2018, 11:04

    Ich habe auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt und hatte Fahrräder auf dem Fahrradträger auf der Anhängerkupplung. Als ich die Fahrräder runter genommen habe, haben meine Kinder am Wiederholungskennzeichen rumgespielt und es dabei abmontiert. Ich hatte keine Zeit/Lust das Kennzeichen sofort wieder anzubringen und habe es in das Auto gelegt. Als wir von der Fahrradtour zurückkamen hatte ich einen Strafzettel, da ich das Fahrzeug nicht ordnungemäß ohne Kennzeichen in Betrieb gesetzt hätte.
    Ich bin aber keinen Meter ohne das Wiederholungskennzeichen gefahren. Ich habe die Fahrräder wieder drauf montiert und das Wiederholungskennzeichen dran gemacht. Ist der Strafzettel trotzdem richtig? (Am Fahrzeug selber waren vorne und hinten die Kennzeichen ordnungsgemäß dran)

    • bussgeld-info.de 10. September 2018, 14:23

      Hallo Daniel

      Bei Unklarheiten wegen des Strafzettels kontaktieren Sie am besten die verantwortliche Behörde.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Daniel 6. September 2018, 11:04

    Ich habe auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt und hatte Fahrräder auf dem Fahrradträger auf der Anhängerkupplung. Als ich die Fahrräder runter genommen habe, haben meine Kinder am Wiederholungskennzeichen rumgespielt und es dabei abmontiert. Ich hatte keine Zeit/Lust das Kennzeichen sofort wieder anzubringen und habe es in das Auto gelegt. Als wir von der Fahrradtour zurückkamen hatte ich einen Strafzettel, da ich das Fahrzeug nicht ordnungemäß ohne Kennzeichen in Betrieb gesetzt hätte.
    Ich bin aber keinen Meter ohne das Wiederholungskennzeichen gefahren. Ich habe die Fahrräder wieder drauf montiert und das Wiederholungskennzeichen dran gemacht. Ist der Strafzettel trotzdem richtig? (Am Fahrzeug selber waren vorne und hinten die Kennzeichen ordnungsgemäß dran)

    • bussgeld-info.de 10. September 2018, 14:22

      Hallo Daniel

      Bei Unklarheiten wegen des Strafzettels wenden Sie sich am besten an die zuständige Bußgeldstelle.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Martin 24. Juni 2018, 11:18

    Ich habe eine Zulassung und eine Versicherung. Angenommen ich überklebe ein Teil des Kennzeichens absichtlich mit folie damit man es nicht mehr erkennt. ist das eine Ordnungswidrigkeit die mit 60EUR bestraft wird und ohne punkte? oder kann eine schlimmere strafe kommen?

    • bussgeld-info.de 3. Juli 2018, 14:25

      Hallo Martin,

      verdecken Sie das Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug, kann das ein Bußgeld von 65 Euro nach sich ziehen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Manuel 22. Mai 2018, 8:27

    Hallo, mich würde interessieren, ob es verboten ist, sein Motorrad auf öffentlichen Plätzen mit einer Abdeckung zuzudecken, die kein Fenster für das Nummernschild hat. Denn dadurch wäre das Kennzeichen ja nicht frei ersichtlich und man müsste erst die Abdeckung abnehmen um herauszufinden, zu wem das Motorrad gehört. Gibt es einen Paragraphen der was verbietet?

    Schon mal vielen Dank im Voraus! :)

    Mfg, Manuel

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2018, 9:16

      Hallo Manuel,

      das Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs muss stets sichtbar sein, wenn es auf öffentlichen Straßen abgestellt ist. Dies ist notwendig, um ggf. den Halter des Fahrzeugs ermitteln zu können und festzustellen, ob das Kfz über eine gültige Zulassung und Hauptuntersuchung verfügt. Demnach kann es durchaus Ärger geben, wenn das Nummernschild durch die Plane komplett verdeckt ist. Zwar würden einige Beamte bei Ihrer Kontrolle einfach die Plane anheben, um auszuschließen, dass das Fahrzeug eigentlich abgemeldet ist und widerrechtlich auf der Straße parkt, aber verlassen können Sie sich darauf nicht. Besser ist es, das Kennzeichen nicht komplett abzudecken oder auf eine Plane mit Sichtfenster zurückzugreifen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Theodor L. 27. April 2018, 10:22

