Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß: Rote Ampel überfahren?

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 6. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Thema „rote Ampel überfahren“. Je nachdem, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war, fallen andere Bußgelder an. Unterschieden wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Rotlichtverstoß. Genauere Informationen hierzu und über an einer Ampel installierte Blitzer finden Sie im Folgenden.

Tatbe­standBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Rotlicht miss­achtet90 EUR1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung240 EUR21 MonatHier prüfen **
Rotlicht miss­achtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde200 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 EUR21 MonatHier prüfen **
... mit Sach­beschä­digung360 EUR21 MonatHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind? Mithilfe des nachfolgenden Bußgeldrechners können Sie die möglichen Sanktionen ganz einfach berechnen:

FAQ – Rotlichtverstoß

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?

Der Bußgeldkatalog sieht bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld zwischen 90 und 360 Euro vor. Hinzu kommen kann mindestens ein Punkt in Flensburg. Ausschlaggebend für die Sanktionen sind dabei zwei Faktoren: Wie lange stand die Ampel bereits auf Rot, als sie überfahren wurde? Kam es durch den Rotlichtverstoß zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall? Einen kompletten Überblick zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Wann droht nach einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot?

1 Monat Fahrverbot gibt es für einen qualifizierten Rotlichtverstoß, d. h. die Ampel muss schon länger als 1 Sekunde rot gewesen sein. Für einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) gibt es in der Regel erst dann ein Fahrverbot, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam.

Kann das Fahren über eine rote Ampel auch eine Strafe zur Folge haben?

Ja, im Einzelfall kann ein Rotlichtverstoß auch als Straftat bewertet werden. Dies ist zum Beispiel denkbar im Falle einer grob rücksichtslosen Gefährdung des Straßenverkehrs oder aber im Falle eines Unfalls mit Personenschaden. Dann sind eine Geld- oder Freiheitsstrafe mögliche Folge des Vergehens. Mehr dazu lesen Sie hier. Welche Strafe im Einzelnen dann genau auf Sie zukommen kann, zeigt unser Strafenkatalog.

Welche Konsequenzen hat ein Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Eine rote Ampel in der Probezeit zu überfahren gilt als A-Verstoß. Unerheblich wie lange die Ampel rot war, hat der Verstoß die Verlängerung der Probezeit um 2 weitere Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge, sofern es sich um Ihren ersten A-Verstoß handelte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Nicht bei rot, sondern gelb geblitzt: Was droht?

Ein Gelblichtverstoß kostet 10 bis 15 Euro. War die Ampel aber tatsächlich schon rot, droht ein Bußgeld von 90 Euro sowie 1 Punkt.

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!
Die wichtigsten Infos zum Rotlichtverstoß gibt’s hier im Video!

Spezielles zum Thema „rote Ampel überfahren“

Ampeln sorgen für Verkehrssicherheit: Deshalb ist ein Rotlichtverstoß so gefährlich

Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.
Eine rote Ampel zu überfahren kann eine Straftat sein, wenn eine erhebliche Verkehrsgefährdung vorlag.

Der Verkehr auf vielbefahrenen Straßen wird bekanntermaßen durch Ampeln reguliert. Sie regeln die Vorfahrt bei kreuzendem Verkehr. Das gefahrlose Passieren von hochfrequentierten Straßen und Kreuzungen wäre ohne Ampeln nahezu unmöglich; niemand wüsste, zu welchem Zeitpunkt er die Straße überqueren kann, und wann es besser wäre, anderen die Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren. Das Überqueren einer Straße wäre ohne Ampeln eine hochgefährliche Angelegenheit – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger.

Durch die eindeutigen Signale, die eine Ampel an die Passanten abgibt, wird diese Gefahr eingedämmt und Sicherheit auf den Straßen hergestellt. Die Verkehrssicherheit auf großen Straßen ist jedoch im Wesentlichen davon abhängig, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Grundregeln im Sinne der StVO halten. Aus diesem Grund fallen die Sanktionen für diejenigen mitunter sehr üppig aus, die eine rote Ampel überfahren. Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.

Weiterführende Ratgeber zu verschiedenen Ampeltypen

Bei Rot über die Ampel: Das stört den gleichmäßigen Verkehrsfluss

Das wesentliche Ziel von Ampeln ist die Regulierung des Straßenverkehrs, um Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Doch sie haben eine weitere Aufgabe: Sie dienen der effektiven Steuerung des Verkehrsflusses. Halten sich alle Verkehrsteilnehmer an die Signale der Ampel, kann ein regelmäßiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Das bedeutet, es kommt zu weniger Stau oder stockendem Verkehr. Die Wartezeit an der Ampel wird häufig als nervig empfunden, aber die einzelnen Ampeln an einer Kreuzung sind so justiert, dass insgesamt jeder Verkehrsteilnehmer von kürzeren Wartezeiten und raschem Vorwärtskommen profitiert.

Die verschiedenen und aufeinander abgestimmten Signalphasen der Ampel sorgen nämlich für ein regelmäßiges Abfahren an allen Einmündungen der Straße oder der Kreuzung, und somit werden Anhäufungen von Autos an einzelnen Abschnitten verhindert. Der Verkehrsfluss bleibt stabil und es ist nicht mit zähfließendem Verkehr zu rechnen. Würde eine rote Ampel überfahren, geriete der gleichmäßige Verkehrsfluss aus dem Takt.

Und schlimmer noch: Die Gefahr einer schwerwiegenden Kollision mit dem querenden Verkehr steigt bei einem Rotlichtverstoß enorm. Ein Schadensfall auf der Kreuzung schnürt mithin nicht nur wichtige Verkehrsadern zu, er bedroht aktiv die Gesundheit aller betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes informieren. Zudem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, was Fahranfängern droht – abgesehen von einem Bußgeld -, wenn diese bei Rot über die Ampel fahren. Des Weiteren erklären wir Ihnen, welche Funktion das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ neben einer Ampel hat – bei einem Grünpfeil dürfen Sie nämlich unter bestimmten Voraussetzungen ganz legal bei Rot über die Ampel, doch einige Einschränkungen müssen Sie hierbei unbedingt berücksichtigen, um keinen Bußgeldbescheid zu riskieren. Auch wie ein Ampelblitzer funktioniert, können Sie hier nachlesen. Wer bei Rot geblitzt wurde, der kann sich mit dem obigen Rechner einen Einblick in die zu erwartenden Bußgelder verschaffen.

Rote Ampel überfahren: Qualifizierter vs. einfacher Rotlichtverstoß

Die Bußgelder für die verschiedenen Arten des Rotlichtverstoßes unterscheiden sich, wie aus obiger Tabelle ersichtlich wird, sehr stark. Während beim sogenannten einfachen Rotlichtverstoß als Sanktion mindestens ein Bußgeld von immerhin 90 Euro anfällt und zusätzlich ein Punkt in Flensburg vermerkt wird, ist der qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro belegt. Zusätzlich fallen hier regelmäßig zwei Punkte in Flensburg an und ein ganzer Monat Fahrverbot muss in Kauf genommen werden.

Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.
Der Bußgeldkatalog sieht beim Rotlichtverstoß teils empfindliche Sanktionen vor.

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot. Nur für den Fall, dass hierbei keine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs bestand, bleibt es laut Bußgeldkatalog in diesem Fall bei bei einem Punkt und 90 Euro Bußgeld, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Ein Fahrverbot fällt in diesem Fall nicht an. Ein Rotblitzer kann präzise feststellen, wie lange die Ampel bei Überquerung bereits rot war. So kommt es zu keiner Verwechslung mit einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wurde eine rote Ampel überfahren, die bereits länger als 1 Sekunde in der Rotphase war. Dieser Verstoß ist nicht mehr aufgrund von Fahrlässigkeit zu erklären, sondern zeugt von einer sehr unaufmerksamen Fahrweise oder Vorsatz, was eine immense Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer nach sich ziehen kann.

Deswegen sind das Bußgeld, wenn eine rote Ampel in einem solchen Fall überfahren wurde, und die weiteren Nebenfolgen hier sehr hoch bemessen. Wurde zusätzlich zum Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung von anderen festgestellt, oder eine Sachbeschädigung begangen, so steigt das Bußgeld noch weiter an. Dies ist aber auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß so.

Sie können mit unserem Bußgeldrechner ermitteln, welche Sanktionen laut aktuellem Bußgeldkatalog beim Rote-Ampel-Überfahren anfallen werden. Hier müssen Sie allerdings angeben, ob ein qualifizierter oder ein einfacher Rotlichtverstoß vorliegt.

Bei Rot über die Ampel: Wann ist ein Rotlichtverstoß eine Straftat?

Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?
Wann wird ein Rotlichtverstoß als Straftat gewertet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rotlichtverstoß also nicht mehr nur als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern wird sogar als Straftat geahndet. Dies geschieht, wenn eine besondere Rücksichtslosigkeit des Fahrers festgestellt wurde. Grundlage zur Verurteilung ist hier zum Beispiel § 315c des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser sieht vor, dass eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren gerichtlich festgelegt wird. Eine empfindliche Strafe, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die über eine Geldbuße weit hinausgeht, kann also ebenfalls denkbar sein.

Kommt es bei dem Rotlichtverstoß zu Verletzungen von Menschen oder zu hohen materiellen Schäden, so kann dieser Fall vor Gericht landen. Als Beweismittel kann hier beispielsweise das von einem Ampelblitzer erstellte Foto gelten, das das Fehlverhalten der Fahrers dokumentiert. Mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog ist es dann nicht immer getan.

Mögliche Straftaten, die im Zusammenhang mit einem Rotlichtverstoß (je nach Einzelfall) erfüllt sein können:

  • Fahrerflucht, wenn Sie zum Beispiel eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht haben, hiernach den Unfallort jedoch unerlaubt verließen (vgl. § 142 StGB)
  • fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, wenn bei einem Unfall, der durch einen Rotlichtverstoß verursacht wurde, zum Beispiel Menschen zu Schaden kamen (vgl. §§ 222, 229 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs bei grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten (vgl. § 315c StGB)
  • illegale Fahrzeugrennen, wenn etwa im Rahmen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein Rotlichtverstoß begangen wurde (vgl. § 315d StGB)

Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist eine Strafe im Einzelfall also ebenso möglich. Jeder Rotlichtverstoß – ob qualifizierter oder nicht – kann im Einzelfall auch als Straftat gewertet werden, wenn etwa eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs anzuerkennen ist. Auch wenn sie eine rote Ampel überfahren und dabei einen Unfall mit Personenschaden verursacht haben, kann Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden. Dann kann nach dem Rotlichtverstoß eine Verurteilung vor Gericht drohen, in deren Ergebnis eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht. Wer bei Rot geblitzt wurde, erhält also je nach Schwere des Verstoßes im Zweifel nicht einfach einen Bußgeldbescheid nach einem Rotlichtverstoß, sondern kann schlimmstenfalls auch eine Strafanzeige erhalten.

Sanktionen für LKW-Fahrer, Radfahrer und Fußgänger

Die Lichtzeichenanlage ist ein Instrument zur Regulierung des Verkehrs; ihre Signale gelten dabei für sämtliche Verkehrsteilnehmer. So steht es auch im Verkehrsrecht. Somit können sogar Fußgänger und Radfahrer Sanktionen laut Bußgeldkatalog erhalten, wenn sie die Straße bei roter Ampel überqueren bzw. überfahren, denn auch für sie gilt die StVO. Mit folgenden Sanktionen ist zu rechnen:

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger: Hierbei wird ein Bußgeld von 5 Euro fällig. Kommt es zu einem Unfall, müssen Fußgänger 10 Euro bezahlen, wenn sie bei Rot über die Ampel gingen.
  • Rotlichtverstoß als Radfahrer: Ein Rotlichtverstoß zählt zu jenen Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auch zu Punkten führen können, wenn der Betroffene gar keinen Führerschein besitzt. Fährt ein Radfahrer bei Rot über die Ampel, so muss er ein Bußgeld von mindestens 60 Euro bezahlen, und bekommt einen Punkt auf dem Flensburger Punktekonto. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen auch Radfahrer dann tiefer in die Tasche greifen. Mindestens 100 Euro Geldbuße drohen, wenn die Ampel bereits länger als 1 Sekunde auf Rot stand.
  • Rotlichtverstoß als LKW-Fahrer: Auch für LKW-Fahrer gilt natürlich der Bußgeldkatalog. Die rote Ampel zu überfahren kostet sie dabei genauso viel wie PKW-Fahrer. Zu beachten ist: Mit einem LKW ist der Bremsweg länger als bei einem PKW. Doch die Ausrede, dass der Bremsweg vor einer roten Ampel nicht lang genug und deswegen ein Rotlichtverstoß die notwendige Folge war, gilt nicht! Zum einen muss der Führer des LKW sein Fahrzeug soweit unter Kontrolle haben, dass er die Anforderungen, die sich aus dem gegenwärtigen Straßenverkehr ergeben, immer beachtet und gegebenenfalls sofort reagieren kann. Zum anderen muss auch bei einem LKW eine Vollbremsung stets möglich sein. Hierbei darf nicht auf die Ladung des LKWs verwiesen werden, die eine Vollbremsung verhindern würde – denn gemäß der StVO muss die Ladung natürlich ordnungsgemäß gesichert sein, und darf auch bei einer unvermittelten Bremsung nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Da die Lichtzeichenanlage nicht unmittelbar von Grün auf Rot wechselt, sondern eine Gelbphase nach und vor dem Rotlicht zwischengeschaltet ist, haben auch LKW-Fahrer ausreichend Zeit zum Bremsen und müssen keine rote Ampel überfahren – selbst wenn ihr Bremsweg unbestreitbar länger ist als der eines PKW.

