Bußgeldkatalog: TÜV & Fahrzeugpapiere

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog HU & Fahrzeugpapiere 2024, der die Bußgelder bei diesen Delikten definiert.

Tatbe­standBuß­geldPunkte
Haupt­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Abgas­unter­suchung um ... über­zogen
... 2 bis 4 Monate15 EUR
... 5 bis 8 Monate25 EUR
... über 8 Monate60 EUR1
Zulas­sungs­beschein­igung Teil 1 nicht mitge­führt / nicht aus­gehän­digt10 EUR
melde­pflicht­ige Änder­ungen am Fahr­zeug der Zulas­sungs­stelle nicht ange­zeigt15 EUR
Fahren ohne Führer­schein­doku­mente10 EUR

Bußgeldrechner zu TÜV, AU und HU

Weitere Informationen zu den Fahrzeugpapieren:

Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?
Wie hoch ist das Bußgeld bei überzogener TÜV-Untersuchung?

Da der TÜV (Technischer Überwachungsverein) der bekannteste Verein ist, der Hauptuntersuchungen durchführt und die gewünschte Plakette ausstellt, wird die Untersuchung der Fahrzeuge fälschlicherweise oftmals als TÜV-Prüfung bezeichnet. Dabei muss man die Hauptuntersuchung (HU) mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) nicht dort durchführen.

Alternative Organisationen sind beispielsweise die DEKRA, GTÜ oder KÜS. Möchten Sie die Hauptuntersuchung in einer alternativen Organisation durchführen lassen, so überprüfen Sie vorher, ob diese Werkstatt gemäß Verkehrsrecht, genauer gesagt gemäß § 29 der StVZO, prüft. Nur dann wird Ihnen die amtliche HU-Plakette ausgehändigt, die seit Januar 2010 auch die AU-Plakette beinhaltet.

Fehlende HU-Plakette: Sanktionen laut Bußgeldkatalog

Können Sie bei einer Verkehrskontrolle keine aktuelle HU-Plakette für Ihr Fahrzeug vorweisen, weil Sie die Fristen für die Hauptüberschreitung versäumt haben, so werden Bußgelder fällig, da Sie gegen die StVO verstoßen haben. Haben Sie die Frist sogar um über 8 Monate überschritten, bleibt es nicht nur beim Bußgeld, sondern laut Bußgeldkatalog gibt es hierfür auch Punkte in Flensburg: Ein Punkt wird Ihnen auf dem Konto gutgeschrieben.

Ein Fahrverbot gibt es jedoch für eine versäumte Hauptuntersuchung nicht. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie das Bußgeld für das Versäumnis der Hauptuntersuchung abhängig von der Überschreitung der Frist berechnen. Für LKW-Fahrer lohnt sich auch ein Blick in die Bußgeldtabelle, um eventuelle Bußgelder, ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg bei Versäumen der HU oder der AU zu ermitteln.

Weitere Informationen zum TÜV:

Hauptuntersuchung: Kosten steigen bei Versäumnis der Frist

Der Termin für die Hauptuntersuchung beim Auto sollte zur Schonung des Geldbeutels nicht versäumt werden. Allerdings steigt nicht nur das Bußgeld bei längerer Versäumnis auf bis zu 60 Euro an, sondern, wie oben bereits erwähnt: Bei über acht Monaten überzogener Haupt- und Abgasuntersuchung kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

Aber nicht nur dieses Bußgeld muss entrichtet werden. Die HU-Untersuchung wird bei Überschreitung der Frist zudem teurer. Die Werkstätten berechnen einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis für die Hauptuntersuchung, sobald die Frist über zwei Monate überschritten ist.

Natürlich müssen sich auch Inhaber eines Lkw oder eines Motorrades genau an die Frist halten. Die Strafen, wenn der TÜV abgelaufen ist, sind für LKW-Fahrer noch höher. Einem Lkw-Fahrer drohen ansonsten sogar bis zu 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Die Aspekte der Verkehrssicherheit und der eigenen Sicherheit sollten den Fahrzeughalter zu einer regelmäßigen Prüfung des Autos animieren. Gerade bei der Abgasuntersuchung (AU) spricht auch der Aspekt des umweltfreundlichen Fahrens eine Rolle. Die Abgasuntersuchung soll feststellen, ob die beim Fahren emittierten Schadstoffe die zulässigen Grenzwerte überschreiten.