    Hallo, ich habe für meinen Sohn ein Auto zugelassen, habe aber versehentlich zu kleine Nummernschilder drucken lassen 460 statt 520, was kann ich jetzt unternehmen um die richtigen Schilder zu bekommen und was kostet mich das.

    mfg.
    Theodor Latz

    • bussgeld-info.de 11. Mai 2018, 17:08

      Hallo Theodor,

      eine pauschale Aussage lässt sich hier nicht treffen. Die Preise für die Neuanfertigung eines Nummernschildes können je nach Anbieter stark variieren. Bei örtlichen Schildherstellern kann das 20 Euro kosten, Anbieter aus dem Internet bieten diesen Dienst häufig günstiger an. Ein Preisvergleich im Vorfeld könnte sich daher lohnen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Thomas 13. April 2018, 23:01

    Hallo,
    mir ist was blödes passiert und zwar sind wir mit unserem Zweitwagen übers Wochenende weg gefahren mit Fahrräder.
    ich habe den Fahrradträger montiert und dabei nicht bedacht, dass dort das Kennzeichen des anderen Auto noch dran ist.
    Wir wurden dann natürlich auch angehalten. Und dies wurde vom Polizisten bemängelt.
    Dazu kommt noch, dass der Zweitwagen auf meine Frau angemeldet ist und ich gefahren bin.

    Was kommt nun auf mich zu? Außerdem meint der Polizist, dass meine Frau als Halterin auch noch Post bekommen würde.

    Gruß Thomas

    • bussgeld-info.de 3. Mai 2018, 11:04

      Hallo Thomas

      Für das Fahren ohne zusätzliches Kennzeichen am Fahrradträger droht ein Bußgeld von 60 Euro. Ist das Kennzeichen mit Folie oder Glas bedeckt, werden in der Regel 65 Euro Bußgeld fällig. Trägt das Kfz-Schild jedoch z. B. nicht die Nummer Ihres Kennzeichens, kann dies als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden. Gemäß § 22 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann dieses Vergehen mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden. Außerdem erhält der Täter für Kennzeichenmissbrauch laut Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Thomas 13. Februar 2018, 4:08

    Hallo

    Ich habe eine Frage zum Thema Kennzeichenmißbrauch.
    Ich habe in einer Fachwerkstatt ein Auto gekauft. Es wurde zugelassen und sollte an mich ausgeliefert werden. Aber am Tag der Auslieferung stellte man fest das es nicht richtig läuft und ich bekam ein Ersatzfahrzeug.
    Da das Auto bereits in einer anderen Werkstatt vorher repariert.
    Nun hat meine Werkstatt mein gekauftes Auto dorthin gebracht wegen Garantie .
    Aber sie haben meine Nummernschilder abmontiert und dann eigene rote Kennzeichen draufgeschraubt zum …. .ist das rechtens ?

    • bussgeld-info.de 28. Februar 2018, 17:23

      Hallo Thomas,

      bei Fragen zur Rechtmäßigkeit von bestimmten Sachverhalten wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Victoria 18. Januar 2018, 15:40

    Hallo,
    welche Strafe erwaretet mich, wenn ich meinen PKW mit grünem Kennzeichen zweckenfremde und aus anderem Grund fahre, als was mir mit dem steuerbefreitem Kennzeichen erlaubt ist ?

    • bussgeld-info.de 22. Januar 2018, 8:54

      Hallo Victoria,
      in diesem Fall kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ruela 1. Dezember 2017, 0:00

    Hallo,
    meine Tochter kaufte 05.2016 ein Auto. Beigefügt war ein Prüfbericht einer HU für das Auto. Der Bericht weißt nur die Fahrzeugidentnummer aus. Bei Kennzeichen steht „ohne“. Die Identnummer stimmt mit dem Auto überein. Bei HU-Plakette steht: „durch Zulassungsbehörde“. Das Autohaus sagte meiner Tochter, dass die Plakette heute nicht mehr angebracht würde, da diese häufig gefälscht würde. Als Nachweis soll der Prüfbericht reichen. Stimmt diese Aussage oder muss meine Tochter bei der Zulassungsstelle eine Plakette anbringen lassen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • bussgeld-info.de 5. Dezember 2017, 12:18

      Hallo Ruela,

      unseres Wissens muss die Plakette am hinteren Kennzeichen angebracht werden. Bitte wenden Sie sich direkt an die Zulassungsstelle zur Klärung.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sabrina 25. Oktober 2017, 15:41

    Hallo,

    Ich hatte nach einem Autotreffen vergessen mein Kennzeichen vorne wieder anzubringen. Laut Polizei stellt das eine Straftat dar (Kennzeichenmissbrauch, §22 1.3 )
    Wann wird zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit unterschieden?

