Bei der MPU durchgefallen – Was Sie tun können

Von Vitali U.

Letzte Aktualisierung am: 28. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bei der MPU durchgefallen: Wie lange Sie jetzt warten, bevor Sie wiederholen, hängt von Ihnen ab. Nutzen Sie die Zeit für eine gute Vorbereitung!
Bei der MPU durchgefallen: Wie lange Sie jetzt warten, bevor Sie wiederholen, hängt von Ihnen ab. Nutzen Sie die Zeit für eine gute Vorbereitung!

Wenn Ihr MPU-Gutachten negativ ausgefallen ist und Sie ein Schreiben in den Händen halten, welches Ihnen in freundlichen Formulierungen Vorschläge zur Verbesserung Ihrer Fahreigenschaften macht, raten wir zunächst eines: Durchatmen. Es liegen nun wichtige Entscheidungen vor Ihnen.

Sollten Sie das negative MPU-Gutachten, was Sie nun betrachten, bei der Führerscheinstelle abgegeben? Immerhin macht Ihnen Ihr Fallbearbeiter bei der Führerscheinstelle bereits Druck und droht mit dem Ablauf Ihrer Fristen. Sollten Sie eine zweite MPU durchführen? Und wie oft kann man eine MPU eigentlich wiederholen? Zwar sind Sie jetzt bei der MPU durchgefallen, die Frage: „Wann kann ich wiederholen“ ist jedoch sofort präsent. Und schließlich könnte die heikle Frage aufkommen, ob und wie Sie den Führerschein zurückbekommen, ohne eine MPU abzulegen.

In unserem Ratgeber erörtern wir diese und andere Problemstellungen, die eine negative MPU mit sich bringt. So wollen wir alle Optionen beleuchten und Ihnen aufzeigen, was Sie tun können, wenn Sie bei einer MPU durchgefallen sind und „Was tun?“ Ihre drängendste Frage ist.

MPU nicht bestanden: Was nun?

Im Folgenden geben wir Ihnen Tipps, was Sie tun können, wenn eine negative MPU-Bescheinigung ins Haus flattert.

Wichtig: Negatives MPU-Gutachten nicht abgeben!

Nun ist es offiziell: Sie haben die MPU nicht bestanden. In aller Regel sollten Sie gleich zwei Ausfertigungen des negativen Schreibens im Briefkasten vorfinden. Ist dies nicht der Fall, so ist Ihnen wahrscheinlich ein großer Fehler unterlaufen: Sie haben zuvor eine Einverständniserklärung unterschrieben, welche die MPU-Begutachtungsstelle dazu berechtigt, nach der MPU auch ein negatives Gutachten an die zuständige Führerscheinstelle zu schicken.

Diesen Prozess sollten Sie so schnell wie möglich aufhalten, wenn es noch nicht zu spät ist. Denn einmal dort angelangt, bleibt das Gutachten, welches beweist, dass Sie bei der MPU durchgefallen sind, für die nächsten zehn Jahre in Ihrer Akte!

Dies kann Ihnen in Zukunft verschiedentlich zum Nachteil gereichen. Vor allem wird Ihre zweiten MPU wesentlich steiniger verlaufen. Der Gutachter kann sofort sehen, dass Sie bereits bei einer ersten MPU durchgefallen sind, was ihn jetzt dazu veranlassen wird, besonders auf ihre Äußerungen zu achten.

Besonders hinderlich sind in diesem Zusammenhang die Vorschläge am Ende des Schreibens über die negative MPU. Diese beziehen sich auf den einen oder anderen Fehler Ihrerseits während der Untersuchung, die laut MPU-Gutachten negativ auffielen. Was nun als „gutgemeinter Ratschlag“ formuliert ist, den Sie nach eigenem Ermessen beherzigen können, wird in Ihrer Akte schnell zum Maßstab für den nächsten Gutachter.


Lassen Sie sich also nicht durch Drängen oder versteckte Drohungen der Führerscheinstelle einschüchtern. Sie sind nicht verpflichtet, das Gutachten einer MPU einzureichen, das negativ ist! Was jetzt schlimmstenfalls passieren kann, ist, dass der Antrag auf Neuaustellung Ihres Führerscheins ausläuft.

Laut MPU-Gutachten nicht bestanden? Wann Sie die nächste Untersuchung machen, schreibt Ihnen keiner vor.
Laut MPU-Gutachten nicht bestanden? Wann Sie die nächste Untersuchung machen, schreibt Ihnen keiner vor.

Dem können Sie zuvorkommen, indem Sie den Antrag verlängern. Auch können Sie ihn zurückziehen und später neu stellen. Für keines dieser Vorgehen brauchen Sie gegenüber der Behörde eine Begründung. Allerdings fällt für Sie bei Neubeantragung des Führerscheins die Antragsgebühr erneut an.

Sollte es Ihnen jedoch passieren, dass das Gutachten, welches bescheinigt, dass Sie bei der MPU durchgefallen sind, in Ihrer Akte landet, wird es noch teurer. Denn dann wird Ihnen – gegen eine Abschlussgebühr – der Führerschein versagt und Sie müssen ohnehin den Antrag erneut stellen.

„Ich bin bei der MPU durchgefallen! Wann kann ich die Untersuchung wiederholen?“

Bevor Sie dies jedoch tun, sollten Sie sich intensiv auf eine erneute MPU vorbereiten, denn ohne Vorbereitung ist eine MPU praktisch nicht zu schaffen. Dazu sind die Vorschläge im Anhang des Schreibens durchaus hilfreich.

