Wenn Ihr MPU-Gutachten negativ ausgefallen ist und Sie ein Schreiben in den Händen halten, welches Ihnen in freundlichen Formulierungen Vorschläge zur Verbesserung Ihrer Fahreigenschaften macht, raten wir zunächst eines: Durchatmen. Es liegen nun wichtige Entscheidungen vor Ihnen.
Sollten Sie das negative MPU-Gutachten, was Sie nun betrachten, bei der Führerscheinstelle abgegeben? Immerhin macht Ihnen Ihr Fallbearbeiter bei der Führerscheinstelle bereits Druck und droht mit dem Ablauf Ihrer Fristen. Sollten Sie eine zweite MPU durchführen? Und wie oft kann man eine MPU eigentlich wiederholen? Zwar sind Sie jetzt bei der MPU durchgefallen, die Frage: „Wann kann ich wiederholen“ ist jedoch sofort präsent. Und schließlich könnte die heikle Frage aufkommen, ob und wie Sie den Führerschein zurückbekommen, ohne eine MPU abzulegen.
In unserem Ratgeber erörtern wir diese und andere Problemstellungen, die eine negative MPU mit sich bringt. So wollen wir alle Optionen beleuchten und Ihnen aufzeigen, was Sie tun können, wenn Sie bei einer MPU durchgefallen sind und „Was tun?“ Ihre drängendste Frage ist.
Inhaltsverzeichnis
MPU nicht bestanden: Was nun?
Im Folgenden geben wir Ihnen Tipps, was Sie tun können, wenn eine negative MPU-Bescheinigung ins Haus flattert.
Wichtig: Negatives MPU-Gutachten nicht abgeben!
Nun ist es offiziell: Sie haben die MPU nicht bestanden. In aller Regel sollten Sie gleich zwei Ausfertigungen des negativen Schreibens im Briefkasten vorfinden. Ist dies nicht der Fall, so ist Ihnen wahrscheinlich ein großer Fehler unterlaufen: Sie haben zuvor eine Einverständniserklärung unterschrieben, welche die MPU-Begutachtungsstelle dazu berechtigt, nach der MPU auch ein negatives Gutachten an die zuständige Führerscheinstelle zu schicken.
Diesen Prozess sollten Sie so schnell wie möglich aufhalten, wenn es noch nicht zu spät ist. Denn einmal dort angelangt, bleibt das Gutachten, welches beweist, dass Sie bei der MPU durchgefallen sind, für die nächsten zehn Jahre in Ihrer Akte!
Dies kann Ihnen in Zukunft verschiedentlich zum Nachteil gereichen. Vor allem wird Ihre zweiten MPU wesentlich steiniger verlaufen. Der Gutachter kann sofort sehen, dass Sie bereits bei einer ersten MPU durchgefallen sind, was ihn jetzt dazu veranlassen wird, besonders auf ihre Äußerungen zu achten.
Besonders hinderlich sind in diesem Zusammenhang die Vorschläge am Ende des Schreibens über die negative MPU. Diese beziehen sich auf den einen oder anderen Fehler Ihrerseits während der Untersuchung, die laut MPU-Gutachten negativ auffielen. Was nun als „gutgemeinter Ratschlag“ formuliert ist, den Sie nach eigenem Ermessen beherzigen können, wird in Ihrer Akte schnell zum Maßstab für den nächsten Gutachter.
Lassen Sie sich also nicht durch Drängen oder versteckte Drohungen der Führerscheinstelle einschüchtern. Sie sind nicht verpflichtet, das Gutachten einer MPU einzureichen, das negativ ist! Was jetzt schlimmstenfalls passieren kann, ist, dass der Antrag auf Neuaustellung Ihres Führerscheins ausläuft.
Dem können Sie zuvorkommen, indem Sie den Antrag verlängern. Auch können Sie ihn zurückziehen und später neu stellen. Für keines dieser Vorgehen brauchen Sie gegenüber der Behörde eine Begründung. Allerdings fällt für Sie bei Neubeantragung des Führerscheins die Antragsgebühr erneut an.
Sollte es Ihnen jedoch passieren, dass das Gutachten, welches bescheinigt, dass Sie bei der MPU durchgefallen sind, in Ihrer Akte landet, wird es noch teurer. Denn dann wird Ihnen – gegen eine Abschlussgebühr – der Führerschein versagt und Sie müssen ohnehin den Antrag erneut stellen.
„Ich bin bei der MPU durchgefallen! Wann kann ich die Untersuchung wiederholen?“
Bevor Sie dies jedoch tun, sollten Sie sich intensiv auf eine erneute MPU vorbereiten, denn ohne Vorbereitung ist eine MPU praktisch nicht zu schaffen. Dazu sind die Vorschläge im Anhang des Schreibens durchaus hilfreich.
Sollten Sie beispielsweise bei der MPU durchgefallen sein, trotz einer Abstinenz, die Sie auch nachweisen konnten, so wird der Fehler vielleicht in den Antworten liegen, die Sie auf die Fragen des MPU-Gutachters gegeben haben. Die zweite MPU wegen Alkohol kann nur gelingen, wenn Sie sich umfassend mit Ihrem Verhalten beschäftigen. Dasselbe gilt auch bei Drogen oder wiederholten Vergehen, welche die Führerscheinstelle an Ihrer Eignung zum Führen eines Kfz zweifeln lässt.