Die Gelbphase der Ampel

Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Bei Rot über die Ampel zu fahren gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Die Konstruktion der Ampel gibt den Verkehrsteilnehmern genug Zeit, sich auf ein neues Signal einzustellen. Denn bevor die Ampel von Grün auf Rot – oder umgekehrt – wechselt, befindet sie sich in der sogenannten „Gelbphase“. Was bedeutet dies für die Verkehrsteilnehmer?

Auch das Überqueren einer gelben Ampel ist grundsätzlich nicht gestattet, wenngleich es auch nicht annähernd so hart bestraft wird, wie ein Rotlichtverstoß. Laut aktuellem Bußgeldkatalog fällt für diese Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 15 Euro an, wenn Sie eine Ampel überquert haben, die das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht anzeigte.

Schaltet eine Ampel von Grün auf Rot, so gibt es auch hier eine Gelbphase. In diesem Fall leuchtet das rote Licht noch nicht. Hier gibt es ein Bußgeld von 10 Euro, doch dies kommt gemäß Bußgeldtabelle nur auf Sie zu, wenn Sie in dieser Situation nicht gefahrlos hätten anhalten können, weil Sie beispielsweise bereits kurz vor der Kreuzung waren und sich dicht hinter Ihnen andere Verkehrsteilnehmer befanden.

Generell sollten Sie jedoch genauso wenig in der Gelbphase wie in der Rotphase die Ampel überqueren. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es hierbei jedoch in der Regel nicht.

„Grüner Pfeil“ erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren

Viele Autofahrer sind durch das Verkehrsrecht bezüglich des Zeichens „grüner Pfeil“ verunsichert. Denn bei einem grünen Pfeil, der neben den Lichtzeichen der Ampel angebracht ist, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden. So können Rechtsabbieger etwas Zeit sparen. Sie dürfen ganz legal eine rote Ampel überfahren. Doch wann darf man als Rechtsabbieger vom „grünen Pfeil“ profitieren? Unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben vorher kurz an der Haltelinie vor der Ampel gehalten. Achtung: Wenn Sie diese Regel missachten, kommt ein Bußgeld von 70 Euro auf Sie zu, zudem ein Punkt in Flensburg. Geht dieser Verstoß einher mit einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern, müssen Sie sogar ein Bußgeld von 100 Euro entrichten.
  • Sie gefährden oder behindern keinen Verkehrsteilnehmer, wenn Sie fahren würden. Beachten Sie vor allem den Fußgängerübergang oder Radfahrer!
  • Sie müssen sich beim Abbiegen auf dem rechten Fahrstreifen befinden, sonst werden Bußgelder von 15 Euro fällig. Das Verkehrszeichen „grüner Pfeil“ gilt nur auf dem rechten Fahrstreifen, sonst dürfen Sie nicht bei Rot über die Ampel fahren! Das Abbiegen von einer anderen Fahrspur kann im Zweifel aber dann auch als regulärer Rotlichtverstoß gewertet werden.

Es besteht keine Verpflichtung, den Grünpfeil bei Rotlicht zu nutzen. Sie dürfen auch warten, bis die Lichtzeichenanlage wieder auf Grün springt – das Warten hier hat kein Bußgeld laut Bußgeldtabelle zur Folge. Anders sieht es aus, wenn durch das Abbiegen jemand behindert wurde. Dies kostet 35 Euro. Im Zweifelsfall warten Sie bei dem Grünpfeil einfach auf das grüne Ampelsignal. Insbesondere wenn Sie noch Fahranfänger sind, ist eine vorsichtige Herangehensweise sinnvoll, um ein Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Es drohen zusätzliche Probezeitmaßnahmen

Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?
Von einem Tempo- oder Ampelblitzer ertappt und noch in der Probezeit: Was erwartet Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten besondere Regeln beim Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, gilt dies als A-Verstoß. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die eine rote Ampel überfahren haben, zusätzlich zu ihrem Bußgeldbescheid auch noch eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen und ein Aufbauseminar absolvieren müssen. Sonst wird der Führerschein wieder dauerhaft entzogen.

Voraussetzung ist, dass es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelte. Bei einem Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit droht eine kostenpflichtige Verwarnung. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird zudem empfohlen. Ein zweiter A-Verstoß in der verlängerten Bewährungsphase führt bei Fahranfängern zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit unserem Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß können auch Fahranfänger in der Probezeit die erwartbaren Sanktionen ermitteln, denn zusätzlich zum Bußgeld, Punkten und Fahrverbot werden hier jeweils noch jene Maßnahmen angezeigt, die nur in der Probezeit hinzutreten können.

Kontrolle an den Ampeln: Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Verkehrsteilnehmer werden durch verschiedene Maßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Lichtsignale an einer Ampelanlage kontrolliert. Es gibt hierbei zwei verschiedene Möglichkeiten:

Verkehrskontrolle durch die Polizei

Hier beobachten Polizeibeamte das Verkehrsgeschehen. Stellen sie einen Rotlichtverstoß fest, geben sie die Beweise – zumeist die eigene Aussage, ein Protokoll und ggf. gestoppte Zeiten – an die Bußgeldstelle weiter. Die Polizisten unterscheiden den einfachen und den qualifizierenden Rotlichtverstoß, indem sie die Sekunden mitzählen. Da eine Sekunde eine sehr kurze Zeitspanne ist, kann es hier zu Ungenauigkeiten kommen.

Verkehrskontrolle durch einen Ampelblitzer

Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.
Rote Ampel überfahren? Ein Blitzer kann beweiskräftige Fotos erstellen.

Damit auch an Ampeln, an denen gerade keine polizeiliche Überwachung eingerichtet ist, eine Kontrolle hinsichtlich des Einhaltens der Ampelsignale vorgenommen werden kann, sind an manchen Ampeln Blitzer installiert. Diese machen ein Foto, wenn ein Verkehrsteilnehmer die rote Ampel überquert. Das Foto wird beim Überfahren der Ampelanlage gemacht, denn hier ist meist eine Induktionsschleife unter der Fahrbahn verlegt, die die Auslöseautomatik des Blitzers steuert.

Der Betroffene wird, überfährt er eine rote Ampel, zumeist zweimal geblitzt. So lässt sich nachweisen, ob er in den Gefahrenbereich eingefahren ist. Diese Ampelblitzer stellen auch präzise fest, wie lange die beim Rotsignal überfahrene Lichtzeichenanlage bereits die Weiterfahrt untersagt hatte.

Durch das ebenfalls abfotografierte Nummernschild vom Auto wird die Adresse vom Halter ermitteln, über den sich – sollte er selbst nicht der Fahrer gewesen sein – der Tatfahrer ermitteln lässt; an diesen wird dann der Bußgeldbescheid nach dem Rotlichtverstoß verschickt, zusätzlich werden die Behörden auch von einem möglichen Fahrverbot in Kenntnis gesetzt.

Unzählige Autofahrer werden jährlich bei Rot geblitzt

Diese Art der Verkehrsüberwachung ist äußerst effektiv. Allein in Berlin werden jährlich etwa 120.000 Rotlichtverstöße durch die Blitzerampeln ermittelt. Aber Achtung: Nur wenn sowohl der Fahrer als auch das Nummernschild auf Fotos einwandfrei zu erkennen sind, kann ein Bußgeldbescheid rechtmäßig sein.