Sollten Sie beispielsweise bei der MPU durchgefallen sein, trotz einer Abstinenz, die Sie auch nachweisen konnten, so wird der Fehler vielleicht in den Antworten liegen, die Sie auf die Fragen des MPU-Gutachters gegeben haben. Die zweite MPU wegen Alkohol kann nur gelingen, wenn Sie sich umfassend mit Ihrem Verhalten beschäftigen. Dasselbe gilt auch bei Drogen oder wiederholten Vergehen, welche die Führerscheinstelle an Ihrer Eignung zum Führen eines Kfz zweifeln lässt.

Verschiedene Kurse können Sie dabei unterstützen. Das negative MPU-Gutachten kann hier sogar hilfreich sein, um dem Kursleiter Anhaltspunkte zu geben, an welchen Fallstricken es beim letzten Mal gescheitert ist.

Doch gibt es nach einer MPU, die nicht bestanden wurde, eine Wartezeit? Die Antwort lautet: Nein. Da Sie selbst der Auftraggeber sind, müssen Sie, wenn Sie bei einer MPU durchgefallen sind, keine Sperrfrist oder Ähnliches abwarten. Das wäre sowieso der falsche Ausdruck.

Haben Sie eine MPU nicht bestanden, muss keine Sperrfrist eingehalten werden. Eine solche gibt es nur im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten im Straßenverkehr. Diese kann erst nach einer gewissen Zeit von mindestens drei Monaten wiedererlangt werden.

Sie können also theoretisch gleich am nächsten Tag die Untersuchung wiederholen. Doch ratsam wäre dies sicher nicht, denn es ist nicht unwahrscheinlich, dass Sie erneut nicht bestehen. Wenn Sie bei der MPU zwei oder gar drei Mal durchgefallen sind, wird sich dies allerdings negativ auf Ihre Motivation (und Ihren Geldbeutel) auswirken. Beim zweiten Mal sollte es also klappen. Suchen Sie sich deshalb gegebenenfalls Hilfe.

Warum Teilnehmer bei der MPU oftmals durchgefallen sind und was Sie beachten sollten

Die Durchfallquote bei der MPU ist relativ hoch. Im Jahr 2014 wurden knapp 35 Prozent der Untersuchten als „nicht geeignet“ eingestuft (Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST)).

Diese hohe MPU-Durchfallquote kommt vor allem durch eine schlechte Vorbereitung auf die Fragen des Psychologen zustande, weshalb Sie sich gerade damit intensiv beschäftigen sollten. Außerdem müssen natürlich alle notwendigen Abstinenznachweise eingereicht werden. Auch kontrolliertes Trinken kann eine Option sein. Eher selten scheitert es zum Beispiel daran, dass während der MPU der Reaktionstest nicht bestanden wurde.

Immerhin sieben Prozent der Betroffenen müssen die MPU nicht zwei Mal machen. Sie werden als „nachschulungsfähig“ eingestuft, das heißt, dass der Gutachter eindeutig positive Entwicklungen im Verhalten des Fahrers ausmachen konnte. Trotzdem konnte er keine Entscheidung darüber treffen, ob die MPU bestanden wurde oder eben nicht. Der zu Untersuchende kann dann eine MPU-Nachschulung besuchen, welche in der Regel leichter zu absolvieren ist, als die MPU zum zweiten Mal zu durchlaufen.

Führerschein zurück, trotz negativer MPU: Eine Alternative

Bevor Sie sich bei einer MPU, die negativ verlief, fragen, wann Sie die nächste absolvieren sollen, kann Ihnen auch in den Sinn kommen, das ganze Prozedere zu überspringen. Dabei wollen Sie natürlich nicht auf Ihren Führerschein verzichten und schon steht die Frage im Raum:

Es sind schon Personen bei der MPU durchgefallen, weil sie ihren Umgang mit Alkohol nicht genügend reflektiert haben.
Es sind schon Personen bei der MPU durchgefallen, weil sie ihren Umgang mit Alkohol nicht ausreichend reflektiert haben.

Ist es möglich, bei einem Gutachten, welches die MPU als negativ auswertet, trotzdem den Führerschein zurück zu bekommen?

Tatsächlich gibt es eine Methode, den Führerschein ohne MPU zurück zu erhalten. Dies ist dadurch möglich, dass die MPU ein deutsches Konstrukt ist, welches im Rest der Europäischen Union keine Anwendung findet. Sie können also theoretisch im europäischen Ausland den EU-Führerschein machen und so die MPU umgehen.

Doch das ist aufwendig und teuer. Unter anderem müssen Sie im Zielland seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz haben. Sollten Sie also bei der MPU lediglich beim Reaktionstest durchgefallen sein, ist zu raten, diesen mit ein bisschen Übung zu wiederholen.

FAQ: Durchgefallen bei der MPU

Ich bin bei der MPU durchgefallen. Was tue ich jetzt als nächstes?

Bei einem negativen Gutachten ist es wichtig, wohl überlegt zu handeln. Geben Sie das Gutachten auf keinen Fall bei der Behörde ab. Denn dieses landet sonst lange Zeit in Ihren Akten und erschwert ggf. eine zweite MPU. Lesen Sie hier Näheres.

Aus welchen Gründen kann ein MPU-Gutachten negativ ausfallen?