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 9:49

      Hallo Sabrina,
      wann ein Tatbestand als Straftat oder Ordnungswidrigkeit gewertet wird, ergibt sich aus den jeweiligen Gesetzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Behrens 1. Oktober 2017, 18:14

    Hallo, hier meine Frage:

    Das Auto wurde, nachdem der TÜV abgelaufen war, ordentlich abgemeldet. Leider fanden wir keinen Käufer, sodass das Auto ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum parkte. Da die Gegend sehr unsicher ist zwecks Autodiebstahl, haben wir ein altes Kennzeichen an das Auto gemacht. Dieses Kennzeichen und das Auto waren nie zusammen gemeldet. Es war irgendein altes Kennzeichen. Was kann uns als Strafe erwarten? Das alte Kennzeichen ist entwertet und das Auto wurde seit der Abmeldung nicht mehr bewegt.

    Grüße!

    • bussgeld-info.de 1. November 2017, 14:25

      Hallo Behrens,

      da das alte Kennzeichen entwertet ist und das Auto nicht benutzt wurde, sollten Sie keine Strafe zu befürchten haben. Es könnte höchstens Probleme dahingehend geben, dass der Parkplatz fortgehend belegt wird.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Dennis 13. September 2017, 22:09

    Hallo kann ich mit einem Fahrzeug, mit 5 Tages Kennzeichen fahren und einen beladenen Autotrailer hinter mir führen. Möchte gerne das Auto mit 5tages Kennzeichen so gesehen als zugfahrzeug testen ob es dafür taugt . Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 19. September 2017, 9:20

      Hallo Dennis,

      uns sind keine Vorschriften bekannt, die Besonderheiten für Anhängerfahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen regeln. Am besten informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei der Führerscheinstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 17. August 2017, 1:50

    Hallo, ein 5-Tages Kurzzeitkennzeichen darf nur für Probe- Überführungsfahrten genutzt werden. wird man nun erwischt weil man „nur durch die gegen fährt“. Mit welcher Strafe ist da zu rechnen ?

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 10:46

      Hallo Daniel,
      in diesem Fall würden Sie ohne Zulassung und Versicherungsschutz unterwegs sein.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sven 12. August 2017, 0:26

    Hallo,
    ich plane den Kauf eines Anhängers, der auch noch im selben Landkreis wie mein eigener Wohnsitz amtlich zugelassen ist. Der Anhänger besitzt noch das alte weiße DIN-Kennzeichen. Besteht die Möglichkeit, beim Halterwechsel dieses alte Kennzeichen zu behalten oder werden da immer neue Euro-Schilder ausgegeben?

    • bussgeld-info.de 14. August 2017, 9:43

      Hallo Sven,
      wenden Sie sich dafür an die zuständige Zulassungsbehörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Gaby 2. August 2017, 16:20

    Ich habe vor, mir demnächst ein Mopedauto (Leicht-KFZ) zuzulegen. Dieses braucht nur hinten das kleine Versicherungskennzeichen. Nun ist aber vorne auch noch eine Kennzeichenhalterung. Darf ich da ein Spaßkennzeichen anbringen oder gibt es da irgendwelche gesetzlichen Vorgaben?

    • bussgeld-info.de 15. August 2017, 8:14

      Hallo Gaby,

      uns ist nicht bekannt, dass die Anbringung eines Spaßschildes erlaubt sei.

      ihr Bussgeld-Info Team

  • Bullo 25. Juli 2017, 19:04

    Guten Tag,

    habe heute ein Fahrzeug (ohne Kennzeichen) von meinem Privatgrundstück auf die Straße geschoben. Ein Nachbar hat darauf die Polizei gerufen und hat gesagt, ich wäre es gefahren, seine Frau meinte das selbe!

    Die Polizei hat ne Anzeige geschrieben.

    Was für eine Strafe erwartet mich?