Da die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung beim Auto eingegliedert ist, müssen Sie hier nur einen einzelnen Termin wahrnehmen. Haben Sie an Ihren Fahrzeugen die aktuellen TÜV-Plaketten angebracht, haben Sie dann auch wieder ungefähr zwei Jahre lang Ruhe.

Kurz & kompakt im Video: Wie lange darf man den TÜV-Termin überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

HU-Plakette wird nicht mehr rückdatiert

Seit dem 01.07.2012 sind die Strafen für das Versäumnis der Frist zur KFZ-Hauptuntersuchung angestiegen, jedoch haben die neuen Regelungen auch eine positive Auswirkung. Vor diesem Zeitpunkt musste die verspätet erhaltene HU-Plakette auf den Monat der eigentlichen Prüfung innerhalb der Frist zurückgesetzt werden, was nun nicht mehr der Fall ist. Sie gilt also ab der tatsächlichen Untersuchung und nicht seit dem Monat, in dem die Hauptuntersuchung ursprünglich fällig gewesen wäre.

Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.
Erfahren Sie, welches Bußgeld bei überzogener Hauptuntersuchung droht.

Hauptuntersuchung – Fristen einhalten, sonst droht ein Bußgeld

Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung, die seit 2010 die Abgasuntersuchung mit einschließt, kann man am Fahrzeugschein oder an der HU-Plakette ablesen. Letztere dokumentiert mittig das Jahr und senkrecht darüber den Monat der nächsten Prüfung des Fahrzeuges.

Im Normalfall gelten folgenden Intervalle zur Hauptuntersuchung eines normalen PKWs: nach der allerersten HU-Untersuchung eines Neuwagens haben Sie drei Jahre lang Ruhe. Nach diesem Intervall ist wieder eine Hauptuntersuchung fällig. Ab dann müssen Sie alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung beim Auto wird zum einen die Sicherheit des Fahrzeuges und zum anderen die Einhaltung der maximalen Werte der ausgeschiedenen Abgase überprüft.

Um Ihr Auto sicher durch den TÜV zu bringen, informieren Sie sich vorher bei der prüfenden Werkstatt über Maßnahmen, die diesem Ziel dienen können. Beispielsweise können Sie vor der Hauptuntersuchung bereits kleinere Reparaturen vornehmen lassen, damit diese nicht bemängelt werden. Sie erhalten bei der HU ein Gutachten zum Zustand Ihres Autos, dem Sie nach der KFZ-Hauptuntersuchung die Maßnahmen entnehmen können, die jetzt fällig werden. Denn ist ihr Auto das erste Mal nicht durch den TÜV gekommen – und das geht immerhin 40 % aller Autofahrer so – so können Sie es nach Behebung der im Gutachten aufgeführten Mängel erneut probieren.

Hauptuntersuchung: Diese Kosten kommen auf Sie zu

Doch was kostet der TÜV eigentlich? Hier gibt es keine verbindliche Antwort. Informieren Sie sich bei den Werkstätten, die Sie für die HU aufsuchen wollen, und vergleichen Sie die Preise. Am günstigsten kommen Sie weg, wenn Sie innerhalb der Frist die HU und die AU vornehmen lassen, immerhin berechnen die Werkstätten dann nicht einen Aufschlag von 20 % auf den Grundpreis der TÜV-Gebühren. Und auch Bußgelder laut Bußgeldtabelle können Sie sich dann sparen, und haben bis zur nächsten HU Ruhe. Denken Sie daran, dass jedes Ihrer Fahrzeuge gesondert in die HU muss, und seine eigene Plakette hat.

Fahrzeugpapiere nicht mitgeführt?

Seit Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Letztere kann bei einer Autofahrt getrost zu Hause gelassen werden, während die Fahrzeugpapiere Führerschein und die Zulassungsbescheinigung 1 immer mitgeführt werden sollten. Das ist im Verkehrsrecht geregelt und ein Bußgeld droht bei Missachtung: 10 Euro kostet dieser Verstoß. Die Zulassungsbescheinigung 2 erhält Informationen zu Haltern und früheren Haltern des KFZ, während die Zulassungsbescheinigung 1, auch Fahrzeugschein genannt, detaillierte Informationen zur technischen Ausstattung des Fahrzeugs enthält.

Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.
Bußgeld: Fehlen die Fahrzeugpapiere, kann das teuer werden.