Ein möglicher Grund ist der fehlende Abstinenznachweis. MPU-Teilnehmer fallen aber auch deswegen aus, weil sie die Ursachen und Hintergründe ihres Fehlverhaltens nicht aufgearbeitet bzw. ihr Verhalten nicht geändert haben. Auch eine mangelhafte Vorbereitung führt in der Regel zum Scheitern.

Wann kann ich die MPU wiederholen?

Theoretisch könnten Sie sich sofort erneut zur MPU anmelden, denn es gibt weder eine Wartezeit noch eine Sperrfrist. Ratsam ist das aber nicht, weil Sie sonst Gefahr laufen, erneut durchzufallen. Lesen Sie Ihr Gutachten gründlich durch, um herauszufinden, woran es scheiterte und bereiten Sie sich anschließend gründlich auf die neue MPU vor, am besten mit Unterstützung eines Verkehrspsychologen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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  • Marco 10. Januar 2018, 19:34

    Hallo. Hier meine Frage: Hatte MPU mit Haaranalyse gemacht mit dem Zeitraum von Juli bis Oktober 30.
    Im August wurde ich angehalten mit Fahrrad, da ich unter Alkohol Stand. Hatte auch bis Mitte August immer wieder Bier konsumiert. Bei der Haaranalyse kam nun raus ein Wert von 60g . Da aber auch 1 1/2 Monate mit in die Rechnung bezogen wurde, ist das Ergebnis meines Erachtens verfälscht. Da ich ab Mitte August frei von Alkohol bin. Nur wegen der Analyse würde meine Aussagen bei der MPU als Lüge dargestellt. Was kann ich da nun tun, vllt erneute Analyse da ja jetzt noch mehr Zeit vergangen ist?

    • bussgeld-info.de 15. Januar 2018, 9:31

      Hallo Marco,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Ingo 2. Januar 2018, 18:06

    Hallo
    Ich habe heute meine MPU gemacht und werde vorraussichtlich eine negative Bewertung bekommen. Wenn ich da jetzt aber eine Empfehlung zu einer Massnahme nach Paragraph 70 bekomme und die dann auch absolviere bekomme ich dann die Fahrerlaubnis ohne erneute MPU wider.

    Gruß Ingo.

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 11:46

      Hallo Ingo,
      besteht laut MPU-Gutachter noch Nachschulungsbedarf, können Sie durch erfolgreicher Teilnahme an einem sogenannten §70 Kurs nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Ihren Führerschein dennoch zurückerhalten. Allerdings muss die Fahrerlaubnisbehörde der Empfehlung des Gutachters folgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Nirana 22. Dezember 2017, 20:51

    Wie kann ich es vermeiden dass ich trotz der Zustimmung, dass meine Akte an die Führerscheinstelle gereicht wird , das negative Ergebnis zurück bekomme? Ich wurde nicht darüber aufgeklärt dass es in meine Akte kommt und dass ich frei entscheiden kann das Gutachten weiter zugeben oder nicht.

    • bussgeld-info.de 8. Januar 2018, 10:01

      Hallo Nirana,
      haben Sie eine entsprechende Erklärung unterschrieben, erfolgt die Weitergabe. Nehmen Sie ggf. Kontakt zur zuständigen Behörde auf.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Hubert 10. Dezember 2017, 20:59

    Hallo.Ich bin letzte Woche durch die MPU gefallen.Vorbereitungskurs und 1 Jahr Abstinenznachweis(hatte PKW Unfall mit 2,08 Promille) habe ich vorgelegt.Im Gutachten steht nun,das ich nochmal 1 Jahr Abstinenz nachweisen und zu einem Verkehrpsychologen gehen soll.Bin mit dem LKW bei Rot über eine Ampel gefahren und wurde mit 70 statt 50km/h mit dem LKW geblitzt.Das Gutachten habe ich in 2-facher Ausfertigung bei mir liegen.Ich möchte nun zeitnah eine neue MPU machen.Muss ich der Begutachtungsstelle sagen das ich beim 1.mal durchgefallen bin und statt Abstinenz kontrolliertes trinken angebe?Nicht die Führerscheinstelle sondern die Beratungsstelle der MPU hat mir vor über einem Jahr die 12 Mon.Abstinenznachweis auferlegt.Was kann ich tun ? Für eure Antwort Danke ich im Vorraus.Hubert

    • bussgeld-info.de 11. Dezember 2017, 11:14

      Hallo Hubert,

      das Ergebnis der MPU müssen Sie nicht weitergeben, weder an die Begutachtungsstelle noch die Fahrerlaubnisbehörde.
      Wenden Sie sich an einen Anwalt, um nun weitere Schritte abzuklären.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Bärchen 20. November 2017, 19:34

    Hallo,war bei der Mpu und bin durchgefallen. Ging darum ob ich den Führerschein abgeben muss.Habe Führerschein auf Probe mit Verlängerung.möchte so schnell wie möglich neue Mpu machen und Vorbereitung.wie komme ich an einen neuen Antrag für die Mpu ,wenn ich das negative Ergebnis nicht abgebe.

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 12:47

      Hallo Bärchen,

      Sie müssen und sollen das negative Ergebnis nicht abgeben. Unabhängig davon können Sie jederzeit die MPU wiederholen.