Verschiedene Kurse können Sie dabei unterstützen. Das negative MPU-Gutachten kann hier sogar hilfreich sein, um dem Kursleiter Anhaltspunkte zu geben, an welchen Fallstricken es beim letzten Mal gescheitert ist.
Doch gibt es nach einer MPU, die nicht bestanden wurde, eine Wartezeit? Die Antwort lautet: Nein. Da Sie selbst der Auftraggeber sind, müssen Sie, wenn Sie bei einer MPU durchgefallen sind, keine Sperrfrist oder Ähnliches abwarten. Das wäre sowieso der falsche Ausdruck.
Haben Sie eine MPU nicht bestanden, muss keine Sperrfrist eingehalten werden. Eine solche gibt es nur im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten im Straßenverkehr. Diese kann erst nach einer gewissen Zeit von mindestens drei Monaten wiedererlangt werden.
Sie können also theoretisch gleich am nächsten Tag die Untersuchung wiederholen. Doch ratsam wäre dies sicher nicht, denn es ist nicht unwahrscheinlich, dass Sie erneut nicht bestehen. Wenn Sie bei der MPU zwei oder gar drei Mal durchgefallen sind, wird sich dies allerdings negativ auf Ihre Motivation (und Ihren Geldbeutel) auswirken. Beim zweiten Mal sollte es also klappen. Suchen Sie sich deshalb gegebenenfalls Hilfe.
Warum Teilnehmer bei der MPU oftmals durchgefallen sind und was Sie beachten sollten
Die Durchfallquote bei der MPU ist relativ hoch. Im Jahr 2014 wurden knapp 35 Prozent der Untersuchten als „nicht geeignet“ eingestuft (Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST)).
Diese hohe MPU-Durchfallquote kommt vor allem durch eine schlechte Vorbereitung auf die Fragen des Psychologen zustande, weshalb Sie sich gerade damit intensiv beschäftigen sollten. Außerdem müssen natürlich alle notwendigen Abstinenznachweise eingereicht werden. Auch kontrolliertes Trinken kann eine Option sein. Eher selten scheitert es zum Beispiel daran, dass während der MPU der Reaktionstest nicht bestanden wurde.
Immerhin sieben Prozent der Betroffenen müssen die MPU nicht zwei Mal machen. Sie werden als „nachschulungsfähig“ eingestuft, das heißt, dass der Gutachter eindeutig positive Entwicklungen im Verhalten des Fahrers ausmachen konnte. Trotzdem konnte er keine Entscheidung darüber treffen, ob die MPU bestanden wurde oder eben nicht. Der zu Untersuchende kann dann eine MPU-Nachschulung besuchen, welche in der Regel leichter zu absolvieren ist, als die MPU zum zweiten Mal zu durchlaufen.
Führerschein zurück, trotz negativer MPU: Eine Alternative
Bevor Sie sich bei einer MPU, die negativ verlief, fragen, wann Sie die nächste absolvieren sollen, kann Ihnen auch in den Sinn kommen, das ganze Prozedere zu überspringen. Dabei wollen Sie natürlich nicht auf Ihren Führerschein verzichten und schon steht die Frage im Raum:
Ist es möglich, bei einem Gutachten, welches die MPU als negativ auswertet, trotzdem den Führerschein zurück zu bekommen?
Tatsächlich gibt es eine Methode, den Führerschein ohne MPU zurück zu erhalten. Dies ist dadurch möglich, dass die MPU ein deutsches Konstrukt ist, welches im Rest der Europäischen Union keine Anwendung findet. Sie können also theoretisch im europäischen Ausland den EU-Führerschein machen und so die MPU umgehen.
Doch das ist aufwendig und teuer. Unter anderem müssen Sie im Zielland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz haben. Sollten Sie also bei der MPU lediglich beim Reaktionstest durchgefallen sein, ist zu raten, diesen mit ein bisschen Übung zu wiederholen.
FAQ: Durchgefallen bei der MPU
Bei einem negativen Gutachten ist es wichtig, wohl überlegt zu handeln. Geben Sie das Gutachten auf keinen Fall bei der Behörde ab. Denn dieses landet sonst lange Zeit in Ihren Akten und erschwert ggf. eine zweite MPU. Lesen Sie hier Näheres.
Ein möglicher Grund ist der fehlende Abstinenznachweis. MPU-Teilnehmer fallen aber auch deswegen aus, weil sie die Ursachen und Hintergründe ihres Fehlverhaltens nicht aufgearbeitet bzw. ihr Verhalten nicht geändert haben. Auch eine mangelhafte Vorbereitung führt in der Regel zum Scheitern.
Theoretisch könnten Sie sich sofort erneut zur MPU anmelden, denn es gibt weder eine Wartezeit noch eine Sperrfrist. Ratsam ist das aber nicht, weil Sie sonst Gefahr laufen, erneut durchzufallen. Lesen Sie Ihr Gutachten gründlich durch, um herauszufinden, woran es scheiterte und bereiten Sie sich anschließend gründlich auf die neue MPU vor, am besten mit Unterstützung eines Verkehrspsychologen.
Muss ich mich nach nichtbestehen der MPU aktiv bei der Führerscheinstelle melden und eine Verlängerung der Frist beantragen? Oder warte ich, bis die sich melden und verlängere die Frist dann?
Ich muss noch was anfügen es geht runter dass er diese fahreignungsprüfung mit Paragraph 70 braucht