Führt die Fahrt ins Ausland, benötigen Sie einige Fahrzeugpapiere. Es dürfen – neben der Zulassungsbescheinigung 1 außerdem die grüne Versicherungskarte, ein Nachweis über den Auslandskrankenschutz, der Personalausweis und der Reisepass nicht fehlen.

Zu beachten bei den Autopapieren ist, dass eine Adressänderung sofort der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden muss, damit die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden können. Auch nach dem Erwerb eines Wagens, ob gebraucht oder neu, wird ein Gang zur Zulassungsbehörde fällig.

Möchte man sich diesen sparen, können Zulassungsdienste die Arbeit abnehmen. Sparen sollte man sich diesen Aufwand nicht, da ansonsten ein Bußgeld berechnet wird. 15 Euro verlangt man von Ihnen, wenn der zuständigen Zulassungsbehörde die Änderung der Adresse nicht sofort mitgeteilt wurde und somit die KFZ-Zulassungsbescheinigung nicht aktuell ist.

Fahrzeugpapiere verloren – was tun?

Wenn Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben, sollten Sie sofort aktiv werden, da Sie ohne diese amtlichen Dokumente nicht Auto fahren dürfen und so gegen das Verkehrsrecht verstoßen würden. Fahren ohne Führerschein kostet ein Bußgeld von 10 Euro, dazu kommt laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von ebenfalls 10 Euro, wenn Sie ohne Fahrzeugschein Teil 1 unterwegs sind. Die KFZ-Zulassungsbescheinigung erhalten Sie von der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde, bei der Sie meistens persönlich erscheinen müssen.

Einen Ersatz-Führerschein erhalten Sie in der Fahrerlaubnis-Behörde. Die Ausstellung des Ersatz-Führerscheins kostet eine Gebühr, die sich aber regional unterscheidet. Immerhin entfällt dann der Bußgeldbescheid, den Sie bekommen würden, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle keinen gültigen und aktuellen Führerschein vorweisen können.

FAQ – Hauptuntersuchung

Wann muss ein Auto zur Hauptuntersuchung?

Neuwagen müssen nach 3 Jahren das erste Mal zur HU. Danach müssen Pkw alle 2 Jahre zur HU. Den genauen Termin können Sie der TÜV-Plakette entnehmen.

Auto steht mit abgelaufenen TÜV auf Privatgrundstück – Kann ein Bußgeld verhangen werden?

Wenn der Pkw weiterhin angemeldet und das Privatgelände nicht abgesperrt ist, darf dort kontrolliert werden. Ein Bußgeld für abgelaufenen TÜV darf dann ebenfalls verhangen werden.

Mit abgelaufener Plakette zum TÜV fahren. Droht ein Bußgeld?

Ja. Ist der Termin zur HU länger als 2 Monate überschritten und geraten Sie auf der Fahrt zum TÜV in eine Verkehrskontrolle, kann ein Bußgeld von 15 bis 60 Euro auf Sie zukommen. Der TÜV selbst verhängt keine Strafe. Wollen Sie mit einem abgemeldeten Kfz mit abgelaufener Plakette zum TÜV, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Mit solch einem Kennzeichen droht auf der Fahrt zum TÜV kein Bußgeld.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

{ 428 comments… Kommentar einfügen }
  • Yvonne 13. Februar 2017, 17:27

    Ich wurde mit offenem Luftfilter und die Rückatrahler waren nicht mehr vorhanden angehalten. Ich bekam 135 euro plus Gebühr und einen Punkt. Laut Bußgeldkatalog gibt der Luftfilter 60 euro. Kein Punkt. Die fehlenden Rückstrahler werden wahrscheinlich nicht mehr stark ins Gewichtfallen. Auf dem Gericht sagte man, ich soll zufrieden sein, normalerweise sind die Strafen höher. Ist in Bayern Willkür angesagt?

  • Christina 18. Oktober 2016, 12:55

    Hallo was kommt auf mich zu Wenn ich einen sportluftfilter nicht eingetragen habe???