      Ihr Team von Bußgeld-info.de

  • Alfons B. 10. November 2017, 15:48

    Hallo,

    ich bin bei der MPU durchgefallen, unter anderem weil ich nur 6 Monate Abstinenz nachweisen kann. Ich hatte die Auskunft, dass das genügen würde.
    Jetzt möchte ich die MPU bei einer anderen Stelle wiederholen. Wie gehe ich da vor? Melde ich mich einfach bei der neuen Stelle an oder muss ich erst der Führerscheinstelle Bescheid sagen und die leiten das in die Wege? Welchen Grund gebe ich für einen anderen MPU-Anbieter an? Gilt der Abstinenz-Nachweis noch?

    Danke schon einmal.

    Gruß Alfons

    • bussgeld-info.de 21. November 2017, 10:55

      Hallo Alfons B.,

      zunächst sollten Sie wissen, dass Sie Ihr negatives MPU-Gutachten auf gar keinen Fall bei der Führerscheinstelle abgeben sollen, da dieses dort für die nächsten zehn Jahre in Ihrer Akte stehen wird. Im Prinzip könnten Sie die MPU jederzeit wiederholen, aber es ist ratsamer, sich gründlich darauf vorzubereiten.

      Ihr Team von Bussgeld-info.de

  • Ljamin 7. November 2017, 10:02

    Hallo ich hab zweite mpu nicht bestanden meine Werte sind alle super gewesen nur die meinen das ich weiterhin vielleicht unter Alkohol den Fahrzeug führen werde und möchten das ich wieder eine medizinische psychologische Hilfe aufsuche… bei der erste mpu da ich nicht vorbereitet habe da ich zu wenig Zeit hatte wegen der Führerscheinstelle Zeit Angabe bei der mpu meinten sie ich soll ein Jahr die alle Test abgeben soll wegen Alkohol und Amphetamin und jetzt war auch alles super nur die meinen jetzt Fahrzeug führen bin ich fähig nur die sind ja sich nicht sicher das ich nicht wieder trinken oder beteubungsmittel am Steuer einnehmen werde… meine Fragei ist was tun ???bei Anwalt war ich gestern er sagte klagen gegen die keine Chance das einzige neuen Antrag bei Führerscheinstelle holen und bis der Antrag abläuft noch in andere stelle mpu Test machen… frage: wie soll ich bei der Führerscheinstelle den neuen antrag nachfragen.. alle negative Unterlagen sind auch bei mir kriegt Führerscheinstelle nichts vor hab noch bis 27.12 Zeit… wird die Führerscheinstelle nicht nachfragen warum ich den neuen Antrag stelle und wenn ja was soll ich dazu sagen ???

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 16:41

      Hallo Ljamin,

      Sie können auch Fragen zum Prozedere mit Ihrem Anwalt besprechen. Wenden Sie sich ggf. an ihn. Grundsätzlich hat die Führerscheinstelle kein Recht darauf, Ihre Ergebnisse einzufordern.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe 3. November 2017, 17:41

    Ok mach Ich.Vielen Dank für Die Info

  • Tim 26. Oktober 2017, 18:41

    Hallo ich habe heute meine mpu nicht bestanden,war wegen Drogen auffällig…habe die fragen soweit gut gemeistert bis auf die letzte Frage ob ich alkohol trinken würde.da habe ich gesagt ich würde gelegentlich auf Feierlichkeiten 3-4 Flaschen Bier trinken.deswegen bin ich durchgefallen.ich habe die Psychologin gefragt ob ich jetzt die mpu neu machen müsse doch sicher war sie sich nicht,sie hat halt nur gesagt ich müsse ein Abstinenz Nachweis von alkohol nachweisen von mindestens einem halben Jahr.. ..das Gutachten habe ich noch nicht…doch ich frag mich was drin stehen wird und was der bearbeitet der Fahrerlaubnis Behörde jetzt tun wird!!lässt er mich alles neu machen oder nur diesen Abstinenz test machen?? Und soll ich das Gutachten da überhaupt abgeben??Wer kann mir eine Antwort darauf geben. Lg

    • bussgeld-info.de 20. November 2017, 10:20

      Hallo Tim,
      wir können nicht vorhersehen, zu welcher Entscheidung die zuständigen Behörden kommen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Uwe 23. September 2017, 21:19

    Hallo
    Hab mir jetzt einige Fragen und Antworten durchgelesen,weis aber immer noch nicht was mit meiner Führerscheinakte passiert wenn das Gutachten negativ ist und ich nicht zu stimmen das die Führerscheinstelle eine Ausfertigung vom Ergebniss bekommt , hol ich mir die Führerscheinakte dann bei der letzten Mpustelle ab(darf diese mir überhaupt persönlich ausgehändigt werden) , mache dann nochmal Vorbereitungskurse , meld mich dann bei einer anderen Mpustelle an und gib meine Akte ab , ohne das ich mich dafür bei der Führerscheinstelle melden muss ? weil sonst ist ja mein eventuelles negatives Ergebniss aktenkundig ! wie oft kann ich das so Hand haben falls des falles
    und wie oft nach einem 1 jährigen Abstinenz nachweis
    Im voraus ein herzliches Dankeschön

    • bussgeld-info.de 23. Oktober 2017, 12:22

      Hallo Uwe,

      die Führerscheinakte wird von der Führerscheinstelle über Sie geführt. Darin werden alle Dinge aufbewahrt, sie mit Ihnen und Ihrem Führerschein zu tun haben. In der Regel müssen Sie sich nicht um diese kümmern und Sie wird Ihnen auf Nachfragen auch nicht einfach ausgehändigt. Wenn Sie weitere Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle Ihres Wohnortes.