Sie müssen sonst die anfallenden Punkte und das Fahrverbot nicht automatisch in Kauf nehmen, wenn der Fahrer durch das Beweismittel nicht eindeutig identifizierbar ist. Wurde eine rote Ampel überfahren, müssen hierfür auch zuverlässige Belege angeführt werden. Wer also bei Rot geblitzt wurde, muss nicht notwendigerweise überhaupt einen Bußgeldbescheid erwarten und ein Fahrverbot fürchten. Wenn die Bilder qualitativ schlecht sind, sollte dies nicht geschehen. Der Fahrer muss erkennbar sein. Aber auch andere Begründungen können bei einen Einspruch gegen den Rotlichtverstoß im Einzelfall begründen (z. B. Augenblicksversagen, Messfehler, Härtefall).

Geht Ihnen ein entsprechender Bußgeldbescheid zu, in dem Sie nicht eindeutig als Fahrer identifizert werden können, sollten Sie diesen noch innerhalb der Einspruchsfrist einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Prüfung vorlegen. Dieser kann einschätzen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Andreas 31. Juli 2015, 8:39

    Hallo,

    wollte gestern in Leipzig nach links abbiegen und Linksabbiegerampel schaltete auf Rot war noch knapp bei Gelb rüber und denn auf Rot (hab ich noch im Augenwinkel gesehen) wenn ich gebremst hätte wäre mir der Hintermann draufgeknallt. Wenns länger als 1 Sekunde war sind wohl 1 Monat Fahrverbot fällig? Das Problem ist ich hatte diese Situation vor nem halben Jahr schonmal und musste da auch schon mal laufen. Was könnte mich erwarten?

    • bussgeld-info.de 3. August 2015, 12:11

      Hallo Andreas,

      begeht ein Autofahrer einen Verkehrsverstoß zweimal oder öfter innerhalb von 12 Monaten, dann gilt er als Wiederholungstäter. Ziemlich wahrscheinlich ist daher die Erhöhung der Geldstrafe. Wird Ihnen von der Behörde „Beharrlichkeit“ (fehlende Rechtstreue) vorgeworfen, dann könnte auch das drohende Fahrverbot zusätzlich erhöht werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der Behörde.

      Ihr Busggeld-Info team

  • Sokol 23. Juli 2015, 21:21

    Hallo

    Ich fahre an die grüne ampel zu, dabei ist die Straße vor mir vollkommen leer, auch keine Fußgänger an der Kreuzung.
    Die ampel schaltet auf gelb ich entscheide mich fürs bremsen, jedoch wollte ich nicht ohne grund stark bremsen.
    Irgendwann bin ich weniger als 30 cm über die haltelinie gefahren und zum stehen gekommen. Waehrend Stillstand ( 3 sek nach Stillstand ) hat dann der blitzer geblitz, einmal geblitzt.
    Ich konnte die ampel noch sehr gut sehen bin deswegen nicht zurückgefahren, habe dann gewartet bis grün eingeschaltet wurde und bin dann weiter gefahren. Ist das eine Rotlichtverstoss ? Warum ist der blitzer aktiv geworden ? Danke im Voraus

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 14:43

      Hallo Sokol,

      der Blitzer wurde aktiv, weil Sie die Lichtschranke passierten und die Haltelinie überfuhren. Normalerweise blitzt ein Rotlichtblitzer 2x, einmal beim Überfahren der Haltelinie und einmal nach dem Überfahren. Damit soll herausgefunden werden, wie lange die Ampel schon rot leuchtete, da hier unterschiedliche Strafen drohen.

      Sie sollten den Bußgeldbescheid abwarten. In der Regel sehen die Behörden auf dem Foto, dass Sie die Ampel nicht überfuhren. Es ist also möglich, dass kein Bußgeld auf Sie zukommt. Allerdings liegt dies im Ermessen der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 23. Juli 2015, 17:03

    Guten Tag,
    ich habe vom Ordnungsamt eine Anhörung erhalten in der mir folgendes vorgeworfen wird:
    „Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. §37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat“
    Geblitzt wurde ich durch einen Ampelblitzer. Mir ist leider nicht klar, ob es sich jetzt um einen „einfachen“ oder „qualifizierten“ Rotlichtverstoss handelt…
    Kann man das anhand der Paragraphenkette eindeutig feststellen?

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 14:54

      Hallo Daniel,

      diese Paragraphenkette zeigt laut Bußgeldkatalog an, dass es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß wird mit § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV beschrieben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Laura 20. Juli 2015, 22:06

    Hallo zusammen,
    Ich habe gestern einen Bußgeldbescheid über 200€ und einen Monat Fahrverbot bekommen wegen einer scheinbar bei rot überfahrenen Ampel. Ich kann mich an keine solche Situation erinnern, kenne die Kreuzung des Tatbestandes jedoch sehr gut. Dort stockt der Verkehr eigentlich immer. Und ich denke, dass es so war, das ich noch bei Grün über die Ampel fuhr, dann jedoch im stockenden Verkehr war und mich noch auf der Kreuzung befand als es rot wurde. Ich habe bereits Einspruch erhoben und das Beweisfoto angefordert. Ich bin auf meinen Führerschein angewiesen, besteht die Möglichkeit ihn irgendwie zu behalten? Viele Grüße!

    • bussgeld-info.de 27. Juli 2015, 10:14

      Hallo Laura,

      steht ein Fahrer auf der Kreuzung, wenn die Ampel rot ist, dann blitzt der Blitzer. Ein vorausschauendes Fahren ist Pflicht im Straßenverkehr. Stockt dieser also auf der Kreuzung, so sind die Autofahrer in der Pflicht, zu halten, selbst, wenn die Ampel noch grün zeigt.

      Einspruch einzulegen, ist immer das erste richtige Rechtsmittel, wenn ein Fahrer gegen den Bußgeldbescheid vorgehen möchte; ebenso, wie eine Akteneinsicht zu beantragen. Leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Daher kann es in Ihrem Falle sinnvoll sein, einen Anwalt aufzusuchen und sich von diesem beraten zu lassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Jacky R. 16. Juli 2015, 4:13

    Hallo,
    und zwar habe ich zwei Fragen zu folgendem Sachverhalt:

    Mein Freund ist neulich über eine Kreuzung gefahren, wo die Ampel bereits Rot war und die von links kommenden Fahrzeuge die rechts abbiegen wollen Grün hatten mit gegenüberliegenden Gelbsignal ,was ja heißt das sie auf den Füßganger achten müssen. (Wo aber in diesem Zeitpunkt keine da waren)
    Da ein Streifenwagen an dieser Stelle war und sie gesehen haben das mein Freund ja augenscheinlich über die rote Ampel gefahren ist fuhren sie ihm Hinterher und hielten ihn an. Dabei machten sie einen auch gleich einen Alkoholtest & danach einen Drogentest welche aber negativ waren.
    Meine Frage hierzu ist nun,
    dürfen die Polizeibeamten überhaupt Gleich 2 Test´s machen. Habe mal gelesen das nur einer gemacht werden darf.
    und meine zweite Frage ist, was nun auf meinen freund zukommt, haben bereits auch einen brief zu Anhörung des Sachverhaltes bekommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jacky

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 11:33

      Hallo,

      in der Regel hat ein Fahrer das Recht, den Alkoholtest und den Drogentest zu verweigern. Er kann allerdings trotzdem dazu aufgefordert werden, mit zur Wache zu kommen, wenn die Polizei die Vermutung hat, dass Gefahr im Verzug ist oder sie diesen über einen richterlichen Beschluss einfordern. Dabei darf die Polizei auch beide Tests zum selben Zeitpunkt vornehmen.