    • bussgeld-info.de 20. Oktober 2016, 9:33

      Hallo Christina,
      grundsätzlich müssen alle nicht serienmäßigen Teile eingetragen sein. Ist dies nicht der Fall, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Sinkovic 5. Oktober 2016, 9:18

    Ich bin Rentner und momentan i Kroatien, wo ich mir vor 2. Wochen Rippen gebrochen Habe. Zum 01.10. ist am meinem Motorrad Anhäenger Tüv abgelaufen… Ich denke das ich gegen 15.10. nach Deutschland Fahren kann um TÜV untersuchng machen zu Lassen…Muss ich Ew; mit eine Strafe rechnen, auch bei polizei Kontrolle….???
    Herzlichen Dank im Voraus…
    Hochachtungsvoll Sinkovic.

    • bussgeld-info.de 6. Oktober 2016, 8:51

      Hallo Sinkovic,
      wenn der TÜV im Ausland abläuft, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug einreisen. Allerdings sollten Sie nahe der Grenze eine Werkstatt aufsuchen und die Hauptuntersuchung nachholen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ben 9. September 2016, 9:43

    Wer bekommt denn das Bußgeld für eine HU-Überziehung aufgebrummt?
    Der Fahrer oder der Halter des PKW, oder beide?

    Vielen Dank vorab.

    • bussgeld-info.de 12. September 2016, 9:18

      Hallo Ben,

      der Halter wird in einem solchen Fall den Bußgeldbescheid erhalten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Tosse 29. Juli 2016, 11:50

    Hallo!
    Ich habe mein Auto, bei dem der TÜV schon mehr als 8 Monate abgelaufen war, neulich beim Strassenverkehrsamt abgemeldet. Dazu bin ich nicht mit dem entsprechenden Auto hingefahren sondern habe nur die Nummernschilder mitgenommen. Nun kam ein Anhörungsbogen zu einer Ornungswidrigkeit wegen TÜV-Überschreitung. Wahrheitsgemäß habe ich den Verstoß zugegeben.
    Meine Frage ist jedoch, ob das Strassenverkehrsamt so einfach jetzt einen Bußgeldbescheid erlassen kann, schliesslich wurde der abgelaufenen TÜV nicht bei einer Verkehrskontrolle festgestellt und das Auto zu dem Zeitpunkt nicht im Strassenverkehr bewegt!

    Vielen Dank schon mal für die Antwort!

    • bussgeld-info.de 1. August 2016, 9:34

      Hallo Tosse,

      auch wenn das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt wurde und beispielsweise die ganze Zeit auf einem privaten Parkplatz stand, muss es über eine gültige HU verfügen, so lange es angemeldet ist. Aus diesem Grund ist die Strafe gerechtfertigt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Claudia 23. August 2016, 10:55

        Bin vor 8 Jahren mit meinem PKW nach Spanien eingereist.
        Den PKW hatte ich neu zugelassen. Das heißt zu dem Zeitpunkt meiner Reise nach Spanien war er angemeldet und durch die Deckungskarte auch versichert.
        Durch viele Umstände und jede Menge an Arbeit, Stress usw. habe ich versäumt, vergessen (typisch Blondine) meine Steuern und die Versicherung weiter zu bezahlen.
        Der PKW steht seit meiner Einreise in der Garage.
        Jetzt möchte ich gerne meinen PKW wieder mit zurück nach Deutschland nehmen.
        A. Wie mache es dies am geschicktesten? OHNE Versicherungsschutz und ohne TÜV?
        B. Was könnte (wird) mich dort erwarten? Polizei, Anzeige, Bußgeld, Punkte und und und
        Wäre sehr nett wenn IHR mir ein paar gute Tipps geben könntet.
        Bedanke mich im Voraus für die freundliche Mitarbeit

        • bussgeld-info.de 25. August 2016, 9:03

          Hallo Claudia,
          bei TÜV-Überziehung besteht in Deutschland das Risiko einer Anzeige. Ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld kann in der Regel aber vermieden werden, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und Ihr Kfz danach ständig im Ausland war. Direkt nach der Wiedereinreise muss das Fahrzeug dann unverzüglich – am besten direkt an der Grenze – zur HU vorgeführt werden.