      Das Team von bussgeld-info.de

  • Zvonko 5. September 2017, 15:50

    Achso hab ich vergessen dazu zu schreiben. Ich habe 1 jahr abstinenz nachgewiesen zwecks btm und die mpu stelle (ibbk stuttgart) möchte jetzt nochmal 6 monate nachweiss auch von alkohohl obwohl ich zur mpu laut Führerschein stelle nur wegen btm muss. Und nur 1 jahr absti enz nachweisen muss.

  • Zvonko 5. September 2017, 15:17

    Hallo
    Ich war bei der mpu und bin durchgefallen. Die Begründung war dass sie mir nicht glauben das ich abstinenz bleibe und andere drogen oder alkohol konsumieren werde. Was kann ich jetzt tun. Die durchgefallene bescheinugung habe ich in doppelte Ausführung zurück erhalten.

    • bussgeld-info.de 6. September 2017, 14:43

      Hallo Zvonko,

      Ihnen bleibt wohl nichts anderes übrig, als die MPU erneut zu machen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Zvonko 6. September 2017, 19:41

        Hallo
        Erstmal vielen dank für die antwort.
        Die sache ist die dass die mpu stelle auch ein nachweis wegen alkohol möchte obwohl die führerschein stelle nur wegen btm angeordnet hat. Darf die mpu stelle das einfach bestimmen?
        Vielen dank für ihre antwort.

        • bussgeld-info.de 12. September 2017, 12:07

          Hallo Zvonko,

          für gewöhnlich dürfte relevant sein, was die Führerscheinstelle fordert. Am besten fragen Sie dort nach, was es mit der Aufforderung auf sich hat.

          Ihr Bussgeld-Info Team

  • Daniel 3. September 2017, 21:54

    Ich habe da Mal eine Frage.
    Bin in der Probezeit, in einer Nacht bin ich mit mein Auto Fahrerflucht begangen. Muss mein Führerschein abgeben den kann ich Mitte November 2017 beantragen.
    Nun zu meiner eigentlichen Frage, was ist nun muss ich eine MPU machen oder nicht?

    • bussgeld-info.de 11. September 2017, 9:37

      Hallo Daniel,
      zweifelt die zuständige Behörde Ihre Fahreignung an, kann unter Umständen auch die Anordnung einer MPU erfolgen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexander 24. August 2017, 12:50

    Hallo
    Meine Frage ist,es ist jetzt meine erste MPU muss ich unbedingt einen Abstinenznachweis vorlegen?
    Damit ich ein Positives Gutachten erhalte

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 10:05

      Hallo Alexander,
      die Führerscheinstelle legt fest, welche Voraussetzungen Sie für eine MPU erfüllen müssen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

      • Stefan Wegner 11. Juni 2018, 21:05

        Das stimmt nicht. Die Führerscheinstelle hat bei mir keinen Abstinenznachweis verlangt. Die Psychologin kann ihn trotzdem anordnen.

  • Andre 22. August 2017, 11:18

    Hallo,
    Ich habe ein negatives Gutachten bekommen(ich habe beide ausfertigungen), kann aber 1 Jahr Abstinenz nachweisen. Bei der Führerscheinstelle wurde mir gesagt ich kann die MPU erst nach 3-6 Monaten machen. Ist das korrekt? Oder kann ich bei einer anderen TÜV Stelle eine neue MPU machen?

    • bussgeld-info.de 28. August 2017, 9:05

      Hallo Andre,
      grundsätzlich können Sie die MPU auch bei einer anderen Stelle durchführen. Allerdings wissen wir nicht, welche Vorgaben Sie laut Führerscheinstelle zu erfüllen haben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • tomislav 18. August 2017, 18:52

    wurde letztes jahr im Oktober angehalten thc positiv habe im April ein schreiben von der führerscheinstelle bekommen , habe eine Inhaber mpu beantragt wenn ich so schnell wie möglich abstinenznachweiss von 6 Monaten machen , habe es gemacht und das ergebniss war negativ also zugelassen für mpu , mpu gemacht leider durchgefallen . die frist läuft bis zum 28.8.107. habe beide Ergebnisse bekommen also nicht eingewilligt das die führerscheinstelle eins bekommt . was passiert jetzt kann ich den Führerschein behalten was muss ich sagen um die frist zu verlängern . die wissen doch das ich bei der mpu war . was wenn der herr von der führerscheinstelle sagt nein keine Fristverlängerung muss ich den Führerschein dann abgeben !? bitte um antwort danke im vorraus liebes bussgeld Team !

    • bussgeld-info.de 21. August 2017, 11:21

      Hallo Tomislav.
      welche Möglichkeiten nach bestehen, sollten Sie direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle in Erfahrung bringen. Wir können zu den Vorgängen und Vorgaben keine Einschätzung geben.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Horst 29. Juli 2017, 7:48

    Bin bei ersten mpu durchgefallen, wollte daraufhin zu einem Obergutachter, meine FS Stelle lässt mich aber nicht. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?