      Ansonsten drohen bei einem Rotlichtverstoß unterschiedliche Strafen, je nachdem, ob die Ampel länger als eine Sekunde lang schon rot war oder nicht. Diese können Sie der Bußgeldtabelle entnehmen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-rotlichtverstoss/.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Weiyun 15. Juli 2015, 12:54

    Hallo,
    ich bin Anfänger, heute habe ich bei einer Keuzung Links abgebogen.
    Darmals habe ich zuerst auf dem gegenverkehr gewartet, und der Ampel war grün und der gelbe linkspfeil blitzte. Dann habe ich gesehen der Gegenverkehr stopte, und der gelbe Pfeil war verschwunden, bog ich einfach ab.
    Nach dem Abbiegen habe ich erst bemerkt, vielleicht habe ich den Rot Ampel überfahren!
    Ich würde fragen, welche Strafe bekomme ich? Wo kann man die Punkte überprüfen?

    • bussgeld-info.de 20. Juli 2015, 14:19

      Hallo Weiyun,

      ein Rotlichtverstoß wird mit 90 bis 360 Euro sowie mit 1 bis 2 Punkten und bis zu einem Monat Fahrverbot geahndet. Da es sich hier um einen A-Verstoß handelt, verlängert sich auch die Probezeit und es muss ein Aufbauseminar abgeleistet werden. Die Punkte können Sie beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Elena 12. Juli 2015, 19:13

    Hallo
    bin im Moment noch in der Probezeit und wurde vor einem Monat geblitzt als ich über eine rote Ampel fuhr.
    ich konnte leider nicht mehr abbremsen. Das Auto ist auf meinem Vater angemeldet.
    Vor ein paar Tagen kam der Brief nachhause indem steht das sie die Personalien verlangen.
    was kommt auf mich zu bzw. könnte mein vater die Konsequenzen auf sich nehmen ?

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 11:35

      Hallo,

      da Sie in der Probezeit sind, kommt zu den üblichen Konsequenzen eine Verlängerung der Probezeit und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Würde ihr Vater angeben, dass er der Täter ist, dann wäre dies eine Falschaussage, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Davon ist also abzuraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lisa 7. Juli 2015, 17:37

    Hallo,
    ich bin letztens auf eine rote Ampel zugefahren und bin wahrscheinlich auf die Haltelinie gekommen beim bremsen, bin aber nicht über rot gefahren. Der Blitzer hat 2mal geblitzt! mit was muss ich rechnen, denn ich bin ja nicht über rot gefahren sondern hab vor der Ampel angehalten..vl nur einen halben Meter zu spät.

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:13

      Hallo Lisa,

      der Ampelblitzer macht immer zwei Fotos, um sicher zu gehen, ob jemand auch wirklich die Ampel passiert hat. Sofern dies bei Ihnen nicht der Fall ist, erhalten Sie keinen Bußgeldbescheid.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Metody B. 6. Juli 2015, 12:54

    Hallo Bußgeld-Info Team,

    ich bin letzte Woche über eine „immer noch rote Ampel“ losgefahren!!!
    Die Ampel zeigte entsprechend auf Rot. Ich habe wie immer Radio gehört. Sekunden später, aus dem Augenwinkel heraus meines Erachtens, die Ampel ist auf grün gesprungen. Jedoch habe ich zuspät bemerkt, dass die Ampel immer noch auf Rot zeigte. Bin dann leider losgefahren und habe es zu spät alles realisiert. Und dann wurde ich innerhalb von Sekunden zweimal geblitzt…
    Keine Fußgänger in dem Moment, Fußgängerampel war auch schon auf Rot. (Keine Gefährdung in dem Sinne)
    2-3 Sekunden später war die Ampel schon auf Grün. :(
    Was passiert in so einem Fall?
    Geldstrafe? Fahrverbot (Führerscheinentzug)? … und Freiheitsstrafe? :(
    Und als letztes – Ich habe eine Bulgarische-Führerschein!

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    Metody B.

    • bussgeld-info.de 13. Juli 2015, 12:27

      Hallo Metody,

      Sie erhalten ein Bußgeld von 200 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg. Zudem müssen Sie einen Monat lang den Führerschein abgeben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Daniel 1. Juli 2015, 11:54

    Bin bei Orange über die Ampel entweder war ich drüber oder kurz vor der linie als sie auf rot gesprungen ist. Da ich nicht aus dieser gegend war konte ich die Ampel nicht richtig einschätzen und wusste auch nicht das dort ein Blitzer steht. Vermutlich liege ich unter 1 sek. oder kann das sogar sein das es für das über orange fahren war.

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:50

      Hallo Daniel,

      beides ist möglich. Während für das Fahren über das Gelblicht der Ampel ein Bußgeld von 10 – 15 Euro anfällt, gibt es bei einem Rotlichtverstoß ein Bußgeld von mindestens 90 Euro sowie einen Punkt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Rainer 1. Juli 2015, 9:55

    ich stand an der Ampel mit rot.wie ich dann losgefahren bin hat es geblitzt .ich bin etwas rasant angefahren und glaube es war in der gelbphase wo ich anfuhr.mit was muss ich rechnen falls es sogar noch rot war

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:52

      Hallo Rainer,

      die Mindeststrafe bei einem Rotlichtverstoß ist ein Bußgeld von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Muammer 30. Juni 2015, 21:36

    Hallo

    Ich wurd vor 2 wochen von einen ampelblitzer erwischt deren Rotzeit 0,6 sekunden betrag und zusätzlich noch herausgab das ich 8 km/h (nach toleranabzug) zu schnell war innerhalb geschlossener ortschaft. Zudem bin ich noch in der Probezeit

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:55

      Hallo,

      für beide Vergehen erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Die Sanktionen können Sie dem Bußgeldrechner entnehmen.
      Ihnen steht eine Verlängerung der Probezeit aufgrund des Rotlichtverstoßes bevor, auch ein Aufbauseminar müssen Sie besuchen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Kevin 30. Juni 2015, 10:11

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich bin auf eine Ampel zugefahren die gelb war, es war zu spät um abzubremsen bin soviel ich weiss noch bei gelb drüber aber ungefähr bei der hälfte wurde sie rot wurde geblitz 2 mal. Was heist das gilt das noch für die unter 1 Sek. regelung?? Auserdem brauch ich meine Führerschein weil ich viel mit dem Auto in meinem Beruf unterwegs bin.