    Meine Nachbarn sind auf mich nicht gut zu sprechen, deshalb nutzen die wo auch immer es geht mir eins auszuwischen

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 11:05

      Hallo Bullo,
      für das Fahren ohne Zulassung sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Peter 21. Juli 2017, 15:12

    parkendes Auto, nur ein Kennzeichen
    Ein Auto, dass verkauft werden soll, steht im öffentlichen Straßenraum als Dauerparker.
    Es wird nicht bewegt.
    Es ist nur das vordere Kennzeichen angebracht, mit dem erkennbar ist, dass das Fahrzeug angemeldet ist.
    Das hintere Kennzeichen fehlt, jedoch steht das Auto mit dem Rücken in einem Busch, so dass das fehlende Kennzeichen nur dann erkennbar ist, wenn man gezielt danach sucht.
    .
    Mit welcher Ordnungswidrigkeit kann man hier belastet werden ?

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2017, 10:03

      Hallo Peter,

      wenn ein Kennzeichen fehlt, ist mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro zu rechnen. Es dürfte sich um einen Verstoß gegen § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) handeln.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bullo 21. Juli 2017, 15:00

    Guten Tag,

    habe heute ein Fahrzeug (ohne Kennzeichen) von meinem Privatgrundstück auf die Straße geschoben. Ein Nachbar hat darauf die Polizei gerufen und hat gesagt, ich wäre es gefahren, seine Frau meinte das selbe!

    Die Polizei hat ne Anzeige geschrieben.

    Was für eine Strafe erwartet mich?

    Meine Nachbarn sind auf mich nicht gut zu sprechen, deshalb nutzen die wo auch immer es geht mir eins auszuwischen .

    • bussgeld-info.de 1. August 2017, 9:25

      Hallo Bullo,

      beim Fahren ohne Zulassung kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt werden. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Andi 28. Juni 2017, 23:03

    Guten Tag,
    Ich bin vor wenigen Monaten umgezogen und habe mein Auto bei der zuständigen Zulassungsbehörde umgemeldet, wobei ich aber das alte Kennzeichen aus dem anderen Landkreis behalten habe. Kurz darauf hatte ich einen Unfall, wobei mein vorderes Kennzeichen in Mitleidenschaft geraten ist, aber nicht verloren ging. Daraufhin habe ich mir ein neues Kennzeichen anfertigen lassen, dass ich selbstverständlich siegeln lassen wollte, leider hat mir die zuständige Zulassungsbehörde im neuen Landkreis gesagt, dass sie das Kennzeichen aus einem anderen Landkreis nicht siegeln. Zu meinem Leitwesen sagte mir dann die Zulassungsbehörde aus dem ehemaligen Landkreis, dass auch sie das Kennzeichen nicht siegeln können aufgrund der bereits stattgefundenen Ummeldung. Wie hoch wäre das Bußgeld, wenn ich mit dem nicht gesiegelten vorderen Kennzeichen fahren würde, wobei das hintere Kennzeichen sowohl die HU-Plakette als auch das amtliche Siegel hat.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
    Andi

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 12:52

      Hallo Andi,

      wenn das vordere Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht, ist ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Eduard 19. Juni 2017, 15:44

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu Kurzzeitkennzeichen. Welche Strafe gibt es wenn ich Kurzzeitkennzeichen zum vorführen des Autos bei der nächstgelegenen Prüfstelle beantrage, aber eine Prüfstelle anfahre, die außerhalb des zuständigen Bezirks liegt?

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 8:12

      Hallo Eduard,

      dabei könnte es sich um das Fahren ohne Zulassung handeln. Es droht in diesem Fall ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Horst R. 13. Juni 2017, 12:09

    Hallo,
    ich möchte mein vorderes Kennzeichen erneuern, da es beschädigt ist. Nun würde ich eines im online Shop bestellen und so montieren wollen, also ohne Stadtsiegel. Da ich hier zum Bußgeld nichts gelesen habe, außer der HU- Plakette, ist die Frage, was könnte mich hier eventuell erwarten, wenn es einen Ordnungshüter auffallen sollte.
    MfG
    Horst

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 13:20

      Hallo Horst,

      Kennzeichen benötigen ein Siegel. Fällt dies auf, kann Ihnen eine Mängelkarte ausgestellt werden und infolgedessen nach der Weiterfahrt ohne Siegel die Zwangsstillegung des Fahrzeugs angeordnet werden. Um die neuen Kennzeichen mit einem Siegel versehen zu lassen, müssen Sie die alten Kennzeichen ebenfalls der Zulassungsstelle vorlegen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Martin 10. Juni 2017, 9:02