    • bussgeld-info.de 7. August 2017, 9:55

      Hallo Horst,
      die Voraussetzung für ein Obergutachten ist (mindestens) ein Vorgutachten aus einer der Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) sowie das Einverständnis der zuständigen Führerscheinstelle. Darüber hinaus kommt ein solches Gutachten nur in Fragen, wenn Sie erhebliche Einwände gegen das Gutachten erheben. Wir Ihnen trotz entsprechender Einwende ein weiteres Gutachten verwehrt, kann es sinnvoll sein, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Alexandra 18. Juli 2017, 21:18

    Unser Sohn wurde mit 15 Jahren mit seinem Mofa von der Polizei kontrolliert. Er hatte 1,74 Promille.
    Daraufhin folgten Gerichtsverfahren, Ableisten von Sozialstunden, Beratungsstunden bei einer Suchtberatung (Auflage vom Gericht)
    Jetzt wurde der Führerschein beantragt und jetzt geht’s erst richtig los.
    Ein halbes Jahr Abstinenz, erneute Beratungsstunden. Dies wurde von niemandem vorgeschrieben, sondern es wurde uns vom Berater empfohlen, da es sich besser für die MPU auswirkt. Dachten wir-
    MPU gemacht und durchgefallen.
    Unsere Fragen lauten jetzt:
    – Soll das Gutachten von uns an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden, da hierzu die Meinungen auseinander gehen
    – von der Führerscheinstelle wurde eine Frist gesetzt bis wann der MPU gemacht werden soll, deshalb fragen wir uns, muß dieses Gutachten eingereicht werden oder erfährt die Führerscheinstelle dieses Urteil sowieso
    – Soll erneut Abstinenz eingehalten werden, wenn dies im Gutachten empfohlen wird, und das erste halbe Jahr auf freiwilliger Basis erfolgte und wenn dies nicht erneut gemacht wird wie wirkt sich dies auf einen erneute MPU aus
    – Muß die MPU wieder an der gleichen Stelle gemacht werden, oder kann man da wechseln und inwieweit wissen diese Stellen voneinander Bescheid, daß bereits schon einmal nicht bestanden wurde
    – kann der MPU Test sofort wieder an einer anderen Stelle gemacht werden, ohne daß man auf die Empfehlungen des Urteils der nichtbestandenen MPU eingeht
    – kann dies überhaupt wahr sein, daß unser Sohn eigentlich noch gar keinen Führerschein hatte, jetzt solche Tortouren über sich ergehen lassen muß, er hat seine Strafe für diese Jugendsünde bereits abgeleistet bzw. dafür gebüßt
    – ist es ratsam vielleicht einen Anwalt hinzuzuziehen

    Besten Dank im Voraus
    Eine besorgte Mutter

    • bussgeld-info.de 28. Juli 2017, 11:35

      Hallo Alexandra,

      Sie müssen das negative Gutachten nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. Wird ein Abstinenznachweis ausdrücklich verlangt, muss dieser erbracht werden. Erfolgt er auf freiwilliger Basis, kann er sich im Rahmen der Begutachtung allenfalls begünstigend auswirken. Sie müssen die MPU nicht erneut beim selben Anbieter machen. Wird bei derartig hohen Promillewerten am Staßenverkehr teilgenommen, so ist die Anordnung einer MPU tatsächlich üblich. Das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes zwecks Beratung kann sich als vorteilhaft erweisen, ist jedoch kein Muss.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Rainer 15. Juli 2017, 1:02

    Habe heute mein negatives Gutachten erhalten. Jetzt meine Frage ich habe ja 6 Monate Zeit ein Gutachten vorzulegen, kann ich jetzt einfach bei der FSST anrufen und sagen das ich doch nicht das Institut nehmen möchte für das ich mich entschieden habe sondern ein anderes? Was steht in der Akte wenn die es zurück schicken und warum hab ich nicht die Bescheinigung zurück erhalten das ich bei einem Mpu Vorbereitungskurs teilgenommen habe?
    Ich habe im März den Antrag auf neuerteilung gestellt. Ich brauche den Führerschein dringend für meinen Beruf und ich bin nie unter Alkohol oder Drogen gefahren.

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 9:36

      Hallo Rainer,

      hier ist es erst einmal wichtig zu wissen, ob Ihnen ein oder zwei Schreiben ausgehändigt wurden. War es nur ein Schreiben, ist es möglich, dass ein zweites Schreiben bereits an Ihre Führerscheinstelle verschickt wurde. Sollte dies der Fall sein, ist es ratsam, dies möglichst schnell aufzuhalten.

      Liegen Ihnen zwei Schreiben vor, dann wurde das Gutachten noch nicht an die Führerscheinstelle geschickt. In diesem Fall ist es sinnvoll, das negative MPU-Gutachten nicht abzugeben. Sie können eine erneute MPU an einer anderen Prüfstelle vornehmen, dazu müssen Sie die Führerscheinstelle nicht extra informieren. Ein MPU-Vorbereitungskurs ist ein Angebot, welches Sie persönlich in Anspruch nehmen und in diesem Sinne nicht zertifiziert werden muss.

      Ihr Bussgeld-Info-Team

      • Stefan W. 11. Juni 2018, 20:55

        Liebes Bußgeld-Team,Wie soll das denn gehen, ohne die Führerscheinstelle zu informieren?Die nächste Begutachtungsstelle braucht doch die Akte mit dem Delikt und der Fragestellung.

        • bussgeld-info.de 14. Juni 2018, 10:16

          Hallo Stefan W.