          Allerdings benötigt Ihr Fahrzeug trotzdem eine gültige Versicherung. Setzen Sie sich dafür am besten mit Ihrer bisherigen Versicherung in Verbindung.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Günther 21. Juli 2016, 18:59

    Hallo zusammen

    gibt es eine Möglichkeit für LKW Anhänger eine Art Sammelschein zu beantragen?
    In unserer Firma gibt es 4 gleiche Anhänger die immer wieder getauscht werden bzw. so mitgenommen werden wie diese gerade stehen. Somit müssen wir immer dem Schein nachrennen.
    Dies ist auf Dauer doch sehr nervend.

    mfg
    euer Karl

    • bussgeld-info.de 25. Juli 2016, 8:57

      Hallo Karl,

      § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sieht Folgendes vor:

      „Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen, kann zusätzlich von der Zulassungsbehörde auf Antrag ein Verzeichnis der für den Halter zugelassenen Anhänger ausgestellt werden. Aus dem Verzeichnis müssen Name, Vorname und Anschrift des Halters sowie Marke, Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus, Leermasse, zulässige Gesamtmasse und bei Sattelanhängern auch die Stützlast, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, das Datum der ersten Zulassung und das Kennzeichen der Anhänger ersichtlich sein.“

      Demnach ist ein Antrag auf eine Art Sammelzulassung möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • FWM 12. Juli 2016, 10:49

    Guten Tag, ich besitze 1 PKW-Anhänger mit Auflaufbremse. Bei der TÜv-Untersuchung stellte sich heraus, dass die Auflaufbremse nicht mehr korrekt funktioniert. Wiederherstellungskosten etwa 450 €. Sonst aber ist alles in Ordnung. Mein vorheriger Hänger besass keine derartige Bremse, war aber dennoch für den STraßenverkehr zugelassen. Ich fahre ohnehin mit Hänger nicht schneller als 80 Kmh. Kann diese Bremse einfach aus der Zulassung gestrichen werden, der Hänger dann als ganz gewöhnlicher Hänger ohne Auflaufbremse betrieben werden? Ich würde mich freuen, wenn ich darauf eine Antwort bekäme. Mit freundlichen Grüßen FWM

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 9:16

      Hallo FWM,

      eine Auflaufbremse ist normalerweise erst dann erforderlich, wenn Ihr Anhänger mehr als 750 kg wiegt.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • B.B. 11. Juli 2016, 12:43

    Guten Tag,

    ein gewerblicher Halter hat seine Firmenbezeichnung geändert. Adresse und Inhaber sind gleich geblieben. Müssen die Papiere, also ZLB Teil I und II nun umgeschrieben werden? Im Falle einer Nichtmeldung, mit welcher Bußgeldhöhe ist maximal zu rechnen?

    Freue mich über eine Rückmeldung.
    Viele Grüße.

    • bussgeld-info.de 14. Juli 2016, 10:31

      Hallo B.B.,

      die Adresse der Firma und deren Inhaber sind für die Zulassungsbehörde die wichtigsten Informationen, und müssen in jedem Fall aktualisiert werden. Ob Sie auch den Namen der Firma ändern müssen, sollten Sie direkt bei dieser Behörde erfragen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Desiree 8. Juli 2016, 11:03

    Hallo liebes Bußgeldteam,

    ich habe ein anderes Fahrwerk eingebaut und möchte jetzt gerne noch andere Felgen montieren. Gibt es mittlerweile für nicht eingetragene Sachen Punkte ?
    Ich hätte nächste Woche einen Termin dafür beim TÜV. Möchte aber gerne am Wochenende schon fahren.

    Liebe Grüße
    Desiree

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:13

      Hallo Desiree,

      in der Regel müssen alle Änderungen in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, dann gilt das meist als „Fahren ohne Betriebserlaubnis“ und zieht ein Bußgeld von 50 Euro nach sich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Kerem 8. Juli 2016, 9:15

    Hallo Bussgeldteam…

    Meine frage ist…. bei einer verkehrskontrolle wurde mein Auto sichergestellt. … rad reifen kombination ist eingetragen aber die radlaufe sind nicht gebördelt. … der wagen hat eine spitze nockenwelle die nicht eingetragen ist so wie der Auspuff ….
    Was für eine Strafe ist zu erwarten

    Danke schön

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2016, 9:27

      Hallo Kerem,

      allgemein betrachtet handelt es sich in einem solchen Fall darum, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen am Fahrzeug nicht in die Papiere eingetragen werden. Hierfür fällt meist ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro an. Bei Vorsatz oder Gefährdung des Verkehrs kann die Strafe jedoch erhöht werden. Auch für die Sicherstellung des Pkw fallen Kosten an, die je nach Fall und Behörde variieren können.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • da silva 6. Juli 2016, 13:26

    Hallo, der Wagen meiner Frau Steht schon fast zwei Jahre ist aber noch angemeldet ,der Tüv aber seit18 Monaten abgelaufen. Darf ich damit zum Tüv Fahren?