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 10:57

      Hallo Kevin,

      Sie erhalten wohl ein Bußgeld von 90 Euro sowie einen Punkt. Ein Fahrverbot fällt nicht an, wenn die Ampel tatsächlich weniger als eine Sekunde rot war beim Passieren dieser.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Jeep mit ANK 30. Juni 2015, 7:09

    Hallo zusammen.

    Ich fuhr gestern mit ca. 50 kmh von der Autobahn in die Ortschaft hinein und auf die Ampelanlage zu. Diese war zu diesem Zeitpunkt noch grün. Zur Kontrolle , weil ich einen Anhänger am Auto hatte , machte ich einen Blick nach hinten. Als ich wieder nach Vorne schaute Sprung die Ampel auf gelb. Zur einer Vollbremsung War es meines Erachtens schon zuspät. Ich fuhr mit 50 Kmh über die Ampel. Leider kann ich es nicht sagen wielange die Ampel schon auf Rot gestanden hat, ich hatte nur dann 2 Rote Blitze gesehen. Die Blitzanlage hatte 2 Feste Säulen die eine war direkt an der Halteline und die andere ca 10 Meter weiter. Es war eine Kreuzung die zur Auf und Abfahrt vom der Autobahn dieht. Es war kurz nach 6 Uhr morgens. Ich habe keine anderen Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger gefärdet weil um diese Uhrzeit dementsprechend wenig bis gar nix los war. Jetzt meine Frage : Um was für ein rotlichtverstoß handelt es sich hier? Wie beurteilt die Busgeldstelle die Gefärdung? Ab welcher Säule wird die Sekunde gezählt? Die 2 Säule hatte mich fotografiert und gemessen oder macht das die erste Säule?

    Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Mfg

    • bussgeld-info.de 6. Juli 2015, 11:00

      Hallo,

      wenn Sie nicht wissen, wie lange die Ampel bereits rot war, so lässt sich bezüglich der Kategorie des Rotlichtverstoßes keine Angabe machen. Eine Gefährdung liegt vor, wenn andere Verkehrsteilnehmer involviert und durch Sie gefährdet waren. Die Säulen sind mit der Ampel verbunden, maßgeblich ist also tatsächlich die Zeit, die die Ampel bereits rot war.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • VW Golf 29. Juni 2015, 7:42

    Hallo zusammen,
    wurde gestern in Konstanz auf der Mainaustraße stadteinwärts geblitz. An der großen Kreuzung kurz vor der Brücke zur Altstadt. Ein Schweizer auf der Rechtsabbieger-Spur (zur Spanierstraße) war eine halbe Wagenlänge voraus, als dieser dann plötzlich auf mein Band wechselte. Ich habe sofort stark abbremsen müssen, beinahe Stillstand, um die Kollision zu vermeiden. Da dies passierte als wir die Haltelinie bereits passierten, bin ich nun quasi mitten auf der Kreuzung fast angehalten, nur noch langsam gerollt. Bin dann natürlich flüssig mit ca. 30km/h wieder im richtigen Gang an- und weitergefahren – prompt hat es zweimal geblitzt. Muss also bedeuten, dass die Ampel beim passieren vor der Bremsung auf gelb gesprungen ist. Der Schweizer Audi ist mit Vollgas davon – Kennzeichen hab ich notiert.

    Was passiert in so einem Fall? Ich hoffe das erste Bild hat noch den Audi vor mir mit abgelichtet.
    Danke erst mal!

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:29

      Hallo,

      beim Passieren der Ampel liegt ein Rotlichtverstoß vor, der unabhängig vom Kontext, in dem dieser sich ereignete, durch einen Bußgeldbescheid verfolgt wird. Möglicherweise lohnt es sich, hier Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lisa 26. Juni 2015, 12:01

    Hallo. Ich wurde beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Es ist eine recht große und viel befahrene Kreuzung. Das wirklich dumme ist, dass ich als erstes Auto an der roten Ampel gehalten habe. Fast die ganze Rotphase. Ich habe auf die zweite Ampel mitten auf der Kreuzung geachtet, die sprang um auf grün, ich fuhr los, nur als es dann beblitzt habe, habe ich gemerkt dass ich nicht auf MEIN Ampelsignal geachtet habe. Es blitzte 2 x. Auf das Foto bin ich gespannt, denn ich war mir wirklich keiner Schuld bewusst. Ich bin dann sofort stehen geblieben und habe auf die Autos hinter mir gewartet. Ich habe kein anderes Auto oder den Verkehrsfluß behindert. Um ein Fahrverbot werde ich wahrscheinlich nicht rumkommen, oder?

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 10:48

      Hallo Lisa,

      Sie werden nun einen Bußgeldbescheid erhalten, in denen man Ihnen einen qualifizierten Rotlichtverstoß vorwirft, dieser ist tatsächlich mit einem Fahrverbot belegt. Eine Option besteht darin, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, hier sollten Sie sich aber vorher von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael 22. Juni 2015, 17:45

    Hallo,

    Ich bin in einer verzwickten Situation: habe an weihnachten 14 einen Monat Fahrverbot gehabt ( zu schnell, 2 punkte) … Gestern wurde ich an einer roten Ampel geblitzt… Ich weiß nicht ob über, oder unter einer sek. Kann mir jemand sagen was mich wohl in beiden Fällen erwarten wird? Bin ich dadurch ein Wiederholungstäter ? … Hat mein vorangeganfenes Fahrverbot auswirkung auf die neue Strafe ? Und was mich interessieren würde: bekomm ich wenn wieder ein fahrverbot oder einen führerschein entzug ? Für mich macht das einen großen unterschied, da ich im ausland lebe und meines wissens ein reines fahrverbot nur in deutschland gelten würde…

    Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe

    Grüße Michael

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:13

      Hallo Michael,

      falls die Ampel weniger als eine Sekunde rot war, gibt es kein Fahrverbot. Die vorangegangene Geschwindigkeitsüberschreitung hat in diesem Fall jedoch keine Auswirkungen auf das Ausmaß der Sanktionen. Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein für den betreffenden Zeit bei der Behörde abgeben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Loris 20. Juni 2015, 13:50

    Bin gestern bei rot gefahren da waren 2 Ampeln die erste grün die 2 rot hab das nicht bemerkt erst zu spät am diesen Tag hat es auch stark geregnet was erwartet mich?