          Sie sind nicht verpflichtet, das Gutachten einer MPU einzureichen, das negativ ist. Was jetzt schlimmstenfalls passieren kann, ist, dass der Antrag auf Neuaustellung Ihres Führerscheins ausläuft. Nur wenn Sie im Vorfeld eine Einverständniserklärung unterschrieben haben, welche die MPU-Begutachtungsstelle dazu berechtigt, nach der MPU auch ein negatives Gutachten an die zuständige Führerscheinstelle zu schicken, wird dies umgesetzt.

          Ihr Team von bussgeld-info.de

  • Matheo 11. Juli 2017, 22:51

    Hallo habe eine mpu gemacht und positives feedback vom psychologen bekommen.
    Medizinerin hab ich nicht gefragt.
    Musste 1 jahr drogenabstinenz nachweisen und am selben tag der mpu haarprobe alkohol für die letzen 3 monate aufgrund cannabisabhängikeit von früher.
    Habe aber der schweigepflichtsentbindung nicht zugestimmt da ich mir unsicher war.
    Jetzt ist der befund für die haaranalyse alkohol da und er ist negativ.
    Als ich ihn dann abgeben wollte damit das gutachten fertiggestellt werden kann fragte mich der psychologe warum ich nicht der schweigepflichtsentbindung zugestimmt hätte und ob ich etwas zu verheimlichen hätte ?
    Meinen sie das es jetzt dadurch negativ werden könnte.
    P.s: in der fragestellung stand nix von alkohol.

    • bussgeld-info.de 17. Juli 2017, 12:10

      Hallo Matheo,

      in solchen Fällen kann auf das eigene Unwissen oder Unsicherheit verwiesen werden. Ob dies letzten Endes in irgendeiner Form negativ gewertet wird, obliegt dem Psychologen.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  • Hanz 5. Juli 2017, 0:35

    Hallo liebes Bußgeld-Infoteam,

    Ich habe die MPU kürzlich nicht bestanden. Das Gutachten habe ich nicht abgegeben.
    Sollte ich beim 2.Anlauf die MPU zu machen angeben dass ich schon mal die MPU gemacht habe oder eher behaupten (falls danach gefragt wird), dass ich den ersten Termin nicht wahrgenommen habe?

    Beste Grüße
    Hanz

    • bussgeld-info.de 11. Juli 2017, 9:00

      Hallo Hanz,

      dies bleibt Ihnen überlassen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Arne 29. Juni 2017, 14:00

    Ihr könnt nie etwas zu guten Fragen sagen, da kommt immer nur da müssen Sie die Behörden fragen oder wir dürfen keine Rechtsauskunft geben und bla bla bla. Echt mal wozu seit ihr eigentlich von nutzen. Meiner Meinung nach gehört diese ganze MPU Scheiße verboten, da Sie dich dazu zwingt deine Freundschaften zu beenden und dir sonst mit dem nicht erteilen deiner Fahrerlaubnis droht und die braucht man Heutzutage nun mal in fast allen Job um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Die MPU verstößt gegen die Grundgesetz und Menschenrechte, alle Menschen sind gleich, niemand darf Vorverurteilt werden aber angeblich sind alle Freunde die mit z.b. Drogenkonsum zu tun hatten schlecht und eine vom Staat geförderte Institution darf dich zwingen Sie alle unter Generalverdacht zu stellen und die Beziehungen zu ihnen aufzugeben, was wären wenn es sich um meine Frau oder Tochter handeln würde soll ich die dann zur Adoption frei geben oder wie denkt sich Deutschland das. Echt mal das gehört verboten…PUNKT.

  • Renate 27. Juni 2017, 17:05

    Hallo liebes Team,
    ist es ratsam bei einer erneuten MPU zu sagen, dass man schon 2x ein negatives Gutachten bekommen hat?
    Danke schon mal für ihre Antwort!

    • bussgeld-info.de 29. Juni 2017, 10:30

      Hallo Renate,

      ob dies ratsam ist oder nicht sagen, da die Beurteilungen und Fälle stets individueller Natur sind.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • andyPl 23. Juni 2017, 21:07

    Das mit dem ausländischen Führerschein stimmt allerdings nicht ganz, 2014 ist mir die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden (wegen Alkohol am Steuer, 1,9 Promille). Da ich sowohl deutsche als auch polnische Staatsangehörigkeit hab (auch Wohnsitz in Polen und Deutschland, wohne allerdings seit 6 Jahren in Deutschland) hat mir der Anwalt geraten, nachdem das Fahrverbot ausläuft (9 Monate Fahrverbot von Staatsanwaltschaft aus) ganz normal mit dem polnischen Führerschein weiter zu fahren ohne die MPU zu machen. Der Führerschein (ein polnischer) wurde nach der Trunkheitsfahrt eingezogen und nach der Verhandlung an die polnische Behörde zurückgeschickt wo ich den abholen konnte. Nachdem das Fahrverbot ausgelaufen war bin ich ins Auto eingestiegen und in die Stadt gefahren, da der schlaue Anwalt gemeint hat, dass der Nachweis über Besitz von Fahrerlaubnis der Führerschein (der polnische) sei. Bei der ersten Verkehrskontrolle (kleine Stadt, der Polizist hat sich anscheinend mein Auto und Autokennzeichen gemerkt,es war der gleiche der bei der Trunkheitsfahrt auch mitdabei war) hab ich erfahren dass der Anwalt doch kein Recht hat was leider einen Strafbefehl (600€) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Folge hatte. Hab dann natürlich bei der MPU mitgemacht, hab heute das Ergebnis bekommen, es ist aber leider negativ. Habe natürlich doppelte Fragenstellung gehabt, sprich Alkohol am Steuer und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich habe meiner Meinung nach sich gut vorbereitet, habe Abstinenznachweise für 12 Monate und eine Bescheinigung über einen absolvierten Vorbereitungskurs zu der Begutachtung mitgebracht. Jetzt ist die Frage wer eigentlich Recht hat, der Anwalt oder die Bullen und die Führerscheinstelle?