    • bussgeld-info.de 7. Juli 2016, 9:43

      Hallo da silva,

      werden Sie von der Polizei kontrolliert, müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Erklären Sie im Ernstfall, dass Sie sich gerade auf dem Weg zum TÜV befinden. Vielleicht drückt die Polizei dann ein Auge zu. Rechnen Sie außerdem damit, dass beim TÜV selbst aufgrund der Überziehung eine höhere Gebühr verlangt wird.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Mara 3. Juli 2016, 23:28

    Hallo,
    mein Vater ist der Halter des Auto und ich nutze es. Nun ist der TÜV abgelaufen und wir haben versäumt es zu machen? Wer ist denn für den TÜV verantwortlich und kann ich als Halter auch probleme bekommen?
    *Fahrzeug mittlerweile an Vater zurück gegeben *

    • bussgeld-info.de 4. Juli 2016, 8:27

      Hallo Mara,

      der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, den Wagen rechtzeitig zur Hauptuntersuchung vorzuführen und muss entsprechende Strafen zahlen, wenn dies nicht geschieht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ahmet 28. Juni 2016, 17:48

    Wurde mit abgelaufen Kennzeichen erwischt
    ( 1 Stunde abgelaufen ) Anzeige bekommen der Fahrer und Besitzer was erwartet mich

    • bussgeld-info.de 30. Juni 2016, 10:03

      Hallo Ahmet,

      damit sind Sie im Prinzip ohne ein amtlich vorgeschriebenes Kennzeichen gefahren und müssen mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Michael 11. Juni 2016, 22:09

    Hallo bussgeld-info Team,

    bei meinem angemeldeten (!) Motorrad ist seit fünf Jahren der TÜV abgelaufen. Kann ich mir jetzt einen TÜV-Termin besorgen und dann mit dem Motorrad zum TÜV fahren? Oder muss ich das Motorrad mit einem Hänger zum TÜV bringen?

    MfG

    Michael

    • bussgeld-info.de 13. Juni 2016, 7:37

      Hallo Michael,
      auch auf der Fahrt zum TÜV können Sie noch ein Bußgeld wegen der abgelaufenen Palette bekommen. Halten Sie die Terminbestätigung bereit, dann können Sie mit etwas Glück auf Kulanz hoffen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • heifcb 1. Juni 2016, 15:44

    Hallo bussgeld-info Team,
    ich habe ein Auto von meinem Vater, dieses stand jedoch seit knapp 2 Jahren in der Garage und wurde nicht bewegt. Somit ist aber der TÜV schon seit 12 Monaten abgelaufen. Ich will das Auto jetzt verkaufen, muß es aber hierzu erst abmelden. Ich weiß aber das in Hessen die Zulassungsstelle dies sofort weitermeldet und mir ein Bußgeld und Punkte drohen. Meine Frage stimmt es das dies in Bayern nicht sofort weitergemeldet wird???? Wenn ja würde ich die paar Kilometer auf mich nehmen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Heiko

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 8:47

      Hallo Heiko,

      solange das Auto mit abgelaufenen TÜV nicht auf öffentlichen Straßen parkt und Sie nicht damit fahren, droht Ihnen keine Strafe.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Dietmar 1. Juni 2016, 14:50

    Hallo, wie begründet der TÜV den Preisaufschlag von 20 % bei Verspätung? Die Jungs haben die gleiche Arbeit, egal ob mein Motorrad ein Jahr in der Garage stand oder nicht. MfG.

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 8:53

      Hallo Dietmar,

      am besten erkundigen Sie sich direkt bei der Werkstatt Ihrer Wahl, warum dieser Preisaufschlag nötig ist.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Yannick 31. Mai 2016, 12:17

    Spurplatten und Federn nicht eintragen lassen. Welche Strafe droht einen? Könnte die Polizei das Auto vor Ort auch stilllegen?

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 9:19

      Hallo Yannick,
      werden Bauteile nicht in den Fahrzeugpapieren nicht eingetragen, handelt es sich um Fahren ohne Betriebserlaubnis und wird mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.
      Eine sofortige Stilllegung erfolgt in der Regel nur, wenn die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom 30. Mai 2016, 22:53

    Moin,

    ich bin der Halter eines Autos, den mein Sohn regelmäßig nutzt, der Wagen ist seit März TÜV-fällig.
    Was passiert, wenn man ihn nun „erwischt“, er ist noch in der Probezeit. Gibt es zu dem erwartenden Bußgeld noch eine Mängelkarte, wie lange habe ich dann Zeit den Wagen vorzuführen? Bekommt der Fahrer oder der Halter das Bußgeld?