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:30

      Hallo Loris,

      Sie erhalten nun wohl einen Bußgeldbescheid, und je nachdem ob die Ampel, die Sie überquerten länger oder kürzer als eine Sekunde rot war, fallen dann auch die entsprechenden Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog an. Möglicherweise können Sie Einspruch einlegen, da man bei Regen nicht erkennen kann, ob eine Ampel rot ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • pari 17. Juni 2015, 13:05

    Hallo Bußgeld-Info Team,
    Ich bin beim Auffahrt in Autobahnim Ample gebilitz.
    Als ich Haltline vorbei komme zum letzt habe ich an ample geguckt und es war Gelb.
    ich habe beifahre als Zuegen das es gelb gewessen, aber war ich schokiert als es geblitz hat. Ich werde langsamer. da duruch das ich wusste was jetz bin ich weiter gefahren und war der 2te Bilitz da.

    wie werde es laufen?
    werden die 2te Bild betrachten oder erste.
    kann es sein das es ein Falsch auslöser gewesen.

    ich bin in verlängerte Probezeit :(

    viele Grüße,
    Pari

    • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:52

      Hallo,

      falls Sie über eine gelbe Ampel gefahren sind, fällt ein Verwarngeld von 10 – 15 Euro an. Ein Ampelblitzer macht immer zwei Bilder, um festzustellen, ob der Fahrer die Ampel auf tatsächlich passiert hat.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Pari 22. Juni 2015, 16:50

        Hallo Bußgeld-Info Team,
        erst mal danke für Ihre Antwort.
        Ich habe mittelweile den Bescheid Brif mit Fotos gekrigt.
        Da ich rotlicht missachtet habe (§37 abs. 2, § 49 StVO, 24 StVG, 132 BKat).
        Aber über sekunden und so steht kein info.
        wie ich in mein letze Kommentar erklärt habe es war Gelb wenn ich haltlinie gefahren bin. Mein Freund war in beifahrer und er hat es auch deutlich gesehn das es Gelb gewesen.
        was kann ich tun?
        was werde die konsequenze für mich sein, da ich in verlängerte probezeit bin (das ist die erste problem nach mein Aufbau Seminar Absolvation).

        Mit freundlichen Grüßen,
        Pari

        • bussgeld-info.de 29. Juni 2015, 11:15

          Hallo Pari,

          ein Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit führt dazu, dass Sie eine Einladung zu einem fahrpsychologischen Training ist, aber Sie müssen dieser Einladung nicht nachkommen.
          Wenn Zweifel an der Aussagekraft der Messung vom Ampelblitzer besteht, können Sie Einspruch einlegen, aber lassen Sie Ihre Möglichkeiten vorher durch einen Anwalt prüfen.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • Sisi 15. Juni 2015, 9:43

    Ich bin am 13.06.2015 über eine gelbe Ampel gefahren und wurde geblitzt. Die Ampel war gerade auf gelb übergesprungen und ich wollte keine Vollbremsung ablegen. Werd eich jetzt eine Strafe fürs über rot fahren bekommen oder erkennt der Ampelblitzer, dass es noch gelb war?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:37

      Hallo Sisi,

      der Ampelblitzer sollte den jeweiligen Status der Ampel erkennen. Sie müssen sich also nur auch ein Bußgeld von etwa 10 Euro einstellen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Stephen 14. Juni 2015, 2:12

    Hallo,

    ich hatte mit zwei Autos vor mir vor einer Kreuzung in Hauptstraße innerorts auf Grün gewartet. Nach dem Grün hatte ich mit dem Auto vor mir weiter gefahren und wurd aber 1 mal geblitzt. Im diesem Moment hatte ich nicht gedacht, dass der Blitzer auf mich gemacht hat und dachte, dass ein Auto vielleicht hinter mir war. Und leicht gebremst und weiter gefahren, aber 2te Blitzer gekommen und dann gewusste, dass ich wurde geblitzt und hatte Rot übergefahren. Solange der Führerschein her, noch nie Punkt in Flensburg. Es ist echt lächerlich, dass ich als das dritte Autofahrer vor Kreuzung geblitzt wurde.

    Was muss ich jetzt rechnen und möglichweise zu erklären. Im voraus vielen Dank.

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:41

      Hallo,

      wenn die Messung korrekt war und ein Bußgeldbescheid eintrifft, haben Sie noch die Möglichkeit dazu, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • Stephen 15. Juni 2015, 16:07

        kann man irgendwo vorab erklären? Wie Hoch ist Bußgeld? vielen Dank!

        • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 12:22

          Hallo Stephen,

          das ist abhängig davon, wie lange die Ampel bereits rot war, als Sie diese überfahren haben. War sie weniger als eine Sekunde rot, gibt es ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt. Sonst fällt ein Bußgeld von 200 Euro an, zwei Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • pechvögelchen 14. Juni 2015, 0:28

    Was genau ist unter „Gefährdung“ zu verstehen? Dazu mein Fall:
    Ich habe geradeausfahrend eine rote Ampel übersehen, aber im Kreuzungsbereich gebremst, weil ich gemerkt habe dass der seitliche (rechte) Gegenverkehr losfährt. Zum Stehen kam ich erst auf der Kreuzung, aber ohne dass der Gegenverkehr real gefährdet wurde (d.h. ich war noch einige Meter vor dessen Fahrbereich). Bin dann umgehend wieder zurück zur Haltelinie gefahren und wurde nochmal geblitzt. Daraus könnte ja ersichtlich sein, dass ich nicht die Kreuzung überquert habe (falls das relevant ist) -?

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:42

      Hallo,

      ein Ampelblitzer blitzt zweimal, um festzustellen, ob die Haltelinie auch wirklich überschritten wurde – das haben Sie ja letztendlich nicht getan. Es könnte also sein, dass Sie keinen Bußgeldbescheid mehr erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

      • pechvögelchen 19. Juni 2015, 21:32

        Doch, leider habe ich die Haltelinie überfahren, aber ich bin nicht über die Kreuzung drüber gefahren sondern kurz vor der Mitte zum Stehen gekommen und wieder rückwärts gefahren hinter die Haltelinie zurück… Zählt das als Gefährdung?

        • bussgeld-info.de 22. Juni 2015, 11:35

          Hallo,

          ob dieses Vergehen als Rotlichtverstoß verfolgt wird, entscheiden die Beamten wohl nach Sichtung der Beweisfotos.

          Ihr Bußgeld-Info Team

  • klaus 13. Juni 2015, 14:59

    Bin an roter Ampel gestanden. Sonne hat geblendet. Hinter mir hat jemand gehupt. Bin nur über die Linie gefahren. Angehalten dann hat’s geblitzt. 2 mal. Bin zurück wieder geblitzt. Keine Gefährdung , Fußgänger hatten rot.

    Danke für antwort

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:46

      Hallo Klaus,

      die Chancen stehen gut, dass diese Messung als Fehlmessung verbucht wird, und Sie keinen Bußgeldbescheid erhalten, da Sie die Haltelinie nicht endgültig überschritten haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • P. Gerner 12. Juni 2015, 13:13

    Hallo
    Ich hab heute bei einer Roten Ampel zu spät gebremst und stand am Ende knapp einen Meter vor der Hallelinie zum Teil auf dem Fußgängerüberweg. Als ich die Linie überquert habe wurde es wohl gerade rot. Als ich dann kurz danach kurz von der Bremse gegangen bin, bin ich ein Stück zurück gerollt und es hat noch ein mal geblitzt.
    Womit muss ich rechnen und was das schon eine Gefährdung?