    • bussgeld-info.de 26. Juni 2017, 12:41

      Hallo,

      grundsätzlich hätten Sie die MPU machen müssen, da Sie auch im deutschen Straßenverkehr unterwegs sind. Dementsprechend sind die Polizei und die Führerscheinstelle im Recht.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Alfred 9. Juni 2017, 17:51

    Hallo,
    mir ist der sog.Fahrgastbeförderungsschein (Taxischein) nicht verlängert worden wg. eines Strafbefehls,
    der mir als Radfahrer erteilt wurde,(nicht beim Taxifahren).Die anschließende MPU war negativ.
    Führerschein ist aber nicht eingezogen.
    Was kann ich tun, um wieder Taxi fahren zu können, da seit dem Vorfall arbeitslos.
    Kann ich evtl. wg. dem Strafbefehl durch PKH nochmals vors Gericht gehen?

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 10:52

      Hallo Alfred,

      ob der Fahrgastbeföderungsschein wiedererteilt wird, liegt im Ermessen der Behörde und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wie dieser bei Ihnen zu beurteilen ist und ob sich in Ihrem Fall eine Klage lohnt, kann Ihnen ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • E.B 8. Juni 2017, 7:29

    Ich war gestern bei Der MPU,habe dort meine alten mpu unterlagen von 1998 gesehen.
    deshalb vermute ich ein negatives gutachten,kann ich Die Führerscheinstelle für dieses versäumnis die Paoiere zu entfernen regresspflichtig machen??

    • bussgeld-info.de 19. Juni 2017, 9:59

      Hallo,

      dazu sollten Sie sich am besten an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-info Team

  • Detlef 7. Juni 2017, 17:42

    Hallo liebes Bussgeld Team,
    Habe 2016 MPU gemacht und bin durchgefallen bei 1,45 Promille und hab sie jetzt nach dem Urteil von Leipzig wieder bekommen ohne was zu tun.Kann ich das Geld von der MPU- Stelle zurück fordern da es ja nicht zulässig war und für die Untersuchungen?
    Mit freundlichen Gruß,
    Detlef

    • bussgeld-info.de 14. Juni 2017, 11:24

      Hallo Detlef,

      ob in Ihrem Fall ein derartiger Erstattungsanspruch besteht und wie ein solcher ggf. durchgesetzt werden kann, kann Ihnen ein Rechtsanwalt sagen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Marko 6. Juni 2017, 19:31

    Hallo
    Ich ich war heute bei der mpu stelle wegen Fahrgastbeföderung und habe die mpu nicht bestanden ich muss jetzt 2. Mpu machen. Was passiert jetzt wird jetzt mein Fahrgastbeföderungsschein entzogen bis ich die 2. Mpu Bestehe??

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 8:44

      Hallo Marko,
      wenden Sie sich dahingehend an die zuständige Führerscheinstelle.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Günnes 2. Juni 2017, 21:52

    Hallo liebes Team, ich hatte heute meine Mpu. Die Psychologin meinte, sie würde mir ein positives Gutachten schreiben und hat mir gratuliert. Der Arzt hat sich auch positiv geäußert und den Reaktionstest habe ich auch bestanden. Allerdings habe ich den Fragebogen erst nach dem Gespräch mit der Psychologin abgegeben. Kann der, wenn ich dort etwas nicht im Sinne der Dekra beantwortet haben sollte, noch für ein negatives Gutachten sorgen, auch wenn ansonsten alles positiv war? Vielen Dank für eure Antwort.

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 10:23

      Hallo Günnes,
      inwieweit Ihre Antworten im Fragebogen sich auf das Ergebnis der MPU auswirken können, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  • Tom L. 31. Mai 2017, 11:55

    Guten Tag,
    gibt es eigentlich eine Möglichkeit, ein negatives Gutachten anzufechten? In meinem Fall (Punktegrenze erreicht, kein Alkohol) habe ich mich sehr gezielt durch Einzelmaßnahmen vorbereitet und habe mich im psychologischen Gespräch strikt an meine Erarbeitungsergebnisse gehalten und entsprechend geantwortet. Dennoch fiel das Gutachten negativ aus. Die Begründungen des Gutachters kann ich bei aller mir möglichen Objektivität nicht nachvollziehen. Ich fühle mich im Augenblick sehr der Willkür des Gutachters ausgesetzt und unzutreffend begutachtet…
    Vielen Dank

    • bussgeld-info.de 7. Juni 2017, 11:05

      Hallo Tom,

      Sie können bei der MPU-Begutachtungsstelle Akteneinsicht beantragen, sodass Ihnen das psychologische Gespräch offen gelegt wird. Reden Sie mit den Mitarbeitern und fragen Sie nach, woran es scheiterte. Sollte es sich dabei wirklich um eine falsche Begutachtung handeln, können Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.

      Ihr Bussgeld-info Team

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