    MfG

    Tom

    • bussgeld-info.de 2. Juni 2016, 9:51

      Hallo Tom,
      wird die HU überzogen für einen Zeitraum von 2 bis 4 Monaten, ist mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro für den Halter zu rechnen. Auswirkungen auf die Probezeit sind erst zu erwarten, wenn die HU um mehr als acht Monate überschritten ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Simone 23. Mai 2016, 12:27

    Hallo Bussgeld-Info Team,

    wir planen einen dritten Sitz in unseren LKW einzubauen (zwischen Fahrer und Beifahrer). Muss dieser vom TÜV abgenommen werden.
    Was würde auf uns zukommen wenn wir den Sitz nicht abnehmen lassen?

    Mit freundlichem Gruß
    Simone

    • bussgeld-info.de 26. Mai 2016, 8:36

      Hallo Simone,
      für eine definitive Antwort empfehlen wir, sich direkt an den TÜV zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hubi 21. Mai 2016, 11:37

    Mein Sohn wurde von der Polizei angehalten weil sein Ausspuff zu laut wäre und das Fahrwerk die Nummer nicht mehr zu erkennen ist wegen Rost er hatte aber für beides die ABE´s dabei. Er ist erst 18 geworden und ist somit noch in der Probezeit. Er bekam ein Mängelschein 90Euro Strafe 1 Punkt und Probezeit Verlängerung. Ich muss dazu noch sagen das Fahrwerk war schon eingebaut beim kauf. Nun meine Frage ist das rechtens und mit was für eine Strafe muss ich rechnen als Halter?

    • bussgeld-info.de 23. Mai 2016, 9:16

      Hallo Hubi,

      ob der Vorwurf gerechtfertigt ist, sollten Sie im Zweifelsfall mit einem Anwalt besprechen. In der Regel ist lediglich eine Strafe für den Fahrer zu erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lorenz 11. Mai 2016, 15:17

    18 jahre heißt noch in der probezeit Mit einem firmenwagen gefahren der 3 monate kein tüv hat Gibts punkte fahrverbot etc weil ich halt noch in der probezeit bin ?

    • bussgeld-info.de 12. Mai 2016, 9:36

      Hallo Lorenz,

      das kommt unter anderem darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist – wer also für solche Dinge wie TÜV des Firmenwagens verantwortlich ist. Prinzipiell sollte bei einem TÜV, der 3 Monate überzogen wurde aber nur ein Bußgeld anstehen.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • AM11 26. April 2016, 10:42

    Hallo ,
    Ich habe ein Bootanhänger mit 6,5 Tonnen Ges.Gewicht.
    TÜV ist seit 6 Monaten abgelaufen.
    Was kann die Nummer kosten ?
    Gruß

    • bussgeld-info.de 28. April 2016, 9:49

      Hallo,

      haben Sie den TÜV um 6 Monate überzogen, droht Ihnen eine Geldstrafe von 25 Euro. Die meisten Werkstätten berechnen Ihnen außerdem zu dem normalen TÜV-Grundpreis noch einen Aufschlag von 20 Prozent.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Frank B. 11. April 2016, 10:09

    Hallo,
    ich bin über Monate krank geworden, deshalb steht mein Motorrad unbenutzt in der Garage. Die HU wäre im Dezember 2015 fällig gewesen. Kann ich durch die nachweisliche Krankheit das Bußgeld vermeiden?

    • bussgeld-info.de 11. April 2016, 10:29

      Hallo Frank,

      auch wenn ein Fahrzeug nicht benutzt wird, müssen die fälligen Untersuchungen stattfinden. Ob bei Ihnen ein Sonderfall vorliegt, kann nur ein Anwalt klären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Mia 25. März 2016, 12:22

    Hallo erstmal, bei mir geht es sich um Folgendes. 2 Monate bevor mein Auto zum TÜV sollte ist die Elektronik kaputt gegangen, das Auto ließ sich nicht mehr in den Leerlauf schalten. Jetzt stand mein Auto ein halbes Jahr in der Straße, wegfahren ging nicht und viele Werkstätten haben es abgelehnt nach der Elektronik zu gucken. Jetzt endlich steht es in einer Fachwerkstatt. Mein Problem ist das, dass Ordnungsamt mir ein Bußgeld verhängt hat. Nachdem ich denen geschrieben habe warum das Auto keine neue TÜV Plakette bekommen hat, wurde mir ein neuer Bußgeld Bescheid geschickt, das ich jetzt 50€ zahlen muss. Ist das eigentlich überhaupt die Aufgabe vom Ordnungsamt solche Bußgelder zu verhängen?
    Vielen Dank im voraus.