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 10:54

      Hallo,

      im besten Fall erhalten Sie keinen Bußgeldbescheid, da eine Fehlmessung vorlag – ein Ampelblitzer blitzt immer doppelt, um festzustellen, ob der Fahrer wirklich über die Haltelinie fuhr und die rote Ampel somit auch passiert hatte.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Eleonore 10. Juni 2015, 10:51

    Hallo,
    ich stand im Stau in der Innenstadt aufgrund eines Unfalls es ging nur alle Minute ca 1m vorran. Ich bin mir nicht sicher aber es kann sein dass ich dabei aus Versehen über eine rote Ampel gefahren bin. Weder Fußgänger noch andere Autos warn gefährdet, da es eine Ampel auf einer einfachen Straße war, die glaube ich nur zur Verhinderung von Staus da ist, nicht an einer Kreuzung oder Ähnliches.
    Kann man(falls ich tatsächlich geblitzt wurde) auf dem Foto erkennen, dass ein Stau vorlag?Wie schwerwiegend wären die Folgen für mich?
    Vielen Dank und freundliche Grüße

    • bussgeld-info.de 15. Juni 2015, 11:06

      Hallo Eleonore,

      auch bei Stau gilt die rote Ampel, weswegen die üblichen Sanktionen für einen Rotlichtverstoß anfallen, wenn ein Fahrer diese überfährt: Überfuhr ein Fahrer die Rote Ampel, als diese bereits länger als 1 Sekunde rot war, erhält er ein Bußgeld von 200 Euro sowie zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Lawus71 8. Juni 2015, 0:08

    Hallo,
    ich war langsam an eine lange sichtbare rote Ampel herangefahren und auch angehalten. Den angebrachten Blitzer hatte ich auch schon gesehen. Dummerweise löste der Blitzer 2x aus, obwohl ich nicht in die Kreuzung hinein gefahren war. Zwischen den Blitzen lag etwa 1 Sekunde in der ich mit meinem Wagen nach meinem Gefühl bewegungslos an der Linie stand. Ich habe meinen Wagen noch nicht allzu lange (größer und länger als der Vorgänger), außerdem ging es leicht Bergab. War ich möglicherweise doch über die Linie gefahren? Eigentlich bin ich mir sicher, dass das nicht der Fall war. Jedenfalls kann meine Beifahrerin bezeugen, dass ich hinter der Linie gehalten habe und keineswegs in den Kreuzungsbereich fuhr und das auch gar nicht vor hatte ( ich hatte ihr noch den Blitzer gezeigt)
    Womit muss ich rechnen?

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 8:52

      Hallo,

      Ampelblitzer sind so installiert, dass sie zweimal blitzen. So entstehen zwei Beweisfotos, die gegebenenfalls nachweisen sollen, dass der Fahrer tatsächlich über die rote Ampel fuhr.
      Da dies bei Ihnen nicht der Fall war, könnte es sich um eine Fehlmessung handeln. Einen Bußgeldbescheid erhalten Sie in diesem Fall nicht; falls doch, können Sie Einspruch einlegen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Halgard 6. Juni 2015, 20:23

    Hallo,
    ich wurde heute beim Linksabbiegen geblitzt, bin mir aber sicher, dass die Ampel grün war und ich nicht zu schnell unterwegs war. Mitbekommen habe ich auch nur einen Blitz. Da ich an der Stelle aber das einzige Auto war, kann ich ja nur geblitzt worden sein. Gleichzeitig mit mit meinem Linksabbiegen sind allerdings auch die Linksabbieger vom Gegenverkehr losgefahren und es kann sein, dass die Ampel eigentlich die Straße überwachen soll, in die ich eingebogen bin. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich da irgendwas machen soll oder einfach warten.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:03

      Hallo Halgard,

      im Moment müssen Sie noch abwarten; Einspruch einlegen können Sie erst, wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben. Dies sollte innerhalb von 3 Monaten nach der Tat geschehen. Selbstverständlich könnten die Behörden auch selbst erkennen, dass eine Fehlmessung vorlag, es steht also keinesfalls bereits fest, dass überhaupt ein Bußgeldbescheid kommt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Peter 6. Juni 2015, 18:50

    Hallo,

    ich wurde zwei Mal an einem Rotblitzer abgelichtet.
    Die Ampel wurde gelb und ich habe gebremst. Ich habe es aber nicht mehr schafft, vor der Haltelinie zum Stehen zu kommen, sondern stand ca. 2-3 m hinter der Haltelinie. Dann war es Rot und es hat zwei Mal geblitzt Ich habe dabei niemanden behindert und gefährdet.
    Muss ich mit einem Bußgeldbescheid und 1 Punkt rechnen oder kann man sich in diesem Fall darauf berufen, dass man noch gebremst hat und nur der Bremsweg nicht ganz ausgereicht hat?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:05

      Hallo Peter,

      streng genommen ist ein Überfahren der Haltelinie bereits ein Rotlichtverstoß. Jedoch führt nicht jeder Ampelblitzer gleich zu einem Bußgeldbescheid. Es ist durchaus möglich, dass man beim Überprüfen der Beweisfotos entscheidet, diese Verkehrsordnungswidrigkeit nicht weiter zu ahnden.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Reinhard 6. Juni 2015, 14:44

    Hallo
    Ich bin in Hannover laut Schreiben der Behörde 0,004 Sekunden nach Rot geblitz worden. Das 4 tausend steil Sekunden. Meine Frage ist eine Messung drei Stellen hinter dem Komma möglich?

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:08

      Hallo Reinhard,

      die Geräte, welche in Deutschland zur Verkehrskontrolle im Einsatz sind, werden sehr genau geprüft, bevor sie zugelassen werden. Eine hohe Präzision beim Messen kann sichergestellt werden. Letztendlich dient die Zeitangabe aber nur der Feststellung, ob die Ampel kürzer oder länger als eine Sekunde rot war; hier käme es auf so viele Nachkommastellen letztendlich gar nicht an.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tina 3. Juni 2015, 12:03

    Hallo,

    gestern bin ich mit meinem Fahrrad über rot gefahren, obwohl eine Haltelinie vorhanden war. Ich bin deshalb über rot gefahren, weil der Querverkehr nicht von Autos befahren werden konnte (auf meiner Spur rechts standen Stangen, sodass nur Fußgänger diese Zone betreten konnten).
    200 Meter später hat mich ein Polizeibeamte angehalten: Verwarnungsgeld an die 90,-.
    Ich weiss aber noch genau, dass zwei Radfahrer vor mir auch über Rot gefahren sind. Die beiden wurden jedoch nicht von der Polizei angehalten.
    Meine Frage: Könnte ich meine Einspruch mit dieser Aussage begründen und auf ein Erlass des Verwarnungsgeldes hoffen?? Würde das durchegen?

    • bussgeld-info.de 8. Juni 2015, 9:30

      Hallo Tina,

      nur ein Anwalt kann Ihnen hier verlässliche Aussagen machen. Dass jedoch andere Fahrradfahrer nicht belangt wurden, ist wohl kein hinlänglicher Grund, Ihrem Einspruch statt zu geben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

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