    Hallo,
    Habe einen Wohnwagen, der ordnungsgemäß zugelassen ist. Das Kennzeichen mit Siegeln und der Schein sind in der Post zu mir unterwegs.
    Jetzt möchte ich in den Urlaub fahren, jedoch ist die Post noch nicht angekommen.
    Was erwartet mich ggf, wenn ich angehalten werde? 60 Euro für Fahren ohne Kennzeichen? Und 20 Euro da ich nur eine Kopie des Scheins mitführe?
    Hilft es, wenn ich mir ein Kennzeichenschild für einen Fahrradträger machen lasse und dies in den Wohnwagen von außen sichtbar lege? (anbringen sollte ich das wohl eher nicht am Kennzeichenhalter, oder?
    Danke für eure Rückmeldung.

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 10:07

      Hallo Martin,

      fragen Sie dazu am besten bei der zuständigen Behörde nach.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • jonas 13. Mai 2017, 13:26

    Guten Tag,
    ich habe folgende Frage. Ich wollte neue Kennzeichenhalter an meinem auto anbringen (nur Vorne). Beim entsorgen hat mein Sohn gleich das Kennzeichen samt Halterung zerstört und weggeschmissen. Damit es nicht auffallen sollte hat er ein neues Kennzeichen bestellt und angebracht. Mir fiel aber direkt am nächsten Tag auf das ein Aufkleber, der des Bundeslandes fehlt. Habe den Wagen nun stehen lassen. Meine Frage nun, kann ich mit den beiden Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt und mir ein Siegel besorgen? oder kann ich auch so mit dem Wagen fahren?

    • bussgeld-info.de 15. Mai 2017, 10:01

      Hallo Jonas,

      in der Tat müssen Sie mit den alten und neuen Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt, um die Stempel anbringen zu lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Jonas 15. Mai 2017, 13:49

        Vielen Dank für die Antwort,
        besteht denn die Möglichkeit einen Stempel für das neue vordere Kennzeichen zu bekommen ? ist ja genau das selbe wie Hinten nur ohne Siegel. das Alte mit Siegel ist zerstört und weg. Oder muss ich nun ein komplett neues Kennzeichen beantragen ( und verliere mein Wunschkennzeichen)

        • bussgeld-info.de 18. Mai 2017, 10:01

          Hallo Jonas,

          am besten wenden Sie sich mit diesen Fragen direkt an die Zulassungsstelle.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klaus 7. Mai 2017, 17:26

    Guten Abend,
    ich habe eine Frage zu Oldtimer-Kennzeichen (7….). Bei einer Veranstaltung am heutigen Tag habe ich Fahrzeuge mit einem Oldtimer-Kennzeichen gesehen, die nicht gesiegelt waren. Ist das möglich? Nach meinem Verständnis ist dies das Führen eines Fahrzeuges ohne gültiges Kennzeichen und geht einher mit einem fehlenden Versicherungsschutz. Damit wäre m.E. ein Straftatbestand verwirklicht.
    Sehe ich das richtig so?
    Gruß

    Klaus

    • bussgeld-info.de 8. Mai 2017, 9:16

      Hallo Klaus,

      leider kennen wir die Gegebenheit vor Ort nicht, sodass wir die Situation nicht beurteilen können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Klement 12. April 2017, 21:43

    Hallo kurze frage.

    Ich habe meine Alten Kennzeichen einer Bekannten mitgegeben damit Sie nicht neue kaufen muss. Ist dies möglich das sie meine Alten kennzeichen nehmen kann zum anmelden? Wie hoch würddn die kosten sein? Oder muss Sie komplett neue Beantragen?

    Mfg

    • bussgeld-info.de 13. April 2017, 9:39

      Hallo Klement,

      ob dies möglich ist, sollten Sie am besten bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • heinrich 4. April 2017, 19:07

    Das Kennzeichenschild meines Motorrads ist durch Vibrationen quer komplett durchgerissen, jetzt also
    zweigeteilt. Ich habe das Kennzeichen so auf einen Träger montiert, dass der Riss kaum zu sehen, das
    Kennzeichen jedoch vollständig und gut lesbar ist. Das hat nun der TÜV bei der HU moniert und nimmt das Fahrzeug erst ab, wenn ich ein neues Kennzeichen montiert habe. Ist das rechtens?

    • bussgeld-info.de 6. April 2017, 8:58

      Hallo heinrich,

      ja, das ist korrekt so. Das Kennzeichen muss richtig montiert sein.

      Ihr Bussgeld.Info Team

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