    • bussgeld-info.de 29. März 2016, 10:08

      Hallo Mia,

      auch wenn Sie Ihr Auto nicht in Betrieb haben, besteht eine Untersuchungspflicht für Ihr Fahrzeug. Benutzen Sie Ihr Auto nicht, müssen Sie es zeitweise bei der Zulassungsbehörde abmelden, um mit den regelmäßige Untersuchungen aussetzen zu können.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Flo1993 21. März 2016, 21:25

    Hallo,

    wollte mal fragen, was nicht eingetragene Felgen für den Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer für Folgen haben.

    LG

    • bussgeld-info.de 24. März 2016, 10:36

      Hallo,

      sind die Felgen nicht eingetragen, kann der Tatbestand des Fahrens ohne Betriebserlaubnis erfüllt sein – Bußgelder bis zu 90 Euro und ein Punkt sind hier möglich. Hierdurch kann auch der Versicherungsschutz erlöschen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Lars 13. März 2016, 19:20

    Hallo was kostet das wenn Fahrwerk und Felgen noch nicht eingetragen ist

    Mfg Lars

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 10:55

      Hallo Lars,

      Sie können ein Bußgeld über 50 Euro wegen des Fahrens ohne Betriebserlaubnis erhalten. Allerdings ist das auch Ermessenssache der Behörde.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • roggentin 13. März 2016, 13:51

    Hallo

    Was würde mir passieren wenn ich mit einem Auto fahren wo Sport sitze eingebaut sind und die nicht eingetragen sind gibt es eine Strafe den Fahrer oder den Halter und ja was für strafen

    mfg

    • bussgeld-info.de 14. März 2016, 10:57

      Hallo Roggentin,

      generell gilt in Deutschland die Fahrerhaftung. Welche Strafe genau auf Sie zukommen kann, kann nicht genau beantwortet werden. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage an eine Werkstatt oder den TÜV.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • chaosfred 9. März 2016, 17:41

    Bei mir war der TÜV im Februar fällig, und ich habe jetzt schon zwei Strafzettel für die Überziehung bekommen. Da ich es in den nächsten Tagen einfach nicht schaffe, zum TÜV zu fahren, können noch weitere hinzukommen. Muss ich wegen des gleichen ‚Vergehens‘ tatsächlich mehrfach Bußgeld bezahlen?

    • bussgeld-info.de 10. März 2016, 10:12

      Hallo chaosfred,

      ja, wenn Sie mehrere Strafzettel bekommen, weil Ihr TÜV abgelaufen ist, müssen Sie auch jeweils das Bußgeld dafür begleichen. Je länger Sie mit dem TÜV warten, desto höher wird das Bußgeld. Dies kann sogar bis zu einem Punkt in Flensburg führen. Außerdem erhebt die Werkstatt in der Regel einen Aufschlag auf die normalen Kosten für den TÜV, wenn Sie die Frist überschritten haben.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  • Maksy95 27. Februar 2016, 5:17

    Was für eine Strafe kommt auf mich zu wenn das Fahrwerk nicht eingetragen ist ?

    • bussgeld-info.de 29. Februar 2016, 11:57

      Hallo Maksy95,

      es handelt sich dann um das Fahren ohne Betriebserlaubnis. In diesem Fall ist ein Bußgeld von 50 Euro fällig.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Winfried 12. Februar 2016, 13:58

    Wer bekommt das Bussgeld wenn ich das Fahrzeug meiner geschiedenen Ehefrau fahre und die HU + AU um 4 Monate überzogen habe, der Halter oder der Fahrzeugführer?

    • bussgeld-info.de 15. Februar 2016, 11:24

      Hallo Winfried,

      der Halter ist für die Termineinhaltung der HU zuständig und erhält entsprechend auch das Bußgeld.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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